Regierungskoalition: Vorratsdatenspeicherung verfassungsgemäß

Dass die von der EU beschlossene Speicherung von Kommunikations-Nutzungsdaten, also von Telefon- und Internetverbindungen, einen ganzen Kontinent unter Pauschalverdacht stellt ist nicht neu. Es ist auch nichts Neues, dass die Maßnahme gegen einigermaßen helle NutzerInnen mit kriminellen Absichten nichts nützt, solange Verschlüsselung erlaubt ist.

Nach dem Beschluss durch das Europaparlament Mitte Dezember war neu, dass die Bundesregierung nur die Mindestanforderungen der Richtlinie hinsichtlich des Grundsatzes der Datensparsamkeit umsetzen möchte: Also eine Datenvorrätighaltung von einem halben, statt maximal zwei Jahren.

Die CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfrakionen wollen nun dieses Ansinnen in einem Antragsentwurf, der heise online vorliegt bekräftigen: Nur Verbindungsdaten („Wer wann mit wem?“) und keine Inhalte – wie ohnehin schon in der Richtlinie vorgesehen – sollen gespeichert werden. Die Datenabfrage möge auf „erhebliche oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten“ beschränkt werden. Mo-ment: Die Richtlinie beschränkt den Zugriff bereits auf allein „schwere“ Verbrechen.

Neu ist allerdings:

Die Abgeordneten der Großen Koalition haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber einer restriktiven Umsetzung der Richtlinie. […] Dass mit dem Wegfall der bisherigen Löschpflicht von Verbindungsdaten jenseits enger Grenzen und der Einführung eine Speicherpflicht ein „Paradigmenwechsel“ erfolge, sind sich die Koalitionspolitiker aber bewusst.

So heise online. Für eine Beibehaltung der gestern vor einem Jahr mit Stimmen der Union-, SPD- und Grünen-ParlamentarierInnen beschlossenen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag wird in Reihen von SPD und Union wohl niemand mehr votieren. Warum eigentlich?

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