Das Bundesjustizministerium hat heute wohl den Referentenentwurf für die Richtlinie zur Durchsetzung Geistigen Eigentums verschickt. Umstrittenster Punkt ist die Einführung eines Auskunftanspruchs. Die Musik- und Filmindustrie will mit Hilfe dieses Auskunftsanspruches unkompliziert und ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften direkt bei den Providern herausbekommen, wer sich hinter IP-Nummern verbirgt. Damit soll die Verfolgung von Filesharing beschleunigt werden. Dieser Auskunftsanspruch hat es in sich, da hier existenzielle Datenschutzregelungen ausgehebelt werden. Das Recht der Rechteinhaber auf Auskunftsanspruch wird somit höher bewertet als das Recht der Bürger auf Datenschutz. Und vor allem ist es technisch nicht immer einwandfrei, wer jetzt mit einer IP-Adresse im Netz surft. Unschuldige werden damit öfters die Musikindustrie vor der Tür stehen haben und erstmal beweisen müssen, dass sie unschuldig sind. Ich werde später darüber mehr bloggen, wenn ich den Referentenentwurf mal gelesen haben.
Bis dahin bleiben die folgenden beiden Quellen:
Heise: Bundesjustizministerium will Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen
Golem: Durchsetzung geistigen Eigentums soll erleichtert werden
Brigitte Zypries verkündete heute, dass schon Anfang des Jahres der Kabinettsbeschluss fallen soll. Gleichzeitig kündigte sich auch an, dass der „zweite Korb“ der Urheberrechtsnovellierung zum gleichen Zeitpunkt weitergeführt werden soll.
Währenddessen gehen auf die EU-Ebene die Pläne voran, gleich noch den nächsten und schärferen Teil der Richtlinie in einer Version 2.0 zu verabschieden. Die International Herald Tribune hat einen aktuellen Artikel darüber: Prison over patents? Proposed EU law unites foes