Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt heute mal den Begriff „Geistiges Eigentum“.
Höhepunkt ist der folgende Absatz:
„In einer Informationsgesellschaft setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass das Recht des geistigen Eigentums gleichwertig neben dem Recht des Sacheigentums steht und es eine Aufgabe der rechtswissenschaft darstellt, neben den Unterschieden zwischen Patent‑, Marken- und Urheberrecht stärker die gemeinsamen Strukturen in einem Gesetzbuch bis hin zu einem „Allgemeinen Teil des geistigen Eigentums“ herauszuarbeiten“.
Insgesamt ist der Text mehr als unkritisch.