Die Urheberrechtsnews der letzten Tage

Eine ganze Menge News haben sich hier bei mir in den letzten Tagen alleine zum Thema Urheberrecht angesammelt.

In Frankreich hat das Parlament nach langer Diskussion das neue Urheberrecht beschlossen. Grosse „Überraschung“: Eigentlich ist trotz langer Debatte und neuen Ideen wie einer Legalisierung von Filesharing durch Pauschalabgaben auf Netz oder einer Inkompatiblitätsklausel nichts progressives übrig geblieben. Laut Heise sollen Privatleute, die Musik illegal nur zum Eigenbedarf herunterladen, künftig mit einem Bußgeld von 38 Euro rechnen. Unklar ist mir gerade, ob man einmalig diese 38 Euro zahlt oder pro Song. Und ob die Musikindustrie beispielsweise immer noch zusätzlich den zivilrechtlichen Hebel zum verklagen und abmahnen hat. Aber im Gegensatz zu unserer Diskussion zum 2. Korb entspricht das eher einer Bagatellklausel. Hier soll es ja gleich bis zu drei Jahre Haft für dieselbe Tat geben, bedankt Euch mal bei der grossen Koalition. Die Inkompatiblitätsklausel wurde übrigens aufgeweicht, das fanden Apple, Microsoft und Vivendi-Universal dann doch nicht toll, haben Veto eingelegt und wie das in der Politik so ist, macht man dann eben sowas wie eine Selbstregulierung. Verbraucherrechte stören da nur. Die französische Organisation EUCD.info kritisierte die Entscheidung u.a. mit den Worten: „Dieses Gesetz hat sich dem ungebührlichen Druck der Lobby gebeugt und bedroht uns durch die Unterhaltungsindustrie und die Firmen, die proprietäre Software herstellen. Ziel dieses Gesetzes ist, die Schemata von DRM aufzuerlegen, um für einige wenige den Profit zu erhöhen. Deren Profit ist aber eine Nebensächlichkeit, wenn die Freiheit von Millionen in Frage gestellt wird. Die französische Regierung hat die Freiheit der französischen Bürger an Vivendi, Microsoft und Apple verkauft.“ Unklar ist mir im Moment, was mit dem Passus geworden ist, nachdem die Herstellung und vVerbreitung von Software, mit denen man unerlaubte Kopien herstellen kann, weiterhin mit einer Gefängnis und Geldbusse von bis zu 300000 Euro geahndet wird. Weiss da jemand mehr? (Am besten mit Link zu Quelle?)

Es gibt auch Neues von der FSF-Kampagne „Defective by Design“. Nach einer ersten Flash-Mob-Aktion zur Tagung von Microsoft-Angestellten Ende Mai, haben sie eine neue Aktion ausgetüftelt: Ausgerechnet U2-Frontmann Bono Vox soll tatkräftig gegen DRM ins Feld ziehen. Der Sänger, nach dessen Band gleich eine eigene iPod-Edition benannt ist, soll mittels einer Online-Petition zum Mitmachen überredet werden. Der Brief kann online versendet werden und beginnt mit: „Lieber Bono, du hast einen Großteil deiner Lebensarbeit damit verbracht, für gerechte Dinge zu kämpfen, indem du die Mächtigen und die politische Elite unter Druck gesetzt hast, um einen positiven Wandel zu erwirken. So, wie du nach Aktionen der weltlichen Führer gerufen hast, so rufen wir dich jetzt dazu auf, dir die Fakten rund um das Digital Restrictions Management (DRM) anzuschauen und uns dabei zu unterstützen, die Handschellen an Technologie und Kultur abzustreifen…“. Ich vermute aber mal, dass Bono das nicht verstehen wird. Telepolis schreibt auch darüber: Petition an Bono.

In Deutschland wurde in der Nacht zum vergangenen Freitag in erster Lesung über den zweiten Korb debattiert. Naja, was halt um die Uhrzeit im Bundestag debattieren heisst: Man hat sich müde im kleinen Kreis die eigenen Reden vorgelesen. Bis auf die Frau Joachimsen von der Linkspartei, die hat ihre Rede nur fürs Archiv/Protokoll eingereicht. Aber das gegenseitige Vorlesen kann man sich wenigstens im Bundestags-TV anschauen. „Grosse Überraschung“ auch hier: Bis auf die Grünen haben alle Parteien kein Erbarmen mit Tauschbörsennutzern, wollen die Bagatellklausel nicht (weitergehende Konzepte schon gar nicht) und nehmen die Kriminalisierung von Millionen meist jungen Nutzern in Kauf. Danke schön. Zum Glück haben wir diese Parteien und Politiker nicht gehabt, als es darum ging, Radios legal zu bekommen. Radiobetreiber galten früher auch als Piraten, bis sie legalisiert worden. Für die durchsetzungsfähige Privatkopie sprachen sich auch nur die Grünen aus.

Erwartungsgemäss scheint sich wenigstens noch was im Bereich der Bildung und Wissenschaft zu tun. Die meisten Politiker schlossen sich der Kritik des Bundesrates an und äusserten Änderungsbedarf. Lesenswert ist auch die Pressemitteilung des Urheberrechtsbündnis zur nächtlichen Sitzung inkl. Zusammenfassung der Debatte: Bundestag berät um Mitternacht zum ersten Mal über die aktuelle Urheberrechtsnovellierung: Soll es nun ein ,,wissenschaftsverlagsfreundliches“ Urheberrecht werden?

Nach dem Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ hat nun auch in einer gemeinsamen Presseerklärung die Allianz der Wissenschaftsorganisationen sehr deutlich moniert, dass bislang die von Wissenschaft und Forschung geäußerten Bedenken kaum Berücksichtigung gefunden haben: ,,Zu befürchten ist, dass die Kooperation von Wissenschaftlern über die Datennetze erheblich erschwert, die wissenschaftliche Erforschung insbesondere audiovisueller Dokumente massiv behindert und die schon in der letzten Zeit dramatisch gestiegenen Kosten für die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informationsmaterialien für Bildung und Wissenschaft weiterhin erheblich steigen werden.“ Diese klare Aussage der Allianz, in der die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Fraunhofer Gesellschaft, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat vereinigt sind, sollte auch den Parlmentarieren zu denken geben. Politik kann nicht auf Dauer gegen Bildung und Wissenschaft gemacht werden. Das Urheberrecht darf keine Kampfansage an die Verlage sein, schon gar nicht gegen die Urheber, aber es darf nicht das aktuelle Informationsverhalten und die grundlegenden Informationsbedürfnisse von Bildung und Wissenschaft unter Missachtung der Potenziale der elektronischen Räume schlicht ignorieren.

Und hier sind mal die letzten drei Heise-Meldungen zum Thema mit mehr Aussagen und Meinungen:

Lobby-Stakkato vor der ersten Lesung der Urheberrechtsnovelle
Bundestag startet lebhaft in die Debatte der Urheberrechtsreform
Kritik an Position des Bundestags zur Urheberrechtsnovelle

Sonst gibts noch aktuell einen lesenswerten Artikel bei SpOn zum Thema Urheberrechte vs. Leistungsrechte und wieso die Musikindustrie in Grossbritanien verhindern will, dass Beatles Songs im Jahre 2013 frei kopiert werden dürfen und weshalb das die lebenden Beatles eigentlich nicht schaden würde: 90 Jahre alte Songs gratis im Netz.

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6 Ergänzungen

  1. Bono ist da gar nicht so die falsche Ansprechperson. Weil die Gruppe nicht damit einverstanden war, sogar für die Live-Aufführung der eigenen Stücke Lizenz-Gebühren zahlen zu müssen, haben U2 mal einen Rechtsstreit bis vor den europäischen Gerichtshof getragen – Und beinahe einen der wesentlichen Bausteine des internationalen Urheberrechts weggefegt. U2 kennen sich also durchaus aus in der Thematik.

  2. Ich habe die Information aus einer Offline-Quelle :-).

    Auf die Schnelle war nur das zu finden:
    http://www.gema.de/urheberrecht/fachaufsaetze/gema.shtml

    Ungefähr zur Hälfte geht es um den U2-Fall. Der Aufsatz kommt allerdings von der Seite der GEMA, ist also nicht unbedingt unvoreingenommen.

    Afaik haben die Verwertungsgesellschaften und U2 sich damals verglichen, weil die Verwerter zu viel Angst hatten, einen Präzendenzfall zu schaffen. Bin mir aber nicht sicher.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.