Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Einsatz von sogenannten „stillen SMS“ bei der Verfolgung mutmaßlicher Straftäter rechtmäßig ist. Dabei senden Ermittler eine für den Empfänger nicht sichtbare SMS an ein Mobiltelefon, um dessen Standort zu bestimmen. Dagegen hatte ein Mann geklagt, der wegen Unterstützung der in Deutschland als Terrororganisation eingestuften kurdischen Arbeiterpartei PKK verurteilt […]