Patrick Breyer berichtet auf Daten-speicherung.de über Zahlen der schleswig-holsteinischen Landesregierung, wonach die „Vorratsdatenspeicherung für 0,01% höhere Aufklärungsquote“ verantwortlich ist. Und fragt sich, ob diese Zahlen einen solchen Grundrechtseingriff rechtfertigen. Die schleswig-holsteinische Landesregierung nennt auf Anfrage gerade 8 Fälle der Verbreitung kinderpornographischer Schriften, in denen Strafverfolger 2010 mangels Vorratsdatenspeicherung nicht weiter gekommen seien. Gemessen an den […]