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: „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ besucht übermorgen die Akropolis und verhandelt dann über das TTIP
Übermorgen auf Klassenfahrt in Athen: Das US-Heimatschutzministerium trifft seine EU-Counterparts. : „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ besucht übermorgen die Akropolis und verhandelt dann über das TTIP Am Mittwoch findet unter der gegenwärtigen griechischen Ratspräsidentschaft wieder ein „EU-USA Ministertreffen über Justiz und Inneres“ statt. Als Repräsentanten der EU-Mitgliedstaaten nehmen die griechischen Minister Charalampos Athanasiou (Justiz, Transparenz und Menschenrechte) und Vassilis Kikilias (Öffentliche Ordnung und Bürgerschutz) teil. Seitens der EU reisen die Kommissarinnen Viviane Reding (Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft) und Cecilia Malmström (Innere Angelegenheiten) nach Athen. Die USA werden von Eric Holder (Generalbundesanwalt, Justiz) und Jeh Johnson (Heimatschutz) vertreten. In der Ankündigung heißt es, die Konferenz solle „aktuelle Fragen von beiderseitigem Interesse“ erörtern und „Wege zur Stärkung der Zusammenarbeit“ sind Gewöhnlich ist auch die jeweils folgende EU-Präsidentschaft bei den Konferenzen zugegen, in diesem Falle wären also auch die Justiz- und Innenminister Italiens eingeladen. Das letzte derartige „EU-USA-Ministerratstreffen“ hatte im November in Washington stattgefunden. In der Abschlusserklärung findet sich kein Wort zu den US-Spionageaktivitäten: Stattdessen wird die transatlantische Zusammenarbeit in höchsten Tönen gelobt.
Was übermorgen inhaltlich auf der Tagesordnung steht ist unklar: In der deutschen Version der Einladung fehlen Hinweise hierzu gänzlich. Mitgeteilt wird aber, dass der Tross am Morgen die Akropolis besucht. In der englischen Ankündigung ist immerhin davon die Rede, dass insbesondere über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) sowie damit einhergehende Verträge verhandelt wird. Wahrscheinlich steht auch das immer noch vertrödelte Datenschutzrahmenabkommen zwischen EU und USA auf der Agenda. Um die NSA-Affäre wird es wohl nicht gehen: Der US-Generalbundesanwalt Holder hatte letztes Jahr vorgeschlagen, die Spionagetätigkeiten in einer „EU/US High level expert group“ zu erörtern. Da die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zu geheimdienstlichen Maßnahmen über keine Kompetenzen verfügen, sollten sie ausgeschlossen werden. Jedoch war Gilles de Kerchove, der „EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung” eingeladen worden.
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: PRISM vor dem Europäischen Gerichtshof: 10 Fragen an Max Schrems
: PRISM vor dem Europäischen Gerichtshof: 10 Fragen an Max Schrems Im Zuge der Veröffentlichung der ersten Snowden-Dokumente wurde bekannt, dass US-Behörden mithilfe des PRISM-Programms die zentralen Rechner (und damit die Kundendaten) von allen größeren Internet-Firmen direkt anzapfen. Am 25. Juni 2013 beschwerte sich Max Schrems, Jurastudent und Gründer der Initiative „Europe v Facebook“, daher bei der irischen Datenschutzbehörde und verlangte von ihr eine Untersuchung. Die Behorde ist zuständig, weil sich viele US-Unternehmen aus Steuergründen in Dublin niedergelassen haben. Als sich diese jedoch weigerte, den ungehemmten Datentransfer von Millionen europäischen Facebook-Nutzern an die USA zu untersuchen und Schrem’s Forderung als „frivol und schikanös“ („frivolous and vexatious“) bezeichnete, ging er gegen die Untätigkeit der Datenschutzbehörde in Irland vor Gericht.
Am 18. Juni entschied nun der irische High Court, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dieser Sache entscheiden soll. Der Richter erkannte in seinem Urteil implizit an, dass eine kleine Datenschutzbehörde neben einer Fish-and-Chips-Bude in Dublin kein wirklicher Gegner für Giganten wie Facebook oder Google ist. Daher fragt er den EuGH in seinem Urteil (pdf), ob die Safe Harbor-Regeln mit Artikeln 7 und 8 der Grundrechte-Charta vereinbar sind (Paragraph 71, S. 33) und ob einzelne Datenschutzbehörden entscheiden können, ob Safe Harbor ein „angemessenes Datenschutzniveau“ gewährt (Paragraph 84, S. 36).
Wir haben Max Schrems zu den Einzelheiten des Urteils befragt:
netzpolitik.org: Was sind für dich die wichtigsten Punkte in diesem recht bizarr zu lesenden Urteil? Welche Fragen werden dem EuGH gestellt?
Das Urteil umgeht jede logische Konsequenz, weil auf mehreren Ebenen eigentlich der Fall zurück an die Datenschutzbehörde gehen sollte. Der Richter hat aber das Ding einfach zum EuGH bringen wollen. Was politisch auch durchaus sinnvoll ist.
Der Richter stellt eine sehr weite Frage, die auf die Gültigkeit des „Safe Harbor“ an sich abzielt. Dabei wird gefragt, ob ein Abkommen aus 2000, wegen den faktischen Veränderungen (9/11, Kampf gegen den Terror, NSA, PRISM) und wegen der Einführung der EU-Grundrechtecharta noch gültig sein kann.
Außerdem ist in der Frage verpackt, ob die Irische Behörde trotz einer weiteren Gültigkeit des Safe Harbour, eventuell im Einzelfall anders entscheiden kann. Dafür findet sich aber die Antwort schon in Artikel 3 des Safe Harbour: Das geht.netzpolitik.org: Du beschwertes Dich auf Twitter, dass die Medien fehlerhaft über das Urteil berichteten. Was war da los?
Am Mittwoch hat Reuters erst falsch berichtet, dass wir „abgewiesen“ wurden und dann haben Journalisten probiert, aus dem Urteil viel rauszulesen das dort einfach nicht steht. Ich glaube, die meisten Journalisten hatten keine Ahnung, dass „Safe Harbor“ die Rechtsgrundlage für den Großteil des EU-US Datenaustausches ist. Wenn da dran gesägt wird, dann ist das viel heftiger als das „Recht auf Vergessen“ und zumindest wirtschaftlich viel heftiger als das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Da kommt also ordentlich was auf uns zu.
netzpolitik.org: Was ist denn eigentlich die Safe-Harbor-Vereinbarung?
Safe Harbor ist eigentlich eine Entscheidung der EU-Kommission. Generell dürfen Daten nicht aus der EU ins Ausland geschickt werden, weil man dort eben den Datenschutz nicht sicherstellen kann. In den USA gibt es die Möglichkeit, dass sich Unternehmen „selbst verpflichten“, sich an eine verkrüppelte Version des EU-Datenschutzes zu halten. Das sind die „Safe Harbour“-Prinzipien. Dann dürfen diese Unternehmen EU-Daten erhalten, auch wenn es in den USA keinen Datenschutz in unserem Sinne gibt. Die Lösung ist aber stark kritisiert, weil es in der Praxis einfach kein echter Schutz ist.
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: Informationsfreiheit auf EU-Ebene: EU-Kommission verweigert Anfragen
: Informationsfreiheit auf EU-Ebene: EU-Kommission verweigert Anfragen
Informationen und Dokumente aus den europäischen Institutionen zu erbitten kann so manchem graue Haare bereiten. Vor drei Jahren startete die Organisation Access Info Europe daher die Plattform AsktheEU.org, die den Zugang zu Dokumenten erleichtern und die EU ein wenig transparenter machen wollte. Mit ein paar Klicks kann die entsprechende Institution ausgewählt und die Anfrage abgeschickt werden. Dies funktionierte auch ganz gut – bis jetzt zumindest.In einem Blogpost kritisiert Access Info Europe nun, dass sich die Europäische Kommission weigert, Anfragen zu beantworten, in denen die Postanschrift des Antragsstellers fehlt. Da das Portal alle Anfragen und Antworten in Echtzeit veröffentlicht, würden angegebene Postanschriften ebenfalls publik.
Ich selbst habe „Ask the EU“ nun schon des öfteren genutzt. Mein erster Antrag über diese Plattform betraf die von der EU-Kommission und den USA aufgesetzte Expertengruppe zu Prism, welcher ziemlich problemlos beantwortet wurde. Für meine letzte Anfrage im November 2013 wollte die EU-Kommission schon mehr über mich wissen. Ich musste meinen Namen, „Geschäftsbereich“ und Land angeben. Jetzt scheint die Kommission einen neuen Weg gefunden zu haben, den Zugang zu Dokumenten zu erschweren – obwohl im Gesetzestext (Verordnung 1049/2001, pdf) kein einziges Wort darüber zu finden ist, dass eine Postanschrift angegeben werden muss.
In einem internen Memo (pdf) erklärt die Kommission jedoch, dass sie gegen Antragsteller vorgehen möchten, die sich hinter falschen Identitäten verstecken. Die Kommission erklärt weiterhin, dass sie ihre knappen Ressourcen eher den „ehrlichen und seriösen“ Antragstellern widmen will.
Helen Darbishire von Access Info Europe hat uns einige Fragen zu dem Fall beantwortet:
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: EU-Kommissarin Malmström verkündet: Keine neue VDS-Richtlinie in der EU
: EU-Kommissarin Malmström verkündet: Keine neue VDS-Richtlinie in der EU Laut Angaben der Welt hat die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström bekanntgegeben, dass die EU-Kommission keine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung anstoßen will, vor allem nicht, bevor die EU-Datenschutzreform abgeschlossen ist. Die alte Richtlinie war in ihrer konkreten Ausgestaltung im April durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
Bisher war unklar, ob es nach den EU-Wahlen einen neuen Vorstoß zur Einführung der VDS durch die Kommission geben würde, Malmström sprach aber bereits davon, dass es unwahrscheinlich sei. Was wie ein Grund zum Aufatmen klingt, beseitigt dennoch nicht mit einem Mal alle Sorgen, denn einer a) ist Malmström nur noch bis Herbst im Amt und b) einer nationalen Neuregelung steht dadurch trotzdem nichts im Weg. In Deutschland plädierte beispielsweise Innenminister de Maizière nach Urteilsverkündung auf eine „rasche, kluge, verfassungsmäßige und mehrheitsfähige Neuregelung“.
Erklärungen dafür, warum das Quatsch ist und warum wir glauben, dass sowas nicht funktionieren kann, findet ihr in unserem re:publica-Talk zur Vorratsdatenspeicherung für Anfänger und Fortgeschrittene.
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: Thilo Weichert: Kfz-Notfallsystem eCall – Möglichkeiten und Versuchungen
: Thilo Weichert: Kfz-Notfallsystem eCall – Möglichkeiten und Versuchungen Dr. Thilo Weichert ist Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und damit Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Kiel.
Ab Oktober 2015 sollen alle neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1 und N1) in der EU verpflichtend mit „eCall“ ausgestattet werden, ein in der Kfz-Elektronik installiertes Verfahren, mit dem automatisch oder manuell bei einem Unfall, z. B. bei Auslösen des Airbag oder einer Panne, ein Notruf an die Nummer 112 ausgelöst wird. Dies soll sich über eine voreingestellte mobile Datenübertragung inklusive Standortdatum an die nächste Rettungsleitstelle richten. Automatisch soll eine Tonverbindung aufgebaut werden, um eine Kommunikation zwischen Rettungsleitstelle und Insassen zu ermöglichen. Die EU-Kommission erhofft sich mit diesem System wegen der dadurch ermöglichten schnelleren adäquaten Hilfe eine Senkung der Zahl der Unfalltoten um bis zu 2.500 im Jahr. Im Juni 2013 gab die EU-Kommission bekannt, dass sie EU-weit einheitliche technische Standards festgelegt hat. Am 26. Februar 2014 erfolgte in erster Lesung der Beschluss des EU-Parlaments.
Die Realisierung des bordeigenen Systems, also der Sensoren und der Mobilfunkeinheit mit GPS-Empfänger, soll „deutlich weniger“ als 100 Euro pro Wagen kosten. Auch an den Datenschutz hat der europäische Gesetzgeber gedacht. Der Regelungsvorschlag zielt auf Transparenz für die Betroffenen, Datensparsamkeit und Zweckbindung der verarbeiteten Daten ab. Offen ist noch die konkrete technisch-organisatorische Umsetzung. Zugleich sieht die Verordnung vor, dass es den Fahrzeugherstellern und unabhängigen Anbietern unberührt bleiben soll, die dann installierte Technik für zusätzliche Notfalldienste und „Dienste mit Zusatznutzen“ zu verwenden. Es geht den EU-Gremien nicht nur um ein zusätzliches Instrument der Verkehrssicherheit, sondern auch darum, in der Kfz-Informationstechnik zunächst für diesen Dienst einheitliche Standards einzuführen und zugleich eine technische Plattform für eine weitergehende Informatisierung des Autos zu schaffen.
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Vorratsdatenspeicherung von Autos: Ab nächstem Jahr durch eCall-System verpflichtend – äh „freiwillig“
Vorratsdatenspeicherung von Autos: Ab nächstem Jahr durch eCall-System verpflichtend – äh „freiwillig“ Ab nächstem Jahr müssen alle Neuwagen in Europa mit GPS-Empfänger und Mobilfunk-Modem ausgestattet sein, um bei einem Unfall automatisch einen Notruf abzusetzen. Das schreiben zwei EU-Verordnungen vor. Neben der Verkehrssicherheit geht es vor allem um Industrieförderung – und mit „freiwilligen Zusatzdiensten“ fallen alle Datenschutzbestimmungen.
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: Keine Probleme mehr mit Internetzugang! 100% Breitband für Europa!? Alles Definitionssache …
: Keine Probleme mehr mit Internetzugang! 100% Breitband für Europa!? Alles Definitionssache …
95 von 101 Digitalzielen aus der Digitalen Agenda können voraussichtlich bis 2015 erreicht werden – so feiert die EU-Kommission ihren Fortschrittsanzeiger 2014 zur Digitalen Agenda von 2010 bei dessen heutiger Vorstellung. Die Zahl der regelmäßigen Internetnutzer betrage mittlerweile 72% in Europa, auch bei den Benachteiligten – „Arbeitslose, Menschen mit geringer Bildung und ältere Bürger“ – liegt man bei 57%. Als Erfolg verbucht man auch, dass mehr online eingekauft wird. Dass dabei der Einzelhandel gleichzeitig zu schaden kommt, wird im digitalen Rausch einfach ausgeblendet.Aber vor allem rosige Zeiten für das schnelle Internet verspricht uns die Vize-Kommissionspräsidentin Neelie Kroes:
Das Problem des Internetzugangs haben wir gelöst.
Auch der Absatz „Zugang gesichert“ aus der Pressemitteilung stimmt optimistisch:
100 % der Europäer haben nun Zugang zu einem Breitbandnetz, meistens mit mehreren Wahlmöglichkeiten (Glasfaser, TV-Kabel, ADSL oder 3G/4G-Mobilfunk), zumindest aber steht allen Europäern eine erschwingliche Zugangsmöglichkeit zu einem breitbandigen Satellitendienst zur Verfügung.
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: WePromise: Herzlichen Glückwunsch an die Kämpfer für digitale Bürgerrechte in Europa
: WePromise: Herzlichen Glückwunsch an die Kämpfer für digitale Bürgerrechte in Europa
Wir haben euch in den letzten Wochen vor der Europawahl auf die Kampagne WePromise aufmerksam gemacht, bei der Kandidaten für das Europaparlament versprechen konnten, sich für digitale Bürgerrechte einzusetzen, sobald sie ins Parlament gewählt werden. Dieses Versprechen ist wichtig! Netzpolitik wird in Europa gemacht. Netzneutralität, Urheberrecht, Überwachung, all das sind europäische Themen.Zahlreiche Kandidaten der Grünen, Linken, SPD, Piratenpartei, FDP, ÖDP und der Freien Wähler haben bei WePromise unterschrieben. Wir stellen euch jetzt vor, wer für die nächsten fünf Jahre tatsächlich mit dabei ist und daher zentraler Ansprechpartner für euch und uns wird.
Et voilà – die selbst designierten Kämpfer für digitale Bürgerrechte:
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: Unsere Wahlempfehlung für die EU-Wahl: Wählt digitale Grundrechte
: Unsere Wahlempfehlung für die EU-Wahl: Wählt digitale Grundrechte
Am kommenden Sonntag wird in Deutschland das EU-Parlament gewählt. Wie am Anfang der Woche angekündigt, geben wir erstmals eine Wahlempfehlung ab. Mit wepromise.eu gibt es erstmals eine EU-weite Wahlentscheidungshilfe für digitale Grundrechte. Ein großes Netzwerk an digitalen Bürgerrechtsorganisationen aus ganz Europa hat eine Charta mit zehn Punkten vorgelegt, die EU-Kandidaten als Versprechen unterzeichnen können. Unsere Wahlempfehlung basiert auf den Versprechen deutscher Kandidaten, ein kleiner Zusatzfaktor sind die Wahlprogramme.Das werden die Themen der kommenden EU-Legislaturperiode:
- Die Debatte um Netzneutralität ist noch nicht vorbei. Das EU-Parlament hat erst in erster Lesung entschieden, nun ist der EU-Rat dran und danach womöglich nochmal das Parlament in zweiter Lesung.
- Auch ACTA ist nicht tot. Die Ideen werden über das US-EU-Handelsabkommen TTIP neu aufgelegt. Mit dabei sind viele andere strittige Punkte, die wir erstmal gesellschaftlich diskutieren sollten, bevor die EU-Kommission im Geheimen das Abkommen verhandelt und die Abgeordneten nur noch zustimmend abnicken sollen.
- Seit Jahren traut sich die Politik nicht an eine dringend notwendige Reform des Urheberrechtes. Die wird sicherlich kommen und die Frage wird sein, ob diese im Interesse der Allgemeinheit oder im Interesse mächtiger Rechteinhaber und ihrer Lobbys beschlossen wird. Kommt Netzzensur im Rahmen der Urheberrechtsdurchsetzung oder bekommen wir endlich ein Recht auf Remix, damit legitime Nutzungspraktiken nicht weiter kriminalisiert werden? Schaffen wir die Abmahnindustrie ab oder vergrößern wir sie?
- Aber auch Antworten auf die Snowden-Enthüllungen und damit gegen massive anlasslose Überwachung unserer digitalen Kommunikation sind gefragt. Die EU-Datenschutzreform hängt im EU-Rat fest, auch weil Deutschland diese bremst. Alle Datenaustauschprogramme mit den USA müssen sofort gestoppt und neu verhandelt werden, denn offensichtlich werden unsere Grundrechte nicht ausreichend geschützt, wie uns versprochen wurde. Dazu gehört vor allem: Keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
And the winner are:
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: Europawahl: Netzpolitische Inhalte der Wahlprogramme
: Europawahl: Netzpolitische Inhalte der Wahlprogramme
Mit Interesse haben wir die Europawahlprogramme der relevanten Parteien (CDU/CSU, SPD, Linke und Grüne, FDP weil sie noch im Europäischen Parlament sitzt und interessehalber Piraten) hinsichtlich netzpolitischer Themen untersucht.Augenfällig war zunächst der Umfang der Passagen: Die SPD scheint Netzpolitik so sehr am Herzen zu liegen, dass sie gleich zwei Absätze ihres 14-Seiten-umfassenden Wahlprogramms (inklusive Titelblatt) darauf verwendete, die wir ungekürzt hier zitieren können. Offenbar möchte die SPD eine ambitionierte digitale Agenda und starken europäischen Datenschutz. In dieser Hinsicht sind sich alle Parteien übrigens einig, nur die SPD lässt weitestgehend offen, wie sie das zu bewerkstelligen hofft. Für die CSU ist einzig Datenschutz noch von Bedeutung, aber die hat auch eher ein paar Poster entworfen als ein zusammenhängendes Programm.
Weitaus ausführlicher äußert sich die stärkste Kraft in Deutschland (CDU), doch was steht da eigentlich drin? Einerseits will sie die digitale Wirtschaft stärken und mittels technologischer Unabhängigkeit die Sicherheit in Europa gewährleisten (das sieht die CSU ähnlich, sie will eine eigene europäische Sicherheitsindustrie aufbauen), zudem die „Digitale Agenda“ weiter voranbringen. Und, man höre und staune, die CDU setzt sich offenbar für Netzneutralität ein: „Bestimmte Daten dürfen bei der Durchleitung im Internet nicht bevorzugt werden. Zugleich soll es möglich bleiben, spezielle Dienste zuzulassen.“ Interessanter Zusatz, der das Konzept gleich wieder aushebelt. Und von einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität, wie sie Grüne, Linke und Piraten fordern, liest man bei der CDU auch nichts. Die FDP möchte im Übrigen die europäische Netzneutralität „wahren“. Schnelles Internet soll nach CDU in Stadt und Land vorangebracht werden, der Breitbandausbau ist auch für die Grünen und die Piraten ein Thema, wobei vor allem das grüne Wahlprogramm diesen mit dem Grundsatz des gleichberechtigten Zugangs zum Netz verknüpft.
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: WePromise #12: European Union of the Deaf, Digitale Gesellschaft und CCC
: WePromise #12: European Union of the Deaf, Digitale Gesellschaft und CCC Es sind nur noch zwei Tage bis zur Europwahl! Für WePromise.EU haben nicht nur Kandidatinnen und Kandidaten unterstützende Statements abgegeben, sondern auch viele Akteure der Zivilgesellschaft. David Hay (der Gehörlosen-Organisation European Union of the Deaf), Markus Beckedahl (NP), Constanze Kurz (CCC) und Alexander Sander (Digitale Gesellschaft) erklären hier, warum es wichtig ist, am Sonntag für digitale Grundrechte zu stimmen.
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: Brüsseler Diplomatenkreise: Transatlantisches Datenschutz-Abkommen wird zur Farce
: Brüsseler Diplomatenkreise: Transatlantisches Datenschutz-Abkommen wird zur Farce Vor fünf Wochen haben wir ein internes Dokument der EU-Kommission zum Verhandlungsstand des EU-US-Datenschutzabkommens veröffentlicht. Eine Woche darauf haben wir politische Entscheidungsträger dazu interview und kommentiert: Wenn die USA weiterhin blockieren, wird es scheitern. Jetzt berichtet Erich Möchel auf fm4.ORF.at:
Wie aus Brüsseler Diplomatenkreisen nun zu erfahren war, waren die letzten Sitzungen zum Thema von Frustration geprägt, denn die Kommissionsvertreter hatten außer Durchhalteparolen nichts vorzuweisen gehabt. Sechs Jahre nach dem Anstoß haben die Verhandler der Kommission noch nicht einmal einen brauchbaren Erstentwurf vorzuweisen.
Auch netzpolitik.org konnte seine Informationen über die Sitzung der Referenten für Justiz und Inneres beim EU-Ministerrat am 30. April verifizieren.
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: WePromise #11: Die Piratenpartei
: WePromise #11: Die Piratenpartei Heute gibt es noch ein Europawahlpaket mit vier Piraten aus Deutschland. Im Moment liegen die Kandidaten der Piratenpartei laut Wahlrecht.de in einigen Bundesländern zwischen 2% und 3%. Mit der Aufhebung der Sperrklausel hätten sie demnach also gute Chancen auf mindestens einen Sitz in Brüssel. Die Piraten sind allerdings mit sieben Unterzeichnern der digitalen Grundrechtecharta nicht Spitzenreiter bei WePromise.EU – die Grünen führt derzeit die Liste der TOP-netzpolitischen Kandidaten an, dicht gefolgt von die Linke und der SPD. Warum sie sich für unsere Grundrechte im digitalen Zeitalter einsetzen möchten, erklären sie in vier kurzen Videos.
Den Anfang macht die Spitzenkandidatin für das Europaparlament Julia Reda, die gerade ihr Studium der Politikwissenschaft und Publizistik beendet hat, Vorsitzende der Young Pirates of Europe ist und fleissig unter @senficon twittert.
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: WePromise #10: Was sagen EU-Spitzenkandidaten zu netzpolitischen Themen?
: WePromise #10: Was sagen EU-Spitzenkandidaten zu netzpolitischen Themen? In dieser Woche werden wir hier im Blog einen Endspurt zur Europwahl hinlegen. Wenn ihr nachschauen wollt, welche deutschen EU-KandidatInnen sich für die Netzneutralität, strengere Datenschutzregeln, Transparenz, eine Modernisierung des Urheberrechts usw. einsetzen, könnt ihr dies hier tun: https://www.wepromise.eu/de/country/11 und über die WePromise-Petition versprechen, diese Kandidaten zu wählen.
Zum ersten Mal bei einer Europawahl durften die europäischen Parteien eine Top-Kandidatin oder einen Kandidaten für die Präsidentschaft der EU-Kommission aufstellen. Für die Sozialdemokraten wurde es Martin Schulz, die Konservativen schickten Jean-Claude Juncker ins Rennen, die Liberalen entschieden sich für den Föderalisten Guy Verhofstadt, die Grünen nominierten José Bové und Ska Keller und für die Linke kandidiert der griechische Eurokritiker Alexis Tsipras.
Von den Spitzenkandidierenden unterstützen jedoch (bisher) erst zwei Kandidaten die digitale Grundrechtecharta des europäischen Netzwerks EDRi: Ska Keller und Guy Verhofstadt. Hier erklären sie warum:
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: Unsere Wahlempfehlung zur EU-Wahl
: Unsere Wahlempfehlung zur EU-Wahl Kommende Woche Sonntag wählen wir das nächste EU-Parlament. Netzpolitik wird weitgehend auf EU-Ebene gemacht und das kommende EU-Parlament wird entscheidender an Regelsetzungen für das digitale Zeitalter mitwirken als es unser Bundestag tut. Wir haben uns in diesem Jahr entschieden, eine Wahlempfehlung zu machen. Diese werden wir kommende Woche veröffentlichen.
Die Basis dafür wird nicht eine Lektüre der Wahlprogramme sein. Aus unserer Erfahrung heraus sind diese häufig temporäre Politik-Prosa und die entscheidenen Positionen stehen da auch nicht drin. Wir werden aber trotzdem kommende Woche einen Überblick geben, was wir in den Wahlprogrammen finden konnten.
Unsere Wahlempfehlung wird auf Basis von WePromise.eu erfolgen. Auf der Plattform stehen zehn Grundsätze in einer Charta der digitalen Grundrechte zur Abstimmung und Kandidaten können ein Versprechen abgeben, sich für diese auch in der nächsten Legislaturperiode einzusetzen. Diese Charta wurde innerhalb des Netzwerkes von European Digital Rights (EDRi) entwickelt und zahlreiche EU-Bürgerrechtsorganisationen stehen dahinter.
Aus Deutschland haben bisher 47 EU-Kandidaten mitgezeichnet. Dabei ist bisher kein Kandidat der CDU/CSU und von der FDP auch nur ein chancenloser Kandidat (Update: Die chancenreiche Nadja Hirsch von der FDP hatten wir übersehen). Wird das so bleiben oder kommt da noch was? Die SPD-Kandidaten könnten auch noch etwas motiviert werden, damit nicht nur Grüne, Linke und Piraten da zahlenmäßig überproportional vorkommen (und jemand hat wohl die gesamte ÖDP-Liste mit angemeldet). Da geht in den kommenden Tagen noch mehr. Wenn Ihr Euch für die EU-Wahl und für digitale Grundrechte interessiert, dann fragt doch mal bei allen interessanten Kandidaten an, ob diese die Charta auch unterzeichnen wollen.
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: We Promise: Europaweiter Aktionstag zur Europawahl
: We Promise: Europaweiter Aktionstag zur Europawahl
Heute laden 36 Bürgerrechtsorganisationen ein, darunter auch der Digitale Gesellschaft e.V., am europäischen Aktionstag an der WePromise-Kampagne teilzunehmen und vom kommenden Europaparlament zu fordern, Menschenrechte im digitalen Raum zu verteidigen.Das Europaparlament trifft immer mehr Entscheidungen, die direkte Auswirkungen auf unsere Freiheiten und Rechte im Netz haben. In den letzten Jahren haben die Organisationen zusammen mit vielen anderen unter anderem gegen ACTA, Überwachung und Zensur sowie für besseren Datenschutz und den gesetzlichen Schutz der Netzneutralität gekämpft.
EDRi und Digitale Gesellschaft rufen daher heute dazu auf, mitzumachen und mit einem Tool alle Kandidatinnen und Kandidaten aufzufordern, digitale Grundrechte in Europa zu verteidigen:
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, mit einem Selfie personalisierte Nachrichten für die Europawahl auf dem WePromise-Tumblr hochzuladen.
Auch eigene Video-Statements können anhand einer Anleitung von GoVeto hergestellt werden. Eine gute Vorlage hat zum Beispiel Jacob Appelbaum geliefert:
Siehe auch: WePromise-Petition
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: EuGH: Vergessen im Netz muss möglich sein und Google muss sich an EU-Datenschutzrecht halten
: EuGH: Vergessen im Netz muss möglich sein und Google muss sich an EU-Datenschutzrecht halten Der Europäische Gerichtshof hat heute in Luxemburg entschieden, dass Google sich an europäisches Datenschutzrecht zu halten habe und verpflichtet werden kann, Links und Snippets aus seinem Webindex zu entfernen. Hier ist die Pressemitteilung zum Urteil: Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. (PDF)
Hintergrund ist der Fall des spanischen Staatsbürgers Mario Costeja González, der 2010 dagegen vorging, dass die Berichterstattung einer Tageszeitung immer noch bei Google sichtbar war, wonach er insolvent sei. Allerdings sei das Vergangenenheit und verdiene seiner Ansicht nach keine Erwähnung mehr (prominent bei Google). Bezüglich der Tageszeitung entschied ein spanisches Gericht, dass das Rechtens sei, aber bezüglich Google wurde die Entscheidung zur Verantwortung dem EuGH vorgelegt. Der hat heute sein Urteil verkündet.
Aus der PM:
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: WePromise #09 Glyn Moody zur Europawahl: Deine Stimme macht einen Unterschied
: WePromise #09 Glyn Moody zur Europawahl: Deine Stimme macht einen Unterschied Glyn Moody schreibt nun seit mehr als 20 Jahren ins Internet. Er befasst sich gerne mit internationalen Handelsabkommen (wie ACTA und nun TTIP/TAFTA), aber auch mit vielen anderen netzpolitischen Themen wie Open Source und Netneutralität.
In einem Statement für die WePromise-Kampagne erklärt er nun, warum in Brüssel die richtigen Leute sitzen sollten und wie wir jetzt die Europawahl nutzen können, um einen Unterschied zu machen:
I have always been surprised by the power of the MEPs here in Brussels and the power that YOU can have as a voter if you chose the right people.
Und genau das macht WePromise.eu: Wählende können jetzt herausfinden, welche Kandidierenden in ihrem Land digitale Grundrechte unterstützen und über eine Petition versprechen, an der Europawahl teilzunehmen.
Glyn Moody twittert unter @glynmoody und schreibt regelmäßig für den Guardian, TechDirt und ComputerWorld.
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: Transatlantisches Datenschutz-Abkommen: Wenn die USA weiterhin blockieren, wird es scheitern
: Transatlantisches Datenschutz-Abkommen: Wenn die USA weiterhin blockieren, wird es scheitern Wenn EU-Bürger in den USA nicht gegen Datenschutzverletzungen klagen können, wird das geplante Datenschutzabkommen zwischen EU und USA wohl scheitern. Das kommentieren die verantwortlichen Stellen in Reaktion auf den von uns veröffentlichten Verhandlungsstand. Die meisten Politiker kritisieren, dass Geheimdienste und „nationale Sicherheit“ darin vollständig ausgeklammert werden.
Letzte Woche haben wir ein internes Dokument der EU-Kommission zum Verhandlungsstand des transatlantischen Datenschutz-Abkommens veröffentlicht. Mal wieder eins der Themen, die ziemlich wichtig sind – aber niemanden interessieren.
Daher haben wir mal bei einer Reihe politisch verantwortlicher Personen und Institutionen nach ihrer Meinung dazu gefragt.
EU-Kommission und US-Justizministerium
Zunächst die beiden Verhandlungsparteien selbst.
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: Vorratsdatenspeicherung nach dem EuGH-Urteil: Warum es keinen nationalen Alleingang geben darf
Vorratsdatenspeicherung. Symbolbild. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/jurvetson/449483/">Steve Jurvetson</a>. Lizenz: CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Vorratsdatenspeicherung nach dem EuGH-Urteil: Warum es keinen nationalen Alleingang geben darf Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung heben immer mehr Mitgliedsstaaten ihre entsprechenden Gesetze auf. Eine juristische Analyse verdeutlicht derweil, dass sich auch Mitgliedsstaaten an das Urteil des EU-Gerichts halten müssen. Ein nationaler Alleingang sollte damit ausgeschlossen sein – egal, wie oft und laut er gefordert wird.
Die Vorratsdatenspeicherung war die größte in offenem Verfahren beschlossene anlasslose Massenüberwachung der EU. Gleich mehrere nationale Umsetzungen wurde von Obersten Gerichten für verfassungswidrig erklärt und verworfen, darunter auch in Deutschland. Nachdem auch noch das oberste EU-Gericht die komplette Richtlinie als unvereinbar mit Grundrechten und damit null und nichtig erklärt hat, sollte die Vorratsdatenspeicherung eigentlich tot sein.
Dennoch vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendein verstrahlter Hardliner mit absurden Metaphern oder durchgeknallten Unterstellugen die Wiedereinführung dieser Überwachungsmethode fordert. Wir könnten das jedesmal bloggen: Gelegenheiten gibt es genug und Klicks hat jeder gerne. Aber es ist nicht nur billig, sondern auch kontraproduktiv.
Man muss das mal ganz klar sagen: Die Vorratsdatenspeicherung ist tot. Und das muss sie auch bleiben.

