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Kabinett verlängert Anti-Terror-Gesetze

Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre verlängert. Heise berichtet: Bundesregierung: Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Entwurf verabschiedet, mit dem Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre verlängert werden sollen. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden bei Banken, Fluggesellschaften Reisebüros, Postdienstleistern…

  • Markus Beckedahl

Das Bundeskabinett hat heute die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre verlängert. Heise berichtet: Bundesregierung: Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch einen Entwurf verabschiedet, mit dem Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre verlängert werden sollen. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden bei Banken, Fluggesellschaften Reisebüros, Postdienstleistern oder Telekommunikationsanbietern über Terrorverdächtige einholen können. Die Bundesregierung schlägt dabei zwei Erweiterungen vor. So soll Strafverfolgern und Geheimdiensten künftig bei Luftfahrtunternehmen eine Abfrageerlaubnis bei zentralen Buchungssystemen wie Amadeus als Ergänzung eingeräumt werden. Bei Finanzunternehmen ist die Möglichkeit zur Abfrage auch von Kontostammdaten vorgesehen.

Unser Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die „Bundesregierung nicht einmal den gesetzlich geforderten Evaluierungsbericht vorgelegt“ habe. Die nun angekündigte Regierungskommission, die bis zum Ende der Legislaturperiode die Anti-Terror-Maßnahmen untersuchen soll, kompensiere diesen Mangel nicht.

Umso kritischer sehe ich es, dass die Bundesregierung die Befugnisse der Nachrichtendienste sogar noch erweitern will. So soll der Bundesverfassungsschutz in Zukunft nicht nur an die Fluggesellschaften selbst herantreten dürfen, sondern die Daten auch bei Betreibern von Buchungssystemen (etwa Amadeus) abfragen dürfen. Zusätzlich soll der Bundesverfassungsschutz die Befugnis erhalten, Kontenstammdaten aus einem zentralen System abzufragen. Dem gegenüber sind die wenigen Befugnisse, auf die verzichtet werden soll, in der Vergangenheit kaum oder gar nicht genutzt worden.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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5 Kommentare zu „Kabinett verlängert Anti-Terror-Gesetze“


  1. Bürgerrechtler

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    Die Bürgerrechtspartei FDP mal wieder. Ganz großes Eigentor. Drei Prozent sind noch zu viel!


  2. Da ist ein „Anti-“ zuviel in der Überschrift :-)


  3. Mal ehrlich, wer glaubt denn bitte ernsthaft daran, dass die Antiterrogesetze jemals wieder zurückgenommen werden? Innenpolitiker aller etablierten Parteien sind geltungssüchtige Sicherheitsfanatiker, die mit ihrer Einstellung ein solides Wählerklientel bedienen, das zu verlieren sich die Etablierten nicht leisten können.


  4. Kalkna

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    Viel blinde EU Bürger werden das bedrüßen, weil „wir alle so bedroht werden, von den da draussen“.…..hülfe


  5. […] Verlängerung der nach dem 11. September 2001 eingeführten Anti-Terror-Gesetze beschlossen.  Auf Netzpolitik.org kann man zudem eine Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar lesen der vor […]

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