EU
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: Günther Oettinger und die abgestufte Netzneutralität
CC-BY-SA <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Oettinger#mediaviewer/File:G%C3%BCnther_Oettinger_IAA_2011.JPG">Felix König</a> : Günther Oettinger und die abgestufte Netzneutralität Wir haben uns bisher mit Kritik an der Berufung von EU-Kommissar Günther Oettinger zurückgehalten, einfach weil es außer seiner Personalie nichts zu kritisieren gibt. Er tauchte bislang nicht in netzpolitischen Debatten auf. Dass sich dies bald ändern könnte, zeigt zumindest die Wirtschaftswoche. Sie kritisiert, dass Oettinger zu Unrecht kritisiert wird und lobt ihn für konkrete Punkte, u.a. dass er ein Zweiklassen-Netz schaffen wolle, indem die Netzneutralität
abgeschafftabgestuft wird:Ein wichtiges Thema ist das Verhältnis zwischen klassischen Telekomunternehmen und Inhalteanbietern ohne Netz wie Google und Netflix. Auch dabei geht es um Regulierung, aber vor allem um Netzneutralität. Oettinger lässt bereits durchblicken, dass er eine „abgestufte“ Netzneutralität einer „absoluten“ vorzieht. Das heißt, dass es für Internet-Nutzer unterschiedliche Geschwindigkeiten geben würde.
Die Taz zitierte Oettinger vor fünf Tagen mit einer noch unentschiedenden Haltung zum Thema:
Die Netzneutralität? „Das war und ist ein Ziel.“ Aber man müsse prüfen, ob es eine „absolute oder abgestufte“ Neutralität sein soll.
Allerdings muss man nicht viel Phantasie haben, um bei seiner Vorgängerin und seiner deutschen Partei die Linie zu finden, die ein EU-kommissaror Oettinger in der Debatte einnehmen wird.
Zudem er auch noch von der WiWo für seine Nähe zu den großen Unternehmen gelobt wird:
In der Telekombranche eilt Oettinger der Ruf voraus, der Großindustrie näher zu stehen als der kleinen Konkurrenz. Er sieht deren Interessen aber gar nicht als so widerstreitend an: „Für Start-ups ist es besser, sie haben Weltmarktführer in Europa als in New York oder Shanghai.“
Wir halten es mal so: Wir werden ihn gerne loben, wenn er richtige Netzneutralitätsregeln schafft.
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: Comprehensive Economic and Trade Agreement: We’re publishing „the full set“ of secret CETA-documents (Updates)
Steve Verheul, chief negotiator of Canada. Picture: <a href="http://www.pism.pl/">The Polish Institute of International Affairs</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Comprehensive Economic and Trade Agreement: We’re publishing „the full set“ of secret CETA-documents (Updates) The planned Trade Agreement with Canada is almost finished, but still not fully known to the public. We are publishing „the full set of corresponding texts“, over 1.600 pages. While analysis is still ongoing, we already identified „highly problematic“ provisions on data protection and copyright.
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: Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen: Wir veröffentlichen sämtliche geheime CETA-Dokumente (Update)
Steve Verheul, chief negotiator of Canada. Picture: <a href="http://www.pism.pl/">The Polish Institute of International Affairs</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Europäisch-Kanadisches Freihandelsabkommen: Wir veröffentlichen sämtliche geheime CETA-Dokumente (Update) Das geplante Freihandelsabkommen mit Kanada ist fast fertig, aber der Öffentlichkeit noch immer nicht in vollem Umfang bekannt. Wir veröffentlichen an dieser Stelle sämtliche Dokumente des über 1.600-seitigen Vertrags. Darin finden sich auch höchst problematische Bestimmungen zu Urheberrecht und Datenschutz.
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: CETA und TTIP: EU-Kommission lehnt Europäische Bürgerinitiative gegen Freihandelsabkommen ab
: CETA und TTIP: EU-Kommission lehnt Europäische Bürgerinitiative gegen Freihandelsabkommen ab Gegen die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) hatte das breite Bündnis TTIP unfairhandelbar eine Europäische Bürgerinitiative eingereicht.
Die Initiative „Stop TTIP“ fordert die EU-Kommission auf, dem EU-Ministerrat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aufzuheben und auch das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) nicht abzuschließen. Hinter der Initiative stehen knapp 150 Organisationen aus 18 EU-Mitgliedsländern. In Deutschland koordinieren die Organisationen Attac, Campact, BUND, Mehr Demokratie e.V., das Umweltinstitut München und der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) die EBI. Auch Brot für die Welt, der Deutsche Kulturrat und die GEW gehören dem stetig wachsenden Bündnis an.
Heute hat die Europäische Kommission dieses Anliegen abgelehnt:
The proposed citizens’ initiative falls manifestly outside the framework of the Commission’s powers to submit a proposal for a legal act of the Union for the purpose of implementing the Treaties.
Das Bündnis kündigt Widerstand gegen diese Entscheidung an:
„Jetzt geht die Auseinandersetzung erst richtig los“, erklärt Michael Efler, Kontaktperson der Europäischen Bürgerinitiative, für das mittlerweile knapp 230 Organisationen aus 21 EU-Ländern umfassende Bündnis. „Die Ablehnung der Bürgerinitiative reiht sich ein in die Strategie der EU-Kommission, Bevölkerung und Parlamente aus den Verhandlungen um CETA und TTIP rauszuhalten. Statt Bürgerinnen und Bürgern werden hier lieber Lobbyisten gehört.“
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: Lesen leicht gemacht: EuGH entscheidet über die Zukunft von elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken
Foto: Moyan_Brenn, (CC BY-ND 2.0) : Lesen leicht gemacht: EuGH entscheidet über die Zukunft von elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken -Es gibt auch einen Eintrag von Leonhard zu der Entscheidung-
In Bibliotheken ist häufig gerade genau das Buch weg, das man so dringend für die Hausarbeit oder zur Vorbereitung auf die nächste Klausur braucht. Umso besser, wenn die Bibliothek eine digitale Kopie des Buches hat und man schnell die relevanten Seiten ausdrucken oder auf den USB Stick ziehen kann. Der EuGH hat heute über die Digitalisierung von Büchern und deren Zugänglichkeit an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken entschieden (Urteil Volltext). Nach der Entscheidung des EuGH können die Bibliotheken die Bücher digitalisieren und die Nutzer*innen sie an elektronischen Leseplätzen lesen. Die digitale Version ausdrucken oder auf dem USB Stick mit nach Hause nehmen, das geht aber nach EU-Recht nicht ohne weiteres.
Der Deutsche Rechtsstreit
Der EuGH hatte über Urheberrechtsfragen im Rahmen eines deutschen Rechtsstreits zu entscheiden. Der Rechtsstreit entbrannte zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag. Die Bibliothek der TU Darmstadt hatte eine analoge Version des Buches „Einführung in die neuere Geschichte“ des Ulmer Verlages in ihrem Bestand. Die Bibliothek digitalisierte dieses Buch, ohne die Zustimmung des Verlages, und stellte das Buch in digitaler Form an bestimmten elektronischen Leseplätzen zur Verfügung. Die Nutzer*innen der Bibliothek konnten das digitalisierte Werk dann an diesen Leseplätzen ausdrucken und auf ihren USB Sticks oder anderen Medien abspeichern. Der Verlag hatte der Bibliothek angeboten, das Buch als ebook vom Verlag zu erwerben. Die Bibliothek war darauf nicht eingegangen und berief sich auf eine Ausnahme, die das deutsche Urheberrecht öffentlich zugänglichen Bibliotheken zugesteht. Bibliotheken dürfen nach dem deutschen Urheberrecht (§52b UrhG) an eigens eingerichteten elektronischen Leseplätzen Werke in elektronischer Form für die Nutzer*innen zugänglich machen.
Der Ulmer Verlag wehrte sich zum einen gegen die Digitalisierung des Geschichtsbuches und das Zurverfügungstellen an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek der TU Darmstadt. Zum anderen wehrte sich der Verlag gegen das Ausdrucken und Abspeichern auf einem anderen Medium durch die Nutzer*innen. Der Fall gelangte zum BGH. Der BGH wollte vom EuGH in einem Vorlageverfahren wissen, ob die Regelung im deutschen Urheberrecht, die die Digitalisierung von Büchern den Bibliotheken erlaubt, gegen EU-Recht verstößt. Außerdem wollte der BGH wissen, ob nach EU-Recht das Ausdrucken und Abspeichern der digitalisierten Bücher durch die Nutzer*innen erlaubt ist.
Die Entscheidung des EuGH
Der EuGH entschied, dass die Digitalisierung von Büchern und das Zugänglichmachen dieser an elektronischen Leseplätzen, so wie von der TU Darmstadt vorgenommen, erlaubt ist. Das ist von der EU Urheberrechtslinie gedeckt (Art. 5 Abs. 3 n der Richtlinie 2001/29). Die Digitalisierung ist auch dann in Ordnung, wenn der Verlag anbietet, das Buch als ebook an die Bibliothek zu verkaufen. Die Bibliothek muss nicht auf das Angebot eingehen.
Allerdings wies der EuGH in seiner Entscheidung darauf hin, dass das Ausdrucken und Speichern der digitalisierten Bücher eine neue Vervielfältigung darstellt. Da diese von den Nutzer*innen der Bibliothek vorgenommen wird und nicht von der Bibliothek, gilt die Ausnahme im EU-Recht für die Digitalisierung durch öffentlichen Einrichtungen nicht auch für das Ausdrucken und Abspeichern. Nach Ansicht des EuGH steht es den EU-Mitgliedsstaaten jedoch frei, auch den Nutzer*innen der Bibliotheken das Ausdrucken und Speichern der digitalisierten Bücher zu erlauben. Dazu müssten die Vorgaben des EU-Urheberrechts beachtet werden, vor allem müsste den Verlagen ein Ausgleich bezahlt werden. (Leonhard’s Einschätzung zur deutschen Privatkopieschranke könnt ihr hier lesen)
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: Jetzt offiziell: Oettinger wird EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft & Gesellschaft
: Jetzt offiziell: Oettinger wird EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft & Gesellschaft
Vergangene Woche hatten wir über das Gerücht berichtet, dass unser EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger (CDU), in der kommenden EU-Kommission für Internetfragen zuständig sein soll. Das ist jetzt bestätigt. Er wird EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft & Gesellschaft und damit der Nachfolger von Neelie Kroes in der DG Connect.Allerdings: Vize-Präsident der EU-Kommission wird Oettinger nicht. Er bekommt quasi noch einen Vorgesetzten, indem Andrus Ansip aus Estland Vize wird und zuständig für den Digitalen Binnenmarkt wird.
Wir sind gespannt, wie Günther Oettinger sich machen wird und welche Akzente er wie setzt. Bisher ist das für uns eine Blackbox. Oettinger wird für viele netzpolitische Themen und Debatten zuständig sein. In dieser Legislaturperiode werden Netzneutralität und Urheberrechtsreform die Top-Themen sein. Auf welcher Seite steht Günther Oettinger mit welchen Positionen?
Update:
Die jetzige EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmstroem wird dort die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder einführen können, weil sie als Handelskommmissarin für TTIP und Co zuständig wird.
Věra Jourová wird Kommissarin für Recht, Verbraucher und Geschlechtergerechtigkeit und damit die Verbraucherkommissarin.
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: Bericht: Günther Oettinger soll Internet-Kommissar der Europäischen Kommission werden (Updates: doch nicht?)
: Bericht: Günther Oettinger soll Internet-Kommissar der Europäischen Kommission werden (Updates: doch nicht?) Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg Günther Oettinger soll Internet-Kommissar der Europäischen Kommission werden. Das berichtet die BILD unter Berufung auf „hochrangige Kreise der Brüsseler Kommission“. Der endgültige Zuschnitt des Ressorts und der neuen Kommission ist aber noch offen.
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: Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen
Steve Verheul, chief negotiator of Canada. Picture: <a href="http://www.pism.pl/">The Polish Institute of International Affairs</a>. License: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Freihandelsabkommen CETA hat Nachteile auf internationale Beziehungen Das Bekanntwerden des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens CETA hätte „nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen“. Mit dieser Begründung verweigert das Wirtschaftsministerium unsere Informationsfreiheits-Anfrage nach dem Verhandlungstext. Auch Politiker und Ministerien geben sich wortkarg: Von zehn angefragten Stellen haben uns nur drei geschrieben, aber ohne Aussage.
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: Gefahr für Netzneutralität in Europa: Französischer Digitalrat über Plattformneutralität
: Gefahr für Netzneutralität in Europa: Französischer Digitalrat über Plattformneutralität Der CNNum (Conseil National du Numérique), der französische Nationale Digitalrat, veröffentlichte am 13. Juni einen Bericht. Der Report folgt einer Anfrage des Ministeriums für wirtschaftliche und digitale Angelegenheiten sowie dem Staatssekretär für Digitales von 2013 in zwei Themen: Der Untersuchung der EU-Kommission zu Googles dominanter Marktstellung und der CNNum-Analyse von Plattformneutralität.
Dies ist ein Gastbeitrag von Alexandre Bénétreau von EDRi. Er erschien zuerst heute im EDRI-gram. Die Übersetzung stammt von Elisabeth.
Das Konzept der Plattformneutralität schließt ein, dass Webplattformen wie YouTube, Spotify und der Apple Store ihre Position nicht zum Nachteil anderer Stakeholder missbrauchen. Um Meinungen von Wirtschaftlern, Anwälten und anderen Stakeholdern anzuhören, wurde eine Arbeitsgruppe des CNNum eingerichtet und eine Reihe von Konsultationen durchgeführt.
Der Bericht zielt auf die Anwendung des Neutralitätsprinzips und die Regulierung von Datensystemen ab. Er ist in drei Teile gegliedert: Die Meinung des CNNum, einen thematischen Überblick zur Verdeutlichung der Meinung und eine eingehende wirtschaftliche Analyse von Plattformneutralität. Der vollständige Report ist in Französisch verfügbar, die zwei Hauptteile auch auf Englisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch.
Die Empfehlungen des CNNum beginnen zuerst damit, sich auf das Gesetz zu verlassen um Plattformneutralität zu gewährleisten. Staatliche Behörden könnten Neutralitätslevel einschätzen und Transparenzanforderungen könnten hinsichtlich der Funktionsweise von Algorithmen durchgesetzt werden. Im Falle eines Verstoßes gegen vereinbarte Schwellen würden die Plattformen gerichtlich zur Verantwortung gezogen. Als Zweites werden Maßnahmen präsentiert, wie die faire Anwendung von Datenerhebung garantiert werden kann, beispielsweise Nutzern die Kontrolle über ihre Online-Informationen zu geben. Drittens rät der CNNum, digitale Medienkompetenz durch verschiedene Regierungsprogramme und Partnerschaften zu stärken. Viertens wird eine Strategie vorgeschlagen, um das Entstehen neuer Plattformen mittels Open-Sourcee-Standards, Open Data, Cross-Platform-Lösungen und dergleichen zu ermöglichen.
Der zweite Teil des Berichts beginnt mit einer Definition von Plattformneutralität, die dem Steckbrief vorangestellt ist. Das Merkblatt über rechtliche Mittel beschreibt, wie Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Verbraucherrecht und Datenrecht aktualisiert und zur Vermeidung von Plattformmonopolen benutzt werden kann. Das Merkblatt über Fairness und Nachhaltigkeit erklärt Leitlinien zur Regulierung des Big Data Phänomens. Das letzte Merkblatt über „Positive Neutralität“ nennt konkrete Beispiele, wie eine offene Netzumgebung geschaffen werden kann, die das Entstehen von Oligopolen verhindert.
Der letzte Teil des Berichts ist eine detaillierte Analyse der Plattformenlandschaft. Dieser Untersuchung zufolge schaffen die Plattformenoligopole einen „dreiseitigen Markt“. Die erste Seite des Marktes ist die Beziehung zwischen der Plattform und dem Nutzer. Auf eine Suchmaschine wird von Nutzern zugegriffen. Im Gegenzug geben die Nutzer der Plattform (oft unwissentlich) einige Daten, die diese zu Geld machen kann. Die zweite Seite des Marktes ist die Beziehung zwischen der Plattform und anderen Unternehmen. Die Plattform verkauft den Unternehmen den Zugang zu seiner Nutzerdatenbank, damit die Unternehmen ihre Produkte verkaufen können. Das Ziel der Unternehmen ist es, Sichtbarkeit auf der Plattform zu erlangen – über Werbung oder einen guten Rankingplatz in Suchmaschinen durch den Kauf gesponsorter Links und Suchbegriffe. Die Plattform und Firmen nutzen diese Techniken wie gezieltes Werben, um die Effizienz ihrer Werbung zu verstärken. Dem Bericht zufolge führt der Umfang dieser Techniken zu einem totalen Kontrollverlust über die eigenen Daten. Die dritte Seite ist der Missbrauch der dominanten Stellung der Plattform, indem sie Gewinnanteile der Unternehmen als Kompensierung für die Nutzerdaten aushandeln. Die Plattform kann auch exklusive Geschäfte mit einzelnen Unternehmen abschließen oder in neuen Märkten in direkte Konkurrenz treten.
Die Analyse behauptet, dass die Plattformen ihre dominante Stellung durch drei Hauptvorgänge erhalten: Erwerb, Diversifizierung und Ausgrenzung. Plattformen kaufen innovative Start-ups die langfristig ihre Vormachtstellung bedrohen könnten und/oder die gewinnbringend in die bereits existierende Infrastruktur eingegliedert werden können um ein noch breiteres Angebot bereitzustellen. Der Bericht zählt Akquirierungen der GAFTAM (Google, Apple, Facebook, Twitter, Amazon, Microsoft) von 2010 bis Januar 2014 auf, was eindeutig deren Engagement in Erwerb und Diversifizierung aufzeigt. Der letzte wichtige Schritt der Plattformen ist Ausschluss. Beispielsweise argumentiert der Bericht, dass bei der Einführung von Google Maps und Google Shopping der Verkehr auf Seiten mit ähnlichen Angeboten signifikant nachließ, da ihr Seitenranking sich plötzlich verschlechterte.
Der Bericht endet mit einer sehr kritischen Anmerkung hinsichtlich der Plattformen und speziell Google, welches es heuchlerischer Darstellung bezichtigt. Auf der einen Seite geben sie vor, freie und offene Dienste für das allgemeine Interesse anzubieten, aber auf der anderen Seite sind die Seitenrankings so voreingenommen, dass zum Beispiel 80% der ersten Google-Ergebnisseite aus Werbung besteht.
Der Ansatz der französischen Regierung enthält seinerseits heuchlerische Darstellung. Der Rat der Europäischen Union (Regierungen der EU-Mitgliedstaaten) verhandelt derzeit über die Regulierung des Binnenmarktes für Telekommunikation, die Vorgaben für Netzneutralität beinhaltet. Die französische Regierung vertritt die Position, Netzneutralität und Plattformneutralität sollten gleichzeitig reguliert werden. Das wahrscheinlichste Ergebnis dieses Ansatzes ist das Verhindern einer EU-Regulierung, die vorteilhaft für Netzneutralität ist. Ist die französische Regierung damit erfolgreich, wird es kaum bis gar keine Möglichkeiten für die EU-Kommission geben, Netz- oder Plattformneutralität in naher Zukunft gesetzlich zu regeln.
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: EU-Ombudsfrau fordert Regeln zum Schutz von Whistleblowern (Update)
Bürgerbeauftragte der EU: Emily O’Reilly. Bild: Senat der Republik Polen. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/pl/deed.en">BY-SA 3.0 PL</a>. : EU-Ombudsfrau fordert Regeln zum Schutz von Whistleblowern (Update) Die europäische Ombudsfrau Emily O’Reilly forderte in einem gestrigen Schreiben alle Institutionen der Europäischen Union auf, endlich interne Regelungen für den Schutz von Whistleblowern zu verabschieden. Bis zum 31. Oktober sollen die Behörden Zeit für eine Antwort haben.
In ihrer Pressemitteilung erklärte sie:
In ihrem EU-Anti-Korruptionsbericht warnt die Kommission, dass Korruption der Wirtschaft und dem Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen großen Schaden zufügen kann. „Whistleblower“ spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von gravierenden Unregelmäßigkeiten. Ich möchte sicherstellen, dass die EU-Institutionen über die notwendigen Regeln verfügen, um Informanten zu schützen und um Beschwerden über den Umgang mit ihnen nachzugehen.
Eine im April 2014 veröffentlichte Studie von Transparency International (pdf) zeigte, dass Whistleblower in den Institutionen der EU keinen oder nur mangelhaften Schutz geniessen. In den Brüsseler Behörden fehlt daher jeglicher Anreiz, unethisches Verhalten oder illegale Aktivitäten an den Tag zu bringen. Dies will die europäische Ombudsfrau nun ändern und hat eigene Regelungen vorgeschlagen. Diese beinhalten Artikel über die Rechte von Whistelblowern, deren Schutz sowie Strafen für Vergeltungsmassnahmen.
Die Regeln sind definitiv ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Korruptionsfälle zu verringern und die Transparenz der Behörden zu verbessern. Sollten die Regelungen angenommen werden, bekommen wir vielleicht endlich mal ein erstes Leak zum Stand der Verhandlungen des TTIP-Abkommens…
Die Pressemitteilung erwähnt weiterhin, dass die Öffentlichkeit die vorgeschlagenen Regeln kommentieren kann
, gibt aber leider keinerlei Anleitung wie oder bis wann dies möglich ist. Am besten ist wohl das Kontaktformular.Update 30/07: Der Link war ein wenig versteckt auf der Ombudsman-Seite, die Anleitung findet sich hier und die Deadline ist der 30. September. Eine Email-Adresse gibt es nicht, dafür aber das Kontaktformular (siehe oben) – oder schickt ein Fax ;)
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: Vom Datenschutz zur Internetzensur: Wie das „Recht auf Vergessen“ die Welt erobern soll
Google: gut oder böse? : Vom Datenschutz zur Internetzensur: Wie das „Recht auf Vergessen“ die Welt erobern soll
Google löscht Suchergebnisse im Sinne des EuGH-Urteils nur für europäische Versionen. Eine solche Entfernung ist für jeden Laien sekundenschnell zu umgehen – durch einen Wechsel zu google.com beispielsweise. Medienberichten zufolge scheinen europäische Datenschützer das zu kritisieren – und weltweite Umsetzung der europäischen Rechtsprechung zu fordern.Ein gefährlicher Trend für die Freiheit des Internets zeichnet sich ab. Die Interpretation des EuGH-Urteils zu Google in Spanien und dem Löschen von Suchergebnissen ist nicht einfach und läuft in viele Richtungen – genau wie die Einschätzungen zu denselben, derer wir auf diesem Blog einige veröffentlichten. Umstritten wie Urteil und Stilisierung zum „Recht auf Vergessen“ ist auch die tatsächliche Löschpraxis Googles. Der Suchmaschinengigant beschränkt die Entfernung von Links auf seine europäischen Versionen – also google.de, google.co.uk und dergleichen. Dafür erntet es nun anscheinend Kritik von Europas obersten Datenschützern.
Letzte Woche trafen sich die Artikel-29-Datenschutzgruppe, eine beratende Instanz der EU-Kommission, und Suchmaschinenbetreiber in Brüssel. Einer Nachricht von Reuters folgend berichteten verschiedene Seiten, die Datenschützer würden eine umfassendere, weltweite Löschung von Links fordern. Reuters bezieht sich auf eine ‚Quelle’, die bei diesem Treffen dabei war:
Regulierer befragten Google zu seiner Entscheidung, Suchergebnisse nur von seinen europäischen Suchmaschinen wie google.co.uk zu entfernen, was bedeutet, dass jeder einfach auf dieselben Informationen zugreifen kann, indem er zum weit verbreiteten google.com wechselt, sagte die Quelle, die bei dem Treffen zugegen war.
Auf iRights wird berichtet, dass Google auch kein Geoblocking mittels IP-Adressen-Erkennung einsetzt. Das bedeutet, obwohl ein Nutzer eindeutig aus Europa kommen kann, reicht ein einfacher Wechsel der Suchmaschine, um entfernte Suchergebnisse anzeigen zu lassen.
Dies wurde also kritisiert. Ob aber die Datenschützer tatsächlich fordern, die Suchergebnisse wenn schon, dann auf allen Suchmaschinen entfernen zu lassen, bleibt offen. Konkrete Forderungen wurden seitens der Artikel-29-Datenschutzgruppe noch nicht veröffentlicht.
Auch wenn eine solche Forderung der vollumfassenden Umsetzung des Urteils im Endeffekt konsequent ist, wie iRights feststellt – eine Übertragung regionalen Rechts auf den globalen Kontext stellt eine Gefahr für die Freiheit des Internets dar – und wird Nachahmer finden, wie Netzwertig.com befürchtet. Kann tatsächlich ein Ergebnis, was gegen das Recht in einem Land verstößt, weltweit entfernt werden? Wird dann irgendwann, wie Martin Weigert von Netzwertig mutmaßt, China Ergebnisse zum Tian’anmen-Massaker in Deutschland zensieren lassen? Können wir das wollen?
In Kanada ging eine Richterin in ihrem Urteil über Google bereits einen Schritt weiter, wie Gigaom.com schreibt. Eine kanadische Firma hatte geklagt, ein Konkurrenzunternehmen würde Produkte aufgrund gestohlener Handelsgeheimnisse weltweit verkaufen. Google, indirekt betroffen, solle die Suchergebnisse des Produktnamens entfernen, die auf Webseiten des Rivalen verlinken, um weitere wirtschaftliche Schädigung des Klägers zu vermeiden. Das „grenzenlose“ Internet war für das Gericht Grund genug, nicht nur eine nationale, sondern weltweite Sperrung zu erwirken. Suchergebnisse wurden bereits im amerikanischen und australischen Kontext entfernt. Dazu schreibt Gigaom:
Wir befinden uns hier auf gefährlichem Terrain, denn Google zu säubern ist nicht nur Zensur, es löscht auch Geschichte aus. Google ist heute wie ein Bibliothekskatalog des verfügbaren Wissens; während unterschiedliche Staaten entscheiden können, bestimmtes Wissen nicht verfügbar zu machen, sollten Menschen trotzdem wissen können, dass es überhaupt existiert – und der beste Weg dorthin verläuft über Google.
Genau das ist der Punkt. Ob es sich um Datenschutz oder geistiges Eigentum handelt – wie weit dürfen Gerichte gehen, um Zugang zu Wissen – weltweit – zu beschränken? Und ist das Löschen von Links über Google nicht immer noch nur ein Nebenschauplatz, ein Bekämpfen von Symptomen? Lässt sich regionales Recht verallgemeinern? Wie wichtig ist Informationsfreiheit? Und wie schnell gelangen wir zur Internetzensur?
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: Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab
: Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Deutschland das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) in seiner derzeitigen Form nicht unterzeichnen könne:
Deutsche EU-Diplomaten bestätigten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren.
Nach fünf Jahren geheimer Verhandlungen ist das CETA-Abkommen eigentlich fertig. Nur das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.
Mit dieser Nachricht gerät aber auch das Abkommen mit den USA ins Wanken. Denn Investorenschutz, auch kurz ISDS genannt, wird im derzeit verhandelten TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA heftigst kritisiert. Erst letzte Woche schlossen sich einige sozialdemokratische EU-Abgeordnete der Linken und Grünen Fraktionen an und erklärten, dass sie „Nein“ stimmen werden, sollte ISDS Teil des Abkommens werden.
Das ISDS-Kapitel soll es Investoren und Konzernen künftig ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten vor private Schiedsgerichte zu zerren, sobald Gesetzentwürfe zu Verlusten führen könnten. Ein aktuelles Beispiel ist der schwedische Konzern Vattenfall, der Deutschland wegen des Atomausstiegs jetzt den Prozess macht. Sollte es Klauseln zum Investorenschutz im Abkommen mit den USA geben, könnten sich amerikanische Unternehmen ein solches Kapitel zunutze machen, um demokratische Gesetzgebungsprozesse zu untergraben und so beispielsweise geplante Datenschutzgesetze oder Urheberrechtsreformen angreifen.
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: Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil: Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand
Sitz des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Foto: Thomas Lohninger. : Vorratsdatenspeicherung nach EuGH-Urteil: Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand Nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten auf EU-Ebene müssen auch die nationalen Gesetze überprüft werden – notfalls von Gerichten. Zu diesem Fazit kommt eine neue Studie zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils vom April. Auch andere Datensammlungen müssen auf den Prüfstand, zum Beispiel die Abkommen zu Reisedaten und Finanztransaktionsdaten.
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: Recherche zeigt: Nur Industrie redet mit EU-Kommission über Netzpolitik bei TTIP
: Recherche zeigt: Nur Industrie redet mit EU-Kommission über Netzpolitik bei TTIP Das Corporate Europe Observatory (CEO) veröffentlichte gestern Daten darüber, woher eigentlich die meisten Lobbyisten in den TTIP-Verhandlungen kommen. Die Lobby-kritische Organisation recherchiert seit einiger Zeit über das geplante Freihandelsabkommen und veröffentlichte Ende vergangenen Jahres bereits die PR-Strategie der EU-Kommission, wie das Abkommen am besten der Öffentlichkeit verkauft werden solle).
Um an Daten für die statistische Auswertung des Lobbyausmaßes zu gelangen, arbeiteten sie sich durch Einsendungen zu öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission, Teilnehmerlisten von TTIP-Dialog-Events und Informationen über geheime Treffen mit der EU-Kommission, die sie über Informationszugangsanfragen erhielten. Obwohl diese Daten nur den Zeitraum von Anfang 2012 bis April 2013 abdecken, sich ausschließlich auf die federführende Generaldirektion ‚Handel’ beziehen und die Intensität der Treffen nicht mit einbeziehen, zeichnen sie doch ein deutliches Bild der Lobbylandschaft in der EU-Kommission noch vor der stärkeren gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und dem öffentlichen Gegenwind für TTIP.
Vorrangig Industrievertreter, kaum öffentliche Interessen
Auffällig beim Betrachten der Ergebnisse ist die überproportionale Präsenz von privatwirtschaftlichen Lobbyverbänden gegenüber Vertretern öffentlichen Interesses. Von 560 gezählten Begegnungen waren nur 4% Vertreter öffentlicher Interessen wie Verbraucher- oder Umweltschutz. Der Rest entfiel auf Wirtschaftsvertreter.
Die Daten prangern auch das Transparenzproblem der EU bezüglich des Lobbyismus an: Mehr als ein Drittel der aufgezeichneten Verbände ist nicht in dem (freiwilligen) Transparenzregister der EU verzeichnet, und diejenigen, die dort zu finden sind, hüllen sich über ihre Themen in Stillschweigen, die wenigsten bringen sich direkt mit TTIP in Verbindung.
Aus unserer Sicht spannend sind aber vor allem die Branchen, die die größten Lobbyanstrengungen aufbringen: Ungeschlagen ist die Agrarwirtschaft und Ernährungsbranche, mit Unternehmen wie Nestlé und Coca-Cola, auf die 113 der 560 Treffen entfallen. Die IT-Branche und die Urheberrechtsindustrie haben allerdings auch nicht geschlafen:
Als Drittstärkste neben den branchenübergreifenden Wirtschaftsverbänden machten sie sich für ihre jeweiligen Interessen stark. Zusammen mit diversen Vertretern aus der Audiovisuellen bzw. Medienbranche sind sie für uns aus netzpolitischer Sicht interessant. Wir haben uns die Datengrundlage von CEO einmal angesehen und die netzpolitisch-relevanten Firmen und Verbände herausgezogen, um sie hier zu veröffentlichen:
298 Lobbygruppen sind insgesamt aufgelistet, von diesen sind 51 von netzpolitischem Interesse. Nur eine dieser 51 – der Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) – gehört zu den „Guten“, setzt sich also für Verbraucherrechte ein. Die restlichen hier aufgelisteten Unternehmen, etwa ein Sechstel der insgesamt involvierten Gruppen, lobbyieren für deren eigene wirtschaftlichen Interessen. Organisationen wie die US Chamber of Commerce haben wir trotz vordergründig mangelndem IT-Bezug aufgenommen, weil Unternehmen wie Microsoft in der Vergangenheit über diese Bande gespielt haben, um ihre Interessen durchzusetzen.
Liste der Netzpolitik-Lobby
US Chamber of Commerce
Digital Europe
European Telecommunications Network Operators’ Association (ETNO)
BT Group
Nokia
Deutsche Post DHL
International Confederation of Music Publishers
The Association of European Chambers of Commerce and Industry
Ericsson
International Federation of Reproduction Rights
IFPI Representing recording industry worldwide
Ebay Inc.
IBM
Mediaset (Italian Media Company)
News Corp
RTL Group
Walt Disney
European Broadcasting Union
Federation of European Publishers
Motion Picture Association of America
National Music Publishers Association in the US
European Coordination of Independent Producers
Record Industry Association of America (RIAA)
International Trademark Association
Danish Chamber of Commerce
IP Federation
American Chamber of Commerce France
American Chamber of Commerce in Germany
Siemens
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Transatlantic Consumer Dialogue
European Patent Office
Google
Blackberry
Inmarsat Global Ltd
Microsoft
Qualcomm
Samsung
Intel Corporation
Texas Instruments
UVAX Concepts
Skynet
Deutsche Telekom
France Telecom
Huawei
SES – Global Satellite Service Providers
Telefónica
Telenor
Verizon
Vodafone
TechAmerica Europe
Business Software Alliance
Information Technology Industry Council -
: 5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?
: 5. Fachdialog Netzneutralität – oder auch: Worüber reden wir hier eigentlich?
Zum fünften Mal hatte das Bundeswirtschaftsministerium zum sogenannten „Fachdialog Netzneutralität“ in Berlin geladen. Politiker, Regulierer, Wissenschaftler und – wie sollte es bei einer BMWi Veranstaltung anders sein – zahlreiche Wirtschaftsvertreter, diskutierten miteinander über Netzneutralität. Als Vertreter der Zivilgesellschaft waren Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft und Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jeweils an einem Panel beteiligt. Anders als bei den vorigen Fachdialogen stellt das BMWi diesmal auch Audiomitschnitte der Veranstaltung bereit.Wie nicht anders zu erwarten lag der Fokus der Veranstaltung auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des Themas. Aussagen wie „wir wollen doch keine Geschäftsmodelle verbieten“, „eine Beschränkung wäre hier wachstumshindernd“ oder auch „erstmal sollte alles erlaubt sein“ reihten sich aneinander.
Der aktuelle Stand der Debatte um die Netzneutralität dreht sich um den EU-Gesetzentwurf, der vom Europäischen Parlament am 3. April 2014, also noch vor der Europawahl, beschlossen wurde. Im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage der EU Kommission ist die gegenwärtige Fassung, die nun im Rat diskutiert wird, deutlich ambitionierter was die Wahrung und Festschreibung der Netzneutralität angeht. Dieser Entwurf war insbesondere den Repräsentanten von Telekom, Vodafone, Nokia und BITKOM ein Dorn im Auge. Es wurde sehr deutlich, dass der Kampf um die Netzneutralität alles andere als vorbei ist.
„Perspektiven eines freien und offenen Internets“
Peter Eberl, Mitarbeiter der Europäischen Kommission, erinnerte zu Beginn des ersten Panels daran, warum die Netzneutralität überhaupt auf europäischer Ebene geregelt werden soll: man fürchtet eine Fragmentierung des Binnenmarkts, da einzelne Mitgliedsländer der EU nationale Gesetze zur Regulierung verabschiedet hatten. Um europaweite Chancengleichheit herzustellen, sei es wichtig eine einheitliche Gesetzgebung für alle 28 Mitgliedsstaaten zu erlassen. Soweit, so einleuchtend. Damit ist aber auch schon die starke Wirtschaftsorientierung vorweggenommen.
Volker Tripp bezeichnete die beschlossenen Änderungen des EU-Parlaments als einen großen Fortschritt für den Schutz der Netzneutralität. Bernhard Rohleder von BITKOM sah das anders: er sagte, dass schon heute das Geld darüber entscheide, wer im Internet bevorzugt behandelt wird. Warum das positiv sein soll ließ er allerdings offen. Stattdessen wurde die bekannte Argumentation bemüht, dass es umfassende Ausnahmeregelungen für sogenannte Spezialdienste (die wurden bisher auch oft als „Managed Services“ bezeichnet) geben müsse, ansonsten könnten viele gewinnbringende Geschäftsmodelle die anderswo erlaubt sind, hierzulande nicht realisiert werden. Das sahen aber die meisten anderen Diskutanten, darunter auch SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil und Peter Eberl von der EU-Kommission, nicht so. Die technische Neutralität des Internets sei der Motor für Innovation und neue Geschäftsmodelle, nicht die Fragmentierung. Von einem „Zwei-Klassen-Internet“ profitierten nur die großen, etablierten Anbieter, denn durch die entsprechende Preisgestaltung können gerade kleine, junge Unternehmen aus dem Markt gedrängt werden.
Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft, vertreten durch Klaus Landefeld betonte die Bedeutung des Breitbandausbaus für die Diskussion. Je früher die Netze flächendeckend ausgebaut seien, desto schneller sei auch die Frage der Netzneutralität vom Tisch. Denn wenn genug Bandbreite für alle Nutzer zur Verfügung stünde, müsste man auch nicht über Überholspuren und ähnliches diskutieren.
Was ist eigentlich Netzneutralität?
Lustigerweise konnten die geladenen Experten nicht auf eine genaue Definition von Netzneutralität einigen, sie debattierten also ohne einen expliziten Konsens, was mit dem Begriff überhaupt gemeint sei. Als Arbeitsdefinition stand das „Prinzip der Diskriminierungsfreiheit“ um Raum, allerdings muss dann natürlich geklärt werden was diskriminierungsfrei bedeutet. Alle Beteiligten waren sich einig, dass Spezialdienste auf die eine oder andere Art zugelassen werden müssen und können. Das wiederum führte zu der Frage, was ein Spezialdienst sein soll. Hier dürfte es im weiteren Gesetzgebungsprozess die hitzigsten Debatten geben, denn je nach dem was man als Spezialdienst bezeichnet kann die Netzneutralität gewahrt werden, oder eben auch völlig unterwandert. Wie bereits erwähnt machten die Wirtschaftslobbyisten während der gesamten Veranstaltung keinen Hehl daraus, dass sie von einem „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, wie Stephan Korehnke von Vodafone es nannte, gar nichts halten.
Chancen und Risiken von Spezialdiensten
Der Generalsekretär der Monopolkommission, Klaus Holthoff-Frank, bezeichnete Spezialdienste als „Dienste mit gesicherter Übertragungsqualität“, also z.B. IPTV, Video-on-Demand, E‑Health Angebote und so weiter. Spezialdienste werden also priorisiert übertragen und dafür zahlt man an den Netzbetreiber.
Der aktuelle Vorschlag des EU-Parlaments sieht vor, dass Spezialdienste im Einklang mit der Netzneutralität grundsätzlich zulässig sind. Sie müssen aber über „logisch getrennte Kapazitäten“ angeboten werden, also das offene, sogenannte „Best-effort-Internet“, nicht beeinträchtigen. Diese Formulierung soll verhindern, dass Netzbetreiber bestimmte (eigene) Dienste bevorzugen. Besonders nicht-kommerzielle Dienste wären ansonsten benachteiligt, weil sie sich im Kampf um Priorisierung wohl kaum gegen den zahlungskräftigen Wettbewerb behaupten könnten.
Eine umfassende Erlaubnis von Spezialdiensten könnte die Entwicklung des Best-Effort Internets gefährden, da für die Betreiber der Anreiz fehlt den Netzausbau voranzutreiben. Außerdem wurde die Frage diskutiert, wie der Missbrauch von Spezialdiensten zu verhindern ist. Marcel Balz vom Bundeskartellamt vertrat dabei den Standpunkt, dass das bestehende Kartellrecht ausreiche um wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden. Weitere Gesetzgebung sei dazu erstmal nicht nötig.
Gregor Wichert vom ZDF präsentierte sich als Fürsprecher der Meinungsfreiheit im Netz: „es gibt keinen Vorrang der heute-Sendung vor einem lustigen Katzenvideo“. Dabei könnte man das ZDF eigentlich auch als einen verfassungsrechtlich abgesicherten „Spezialdienst“ bezeichnen, wie Moderator Thomas Fetzer bemerkte.
„Vernünftiges Netzwerkmanagement“ – was ist das?
Unter dieser Überschrift stand die dritte und letzte Podiumsdiskussion. Inhaltlichen Mehrwert bot vor allem der amerikanische Juraprofessor Justin Hurwitz, der den Stand des Gesetzgebungsprozesses zur Netzneutralität in den USA erklärte. Der Gesetzentwurf zum „Open Internet“ für den die Federal Communications Commission (FCC) zuständig ist, befindet sich momentan in einer öffentlichen Konsultationsphase. Generell gilt der Entwurf als etwas marktliberaler als der des Europaparlaments, beschlossen ist aber noch nichts. Eine zentraler Streitpunkt ist auch in den USA die Definition von „unreasonable Discrimination“, noch sei unklar welche Dienste dadurch ausgeschlossen und welche erlaubt wären. Das öffentliche Interesse und auch der Widerstand gegen die drohende Abschaffung der Netzneutralität sind, laut Hurwitz, in den USA deutlich stärker. Es gab sogar schon ein Protestcamp vor der FCC-Zentrale.
Einen bemerkenswerten Vergleich lieferte Friedhelm Dommermuth von der Bundesnetzagentur, der im Laufe des letzten Panels mit Bezug auf die Entwicklung eines „Zwei-Klassen-Internets“ sagte, „in der Gesundheitspolitik haben wir doch auch ein Zwei-Klassen-System“. Nun lässt sich darüber streiten, ob das deutsche Gesundheitssystem unbedingt als Vorbild für andere Regulierungsfelder gelten sollte. Privat- und Kassenpatienten könnten da wohl unterschiedlicher Meinung sein.
Insgesamt fielen noch zwei Dinge auf. Erstens lobten alle Anwesenden Redner gebetsmühlenartig die tolle „Versachlichung“ der Debatte. So emotional wie in den USA gehe es bei uns zum Glück nicht mehr zu, auch im Vergleich zu vergangenen Veranstaltungen sei der Ton sehr gemäßigt. Endlich werde nicht mehr so populistisch über die
DrosselkomDeutsche Telekom geredet. Sind die Verteidiger eines freien Internets also erfolgreich eingelullt worden? Trotz öffentlicher Ankündigung waren leider nur wenige zivilgesellschaftliche Vertreter vor Ort. Zweitens scheint das BMWi auf die Beteiligung von Frauen keinen Wert zu legen. 16 von 16 Panelteilnehmern waren Männer. Also ein ziemliches „Sausage fest“, zumindest auf der Bühne.Wie geht’s weiter?
Zum Abschluss des Fachdialogs fasste Detlef Dauke vom BMWi den Stand der Debatte zusammen. Seine Prognose: die Verhandlungen im Ministerrat im Herbst werden zäh, da die Mitgliedsstaaten sehr pluralistische Ansichten vertreten. Deutschland habe sich einer „Like-minded Gruppe“ angeschlossen, zu der unter anderem Großbritannien, Spanien, Italien und Polen gehören. Der Ausgang ist ungewiss, vor allem wenn man sich anschaut wie offensiv die Lobbys aktuell zu Werke gehen.
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: Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!
: Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!
Innenminister Thomas de Maizière hat am 30. Juni angekündigt, Vorschläge zu unterbreiten, um die europäische Datenschutzreform voranzubringen. Der Digitale Gesellschaft e.V. und der europäische Dachverband EDRi begrüßen diese “Initiative”, hatte doch Deutschland zuvor emsig daran gearbeitet, die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zu verzögern. Wie die im Dezember vom Spiegel veröffentlichten internen Dokumente des Rates zeigen, gehörte Deutschland zu den treibenden Kräften im Rat, die die Reform verwässern und verzögern wollten. Jetzt jedoch scheint Deutschland willig zu sein, voran zu schreiten.In einer Kurzmeldung kündigte der Innenminister an, konkrete Vorschläge an die italienische Ratspräsidentschaft zu übermitteln, um die bisherigen Punkte, bei dem im Rat keine Einigung gefunden werden konnte, zu klären. In Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten erklärte der Minister etwa:
“Den Vorschlag für einen entsprechenden Art. 42a hatte Deutschland im Zuge der NSA-Debatte eingebracht.”
Großartig! – Allerdings ist bekannt, dass die Europäische Kommission bereits 18 Monate vor der NSA Affäre jenen Artikel 42 vorgeschlagen hat. Aber wie kann dann Deutschland diesen Vorschlag (nun als Artikel 42a) in die Debatte einbringen, wie der Minister versucht uns glaubhaft zu machen?
In dem ursprünglichen Entwurf der Verordnung, der während der Verhandlungsphase in der Kommission geleakt (.pdf) wurde, schlug die Hüterin der Verträge damals einen Anti-Überwachungsparagrafen vor. Nachdem das US Handelsministerium intensiv lobbyierte, verschwand jener Artikel 42 jedoch wieder aus dem Verordnungsvorschlag der Kommission. Kommissionspräsident Barroso wollte die Beziehung zur USA kurz vor der Aufnahme um die Verhandlungen des Freihandelsabkommen TTIP nicht gefährden. Im Januar 2012 veröffentlichte die Kommission dann den abgeschwächten Verordnungsvorschlag.
Im Oktober 2012, acht Monate vor den Snowden Leaks, stellte EDRi dann die Plattform ProtectMyData.eu ins Netz. Dort wurden Vorschläge zur Verbesserung des Kommissionstextes gesammelt, unter anderem auch jener Artikel 42, der wieder in die Verordnung aufgenommen werden sollte.
Des Weiteren hat der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, im November 2013 einen entsprechenden Änderungsantrag in seinen Berichtsentwurf aufgenommen (Artikel 43a neu)– acht Monate vor dem Brief de Maizières an die italienische Ratspräsidentschaft.
Gut möglich, dass der Minister nichts davon mitbekommen hat, dass sein Vorschlag bereits seit zweieinhalb Jahren diskutiert wird. Vielleicht hat der Minister auch von der Kampagne von EDRi und dem Digitale Gesellschaft e.V., die Monate vor den Snowden Leaks begann, nichts mitbekommen. Vielleicht hat der Minister auch den Vorschlag im Europäischen Parlament, welcher lange vor den Snowden Enthüllungen gemacht wurde, übersehen. Vielleicht ist aber auch einfach nur 42 die Antwort. Daher wollen wir ihn natürlich auch nicht der Lüge bezichtigen.
Links:
Kurzmitteilung des BMI: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/06/initiative-zur-datenschutz-grundverordnung.html
Leak des EU-KOMM Entwurfs vom Dezember 2011:
http://statewatch.org/news/2011/dec/eu-com-draft-dp-reg-inter-service-consultation.pdfSpiegel Online: Deutsche Beamte bremsen Europas Datenschutz aus
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutsche-beamte-bremsen-europas-datenschutz-aus-a-936704.htmlUS Lobbyismus gegen die Datenschutz-Verordnung
http://edri.org/us-dpr/EDRi Vorschlag für die Aufnahme von Artikel 42 vom Oktober 2012
http://protectmydata.eu/articles/articles-41–50/article-42/Offener Brief von NGOs an den EU Ministerrat vom 28. Januar 2014:
International Data Privacy Day: We remind the European Council of our rights
https://www.accessnow.org/blog/2014/01/28/international-data-privacy-day-we-remind-the-european-council-of-our-rights42
http://hitchhikers.wikia.com/wiki/42Dieser Text von Kirsten Fiedler erschien zuerst auf englisch im aktuellen EDRIgram und wurde unter der Lizenz CC-BY 3.0 veröffentlicht. Übersetzung von Alexander Sander.
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: Antwort-Leitfaden für die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu TTIP
: Antwort-Leitfaden für die öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu TTIP Im Zuge der öffentlichen Konsultation zur „Investor-Staat-Streitbeilegung“ (Investor-State Dispute Settlement, kurz ISDS), die im März 2014 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, hat EDRi nun in Zusammenarbeit mit Access, Vrijschrift und Bits of Freedom, einen englischen Leitfaden zur Beantwortung zusammengestellt.
Der Antwort-Leitfaden hilft die verschiedenen Fragen der Kommission zu bearbeiten, und gibt Tipps, wie man die 13 Fragen beantworten kann.
Um den vollständigen Text der EU-Kommission über die Beratungen anzuzeigen, bitte hier klicken. -
: Junckers 1. Priorität als Kommissionspräsident: Digitaler Binnenmarkt
Foto: European People's Party (EPP Dublin Congress, 2014) (CC-BY-2.0) : Junckers 1. Priorität als Kommissionspräsident: Digitaler Binnenmarkt Nach seiner Nominierung durch den Rat hat der damit designierte neue Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker in allen Amtssprachen der EU fünf Prioritäten veröffentlicht. Aus netzpolitischer Sicht bemerkenswert ist dabei, dass sich gleich die 1. Priorität um den digitalen Binnenmarkt dreht. In der deutschen Fassung liest sich das so:
Um mehr Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, wollen wir einen digitalen Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen schaffen. Es gilt, das Potential auszuschöpfen, das in den digitalen Technologien steckt. Dazu müssen wir den Mut aufbringen, die bisher national isolierten Systeme in der Telekommunikationsbranche, im Urheber- und Datenschutzrecht sowie bei der Verwaltung von Funkfrequenzen und dem Wettbewerbsrecht aufzubrechen und zu einem großen Ganzen zusammenzuführen.
Das klingt nach einem Ende der Verzögerungstaktik bei der EU-Datenschutzverordnung. Und wenn hier von weitgehender Harmonisierung im Urheberrecht die Rede ist, dann geht das doch deutlich über die Position der alten Kommission hinaus, die kürzlich in einem geleakten White-Paper-Entwurf in all ihrer zögerlichen Unambitioniertheit deutlich wurde.
Vor allem aber verspricht Juncker, die Frage des digitalen Binnenmarkts zur Chefsache zu machen. So heißt es zum Abschluss:
Ich werde mich persönlich um dieses Projekt kümmern – und zwar vom allerersten Arbeitstag der nächsten Kommission an.
Man darf gespannt sein, wie ernst es Juncker ist, hier tatsächlich mehr „Mut“ aufzubringen.
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: Neelie Kroes’ Feldzug gegen die Netzneutralität
: Neelie Kroes’ Feldzug gegen die Netzneutralität Dies ist die Übersetzung des Beitrags von Estelle Massé, von Access, einer Mitgliedsorganisation des europäischen Dachverbands EDRi (European Digital Rights). Das Original findet sich hier.
Zwei Monate sind vergangen, seit das Europäische Parlament Anfang April 2014 Gesetzesänderungen zur Verankerung der Netzneutralität im EU-Recht beschlossen hat. Der Gesetzesentwurf für den Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation wird nun vom Rat (also den Mitgliedstaaten) der EU weiter bearbeitet.
Anstatt sich zurückzulehnen und zu warten, dass der Rat seine Arbeit macht, hat die Vizepräsidentin der Kommission, Neelie Kroes, eifrig daran gearbeitet, die Ratsmitglieder von der Unterstützung der Netzneutralität abzubringen, was ihr zuvor im Europäischen Parlament trotz ihrer (manchmal höchst fragwürdigen) Taktiken nicht gelungen war.
1. „Ich bin für Netzneutralität, aber …“
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: BMWi lädt zum 5. Fachdialog Netzneutralität
: BMWi lädt zum 5. Fachdialog Netzneutralität Kommende Woche lädt das Bundeswirtschaftsministerium am 3. Juli zum 5. Fachdialog Netzneutralität, um über „Netzneutralität im Lichte aktueller Entwicklungen in Amerika und Europa“ zu diskutieren.
Das Thema „Netzneutralität“ ist aktuell wie nie: Die US-amerikanische Federal Communications Commission hat im Mai ein Verfahren zur Regelung der Netzneutralität eingeleitet. Im April hat das Europäische Parlament zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents in der Netzneutralitätsdebatte Position bezogen. Über die Entwicklungen auf beiden Seiten des Atlantiks informiert der 5. Fachdialog Netzneutralität des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Berlin.
Hier ist das Programm als PDF. Eine Anmeldung geht über netzneutralitaet@bmwi.bund.de.