Frankreich, Frankreich: Privatkopieanzahl erstmal unklar

In Frankreich wurde wieder gestritten. Bis vier Uhr sassen die ParlamentarierInnen letzte Nacht zusammen. Am Dienstag soll abgestimmt werden. Nach dem vorläufigen Endergebnis werden Privatkopien von kopiergeschützten Werken wohl nicht verboten sein. Allerdings entscheidet über die Anzahl ein erst einzusetzendes Mediationskomitee, welches auch als Ergbnis Null zurückgeben kann.

Stefan Krempl berichtet auf heise online über die Maßnahmen zum Verbot von Tauschbörsen:

Die größten Auswirkungen dürfte ein beschlossener und nicht mehr für eine erneute Debatte geöffneter Änderungsantrag entfalten, der aufgrund seiner Herkunft und Lobby-Unterstützung allgemein nur noch als Vivendi-Universal-Paragraph bezeichnet wird. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer „wissentlich“ und öffentlich Software verbreitet, die „offensichtlich darauf ausgerichtet ist“, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst die Verbreitung von Hinweisen zu solchen Programme kann demnach genauso streng geahndet werden

Wobei das beste Ergebnis sein kann: Software zur Umgehung von Kopierschützen ist erlaubt, weil mehr als 0 Privatkopien erlaubt sind. Software zum Austausch von Dateien – ob „cp“ oder „BitTorrent – bleibt erlaubt, weil sie sich auch für nicht geschützte Werke eignen und persé nicht auf unautorisierten Zugang ausgerichtet sind.

Am Dienstag sah es für die Privatkopie in Frankreich noch besser aus

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