Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums

Während in Deutschland die „Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums“ mit dem umstrittenen Auskunftsrecht für Rechteinhaber erst im Sommer parlamentarisch diskutiert werden soll, ist auf EU-Ebene schon die Nachfolge-Richtlinie auf dem Weg: Die „Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung des geistigen Eigentums“ (IPRed2) wurde schonmal in einer Rohform präsentiert, musste aber von der EU-Kommission zurückgezogen werden. Nun also der Neustart, den die Kommission heute vorstellte. Wie die „erste Richtlinie“ ist die Nachfolgerin auf die Bekämpfung von Produktpiraterie ausgelegt. Aber wie schon bei der Vorgängerin muss man genau drauf achten, was letztendlich beschlossen wird und ob die Richtlinie auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität begrenzt wird. Und eigentlich enthält die Nachfolgerin weitgehend Forderungen, die beim ersten Mal aus politischen Gründen nicht durchgesetzt werden könnten.

Allein die Diskussion um den Begriff „gewerbsmässig“ ist nicht einfach zu lösen. Handelt z.B. ein Strassenmusiker schon „gewerbsmässig“, wenn er ein Beatles-Lied mit seiner Gitarre in der Fussgängerzone singt? Wenn mit der Richtlinie irgendwas schief läuft, könnten für solche Fälle hohe Geldstrafen oder Knast drohen. Auch beim Thema Softwarepatente besteht Gefahr. Beispielsweise wenn Softwarepatente von einem Freien Software Projekt „verletzt“ werden und kommerzielle Dienstleister auf Basis dieser Software Produkte oder Services anbieten? Und was ist mit Filesharing? Ist man als Teilnehmer einer Tauschbörse, wo urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, gleich Teil einer kriminellen Vereinigung?

Die Diskussion wird uns noch die nächsten Jahre begleiten. Dass Deutschland für die EU-Regentschaft im Jahre 2007 den Schutz des Geistigen Eigentums als eines der Leitprojekte verkündet, lässt bei unserer derzeitigen Regierung nichts Gutes hoffen. Als nächstes präsentiert dann in Cannes unsere EU-Kommissarin Redding ihren Action-Plan „Film20“ zur Bekämpfung der Tauschbörsen und zur Rettung der Filmindustrie. Wann war nochmal Cannes?

Heise berichtet über die Richtlinie: EU-Kommission: Strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums.

Mehr Informationen über die IPR Enforcement Directive bieten:

* foundation for information policy research
* Free Software Foundation Europe
* Foundation for a Free Information Infrastructure UK

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