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: Üben, üben, üben: Wie die EU sich auf den Cyber-Ernstfall vorbereitet
Die ENISA - European Union Agency for Network and Information Security - beschäftigt sich unter anderem mit "Cyber Europe", der bislang größten Cybersicherheitsübung der EU : Üben, üben, üben: Wie die EU sich auf den Cyber-Ernstfall vorbereitet Der Cyberism der Bundesregierung ist uns wohlbekannt, doch auch die große europäische Schwester steht dem inflationären Gebrauch der fünf Buchstaben, die Modernität vorspiegeln sollen und doch dabei eher deplaziert wirken, in nichts nach. Besonders häufig fiel der Cyberpräfix im Oktober, denn der wurde von der EU zum „Cyber Security Month“ ausgerufen.
Unter der italienischen Ratspräsidentschaft fand dazu unter anderem Ende Oktober in Rom eine Konferenz mit dem Titel „The role of Cyber defence to protect and sustain EU Economy“ statt. Auf der Agenda standen unter anderem „Cyber Defence and Security: How to Innovate Public-Private Partnership Models and Foster Collaborative Education, Training & Exercises“.
Weitere Konferenzen, die von EU-Vertretern besucht wurden, fanden im September in Israel zur Einweihung eines neuen Forschungszentrums an der Universität Tel Aviv und der Vorstellung eines neuen High-Tech Campus in Ber-Sheeva statt. Israel, so die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken zum Thema, sei ein Land, das „Cybersicherheit als strategische Priorität behandelt“.
Doch die EU vernetzt und informiert sich nicht nur auf Tagungen und Konferenzen, es fanden und finden auch diverse Übungen statt, die den Cyber-Zwischenfall proben. So enthielt die zweite „Multi-Layer“-Krisenübung – ML14 – der EU, die vom 30. September bis zum 23. Oktober stattfand, eine gute Prise Cyberspace. In der oben zitierten Kleinen Anfrage zu „Zivil-militärischen Krisenübungen der Europäischen Union zu Störungen des Internets“ ist das dort konstruierte Krisenszenario folgendermaßen beschrieben:
Der fiktive Staat „Sarunia“ muss auf bewaffnete Auseinandersetzungen an seinen Grenzen reagieren, wo sich die Staaten „Ranua“ und „Celego“ Scharmützel liefern. Eine EU-Militärmission greift ein. Nach einem Angriff auf einen Öltanker droht eine Ölpest, während zahlreiche Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten in einer Ölraffinerie von einer Entführung bedroht sind. Schließlich wird eine Stadt „Batela“ Ziel eines „Cyber-Angriffs“. In „Batela“ befinden sich EU-Kommunikationssysteme.
Ziel der Übung ist es, …
… die Fähigkeit der EU, ihrer Institutionen und der Mitgliedstaaten zu stärken und auszubauen, um auf entstehende Krisen rechtzeitig und geschlossen antworten zu können. Dadurch soll die EU in die Lage versetzt werden, effektiv und gut vorbereitet ihre Rolle als globaler außen- und sicherheitspolitisch handelnder Akteur wahrzunehmen. Im Rahmen solcher Übungen wird sowohl der Einsatz der personellen als auch der systemischen Ressourcen geübt, einschließlich der Strukturen, Konzepte und Prozesse.
Kurz nach Beendigung der ML14-Übung, deren Auswertungsbericht Anfang 2015 erwartet wird, startete bereits eine weitere Übung für den Cyber-Ernstfall. Der zweite Teil von „Cyber Europe 2014″, der bislang größten Simulation von Cybervorfällen innerhalb der EU, begann am 30. Oktober. Federführend von der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit geplant, nimmt auch das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik teil. Eine dritte Phase wird Anfang 2015 anvisiert.
Doch damit nicht genug: Neben den ersten beiden Übungen wird es Ende November eine dritte geben, die „sich inhaltlich an die CyberEurope 2014 anlehnt.“ Knackpunkt ist hier die vom Rat im Sommer beschlossene Solidaritätsklausel, die als Ausgangsbasis der Übung dienen wird, das wurde am 14. Oktober in der Sitzung der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft zum EU-Krisenreaktionsmechanismus (ICPR) und zur Umsetzung der Solidaritätsklausel“ konkretisiert. Die Solidaritätsklausel beinhaltet Folgendes:
Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist.
Das legt die Grundlagen dafür, dass EU-weite polizeiliche und militärische Bündnisse agieren können, wenn der „Ernstfall“ einer Katastrophe oder eines Terroranschlages eintritt. Und in modernen Zeiten dürfen dabei, so das EU-Parlament im letzten Jahr, „keine bedeutenden Gefahren, wie Cyberangriffe, Pandemien oder Energieengpässe“ vergessen werden.
Auch die aktuelle Antwort der Bundesregierung deutet an, dass man Bedrohungen aus dem Cyberraum als mögliche Grundlage für die Anwendung der Solidaritätsklausel ansieht.
„Cyberangriffe“ können ein Ausmaß erreichen, das Wohlstand, Sicherheit und Stabilität in den Mitgliedstaaten der NATO gefährdet. Eine Entscheidung, wann ein „Cyberangriff“ den kollektiven
Beistand nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages auslöst und welche Maßnahmen gegebenenfalls zu ergreifen sind, trifft der Nordatlantikrat im Einzelfall. Die „Solidaritätsklausel“ (Art. 222 Abs. 1 AEUV) legt fest, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam im Geiste der Solidarität handeln, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Bei einem „Cyberangriff“ müsste im Einzelfall konkret geprüft werden, ob die Voraussetzungen gegeben sind.Das heißt de facto, dass nicht-militärische „Cyberangriffe“ mit militärischen, polizeilichen und geheimdienstlichen Maßnahmen beantwortet werden können. Und wieder stellt sich die Frage, wer die Ernsthaftigkeit eines „Angriffs“ beurteilen darf. Wie die Bundesregierung an der geplanten „Integrated Political Crisis Response“-Übung teilnehmen wird, in der ein solcher Angriff konstruiert werden wird, ist noch unklar, bislang sei sie nicht in die Planungen involviert.
Über die EU hinaus geht das Manöver „Cyber Coalition“, dass die NATO 2015 wie in den Vorjahren durchführen wird. Ähnlich international ist die Operation „Cyber Storm“, die vom US-Ministerium für Heimatschutz geplant wird, an dem aber mittlerweile auch deutsche Behörden teilnehmen. 2011 gab es mit „Cyber Atlantic“ eine Übung, die ausdrücklich die transatlantische Kooperation zwischen der EU und den USA im Cyber-Angriffsfall simulieren sollte.
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: Günther Oettinger schlägt Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene vor
: Günther Oettinger schlägt Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene vor Unser neuer EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat mit dem Handelsblatt zu der geplanten EU-Urheberrechtsreform gesprochen. Dass diese kommt, ist nicht überraschend, denn sie wurde für diese Legislaturperiode angekündigt. Seit ACTA hatte sich die EU-Kommission wegen der nahenden Wahlen nicht mehr an das Thema getraut, jetzt gibt es zumindest vier Jahre Handlungsspielraum.
Im Hearing der Kommissare im EU-Parlament hatte Oettinger noch einen Zeitraum von drei Jahren Beschäftigung mit der Thematik und Vorbereitung eines Gesetzesvorschlages angekündigt, jetzt ist er verhalten optimistischer:
„Ich muss jetzt eine Balance finden zwischen den Interessen der Nutzer und der Eigentümer der intellektuellen und künstlerischen Werte im Internet. Das ist schwierig, dafür benötige ich noch das ganze nächste Jahr.“
Ansonsten deutete Oettinger ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger an. Warum nicht den deutschen Rohrkrepierer einfach in die EU exportieren?
„Wenn Google intellektuelle Werte aus der EU bezieht und damit arbeitet, dann kann die EU diese Werte schützen und von Google eine Abgabe dafür verlangen.“
Ungeklärt ist bisher, ob Oettinger auf schwäbisch von „Werken“ oder tatsächlich von „Werten“ redete, oder ob hier ein Übersetzungsfehler beim Handelsblatt vorliegt.
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: Designierte EU-Kommissare bestätigt, Oettinger wird das Digitale begleiten
Kommissions-Präsident Juncker und der designierte Internet-Kommissar Oettinger. Quelle: <a href="https://twitter.com/NatashaBertaud/status/507102603168460801/photo/1">Sprecherin der EU-Kommission</a>. : Designierte EU-Kommissare bestätigt, Oettinger wird das Digitale begleiten Das EU-Parlament hat heute die künftigen EU-Kommissare aus dem Team des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bestätigt. In den letzten Wochen mussten diese sich Fragen der Parlamentarier stellen, wir haben unter anderem live vom Hearing des designierten Digitalkommissars Günther Oettinger berichtet und es anschließend ausgewertet.
Ob Oettinger für den Posten geeignet ist, ist aufgrund seiner wenig ausgeprägten Affinität für die digitale Welt umstritten, es kamen bereits Gerüchte auf, ob er nicht letztlich doch für einen anderen Posten bestimmt werden soll. Jetzt ist seine Berufung für das Digitale jedoch final und es bleibt abzuwarten, was die nächsten fünf Jahr uns bringen werden.
Innenkommissar Avramopoulos bereitete uns konkrete Sorgen, denn er hat verlauten lassen, die Vorratsdatenspeicherung neu beleben zu wollen.
Neben Oettinger und Avramopoulus sind auch noch andere für netzpolitische Themen relevant, wie etwa der Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip, der die Verantwortlichkeit für den Digitalen Binnenmarkt trägt und mitunter als der wirkliche Digitalkommissar bezeichnet wird.
Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft kommentiert zum neuen Kommissions-Team:
Die neue Kommission muss nun die Weichen für eine freie und offene digitale Gesellschaft in Europa stellen. Statt eines neuen Anlaufs bei der Vorratsdatenspeicherung erwarten wir ein entschlossenes gerichtliches Vorgehen gegen Mitgliedsstaaten, die ihre entsprechenden Gesetze noch nicht aufgehoben haben oder gar einen erneuten Erlass planen. Neben anderen Formen anlassloser Datensammlungen wie den Fluggastdatenabkommen (PNR) muss die Kommission als Konsequenz aus der geheimdienstlichen Massenüberwachung durch NSA und Co. auch die Safe Harbor-Vereinbarung zur Datenweiterleitung in die USA unverzüglich aussetzen. Gleiches gilt für die intransparenten TTIP-Verhandlungen, mit denen sie nach bisherigem Stand auch künftige europäische Errungenschaften bei der Netzneutralität zur Verfügungsmasse multinationaler Konzerne macht. Vielmehr muss sie die bisherigen Fortschritte, die das Parlament in Sachen Netzneutralität erreicht hat, nun auch gegenüber dem Ministerrat verteidigen. Außerdem brauchen wir Vorschläge für ein zeitgemäßes, liberalisiertes Urheberrecht und nicht eine Verschärfung, die lediglich den Interessen großer Rechteverwerter dient und an der Lebenswirklichkeit im Netz vorbei geht.
Man sieht, es gibt viel zu tun in Europa und wir werden die kommenden Prozesse aufmerksam im Blick behalten.
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: Wir haben einen neuen und alten EU-Datenschutzbeauftragten
via edps.europa.eu : Wir haben einen neuen und alten EU-Datenschutzbeauftragten Am Montag haben wir die Kandidaten für die Wahl zum EU-Datenschutzbeauftragten vorgestellt. Nach einer dreistündigen Anhörung am Montag haben sich die EU-Parlamentarier entschieden, wen sie der Konferenz der Präsidenten und dem Rat als finale Kandidaten vorschlagen.
Das Rennen gemacht haben Giovanni Buttarelli und Wojciech Rafał Wiewiórowski. Dabei soll Buttarelli, der bisher als Stellvertreter des scheidenden EU-Datenschutzbeauftragten im Amt war, dessen Rolle übernehmen und Wiewiórowski, der bisher polnischer Datenschutzbeauftragter war, soll die Stellvertreterrolle einnehmen. Die Wahl fiel sehr klar aus, Buttarelli bekam 34 Stimmen vor dem Zweitplatzierten Padova mit 21 Befürwortern aus dem LIBE-Komitee, Wiewiórowski wurde sogar mit 53 Stimmen und damit 44 Stimmen Vorsprung zum Stellvertreter gewählt.
Der Grünenabgeordnete Jan Philipp Albrecht, der für seinen Einsatz für Datenschutz bekannt ist, zeigt sich zufrieden mit der Wahl, wie The Register zitiert:
Sie stehen für Erfahrung und Kontinuität in einer Zeit, in der eine starke Präsenz des EU-Datenschutzbeauftragten eine tragende Rolle spielen wird, insbesondere bezüglich der Umsetzung der neuen Datenschutzregelungen in ganz Europa.
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: Neuer EU-Datenschutzbeauftragter in Sicht: Die Kandidaten im Überblick
: Neuer EU-Datenschutzbeauftragter in Sicht: Die Kandidaten im Überblick Bei der Neuwahl des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) gab es erhebliche Verzögerungen, doch morgen soll endlich im EU-Parlament abgestimmt werden. Schon im Januar haben wir berichtet, dass der bisherige Amtsinhaber Peter Hustinx so schnell keinen Nachfolger bekommen wird, da die Europäische Kommission beim ersten Anlauf alle vorgeschlagenen Kandidaten für die Endrunde abgelehnt hatte.
Nach einer wiederholten Bewerbungsprozedur konnte man sich endlich auf fünf Bewerber einigen, die sich nun in der nächsten Runde den Fragen des EU-Parlamentes, genauer genommen des LIBE-Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, stellen müssen. Heute Abend von 19:00 – 22:30 wird die Anhörung stattfinden, morgen um 17:00 Uhr kommt es zur Abstimmung. Danach folgen Verhandlungen der Konferenz der Präsidenten mit dem Rat, in denen der Europäische Datenschutzbeauftragte und sein Nachfolger final bestimmt werden.
Hier eine kurze Vorstellung der fünf Kandidaten:
Noëlle Lenoir
Lenoir ist eine erfahrene französische Politikerin. Schon 1982 wurde sie Direktorin der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL). Sie hat auch einen starken Hintergrund im Bereich Ethik und Menschenrechte, unter anderem war sie Präsidentin des Internationalen Bioethik-Komitees der UNESCO. Von 1992 bis 2001 war sie als erste Frau Mitglied des französischen Verfassungsgerichtes.
Neben ihrer politischen Laufbahn hat Lenoir an Universitäten Rechtswissenschaften gelehrt und für Zeitungen und Rundfunk gearbeitet. In ihrer Bewerbung stellt sie vor allem ihre Befähigung zum internationalen Dialog heraus, denn derzeit arbeitet sie in der Pariser Niederlassung einer amerikanischen Anwaltskanzlei.
Ich bin eine glühende Europäerin. Mein Glaube in Europa kommt nicht aus der Zeit, in der ich als Ministerin für Europäische Angelegenheiten zur Zeit der Erweiterung und der Entwicklung des Verfassungsvertrags tätig war. Er war schon immer da. Aber heute, in einer sich verändernden Welt […] scheint das europäische Projekt noch wichtiger für die Verteidigung der Werte, die wir teilen. Die Kontrolle der Entwicklung der Informationsgesellschaft, in der wir leben, und die Aufsicht über Überwachungssysteme, die selbige begleiten, sind ganz eindeutig Teil dieses europäischen Projekts. Das bedeutet auch, dass die europäische Politik zum Schutz persönlicher Daten nichtig ist, wenn die EU nicht offen ist für den internationalen Dialog, insbesondere mit Ländern, mit denen Daten am häufigsten ausgetauscht werden.
Yann Padova
Padova stammt, wie Lenoir, aus Frankreich und hat ebenso für die französische Datenschutzbehörde CNIL gearbeitet. Von 2006 bis 2012 war er als Generalsekretär der Institution tätig. Während dieser Zeit wurden unter anderem Bußgeldforderungen gegenüber Google durchgesetzt, als „Street View“-Autos unberechtigterweise WLAN-Informationen erhoben haben. Seinerzeit hat er weitgehende Umstrukturierungsmaßnahmen in der Behörde durchgesetzt. Aktuell ist Padova bei Baker & McKenzie in Paris tätig und berät dort Unternehmen. Seine Management-Fähigkeiten sieht er als schlagkräftiges Qualifikationsargument:
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird seine Methoden erneuern müssen, indem er seine Ratgeberrolle stärkt. Die Umstrukturierung von Verwaltung war die letzten sechs Jahre meine tägliche Arbeit. Und ich weiß, dass das sowohl Energie als auch Vorstellungskraft erfordert. Ich weiß, dass es die Fähigkeit braucht, mit vielerlei Stakeholdern zu kommunizieren als auch Bestimmtheit, Entscheidungen zu treffen.
Cinzia Biondi
Biondi kommt aus Großbritannien und hat umfangreiche Erfahrungen als Anwältin bei großen Banken und Unternehmen, wie der Bank of Scotland oder Morgan Stanley. Sie hat eine Beratungsfirma gegründet, die Firmen bei der Einhaltung der Europäischen Datenschutzbestimmungen unterstützen soll und ist Koautorin des Buches „Handbook on Data Protection“, das 2004 erschien.
In ihrem Motivationsschreiben für die Stellung als stellvertretende EDSB stellt sie heraus, wie ihre Praxiserfahrungen in der Wirtschaft sie für die Aufgabe qualifizieren:
Durch meine Arbeit auf den höchsten Ebenen der Industrie habe ich aus erster Hand und „am Boden“ die Unterschiede in Haltungen, Ängsten und Mythen über Datenschutz und Privatsphäre kennengelernt. Ich bin gut dafür geeignet, die möglichen Herausforderungen zu erkennen und effektiv zu adressieren, die der Europäische Datenschutzbeauftragte bewältigen muss um Compliance und gute Verwaltungspraktiken auf diesem Gebiet zu fördern und durchzusetzen.
Wojciech Rafał Wiewiórowski
Wiewiórowski ist seit 2010 polnischer Landesdatenschutzbeauftragter und hat sich für den Posten des Stellvertretenden EDSB beworben. Der Jurist mit einer Spezialisierung auf IT-Recht hat vor allem einen juristischen und akademischen Hintergrund. Außerdem ist er stellvertretender Vorsitzender der „Article 29 Working Party“, einem unabhängigen Beratungsgremium der EU-Kommission zu Fragen des Datenschutzes, und konnte dort schon EU-Erfahrungen sammeln.
Wiewiórowski ist der einzige Kandidat aus den ehemaligen Ostblock-Staaten und betont das auch in seiner Bewerbung:
Ich bin kein „digital native“. Ich wurde in der „analogen“ Welt geboren. Gleichzeitig war die Welt, in der ich als Kind und Jugendlicher aufgewachsen bin, die Welt hinter dem Eisernen Vorhang. Das Informationszeitalter und das Internet kamen zum gleichen Zeitpunkt in diese Welt wie Freiheit und Demokratie – zu Beginn der 90er. Zu erfahren, wie wir Informationen selbst erschließen können, ohne Zensur und mit Hilfe moderner Geräte, war die Erfahrung von Freiheit und die Lehrstunde sozialer Fertigkeiten für eine ganze Generation junger Erwachsener zur Zeit meines Jurastudiums.
Giovanni Buttarelli
Butarelli ist der einzige Kandidat, der sowohl für den Posten des stellvertretenden als auch des Haupt-Datenschutzbeauftragten nominiert ist. Schon in der ersten Runde war er in der engeren Auswahl, wurde dann aber von der Kommission abgelehnt. Dabei hat Butarelli mit Abstand die meiste Erfahrung, denn er ist bereits seit 2009 Stellvertreter des amtierenden EDSB Hustinx und war zuvor zwölf Jahre als Generaldirektor unter dem engagierten, italienischen Datenschutzbeauftragten Stefano Rodota tätig [Hinweis: vorher stand hier, dass Buttarelli selbst Datenschutzbeauftragter gewesen sei. Das haben wir korrigiert]. Und so steht seine Motivation im Zeichen der Fortführung seines bisherigen Amtes als Stellvertreter von Peter Hustinx:
Es wäre mir eine Ehre, dem EU-Gesetzgeber weiterhin dabei zur Seite stehen zu können, die aktuelle Rahmengesetzgebung zu modernisieren und zu kräftigen und dabei exisitierende und neue enthaltene Prinzipien robust genug zu machen, um mit den wachsenden Herausforderungen grenzüberschreitender Datentransfers umzugehen. Wir müssen uns in die Lage versetzen, die Herausforderungen der Welt vorherzusehen, die unsere Kinder bewohnen werden.
Wir verfolgen gespannt, welche der Kandidaten das Parlament wählen und in die letzte Runde schicken wird. Leider werden die Anhörungen heute Abend nicht gestreamt, wir berichten, sobald wir die Aufzeichnungen gesichtet haben.
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: Breaking: Günther Oettinger schreibt sich übers iPhone manchmal Termine in den Kalender
: Breaking: Günther Oettinger schreibt sich übers iPhone manchmal Termine in den Kalender Unser designierter EU-Kommissar für Digitales, Günther Oettniger, fühlt sich nach eigenen Angaben wohl im Internet. Das berichtet der Donaukurier mit Verweis auf die Passauer Neuen Presse, die wiederum diese Information gut hinter einer Paywall versteckt.
„Ich bin jeden Tag online. Manchmal schreibe ich mir über mein iPhone selbst Termine in den Kalender und behalte so immer die Übersicht. Wenn ich auf der Suche nach Informationen bin, schaue ich im Netz nach“, sagte Oettinger der „Passauer Neuen Presse“. Das Internet könne eine „enorme Erleichterung sein“.
Wir wünschen viel Erfolg beim Entdecken des Netzes.
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: #AskAnsip: Der Twitter-Chat als Pseudo-Beteiligung
: #AskAnsip: Der Twitter-Chat als Pseudo-Beteiligung
Die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda hatte beim Parlaments-Hearing der designierten EU-Kommissare den wahrscheinlichen Vizepräsidenten für Digitales, Andrus Ansip, gefragt, ob dieser auch für ein Online-Hearing mit Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen würde. Das hatte er versprochen und es fand jetzt in der vergangenen Stunde mit dem Hashtag #AskAnsip auf Twitter statt. 127 Tweets versandte sein Team von mindestens zehn Personen in dieser Stunde:Das Ergebnis ist wie erwartet: Ernüchternd. Twitter-Chats funktionieren vor allem als PR-Instrument, das wusste selbst die SPD schon im vergangenen Bundestagswahlkampf, wo sie mehrfach zu #fragpeer einlud. Nun also auf EU-Ebene. Wobei auch Ansip das nicht erfunden hat, sondern lediglich das PR-Werkzeug von seiner Vorgängerin, Neelie Kroes, übernommen hat.
Und während meine halbe netzpolitische Twitter-Timeline begeistert Fragen stellte und sich über die Aktion riesig freute, frage ich mich, was er denn konkret gesagt hat?!
Er ist für Netzneutralität, das ist toll. Das sind aber alle und auch seine Vorgängerin Neelie Kroes wurde nicht müde, immer wieder zu betonen, dass sie Netzneutralität gut findet. Um dann im Detail aber die Netzneutralität aufheben zu wollen. Er will ein modernes Urheberrecht, wo alle mit zufrieden sind. Und das geht immer so weiter. Man müsste mal die „should„s, „ill try to“ und „my aim is to“ in den 127 Tweets zählen um festzustellen, dass seine Positionen so konkret sind wie die Digitale Agenda der Bundesregierung. Könnte man mal! Er möchte, dass Informatik an Schulen unterrichtet wird (Hat die EU wenig mit zu tun). Und er ist für die Aufhebung der Geoblockaden und für einen richtigen digitalen Binnenmarkt. Das war mit die konkreteste Aussage, aber auch nur eine Wiederholung seines Versprechens aus dem Hearing.
Was bleibt ist der Eindruck, dass dieser Politiker-Twitter-Chats reine Pseudobeteiligung sind, weil 140 Zeichen prima dafür sind, sich vor konkreten Aussagen zu drücken. Das kann man loben, wenn man es will. Aber sollte es unsere Aufgabe als kritische Öffentlichkeit sein, Politikern zur Nutzung von modernen PR_Instrumenten zu gratulieren oder eher zu hinterfragen, was sie darüber genau kommunizieren?
Kirsten Fiedler hat die Stunde gut zusammen gefasst:
https://twitter.com/Kirst3nF/status/522317042591223808
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: Gerücht aus Brüssel: Vielleicht wird Oettinger doch nicht Digitalkommissar
: Gerücht aus Brüssel: Vielleicht wird Oettinger doch nicht Digitalkommissar Günther Oettinger hat zwar die Hearings als designierter EU-Kommissar für Digitales überstanden, ist aber noch nicht gewählt und somit noch nicht im Amt. Seit Tagen gibt es in Brüssel das Gerücht, dass es womöglich noch eine Rochade geben könnte.
Die slowenische Kommissionskandidatin Alenka Bratusek hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Laut slowenischer Presseagentur wurde jetzt Violeta Bulc für Slowenien nachnominiert. Das Brüsseler Gerücht ist, dass Bulc Digtialkommissar werden könnte und Oettinger als Vizepräsident der EU-Kommission zuständig für den Energiebereich wird und damit im Thema bleibt. Eigentlich war Bratusek dafür vorgesehen.
Wir lassen uns mal überraschen. Wir kennen Bulc nicht, aber immerhin schreibt sie seit Jahren ein eigenes Blog. Darin stellt sie sich so vor:
Owner and founder of Vibacom Ltd. (www.vibacom.com), expert on balanced sustainable development strategies, organic growth and innovation ecosystems. She believes in the power of networks, holistic individual, and positive energy.
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: Zusammenfassung der Hearings der designierten Kommissare aus netzpolitischer Sicht
Organigramm der designierten Juncker-Kommission : Zusammenfassung der Hearings der designierten Kommissare aus netzpolitischer Sicht Zwischen dem 29. September und dem 7. Oktober fanden die Anhörungen der designierten Kommissare im Europäischen Parlament statt. Dies ist eine kurze Zusammenfassung der sechs Anhörungen, in denen die designierten Kommissare die Fragen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Bezug auf digitale Rechte, Schutz der Privatsphäre und Handelsabkommen beantwortet haben.
Dieser Artikel wurde zuerst auf edri.org veröffentlicht. Die Übersetzung stammt von Justin, danke dafür!
Günther Oettinger (Deutschland) ist der Nominierte für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Cecilia Malmström (Schweden) wurde als designierte Kommissarin für Handel nominiert. Dimitris Avramopoulos (Griechenland) ist der designierte Kommissar für Migration und Inneres. Věra Jourová (Tschechische Republik) ist für die Position der Kommissarin für Justiz, Verbraucher und die Gleichstellung der Geschlechter nominiert. Andrus Ansip (Estland) will das Amt des Vize-Präsidenten für Digitalen Binnemarkt übernehmen. Frans Timmermans (Niederlande) wird voraussichtlich erster Vize-Präsident und Kommissar für Regulierung, inter-institutionelle Beziehungen, Rechtsstaatlichkeit und die Charta der Grundrechte.
Günther Oettinger wurde zu den notwendigen Schritten für einen erfolgreichen Umgang mit Cloud Computing und dem Big-Data-Bereich befragt. Er antwortete, dass wir eine EU-weite Gesetzgebung für Cloud-Dienste brauchen. Bei den Themen des „Rechts auf Vergessenwerden“, der Vorratsdatenspeicherung und ‑verarbeitung blieb er strikt auf Linie der bereits existierenden Kommissionspolitik. Er sagte, dass Daten nicht dauerhaft gespeichert werden sollten und Bürger Zugang zu den über sie gespeicherten Daten bekommen sollten. Das „Recht auf Vergessenwerden“ bietet seiner Aussage nach zusätzlichen Schutz. Er sieht es als Grundrecht an.
Schlagzeilen machte Oettinger als er die Prominenten, die ihre sensiblen Daten in den kürzlich gehackten Cloud-Diensten gespeichert hatten, als dumm bezeichnete. Gleichzeitig lobte er Cloud-Dienste für ihre wirtschaftliche Effizienz und Umweltfreundlickeit sowie für ihre Fähigkeit, „den Kunden maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen bieten zu können“.Cecilia Malmström bezeichnete das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) in ihrer Eröffnungsrede als die wichtigste Herausforderung der näheren Zukunft. Die durch TTIP ermöglichten Streitbeilegungsverfahren zwischen Investoren und Staaten (ISDS) wurden ausgiebig erörtert. Malmström versprach, dass beide verhandelnden Seiten an einem Einverständnis inklusive ISDS sehr interessiert wären. Ausweichend erklärte Malmström, dass ISDS nicht zwangsweise in TTIP integriert werden müsse, wohingegen das ebenfalls geplante Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) ohne ISDS nicht zustande kommen werde. In diesem Falle würde sie ISDS unterstützen, während sie sich durchaus gewillt zeigte, dies in TTIP nicht zu tun. Sie wurde auch zu ihrer geheimen Diskussion mit der US-Regierung über eine unveröffentlichte Entwurfsfassung der EU-Datenschutzverordnung befragt, die es laut einer von EDRi publizierten E‑Mail gegeben hat. Sie bestritt zunächst die Echtheit der „geleakten“ E‑Mail, die tatsächlich auf eine Anfrage im Namen der Informationsfreiheit herausgegeben worden war. Anschließend wurde sie aufgefordert, die Echtheit dieser Email öffentlich anzuerkennen.
Dimitris Avramopoulos beantwortete die Fragen des Europäischen Parlaments zur Umsetzung des EuGH Urteils über Vorratsdatenspeicherung wie folgt: „In Ermangelung einer EU-Gesetzgebung ist eine Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene notwendig. Mitgliedstaaten können immer noch eine eigene, nationale Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung einführen, die sowohl der sogenannten E‑Privacy-Richtlinie entspricht als auch den jeweils eigenen konstitutionellen Prinzipien.“ Der Verweis auf die E‑Privacy-Richtlinie ist deshalb bedeutend, weil er zeigt, dass der Kommissionsabgeordnete bereit ist, die Position, dass Vorratsdatenspeicherung unter EU-Recht fällt, zu verteidigen. Avramopoulos musste sich auch den Fragen der Abgeordneten zur Gültigkeit des Fluggastdatenspeicherung (Passenger Name Record – kurz PNR) nach dem Gerichtsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung stellen. Er antwortete, dass Gerichtsbeschlüsse Voraussetzung für jede zukünftige politische Handlung wären. In Europa würden bald neue Entscheidungen gültig und sie sollten horizontal eingeführt werden.
Věra Jourová zählte die schnelle Einführung einer modernen EU-Datenschutzreform in den ersten sechs Monaten ihrer Amtszeit zu ihren Prioritäten. Auf die Fragen bezüglich eines „Regenschirm-Abkommens“, also einem Datenaustausch mit den USA zur Strafverfolgung und Safe Harbor (einer Entscheidung über die allgemeinen Regeln dieses Datenaustausches) hob sie hervor, beide seien entscheidend um das Vertrauen zwischen der EU und den USA wiederherzustellen. Die Bedingungen von Safe Harbor müssten allerdings wirklich sicher sein. Sie versprach, diese Themen zu analysieren und versicherte, den Schutz von Privatsphäre und Datensicherheit immer ernst zu nehmen.
Andrus Ansip will sich auf Datenschutz, die Regulierung von Telekommunikationsunternehmen und Cyber-Sicherheit konzentrieren, um so faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu sichern. Außerdem betonte er die Bedeutung von E‑Commerce und E‑Government. Er sagte, dass Europas Binnenmarkt noch nicht für das digitale Zeitalter bereit sei. Dennoch möchte er, dass nicht alles über die EU reguliert wird. Ansip versprach, auf die Urheberrechtsreform zu achten und Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel abzubauen. Weiterhin versprach er die Einführung von E‑lnvoices (Elektronische Rechnungen) und E‑Procurement in die EU-Kommission bis 2015, ebenso wie elektronische Unterschriften bis zum Ende seines Mandats. Auch Ansip verlangt Änderungen von Safe Harbor. Desweiteren findet er die Ausnahmen zur „nationalen Sicherheit“ der USA darin beunruhigend und ist bereit, das Abkommen aufzuheben, sollten die zukünftigen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten dahingehend keine zufriedenstellenden Resultate bringen. Ansip sprach sich auch gegen das Geoblocking von Online-Inhalten aus.
Frans Timmermans versprach ein starkes Engagement für die Achtung der Grundrechte.
Er möchte als Kommissar für Grundrechte weiter gehen als sein bereits sehr aktiver und ehrgeiziger Vorgänger. Zudem will er ein verpflichtendes Register für Lobbyisten einführen. Ob er in der Lage ist, seine Vorhaben für Transparenz und Demokratie durchzusetzen und so das schreckliche Verhalten beim Zugang zu Dokumenten der scheidenden Kommission umzukehren, bleibt abzuwarten. -
: EU versus Ecuador: Geheime Dokumente zeigen, wie bei Verhandlungen von „Frei„handelsabkommen Druck gemacht wird
Protest gegen das Freihandelsabkommen zwischen EU und Ecuador - via ecuadordecidenotlc.blogspot.de : EU versus Ecuador: Geheime Dokumente zeigen, wie bei Verhandlungen von „Frei„handelsabkommen Druck gemacht wird Freihandelsabkommen sind Musterbeispiele für intransparente Verhandlungen. Während EU-Kommission und Lobbyisten Einblick in die Papiere bekommen, bedarf es Leaks, damit Öffentlichkeit und die Parlamentarier in der EU sich ein Bild machen können. Wir veröffentlichen hier eine Diskussion zwischen ecuadorianischen Regierungsvertretern und Diplomaten, die wir in einer journalistischen Partnerschaft mit Associated Whistleblowing Press und ihrer lokalen Plattform EcuadorTransparente.org einsehen konnten. Sie gibt einen Einblick, mit welchen Mitteln von der EU Druck auf die Regierung des Landes ausgeübt wird, auf Bedingungen des wirtschaftlich überlegenen Staatenverbunds einzugehen.
Es geht hier nicht um eines der „großen“ Abkommen wie etwa CETA zwischen EU und Kanada oder TTIP zwischen EU und USA. Neben diesen gibt es noch viele weitere kleinere, von denen man in den Medien kaum erfährt. So etwa das Abkommen zwischen EU und den Andenstaaten Peru, Kolumbien und Ecuador.
Der Text des Freihandelsabkommen mit Ecuador wurde am 23. September dieses Jahres veröffentlicht. Er stellt eine Erweiterung des bereits bestehenden Abkommens mit Peru und Kolumbien dar, das im März beziehungsweise August 2013 in Kraft getreten ist. Ursprünglich hatte sich Ecuador 2009 aus den seit 2007 laufenden Verhandlungen der Andenstaaten mit der EU zurückgezogen, da das Wesen des Freihandelsabkommens der 2008 neu verabschiedeten Verfassung des Landes widerspricht, die ein soziales und solidarisches statt – wie zuvor – soziales und marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem als Grundlage formuliert. Vor allem Passagen zum geistigen Eigentum, Marken- und Patentrechten gefährden Grundsätze von Ecuadors Verfassung, etwa den dort festgeschriebenen Erhalt der Biodiversität.
Mit welchen Mitteln Ecuador dazu gebracht wurde, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, lässt sich anhand der veröffentlichten Dokumente gut nachvollziehen.
„Es wäre doch schade, wenn …“
Der ecuadorianische Botschafter Fernando Yépez Lasso berichtet am 22. November 2011 dem damaligen stellvertretenden ecuadorianischen Außenminister Kintto Lucas über ein Treffen des stellvertretenden Handelsministers mit Peter Thompson aus dem Generaldirektorat für Wirtschaftspartnerschaften der Europäischen Kommission:
Direktor Thompson kann den Vorschlag der Europäischen Kommission nur unterstützen. Er enthält Kriterien, die Ecuador aus dem System allgemeiner Zollpräferenzen ausschließen könnten und für einen baldigen Beitritt unseres Landes zum Freihandelsvertrag sprechen, der von der EU mit Kolumbien und Peru geschlossen wurde. Diese Position der EU-Kommission, die zu mehreren Anlässen wiederholt wurde, ist ein Druckmittel gegenüber Ecuador, dem Freihandelsabkommen beizutreten, da es sonst die Vorteile von ASP+ verlöre und sich im Nachteil gegenüber seinen Konkurrenten aus der Andenregion und Zentralamerika befände.
[…]Ungeachtet dessen, wie ich bereits angemerkt habe, ist die Möglichkeit, dass unser Land im Januar 2014 von ASP+ ausgeschlossen wird, real. [… Ein Freihandelsabkommen wie das mit Kolumbien und Peru] wäre angemessen für eine neoliberale Entwicklung, wie sie in den 90ern propagiert wurde, die aber mit dem Text und Geist unserer derzeitigen Verfassung unvereinbar ist, genau wie mit den Gesetzen für öffentliche Unternehmen und die Sozial- und Solidarwirtschaft.
APS, das Schema allgemeiner Zollpräferenzen, bedeutet Zollvorteile bis hin zum vollständigen Erlass für bestimmte Entwicklungsländer. ASP+ bringt noch weitere Vorteile und kann von denjenigen Ländern beantragt werden, die internationalen Konventionen zu Arbeiterrechten, nachhaltiger Entwicklung und guter Regierungsführung nachkommen. Da Ecuador mittlerweile nicht mehr als Entwicklungsland zählt, wird es ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr Teil dieses Vorteilssystems sein, was einen deutlichen Nachteil für die Wirtschaft des Landes bedeutet. Ein wirksames Druckmittel, um einen Freihandelsvertrag durchzusetzen, der einige der dadurch entstehenden Nachteile ausgleichen würde.
Das Freihandelsabkommen ist mit der Verfassung unvereinbar …
Ecuador will jedoch kein Freihandelsabkommen unterzeichnen, da es im Widerspruch zur Verfassung des Landes steht. Das wird auch gegenüber den Medien kommuniziert und die allgemeine Stimmung richtet sich gegen eine Unterzeichnung. Aus einem Schreiben des Botschafters an den Außenminister Ricardo Patiño vom 16. Dezember 2011:
Ich habe mit Zufriedenheit die Stellungnahmen des Staatspräsidenten zur Kenntnis genommen […], in denen unmissverständlich wiederholt wird, dass die Regierung Ecuadors sich nicht darauf einlassen wird, ein Freihandelsabkommen mit der EU zu unterzeichnen.
Solche Aussagen sind klar, präzise und führen zu großen Teilen die Ansätze und für diese diplomatische Mission verbreiteten Informationen über die Auswirkungen und die Art des Freihandelsabkommens mit der EU zusammen. [Ein Freihandelsabkommen] ist ein unpassendes Instrument für das Entwicklungsmodell, dass in der Verfassung von Montechristi festgeschrieben und von der Nationalregierung gefördert wird.
… und mit einem Beitritt zu Mercosur
Nicht nur mit der Verfassung Ecuadors ist ein Freihandelsabkommen schwer vereinbar, auch Bemühungen um eine Vollmitgliedschaft in der südamerikanischen Freihandelszone Mercosur stünden dem entgegen, denn die verbietet bilaterale Freihandelsabkommen mit Drittstaaten. So schreibt Lasso am 4. Januar 2012 über das Dilemma:
Jegliches Handelsabkommen mit der EU ist unvereinbar mit einem Beitritt zu Mercosur, aber vor allem muss noch einmal betont werden, dass die EU ausschließlich Freihandelsverträge verhandelt, aggressiv und unnachgiebig, die Präsident Correa und das Entwicklungsmodell, dass durch die Nationalregierung gefördert wird, ausgeschlossen haben. Das Wirtschaftsabkommen, das mit Kolumbien und Peru geschlossen wurde, und dem Ecuador beitreten wird, ist in vollem Unfang ein Freihandelsabkommen und alle Parteien erkennen das an. Ecuador könnte bei den Beitrittsverhandlungen einige Besonderheiten erwirken, was Kompromisse über seine Pflichten und die Ausführungsfristen angeht, aber das Abkommen ist in seinem Inhalt, seinen Zielen, seinen Methoden und seinen Auswirkungen ein Freihandelsabkommen der Art, die von [unserem] Staatsoberhaupt abgelehnt wurde.
Ja, nein, vielleicht …
Offensichtlich: „Nach über vier Jahren Verhandlungen und klaren Aussagen von Seiten des Staatsoberhauptes, gibt es keinen Raum mehr für Missverständnisse, Wortklaubereien und Falschspieleren“, wie Lasso Ende Dezember schreibt und die Gründe gegen die Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens wiegen schwer. Und so wird es auch von Präsident Rafael Correa gegenüber der Presse propagiert. So titele beispielsweise das Außenministerium in einem Artikel vom 4. Januar 2012: „Präsident Correa sagt ‚Ja’ zu Mercosur und ‚Nein’ zum Freihandelsabkommen mit der EU“ [nur noch über Google Cache erreichbar, Text von uns gespiegelt].
Das gefällt nicht allen, vor allem da im Hintergrund und im Wissen Correas die Verhandlungen mit der EU weiterlaufen. Wobei das Wort „Verhandlungen“ beinahe fehl am Platz ist, denn die EU hält die Zügel fest in der Hand. Botschafter Lasso wendet sich Anfang Januar an Außenminister Lucas:
Dem ist hinzuzufügen, dass der mögliche Ausschluss von ASP+ und der politische Wille Ecuadors, sich an den Verhandlungstisch für den Beitritt zum Freihandelsvertrag mit Kolumbien und Peru zurückzubegeben, wie sich aus der Kommunikation des Vize-Handelsminister eindeutig ablesen lässt, von der EU als Druckmittel gegen unser Land gebraucht werden. Gemeinsam mit der politischen Opposition, der Wirtschaft und den Meldungen bestimmter Medien, die eine Unterzeichnung derartiger Wirtschaftsabkommen extrem forcieren.
Manche fürchten berechtigterweise, die öffentlichen Äußerungen Correas und anderer Regierungsvertreter könnten die EU-Kommission verstimmen. Außenhandelsministers Francisco Rivadeneira verfolgt eine andere Kommunikationstaktik als der Präsident und gibt auch in Interviews an, beide Möglichkeiten offen zu halten. Auch Außenminister Ricardo Patiño verfolgt diese Taktik und verkündet am 17. Januar:
Der Kurs unserer Regierung ist es, in den Dialog mit Mercosur zu treten und parallel Gespräche mit der Europäischen Union zu führen. Wenn wir die Ergebnisse beider Prozesse kennen, werden wir eine finale Entscheidung treffen.
Im letzten uns vorliegenden Schreiben von Botschafter Lasso an Außenminister Patiño heißt es schließlich:
In diesem Kontext sind die Möglichkeiten, die Vorteile von ASP 2014 beizubehalten minimal. Es ist auch schwierig, mit unseren besonderen Umständen dem mit Kolumbien und Peru geschlossenen Handelsvertrag beizutreten.
Wer am Ende gewonnen hat
Wie die Verhandlungen in Hinterzimmer der europäisch-ecuadorianischen Diplomaten ausgegangen sind, wissen wir mittlerweile. Correa hat im Lauf der Zeit seinen Kurs geändert und agierte zunehmend positiver bezüglich der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens. Aus einer Totalverweigerung, wurde zunächst ein „Nein, höchstens ein Wirtschaftsabkommen“. Und seit Ende September ist der Text des Abkommens veröffentlicht. Correa versucht derzeit, den Menschen Vorteile schmackhaft zu machen.
Das Abkommen gleicht im Wesentlichen demjenigen mit Peru und Kolumbien, mit einigen landesspezifischen Änderungen. Die Zollvorteile aus ASP+ werden noch bis Ende dieses Jahres weiterbestehen, Correa spricht sogar unbestätigterweise von einer weiteren Verlängerung. Eine Vollmitgliedschaft in Mercosur ist derzeit nicht abzusehen, auch aufgrund anderer Hemmnisse wie dem Fehlen einer landeseigenen Währung.
Das Abkommen mit Ecuador mag uns im Vergleich zu TTIP und CETA klein erscheinen, aber die hier vorliegenden Dokumente geben ein gutes Beispiel, wie Verhandlungen ablaufen. Und es erinnert stark an die „Das könnte euch wahrscheinlich mehr schaden als uns“-Argumentation der Vereinigten Staaten, als eine Aussetzung der Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommens im Raum stand, nur dass die EU sich diesmal auf der anderen Seite der Übermacht befindet.
Randnotiz: Wer des bürokratischen Spanisch mächtig ist, darf gerne helfen, weitere wichtige Stellen zu übersetzen. Dafür per Mail Kontaktdaten dalassen.
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: Drohnen: EU-Verkehrsminister beraten morgen über mehr Investitionen in „neues Zeitalter der Luftfahrt“
EU-Forschungsprojekt "Demonstration of Satellites enabling the Insertion of RPAS in Europe" (DeSIRE) : Drohnen: EU-Verkehrsminister beraten morgen über mehr Investitionen in „neues Zeitalter der Luftfahrt“ Morgen berät der EU-Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie über die Integration von Drohnen in den allgemeinen, von der zivilen Luftfahrt genutzten Luftraum. Auf der Agenda der Minister steht die Beratung eines Kommissionspapiers mit dem Titel „Ein neues Zeitalter der Luftfahrt“. Dabei geht es um zivil genutzte Drohnen, die im EU-Neusprech als „pilotenferngesteuerte Luftfahrtsysteme“ bezeichnet werden (im englischen „Remotely Piloted Aircraft Systems“, RPAS).
Durch eine Öffnung des „Luftverkehrsmarktes“ erhofft sich die Kommission mehr Initiativen für die Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme. Ab 2016 sollen Drohnen schrittweise mit der bemannten Luftfahrt gleichgestellt werden und perspektivisch im nicht reservierten Luftraum fliegen. „Voll automatische“, also nicht ferngesteuerte Luftfahrtsysteme, könnten demnach bis 2050 den Himmel bevölkern. Das gleiche Ziel wird auch in der EU-Initiative „Single European Sky“ verfolgt. In dem zuständigen Komitee sind zivile und militärische Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten vertreten. Das deutsche Bundesverteidigungsministerium sitzt dort mit Bundesverkehrsministerium zusammen.
„Wachstum und Arbeitsplätze“ durch Drohnen
Das Papier der EU-Kommission zum „neuen Zeitalter der Luftfahrt“ war bereits im April diesen Jahres veröffentlicht worden. Hintergrund ist vor allem die wirtschaftliche Entwicklung und Förderung der Drohnen-Industrie. Laut der Kommission sei es „unbedingt erforderlich“, den europäischen Markt auf den „aufstrebenden Sektor“ Drohnen vorzubereiten. Dadurch könnten „Wachstum und Arbeitsplätze“ geschaffen werden. Allerdings brauche es dafür einen politischen Rahmen.
Vorgeschlagen werden mehrere Maßnahmen und „konzertierte Bemühungen“ im Bereich Forschung und Entwicklung, aber auch Fragen der Haftung, der Abwehr von Gefahren durch herunterfallende Drohnen und des Datenschutzes. Der Vorschlag war bereits in der Ratsarbeitsgruppe „Luftverkehr“ beraten worden, wo sich die Delegationen der EU-Mitgliedstaaten organisieren. Laut der Kommission sei das Papier dort begrüßt worden.
Die Gruppe unterstützte demnach den Gedanken, dass die heimische Drohnenindustrie einen Wettbewerbsvorteil für die europäische Fertigungs- und Dienstleistungsbranche bieten könne. Dabei geht es wohl vor allem um die Nutzung größerer Drohnen für zivile Behörden. Die EU fördert hierzu die Projekte DeSIRE, Closeye, SUNNY und Aeroceptor, die allesamt bislang militärisch genutzte Drohnen beforschen. Von Interesse ist, wie diese Polizeien und Grenzpolizeien zugänglich gemacht werden. Nach einer Studie des Statewatch-Mitarbeiters Ben Hayes hat die EU bereits mindestens 300 Millionen Euro für die Drohnenforschung ausgegeben, in Deutschland dürfte sich der Betrag in einer ähnlichen Größenordnung bewegen. Nicht alle Zahlen zu Ausgaben für das Militär werden veröffentlicht.
Sollen Drohnen „Teil des ’normalen’ Luftverkehrs sein“?
Zur Vorbereitung der morgigen Ratstagung waren vom Generalsekretariat des Rates Fragen versandt worden, die allerdings kaum kontrovers sein dürften. Erfragt wird etwa, ob die Mitgliedstaaten die „neuen Technologien“ entwickeln wollen, ohne dabei die Sicherheit zu beeinträchtigen. Drohnen könnten dann „Teil des ’normalen’ Luftverkehrs sein“. Außerdem ist von Interesse, ob die Minister eine Harmonisierung der europäischen Regeln für erforderlich halten, ohne dass „lokale Entwicklungen gehemmt werden“ und ein großer Regelungsaufwand entstehe.
Gefragt wird aber auch, ob und inwiefern auch besondere Vorschriften über Datenschutz und Gefahrenabwehr ausgearbeitet werden sollen. Die Regelungen in den Mitgliedstaaten sind hierzu nicht einheitlich. Hier könnte etwa gefordert werden, dass bestimmte Orte, Zeiten oder Veranstaltungen nicht von Drohnen überwacht werden dürfen oder eine Überwachung stets vorher mitgeteilt werden muss. Vermutlich geht es aber vielmehr um Fragen des Überflugs privater Grundstücke oder Regelungen, wann und wo Aufnahmen gefertigt werden dürfen.
Was Alexander Dobrindt, der deutsche Minister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU) morgen dazu vortragen wird ist nicht bekannt. Allerdings hatte ein Staatssekretär des Verkehrsministeriums bereits vor einigen Jahren auf einer Konferenz bekräftigt, dass deutsche Behörden jederzeit Zugriff auf größere Drohnen haben müssten und diese daher an mehreren Standorten verfügbar sein müssten.
„Luftfahrtamt der Bundeswehr“ nimmt Arbeit auf
Für EU-weit einheitliche luftfahrtrechtliche Regelungen ist die Europäische Luftfahrtagentur EASA in Köln zuständig. Dies betrifft jedoch lediglich zivil genutzte Drohnen mit einem Abfluggewicht über 150 Kilogramm. Regularien für militärische Drohnen werden bislang von allen Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Nach dem Scheitern der Bundeswehr-Drohne „Euro Hawk“ hatte der damalige Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) jedoch die Einrichtung einer europäischen, militärischen Luftfahrtbehörde gefordert.
Die EU hatte daraufhin angekündigt, Fragen der luftfahrtrechtlichen Zulassung zivil und militärisch genutzter Drohnen zukünftig gemeinsam zu betreiben. Die EU-Verteidigungsagentur und die EASA haben hierfür ein Kooperationsabkommen geschlossen. Ziel ist die Beschleunigung verkehrsrechtlicher Fragen und der gegenseitige Austausch zur Lufttüchtigkeit von Drohnen, dem größten Hindernis bei der Integration in den nicht reservierten Luftraum. Die EASA soll von militärischen Forschungsergebnissen profitieren. Die Verteidigungsagentur prüft außerdem, inwiefern die derzeitigen europäischen militärischen Zulassungsvorschriften (EMAR) die Anforderungen an Drohnen wie gewünscht abdecken.
Auch in Deutschland hatte der Verteidigungsminister die Gründung einer neuen, militärischen Luftfahrtbehörde vorbereitet. Zur „Optimierung des Zulassungswesens“ bemannter und unbemannter Systeme werden nun „alle diesbezüglichen Kompetenzen unter einem Dach“ im „Luftfahrtamt der Bundeswehr“ zusammengeführt. Ein erster „Aufstellungsstab“ hat bereits im April diesen Jahres seine Arbeit aufgenommen, nun werden die „relevanten Verantwortungen und Aufgaben“ aus anderen Organisationsbereichen der Bundeswehr an das Luftfahrtamt vorbereitet.
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: „Andrus Ansip ist der eigentliche Digitalkommissar der neuen Kommission“
CC-BY <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Andrus_Ansip#mediaviewer/File:Portrait_Andrus_Ansip.jpg">Kaupo Kikkas - Riigikantselei</a> : „Andrus Ansip ist der eigentliche Digitalkommissar der neuen Kommission“ Nach unserem designierten EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, war gestern im EU-Parlament der ehemalige estnische Premierminister Andrus Ansip mit einer Frage und Antwort-Runde dran. Der designierte Vizepräsident der EU-Kommission bekommt auch die Zuständigkeit für den Digitalen Binnenmarkt. Etwas unklar ist immer noch, ob er damit quasi der Chef von Günther Oettinger wird oder nur der „Frühstücksdirektor“. Er selbst sieht sich als Koordinator, der die Richtung vorgibt und die großen Linien denkt, während Oettinger sich auf das konkrete Management vor allem bei den Themen der Digitalen Wirtschaft kümmern soll.
Im Gegensatz zu Günther Oettinger haben wir es gestern leider nicht geschafft, ausführlich der Fragerunde zu lauschen und für Euch darüber zu berichten. Ich konnte zwischendrin ein paar Mal reinschalten und war teilweise positiv überrascht. Der Kontrast zu Oettinger war schon groß und Ansip scheint bereits in vielen Themen tiefer drin zu sein. Das kommentierten auch zwei angefragte EU-Parlamentarier uns gegenüber, die wir für eine kurze EInschätznug angefragt haben:
Die Piraten-Abgeordnete Julia Reda erklärte gegenüber netzpolitik.org:
„Ansip und Oettinger haben sich in ihren Hearings unterschieden wie Tag und Nacht. Ich bin positiv überrascht, wie tief Ansip sich in die Themen eingearbeitet hat. Er blieb zwar bei seinen Antworten zu Fragen der Netzneutralität und des Datenschutzes etwas vage, hat aber eine Reihe von konkreten Problemen in der Europäischen Union benannt, an denen man seine Leistung in der Legislaturperiode messen können wird – allen voran das Ende von Geoblocking. Wenn wir mit ihm den Satz „dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“ zu Grabe tragen, wäre das ein historischer Erfolg.“
Und der Grüne Europaabgeordnete und Netzpolitiker Jan Philipp Albrecht sagte:
„Andrus Ansip ist der eigentliche Digitalkommissar der neuen Kommission. Er weiß, worum es bei den Herausforderungen der Digitalisierung wirklich geht und dass Datenschutz und Netzneutralität kein Gegensatz für einen lebhaften digitalen Markt, sondern gerade eine Voraussetzung dafür sind. Nun wird es darauf ankommen, dass er seinen starken Worten Taten folgen lässt und seine Erfahrung als ehemaliger Premier Estlands nutzt, die Regierungen zu den großen Schritten zu bringen, die jetzt nötig sind.“
Bei Euractiv findet sich eine Zusammenfassung der Anhörung: Super-Kommissar Ansip droht USA mit Stopp von „Safe Harbor“.
Auch eine Aussetzung des „Safe Harbor“-Abkommens mit den USA schließt Ansip nicht aus. „Safe Harbor ist nicht sicher. Das Abkommen muss seinen Namen erst noch verdienen“, kritisiert Ansip.[…] „Wenn die US-Regierung diesbezüglich keine klare Ansagen macht, dann müssen wir die Aussetzung des Abkommens in Betracht ziehen“, so Ansip.
Diese Drohung hören wir ja öfters, das müsste man einfach mal machen. Denn von Seiten der USA kommt nur Hinhaltetaktik, aber kein Einlenken. Vor allem, wenn die wissen, dass von EU-Seite nur gedroht, aber nicht gehandelt wird.
Unklar ist die Position zu Netzneutralität, aus diesen Zitaten kann man nichts Konkretes rauslesen:
Ansip versichert, dass er an diesem Prinzip festhalten werde: „Der ganze Internetverkehr muss gleich behandelt werden. Niemand hat das Recht seine dominierende Marktposition auszunutzen“, erklärt Ansip.[…] Höhere Geschwindigkeiten für einen höheren Preis seien akzeptabel, so Ansip – aber nicht zu Lasten derjenigen, die bereits eine niedrige Internet-Geschwindigkeit benutzen. Doch was heißt das genau: Höhere Preise für Verbraucher oder für Content-Provider? Diese Frage lässt Ansip vorerst offen.
Und nein, das ist keine konkrete Aussage in diesem Themenfeld, auch wenn es für ungeübte Blicke konkret aussieht.
Wir sind gespannt, wie eine konkrete Förderung von Open Source Software aussehen könnte, die Ansip versprochen hat und worauf The Register nochmal eingeht:
More predictable were his comments that protecting privacy is the “cornerstone” of the digital single market, that EU-funded software should be open-source, and that the European Commission should lead by example and put digital government into practice with e‑invoices, e‑procurement, e‑signatures and so on. The last suggestion was hardly surprising given that the former Estonian PM has put most of those into practice in his home country.
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: Neue EU-Kommission: Günther Oettinger kündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Vorratsdatenspeicherung an
Oettinger bei der Beantwortung der Frage. : Neue EU-Kommission: Günther Oettinger kündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Vorratsdatenspeicherung an Günther Oettinger will Mitgliedsstaaten verklagen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen. Das antwortete der designierte EU-Kommissar für Digitales auf eine Frage von Jan Philipp Albrecht zur Vorratsdatenspeicherung. Nach dem Urteil des EuGH ist Oettingers Arbeitsauftrag damit klar: die existierenden Gesetze zur anlasslosen Massenüberwachung müssen weg.
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: Neue EU-Kommission: Innenkommissar Avramopoulos will neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung (Update)
Dimitris Avramopoulos bei seiner Anhörung vor dem Parlament. : Neue EU-Kommission: Innenkommissar Avramopoulos will neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung (Update) Die neue EU-Kommission soll „künftige gemeinsame Vorschriften für die Vorratsdatenspeicherung“ sondieren. Das sagte der designierte Innenkommissar Avramopoulos bei seiner Befragung vor dem Parlament. Doch das EuGH-Urteil ist eindeutig: die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig – und gehört restlos abgeschafft.
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: Digitalkommissar-Kandidat Oettinger will eine Aufholjagd. Und sich dafür Zeit lassen.
via ephearings2014.eu : Digitalkommissar-Kandidat Oettinger will eine Aufholjagd. Und sich dafür Zeit lassen. Wir haben gestern live aus dem Europaparlament vom Hearing des designierten Internetkommissars Günther Oettinger berichtet. Nach dem dreistündigen Hearing, das um 21:30 vorbei war, und einer Nacht Schlaf, hier eine Auswertung nach Themen.
Breitbandausbau und Infrastruktur
Oettinger will sich als Ziel setzen, alle Regionen im ländlichen Raum zu erschließen, er setzt dabei auf 5G:
5G ist die Technologie für das nächste Jahrzehnt.
Das war bereits zuvor in der Digitalen Agenda der EU festgelegt und auch Kanzlerin Merkel und der britische Premier Cameron präsentierten auf der letzten Cebit 5G als Wundermittel des mobilen Breitbandzugangs. 5G hat den Vorteil, dass die Errichtung der Infrastruktur ungleich günstiger ist als bei der Installation von Glasfaserkabeln, aber auch hier werden es Investitionen unerlässlich. Die sollen, so Oettinger, primär aus der Privatwirtschaft kommen. Er nennt Stadtwerke und Sparkassen als Beispiele. Nur wenn es nicht anders geht, soll es Unterstützung aus Europa geben.
Wirtschaftsfreundlich gibt er sich auch, wenn es um Startups geht. Die findet er gut und er hofft, dass aus manchen große Unternehmen erwachsen, so wie das auch bei SAP passiert ist. Und nicht nur die und die großen Firmen findet er gut, auch die Kleinen und Mittelständler sollen gefördert werden. Oettinger will alles, mit Förderung und dem Aufbau von Infrastruktur. Wie genau das aussehen soll, verrät er nicht.
Die Netzneutralität
Wie zu erwarten findet Oettinger auch Netzneutralität gut. Was aber viel wichtiger ist: Wie definiert der designierte Internetkommissar eigentlich Netzneutralität? Und da beginnt er, sich schwammig zu äußern. Er beteuert, Netzneutralität dürfe nur „im öffentlichen Interesse“ beschnitten werden, in „Notfällen“. Was öffentliches Interesse ist, bleibt dabei unklar. In einer späteren Antwort definiert er auch Kultur als öffentliches Interesse und bekennt sich zu dem Kommissionsentwurf zur Netzneutralität, in dem Spezialdienste vorgesehen sind. Félix Tréguer von der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net kommentiert:
Oettingers Statement zur Netzneutralität zeigt nicht nur dass er nicht weiß, was auf dem Spiel steht, sondern dass er auch bereit ist, den Telekommunikationslobbyisten nach dem Mund zu reden. […] Indem er den Weg zu Verletzungen von Netzneutralität frei macht, erklärt er sich dazu bereit, Onlineinnvoation und Kommunikationsfreiheit der Agenda marktbeherrschender Telekommunikationsunternehmen zu opfern.
Das Urheberrecht
„Balance“, das ist wohl das Wort, das am häufigsten fiel, als Oettinger über Urheberrecht sprach. Er wolle eine Urheberrechtsreform schaffen, die den „Diebstahl geistigen Eigentums“ verhindert.
Man muss Urheber schützen, damit es morgen und übermorgen noch Urheber gibt
Im gleichen Atemzug sagte er jedoch auch:
Umgekehrt haben Nutzer der digitalen Welt ein Interesse, dass alle Kulturprodukte verfügbar sind.
Wie das konkret aussehen könnte, sagt er nicht, stattdessen verweist er darauf, dass er sich in den nächsten zwei Jahren an das Thema „herantasten“ wolle – „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Mit diesem Satz mag er Recht haben, doch eigentlich wurde bereits eine große Menge Vorarbeit geleistet, etwa eine ausführliche Konsultation zur Notwendigkeit von Urheberrechtsreformen, deren Auswertung im Juli veröffentlicht wurde. Es entsteht die Befürchtung, dass der Prozess wieder von vorn losgeht. Eine weitere Konsultation, weitere Evaluationen, wenig Handlung.
Google und Co.
In vielen Fragen war es Thema, wie man die Marktmacht von Google, Amazon und Co. regulieren und eine Monopolisierung vermeiden könne. Beispiel dafür war mehrmals das Verfahren der EU-Kommission gegen den Suchmaschinenbetreiber Google, der aufgefordert wird, seinen Suchalgorithmus transparent zu machen. Oettinger machte keine konkreten Aussagen und verwies stattdessen darauf, dass noch kein Ende des Verfahrens in Sicht sei. Seine Ausweichenden Antworten kritisiert Michael Theurer von der FDP:
Auf meine Frage, ob die Marktmacht von Google durch die Schaffung eines EU-Anbieters gebrochen werden kann, bekam ich von Oettinger eine enttäuschende Antwort. Schade, dass es auf Google keine Antwort gibt wie es seinerzeit Airbus auf Boeing war. Oettingers Position, die Marktmacht von Google dürfe nicht zementiert werden, ist richtig. Die Antwort, wie das erreicht werden kann, blieb der designierte Digitalkommissar schuldig.
Der Datenschutz
Es dauert lange, bis das Wort überhaupt auf den Datenschutz fällt. Und es zeigt sich, wie schwierig es ist, kompetente Aussagen darüber zu treffen, was für den Schutz persönlicher Daten im Internet wichtig ist, wenn man nicht versteht, wie die Speicherung von Daten und deren Auswertung und Weiterverbreitung funktioniert und was sie von der analogen Welt unterscheidet. Oettinger sprach selbstironisch von „Neuland“, dass in der Reform des europäischen Datenschutzes in Form der geplanten Datenschutzgrundverordnung betreten werde. Dass mangelnde Ortskenntnis in diesem Neuland gefährlich ist, zeigte sich traurigerweise sehr deutlich, als Oettinger begann, von den Anfang September öffentlich gewordenen Promi-Nacktbildern zu reden. Er lehnte sich weit aus dem Fenster und generalisierte:
Wenn jemand so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich selbst macht und ins Netz stellt, kann er doch nicht von uns erwarten, dass wir ihn schützen. Vor Dummheit kann man die Menschen nur eingeschränkt bewahren.
„Das Netz“, da sollte sich der Digitalkommissar in spe noch einmal belesen, ist eben nicht nur der öffentlich zugängliche Teil. Und er sollte sich vielleicht auch klar machen, dass viele seiner persönlichsten Informationen sich in „diesem Netz“ befinden. Es ist kaum anzunehmen, dass er beim unberechtigten Abfangen von Kreditkartendaten sagt: „Wer so blöd ist und über das Internet einkauft, …“ oder beim Schreiben von Mails: „Wer so blöd ist und wichtige Informationen per Mail schickt, …“ Aber da braucht es noch Nachholbedarf bei der Medienkompetenz, ein Thema, dass der designierte Kommissar am besten ganz oben auf seine Agenda setzen sollte, in seinem eigenen Interesse.
Er scheint auch keine Ahnung gehabt zu haben, dass im Nacktfoto-Fall Sicherheitslücken in einem Clouddienst gab. Das sollte er sich vielleicht noch einmal bewusst machen, wenn er das System für derartig inhärent unsicher findet, in einer anderen Frage jedoch verkündet, er wolle innerhalb der nächsten fünf Jahre auch in der Kommission die Nutzung von Cloud-Infrastruktur voranbringen, Stichwort „Generaldirektion Informatik“. Es ist fraglich, wie jemand, der das Internet offensichtlich selbst kaum nutzt, eine digitale Gesellschaft voranbringen soll.
Grünenabgeordnete und Rapporteur der EU-Datenschutzgrundverordnung im Parlament, Jan-Philipp Albrecht, sagte:
Oettingers Antwort zeigt, dass er überhaupt nicht verstanden hat, dass es in diesem Fall um das Knacken von Cloud-Schutz ging. Wer so daherredet, beweist nur, wie wenig die angestrebte digitale Revolution in Europa mit ihm zu machen ist.
Julia Reda von den Piraten findet sein als „halbernst“ angekündigtes Beispiel, untragbar und zweifelt Oettingers Eignung an:
Vielleicht ist es nicht die eigene Dummheit, vor der die Menschen gerettet werden müssen, sondern vor einem Internetkommissar aus einem anderen Zeitalter.
Und mit einer weiteren Aussage zum Datenschutz disqualifiziert er sich. Als er gefragt wird, ob er eine sinnvolle Regelung zum Datenaustausch zwischen Strafverfolgern und Unternehmen befürworten würde, wenn die Behörden etwa Zugang zu unrechtmäßig erlangten Kreditkarten-Daten bekämen, antwortete er:
[Ich denke] hier würde das Vermögensinteresse vor das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz gehen.
Zensur und Überwachung
Nach einer solchen Aussage, lässt sich für den Schutz der Grundrechte im Internet nicht viel erwarten. Oettinger hatte noch mehr zu bieten und lehnte sich, gefragt nach dem neuen Anti-Terror-Gesetz in Frankreich, weit aus dem Fenster. Er vertraue auf die Achtung der Freiheitsrechte in Frankreich. Das sagte er, obwohl er ebenso zugab, das Gesetz überhaupt nicht zu kennen. Ein Gesetz, dass ermöglicht Webseiten ohne richterliche Anordnung zu sperren und die Überwachungsmöglichkeiten im Internet massiv ausweitet. Aber – wie immer – es geht um den Schutz vor Terrorismus und Anarchismus [sic!] und Verbrechen, die eine Gefahr für das Internet darstellen.
Bei Maßnahmen gegen Überwachung europäischer Bürger, etwa durch die Geheimdienste anderer, bleibt es dünn. „Wirksamer Datenschutz geht nur europäisch“, statuiert er als Verweis auf die kommende Datenschutzreform, die es richten soll. Und mit IT-Sicherheit und Datenschutz in Europa ist er scheinbar schon zufrieden:
Im Sicherheitsbereich hat Europa nötige Expertise. Europa kann Pionier bleiben oder werden. […] Europäische Standards für Datensicherheit und Verschlüsselung sind sehr hochwertig. Das muss „unser Angebot an die Welt“ sein.
Gefragt danach, was er gegen Softwarebackdoors tun will und wie er Freie Software fördern will, sagt er einfach nichts und redet über etwas anderes.
Das Recht auf Vergessen
Hier musste sich Oettinger dem beißenden Spott des ehemaligen TITANIC-Chefredakteurs und jetzigen Europaabgeordneten Martin Sonneborn aussetzen. Die Frage begann harmlos: „Werden Sie sich in ihrer Funktion als Digitalkommissar für das Recht auf Vergessen im Internet einsetzen?“, doch Sonneborn setzte hinterher und fragte, wie er dann verhindern wolle, dass aus Versehen gelöscht werde, was er beispielsweise über Hans Filbinger gesagt hat oder dass er seinen Führerschein mit 1,4 Promille verloren habe. Er endete damit, Oettinger um die Beantwortung der Frage auf Englisch zu bitten.
Was man Oettinger lassen muss: Er reagierte souverän und lies sich nicht aus der Ruhe bringen.
Ich habe die Absicht, den Fragen zu folgen, aber ihre Befehle nur eingeschränkt zu akzeptieren
Aber gleichzeitig zeigte sich, wie stark er analoge und digitale Welt separiert. Zeitungen würden nicht vergessen, genausowenig wie „Menschen wie sie“, entgegnete er Sonneborn. Und verkannte damit sogleich, dass es nicht lediglich darum geht, ob etwas in einer Zeitung abgedruckt ist oder nicht, sondern, dass es im Internet auf ganz anderen Wegen und bisweilen unintendiert gefunden werden kann, auch wenn sich bereits niemand mehr daran erinnern noch sich dafür interessieren würde.
Fazit
In weiten Teilen schlägt sich Oettinger besser und blamiert sich weniger, als viele erwartet haben. Das liegt leider nicht an einer bisher verborgen gebliebenen Kompetenz, sondern primär daran, dass er um vage um Angelegenheiten herumredet. Wenn er das nicht tut, spontan wird und Beispiele nennt, wird es kritisch – etwa bei den französischen Anti-Terror-Gesetzen oder seinen Ausführungen zu den Promi-Nacktbildern. Das findet auch Julia Reda, die für die Piraten im EU-Parlament sitzt:
Wenn Günther Oettinger bei seiner Anhörung im Europaparlament konkreten Fragen nicht gänzlich auswich, demonstrierte er ein mangelhaftes und industriezentriertes Verständnis von Netzpolitik.
Auch Oettingers Aufschiebungstaktik ist symptomatisch und zieht sich durch viele Bereiche seiner Befragung, nicht nur einmal gab er an, die Antwort „später“ oder „statt in einem Jahr“ zu geben, einmal wollte er sich auch „zwei Jahre Zeit lassen“. Und auch wenn „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“, wie er an anderer Stelle erwähnte, ein löbliches Motto ist, ist zweifelhaft, ob er für die Rolle eines Digitalkommissars geeignet ist, denn an kaum einer anderen Stelle als in der digitalen Welt entwickeln sich Dinge schneller.
Auch Martina Werner von der SPD kritisiert das:
Gerade bei einem der entscheidenden Zukunftsthemen, der digitalen Infrastruktur, muss er schnell konkret werden und aufs Tempo drücken.
Zusammen mit Oettingers offensichtlichen Nachholbedarf ist seine Besetzung gefährlich. Jan-Philipp Albrecht, grüner Europa-Abgeordneter, fürchtet, dass Oettinger Nachhilfe von den Falschen bekommen könnte:
[Als er noch Energiekommissar war] ließ er seine Agenda von großen Energiekonzernen bestimmen, weil er genauso unvorbereitet auf so eine große Verantwortet war. In solchen Fällen ist es leicht, von den großen Playern eingenommen zu werden.
Eine „Aufholjagd“ Europas und eine „Revolution“ in der digitalen Welt, die er selbst angekündigt hat, lässt sich mit ihm als Kommissar jedenfalls nicht bestreiten. Ob das Parlament das genauso sieht und Oettinger als Digitalkommissar ablehnt oder annimmt, entscheidet sich voraussichtlich am 22. Oktober.
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: Hearing von Cecilia Malmström – Das netzpolitisch Wichtige live zusammengefasst
EU-Innen-Kommissarin Cecilia Malmström. : Hearing von Cecilia Malmström – Das netzpolitisch Wichtige live zusammengefasst Heute starten im Europäischen Parlament in Brüssel die Hearings zur Neubesetzung der EU-Kommission, eine Art “Prüfung” bei der die Kandidaten sich vorstellen und Fragen der Abgeordneten stellen müssen. Dann entscheiden diese, ob der Kandidat geeignet ist oder nicht. Das ist tatsächlich keine reine Formsache, die zukünftigen Kommissare eingehend zu prüfen und Ablehnungen kommen durchaus vor – zuletzt im Fall von Rocco Buttiligione, der 2009 durch einen sexistischen Kommentar disqualifiziert hat.
Für den Handelsbereich ist Cecilia Malmström vorgeschlagen. Sie war vorher Innenkommissarin und hatte unter anderem angekündigt, keine neue VDS-Richtlinie einführen zu wollen. Vorher war sie eher gegenteilig aufgefallen, durch Befürwortung von Vorratsdatenspeicherung, Internetzensur und Fluggastdatensammlung. In der letzten Woche waren Mails durchgesickert, die nahelegen, dass sie amerikanische Interessen vertreten und versucht hat, Datenschutzbestimmungen zu schwächen.
Ein Livebericht aus dem überfüllten Raum 4Q2 des EU-Parlaments Brüssel zu den Themen, die für die netzpolitische Welt relevant sind. Den Livestream der Anhörung befindet sich hier.
Liveblog
Einführungsstatement Cecilia Malmström [Redemanuskript]
TTIP ist die herausforderndste Verhandlung. Bringt unvergleichlich viele Chancen, unter anderem für Jobs.
Es heißt, die Kommission wird niedrigere Standards einführen und im Geheimen Verhandlungen führen – das stimmt nicht.
Aktuelle Standards werden nicht gesenkt, nur Kosten.ISDS (Investor State Dispute Settlement) soll nicht zum Nachteil der Öffentlichkeit eingeführt werden. Zur Zeit ist ISDS eingefroren. Juncker will die Gesetzgebung nicht akzeptieren.
Man braucht mehr Transparenz in den TTIP-Verhandlungen. Will einen Großteil ihrer Korrespondenz offen legen. Will mit der Zivilgesellschaft und anderen reden.
Will enge Kooperation mit dem Parlament.
Fragerunde der Fraktionen
Caspari (EVP): Es laufen 30 Verhandlungen, ist überhaupt genug Personal da, um Transparenz zu ermöglichen? Will sie die Generaldirektion vergrößern?
Malmström: Ja, man braucht mehr Mittel. Zuständigkeiten sollen erstmal mit Vorhandenem
Caspari: Gibt es Abkommen, die sie vor allem zu Abschluss führen wollen?
Malmström: Ukraine, östliche Nachbarschaft, Mittelmeerraum, Jordanien, Investitionsabkommen mit China, … Multilaterale Schiene ist sehr wichtig.
David Martin: Bemühungen von Kommissarin Reding, dass sie Datenschutzpaket geschwächt hat, Mails wurden veröffentlicht. Wie soll man ihr da vertrauen?
Malmström: Weist die Anschuldigungen „voll und ganz“ zurück. Hat sich immer für Datenschutz eingesetzt.
?: Was tun sie für Rechte am Geistigen Eigentum?
Malmström: Evaluierung von bestehenden Verträgen. Das was vereinbart wurde, muss tatsächlich funktionieren.
Martje Schaake: Ist Investorenschutz in TTIP wirklich notwendig? Wann können wir Evaluierung unter ihrer Leitung erwarten?
Malmström: Neben quantitativer Analyse muss qualitative Analyse vorgenommen werden bis Ende des Jahres. Natürlich gab es Mnzissbräuche, man muss Mittel und Wege finden, damit umzugehen. Kann nicht ausschließen, dass sie ausgenommen werden.
Martje Schaake: Kann sie sich dazu verpflichten, mehr Transparenz gegenüber Parlament, KMUs und Zivilgesellschaft walten zu lassen?
Malmström: „Wenn wir Herz und Verstand der Leute für TTIP gewinnen wollen“, muss mehr unternommen werden. Zugang zu Dokumenten für mehr Personen, vor allem Rechtssetzer und verschiedene Interessensgruppen. Gespräche, wie mehr Dokumente zur Verfügung gestellt werden können.
Sherman: Wenn UK in einem Referendum den Austritt beschließen [Gelächter aus dem Raum]: Würden Handelskriege gestartet oder würde sie auch ein EU-UK-Handelsabkommen akzeptieren?
Malmström: Wenn die Briten sich dafür entschließen, kann man darüber reden. Normalerweise gibt es in der EU keine Handelskriege, man versucht Probleme friedlich zu lösen. Ich hoffe, dass sie bei uns bleiben [Klopfen].
Frage: Anstößig, dass CETA unterzeichnet wurde, ohne dass öffentliche Anhörung abgewartet wurde.
Malmström: Ja man braucht mehr Transparenz, Legitimität und Dialog mit den Bürgern. Zu Kanada: Alle Obleute haben das Abkommen Anfang August bekomme.
Frage: Kann sie garantieren, dass TTIP Datenschutzverordnung nicht in Gefahr bringen wird?
Malmström: In gar keinem Abkommen, wird man einer Reduzierung der Standards hinnehmen, egal ob Verbraucherschutz, Umwelt oder anderes.
[viele Fragen und Antworten zu allen möglichen Themen wie geographischen Angaben, Medikamente, Russland…]
Malmström: „Ich habe leider nicht Zeit gehabt, mich in alles einzulesen“
Ska Keller: Sie weist die Behauptungen aus der durchgesickerten E‑Mail zurück, die stammten aber aus einem Informationsfreiheits-Anfrage. Sagt sie, dass die Mail gefälscht wurde?
Malmström: Weiß nicht, wo die E‑Mail herkommt und kommentiert das nicht. Aber auf jeden Fall ist die Behauptung, dass sie Datenschutz untergraben hätte, falsch. Hat sich immer für ein Umbrella-Agreement und Datenschutzregelungen mit den USA eingesetzt.
[Malmström betont wieder und wieder, dass man CETA, TTIP und Co. benötigt]
Schnellfazit: Starke Konzentration auf Investorenschutz. Ständige Beteuerung von Transparenz. Urheberrecht, geistiges Eigentum nur am Rande. Datenschutz generisch als wichtig bezeichnet, Umgang mit Mail-Leaks schlicht abwehrend. Wenig substantielles, aber das gesteht sie selbst ein:
Wir haben viele Bereiche nur oberflächlich angepackt.
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: Mündliche Prüfung für Internetkommissar Oettinger – Liveblog aus dem EU-Parlament
: Mündliche Prüfung für Internetkommissar Oettinger – Liveblog aus dem EU-Parlament Anfang September wurde bekannt, dass Günther Oettinger EU-Kommissar für Digitales werden soll. Das hat überrascht, denn bisher war Oettinger in Punkto Internetthemen eher unbefleckt und seine Eignung wurde daher von vielen Seiten in Frage gestellt, die SZ titelte, er schule um „auf Nerd“.
Heute starten im Europäischen Parlament in Brüssel die Hearings zur Neubesetzung der EU-Kommission, eine Art „Prüfung“ bei der die Kandidaten sich vorstellen und Fragen der Abgeordneten stellen müssen. Dann entscheiden diese, ob der Kandidat geeignet ist oder nicht. Es steht also noch aus, ob sich Oettinger wirklich als Cyberkommissar ins Neuland begeben wird. Denn tatsächlich ist es keine reine Formsache, die zukünftigen Kommissare eingehend zu prüfen und Ablehnungen kommen durchaus vor – zuletzt im Fall von Rocco Buttiligione, der 2009 durch einen sexistischen Kommentar disqualifiziert hat.
Wir berichten hier live aus dem Parlament, um 18:30 Uhr wird das Hearing losgehen.
Wer selbst zuschauen will, aber nicht im überfüllten Saal in Brüssel sitzt, kann den Livestream des Parlaments verfolgen.
Liveblog
$Begrüßung
Es sind 4 Ausschüsse vertreten, federführend: ITRE (Industrie) und CULT (Kultur & Bildung)
Stichwort: QuerschnittsthemaAblauf: 15 Minuten Eingangsstatement, dann 45 Fragen von Parlamentariern, 5 Minuten Abschlussstatement
CULT-Ausschuss ist daran interessiert, wie er mit den digitalen Medien und bildungpolitischen Aspekten umgehen will. Will, dass in Kultur und audio-visuelle Medien investiert werden wird.
Anfangsstatement von Oettinger
Dankt für Möglichkeit, erste Überlegungen für Weiterführungen der digitalen Agenda vorzustellen. Im Wissen, dass digitale Politik zum Schwerpunkt geworden ist.
Letzte fünf Jahre mit einer Europäisierung der Energiepolitik verbracht. Jetzt will er das Digitale europäisieren.
Die schriftlichen Fragen haben wir schriftlich beantwortet
Europa fällt im Digitalen hinter anderen zurück. Indirekt entscheidet ICT-Sektor ist der „zentrale Nerv“ für die Wettbewerbsfähigkeit. Lasst uns die Aufholjagd beginnen!
Digitalisierung bedroht SMART in Baden-Württemberg. „Smartphone schlägt SMART“
Datensicherheit und Datenschutz, Regulierung und Deregulierung. Nationale Grenzen sind nicht Grenzen für eine fragmentierte, digitale Politik.
Noch vor Straßenbau und Schienenwegebau ist nichts so sinnvoll wie die Modernisierung der Energie- und ICT-Infrastruktur.
Kultur und Wirtschaft sind kein Gegensatz. Außerdem mögen Ingenieure Kultur.
Eine Gesellschaft die immer älter wird, hat auch mehr Freizeit.
Wie schützt man den Urheber? Oettinger will die „Balance wahren“.
[Oettingers Zeit ist um. Er muss abbrechen.]
Fragen der Abgeordneten
Frage: Roaminggebühren sinken, Kommission hat Verhandlungsmandat. Will er das gegenüber dem Rat verteidigen?
Oettinger: Der Rat ist am Zug. Im nächsten Frühjahr soll eine Entscheidung für TSM-Regulation fertig sein. Lackmustest für die Europäisierung.
Frage: Wie kann Roll-Out von Breitband in ländlichen Regionen beschleunigt werden. Wie sollen die Investitionen aussehen?
Oettinger: 5G ist die Zukunft. „5G ist die Technologie für das nächste Jahrzehnt.“ Man muss die Infrastruktur ausbauen.
Frage: Tut EU nicht in der „digital economy“ in manchen Bereichen zu viel und in anderen zu wenig? Will er die Ziele den Ländern selbst überlassen? Was tut er, damit es einen echten europäischen Binnenmarkt gibt.
Oettinger: Liest zum Teil mit „Respekt und Staunen“, wie man Visionen mit Zahlen konkretisiert. Will ein halbes Jahr Zeit, um zu zeigen, wo man #Neuland betreten muss.
Frage: Hat er Pläne zur Förderung von Startups?
Oettinger: Stellt sich die Frage der Scheinselbstständigkeit. Startups sind aber keine generelle Umgehung der Marktwirtschaft. In BW ist bei SAP immer noch ein Gründer Aufsichtsrat. Deshalb: Fördern mit Netzwerk, Risikokapital und an Unis. ICT ist geeignet für „wirkliche chaotische Kreativwirtschaft“.
Frage: Was will er tun, um mehr Freie Software verwendbar zu machen und IT-Industrie und Unabhängigkeit in Europa zu fördern?
Oettinger: ICT-Köpfe, die Informatiker von morgen, müssen in entsprechende Studiengänge.
Frage: Netzneutralität ist wie Schwangerschaft: Ein bisschen Netzneutraltität ist nicht möglich. Wie definiert er Netzneutralität?
Oettinger: Hält Vorschlag der Kommission für richtig. Niemand soll in Netznutzung benachteiligt werden und Mehrzahler bevorzugt. Ausnahme bei Stichwort „Emergency“ – im öffentlichen Interesse sollen Dienste bevorzugt werden können.
Frage: Bei Deregulierung entstehen nur Monopole. Wie kann man die Digitale Kluft überwinden?
Oettinger bringt ein Beispiel aus seiner Energie-Vergangenheit:
Eine Stromleitung zwischen Turin und Mailand braucht keine Förderung. Aber eine Gaspipeline von Finnland nach Polen hat wenig Volumen und wenig Verbrauchern unzumutbar teuer. Sie braucht öffentliche Kofinanzierung.
Frage: Was sind die größten Hemmnisse für die Digitale wirtschaft und den Binnenmarkt?
Oettinger: Die Vollendung des Digitalen Binnenmarktes ist die knappe Antwort. Oettinger will defragmentieren. Ausbau von digitaler Infrastruktur fördern. Mehr Mittel in Forschung investieren, zum Beispiel bei Horizon 2020.
Frage: Wie will er kulturelle, sprachliche Vielfalt fördern und Netzneutralität sichern? Was heißt öffentliches Interesse bei Netzneutralität?
Oettinger: Abweichung von Netzneutralität nur bei öffentlichem, nicht kommerziellen Interesse. Kultur ist ein öffentliches Interesse, will das „in weiteren Beratungen“ erklären. Redet um das Thema herum. Öffentliches Interesse ist Öffentliches Interesse …
Frage: Cloudcomputing, will er spezialisierte, europäische Gesetzgebung
Oettinger: Oettinger will sich Zeit nehmen. Will in den nächsten 5 Jahren Clouddienste in der Kommission benutzen, Stichwort „DG Digit“.
Frage: Wie will er das europäische Kinoforum gestalten? Wird er mit dem Parlament zusammenarbeiten
Oettinger: „Ich bin Teil der Kino-Generation“, „Erlebnis Film mit Freunden“ ist unersetzbar. Deshalb will er fördern.
Frage: Frage zur gesellschaftlichen Bedeutung des Digitalen, wie will er Konzerne und Regierungen kontrollieren?
Oettinger:
1. Der Bürger, der Medien kauft und nutzt, ist ein wichtiger Partner. Schulung ist notwendig.
2. Kartellrecht
3. Strukturwandel darf nicht zur Monopolisierung führen.
4. Nationale Politik darf Vielfalt der Medien nicht gefährden. „Vielfalt vor Ort“ erhalten.Frage von Sonneborn: Wird er sich für Recht auf Vergessen im Internet einsetzen. Wie will er verhindern, dass Aussprüche von ihm vergessen werden, zum Beispiel, dass er seinen Führerschein mit 1,4 Promille verloren hat.
Kann er die Frage bitte auf Englisch beantworten? [Applaus]Oettinger: Will Befehle von Sonneborn nicht befolgen. „Das Recht auf Löschen und Vergessen ist ein Kommissionsvorschlag und deswegen stehe ich dazu“
Ich habe meinen Führerschein vor einem Vierteljahrhundert verloren. Denn Menschen wie sie werden sich daran erinnern. Aber dazu muss man stehen. [auch Applaus]
Frage: Wie will er Urheberrecht gestalten?
Oettinger: Stabiler Schutz des Urheberrechts. Man muss Urheber schützen, damit es morgen und übermorgen noch Urheber gibt. Aber es sollen auch alle zugreifen können. Oettinger spricht von Balance. Und meint: Er weiß auch nicht, was er machen will.
Frage Was will er bei Vorschlägen zu Roaminggebühren tun? Wie sieht er Arbeitsteilung zwischen ihm und Vizepräsident für Binnenmarkt [Andrus Ansip]?
Oettinger: Hat keinen Zweifel an guter Kollegialität, haben sich schon mehrfach ausgetauscht. Ö. vertraut auf Synergieeffekte!
Bürger sollen Vorzüge von Roaming erkennen. Es soll keine hohen Gebühren geben. Für Bürger, die sich in der Region grenzüberschreitend engagieren.
Frage: War Business-freundlich. Wie will er ein Kommissar für den Bürger sein, damit digitale Rechte auch Menschenrechte sind? Wie will er sich mit Sozialen Netzen anfreunden?
Oettinger: „Ich habe keinen Nachholbedarf in Bürgernähe“ Man braucht aber auch die Wirtschaft, das ist kein Gegensatz.
Frage: Was wird er tun, um Rechtssicherheit für Recht auf Remix zu sichern. Urheberrechtsschranke, einheitliches europäisches Urheberrecht?
Wird er eine Onlineanhörung zu Fragen aus der Internet-Community machen?
Oettinger: Vorschlag der Kommission zum Urheberrecht ist einer der schwierigsten. Urheberrecht wird nur klappen, wenn alle mit einbezogen werden. Ist bereit, Anhörungen mit allen vorzunehmen: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“
Frage: Will er Bürgerinnen und Bürgerinnen an Gesetzesentwürfen zu audio-visuellen Medien beteiligen, mit welchen Werkzeugen? Wie soll „stabiler Schutz“ des Urheberrechts aussehen?
Oettinger: Will in Fraktionen gehen und mit den Kollegen reden und den Entwurf kohärent mit ihnen entwerfen. Erwartet konstruktive Vorschläge.
Frage: Oettinger hat noch nicht von Datenschutz gesprochen. Was will er gegen unkontrollierten Zugriff auf Bürgerdaten tun?
Oettinger: Fragmentierte, nationale Datenschutzverordnungen sind nicht mehr angemessen. Es gibt den Entwurf für die Datenschutzgrundverordnung, die soll so schnell wie möglich verabschiedet werden. „Wirksamer Datenschutz geht nur europäisch“
Man braucht eine europäische Linie, wenn es um Geheimdienstpraktiken geht, vor allem mit US-nahen EU-Ländern.
Frage: Ist ihm bewusst, dass Entwicklung der IT-Industrie auch Anforderungen an Datenschutz enthalten muss. Was will er tun?
Kommt er der Parlamentsforderung nach, dass man Backdoors nicht mehr akzeptieren kann?
Oettinger: Im Sicherheitsbereich hat Europa nötige Expertise. Europa kann Pionier bleiben oder werden.
Ö. sagt, er nimmt das Parlament sehr ernst. Kein Wort zu Backdoors.
Frage: Wie will er verhindern, dass Position des Ministerrats von Parlamentsposition zu Datenschutzverordnung abrückt?
Oettinger: Will E‑Privacy-Direktive reformieren. Will engen Kontakt zu Kollegen im Rat aufbauen, um Überzeugungsarbeit zu leisten.
Frage: Anti-Terror-Gesetz in Frankreich: Es gab den Vorschlag, Webseiten zu zensieren. Widerspricht den rechtlichen Vorschriften. Was plant er, um Rechte auf digitale Freiheit zu schützen?
Oettinger: Kennt das Gesetz noch nicht, aber hat hohe Meinung von Freiheit in Frankreich. Will nachlesen und sich eine Meinung bilden und vermutet, es geht um Katastrophen und Terror. Für Terroristen, Anarchisten und Verbrecher ist eine digitale Gesellschaft verletzlich.
Frage: Hat sich zu Cloud-Computing wolkig geäußert. Will er sich für europäische Verschlüsselungstechniken einsetzen?
Oettinger: Europäische Standards für Datensicherheit und Verschlüsselung sind sehr hochwertig. Das muss „unser Angebot an die Welt“ sein.
Frage: Mehr Spuren beim Interneteinkauf, mehr Daten werden gesammelt, das wird im Datenschutz nicht immer ernstgenommen. Wie will er den Verkauf von Daten über Einkaufsverhalten angehen?
Oettinger: Wenn jemand online Nahrungsmittel, Kleidung kauft, wird er transparent. Bürger soll ein Recht haben, dass Daten nicht auf Dauer gespeichert, ausgewertet und verkauft werden sollen. Dafür braucht er Einsichtsmöglichkeiten, Recht auf Information. Recht auf Vergessen und Löschen kann zum wirksamsten Recht werden.
Bürger kann aber auch Interesse haben, dass der Verkäufer etwas über ihn weiß. Muss das recht haben, dass Daten speicherbar bleiben. Also wie schon so oft: Alles soll möglich sein.
Frage: Wie will er sicher stellen, dass Innovationen im Einklang mit Recht auf Datenschutz stehen und bereits beim Entwurf mitgedacht werden? Wie will er garantieren, dass der europäische Datenschutzstandard international anerkannt und respektiert wird.
Oettinger: Indem er mit bestem Wissen und Gewissen und mit Fleiß an die Aufgabe herangeht. Man muss kooperieren.
Frage: Muss an die Bekämpfung der Ursachen von Privatsphäre-Verletzungen herangehen. Bürger über seine Rechte informieren. Wie stellt er sich das vor, dass Bürger ICT nicht nur als Bedrohung begreifen?
Oettinger: Es gibt eine Vielzahl von Lebensbereichen, indem die Digitalisierung von großem Vorteil ist. Man kann aber nicht alle Risiken ausschließen. Er gibt ein „halbernstes Beispiel“:
„Wenn man so blöd ist und als Promi ein Nacktfoto von sich ins Netz stellt, den können wir auch nicht schützen.“
Da hat jemand nicht verstanden, dass da die IT-Sicherheit versagt hat.
Frage: Wenn Strafverfolgungsbehörden Zugang zu Kreditkarten-Daten bekommen, dürfen sie die nicht an die Betroffenen weiterleiten. Würde er eine sinnvolle Regelung zum Datenaustausch befürworten?
Oettinger: Denkt, hier würde das Vermögensinteresse vor das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz gehen.
Das macht Angst.
Abschlussstatement
Oettinger dankt für die Fairness und ist beeindruckt von der Expertise der Abgeordneten. Er will Wege finden, ausschussübergreifend Mitwirkung zu ermöglichen.
Die nächsten fünf Jahre werden entscheiden, ob man die Aufholjagd gewinnen kann.
Schnellfazit
Oettinger hat wenig Konkretes gesagt. Das war vielleicht auch besser für ihn. Denn wenn nicht, gab es einige denkwürdige Patzer. Mehr dazu morgen. Insgesamt 6 Stunden Politikersprech machen müde.
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: EU-Handelskommissar de Gucht bestätigt: CETA ist die Blaupause für TTIP
CC-BY <a href="http://www.flickr.com/people/15237218@N00">WEF</a> : EU-Handelskommissar de Gucht bestätigt: CETA ist die Blaupause für TTIP Seit fünf Jahren verhandeln die EU und Kanada das Freihandelsabkommen CETA. Die Verhandlungen über das “Comprehensive Economic and Trade Agreement” sind geheim, weder Öffentlichkeit noch Abgeordnete hatten Zugang (Lobbyisten aber schon). Da die versprochene Transparenzoffensive der EU und der Bundesregierung weiterhin auf sich warten lässt haben haben wir hier vor zwei Wochen erstmalig den kompletten Text des umfangreichen Verhandlungspaketes veröffentlicht.
CETA gilt dabei als Blaupause für das geplante Freihandelsabkommen TTIP, was EU und USA im Moment aushandeln. Wenn das recht unbekannte Handelsabkommen CETA von europäischen Parlamenten und dem kanadischen Parlament durchgewunken wird, gibt es weniger Chancen, das ebenfalls intransparent ausgehandelte TTIP-Abkommen zu stoppen. Beide Abkommen eint, dass sie ISDS-Verfahren (Investor-state dispute settlement) einführen wollen, wonach ausländische Investoren Staaten aus Schadensersatz verklagen können, wenn diese z.B. ihre Verbraucher- oder Umweltstandards erhöhen.
In der FAZ kommentierte jetzt der scheidende EU-Handelskommissar de Gucht die beiden Verhandlungen: EU-Kommissar gegen Nachverhandlungen zum Freihandel mit Kanada.
Wenn wir die Verhandlungen neu eröffnen, ist das Abkommen tot“, sagte De Gucht im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Es wäre dumm von den EU-Staaten dieses Risiko einzugehen, sagte De Gucht weiter. Ceta sei das umfassendste Handelsabkommen, das die EU jemals mit einem Land ausgehandelt habe. „Es ist geradezu eine Blaupause für die Gespräche mit den Vereinigten Staaten“, sagte er der F.A.Z..
Der Digitale Gesellschaft e.V. beschreibt, wie sich ISDS z.B. auf Regeln zur Netzneutralität auswirken könnte:
In einigen Punkten stellt sich die Bundesregierung zudem bewusst unwissend. So gibt sie in ihrer Antwort vor, keine Kenntnisse davon zu haben, dass die Pflichten von Zugangs- und Hostprovidern Gegenstand des Abkommens sein sollen. Dabei wird ausweislich eines Positionspapiers der EU Kommission, das bereits im Februar 2014 geleakt wurde, durchaus über diese Pflichten verhandelt. Diese Pflichten umfassen auch und gerade die Regeln zur Netzneutralität. Im Zusammenspiel mit ISDS besteht daher die Gefahr, dass Unternehmen mit Hinweis auf die laxeren US-Regeln zur Netzneutralität gegen die europäischen Errungenschaften in diesem Bereich vorgehen und die EU damit vor die Wahl stellen, die Normen abzuschaffen oder Schadensersatz aus Steuergeldern zu leisten.
Auf CETA muss jetzt genau geschaut werden und die Regelungen zum ISDS müssen jetzt raus, bevor wir vor vollendete Tatsachen gestellt werden und TTIP mit Verweis darauf durchgewunken wird.
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: Strategie für ein sicheres Internet: Wie sich die EU vor NSA und anderen schützen will
: Strategie für ein sicheres Internet: Wie sich die EU vor NSA und anderen schützen will Deutschlandradio Kultur berichtete über „Strategie für ein sicheres Internet: Wie sich die EU vor NSA und anderen schützen will“ und interviewte dafür u.a. unseren Fukami:
Christian Horchert ist IT-Experte des Chaos Computer Clubs und schreibt im Blog netzpolitik.org über IT-Sicherheit.
„Das Einzige wäre Markt, also sprich: Dass ein Kunde sagt: Nee, bei dem Unternehmen will ich nicht sein, weil mir die Produkte zu unsicher sind. Aber er hat ja gar keinen Sinn dafür.“
SSL-Verschlüsselung, Man-in-the-middle-Attacken, Botnets, Email-Kryptografie, Clickjacking…kommen Sie noch mit? Wissen Sie, wie Sie sich davor schützen? Wissen Sie, was sie tun müssen, wenn ihr Mailkonto gehackt wurde? Und wie sie einen sichereren Anbieter finden?
„Jemand betreibt einen Dienst, er baut irgendwelchen Mist, sein Kunde bezahlt dafür oder eben ein Dritter. Und solange das so ist, hat der, der den Dienst betreibt, überhaupt keinen Grund, irgendwas zu ändern.“
Denn sicherere Software koste Arbeit und damit Geld. Außerdem brauche es striktere Meldepflichten für Datendiebstahl und Sicherheitslecks. Die NIS-Direktive ist hier aber viel zu lasch. Schon allein an der Definition, welche Infrastruktur als kritisch gilt, scheitert das Papier.
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: Erfinder des WWW über Überholspuren im Netz: Es ist Bestechung
: Erfinder des WWW über Überholspuren im Netz: Es ist Bestechung Sir Tim Berners-Lee, Erfinder des World Wide Web, sprach letzte Woche mit der Washington Post über Netzneutralität und Überholspuren im Internet. Diese werden nicht nur in den USA, sondern auch in Europa seit Anfang des Jahres heiß diskutiert.
Neelie Kroes schlug im September 2013 eine EU-Verordnung vor, um die Netzneutralität in europaweit zu sichern. Paradoxerweise wollte die niederländische EU-Kommissarin für die Digitale Agenda gleichzeitig Überholspuren (aka Spezialdienste) im Netz legalisieren. Prominente Beispiele sind Spotify-Tarife bei der Telekom, Facebook 0 oder auch Wikiepdia Zero. Im August berichteten wir, dass Wikipedia Deals mit Internetanbietern in Entwicklungsländern abschließt, um Nutzern einen priorisierten, gebührenfreien Zugang zu Wikipedia-Inhalten anzubieten. Die Wikimedia-Stiftung sieht dabei keinen Konflikt mit dem Prinzip der Netzneutralität – obwohl hiermit für viele Nutzer der Internetzugang auf die Inhalte der Internetgiganten begrenzt wird.
In der Washington Post beschrieb Berners-Lee nun den Kern der Debatte ziemlich passend:
Wir brauchen Regeln. Wenn Unternehmen sich hier niederlassen möchten und hier statt in Europa oder Brasilien oder Australien starten wollen – dann schauen sie sich um und gehen sicher: ‚Oh, bleibt der Strom an?’ Und dann schauen sie sich andere Dinge an: ‚Ist das Internet offen?’ Werden sie die Internetanbieter effektiv bestechen müssen, um einen neuen Dienst zu starten? So sieht es nämlich von außen aus. Es ist Bestechung.
Und genau das ist der Punkt: Wir brauchen Regeln und diese Regeln gewährleisten ein offenes Internet und sorgen für einen Markt mit gesundem Wettbewerb. Spezialdienste hingegen haben eine langfristige negative Wirkung auf Innovation und Wettbewerb im Netz: Konkurrenten solcher Dienste erreichen potentielle Kunden, die in den Spezialdiensten eingeschlossen sind, einfach nicht mehr. Und auch in Europa stellen sich Start-Ups genau diese Fragen, während Zugangsanbieter die Idee verfestigen wollen, dass Webdienste zusätzlich bezahlen sollten, um ihre Kunden zu erreichen. Das EU-Parlament hatte dies im April erkannt und die problematischen Stellen des Kommissions-Vorschlags behoben. Die Abgeordneten beschlossen, dass Internetanbieter einzelne Dienste nicht zum Schaden anderer Angebote bevorzugen dürfen. Im Moment beraten die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über den Verordnungsvorschlag – danach kommt er in zweiter Lesung zurück ins Parlament. Der Kampf für eine EU-weite Sicherung der Netzneutralität ist noch lange nicht gewonnen.
