BND

  • Mitschnitt Pressekonferenz: Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht
    Verklagen BND und Telekom: Grüne Politiker Özdemir, Pilz und Kmiotek.
    Mitschnitt Pressekonferenz Strafanzeige gegen BND und Telekom wegen „Ausspähen unter Freunden“ eingereicht

    In Österreich und Luxemburg wurden heute Strafanzeigen gegen BND, Deutsche Telekom und bisher unbekannte Mittäter eingereicht. Auf Basis interner Dokumente wird ihnen vorgeworfen, im Rahmen der Operation Eikonal bis zu 31 Staaten in Europa ausgespäht zu haben. Grüne Politiker aus ganz Europa wollen eine „Joint Investigation Activity“ gründen.

    19. Mai 2015 6
  • : Österreich: Vertrag mit BND-Dienstleister Deutsche Telekom zur Datenausleitung bei Eikonal veröffentlicht
    Österreich: Vertrag mit BND-Dienstleister Deutsche Telekom zur Datenausleitung bei Eikonal veröffentlicht

    Letzten Freitag hatte der Abgeordnete im österreichischen Nationalrat Peter Pilz bereits durch Veröffentlichen einer E‑Mail bewiesen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) mit Hilfe der Deutschen Telekom (DTAG) an den Telefon- und Internetleitungen im Nachbarland lauscht. Die österreichische Zeitung Krone beschreibt nun in einem Artikel die Geheimvereinbarung zwischen dem deutschen BND und der DTAG unter dem Titel: So wurden wir von den Deutschen ausspioniert.

    Den Geschäftsbesorgungsvertrag „Transit“ zwischen dem BND und DTAG (pdf) vom 1. März 2004 (Mirror auf unserem Server, aus dem PDF befreit) veröffentlicht sie ebenfalls. Die Herausgabe des Eikonal-Vertrags zwischen BND und DTAG hatte das Bundeskanzleramt nach unserer IFG-Anfrage verweigert. Er regelt, dass „kabelgestützte leitungs- und paketvermittelte Fernmeldeverkehre, die ihren Ursprung nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben“, an den BND ausgeleitet werden.

    DTAG

    Ein wenig Aufwand musste sich die DTAG laut dem Vertrag machen, da offenbar Umbauten nötig wurden, sie verpflichtete sich zur:

    Durchführung erforderlicher baulicher und technischer Maßnahmen, die für die Aufklärung notwendig sind. Die Auftragnehmerin führt diese Umbaumaßnahmen […] in eigener Zuständigkeit aus.

    Im Jahr 2001 war das G‑10-Gesetz neugefasst und damit das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis stark aufgeweicht worden. Seitdem hat der BND die Erlaubnis, auch internationale Telekommunikationsverbindungen von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt abzufangen.

    Bild-Lizenz: CC BY-NC 2.0 via flickr Herr Olsen


    Deutsche Telekom AG, T‑Com Zentrale

    Geschäftsbesorgungsvertrag „Transit“

    zwischen

    dem Bundesnachrichtendienst
    [geschwärzt]

    -Auftraggeber

    und

    Deutsche Telekom AG, T‑Com
    [geschwärzt]

    -Auftragnehmerin

    Inhaltsverzeichnis

    1. § 1 Vertragsgegenstand
    2. § 2 Leistungen der Auftragnehmerin
    3. § 3 Verpflichtungen des Auftraggebers
    4. § 4 Vergütungen
    5. § 5 Zeit und Ort der Leistungserbringung; Berichterstattung
    6. § 6 Mängelansprüche/Haftung
    7. § 7 Schweigepflicht
    8. § 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
    9. § 9 Inkrafttreten und Dauer
    10. § 10 Schlussbestimmungen

    § 1 Vertragsgegenstand

    1. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen seiner Aufgabenstellung nach §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst vom 20.12.1990 kabelgestützte leitungs- und paketvermittelte Fernmeldeverkehre, die ihren Ursprung und ihr Ziel nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben („Transit“), aufzuklären.

    2. Hierzu sollen die dem Auftraggeber in der Auslandsvermittlungsstelle der Auftragnehmerin in [geschwärzt] überlassenen Räumlichkeiten verwendet werden.

    3. Die Vertragspartner verpflichten sich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu umfassender gegenseitiger Information über alle für ihre Zusammenarbeit relevanten Fragen. Es werden auf beiden Seiten zuständige Ansprechpartner für die Durchführung der Zusammenarbeit benannt.

    § 2 Leistungen der Auftragnehmerin

    Zur Erfüllung der in § 1 genannten Aufgaben wird die Auftragnehmerin insbesondere folgende Leistungen erbringen:

    1. Beschaffung von Informationen über die Durchführung oben genannter Fernmeldeverkehre aus allgemein zugänglichen sowie internen Informationsquellen der Auftragnehmerin, aus letzteren Quellen allerdings nur, soweit die Auftragnehmerin hierdurch nicht in einen Konflikt mit ihren Untemehmensinteressen oder Interessen einer anderen Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom gerät.

    2. Planungsmässige Umsetzung von auftragsrelevanten Intentionen in technisch realisierbare Anwendungen unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG, T‑Com und Beachtung der allgemeinen Wirtschaftlichkeit.

    3. Durchführung erforderlicher baulicher und technischer Massnahmen, die für die Aufklärung notwendig sind. Die Auftragnehmerin führt diese Umbaumaßnahmen nach Beauftragung durch den Auftraggeber in eigener Zuständigkeit aus.

    4. Beratung und Fortbildung in Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand.

    § 3 Verpflichtungen des Auftraggebers

    1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Informationen rechtzeitig erteilt und erforderliche Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Informationen, die erst wahrend der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.

    2. Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm mit Blick auf diesen Vertrag vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

    3. Gegebenfalls erforderliche Erweiterungen einer vorhandenen oder Installation einer zusätzlichen Raumsicherung führt der Auftraggeber durch eigenes Personal und auf eigene Kosten durch.

    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages aus der Durchführung des Vertragsverhältnisses erworbenes Wissen nicht einem zur Auftragsnehmerin in Konkurrenz stehenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

    § 4 Vergütungen

    1. Die Abgeltung der personellen Aufwendungen der Auftragnehmerin erfolgt mittels einer Monatspauschale, deren Höhe auf 6.500 € pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer festgelegt wird. Die vereinbarte Pauschale enthält Auslagen, wie bspw. die für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen zu zahlenden Entgelte, Schreibauslagen, sowie anfallende Reisekosten.

    2. Nach Ablauf eines jeden Jahres (Stichtag erstmalig 1.2.2005) können die Parteien eine Anpassung des Monatspauschbetrages einvernehmlich vereinbaren.

    3. Das Entgelt für die zwecks Erreichung des Vertragsziefs gegebenenfalls von der Auftragnehmerin zu beschaffende Femmeldetechnik richtet sich nach den jeweils einschlägigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin.

    4. Anfallende Kosten der Auftragnehmerin, die diese für erforderlich werdende bauliche Erweiterungen an Dritte zu entrichten hat, werden ihr vom Auftraggeber ersetzt. Darüber hinaus kann die Auftragnehmerin für damit in Zusammenhang stehende Beratungsleistungen einzelfallabhängig oder pauschal nach beiderseitiger Abstimmung eine angemessene Vergütung festsetzen.

    5. Der Ersatz sonstiger Aufwendungen der Auftragsnehmerin bedarf der (schriftlichen) Zustimmung des Auftraggebers.

    6. Zahlungen sind auf das Konto der Auftragnehmerin

    [geschwärzt]

    kostenfrei gutzuschreiben.

    § 5 Zeit und Ort der Leistungserbringung; Berichterstattung

    1. Die Auftragnehmerin bestimmt ihren Arbeitsort, ihre Arbeitszeit und das zur Erledigung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzusetzende Personal eigenverantwortlich.

    2. Die Auftragnehmerin erstattet dem Auftraggeber auf Anforderung Berichte über ihre laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

    3. Die Auftragnehmerin gewährt Mitarbeitern des Auftraggebers zu üblichen Geschäftszeiten ein Zutrittsrecht zu den vom Auftraggeber angemieteten Räumlichkeiten.

    § 6 Mängelansprüche/Haftung

    Die Deutsche Telekom AG, T‑Com gewährleistet eine unverzügliche Bearbeitung und wird hierbei die gleiche Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheit walten lassen.

    2. Soweit Bearbeitungszeiten vereinbart werden, sind diese einzuhalten. Können die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber unter Angabe der Gründe hierüber unverzüglich unterrichten. Unter Berücksichtigung des Hintergrundes, vor dem dieser Vertrag geschlossen wird, sowie des Verzögerungsgrundes kann ein neuer Termin vereinbart oder die Vergütung angemessen gemindert werden.

    3. Für Vorsatz haftet die Auftragnehmerin unbeschränkt. Im Fall der fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung der Auftragnehmerin auf das Dreifache der Jahresvergütung für personelle Aufwendungen beschränkt.

    4. Die Beschäftigten der Vertragsparteien haften der anderen Vertragspartei außer bei Vorsatz persönlich nicht.

    5. Die Regelung ist abschließend. Weitergehende Haftungsansprüche bestehen nicht.

    § 7 Schweigepflicht

    1. Die Parteien verpflichten sich, über alle geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten. die Ihnen im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Angelegenheit ausdrücklich nach den staatlichen Geheimhaltungsvorschriften als vertraulich gekennzeichnet worden ist oder nicht.

    2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt mindestens 10 Jahre über das Ende der Laufzeit der Vereinbarung hinaus fort.

    § 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen

    Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle diesen Vertrag betreffenden Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können. Sofern ihr für die Durchführung des Vertrages Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind diese während der Durchführung des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrags dem Auftraggeber unaufgefordert zurückzugeben.

    § 9 Inkrafttreten und Dauer

    1. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Februar 2004 in Kraft.

    2. Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geschlossen. Sofern die Parteien keine abweichenden Regelungen treffen oder eine Partei einer Fortführung widerspricht, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 6 Monate und kann anschließend schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

    3. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

    § 10 Schlussbestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

    2. Die Vertragsparteien haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

    3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen gleichwohl gültig. Unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, so dass der mit dem Vertrag verfolgte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Für den Fall einer von den Parteien nicht gewollten Regelungslücke gilt das Vorstehende entsprechend.

    4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    5. Diese Vereinbarung wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar. Dieser Vertrag darf grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden.

    [geschwärzt]

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    19. Mai 2015
  • : Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Luxemburg erstattet Anzeigen gegen Unbekannt in Sachen BND-Überwachung

    Luxemburg hat Anzeige gegen unbekannt erstattet. Grund ist die vermutete Spionage des BND für die NSA in Hinblick auf eine Internetleitung zwischen Luxemburg und Wien. Die Vorwürfe gründen sich auf einem Vertrag zwischen BND und Deutscher Telekom und einer Mail der Telekom an den Bundesnachrichtendienst aus dem Februar 2005:

    Die Verbindung Ffm 21 – Luxembourg 757/1 wurde auf die Punkte 71/00/002/03/19+39 zugeschaltet. Vier der darin befindlichen 2MBit-Strecken befinden sich auf ihrer ersten Prioritätenliste, diese sind zu finden auf:

    • Kanal 2: Luxembourg/VG – Wien/000 750/3
    • Kanal 6: Luxembourg/CLUXMoscow/CROS 750/1
    • Kanal 14: Ankara/CTÜRLuxembourg/CLUX 750/1
    • Kanal 50: Luxembourg/VG – Prague/000 750/1.

    Die Zuschaltung wurde dadurch gerechtfertigt, dass man versichert hat, auf der Leitung seien keine deutschen Bürger betroffen. Ja, wie gut das mit dem Grundrechtsträger-Filter funktioniert, wissen wir ja mittlerweile. Der Filter Dafis filterte 2003 nur 95% Prozent deutscher Kommunikation heraus, „auch später gab es Probleme.“

    Der österreichische Nationalratsabgeordnete Peter Pilz kündigte am letzten Freitag an, nach Berlin reisen zu wollen, um über die Erkenntnisse zu reden. Nun vermeldet Der Standard, „deutsche Sicherheitskreise“ hätten die Vorwürfe am Dienstagmorgen zurückgewiesen und von „unzulässigen Schlussfolgerungen“ gesprochen. „Der Endpunkt einer solchen Strecke, für die ein Telekommunikationsnetzbetreiber verantwortlich sei, besage nichts über den realen Endpunkt der über diesen Netzabschnitt geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der könnte beispielsweise auch in Ländern wie dem Iran liegen,“ wird in einer Meldung der österreichischen Presseagentur APA erwähnt.

    Dass gewisse Strecke abgehört würden, bedeute nicht zwingend, dass man auf die Anfang- und Endpunkte dieser Verbindung ziele. So liefen über Wien-Luxemburg wohl auch Internetkommunikationen aus Russland oder Iran.

    Aber Pilz hat bereits angekündigt, namentlich erwähnte Schuldige aus Telekom, Kanzleramt und BND anklagen zu wollen. Heute will er in Berlin mit Cem Özdemir und dem luxemburgischen Grünenpolitiker Christian Kmiotek eine Pressekonferenz abhalten, um über das weitere Vorgehen aufzuklären.

    Nach Österreich ist Luxemburg das zweite Land, das rechtlich gegen die BND-Überwachung vorgeht. Zuvor hatte Anfang des Monats die österreichische Regierung Anzeige erstattet.

    19. Mai 2015 4
  • Interne Kommunikation: Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht
    Die BND-Ahörstation Bad Aibling
    Interne Kommunikation Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht

    Als der Bundesdatenschutzbeauftragte den BND fragte, wie viele Daten er an die NSA übermittelt, war die Antwort: „580 Meldungen“ im Jahr 2012. Tatsächlich werden aber 1,3 Milliarden Metadaten übermittelt – jeden Monat. Das geht aus interner Kommunikation des Geheimdiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die BND-Datenschutzbeauftragte kritisierte diese Antwort als „Falschauskunft“ – wurde aber von BND-Leitung und Bundeskanzleramt überstimmt.

    Letzte Woche berichtete Kai Biermann auf Zeit Online: BND-Spionageaffäre: BND liefert NSA 1,3 Milliarden Metadaten – jeden Monat. Getreu unserem Motto „Uns liegen Dokumente nicht nur vor, wir veröffentlichen sie auch“, greifen wir das gerne auf und liefern Hintergründe und Originaldokumente.

    Seit dem Sommer von Snowden versuchen vielerlei Institutionen, etwas Licht ins Geheimdienst-Dunkel zu bekommen, darunter auch der/die Bundesdatenschutzbeauftragte. Peter Schaar, Amtsinhaber bis Ende 2013, sagte vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss aus und ordnete einen Prüfbesuch beim BND in Bad Aibling an. Leider verwehrt uns seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff den Prüfbericht dieses Besuchs. (Wir haben trotzdem einige der Ergebnisse veröffentlicht.)

    Aber auch schriftliche Anfragen an den BND hat die Datenschutzbehörde gestellt, so beispielsweise zwei im Juli und eine Anfang August 2013. Wir haben jetzt interne Dokumente erhalten, die zeigen, wie der BND mit diesen Nachfragen der Kontrollbehörde umgeht – und sich eine ausweichende Antwort zurecht biegt.

    Bundesdatenschutzbeauftragter: „Wie viele Daten an USA übermittelt?“

    Nachdem im August 2013 bekannt wurde, dass BND und NSA auf Basis des „Memorandum of Agreement“ von 2002 zusammenarbeiten, stellte der stellvertretende Leiter des Referats für Polizei und Nachrichtendienste im BfDI eine eilige Anfrage ans für den BND zuständige Kanzleramt. Am 08. August wollte er wissen:

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Zusammenarbeit? Wie war die behördliche Datenschutzbeauftragte des BND eingebunden?
    2. Wie ist diese Zusammenarbeit inhaltlich konkret ausgestaltet und in der Praxis durchgeführt worden? Welche (Arten) personenbezogener Daten sind in welchem Umfang (Anzahl) auf dieser Grundlage an US-Stellen übermittelt worden?
    3. Wann und wie hat das Bundeskanzleramt zugestimmt?

    BND-Abteilung Technische Aufklärung: „580 Meldungen an USA in 2012“

    Daraufhin entfaltete sich einige Aktivität im BND, vor allem in Leitungsstab, Zentralabteilung und der für Massenüberwachung zuständigen Abteilung Technische Aufklärung, abgestimmt mit dem Bundeskanzleramt. Die SIGINT-Abteilung TA wollte mit folgenden, äußerst niedrigen Zahlen antworten:

    Die Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) im BND hat im Jahr 2012 in 580 Fällen Meldungen bilateral an US-amerikanische, in 184 Fällen bilateral an britische Dienste und in 553 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt. Davon enthielten insgesamt 879 Meldungen personenbezogene Daten, die aus Telekommunikationsverkehren stammen.

    Im Jahr 2013 hat die Abteilung TA bis zum Stichtag 24. Juli 2013 in 200 Fällen Meldungen bilateral an US-amerikanische, in 55 Fällen bilateral an britische Dienste und in 220 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt. Davon enthielten insgesamt 408 Meldungen personenbezogene Daten, die aus Telekommunikationsverkehren stammen. Informationen zur Anzahl der Übermittlungen in den Jahren 2009 bis 2011 liegen bei Abteilung TA nicht mehr, bzw. nicht mehr vollständig vor. Zu diesem Zeitraum ist daher keine verbindliche Aussage möglich.

    BND-Datenschutzbeauftragte: „1,3 Milliarden Daten pro Monat“

    Der behördlichen Datenschutzbeauftragten des BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, die ebenfalls bereits im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss aussagte, waren aber zu diesem Zeitpunkt bereits ganz andere Größenordnungen aufgefallen. Am 20. August telefonierte sie mit allen Abteilungen und verfasste einen „nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Vermerk, den wir unten in Volltext veröffentlichen. Darin heißt es unter anderem:

    Auf Nachfrage habe ich Herrn Dr. K. [Bereich Parlamentarische Angelegenheiten] meinen Eindruck vom Besuch des behördlichen Datenschutzes bei der Abteilung Technische Aufklärung in Bad Aibling geschildert. Im Laufe des Gesprächs entstand der Eindruck, dass [ich als] Datenschutzbeauftragte von der Abteilung Technische Aufklärung trotz entsprechender Bitte nicht vollumfänglich über die Arbeit der Außenstelle Bad Aibling in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere wurde die offenbar in großem Umfang erfolgende Weitergabe von ungefilterten Rohdaten aus der Fernmeldeaufklärung an [die NSA] nicht dargestellt. Mangels Kenntnis dieser Weitergabe von Daten an die US-Seite konnte keine datenschutzrechtliche Bewertung der Datenerhebung und ‑weitergabe erfolgen. […] Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe [die NSA] in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Herr D. B. [Unterabteilungsleiter Technische Aufklärung] erklärte telefonisch einige Stunden später, die erwähnte Weitergabe von Rohdaten an [die NSA] sei in der Tat nicht explizit im Rahmen des Besuchs des behördlichen Datenschutzes in Bad Aibling erwähnt worden. Grund hierfür sei, dass man das Thema „Metadatenanalyse bzw. ‑erhebung“ habe zugunsten der Erörterung anderer Themen ausklammern wollen. Herr B. bestätigt auf Nachfrage, dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten an [die NSA] in großem Umfang stattfinde. Es würden auf bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an [die NSA] weitergegeben. Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an [die NSA] weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.

    Die Datenschutzbeauftragte schrieb weiterhin, dass sie „keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten […] rechtfertigen zu können“. Eigentlich dachte sie, dass die Überwachung in Bad Aibling „gerade noch den rechtlichen Grenzen […] gerecht werde“ – aber da die Abteilung Technische Aufklärung „willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor [ihr] zurückgehalten habe“, „müsse ich mein Fazit revidieren“.

    BND-Jurist: „Ja, wir geben Rohdaten ganzer Leitungen an USA…“

    Daraufhin gab der G‑10-Jurist „A. F.“ (ebenfalls bereits im Ausschuss zu Gast) zu, dass man massenhaft „Rohdaten“ an die NSA weiterleitet:

    In Bad Aibling werden [der NSA] G‑10-bereinigt

    • Inhaltsdatensätze nach Treffer gesteuerter Selektoren
    • sowie Metadatensätze aus nach nachrichtendienstlichen und Auftragsprofil der Bundesregierung-Gesichtspunkten ausgewählten Auslands-Auslands-Übertragungswegen in Krisengebiete, v.a. Afghanistan,

    zur Verfügung gestellt.

    Eine Statistik wurde bisher nicht geführt, ist aber eingeleitet. Die pressebekannte Größenordnung von 500 Millionen Datensätzen für den Monat Dezember 2012 erscheint plausibel.

    BND-Jurist: „…aber das ist keine ‚Übermittlung’ “

    Aber der Vollzugriff auf Rohdaten ganzer Kommunikationsstrecken sei keine „Übermittlung“:

    Rechtsgrundlage für den Datenaustausch ist h.E. § 1 Abs. 2 Satz 1 BND-Gesetz; es handelt sich h.E. nicht um formelle Übermittlungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 9 Abs. 2 BND-Gesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz und somit im Ergebnis nach hiesiger Wertung nicht um Übermittlungen im Sinne der Anfrage des BfDI.

    Dazu gab es noch eine Hintergrund-Information zu Metadaten sowie ein Kurzgutachten zur Weitergabe von Metadaten an Ausländische Nachrichtendienste, die wir ebenfalls in Volltext veröffentlichen.

    Juristen: „verschlägt einem die Sprache, offensichtlicher Unsinn“

    Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Kläger gegen den BND, kommentiert diese Rechtsauffassung gegenüber netzpolitik.org:

    Das verschlägt einem Juristen die Sprache. Eine glasklare Datenübermittlung wird in eine „formelle Nicht-Übermittlung“ uminterpretiert mit der Folge, dass der BND „gefilterte“ Daten nach Herzenslust übermitteln darf. Wenn kein Gericht die Rechtsauslegung überwacht, schaffen sich findige BND-Juristen nach Belieben rechtsfreie Räume.

    Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Das ist offensichtlicher Unsinn, wie ein Blick in § 3 BDSG zeigt, der „Übermitteln“ definiert als:

    das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener Daten an einen Dritten in der Weise, dass

    1. die Daten an den Dritten weitergegeben werden oder
    2. der Dritte zur Einsicht oder zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht oder abruft.

    Ich sehe nicht, dass es dafür eine Rechtsgrundlage gäbe, und zwar schon nicht für die Erhebung und auch nicht für die Weitergabe. Beides sind Eingriffe in Artikel 10 des Grundgesetzes, die einer entsprechenden Rechtsgrundlage bedürfen.

    Das ist praktisch unumstritten, jedenfalls außerhalb von BND und Bundeskanzleramt.

    Das sagten auch die drei renommierten Verfassungsrechtler Hans-Jürgen Papier, Wolfgang Hoffmann-Riem und Matthias Bäcker vor dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Die gesamte deutsche Auslandsaufklärung ist rechtswidrig.“

    BND-Datenschutzbeauftragte: „Verschweigen kommt Falschauskunft gleich“

    Die Datenschutzbeauftragte des BND kritisierte diese Rechtsauffassung ebenfalls, wurde aber von Haus- und Abteilungsleitung überstimmt:

    Ich habe ferner angekündigt, dass ich mir die Rechtsauffassung von [Abteilung Technische Aufklärung] und [dem Bereich Parlamentarische Angelegenheiten] zur Frage der rechtlichen Bewertung der Metadatenerfassung in Bad Aibling nicht zu eigen gemacht habe, da ich diese Auffassung nicht vertreten könne.

    Daraufhin sagte sie, dass das Verschweigen „des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme“:

    Ich sei im Übrigen der Auffassung, dass eine Beantwortung der sehr offenen Fragestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten nur bezogen auf den Meldungsaustausch der Abteilung Technische Aufklärung unter Verschweigen des Erkenntnisaustauschs und des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme.

    Im weiteren Verlauf der Diskussion erinnerte sie daran, dass der BND eine Überstützungspflicht gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten hat, die „eine effektive Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz“ ermöglichen soll.

    Offizielle Antwort: „Keine Übermittlungen nach dieser Rechtsvorschrift“

    Am 23. August verschickte das Referat „Grundsatz, Rechtsangelegenheiten, G‑10“ der Abteilung Technische Aufklärung einen Entwurf für eine Antwort an den Bundesdatenschutzbeauftragten. Die folgenden drei Antworten sind Vollzitate, die etwas ausführlichere Antwort auf Frage 2a ist unten im Volltext.

    BfDI: Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA?

    BND: Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.

    BfDI: Wie erfolgt diese Zusammenarbeit konkret?

    BND: [Was wir im September 2014 schonmal beschrieben haben, volle Antwort unten.]

    BfDI: Welche Daten sind in welchem Umfang an US-Stellen übermittelt worden?

    BND: Auf den Antwortbeitrag vom 30. Juli 2013 zu den Anfragen des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05. und 23. Juli 2013 wird verwiesen. Dort wird unter Ziffer 1. Umfang/Anzahl der Übermittlungen und unter Ziffer B I. und III. die Arten personenbezogener Daten dargestellt.

    BfDI: Wann und wie hat das Bundeskanzleramt zugestimmt?

    BND: Eine Zustimmung des Bundeskanzleramtes nach [dieser Rechtsvorschrift] ist nicht erfolgt, da Übermittlungen an US-Behörden nicht auf Basis [dieser Rechtsvorschrift] erfolgen.

    Wortkarge Abwimmelung und Falschauskunft durch Verschweigen der „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“.

    BND-Datenschutzbeauftragte: „Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet“

    Fünf Tage später, am 28. August, verfasste die BND-Datenschutzbeauftragte „H. F. einen weiteren Vermerk, in dem sie ein Resümee zum Vorgang zog. Darin macht sie erneut deutlich, dass sie die so genannte „Weltraumtheorie“ ablehnt:

    Der [Leitungsstab, Bereich Parlamentarische Angelegenheiten/Haushalt/Organisation/Koordination] vertritt unverändert die Auffassung, dass die Erhebung der Metadaten mittels der Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling eine Datenerhebung an ausländischen Satelliten darstellt. Eine solche Datenerhebung finde außerhalb des Geltungsbereichs des BND-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes statt. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datenerhebung von deutschem Boden aus, mittels in deutschem Eigentum stehender Satellitenanlagen, die von deutschen Beamten bedient werden, handelt. Nach meiner Auffassung finde daher sehr wohl deutsches Datenschutzrecht Anwendung. Nach eingehender Diskussion wird festgestellt, das sowohl Leitungsstab als auch die BND-Datenschutzbeauftragte auf ihrer jeweiligen Meinung beharren. Leitungsstab teilte mit, dass eine Abkehr von der Rechtsauffassung der Leitung auch nicht mehr möglich sei, da Chef Bundeskanzleramt sich für diese Rechtsauffassung ausgesprochen habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vorgenannte Rechtsauffassung von Leitungsstab nicht teilen werde und darum gebeten, dass dies Herrn Präsidenten mitgeteilt wird. Ich habe ergänzt, dass ich mir auch kaum vorstellen könne, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die vorgenannte Rechtsauffassung für vertretbar erachte und daher von einer Beanstandung absehen werde. Auf Nachfrage habe ich Leitungsstab erläutert, was die Folgen einer solchen Beanstandung wären (Aufnahme der Beanstandung in den Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, Diskussion im Bundestag, damit verbunden vermutlich ein Aufgreifen der Thematik in den Medien). Ich habe ferner auf Nachfrage erläutert, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte keine exekutiven Befugnisse hat und daher den BND nicht zwingen kann, die Erfassung in Bad Aibling einzustellen.

    Zudem weisst sie daraufhin, „dass in der Abteilung Technische Aufklärung offenbar mehrere Datenbanken benutzt werden, in denen personenbezogene Daten enthalten sind und die trotz entsprechender Verpflichtung nicht als Auftragsdatei beim behördlichen Datenschutz angemeldet wurden“. Und: „Ich habe ferner meinen Eindruck geschildert, dass die Abteilung Technische Aufklärung sich in der Vergangenheit dem Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet hat.“

    Die Antwort an den Bundesdatenschutzbeauftragten wollte sie „Anfang der kommenden Woche an den Leitungsstab zwecks Vorlage bei der Leitung übermitteln“. Leider haben wir derzeit die endgültige, offizielle Antwort noch nicht vorliegen. Wir gehen aber davon aus, dass sich das Schreiben nicht mehr großartig geändert hat. Und dass die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ verschwiegen wurde.

    Wir haben bereits am Dienstag die Bundesdatenschutzbeauftragte kontaktiert und neben inhaltlichen Nachfragen auch die offizelle Anfrage und Antwort erbeten. Eine inhaltliche Antwort haben wir noch nicht. Am Mittwoch will sich Andrea Voßhoff persönlich mit dem zuständigen Fachreferat treffen und diesen Vorgang besprechen. Wir werden die Antwort nachtragen, sobald wir sie haben.

    Zudem haben wir Informationsfreiheits-Anfragen zu allen Anfragen und Antworten gestellt.

    Im Folgenden alle genannten Originaldokumente:


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autorin: BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Datum: 20. August 2013

    Anfragen des BfDI zum Thema PRISM/TEMPORA

    Bezug:

    1. Telefonat mit PLSA/Herrn Dr. K. am 20.08.2013
    2. Telefonat mit UAL T2/Herrn B. vom 20.08.2013
    3. Telefonat mit TAG/Herrn F. vom 20.08.2013
    4. Telefonat mit PLSA/Herrn Dr. K. und Frau F. vom 20.08.2013

    Auf Nachfrage habe ich Herrn Dr. K./PLSA meinen Eindruck vom Besuch des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA/Bad Aibling geschildert. Im Laufe des Gesprächs entstand der Eindruck, dass ZYFD von Abt. TA trotz entsprechender Bitte nicht vollumfänglich über die Arbeit der Außenstelle Bad Aibling in Kenntnis gesetzt wurde. Insbesondere wurde die offenbar in großem Umfang erfolgende Weitergabe von ungefilterten Rohdaten aus der FmA an US-SUSLAG nicht dargestellt. Mangels Kenntnis dieser Weitergabe von Daten an die US-Seite konnte keine datenschutzrechtliche Bewertung der Datenerhebung und ‑weitergabe erfolgen. Herr Dr. K. teilte mit, die Frage der mglw. nicht vollständigen Einweisung des behördlichen Datenschutzes in die Arbeitsweise der Dienststelle Bad Aibling mit UAL T2/Herrn B. aufgreifen zu wollen. Seiner Kenntnis nach finde eine entsprechende Datenweitergabe an US-SUSLAG in großem Umfang (bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat) statt.

    Herr B. erklärte telefonisch einige Stunden später, die seitens PLSA erwähnte Weitergabe von Rohdaten an US-SUSLAG sei in der Tat nicht explizit im Rahmen des Besuchs des behördlichen Datenschutzes in Bad Aibling erwähnt worden. Grund hierfür sei, dass man das Thema „Metadatenanalyse bzw. ‑erhebung“ habe zugunsten der Erörterung anderer Themen ausklammern wollen. Herr B. bestätigt auf Nachfrage, dass die vorgenannte Weitergabe von Rohdaten an US-SUSLAG in großem Umfang stattfinde. Es würden auf bestimmten Übertragungswegen im Ausland alle durch den BND erhobenen Daten an US-SUSLAG weitergegeben. Eine inhaltliche Sichtung bzw. eine Eingrenzung der erhobenen Daten anhand von wie auch immer gearteten Kriterien finde nicht statt. Stattdessen würden alle auf den betreffenden Strecken erhobenen Daten – bereinigt um Daten mit Deutschlandbezug – an US-SUSLAG weitergegeben. Auf meine Frage nach dem Inhalt der weitergegebenen Daten teilt er mit, dass es sich bei einem Teil der Daten um personenbezogene Daten handele.

    Ich habe mitgeteilt, dass ich keinerlei rechtlichen Ansatz sehe, um die geschilderte Weitergabe von Metadaten im geschilderten Umfang ohne jedwede Art von Erforderlichkeitsprüfung bzw. Prüfung des Vorliegens der Übermittlungsvoraussetzungen von § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 3 BVerfSchG rechtfertigen zu können. Ich habe ihn ferner gefragt, wie die Stellungnahme der Abt. TA vom 02. August 2013 zu den vom BfDI erhobenen Fragen im Hinblick auf diesen für ZYFD neuen Sachverhalt bewertet werde. Er teilt mit, dieser Frage nochmals nachgehen zu wollen und zu diesem Zweck Kontakt zum innerhalb der Abt. TA federführenden Bereich TAG aufnehmen zu wollen.

    Herr F./TAG rief kurze Zeit später an und erkundigte sich nach meinen Eindrücken vom Besuch in Bad Aibling. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich zunächst keinen schlechten Eindruck gewonnen habe, da die in Bad Aibling geschilderte Art des Erkenntnisaustausches mit US-SUSLAG meiner Einschätzung nach so gerade noch den rechtlichen Grenzen von § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 3 BVerfSchG gerecht werde. Nachdem ich jedoch nunmehr durch eine Bemerkung von PLSA/Herrn Dr. K. erfahren hätte, dass eine deutlich weitergehender Informationsweitergabe an US-SUSLAG keine Erwähnung gefunden habe, müsse ich mein Fazit revidieren. Ich habe mitgeteilt, dass ich nunmehr den Eindruck gewonnen habe, dass Abt. TA willentlich oder unwillentlich wichtige Informationen vor ZYFD zurückgehalten habe. Herr F. teilte mit, dass Abt. TA dazu neige, sensitive Dinge sehr kryptisch auszudrücken bzw. beschönigend zu formulieren. Er gehe jedoch davon aus, dass es sich nicht um eine absichtliche Fehlinformation des behördlichen Datenschutzes handele. Auf meinen Einwand, dass die seitens Abt. TA zugearbeitete Stellungnahme zu den Fragen des BfDI nicht auf diesen Aspekte eingebe, bestätigt Herr F. dies. Lediglich in einem internen Hinweis werde die Thematik am Rande angerissen. Er gehe davon aus, dass ZYFD diesen Hinweis nicht habe in den richtigen Kontext einsortieren können. Die Nichtnennung der Zusammenarbeit mit US-SUSLAG im Antwortvorschlag für den BfDI sei darauf zurückzuführen, dass Abt. TA die Datenerhebung in Bad Aibling nicht als Datenerhebung im Geltungsbereich des BNDG erachte. Daher bestehe keine Kontrollzuständigkeit des BfDI. Die vorgenannte Rechtsauffassung sei von Leitungsstab und Rechtsreferat mitgetragen worden und binde daher auch den behördlichen Datenschutz. Ich habe darauf hingewiesen, dass eine Rechtsauffassung von L ZYF und Leitungsstab den behördlichen Datenschutz aufgrund seiner Weisungsfreiheit (gemäß § 4f Abs. 3 S. 2 BDSG) nicht binde. Ich sei im Übrigen der Auffassung, dass eine Beantwortung der sehr offenen Fragestellung des BfDI nur bezogen auf den Meldungsaustausch der Abt. TA unter Verschweigen des Erkenntnisaustauschs und des Rohdatenaustauschs einer Falschauskunft gleichkomme. Selbst dann, wenn die vorgenannte Rechtsauffassung von ZYF, Abt. TA und Leitungsstab vertreten werde, müsse der BfDI zumindest darauf hingewiesen werde, dass der BND diese Rechtsauffassung vertritt und seine Antwort an dieser Rechtsauffassung orientiert habe. Herr F. stimmte mir diesbezüglich zu und kündigte an, bis Mittwochmorgen eine ergänzende Stellungnahme zwecks Aufnahme in das Schreiben an den BfDI vorlegen zu wollen.

    Herr Dr. K. kündigte später telefonisch an, dass der Leitungsstab einige wenige Änderungen im Änderungsmodus in das Schreiben von ZYFD ans BKAmt und an den BfDI einarbeiten werde und die Schreiben sodann mit den Änderungen Herrn Präsidenten vorlegen wolle. Er werde telefonisch Bescheid geben, sobald Herr Präsident sein Einverständnis mit den Schreiben erteilt habe. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass ich die Beantwortung der Fragen des BfDI nur hinsichtlich des von Abt. TA benannten Meldungsaustausches nicht für ausreichend erachte. Er teilte nochmals mit, dass eine weitergehende Beantwortung vonseiten der Leitung nicht gewünscht sei.

    Frau F. teilt abends telefonisch mit, dass Herr Präsident sein Einverständnis mit den durch PLSA überarbeiteten Versionen der Schreiben an BKAmt und BfDI gegeben habe. Die überarbeiteten Versionen werde sie in die VS-Dropbox von ZYFD einstellen. ZYFD möge an einer Stelle noch ergänzende Daten bei Abt. TA einholen und die Schreiben sodann versenden. Ich habe um eine kurze schriftliche Bestätigung gebeten, dass der Inhalt der Schreiben dem entspricht, was aus Sicht der Leitung gegenüber dem BfDI mitgeteilt werden soll. Eine solche Bestätigung wurde zugesagt.

    Dr. F.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, „A. F.“, G‑10-Jurist
    • Datum: 21. August 2013

    Hintergrund Metadaten

    Hinzuweisen ist noch darauf, dass Metadatensätze nicht gleichzusetzen mit Kommunikationsvorgängen sind sowie diese Datensätze nicht personenbezogen sein können.

    Metadaten sind nicht nur Verbindungsdaten (z.B. E‑Mail-Adressen oder Telefonnummern), sondern alle Daten, die technisch erzeugt werden und für die Abwicklung des Verkehrs notwendig sind. Metadaten sind also auch zum Beispiel bei Mobilfunk automatische Abfragen über die Zulässigkeit von Roaming, Ein- und Ausschalten des Mobil-Telefons oder Meldungen zur Sendesignalstärke.

    Metadaten fallen auch in großem Umfang beim IP-Verkehren neben der E‑Mail-Adresse an, zum Beispiel

    • Anfrage des Startbildschirmes eines Webmail-Dienstleisters (z.B. Hotmail.com)
    • Setzen oder Abfragen eines Cookies
    • Senden eines Pop-up-Fensters
    • Mausklick auf einen Hyperlink (neue Seite) oder einen Button
    • Absenden von Bildschirmeingaben
    • Einblenden von Werbebannern
    • Einrichten einer verschlüsselten Verbindung

    Hilfsweise/lediglich subsidiär wäre durch die Ausgestaltung der technischen Systeme h.E. auch die Tatbestandsvoraussetzungen §§ 9 BNDG, 19 BVerfSchG erfüllt.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, TAG

    

    Kurzgutachten zur Weitergabe von Metadaten an AND (außerhalb des Anwendungsbereiches des G10)

    Alle vom BND an die NSA in Bad Aibling weitergegebenen Daten werden G10-bereinigt. Eine Übermittlung von Daten von deutschen Telekommunikationsverkehren, die dem Femmeldegeheimnis nach Art. 10 GG unterfallen, wird damit verhindert.

    § 1 Abs. 2 BNDG lautet:

    Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus. Werden dafür im Geltungsbereich dieses Gesetzes Informationen einschließlich personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Erhebung, Verarbeitung und Nutzung nach den §§ 2 bis 6 und 8 bis 11.

    Die Bestimmungen der §§ 2 bis 6 und 8 bis 11 BNDG finden somit nur für Datenerhebungen im Inland Anwendung. Die Vorschrift für die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den BND ist § 9 BNDG i. V. mit § 19 Bundesverfassungsschutzgesetz geregelt. Werden also Informationen einschließlich personenbezogener Daten im Ausland außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG erhoben, findet § 9 BNDG nach § 1 Abs. 2 Satz 2 BNDG keine Anwendung (argumentum e contrario). In diesem Fall greifen auch nicht die dortigen Vorgaben für eine Übermittlung.

    Der Gesetzgeber sah sich bei Schaffung des BNDG vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Volkszählung (BVerfGE 65, S. 1 ff.) zum Schutze des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehalten, für in Deutschland stattfindende Eingriffe in Lebenssachverhalte eine verfassungsgemäße Eingriffsbefugnis (betreffend die Datenerhebung sowie – Verarbeitung und Nutzung) zu schaffen. Anknüpfungspunkt ist hierbei der Lebenssachverhalt, in den eingegriffen werden soll. Werden bspw. Daten durch Observationen in Deutschland erhoben, sind hierbei die vorgenannten Bestimmungen des BNDG zu beachten. Diese Auffassung wird systematisch gestützt durch die Tatsache, dass für den BND als Auslandsnachrichtendienst im BND-Gesetz keine eigene Übermittlungsnorm für die Datenweitergabe an ausländische Stellen geschaffen wurde, sondern lediglich eine Verweisung auf die Übermittlungsvorschrift des Inlandsnachrichtendienstes BfV.

    Gleichzeitig war es dem Gesetzgeber aufgrund des völkerrechtlichen Souveränitätsprinzips verwehrt, in einem deutschen Gesetz Eingriffsbefugnisse für das und im Ausland zu schaffen.

    Vor diesem Hintergrund stellen Datenerhebungen, die ausschließlich an ausländischen Lebenssachverhalten ansetzen, keine Datenerhebungen im Geltungsbereich des BNDG, d.h. in Deutschland, dar. Dies ist vorliegend der Fall:

    Die an die NSA weitergeleiteten Metadaten werden zum einen in Afghanistan durch eine dortige Satellitenempfangsanlage und durch dortiges Abgreifen von Richtfunkstrecken erhoben, so dass es sich um eine Datenerhebung im Ausland handelt.

    Die Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling greifen von ausländischen Satelliten (zum Beispiel von Satelliten, die Verkehre der Region Afghanistan/Pakistan fuhren) Datenströme ab und leiten sie nach Bad Aibling. Die Erhebung findet somit an ausländischen Satelliten statt, also ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG.

    Im Gegensatz zu Lebenssachverhalten, in denen ein unmittelbarer Deutschlandbezug gegeben ist, beispielsweise wenn Daten bei in Deutschland ansässigen Unternehmen oder im Rahmen einer Observation in Deutschland erhoben werden, besteht bei den vorliegend betroffenen reinen Auslandstelekommunikationen kein derartiger Deutschlandbezug. Während eine Person, die ein in Deutschland ansässiges Unternehmen (TK, Bank, Fluggesellschaft) nutzt oder sich in Deutschland aufhält, davon ausgehen darf und kann, dass diesbezügliche Datenerhebungen auf Basis einer klaren verfassungsgemäßen Eingriffsbefugnis erfolgen, gilt dies bei Lebenssachverhalten wie der reinen Auslandstelekommunikation nicht.

    Da somit vorliegend keine Daten im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 2 BNDG „im Geltungsbereich des Gesetzes“ erhoben werden, findet in der Konsequenz auch § 9 BNDG keine Anwendung.

    - TA übermittelt Daten auch an multinationale Empfänger. z.B. ISAF. Auf diese Datenbestände haben auch USATF und GBRTF eine Zugriffsmöglichkeit. Übermittlungsempfänger ist und bleibt jedoch der rechtlich selbständige multinationale Empfänger, so dass die hieraus (indirekt) folgende Zugriffsmöglichkeit USATF/GBRTF nicht als Übermittlungsempfänger/Übermittlung im Sinne der Anfrage des BfDI zu werten ist.

    - Die Nachrichtengewinnung der Abteilung T1 betreibt hinsichtlich der Erfassungsergebnisse von Auslandsstrecken für Krisengebiete bezogen auf bestimmte Gefahrenphänomene in der Außenstelle in Bad Aibling eine SIGINT-Kooperation und leitet in diesem Rahmen unter strikter G10-Filterung bestimmte, vorher festgelegte Daten an USATF. Ggf. von diesen Daten betroffene natürliche Personen können dabei ggf. lediglich aufgrund eines im Einzelfall eventuell vorhandenen Zusatzwissens identifiziert werden, so dass ggf. der Personenbezug im Sinne des BDSG verneint werden kann (Gola/Schomerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).

    - Darüber hinaus kann vertreten werden, dass Metadaten der Telekommunikation von Ausländern im Ausland (Telefonnummer oder E‑Mail-Adresse) – zumindest zum Großteil – keine personenbezogenen Daten darstellen. Ein Datum ist nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 BDSG dann personenbezogen, wenn es eine Person bestimmt oder bestimmbar macht. Eine Bestimmbarkeit ist dann nicht gegeben, wenn die Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar ist (vergl. § 3 Abs. 6 BDSG). Bei „deutschen“ Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen ist dies der Fall, da die Sicherheitsbehörden nach dem Telekommunikationsgesetz die Bestandsdaten bei den Providern abfragen und damit die Person relativ einfach ermitteln können (§§ 112, 113 TKG).

    Dahingehend besteht diese einfache Abfragemöglichkeit bei ausländischen Anschlusskennungen ggf. nicht. In praktischer Hinsicht besteht keine Möglichkeit, mit einem verhältnismäßigen Aufwand den konkreten Anschlussinhaber einer bestimmten Anschlusskennung im Ausland abschließend / Belastbar festzustellen. Während aufgrund der (internationalen) Vorwahlen noch das betreffende Land sowie (bei Festnetzanschlüssen) auch die Stadt/Region ohne unverhältnismäßigem Aufwand festgestellt werden können, gilt dies für die Feststellung des konkreten ausländischen Anschlussinhabers nicht mehr. Häufig fehlt es in den relevanten ausländischen Staaten an aktuellen, vollständigen Rufnummernverzeichnissen wie man sie aus Deutschland kennt. Die Argumentation eines nicht vertretbaren Verwaltungsaufwandes wird auch dadurch gestützt, dass es sich bei den weitergeleiteten Metadaten um Daten in einem Rohzustand handelt, die vor ihrer Verwertung erst aufgearbeitet werden müssen.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autor: BND, TAG
    • Datum: 23. August 2013

    Anfrage Nr. 3 BfDI vom 08.08.2013 „Kooperation mit AND“

    Vorbemerkung:

    Der behördliche Datenschutz im BND steht in regelmäßigem Kontakt mit der Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) und hat auch in den vergangenen Monaten mehrere Besprechungen und Gespräche mit Abteilung TA geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurde deutlich. dass einige Aspekte der Arbeit der Abteilung TA einer tiefergehenden datenschutzrechtlichen Begleitung bedürfen. So wurde z. B. Festgestellt, dass für ein von Abteilung TA genutztes Fachinformationssystem, in dem auch personenbezogene Daten gespeichert werden, keine Dateianordnung i. S. d. § 6 BNDG i. V. m. § 14 BVerfSchG vorliegt. Der behördliche Datenschutz hat daher gemeinsam mit Abteilung TA beschlossen, ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Projekt „Datenlandschaft Abteilung TA“ ins Leben zu rufen. Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Datenschutzes in Abt. TA und die verstärkte Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abt. TA für datenschutzrechtliche Belange. Dieses Ziel soll durch vierteljährlich stattfindende Beratungsbesuche des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA sowie durch die Schaffung einer neuen, eigens auf die Bedürfnisse von Abt. TA zugeschnittenen datenschutzrechtlichen Schulung erreicht werden. Die Schulung, die durch den behördlichen Datenschutz durchgeführt werden wird, soll sich zunächst an die Vorgesetztenebene der Abt. TA (Sachgebietsleiter, Referatsleiter) und danach an die Nachrichtenbearbeiter der Arbeitsebene richten. Ergänzend sollen regelmäßige Workshops angeboten werden, in denen die Nachrichtenbearbeiter der Arbeitsebene datenschutzrechtliche Fragen aus ihrer täglichen Arbeitspraxis aufgreifen und mit dem behördlichen Datenschutz diskutieren können. Die Ergebnisse der Workshops bzw. die dort wiederholt genannten Fragestellungen sollen in ein „FAQ Datenschutz Abteilung TA“ einfließen, das ins Intranet der Abteilung TA eingestellt werden soll.

    Der nächste Beratungsbesuch des behördlichen Datenschutzes bei Abt. TA ist für Oktober 2013 vorgesehen. Die erste Schulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung TA ist ebenfalls für Oktober 2013 geplant. Der behördliche Datenschutz hat Abt. TA darüber hinaus gebeten, für das vorgenannte Fachinformationssystem der Abteilung TA das erforderliche Dateianordnungsverfahren einzuleiten. Der behördliche Datenschutz wird dem BfDI den Entwurf der Dateianordnung unter Bezugnahme auf seine Beratungsfunktion gemäß § 26 Abs. 3 BDSG, § 11 BNDG zeitnah zukommen lassen.“

    Mit Zustimmung des Bundeskanzleramtes soll der BND mit der NSA bzw. US-Stellen, insbesondere im Jahr 2002, Vereinbarungen zur Zusammenarbeit u.a. am BND-Standort im bayerischen Bad Aibling geschlossen haben. Ich bitte um die Übersendung dieser Vereinbarung(en) und die Beantwortung folgender Fragen:

    Frage 1:

    Auf welcher/welchen Rechtsgrundlagen basiert diese Zusammenarbeit? Sollte insoweit § 9 Abs. 2 BNDG i.V.m. § 19 Abs. 4 Sätze 2 bis 5 BVerfSchG als Rechtsgrundlage fungiert haben, bitte ich um detaillierte Darlegung, wie die Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 BVerfSchG umgesetzt worden sind. […]

    Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 2 BND-Gesetz.

    Frage 2:

    a) Wie ist diese Zusammenarbeit inhaltlich konkret ausgestaltet und in der Praxis durchgeführt worden?

    Die BND-Dienststelle Bad Aibling erfasst internationale Fernmeldeverkehre. Dabei kommt im Wesentlichen von der NSA beschaffte Erfassungstechnik zum Einsatz, die vom BND betrieben wird. Die Antennenanlage wurde dem BND 1995 von der US-Regierung überlassen.

    In Bad Aibling werden einerseits der NSA spezifische Inhaltsdatensätze nach Treffer gesteuerter Suchbegriffe sowie Metadatensätze aus nach APB-Gesichtspunkten ausgewählten spezifischen Auslands-Auslands-Übertragungswegen in Krisengebiete, v.a. Afghanistan, G10-bereinigt zur Verfügung gestellt.

    Hauptaspekte dieser Zusammenarbeit sind die Lage und Gefährdung in Afghanistan (insbesondere auch in Zusammenhang mit „force protection“ der Bundeswehr“) sowie weitere Einsatzgebiete der Bundeswehr oder Krisengebiete [geschwärzt]

    Ein wesentlicher Teil der Zusammenarbeit war und ist neben der Zurverfügungstellung der Daten die technische Ertüchtigung des BND durch die NSA, um mit der technischen Entwicklung in der Telekommunikation Schritt halten zu können. Hierfür stationierte die NSA technisches Personal in Bad Aibling und stellte dem BND Geräte und Software zur Lesbarmachung moderner Telekommunikationsverfahren zur Verfügung (ein Beispiel für eine solche Software ist die im Juli 2013 über mehrere Wochen in der Presse dargestellte Erlassungs- und Analysesoftware „XKeyScore“). Der Einsatz und Nutzung der Geräte und Software erfolgt unter ausschließlicher Hoheit des BND.

    Andererseits erfolgt Rahmen der Zielerkundung eine Zusammenarbeit in Form von Trainingsmaßnahmen der NSA zum Programm XKeyScore. Eine Zusammenarbeit in Bezug auf konkrete nachrichtendienstliche Ziele wird in Bad Aibling derzeit nicht durchgeführt.

    b) Welche (Arten) personenbezogener Daten sind in welchem Umfang (Anzahl) auf dieser Grundlage an US-Stellen übermittelt worden?

    Auf den Antwortbeitrag vom 30. Juli 2013 zu den Anfragen des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 05. und 23. Juli 2013 wird verwiesen. Dort wird unter Ziffer 1. Umfang/Anzahl der Übermittlungen und unter Ziffer B I. und III. die Arten personenbezogener Daten dargestellt.

    Frage 3:

    Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt hat das Bundeskanzleramt die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz BNDG erforderliche Zustimmung erteilt? Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt sind die entsprechenden Zustimmungen vom BND beantragt worden?

    Eine Zustimmung des Bundeskanzleramtes nach § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG ist nicht erfolgt, da Übermittlungen an US-Behörden nicht auf Basis § 9 Abs. 2 BNDG i. V. m. § 19 Abs. 4 BVerfSchG erfolgen.


    • Einstufung: VS-Nur für den Dienstgebrauch
    • Autorin: BND, Regierungsdirektorin Dr. „H. F.“, behördliche Datenschutzbeauftragte
    • Datum: 28. August 2013

    BfDI zum Thema PRISM/TEMPORA

    Bezug: laufender Vorgang, zuletzt Erörterung des weiteren Umgangs mit der Anfrage vom 08.08.2013 zwischen PLSA/Frau F. und ZYFD/Frau Dr. F. am 28.08.2013

    Ich habe mit PLSA/Frau F. eingehend über die rechtliche Bewertung der Erhebung und Weiterleitung des Metadatenstroms in Bad Aibling an die NSA diskutiert. PLSA vertritt unverändert die Auffassung, dass die Erhebung der Metadaten mittels der Satellitenempfangsanlagen in Bad Aibling eine Datenerhebung an ausländischen Satelliten darstellt. Eine solche Datenerhebung finde außerhalb des Geltungsbereichs des BNDG und des BDSG statt. Ich habe nochmals darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datenerhebung von deutschem Boden aus, mittels in deutschem Eigentum stehender Satellitenanlagen, die von deutschen Beamten bedient werden, handelt. Nach meiner Auffassung finde daher sehr wohl deutsches Datenschutzrecht Anwendung. Nach eingehender Diskussion wird festgestellt, das sowohl PLSA als auch ZYFD auf ihrer jeweiligen Meinung beharren. PLSA teilte mit, dass eine Abkehr von der Rechtsauffassung der Leitung auch nicht mehr möglich sei, da Chef BK sich für diese Rechtsauffassung ausgesprochen habe. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass der BfDI die vorgenannte Rechtsauffassung von PLSA nicht teilen werde und darum gebeten, dass dies Herrn Präsidenten mitgeteilt wird. Ich habe ergänzt, dass ich mir auch kaum vorstellen könne, dass der BfDI die vorgenannte Rechtsauffassung für vertretbar erachte und daher von einer Beanstandung absehen werde. Auf Nachfrage habe ich PLSA erläutert, was die Folgen einer solchen Beanstandung wären (Aufnahme der Beanstandung in den Tätigkeitsbericht des BfDI, Diskussion im Bundestag, damit verbunden vmtl. ein Aufgreifen der Thematik in den Medien). Ich habe ferner auf Nachfrage erläutert, dass der BfDI keine exekutiven Befugnisse hat und daher den BND nicht zwingen kann, die Erfassung in Bad Aibling einzustellen.

    Ich habe PLSA ferner mitgeteilt, dass ZYFD in den vergangenen Tagen durch mehrere Hinweise aus Abt. TA zur Kenntnis gelangt ist, dass in Abt. TA offenbar mehrere Datenbanken benutzt werden, in denen personenbezogene Daten enthalten sind und die trotz entsprechender Verpflichtung nicht als Auftragsdatei beim behördlichen Datenschutz angemeldet wurden. Aus diesem Grunde habe kein Dateianordnungsverfahren gemäß § 6 BNDG durchgeführt werden können. Anhand der Schilderung des Inhalts der Datenbanken sei auch fraglich, ob alle betroffenen Datenbanken überhaupt geeignet seien, ein Dateianordnungsverfahren durchzuführen, oder ob aufgrund der nicht datenschutzkonformen Konzeption der Datenbanken eine Erteilung der erforderlichen Zustimmung des BKAmtes zur Dateianordnung von vornherein ausgeschlossen sei. Ich habe ferner meinen Eindruck geschildert, dass Abt. TA sich in der Vergangenheit dem Thema Datenschutz nicht intensiv genug gewidmet hat. Der behördliche Datenschutz habe aktuell keine Vorstellung davon, wie in Abt. TA mit welchen Datenbanken und welchen personenbezogenen Daten wo gearbeitet wird. Auch die vorgenannte, aus hiesiger Sicht vmtl. in Teilen datenschutzrechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Abt. TA sollte Herrn Präsidenten mitgeteilt werden. Ein Aufarbeiten der datenschutzrechtlichen Themen bei Abt. TA sei im Übrigen nur dann erfolgversprechend, wenn die Leitung gegenüber Abt. TA signalisiere, dass dies gewünscht sei. Vor diesem Hintergrund wäre eine Intervention der Leitung aus Sicht des behördlichen Datenschutzes sehr hilfreich. PLSA teilte mit, dass die Leitung bereits den Wunsch geäußert habe, ein Gespräch mit ZYFD zu führen. Sie gehe davon aus, dass ein solches Gespräch zeitnah stattfinden werde.

    Im Hinblick auf die noch ausstehende Beantwortung des dritten Schreibens des BfDI vom 08.08.2013 habe ich mitgeteilt, dass das Schreiben fertiggestellt sei. Ich habe ferner angekündigt, dass ich mir die Rechtsauffassung von Abt. TA und PLSA zur Frage der rechtlichen Bewertung der Metadatenerfassung in Bad Aibling nicht zu eigen gemacht habe, da ich diese Auffassung nicht vertreten könne. Ich hätte daher die Rechtsauffassung als die der Abt. TA dargestellt und ergänzend erläutert, dass diese Rechtsauffassung von der Leitung geteilt werde. Eine eigene rechtliche Stellungnahme durch den behördlichen Datenschutz sei nicht erfolgt. PLSA teilte mit, dass die geschilderte Verfahrensweise vmtl. von der Leitung mitgetragen werden könne. Wir sind so verblieben, dass ich den mit Abt. TA abgestimmten Entwurf der Antwort auf das dritte Schreiben des BfDI Anfang der kommenden Woche an PLSA zwecks Vorlage bei der Leitung übermitteln werde.

    Dr. F.

    18. Mai 2015 30
  • : Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“
    Kanzlerin Merkel verspricht: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND werden dem NSAUA zugeliefert“

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    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Woche versprochen, dass der Geheimdienst-Unterschungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND erhalten werde. Das ist überraschend, weil das Kanzleramt bisher mauerte und Aufklärung verhinderte. Wir haben die beiden Obleute der Opposition um eine Bewertung des Versprechens befragt.

    Es ist diese Woche etwas untergegangen, was Angela Merkel am Montag während einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl erzählte:

    „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.

    Das Überraschende an diesem Statement war die Klarheit, mit der Merkel etwas als eine Selbstverständlichkeit ausdrückte, was bisher nicht der Realität entspricht. Denn bisher mauerte die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundeskanzleramt bei allem, was zu mehr Aufklärung im Rahmen des Geheimdienst-Unterschungsauschuss führen könnte. Und genau deshalb sollte man dieses Zitat nicht übersehen, sondern Angela Merkel zukünftig an ihren eigenen Aussagen messen. In diesem Fall ist das praktischerweise aufgezeichnet worden: MP3 (Original von Falk Steiner bei Soundcloud):

    Wir haben das Versprechen genutzt, um die beiden Obleute der Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss um eine Bewertung zu bitten. Martina Renner von der Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben unsere Fragen beantwortet.

    1. Haben Sie derzeit schon das Gefühl, alle Materialien zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Wir stellen ständig fest, dass Akten unvollständig sind oder zu seien scheinen. Einige Beweisbeschlüsse sind bis heute nicht erfüllt, obwohl sie teilweise noch aus dem letzten Jahr sind. Aber wir haben auch regelmäßig Diskussionen mit den anderen Fraktionen darüber, ob wir spezifische Beweisbeschlüsse noch ergänzend fassen sollten, weil wir bestimmte Akten zwar schon durch allgemeinere Beschlüsse beigezogen (= beantragt) haben, wir durch konkretere Anträge aber nochmal nachfassen könnten. Der bekannteste davon ist aktuell der Beschluss BND 26, der das Selektoren-Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Gerade in der letzten Ausschuss-Sitzung hat ein Zeuge wieder berichtet, sich mit Materialien vorbereitet zu haben, die wir nicht haben.“

    Konstantin von Notz:

    „Wir haben immer wieder betont, dass aus unserer Sicht die Bundesregierung alle Register zieht, um uns wesentliche Informationen vorzuenthalten. Der Umfang der Schwärzungen in Akten, die vollständige Herausnahme von Unterlagen aus unseren Akten, die Konsultationsverfahren mit den USA belegen von Beginn an den Willen der Bundesregierung, uns zu behindern und eben nicht vollständig zu informieren. Wir hatten bereits mehrfach Fälle, bei denen Akten überraschend auftauchten, die bereits lange hätten vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen nehmen wir es der Bundesregierung auch nicht ab, dass es keine Akten (mehr) gibt, weil es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit nicht vorstellbar wäre.“

    2. Glauben Sie den Aussagen, demnächst mehr zu erhalten, wenn Sie bisher nicht das Gefühl hatten, alles zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Das wäre gut, aber ich bin ziemlich skeptisch.“

    Konstantin von Notz:

    „Wir hoffen sehr, dass das Wort der Kanzlerin noch etwas gilt, die ja vor wenigen Tagen angesichts der Selektorenlistenfunde vollständige Aufklärung zugesagt hatte. Wenn man jetzt dem Ausschuss aufgrund dessen Arbeit diese Selektoren angeblich überhaupt erst gefunden wurden, diese vorenthalten will, ist Frau Merkel nicht Teil der Aufklärung, sondern der Vertuschung.“

    3. Ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, alle Materialien zu erhalten?

    Martina Renner:

    „Juristisch ist die Lage ganz eindeutig: der Untersuchungsausschuss hat das Recht, die Akten zu erhalten und die Bundesregierung hat die Pflicht, die Akten vollständig zu liefern. Soweit einschlägig greift u.U. ja auch die Geheimschutzordnung des Bundestages. Insofern ist das völlig selbstverständlich. Ich bewundere durchaus die Kreativität der Regierung, immer wieder Akten zu ‚finden’, die längst beantragt wurden, und wie das jedesmal sehr lapidar als Versehen deklariert wird.“

    Konstantin von Notz:

    „Die vollständige Erfüllung der Beweisanträge des Ausschusses ist gesetzlich vorgegeben durch das Untersuchungsausschussgesetz.“

    4. Definieren Sie Selektoren auch als „Material vom BND“?

    Martina Renner:

    „Natürlich. In dem Moment, wo die Selektoren in die Erfassungssysteme des BND eingespeist werden und dazu genutzt werden, vom BND abgehörte Kommunikationen auszuwählen, sind sie BND-Material. Dass uns die Originaldaten der NSA vorgelegt werden, ist kaum zu erwarten. Dabei würden diese doch auch Rückschluss darauf zulassen, wer diese wie in Empfang genommen und anschließend in das System des BND eingespeist hat, sprich die Augen davor verschlossen hat, was die NSA eigentlich will und macht.“

    Konstantin von Notz:

    „Es geht weniger um eine eigentumsanaloge Frage, sondern darum, ob diese Listen rechtlich besehen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen. Weil die Selektoren in Verfahren des BND eingesetzt werden, die untersuchungsgegenständlich sind, ist die Vorlage aus unserer Sicht rechtlich zwingend, zumal die missbräuchliche Nutzung bestimmter Selektoren gegen Geist und Inhalt der Abkommen mit der NSA verstößt, auf deren Grundlage Frau Merkel konsultieren möchte. Das ist widersprüchlich.“

    Wir sind ja ebenso skeptisch. Aber wir messen Angela Merkel gerne an ihrem Versprechen!

    Update: Wie Peter Piksa auf Twitter anmerkte, müssen wir vielleicht erstmal klären, wie die Kanzlerin das Wort „Alle“ definiert.

    15. Mai 2015 9
  • : Phoenix-Runde: „Das Misstrauen wächst – Koalition in der BND-Affäre“
    Phoenix-Runde: „Das Misstrauen wächst – Koalition in der BND-Affäre“

    Gestern gab es wieder das Thema Überwachung in der Phoenix-Runde. Konstantin von Notz (Bündnis ´90/Grüne, MdB), Prof. Ulrich von Alemann (Politikwissenschaftler Universität Düsseldorf), Christian Flisek (SPD) und Nina Warken (CDU) diskutierten über „Das Misstrauen wächst – Koalition in der BND-Affäre“. Gibts auch als MP4 (160 MB).

    Es rumort gewaltig in der Großen Koalition. Die SPD erhöht den Druck auf Bundeskanzlerin Angela Merkel. Schuld ist der Abhörskandal um den Bundesnachrichtendienst. Was hat der BND im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes NSA erledigt? Zankapfel für die Große Koalition ist auch das No-Spy-Abkommen, mit dem die Union bei der Bundestagswahl um Wählerstimmen geworben hat. Laut USA ist so ein Abkommen nie versprochen worden. Was wusste die Bundeskanzlerin? Was wurde verschleiert und vernebelt? Wohin wird der Koalitionskrach führen? Wie kann der BND besser kontrolliert werden?

    Parallel dazu lief eine ähnliche Debatte „Ausspähen unter Freunden geht doch! Wie glaubwürdig ist Angela Merkel noch?“ bei Anne Will, die ich mir noch nicht angesehen habe.

    Was auffällig ist: Die CDU sendet eher Hinterbänkler in solche Runden, die einfach nur die Linie halten sollen. So sieht Verantwortung und Aufklärung aus.

    14. Mai 2015 2
  • : Der Kampf um BND und NSA ist auch ein Kampf um die Kontrollfunktion der Medien in der Demokratie.
    Der Kampf um BND und NSA ist auch ein Kampf um die Kontrollfunktion der Medien in der Demokratie.

    Sascha Lobo kommentiert bei Spiegel-Online: Merkels Glaubwürdigkeit: Die Leute lieben die Macht und verabscheuen die Medien.

    Tatsächlich ist diese längst zu einem Kampf der Medien selbst geworden: Welche Macht hat die „Vierte Gewalt“ überhaupt noch in ihrer Eigenschaft als demokratische Kontrolle? Es geht dabei nicht mehr um das klassische Kohlsche Aussitzen; sondern um das Merkelsche Aussitzen auf Speed, getrieben von der schieren, unerschütterlichen Beliebtheit der Kanzlerin. Gestärkt durch achselzuckendes Geplapper wie „Politiker lügen halt, so what“. Im Raum steht die Ignorierbarkeit der Enthüllungen einer Medienlandschaft, die sich selbst immer als Korrektiv begreifen wollte. Und die vielleicht erkennen wird müssen, dass sie einer Illusion aufsaß – wenn derart substantielle Lügen keine Konsequenzen mehr haben.

    13. Mai 2015 7
  • : Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie
    Weitere Stimmen zum BND-Skandal in unserer Chronologie

    Ausflug-BND-Schoeningen009Da immer wieder neue Entwicklungen im BND-Skandal zu Tage treten, ist das sensible Thema glücklicherweise noch nicht von der politischen Agenda verschwunden. Als Aufbereitung der vergangenen Tage tragen wir daher hier einige Zitate zusammen. Die Anfänge der medialen BND-Affäre ab dem 30. April hatten wir vorab in einem eigenen Artikel zusammengefasst.

    Montag, 4. Mai 2015

  • Konstantin von Notz, Grüne: „Ab dieser Woche muss sich die Kanzlerin das bis heute durchexerzierte Vernebeln und Verweigern von Fakten in der Affäre selbst zurechnen lassen, sie ist für den BND verantwortlich.“
  • Vizekanzler Sigmar Gabriel: „Beide Male ist das [die Frage an Kanzlerin Angela Merkel, ob Hinweise auf Wirtschaftsspionage des BND gegen deutsche Unternehmen vorlägen] verneint worden.“
  • Regierungssprecher Steffen Seibert: „Wenn das Parlament, wenn der [NSA-]Untersuchungsausschuss die Bundeskanzlerin lädt, dann geht sie selbstverständlich dort gerne hin.“
  • Kanzlerin Angela Merkel: „Der BND muss und wird weiter international kooperieren.“
  • Vizekanzler Sigmar Gabriel: „Was wir jetzt erleben, ist eine Affäre, ein Geheimdienstskandal, der geeignet ist, eine sehr schwere Erschütterung auszulösen.“
  • Ralf Stegner, SPD: „Für die Bundeskanzlerin funktioniert das Spiel nicht mehr, die aktuellen Erkenntnisse von sich fernzuhalten und zu sagen, damit habe ich nichts zu tun.“
  • Jens Spahn, CDU: „Warum haben wir den Kollegen Oppermann eigentlich vor 1 Jahr so geschont? Damit SPD nun koalitionären Anstand fahren lässt? #alleswieimmer“
  • Irene Mihalic, Grüne: „Wenn Herr Spahn Informationen über Herrn Oppermann im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre hat, muss er sie auch vor dem Untersuchungsausschuss darlegen.“
     

    Dienstag, 5. Mai 2015

  • Sigmar Gabriel: „[…] und wir dürfen ihnen [den Geheimdiensten] nicht Anforderungen zumuten, die sie vielleicht, weil wir sie nicht gut genug ausstatten, nur dann erfüllen können, wenn sie so irgendwie im halblegalen Bereich mit dem großen Bruder aus den USA kooperieren. […] Das Parlament muss wissen, ob es bei der Kooperation mit der NSA einen Rechtsverstoß beim BND gegeben hat. Die Öffentlichkeit muss das auch wissen.“
  • Andreas Scheuer, CDU: „Die linke Tour des Vizekanzlers Gabriel ist ein peinliches Manöver in der SPD-Umfragedepression.“
  • Ralf Stegner: „Die fortwährenden Enthüllungen zur BND-Affäre machen deutlich, dass die Union ein Problem hat. Entweder wusste das Kanzleramt von den Vorgängen nichts und hat die Aufsicht über den BND nicht vernünftig ausgeführt. Oder aber das Kanzleramt hat trotz Wissens nichts unternommen und womöglich die Öffentlichkeit getäuscht. Beide Varianten sind schlecht, die zweite geradezu verheerend.“
  • Martina Renner, Linke: „Man fragt also die Amerikaner, die uns ausspioniert haben, ob der Untersuchungsausschuss seine Arbeit machen kann. Den Täter fragen, ob man gegen ihn ermitteln darf. Das ist eine abstruse Welt.“
  • Österreichische Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, ÖVP: „Wir wollen hier [beim BND-Skandal] volle Aufklärung. Meine Sicherheitsbehörden stehen im Kontakt mit den deutschen Sicherheitsbehörden. Darüber hinaus werden wir Anzeige erstatten bei der Staatsanwaltschaft. Ich glaube, wir sollten jede Ebene nutzen. Das heißt, über die Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden, also auch der justiziellen Möglichkeiten, sollten wir auch alle diplomatischen Möglichkeiten nutzen. Hier braucht es Aufklärung auf allen Ebenen.“
  • Sigmar Gabriel will verhindern, dass „die SPD in diesen Sumpf [BND-Skandal] hineingezogen wird. […] Die [CDU/CSU] sind seit zehn Jahren verantwortlich, die könnten für Aufklärung sorgen.“
     

    Mittwoch, 6. Mai 2015

  • Thomas de Maizière, CDU: „Ich habe 2008 als Kanzleramtsminister nichts erfahren von Suchbegriffen der US-Seite, Selektoren oder ähnlichem zum Zwecke der Wirtschaftsspionage in Deutschland. […] Von daher bleibt von den gegen mich erhobenen Vorwürfen nichts übrig.“
  • Angela Merkel: „Ich werde da aussagen und da Rede und Antwort stehen, wo das geboten ist. Das ist im Untersuchungsausschuss, wenn das gewünscht wird. Da stehe ich gerne zur Verfügung.“
  • André Hahn, Linke: „Bis jetzt liegt ja vieles im Dunkeln, und das Bundeskanzleramt hat widersprechende Erklärungen [zum BND-Skandal] abgegeben.“
  • Hans-Christian Ströbele, Grüne: „Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass weder vom Bundesnachrichtendienst noch vom Bundeskanzleramt irgendetwas gegenüber der NSA getan worden ist, als diese verbotenen Selektoren aufgefallen sind.“
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    Donnerstag, 7. Mai 2015

  • Konstantin von Notz: „Das [die Einstellung der Übermittlung von Daten vom BND an die NSA] ist auf jeden Fall ein drastischer Schritt, und ich glaube, das ist eine Notreißleine, weil man eben im Jahr 2015 diese Suchbegriffe für Internetverkehre immer noch nicht unter Kontrolle hat, im Hinblick auf Grundrechtsträger, auf deutsche Interessen, auf europäische Interessen. Und mir scheint das jetzt ein sehr drastischer Schritt, der aber natürlich viel zu spät kommt. Wir wissen über diese Probleme seit Snowden 2013. […] Die Frage ist, ob die Bundesregierung nicht selbst in der Pflicht war, 2013 nach Snowden selbst hart zu reagieren, um deutsche Interessen und Grundrechtsträger zu schützen. Und ob Herr Pofalla und damit auch Frau Merkel die Unwahrheit im Bundestagswahlkampf 2013 gesagt haben. […] Und es spricht dafür, dass es ganz krasse Probleme gibt und die Bundesregierung bis zum heutigen Tag deutsche und europäische Interessen nicht schützen konnte. Und das ist ein starkes Versäumnis der letzten Jahre.“
  • Christian Flisek, SPD: „Das [die Einstellung der Übermittlung von Daten vom BND an die NSA] ist eine Maßnahme, die ich für dringend geboten halte, weil wir ja gehört haben, dass es bei den Selektorenlieferungen offensichtlich nicht gelungen ist, die Suchbegriffe, die rechtswidrig sind und die gegen deutsche Interessen verstoßen, auszusortieren.“
  • Martina Renner, Linke: „Man hat die NSA aufgefordert, zu den Internetselektoren Erläuterungen zu geben, also dem BND mitzuteilen, was in ihrem Datenverarbeitungssystem eigentlich passiert und ob das möglicherweise rechtswidrig ist. Die NSA hat geantwortet, das können wir Euch gar nicht so schnell sagen, weil es geht ja um Millionen von Selektoren. Und da die NSA diese Auskunft nicht geben konnte, das muss man sich vorstellen, hat dann die NSA angeraten, wenn ihr damit so ein großes Problem habt und euer Parlament Euch gerade auf den Füßen rumtritt, dann stoppt doch mal lieber die Erfassung zum Internet.“
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    Freitag. 8. Mai 2015

  • Vize-Regierungssprecherin Christiane Wirtz: „Ich denke, es ergibt jetzt wenig Sinn, sozusagen spekulativ darüber nachzudenken, wie sich die Verhältnisse oder die deutsch-amerikanischen Verhältnisse verändern können. Das deutsch-amerikanische Verhältnis ist von einem großen Vertrauen geprägt. Das, was jetzt passiert, was sozusagen auch in Erfüllung der Fragen des Untersuchungsausschusses passiert, ist ein ganz normales Verfahren, nämlich ein völkerrechtliches Verfahren, ein Konsultationsverfahren, das mit den Amerikanern durchgeführt wird. Insofern ist das, denke ich, nichts, was jetzt die deutsch-amerikanischen Beziehungen erschüttern wird, und zwar in keiner Weise.“
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    Samstag, 9. Mai 2015

  • Katrin Göring-Eckardt, Grüne: „Die Listen mit den Selektoren sind Teil der Beweisanträge im NSA-Untersuchungsausschuss. Wir erwarten, dass das Bundeskanzleramt dem Ausschuss diese Listen zur Verfügung stellt. Sonst bleibt nur der Gang nach Karlsruhe [also vor das Bundesverfassungsgericht].“
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    Sonntag, 10. Mai 2015

  • Hans-Peter Uhl, CDU: „Dass Teile der Politik und der Medien den völlig falschen Eindruck erweckt haben, der BND sei eine kriminelle Organisation, hat eine fatale Außenwirkung.“
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    Montag, 11. Mai 2015

  • Thomas Strobl, CDU: „Wir brauchen einen Beauftragten für die Nachrichtendienste, der sich von morgens bis abends hauptamtlich um die Kontrolle der Geheimdienste kümmert.“
  • Christian Flisek, SPD: „Wir brauchen kein neues Gesicht, keinen Mr. oder keine Mrs. Geheimdienstkontrolle, sondern mehr Personal und Sachmittel.“
  • Ralf Stegner, SPD: „Das Parlamentarische Kontrollgremium muss die Möglichkeit erhalten, die Listen [der Selektoren] zu sehen, das ist nicht verzichtbar.“
  • FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner, FDP: „Ich habe kein Vertrauen mehr in die Behörde Bundeskanzleramt. Die Geheimdienste haben entweder ein Eigenleben entwickelt oder mit Billigung der politischen Leitungsebene in Deutschland und Europa Bürger, Diplomaten und Unternehmen ausspioniert. Man weiß gar nicht, welcher Skandal schlimmer wäre.“
  • Angela Merkel: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem [NSA-]Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“
  • Angela Merkel: „Ich kann nur […] sagen, dass jeder nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet hat. Das gilt für die heutigen Kanzleramtsminister [Peter Altmaier], aber auch die Vorgänger und auch für Ronald Pofalla, und die Einzelheiten gehören dann in den Untersuchungsausschuss. […] Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich Nachrichtendienste auch an deutsche Gesetze zu halten haben, wenn sie sich in Deutschland bewegen.“
  • Angela Merkel: „Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem [NSA-]Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.“
  • Steffen Seibert: „Ich kann nur für mich wie für die Mitglieder der Bundesregierung wie für alle Chefs des Bundeskanzleramts – den jetzigen wie seine Vorgänger – ganz klar sagen: Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet, und wir haben nach bestem Wissen und Gewissen die Öffentlichkeit informiert.“
  • Hans-Christian Ströbele: „Ohne die Listen [der Selektoren] können wir nicht einschätzen, was die Amerikaner suchten und ob dies in Ordnung war, deswegen bin ich heute zum BND gefahren. […] Zur Not zelte ich vor dem Tor des BND.“
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    Dienstag, 12. Mai 2015

  • Menschenrechtskommissar des Europarates Nils Muiznieks: „Das Kontrollsystem [der Geheimdienste] muss gestärkt werden.“
  • Yasmin Fahimi: „Das hat natürlich schon auch ein Ausmaß von einer Staatsaffäre, wo ich hoffe, dass wir uns am Ende des Tages nicht bei unseren europäischen Nachbarn überall entschuldigen müssen, dafür, dass der Bundesnachrichtendienst hier entweder ein Eigenleben entwickelt hat oder aber, dass die Kontrolle an anderer Stelle versagt hat.“
  • : SZ zu BND & Merkel: „Wäre sie nicht Kanzlerin – die Affäre böte genug Anlass für einen Rücktritt“
    SZ zu BND & Merkel: „Wäre sie nicht Kanzlerin – die Affäre böte genug Anlass für einen Rücktritt“

    klaert_doch_aufThorsten Denkler hat sich nochmal genau angeschaut, was Merkel vor zwei Jahren im Wahlkampf der Hauptstadtpresse erzählt hat und kommentiert bei sz.de: Das große Merkel-Versagen.

    Das Problem ist nicht unbedingt, was Merkel am Tag der Juli-Pressekonferenz 2013 womöglich tatsächlich nicht gewusst hat. Das Problem ist, dass sie auch danach offenbar nichts wissen wollte. Und die Bevölkerung in wichtigen Fragen massiv getäuscht hat.[…] Sie hat damals etwas gesagt, was zwar eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch bemerkenswert: Dass sie nämlich „als Chefin dieser Bundesregierung eine sehr klare Verantwortung habe“. […] Sie hat zwei Jahre lang die Hände in den Schoß gelegt und sich nicht gekümmert. Nicht der BND hat versagt. Oder, der vielleicht auch. […] Vor allem aber hat Merkel versagt. Sie hat ihr Versprechen gebrochen, die Affäre aufzuklären. Stattdessen hat sie mit einem angeblichen No-Spy-Abkommen Nebelkerzen gezündet um die Bevölkerung zu beruhigen. Wäre sie nicht Kanzlerin – die Affäre böte genug Anlass für einen Rücktritt.

  • : Wegmerkeln geht nicht: Politische Verantwortung ist keine Frage der Quote
    Wegmerkeln geht nicht: Politische Verantwortung ist keine Frage der Quote

    Guter Kommentar von Veit Medick bei Spiegel-Online zur BND-Affäre: Wegmerkeln geht nicht. „Politische Verantwortung ist keine Frage der Quote.“

    Spricht man mit Leuten im Kanzleramt, in der Union oder auch mit einigen Kollegen – oft kann man die immergleiche Beschwichtigung hören: Ach, das ist doch alles halb so wild. Die Affäre interessiert eh niemanden. Sie geht an den Menschen vorbei, so wie damals die Enthüllungen Edward Snowdens. Legt euch ruhig wieder hin. Das ist Ablenkung – aber kein Argument. Denn politische Verantwortung orientiert sich nicht an der Quote. Nur, weil ein Großteil der Bevölkerung abschaltet, entbindet das die Mächtigen nicht von ihrer Rechenschaft.

  • : BND gibt monatlich bis zu 1,3 Mrd Metadaten an die NSA
    BND gibt monatlich bis zu 1,3 Mrd Metadaten an die NSA

    Zeit Online berichtet unter Berufung auf BND-Akten, dass der BND „bis zu 1,3 Milliarden Daten pro Monat“ an die NSA weitergibt. Das sind nicht nur Daten, die auf den in letzter Zeit viel diskutierten Selektoren beruhen, sondern Rohdaten, die ausgeleitet werden.

    Diese Verbindungs- oder Metadaten sind mindestens ebenso wichtig für die Dienste. Edward Snowden hatte berichtet, die NSA bekäme monatlich ungefähr 500 Millionen sogenannter Metadaten vom BND. Doch Snowdens Zahlen galten nur für einen einzigen Monat: für den Dezember 2012. Wie die neuen Unterlagen zeigen, schickt der Geheimdienst viel, viel mehr solcher Informationen an die Amerikaner.

    Neben den Rohdaten werden auch „Meldungen“ angefertigt – Berichte, die sowohl aus Metadaten als auch Inhalten bestehen. In einer Akte soll Folgendes stehen:

    Die Abteilung Technische Aufklärung im BND hat im Jahr 2012 in 580 Fällen Meldungen an US-amerikanische, in 184 Fällen an britische Dienste und in 553 Fällen an multinationale Verbünde übermittelt.

  • : Edward Snowden: „Die Welt braucht Deutschland jetzt“
    Quelle: CC BY 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/ollily/2182881358/">flickr</a>
    Edward Snowden: „Die Welt braucht Deutschland jetzt“

    Im aktuellen SPIEGEL (20/2015) vom 09.05.2015 findet sich ein neues Gespräch mit Edward Snowden. Im knapp zweiseitigen Interview erläutert er einiges zu den Problematiken der BND-Affäre aus Insider-Perspektive. Zu Beginn erklärt er den momentan kursierenden Selektoren-Begriff:

    Man kann sich diese Selektoren wie ein Fischernetz vorstellen, das Geheimdienstmitarbeiter in diesem Ozean an Kommunikation auslegen, der durch die Massenüberwachung entsteht. Es gibt enge Selektoren, die ein spezielles Smartphone einer einzelnen Person überwachen – oder weiter gefasste, die beispielsweise ein ganzes Unternehmen oder das E‑Mail-System eines Ministeriums ins Visier nehmen.

    Im weiteren Verlauf des Gesprächs legt er erneut die gravierenden Kontrollmängel gegenüber NSA-Analysten offen, deren Suchen nur in Höhe eines „einstelligen Prozentsatzes“ von anderen Personen überprüft würden. Und auch das nur nachträglich und „auf Zufallsbasis“.

    Mangelnde Kontrolle auf beiden Seiten des Atlantiks (zum Vergleich das NSAUA- bzw. BNDUA-Protokoll von letzter Woche) erklärt denn auch die „atemberaubende“ Anzahl der vom BND gefundenen Selektoren:

    Ich halte es für absolut möglich, dass NSA-Mitarbeiter gemerkt haben, dass der BND die Suchbegriffe nicht ernsthaft überprüft. Und dass sie deshalb gute Chancen sahen, nicht erwischt zu werden, und das 2002 geschlossene Abkommen strategisch verletzten. Insofern ergibt auch die Menge der Suchbegriffe Sinn.

    Angesichts vermehrter parlamentarischer Bemühungen weltweit, Massenüberwachungs-Praktiken auszuweiten (z.B. in Frankreich und Österreich), plädiert Snowden außerdem für eine „moralische Führungsrolle“ Deutschlands. Es gebe schließlich „richtige und falsche Wege“, nationale Interessen zu wahren und Deutschland könnte im Idealfall „Vorschläge machen für die nationale und globale Regulierung der Nachrichtendienste.“

  • : Kein Hauch von einer Zusage: Die Lügen um das „No-Spy-Abkommen“
    Kein Hauch von einer Zusage: Die Lügen um das „No-Spy-Abkommen“

    Am Wochenende hat das Rechercheteam von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung eine dreiste Lügengeschichte im Zusammenhang mit den Geheimdienstskandalen aufgedeckt: Das angebliche No-Spy-Abkommen war nie in Sicht.

    Wir erinnern uns: Im Herbst 2013 gab es eine rege Reisetätigkeit von allerhand Unterhändlern nach Washington, um über das angebliche „No-Spy-Abkommen“ zu sprechen. Man wollte eine Einigung mit den US-Amerikanern finden, die darauf hinauslaufen sollte, dass deren Geheimdienste nicht mehr gegen deutsche Ziele spionieren. Der Geheimdienstskandal entfaltete sich damals grade erst, vor allem sollte schnell eine Simulation einer Problemlösung her, um das Thema zu beerdigen. Dass tatsächlich inhaltliche Gespräche über die zukünftige Einhaltung deutscher Gesetze stattfanden, war schon damals umstritten, weil ein Spionageverzicht vielen unwahrscheinlich erschien und die Vorschläge zur Ausgestaltung eines „No-Spy-Abkommens“ nie präzisiert wurden.

    Laut den veröffentlichten Recherchen und den darin enthaltenden Briefwechseln gab es bis Januar 2014 zwar einen gewissen E‑Mail-Ideenaustausch, jedoch keine Art von konkretem Angebot oder auch nur ein Hauch von Zusage der US-Amerikaner, sich auf ein „No-Spy-Abkommen“ einzulassen.

    In der Öffentlichkeit wurde aber wahrheitswidrig immer so getan, als stünde der Abschluss des Spionageverzichtsabkommens bald bevor. Involviert in das Lügenkomplott war der Kanzleramtsminister und der Koordinator der Geheimdienste. Damals war der Kanzleramtsminister Ronald Pofalla, der vor die Presse trat und eine vorformulierte Erklärung ablas. Darin behauptete er, der BND und die NSA hätten sich bereits auf ein „No-Spy-Abkommen“ geeinigt. Auch der damalige christsoziale Innenminister, Hans-Peter Friedrich, verbreitete folgende Lüge:

    Wir haben die Zusage, dass ein solches Abkommen bald geschlossen werden kann.

    dementi der bundesregierung

    Dementi der Bundesregierung vom 13. Januar 2014 (bei tagesschau.de, URL ist heute 404.)

    Als im Januar 2014 gemutmaßt wurde, das Abkommen stünde vor dem Aus, wurde sogar offiziell dementiert.

    Kanzlerin Angela Merkel hatte Unterstützer für ein solches Abkommen gefunden. Jean-Claude Juncker forderte, dass die

    europäischen und amerikanischen Geheimdienste sich auf einen Kodex verständigen müssen

    und das gegenseitige Spionieren unterlassen sollen. Er bestand sogar darauf, dass es

    keine einzige operative Maßnahme geheimdienstlicher Natur gegen Verbündete

    mehr geben solle. Lauter vollmundige Forderungen, aber in Wahrheit nur eine Täuschung der Öffentlichkeit.

  • : SPIEGEL: Kooperation von NSA, BND und Bundesregierung bedeutet Attacke auf unsere Freiheit und Werte
    SPIEGEL: Kooperation von NSA, BND und Bundesregierung bedeutet Attacke auf unsere Freiheit und Werte

    Wenn man vielen Journalisten in Diskussionenrunden oder ihren Artikeln zum BND-Skandal hört oder liest, hat man das Gefühl, dass es darunter recht viele Geheimdienstversteher gibt. Warum auch immer. Deshalb freuen uns sehr die klaren Worte von Klaus Brinkbäumer im Leitartikel des aktuellen Print-Spiegel, der u.a. folgendes schreibt:

    Merkel hätte dem übergriffigen Partner USA und den Diensten sagen können, wie weit sie gehen düfen und wie weit eben nicht, sie hätte zugleich unterstützen und eingrenzen – also: führen – können. Sie hat 2005 einen Amtseid geleistet, und darin schwor sie, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Es ist ihre Aufgabe, deutsche Firmen und Bürger zu schützen, wenn amerikanische Dienste sich so verhalten, als wäre die Bundesrepublik nicht souverän. […] Die NSA-Affäre ist zur BND-Affäre und inzwischen zur Affäre der Regierung geworden. Sie ist der größte politische Skandal unserer Zeit. Ein amerikanischer Geheimdienst, nach dem 11. September 2001 manisch panisch geworden, sammelt alle Daten, die er nur bekommen kann, bricht – muss man noch „mutmaßlich“ sagen? – amerikanisches, deutsches und internationales Recht, geriert als als geschlossene Gesellschaft inmitten unserer offenen.

    Schlüsselsatz ist der folgende:

    Weil Wirtschaft und Forschung, Kommunikation und Archivierung längst digitalisiert sind, bedeuten der Angriff der NSA, die Beihilfe des BND und die Unterlassungen der Bundesregierung eine Attacke auf unsere Freiheit, unsere Werte, unsere Art zu leben.

    Danke für die deutlichen Worte an zentraler Stelle im Print-Spiegel.

  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Ich habe Weisung von oben empfangen und vollzogen“
    Saal vor der Sitzung.
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Ich habe Weisung von oben empfangen und vollzogen“

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind die BND-Mitarbeiter „R. U.“, seit 2010 Leiter des Standorts Bad Aibling, „D. B.“ Unterabteilungsleiter für Technische Aufklärung in Pullach sowie „M. T.“ (auch „Dr. T.“), dem 2013 fragwürdige Selektoren aufgefallen waren. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Zusammenfassung

    In der 47. Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses drehte sich alles um eine Untersuchung der Selektorenliste, die die NSA regelmäßig an den BND übermittelte. Unter den NSA-Selektoren, die der BND in seine Systeme einspeiste, befanden sich auch solche, die sich gegen europäische und wohl auch deutsche Interessen richteten. Öffentlich bekannt sind nur wenige dieser Suchbegriffe. Neben „EADS“ oder „Eurocopter“ forschte der BND im Auftrag der Amerikaner auch nach „diplo“ oder „gov“, wie letzte Woche bekannt wurde.

    Im August 2013 trat Unterabteilungsleiter „D.B.“ an den BND-Mitarbeiter „Dr. T“ mit dem Auftrag heran, sich vom Lauschposten Bad Aibling die aktive Selektorenliste zu beschaffen und sie nach bestimmten Gesichtspunkten zu analysieren. Die genaue ursprüngliche Aufgabenstellung blieb im Laufe der Vernehmung bis zuletzt unklar. D.B. wollte diesbezügliche Fragen nur nicht-öffentlich beantworten, betonte aber wiederholt, die Untersuchung „verdachtsunabhängig“ angestoßen zu haben. Zeuge „M.T.“ ließ sich immerhin entlocken, zunächst nach „Kommunikationsmitteln“ und „regionalen Aufklärungsschwerpunkten“ der NSA gesucht zu haben.

    Zu seiner Überraschung fand „M.T.“ jedoch etwa 2.000 Suchbegriffe, die er als „politisch sensibel“ einstufte. Das meldete er mündlich an „D.B.“ sowie an seinen direkten Vorgesetzten, Referatsleiter „H.K.“. Der Unterabteilungsleiter „D.B.“ informierte daraufhin, ebenfalls mündlich, den Bad-Aibling-Leiter „R.U.“, um die unzulässigen Selektoren „löschen“ respektive „unscharf stellen“ zu lassen. Daten deutscher Grundrechtsträger sollen nicht darunter gewesen sein, versicherte „D.B.“, das Verfahren sei zu 99,99% sicher. Europäische Selektoren würden seit spätestens November 2013 aussortiert. Davor war das augenscheinlich nicht der Fall.

    Vorgesetzte habe er nicht informiert, so „D.B.“ Er habe „Handlungsbedarf“ gesehen, aber keine „Relevanz“, den Vorfall nach oben zu melden – um anschließend auf Anraten seines Anwalts vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich nicht selbst zu belasten. „R.U.“ wiederum sah die Sache als „Nebenvorgang“ an, der nur einen „Promillebereich“ seiner Arbeit ausgemacht habe. Weil die Weisung, die Selektoren zu löschen, aus der Pullach-Zentrale kam, sah er keine Veranlassung, dem weiter nachzugehen. Überhaupt hätten ihn die Selektoren im Detail nicht interessiert, er habe nur Weisungen erhalten und diese vollzogen. Man sei im Zuge der Snowden-Enthüllungen überarbeitet gewesen, so der Dienststellenleiter.

    Eine schriftliche Dokumentation dieser Vorgänge existiert nicht, ebensowenig wie die Dateien, in die „M.T.“ fragwürdige Selektoren ausgelagert hat. Der eigens für die Analyse abgestellte Rechner – aufgrund der Datenmenge soll der normale Dienstrechner nicht ausgereicht haben – war Anfang des Jahres zurückgegeben worden.

    Insgesamt habe die Untersuchung etwa vier Wochen gedauert, so „M.T.“. Es seien ihm aber schon nach kurzer Zeit dubiose Suchbegriffe aufgefallen, was er auch gemeldet hätte. Dass ebenfalls Mitte August 2013 ungefähr 12.000 unzulässige Selektoren gelöscht wurden, habe er erst unlängst aus den Medien erfahren. Das sei unabhängig von seiner Untersuchung passiert und ihm nicht weiter bekannt. Wir können also gespannt sein, wie viele Parallel-Untersuchungen noch auftauchen werden.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Copyright: Die Aquarelle der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, stimmt das bitte mit Stella direkt ab.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    [12:22 – Um 12 Uhr hätte es losgehen sollen, wir warten aber immer noch.]

    Pressestatements (12:34)

    Martina Renner (Linke): Es ist ein Ärgernis, dass sich die SPD der Aufklärung verweigert. Wer wusste wann was? Warum ist es unterblieben, dass europäische Institutionen nicht über Spionage informiert wurden? Es gibt kein Ergebnis bezüglich einer Offenlegung der Selektorenliste. Wir lehnen ein Konsultationsverfahren mit den USA ab. Es ist immer noch unklar, welche Selektoren im Einsatz waren. Was ist genau seit 2002 passiert?

    Konstantin von Notz (Grüne): Die Selektorenliste ist immer noch nicht da, das widerspricht der Aussage des Kanzleramtes, dass Aufklärung passieren werde. Der Abbruch der Datenweitergabe an die NSA ist eine Notbremse. Spätestens 2005 hätte man die Zusammenarbeit überdenken müssen. Man hat sich nicht gekümmert, das ist ein Skandal. Wurde 2013 bewusst die Unwahrheit erzählt? Was hat Pofalla gemacht? Die SPD als Teil der großen Koalition macht mit, Anhörung von de Maizière wird auf den St. Nimmerleinstag verschoben.

    Christian Flisek (SPD): Es gibt Organisationsdefizite im BND. Wir haben am Vormittag im Geheimen mit BND-Mitarbeitern beraten, das bildet die Grundlage für die öffentliche Anhörung. Die heutige Zeugenvernahme stellt eine Schritt zur Aufklärung dar. Intern im BND wurden die Listen nicht weitergegeben. In der Vergangenheit wurden schon mehrmals Anträge gestellt, Listen wurden aber nicht herausgerückt. NSAUA übt Druck auf die USA bezüglich einer Offenlegung der Selektorenliste aus. Soll an den NSAUA gehen und ans PKGr. Ziel soll sein, bis zur Sommerpause aufzuklären. Festhalten an bisheriger Strategie: Befragung von BND-Mitarbeitern, schrittweise bis ganz nach oben.

    Nina Warken (Union): Wir wollen Sachbearbeiter befragen. Der eingeschlagene Weg ist richtig, zuerst einfache Sachbearbeiter zu vernehmen, und erst dann weiter nach oben gehen. Aufklärung soll durch NSAUA und PKGr vorgenommen werden. Sachbearbeiter sollen mithelfen, organisatorische Defizite aufzuklären.

    Zeuge 1: R. U., BND, Leiter des Standorts Bad Aibling

    Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg.

    Sensburg: Wurden bereits 2014 vernommen, danke fürs Kommen trotz Krankheit. Maximal zwei Stunden Vernehmung.

    R.U.: Personalien: $Name, Berufsausbildung Dipl-Ing.

    Fragerunde 1: Vorsitzender

    Sensburg: Haben Sie sich in der Vergangenheit mit Selektorenlisten beschäftigt?

    R.U.: Jein. Habe Selektoren nicht in meiner BND-Tätigkeit untersucht.

    Sensburg: Was sind Selektoren?

    R.U.: Mail-Adressen, IP-Adressen.

    Sensburg: Was noch?

    R.U.: Sage ich nur nicht-öffentlich (). Etwa Daten aus Chatprotokollen.

    Sensburg: Wer hat Selektoren eingestreut?

    R.U.: NSA.

    Sensburg: Neben Mailadressen, Telefonnummern haben sie Chatprotokolle erwähnt, könnten das auch Kürzel/Nicknames sein?

    R.U.: Vermutlich, ja.

    Sensburg: Wie sind die Selektoren zum BND gekommen?

    R.U.: Kann ich nur beantworten.

    Sensburg: Ab wann wurden mit NSA Selektoren ausgetauscht?

    R.U.: Das weiß ich nicht genau, war erst seit 2010 dabei, das war vor meiner Zeit.

    Sensburg: 2010 wurden Selektoren ausgetauscht?

    R.U.: Wir haben nicht ausgetauscht, wir haben sie nur bekommen.

    Sensburg: Was haben Sie damit gemacht?

    R.U.: Vor meiner Zeit, Kollegen haben sich Überprüfung nicht zugetraut. Das sollte in der Zentrale passieren. Wir schauen uns die Selektoren gar nicht an, sondern geben es gleich weiter, erst nach einem Prüfvorgang [in der Zentrale in Pullach] werden sie eingesetzt.

    Sensburg: Wie geht der Prüfvorgang vor sich?

    R.U.: Weiß ich nicht genau, auch nicht, wie viele genehmigt werden.

    Sensburg: Haben Sie sich die Listen angeschaut?

    R.U.: Nein.

    Sensburg: Genutzt aber schon.

    R.U.: Ja, aber nicht speziell angeguckt, sondern nach Freigabe durch Zentrale in Systeme eingespeist.

    Sensburg: Was haben sie genau gemacht?

    R.U.: (…)

    Sensburg: Und sie haben sich die Listen nie angesehen?

    R.U.: Ich wusste, dass die Zentrale prüft, warum soll ich nochmal drüberschauen?

    Sensburg: Wer hat sich Resultate angeschaut?

    R.U.: Das ist das andere Ende der Kette. Wenn Ergebnisse/Treffer gekommen sind, haben wir uns die angesehen.

    Sensburg: Haben Sie sich schon im Vorfeld einzelne Selektoren angesehen?

    R.U.: .

    Sensburg: Das ist der Kernbereich Ihrer Tätigkeit, alles geht ja nur auf Basis der Selektoren. Wundere mich, dass Sie sich das nie angesehen haben. Wer hat sie sich angesehen?

    R.U.: BND hat eigene Selektoren, die steuern wir selbst. Wir haben immer Kapazitätsprobleme, sowohl bei der Technik als auch bei der Bearbeitung. Sehr viele Treffer eigener Selektoren, die Mitarbeiter sind ausgelastet.

    Sensburg: Der andere Teil, also die NSA-Selektoren, der läuft automatisiert ab? Wird in Pullach gefiltert und kommt dann wieder zu Ihnen?

    R.U.: Von der Zentrale bereitgestellte Filter. Einfach so wird das nicht weitergeleitet, wird noch überprüft.

    Sensburg: Bei der Gewinnung sollten nachträgliche Filter greifen und Deutsche ausfiltern?

    R.U.: Ja, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Daten darunter sind, sehr gering ist. Streckenauswahl in Bad Aibling beobachtet Satelliten in Krisengebieten. Wahrscheinlichkeit deutscher Daten gering.

    Sensburg: Die BND-Selektoren stehen auf einer Seite, auf der anderen, relativ für sich, steht die Zuarbeit für die NSA. Gewährleistet: am Anfang und Ende auf die Selektoren schauen. Hat das schon am Anfang, 2002, oder 2005, stattgefunden?

    R.U.: Kollegen haben berichtet, dass noch händisch überprüft wurde. War aber zu viel, Prüfung ist in Zentrale gewandert.

    Sensburg: Was wurde geprüft? Deutsche, z. B. Telefonvorwahlen mit +49. Gab es auch andere Ausschlusskriterien?

    R.U.: Kenne die Filter nicht genau, kann mir gut vorstellen, dass z. B. deutsche IP-Ranges rausfliegen. Aber welche Kriterien genau weiß ich nicht, das macht die Zentrale.

    Sensburg: Zusammenarbeit hat stattgefunden, hat verdächtige Selektoren rausgenommen. Genauerer Blick 2013, richtig?

    R.U.: Wir sind Weisungsempfänger. Zentrale sagt, was wir überwachen sollen. 2013 hat es Weisung gegeben… Kann ich nur beantworten.

    Sensburg: Im Sommer 2013 hat man sich in Bad Aibling den Gesamtpool angeschaut?

    R.U.: Nein, mündlich weitergegebenes Ergebnis angeguckt, Domains z. B., nach Weisung rausgenommen. Aber nie gesamte Liste angesehen. Hat Zentrale gemacht.

    Sensburg: Wenn das nicht in Pullach erfolgt ist, haben Sie weiter mit der Gesamtliste gearbeitet?

    R.U.: Ganz genau.

    Fragerunde 1: Linke

    Renner: In Bad Aibling, wenn es zu einem Selektor einen Treffer gab, wer hat sich das angesehen?

    Wolff: Kann nur beantwortet werden, würde sonst die Sicherheit Deutschlands gefährden.

    Renner: In welchen Zeiträumen wurde das angesehen?

    R.U.: Stichprobenartig, kein Turnus, kein Zuruf. Wenn wir mit eigenen Selektoren keine Ergebnisse erzielt haben, haben wir uns die Selektoren der anderen [NSA] angesehen. Haben aber sonst keine Veranlassung gesehen, aufgrund der Filter [aus Pullach], näher nachzusehen.

    Renner: Wenn Treffer weitergegeben wurde, wie lange konnte drauf zugegriffen werden?

    Wolff: .

    [Renner und Notz protestieren. „Haben keine Chance, den Zeugen zu relevanten Fragen zu vernehmen“. Aufregung im Saal.]

    Renner: Meldungen wurden automatisiert weitergegeben?

    R.U.: Ja.

    Renner: Wie wurden sie von der NSA abgerufen?

    R.U.: Wurden nicht abgerufen, sondern automatisch weitergegeben.

    Renner: Welche Datenbanken in Bad Aibling? Mailverkehre und Internetverkehre?

    Wolff: .

    Renner: Haben NSA-Mitarbeiter Zugriff auf Datenbanken?

    R.U.: Nein.

    Renner: Wer hat Zugriff, welche Abteilungen?

    R.U.: Nur Mitarbeiter von Bad Aibling.

    Renner: Wer genau?

    R.U.: Kann nur von deutschen Mitarbeitern genutzt werden.

    Renner: (…)

    R.U.: Zugriff nur aus Bad Aibling.

    Renner: Nicht aus Pullach?

    R.U.: Die kontrollieren nur.

    Renner: Täglich werden von NSA Selektoren übergeben und in Datenbanken eingespeist. Prüfprozess: Vor einer Prüfung eingespeist?

    R.U.: Nein. In meinem Zeitraum, seit 2010. Müssen erst in Zentrale überprüft werden.

    Renner: Wie kam es zur Überprüfung 2013?

    Wolff: .

    Renner: Die in Bad Aibling verarbeiteten Daten, kamen die vor 2010 auch vom Kabel?

    R.U.: Ist mir nicht bekannt.

    Renner: Derzeit werden nur Satellitenverkehre aus Krisengebieten verarbeitet?

    R.U.: Ja. Streckenauswahl obliegt nicht der NSA, sondern dem BND. In Bad Aibling keinen Zugriff, können nicht andere Strecken auswählen.

    Fragerunde 1: SPD

    Flisek: Als Dienstellenleiter 2013 erfahren, dass größere Menge von Selektoren im „Feuer steht“?

    R.U.: Weiß nicht, war mir egal. Habe nur Weisung aus Zentrale bekommen, bestimmte Selektoren rauszunehmen.

    Wolff: .

    Flisek: Interessant, dass es ihnen als Dienststellenleiter egal ist. Es gibt ein Projekt mit der NSA, man kennt rechtliche Rahmenbedingungen, bemüht sich, alles einzuhalten, und dann kommt plötzlich 2013 eine Weisung, dass eine größere Anzahl von Zugriffen „problematisch“ ist. Also wirklich große Anzahl. Wie geht man damit um? Konkret: Mit wem haben sie darüber geredet? Ist ja im Kontext der Snowden-Veröffentlichungen passiert. Umfeld so, dass man elektrisiert sein hätte müssen. Reaktionen?

    R.U.: Gehe ein wenig zurück. Waren sogar sehr elektrisiert. Es gab viel Wochenendarbeit. Wir waren selber am Interpretieren, was Snowden-Veröffentlichungen zu bedeuten hatten. Seit Juni 2013 kein Regelbetrieb mehr in Bad Aibling. Zu dem Zeitpunkt waren wir damit beschäftigt, im Stundentakt diverse Anfragen zu bearbeiten, vom Kanzleramt, von Fraktionen usw. Wie entstehen Metadaten überhaupt? Haben die bis dahin nicht gezählt. Es herrschte große Hektik, Lage hat sich dramatisch verschärft, alle waren überlastet. Es war mir nicht „egal“, sondern es war nicht mein Zuständigkeitsbereich und wir waren überarbeitet. Deshalb habe ich mir die Listen nicht angesehen.

    Flisek: Als Vorfall bekannt wurde mit größerer Anzahl der Selektoren, in welche Richtung haben Sie den Sachverhalt kommuniziert, nach unten oder auch nach oben?

    R.U.: Nur zu Kollegen, denn es kam ja von oben. Habe Kollegen gesagt, nimm das raus.

    Flisek: Kam also von Pullach?

    R.U.: Ja, mündliche Weisung aus Pullach.

    Flisek: Von wem?

    R.U.: Von einem Unterabteilungsleiter.

    Flisek: Es gibt mehrere.

    R.U.: Vom anderen heutigen Zeugen.

    Flisek: Also nur zum Kollegen und UAL?

    R.U.: Ja. War nur ein Promillebereich meiner Arbeit.

    Flisek: Sie haben Vollzug gemeldet, und dann war das erledigt?

    R.U.: Kann ich nicht mehr genau sagen, kann mich nicht erinnern. War ein Randbereich. Habe Weisung vollzogen, damit war das für mich erledigt.

    Flisek: Bei der ersten Vernehmung haben Sie gesagt, dass Daten aus Bad Aibling direkt an die Amerikaner weitergegeben wurden.

    R.U.: Ja, aber mit Filtermechanismen.

    Flisek: Bevor es weitergegeben wurde, die „Ernte“, hat sich das jemand angeguckt oder nur an USA weitergegeben?

    R.U.: Nur stichprobenhaft draufgeguckt, und nur dann, wenn Not bestand. Waren mit deutschen Selektoren mehr als ausgelastet.

    Flisek: Kapazitätsfrage und nicht des Interesses?

    R.U.: Waren ja ausgelastet mit deutsches Treffern. Zentrale wollte Ergebnisse sehen, zu wenige Mitarbeiter, um drüberzuschauen.

    Flisek: Was sind deutsche Interessen? Bzw.: Was ist gegen deutsche Interessen gerichtet? Wie sind Filter eingestellt, wie arbeiten Sie, wie gehen Sie mit dem Begriff um?

    R.U.: Deutsche Interessen, wenn es um Selektoren geht, werden in der Zentrale bearbeitet. Keine Kenntnis über genau Funktionsweise. Müssen andere Zeugen machen.

    Fragerunde 1: Grüne

    Notz: Über welchen Zeitraum können Sie Belastbares sagen?

    R.U.: Verstehe Frage nicht.

    Notz: Können Sie vor 2010 etwas sagen?

    R.U.: Nein.

    Notz: Nichts gehört?

    R.U.: Nicht konkret, war damals in Zentrale, habe mitgekriegt, dass es Projekte gibt, was da aber passiert, wusste ich nicht. War damit nicht betraut.

    Notz: Sie sind ja 2010 aus der Zentrale nach Bad Aibling gekommen. Haben Sie von Eikonal usw. etwas gehört?

    R.U.: Nein. Weder offiziell noch via Flurfunk.

    Notz: Als Verantwortlicher einer Abteilung nichts gehört?

    R.U.: Ist nicht meine Ebene, mit dem Bundeskanzleramt oder Präsident zu kommunizieren.

    Notz: Über welche Daten wurde überhaupt zu Ihrer Zeit laufen gelassen? Rohdaten? Inhaltsdaten, Metadaten?

    R.U.: Aus der Satellitenerfassung. Aus Krisengebieten wird gegen Selektoren laufen gelassen, und wenn ein Selektor trifft, wird erfasst. Also Rohdaten.

    Notz: Der Bundesdatenschutzbeauftrage hat 2013 BND befragt zu Tempora, PRISM etc. Frau F. hat das beantwortet, Ihnen bekannt?

    R.U.: Nein.

    Fragerunde 1: Union

    Warken: Wurden die BND- und NSA-Selektoren in die gleichen Systeme eingespeist?

    R.U.: Ja.

    Wolff: .

    Warken: Hat man NSA-Treffer ausgewertet?

    R.U.: Nur, wenn unsere Selektoren nicht gegriffen haben. Die sind aber schon so zahlreich und genau, dass Überlastung eintritt.

    Warken: Zugriffsmöglichkeit auf Datenbank: Auch für NSA?

    R.U.: Nein.

    Warken: Selektoren werden nicht zugespielt, sondern abgerufen?

    R.U.: Ja. BND holt über sichere Verbindung Selektoren von NSA ab. Weiß nicht, ob unsere eigenen Selektoren geteilt wurden.

    Warken: Wie oft wurden die abgeholt?

    Wolff: .

    Warken: Bei der letzten Befragung sagten Sie, mehrmals am Tag.

    R.U.: Ja, wurden dann an Zentrale zur Überprüfung weitergegeben.

    Warken: Anzahl?

    Wolff: .

    Warken: Kabelerfassung?

    R.U.: Nein. Was vor 2010 war, weiß ich nicht.

    Fragerunde 2: Linke

    Renner: Melden Sie Verfehlungen?

    R.U.: Natürlich.

    Renner: Kennen sie das „Memorandum of Agreement“ (MoA)?

    Wolff: .

    Renner: Gibt es für Dienststellenleiter Vorschriften, in welchen Fällen er Vorgesetzte informieren muss?

    R.U.: Geht es um Selektoren? Dazu kann ich nichts sagen, passiert in der Zentrale.

    Renner: Wann genau muss ein Vorgesetzter informiert werden?

    R.U.: Wenn z. B. einem Kollegen bei einer Stichprobe auffallen würde, dass ein Deutscher durchgerutscht ist, dann würden wir das weitergeben.

    Renner: Gab es sowas?

    R.U.: Nicht in meiner Zeit. Wegen der Streckenauswahl sehr geringe Wahrscheinlichkeit.

    Renner: Ist aufgefallen, dass europäische Bürger überwacht wurden?

    R.U.: Erst bei der Überprüfung 2013.

    Renner: Gab es danach auch weitere Überprüfungen?

    R.U.: Nicht über meinen Tisch, mündliche Weisung habe ich kein zweites Mal erhalten.

    Renner: Sind Sie jetzt mit der hausinternen Revision des BND involviert gewesen?

    R.U.: Bin dann einbezogen, wenn die Gruppe zu uns kommt. Stelle sicher, dass Ansprechpartner da sind, Systeme im Zugriff sind usw. Ähnlich wie externe Kontrollen: Im Vorfeld fragen wir, was wollen Sie sich genau ansehen, bereiten uns dann drauf vor.

    Renner: Sind Sie informiert, dass Überwachung des Internetverkehrs eingestellt wurde?

    Wolff: Geheim.

    Renner: Lesen Sie doch Zeitung!

    Wolff: Hat nichts zu bedeuten.

    Renner: Sie als Dienststellenleiter, kann mir nicht vorstellen, dass Sie nicht wissen, ob Grundrechtsträger einbezogen sind, ob Wirtschaftsspionage stattfindet. Erstaunlich, dass es keine Rahmenbedingungen geben soll, was passieren soll, wenn es zu Verstößen kommt. Keine Vorschriften?

    R.U.: Es gibt kein Handbuch für Dienststellenleiter. Aber für G‑10 gibt es Vorschriften. Wenn ein deutscher Treffer auf den Tisch kommt, wird das an die Zentrale gegeben und gelöscht. NSA-Selektoren überprüfen wir nur stichprobenhaft.

    Fragerunde 2: Union

    Warken: Übermittelte Selektoren an NSA, wurden die dann für eigene Aktionen benutzt?

    Wolff: .

    R.U.: Wäre mir sowieso nicht bekannt.

    Warken: Hatten ja Weisung, Selektoren rauszunehmen. Wie lange hat dann eine Erfassung bereits stattgefunden?

    R.U.: Selektoren waren aktiv, aber …

    Wolff: .

    Sensburg: NSA stellt Selektoren auf eigenem Server zur Verfügung. Wo wird abgeholt?

    R.U.: In Bad Aibling.

    Sensburg: Überprüft wird in Pullach?

    R.U.: Korrekt. Bekommen Weisung, Selektoren einzustellen oder nicht.

    Sensburg: Wenn Treffer auftreten auf einer Satellitenstrecke: Wenn ich in Afghanistan mit meinem deutschen Handy herumfahre, werde ich erfasst?

    R.U.: Ja, aber ausgefiltert. Durch +49-Filter.

    Sensburg: Musste schon in Pullach rausgenommen worden sein?

    R.U.: Ja.

    Sensburg: Würde also nicht automatisch an USA weitergegeben werden?

    R.U.: Nein, noch ein zweiter Filtermechanismus, bevor Daten weitergegeben werden.

    Sensburg: Und mit afghanischer SIM-Karte? Wenn die auf der Selektorenliste ist? Wird vermutlich nicht in Pullach rausgenommen. Ich telefoniere dann auch Deutsch. Wird das erkannt?

    R.U.: Nein. Ist aber sehr fiktiv, denn viele Annahmen. Müssten schon mit einem „bösen Buben“ telefonieren. Deutsche Sprache wird aber nicht automatisch erkannt.

    Sensburg: Unterschiedliche Ebenen der Herausfilterung, die sich nur auf G‑10 bezieht?

    R.U.: Nein. Also für G‑10 mit Sicherheit, aber welche Filter noch laufen weiß ich nicht.

    Fragerunde 2: Grüne

    Ströbele: Habe im Spiegel gelesen, dass am 14. August 2013 ein BND-Mitarbeiter den Mitarbeiter R.U. gefragt habe, was er mit seltsamen Daten machen soll. Die Antwort war löschen. Sind Sie R.U.? Was meinen Sie genau mit löschen?

    R.U.: Ja. Wenn man versucht, Mailverkehre zu interpretieren, die man nicht genau kennt, kann es zu Missverständnissen kommen. Löschen heißt, wir haben es aus den Erfassungssystemen gelöscht. Kein Vertuschen. Unscharf stellen.

    Ströbele: Bin bei „Löschen“ und „Schreddern“ misstrauisch. Hätte das auch missverstanden werden können?

    R.U.: Nein. Der zuständige Mitarbeiter könnte da gar nichts manipulieren. Ganz klar, was er zu tun hat: Vorgang inaktiv stellen.

    Ströbele: Haben Sie ihn neben der E‑Mail noch angerufen oder ähnlich?

    R.U.: War kein ungeheurer Fund. In August, September 2013 war es sehr hektisch bei uns. Wir sind nicht zuständig für Selektorenliste, da gab es nichts weiteres. Gab auch kein Telefonat, um nochmal explizit nachzuhaken.

    Ströbele: Seit Bekanntwerden der Liste brennt dem Kanzleramt der Hut. Snowden-Enthüllungen sagen doch, dass Anschuldigungen stimmen.

    R.U.: Nein, bin nicht aufgeschreckt worden.

    Ströbele: Haben es also nicht weitergegeben nach oben?

    R.U.: Nein, es kam ja von oben. Späterer Zeuge. Anderer Unterabteilungsleiter auch. Bekam Anruf.

    Ströbele: Aber das war ja ein Mitarbeiter von Ihnen, der sie per Mail gefragt hat, was er damit zu tun hat.

    R.U.: Habe dem Mitarbeiter aufgrund der Weisung von oben gesagt, lösche diese Treffer. Er hat es gemacht und mich informiert.

    Fragerunde 2: SPD

    Flisek: Keine weitere Fragen, will Zeugen D.B. befragen.

    Fragerunde 3: Grüne

    Notz: Was haben Sie den Mitarbeitern gesagt?

    R.U.: Folgende Adresse rausnehmen.

    Notz: Normale Adressen?

    R.U.: Nein, Domains, mehrere davon.

    Notz: Warum ist der BND ausgerechnet am 14. August auf die Idee gekommen, nachzuhaken?

    R.U.: Kein Kontakt mit Kanzleramt.

    Notz: Haben Sie sich die abgelehnten Selektoren angeguckt?

    R.U.: Nein.

    Notz: Verfassungsschutz hätte informiert werden müssen.

    R.U.: War dafür nie zuständig. Wissen und Filter waren in der Zentrale. Wir haben nur aktiv und inaktiv gestellt.

    Notz: Inwieweit wurden Rohdaten oder Metadaten an NSA weitergegeben?

    R.U.: Metadaten ja, aber mit G‑10-Filtern.

    Notz: Europäische Selektoren schon?

    R.U.: Weiß nicht, kann zu den Filtern nichts sagen.

    Ströbele: Kürzel, die uns zum Teil aus dem Spiegel etc. bekannt sind, z. B. diplo, gov usw., dass diese nicht vom BND ausgedacht wurden, sondern vom Abteilungsleiter vorgegeben wurden?

    R.U.: Kamen aus der Zentrale, war für mich ein Nebenvorgang.

    Ströbele: Die Kürzel kamen vom Unterabteilungsleiter?

    R.U.: Weiß ich nicht im Detail.

    Renner: Bei der Satellitenerfassung, handelt es sich dabei auch um europäische Satelliten?

    Wolff: .

    Sensburg: Sie sind als Zeuge entlassen.

    Zeuge 2: D. B., BND, Unterabteilungsleiter T2

    Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg.

    Sensburg: Bitte stellen Sie sich vor.

    D.B.: D.B., Oberst und 55 Jahre.

    Sensburg: Berufssoldat?

    D.B.: Ja.

    Sensburg: Erklärung?

    D.B.: Seit 2000 beim BND, habe zuvor Nachrichtentechnik studiert und danach Referent im Verteidigungsministerium und für nachrichtendienstlich (…) Satellitenaufklärung, danach Referatsleiter. 2008–2011 Nachrichtentechnik. Unterabteilungsleiter für Technische Aufklärung, Bindeglied zu den auswertenden Abteilungen, zuständig für Fachgespräche zu Aufklärungsergebnissen mit ausländischen Partnern. BND ist wichtig, benötigt internationale Zusammenarbeit. Im BND gibt es pflichtbewusste Mitarbeiter, die mit ANDs zusammenarbeiten und dabei deutsche Interessen wahren.

    Fragerunde 1: Vorsitzender

    Sensburg: Sie sind Berufssoldat, auch dort studiert. Elektrotechnik, Nachrichtentechnik.

    D.B.: Ja.

    Sensburg: Waren Sie zwischen Berufssoldat und BND woanders?

    D.B.: Nein, direkt gewechselt.

    Sensburg: Ist BND auf dem technischen Stand der Dinge?

    D.B.: Habe Studium 1982 beendet. Seitdem hat sich so viel getan. Kann technische Zusammenhänge erkennen, aber Details sind mir nicht mehr so bekannt.

    Sensburg: Wissen Sie, was ein Selektor ist?

    D.B.: Ja.

    Sensburg: Was ist das?

    D.B.: Ist eine amerikanische Abart. In Deutschland haben wir Telekommunikationsmerkmale (TKM). In USA unterschiedliche Schreibweisen von z. B. Mailadressen, deswegen viel mehr Selektoren.

    Sensburg: Für ein Telekommunikationsmerkmal mehrere Selektoren, okay. Selektoren, von NSA zur Verfügung gestellt. Wie kommt der BND dran?

    D.B.: Ist im Grundsatz bekannt. Werden in Bad Aibling mehrmals täglich abgeholt. Unterscheidung leitungsvermittelte, also Telefonie, und paketvermittelte, also IP-Verkehr.

    Sensburg: USA haben keinen Zugriff auf deutsches System?

    D.B.: Nein.

    Sensburg: Bad Aibling holt die ab, und dann?

    D.B.: Die werden gesammelt, geben sie dann weiter an Zentrale, wo alles automatisiert geprüft wird. Nachher zurückübermittelt, stellt sie dann in Überwachungssysteme oder Ablehnungsliste rein.

    Sensburg: Ausschließlich automatische Prüfung?

    D.B.: Im wesentlichen. Drei Prüfstufen. False Positives können passieren. Am Anfang z. B. Überprüfung, ob +49 vorne steht. Falls ja, wird das rausgeworfen. Bei Handys kann aber auch 49 in der IMEI stehen, muss dann nochmal überprüft werden, ob das wirklich deutsch ist oder nicht. Einziger manueller Schritt im Normalfall.

    Sensburg: Und umgekehrt, hat Strecke im Blick, ein Selektor, der dann ausgeleitet wird? Selektorenliste, automatisiert G‑10-Filter. Wird mein afghanisches Handy ohne +49 ausgefiltert?

    D.B.: Erste Stufe: Einfache Filter wie der 49-Filter. Zweite Stufe mit G‑10-Positivliste. Dort sind alle Deutschen drin, die über ausländische Kommunikationsmerkmale verfügen. Sind sie in der Liste drin, wird die Nummer nicht überwacht. Relativ umfangreiche Liste, ein paar tausend Nummern. USA schickt zu einer Telefonnummer Erläuterungen dazu, wird mit ausgewertet.

    Sensburg: Wie oft passiert das?

    Wolff: .

    Sensburg: 2002 Kooperation begonnen, MoA. Wann hat Austausch von Selektoren begonnen?

    D.B.: Ich denke, 2005 erste Telefonnummer, 2007 erster IP-Verkehr. Grob gesagt, weiß nicht genau.

    Sensburg: Gabs damals Selektoren-Überprüfung?

    D.B.: Ja, manuell, z. B. über Excel-Listen. Anzahl der Selektoren überschaubar, deswegen ging das noch (in Bad Aibling). Im Probebetrieb hat es ein Mitarbeiter allein gemacht, hat zu einem Zeitverzug von einem Werktag geführt. 2007 hat das die NSA gestört, die wollten Treffer in Echtzeit haben.

    Sensburg: Treffer oder Kommunikationsmerkmale?

    D.B.: Metadaten und Inhalte.

    Sensburg: Haben Sie nach deutschen Inhalten geschaut?

    D.B.: Persönlich nie, wurde in Bad Aibling gemacht. Wurde auf jeden Fall auf G‑10 geprüft. Keine weiteren Prüfungen. Aber damals ist schon Eurocopter aufgefallen. Mitarbeiter hat es festgestellt. Ist zwar nicht G‑10-geschützt, aber man kann das nicht so einfach weitergeben.

    Sensburg: Wir reden über 2008?

    D.B.: Ja, aber da war dann schon alles vorbei.

    Sensburg: Kabel oder Satellit?

    D.B.: Kabel.

    Sensburg: (…)

    D.B.: Habe 2007 Projektgruppe übernommen, 2011 Nachrichtenbearbeiter.

    Sensburg: 2011: Bei Satellitenerfassung wurden Selektoren auf G‑10 geprüft, in Pullach und dann nach Bad Aibling geschickt. Nur automatisiert?

    D.B.: Dritte Stufe: „deutsche Interessen“ …

    Wolff: Details .

    Sensburg: Europäische Selektoren wurden aber nicht rausfiltert?

    D.B.: Richtig.

    Sensburg: Selektoren mussten in Bad Aibling scharf gestellt werden. Haben Treffer auf Satelliten-Strecken erzeugt, z. B. Afghanistan. Wie oft kam es vor, dass da noch G‑10-Verkehr drin war?

    D.B.: Kann ich nicht sagen. Kann immer wieder passieren, wenn Deutsche im Ausland oder in einem Krisengebiet sind.

    Sensburg: Wenn ich in Afghanistan telefoniere, kann ich also überwacht werden. Wenn ich Deutsch spreche, bin ich automatisiert raus?

    D.B.: Technisch gibts formelle Merkmale: Wenn Sie nach Deutschland telefonieren, wird es gefiltert. Wenn Sie in Afghanistan telefonieren, schwierig, denn keine automatische Spracherkennenung.

    Sensburg: Ich müsste aber von einem Selektor-Anschluss anrufen, richtig?

    D.B.: Ja.

    Sensburg: Bei den Selektoren wird z. B. eine deutsche Firma in Afghanistan rausgenommen, aber keine europäischen Firmen. Die wären dann aktiv geschaltet und könnten ausgeleiteten Verkehr produzieren.

    D.B.: Ja. Wenn z. B. aus dem Irak nach Spanien über die Strecke telefoniert wird, kommt das auf (…)

    Sensburg: Wird ausgeleitet?

    D.B.: Ja, Verbindung über Satellit, Krisengebiet.

    Sensburg: Sind grundsätzlich europäische Selektoren rausgenommen worden?

    D.B.: August 2013 Überprüfung des Selektorprofils.

    Sensburg: Wann genau?

    D.B.: Anfang August.

    Sensburg: Gesamtes Selektorprofil, ganz große Summe. Geht das so schnell? Automatisiert? Wie geht das?

    D.B.: Habe technischen Referenten beauftragt, hat mehrere Wochen gebraucht. Musste sich erstmal Profil aus Bad Aibling holen. Zusätzlich zu den wöchentlichen Überprüfungen…

    Wolff: .

    Sensburg: Wieso wurde überprüft?

    D.B.: Weiß nicht mehr genau. Kann mir vorstellen, kurz zuvor war ja Veröffentlichung, dass 500 Millionen Metadaten weitergegeben werden. Was verbirgt sich dahinter? Aber kein konkreter Verdacht, da müsste ich hingucken.

    Sensburg: Sie hatten keine Sorge, dass in dem Pool G‑10-relevante Daten sind?

    D.B.: G‑10-Verfahren ausgereift, gab jährliche Aufsichtsbesuche. Mitarbeiter, sowohl deutsche als auch US, wurden belehrt. Ist zu 99,99 % sicher.

    Sensburg: Waren Sie erschrocken, dass es nicht so sicher war?

    D.B.: Bei meinen Überprüfungen fanden wir keine Deutschen.

    Sensburg: Im August 2013 gefundene Selektoren, danach noch etwas gefunden?

    D.B.: Keine Deutschen.

    Wolff: .

    Sensburg: Im deutschen Interesse liegende?

    D.B.: .

    Sensburg: Der Pool der Selektoren, die sie rausgenommen haben, wie ist das vonstatten gegangen? In der Gesamtmasse gibt es einen Bereich, da sagen wir, den wollen wir nicht erfasst haben. Beide Bereiche dynamisch, oder? Kommen und gehen von Selektoren?

    D.B.: Ja, Kommen und Gehen. Alte gelöscht, neue kamen dazu.

    Sensburg: In Pullach?

    D.B.: Ja, aber auch von US-Seite. Die Sonderprüfung im August 2013 war eine konkrete Überprüfung mit einer konkreten Folge, kann ich aber nur beantworten.

    Sensburg: Sie haben sie beauftragt und das Ergebnis wurde Ihnen vorgelegt?

    D.B.: Ja, Habe dann mit dem Dienststellenleiter in Bad Aibling geredet. Habe ihm gesagt, was drin ist, dass es kritisch ist, habe ihm gesagt, was er sonst noch machen soll. Rest: .

    Sensburg: Wen sonst informiert?

    D.B.: Referatsleiter T2a, UAL T1, direkter Vorgesetzter in Bad Aibling.

    Sensburg: UAL T1 und Sie, waren Sie der Meinung, danach wäre alles ok?

    D.B.: .

    Sensburg: Haben Sie AL6 gemeldet, dass hier Dinge nachträglich nach Bad Aibling zum Nicht-Aktivsein gemeldet worden sind?

    D.B.: Nein, habe keinen Vorgesetzten informiert. (Lachen im Saal)

    Sensburg: Listen: Handelt es sich nicht vielmehr um Dateien oder eine Datei? Keine Papierliste, oder? Sind digital?

    D.B.: Die Dateien, die jede Woche zur Prüfung kommen, sind digital. 2013 war allerdings ein Ausdruck. Habe ihn an die entsprechende Stelle geschickt.

    Sensburg: Wohin?

    D.B.: Nach Bad Aibling.

    Sensburg: Ist die Liste kopiert worden, Post, Fax?

    D.B.: Persönlich per Boten übermittelt, sollte keine physische Kopie existieren, aber digital möglicherweise schon.

    Sensburg: Sie haben es ja nicht nach oben gemeldet.

    D.B.: Habe Handlungsbedarf gesehen, aber keine Relevanz, nach oben zu gehen.

    Sensburg: Warum?

    D.B.: .

    Eisenberg: Zeuge macht Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend § 55 Strafprozessordnung. (Raunen im Saal)

    Sensburg: Seit wann bekannt, dass übergeordnete Ebenen von diesem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben?

    D.B.: 2015.

    Sensburg: Wie ist Ihnen das bekannt geworden?

    D.B.: Wurde zu einer Besprechung nach Berlin zur Leitung und Bundeskanzleramt bestellt.

    Sensburg: Wann genau? März?

    Eisenberg: Zeugnisverweigerungsrecht.

    Sensburg: Warum?

    D.B.: (…)

    Sensburg: Kontinuierliche Überprüfung der Rohdaten (?): Alle drei Monate gescheckt, war das wie 2013?

    D.B.: Wurde mit den drei Stufen gemacht, das Prüfverfahren konnte sich aber ändern, weil z. B. neue Telefonnummern dazugekommen sind.

    Sensburg: Was war anders 2013?

    D.B.: Anderer Ansatz: Welche Kommunikationsdienste sind umfasst und welche geografische Ausrichtung…

    Wolff: .

    Fragerunde 1: Linke

    Renner: EADS und Eurocopter, Erkenntniszuwachs. 2008 aber Kabel-Ende. Zusammenhang?

    D.B.: Kein unmittelbarer. 2005 entdeckt worden. Selektoren sind für Kabel und Satellit gewesen, kein Zusammenhang.

    Renner: Wenn für beides, dann auch bei Eikonal eingesetzt?

    Wolff: .

    Renner: Unterschied in der Selektorenliste zwischen Kabel und Satellit?

    Wolff: .

    Renner: Sie haben nicht nach oben informiert. Haben Sie jemanden über den Beginn der Überprüfung informiert?

    D.B.: UAL1 und Dienststellenleiter in Bad Aibling.

    Renner: Mündlich oder schriftlich?

    D.B.: Mündlich.

    Renner: Wortlaut?

    D.B.: Kann mich nicht erinnern.

    Renner: Wie haben Sie das kommuniziert? Wie war der Auftrag?

    D.B.: .

    Renner: Was machen Sie heute?

    D.B.: Koordiniere Maßnahmen des BND, um zur Cyber-Defence beizutragen.

    Renner: Seit wann?

    D.B.: Oktober letzten Jahres.

    Renner: In Bezug auf Ihre Aussageverweigerung, gibt es dienstrechtliche Schritte gegen Sie?

    D.B.: Nichts eingeleitet.

    Renner: Haben Sie noch Aufzeichnungen zwischen 2008 und 2011?

    D.B.: Akten sind beim Dienstposten verblieben.

    Renner: Haben Sie sich vorbereitet für heute, wie?

    D.B.: Aus Akten.

    Renner: Auch Selektorliste?

    D.B.: Nein.

    Renner: Welche Unterlagen hatten Sie zur Verfügung?

    D.B.: Muss mich beraten. (…) Bundeskanzleramt und Leitung hat mir Akten zur Verfügung gestellt, welche genau, keine Ahnung.

    Renner: Bei der Sachstandserhebung, hatten Sie Einblick in die Selektorenlisten? Welche Listen haben Sie eingesehen?

    D.B.: 2013 in Auftrag gegeben, ist in Dateiform vorhanden. Elektronisch in Ablehnungsliste geschaut.

    Renner: Generelles Problem: Als Zeuge haben Sie Zugang zu Unterlagen, die dem NSAUA nicht zur Verfügung stehen. Ist ein Hindernis für uns.

    Wolff: Ist klar, deswegen ist er ja Zeuge.

    Renner: Kennen Sie Begriff Ablehnungsdatei?

    D.B.: Ja.

    Renner: Seit wann?

    D.B.: März 2015.

    Renner: Wie lautet der Name der Datei?

    D.B.: Wird in Bad Aibling geführt, exakten Namen kenne ich nicht.

    Renner: Datei von 2013, wie war der Name?

    D.B.: Hatte keinen speziellen Namen.

    Renner: Wer hatte die denn?

    D.B.: Der Präsenzzeuge [„Dr. T“] und ich. Ersterer kannte den Dateinamen, ich habe es ja nur ausgedruckt zu Gesicht bekommen.

    Renner: Was ist mit der Datei passiert?

    D.B.: Die Datei ist weg.

    Renner: Seit wann?

    D.B.: Weiß ich nicht, der Rechner wurde ausgemustert.

    Fragerunde 1: SPD

    Flisek: Haben Sie Dienstherren informiert, dass Sie Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen werden?

    D.B.: Nein, habe gestern im Gespräch mit Rechtsanwalt Entscheidung getroffen.

    Flisek: Disziplinarische Maßnahmen befürchtet?

    Eisenberg: Zeugnisverweigerungsrecht ergibt sich aus Pressemeldungen und Art der Fragestellung.

    Flisek: Stimmung im Haus Sommer 2013, nach den Snowden-Enthüllungen? Was kam von der Spitze? Ging alles normal weiter?

    D.B.: Unter hohem Druck musste zu jeder Frage des Kanzleramtes und des Parlaments Stellung genommen werden. Sehr schnell. Reagieren auf Veröffentlichungen, musste sehr schnell komplexe Sachverhalte analysieren. Hoher Druck, viel am Wochenende gearbeitet.

    Flisek: Trotzdem Überprüfung des Profils vorgenommen. Weisung von oben oder selbst in Angriff genommen?

    D.B.: Selbst gemacht. Habe nicht nach kritischen Selektoren gesucht. Warum kann ich nur beantworten. Mir kam die Idee, das und das muss ich überprüfen. Rest: .

    Flisek: Also keine Weisung, Sie selbst haben also eine Stichprobe veranlasst?

    D.B.: Hatte nie Anfangsverdacht, ist eine Unterstellung. Rest .

    Flisek: Einfach so gemacht?

    D.B.: Hatte mit Snowden zu tun und mit den 500 Millionen Metadaten. Den Rest beantworte ich .

    Flisek: Als Sie das Ergebnis hatten, gab es nicht den Anlass, eine Sonderuntersuchung in Gang zu setzen? Wenn ich mit Stichprobe fündig werde, dann müsste man ja gerade im Snowden-Kontext nochmal ran. Bei Personalknappheit könnte man ja mehr Personal anfordern.

    D.B.: Problem wurde aus meiner Sicht behoben. Erläutere ich gern . Habe das gesamte Profil untersucht, deshalb keine Stichprobe. Systematisches Ergebnis.

    Flisek: Sie haben z. B. eine Domain genommen und mit Profil abgeglichen?

    D.B.: Z. B. Habe Profil untersuchen lassen, ohne Anfangsverdacht, wäre Routine gewesen.

    Flisek: Alles ist ja auf den Tisch im Bundeskanzleramt gekommen, aufgrund von Beweisbeschlüssen. Warum ausgerechnet BND-26?

    D.B.: Was soll ich drauf sagen? Was ist die Frage?

    Flisek: Was ist der Grund, dass es gerade jetzt hochkommt?

    D.B.: Persönlich hatte ich keine Akten oder Dateien, die ich vorlegen hätte können.

    Flisek: Wer hat denn den Beweisbeschluss bedient, dass diese Listen existieren?

    D.B.: Es gibt ja Ablehnungslisten, die ich bis 2015 nicht kannte. Nur Bad Aibling verfügt darüber. Die hat die Akte dann verfügbar gemacht.

    [Beratungen zwischen Rechtsanwalt, Wolff und BND(?)-Mitarbeiter]

    Flisek: Sie haben mit R.K. darüber gesprochen, einem anderen Abteilungsleiter. Wie verlief das Gespräch? Einvernehmlich?

    D.B.: Natürlich.

    Flisek: Er hätte ja auch sagen können, das muss nach oben.

    D.B.: Wenn ich irgendwas mit dem Bundeskanzleramt machen will, muss ich ihn immer konsultieren. Wir haben es besprochen, und er war einverstanden.

    Flisek: Getroffen, telefoniert?

    D.B.: Beides.

    Flisek: Von wem kam die Weisung?

    D.B.: (…) Habe Dienst… angerufen und Anweisung erteilt, die mit Bundeskanzleramt abgestimmt war.

    Flisek: Seit 2014 NSAUA, hat sich da bei Ihnen der Gedanke breitgemacht, dass daraus ein größerer Schuh wird? Und das, was wir mit dem Bundeskanzleramt vereinbart haben, das bei uns zu belassen, keine gute Idee war?

    D.B.: Neue Kenntnislage: Ich weiß jetzt, über den Inhalt dieser Listen, jetzt sehr viel besser Bescheid als 2013. Heute würde ich zu einer anderen Entscheidung kommen.

    Flisek: Haben Sie sich die Datei 2013 nicht genau angeguckt?

    D.B.: Aussageverweigerung.

    Fragerunde 1: Grüne

    Notz: Prüfungsaktion 2013, das war am 14. August?

    D.B.: Kann ich nicht genau sagen. Glaube, sie kamen in zwei Tranchen.

    Notz: Wir kennen ja nur die Akten, und das nennt dieses Datum. Andere Akten haben wir ja nicht, eventuell hat es danach andere Maßnahmen gegeben. Eventuell sind ja die 2.000 Selektoren eine Folge einer Nachfolgemaßnahme?

    D.B.: .

    Notz: Ist jemals eine Akte zusammengestellt worden? Schriftlich?

    D.B.: Nein.

    Notz: So eine drastische Maßnahme, und nichts schriftlich?

    D.B.: War verdachtsunabhängig, keine drastische Maßnahme.

    Notz: Bei einer stichprobenartigen Überprüfung, die vielleicht gar nicht die ihre war, ist man auf 2.000 Treffer gekommen. Ihre Maßnahme nicht schriftlich dokumentiert!

    D.B.: . Sie müssen die Zusammenhänge verstehen.

    Notz: Was war der Auslöser für ihre Initiative?

    D.B.: Wollte verdachtsunabhängig überprüfen.

    Notz: Aber sie waren ja überlastet und überprüfen einfach so das Gesamtsystem?

    D.B.: Zur Beantwortung von Fragen in der Zentrale des BND in Pullach einige wenige Personen, die Überblick hatten, aber zeitlich sehr beansprucht waren. Den Auftrag, eine Prüfung zu machen, an einen Referenten weiterzugeben, war einfach. Nicht alle machten Wochenenddienst.

    Notz: Sie haben einen Ausdruck bekommen. Das sind aber nicht die gleichen Dateien, die im Bundeskanzleramt liegen, oder? Die sollen das erste Mal ausgedruckt worden sein.

    D.B.: Ist nicht so einfach, muss ich erklären.

    Notz: Ist es unüblich, dass im BND problematische Sachen nicht weitergegeben werden?

    D.B.: Nein.

    Notz: Man erwartet, dass Dinge, die relevant sind, weitergegeben werden.

    D.B.: Ja.

    Notz: 2005 hat man eine gezielte Überprüfung veranlasst (Eurocopter etc), und da schlägt das Problem auf. Was hat man dann gemacht, 2005?

    D.B.: Ich weiß es nicht genau, war nicht an der Stelle, die diese Prüfungen gemacht hat. Ich denke, man hat das gesamt Profil nach ähnlichen Sachen durchsucht?

    Notz: Wurde nach oben gemeldet?

    D.B.: Nein, weil ich denke, dass nichts gefunden wurde.

    Notz: Wie kann es sein, dass es sich in den Akten findet (?)

    D.B.: EADS und Eurocopter war zumindest bis zum Abteilungsleiter bekannt. Weiß aber nicht im Detail, wie es zu Aktenvermerken kam.

    Notz: Es wäre also nicht unüblich, dass solche gravierenden Fälle nicht nach oben gemeldet werden?

    D.B.: (…)

    Wolff: Spekulative Frage!

    Fragerunde 1: Union

    Warken: Haben Sie sich mit jemandem beraten, als Sie die Überprüfung veranlasst haben?

    D.B.: Kann nicht mehr genau sagen. Kriterien kann ich sagen, wie gesagt verdachtsunabhängig.

    Warken: Haben Sie nachjustiert?

    D.B.: Ja, Referent hat berichtet, haben überlegt, ob man ausdehnt usw.

    Warken: Wie lange hat Gesamtvorgang gedauert?

    D.B.: Mehrere Wochen.

    Warken: Ging in der Zeit der Betrieb normal weiter?

    D.B.: Hatte keinen Verdacht, deshalb lief es weiter. Maßnahme gab es erst, als ein bestimmtes Ergebnis herauskam. In der Folge gab es Ergebnisse, Maßnahmen wurden zeitnah umgesetzt.

    Warken: Man hätte nach mehr suchen können, aber Sie sagten, dass es kein Restproblem gegeben hätte.

    D.B.: Hatte keinen konkreten Anhalt, der einer weiteren Analyse bedurft hätte.

    Warken: Sie haben dem UAL T1 einen Suchauftrag erteilt.

    D.B.: Habe ihn informiert, über das Ergebnis informiert und über die vorgeschlagene Maßnahme.

    Warken: Mit wem haben sie das besprochen?

    D.B.: (….)

    Warken: Wo befinden sich Selektoren, während sie überprüft werden?

    Wolff: .

    D.B.: Was ich sagen kann – bei zeitunkritischen Selektoren unproblematisch.

    Warken: Nach Änderung/Ablehnung eines Selektors, könnte man den händisch ändern?

    D.B.: Ergibt sich aus bestimmten Sachen. Wenn ein Dschihadist, ein ausländischer, nach Deutschland reist, wird er nicht überwacht, wenn er ausreist, dann wieder schon.

    Warken: Werden abgelehnte Selektoren an die USA gemeldet?

    D.B.: Ja, …

    Wolff: .

    Warken: Und innerhalb des BND, schaut da jemand drauf?

    D.B.: Verstehe Ihre Frage nicht.

    Warken: Bewertet jemand diese abgelehnten Selektoren? Könnte ja auch Interesse bestehen.

    D.B.: Routinemäßig meines Wissens nach nicht.

    Warken: Aber anlaßbezogen wurde schon draufgeschaut.

    D.B.: Datenbank bietet die Möglichkeit.

    Warken: Wird mit den USA darüber gesprochen, wird Ablehnung akzeptiert?

    D.B.: Ja.

    Warken: Aus welchen Erfassungsansätzen stammen die Daten?

    Wolff: .

    Lindholz: Verständnisfrage: Wenn Selektoren abgelehnt wurden, hat die NSA vielleicht leicht abgeänderte Selektoren geliefert, um das zu umgehen?

    D.B.: Spekulativ, NSA hat weltweit viele Ermittlungsansätze.

    Lindholz: Kann nicht nachvollziehen, dass beim BND nicht nachgehakt wurde bei abgelehnten Selektoren.

    D.B.: Ein Sachbearbeiter, wenn er ständig die selben Ablehnungen bekommt, sollte das nach oben melden, aber ich weiß nicht, ob das so stattgefunden hat.

    Warken: Hat es eine Erfassung zunächst eingespeister, dann aber abgelehnter Selektoren gegeben? Z. B. nach Ihrer Überprüfung?

    D.B.: Begrenzt nachvollziehbar. Datenbank darf keine große Historie führen, Meldungen nach oben sind nicht erfolgt.

    Warken: Hat man an die USA Ergebnisse, die mit solchen illegalen Selektoren erzielt wurden, geliefert?

    D.B.: Kann ich nicht nachvollziehen.

    Fragerunde 2: Linke

    Renner: Kennen Sie das MoA?

    D.B.: Ja, gibt auch einen „Legal Annex“, der US- und deutsche Staatsbürger schützt.

    Renner: Was passiert bei Verstößen?

    Wolff: .

    Renner: Für den Bereich G‑10?

    D.B.: Es gibt ein eigenes Referat, die wissen das ganz genau, ich nicht.

    Renner: Gibt es Benachrichtigungspflichten bei Kenntnis von Verstößen gegen G‑10?

    D.B.: Dienstvorschrift, steht drin, weiß nicht auswendig.

    Renner: Existiert eine Benachrichtigungspflicht?

    D.B.: Soweit ich weiß nicht, bin kein Experte. Illegal erfasste Daten müssen aber gelöscht werden. BND bekommt ein Auftragsprofil von der Regierung. Sucht dann nach relevanten Daten. Wenn die nicht mit Profil übereinstimmen, wird es gelöscht. Grundrechtsschutz geht noch viel tiefer, wird sofort gelöscht.

    Renner: Bei Sichtung von Selektoren bzw. Ergebnissen, wenn europäische Institution betroffen sind: Was dann?

    D.B.: .

    Renner: Gibt es dazu Regelungen? Was ist, wenn europäische betroffen sind?

    D.B.: Ja, es gibt Regeln.

    Renner: Seit wann?

    D.B.: Spätestens seit Anfang November 2013

    Renner: Auswertung ab August 2013, wie lange lief die genau? Könnte einen Zusammenhang geben?

    D.B.: Nein.

    Renner: Ab wann sagt man, jetzt muss ich ganz nach oben klingeln?

    D.B.: Kommt drauf an, abhängig auch von Dienstvorschrift.

    Fragerunde 2: Union

    Sensburg: Sie waren ja beim Militär, kennen Sie „Melden macht frei“?

    D.B.: Ja klar, dann wird man Verantwortung los.

    Sensburg: Wann würden Sie entscheiden, das ist ein Sachverhalt, der zu melden ist und wann nicht? Abstrakte Definition?

    D.B.: Abwägungsprozess. Welche Ebene hat welche Kompetenz, mit den Jahren entwickelt man ein Gefühl, was meldewürdig ist. Je höher die Position, desto weniger feste Regeln. In bestimmten Fällen gibt es vorgeschriebene Vorschriften, bei bestimmten geht man ein Risiko ein.

    Sensburg: Das liegt aus Ihrer Sicht nicht vor?

    D.B.: Keine Ahnung.

    Lindholz: Wann fiel dem BND erstmals auf, dass Selektoren europäischer Institutionen betroffen sind?

    D.B.: .

    Warken: Zeitungsbericht 2014: Gruppe soll gegründet worden sein, die verdächtige Selektoren zusammengetragen hat. Stimmt das?

    D.B.: Weiß ich nicht, müsste ich mir näher ansehen.

    Warken: Seit 2005 innerhalb des BND bekannt, dass es kritische Suchbegriffe gibt. Kenntnis, was danach passiert ist?

    D.B.: Kenntnis hatte ich, aber ich weiß nicht, was danach passiert ist. 2005, 2006. Abteilungsleiter wusste Bescheid. Innerhalb der Abteilung wussten viele davon, war kein Geheimnis.

    Warken: 2008 erneut Selektoren aufgefallen.

    D.B.: Halte ich für unwahrscheinlich, da hätten ja neue Firmen mit neuen Namen auftreten sollen.

    Warken: 2008: Wurde informiert, was 2005 bekannt wurde?

    D.B.: War 2008 nicht in Abteilung.

    Warken: Konsequenzen 2008?

    D.B.: Weiß ich nicht.

    Warken: 2010 gab es wieder eine Meldung

    D.B.: War damals nicht in der Abteilung.

    Fragerunde 2: Grüne

    Ströbele: Haben Sie sich die 2013 von Snowden veröffentlichten Dokumente angesehen?

    D.B.: War erforderlich, auch aus Interessengründen.

    Ströbele: Ist Ihnen der Name Dietmar B. in den Dokumenten aufgefallen?

    D.B.: Ja.

    Ströbele: Sind Sie das? Haben Sie das auf sich bezogen?

    Eisenberg: Zeugnisverweigerungsrecht.

    Ströbele: Waren Sie damals auf Dienstreise mit einem Kollegen in den USA?

    Eisenberg: Unterbrechung gewollt, um sich zu beraten.

    17:45: Beratungssitzung von Flisek beantragt. Sitzung unterbrochen.

    Ströbele: Wer hat sich die Überprüfung der Selektoren wie diplo, gov usw. ausgedacht? Waren Sie das, oder jemand anderer?

    D.B.: . Außerdem hatte ich persönlich rein gar nichts damit zu tun.

    Ströbele: Sie haben doch den Auftrag erteilt, die Selektoren zu überprüfen. Wie kam es zur Entscheidung?

    D.B.: Hatte Kriterien, die aber anders sind als die, die Sie meinen.

    Fragerunde 3: Linke

    Hahn: Wer kann im BND Verfügungen, Dienstanweisungen usw. erlassen?

    D.B.: Das kann jeder Vorgesetzte, für seinen Bereich. Je größer der Bereich – also z. B. Abteilungsleiter.

    Hahn: Seit November 2013 gab es eine Verfügung in Bezug auf europäische Ziele. Wenn es eine Neuregelung gab, wer hat sie erlassen? Hintergrund: BND-Spitze sagt ja, sie habe keine Ahnung gehabt. Wer wusste von der Panne?

    D.B.: Verstehe die Frage nicht.

    Hahn: Das hatte ja einen Grund, denn erst wenige Wochen zuvor kam die Selektorensache ans Licht. Da muss es einen Zusammenhang gegeben haben.

    D.B.: Muss mich beraten. (…) .

    Hahn: Wer hat diese Weisung erlassen?

    D.B.: [Berät sich mit Wolff.] Präsident hat sie erlassen.

    Hahn: BND-Spitze wusste also doch Bescheid, dass europäische Ziele betroffen waren.

    Wolff: Zeuge sagt, dass kein Zusammenhang besteht. Mehr erklärt er .

    Hahn: Sie haben mit Kollegen gesprochen. Eine Liste sei wohl gelöscht worden. Mit wem haben Sie gesprochen, von wem stammt die Info?

    D.B.: Habe erfahren, dass Aktionen stattgefunden haben. Wurde gefragt, ob ich eine Vollzugsmeldung erhalten hätte. Referatsleiter T2a war Gesprächspartner, möglicherweise noch Referenten.

    Hahn: Diplomatische Ziele waren inbegriffen. Allgemein: Gab es Selektoren, bei denen z. B. nur stand: @diplo.at, also Wildcard.

    Wolff: Zum Inhalt kann nur gesprochen werden. Kann auch nicht abstrakt beantwortet werden, würde nachrichtendienstliche Methodik gefährden.

    Fragerunde 3: Grüne

    Notz: Ist eine wichtige Frage: 2.000 einzelne Ziele sind eine Sache, Wildcards erschlagen aber deutlich mehr.

    Wolff: .

    Notz: Es gibt das Drei-Stufen-Verfahren. Ab welchem Jahr ist es gelaufen?

    D.B.: Sicher kann ich sagen, dass es seit 2008 für Bad Aibling angewandt wurde. Oder zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.

    Notz: Zwei Stufen hundertprozentig, drei Stufen ziemlich sicher?

    D.B.: Ja.

    Notz: Erste Stufe: schlichte G‑10-Filter, also .de-Mailadressen, +49-Vorwahlen usw.?

    D.B.: Ja.

    Notz: Zweute Stufe: G‑10 Positivliste. Was versteht man darunter?

    D.B.: Auslandsvertretungen, § 3 G‑10-Gesetz [„Beschränkungen in Einzelfällen“], Dschihadisten, etc.

    Notz: Dritte Stufe kann man nicht öffentlich sagen. Zwei Fragen: Bei Aussortierung gibt es falsch aussortierte. Sortiert man die falsch aussortierten wieder ein?

    D.B.: Möglich, wird geprüft.

    Notz: Wie findet Nachsortierung statt?

    D.B.: Bin unsicher mit abgelehnten Deutschen, inwieweit die gespeichert werden oder nicht.

    Notz: Aber wenn die falsch aussortierten wieder eingeordnet werden, wie? Wird das händisch gemacht? Wie funktioniert das genau? (z. B. MAC-Adresse mit 49 o.ä.)

    D.B.: Bezüglich Speicherung von Fehltreffern kann ich keine Aussage treffen.

    Notz: Wie wäre das logisch aufzulösen?

    D.B.: Unter Federführung von Juristen.

    Notz: Drei Stufen. Was macht die Negativliste? 2015 erstmals aufgeschlagen, 38.000 Selektoren.

    D.B.: Selektorenvorschläge kommen nach Bad Aibling und werden in der Ablehnungsliste geführt.

    Notz: Wir führen die Ablehnungsdatei aus dokumentatorischen Gründen, okay. Aber wenn nicht, was machen Sie damit? Und, wofür brauchen Sie die Liste eigentlich? Welchen konkreten Zweck hat sie?

    D.B.: Ist historisch gewachsen. Ein mögliches Argument: Die USA-Seite schickt bereits einmal abgelehnte Selektoren – kann dann abgeglichen werden. Überzeugend finde ich das aber auch nicht.

    Sensburg: Ist Selektorenliste Papier, Datei oder Datenbank?

    D.B.: Datenbank.

    Ströbele: 2005 EADS, Eurocopter bekannt.

    D.B.: Ja, Franzosen aber nicht.

    Ströbele: Wann ist das das erste Mal aufgetaucht?

    D.B.: Eine konkrete Erinnerung: Eine Nähe mit diesem Datum (wohl 2005).

    Ströbele: 2013, Selektoren wurden überprüft. Snowden-Debatte, wurden eventuell auch deutsche Unternehmen abgehört? Damals herrschte in Deutschland Wahlkampf. Haben Sie sich das Sommerinterview mit Merkel angesehen?

    D.B.: Weiß nicht.

    Ströbele: Dort hat sie gesagt: Es gibt keine Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen. Erinnern Sie sich?

    D.B.: Nicht wirklich.

    Ströbele: Wer hat dann die Bundeskanzlerin falsch informiert?

    Wolff: Suggestive Frage, D.B. wusste doch nichts.

    Ströbele: Doch, Eurocopter.

    Wolff: Das ist doch keine Wirtschaftsspionage!

    [Unruhe im Saal, Sensburg schaltet alle Mikros aus.]

    Ströbele: Eurocopter und EADS war Ihnen ein Begriff. Und Merkel sagt, deutsche Unternehmen seien nicht ausspioniert worden. Warum wurde sie nicht informiert? Warum wurde sie nicht angerufen?

    D.B.: Auf die Idee bin ich nicht gekommen.

    Ströbele: Snowden-Dokumente haben damals Schlüsse auf Wirtschaftsspionage nahegelegt.

    D.B.: Habe keine Kenntnis davon.

    Sensburg: Noch Fragen? Keine. Bevor Sitzung beginnt, noch ein Zeuge, Dr. T. Sitzung wird für 15 Minuten unterbrochen.

    Zeuge 3: M. T., BND, Sachbearbeiter Selektorenprüfung

    Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg.

    Sensburg: Bitte stellen Sie sich vor.

    M.T.: Name M.T. Oberregierungsrat, 44 Jahre alt, wohne in Pullach. Kein Eingangs-Statement.

    Fragerunde 1: Linke

    Renner: Vorheriger Zeuge sagte, dass sie möglicherweise der Sachbeamte waren, um Selektoren zu überprüfen. Korrekt?

    M.T.: Ja, das war ich.

    Renner: Wie kam es dazu?

    M.T.: Er kam auf mich zu, um zu schauen, welche Arten von Selektoren dort drin sind und ob Aufklärungsschwerpunkte der NSA erkennbar sind.

    Renner: In Bezug auf Regionen?

    M.T.: Ja.

    Renner: Arbeitsmittel?

    M.T.: Eine Datei, die alle Selektoren enthielt.

    Renner: Auf einem Rechner angesehen, auf Ihrem Dienstrechner?

    M.T.: Auf separatem Rechner, außerhalb des Netzes angesehen, aufgrund der Dateigröße.

    Renner: Sie haben Selektoren überprüft, wurden dabei Selektoren in eine andere Datei ausselektiert?

    M.T.: Habe versucht, sie zu trennen nach unterschiedlichen Typen und habe die dann in einzelne Dateien verpackt.

    Renner: Wie viele Dateien?

    M.T.: Kann ich nicht mehr sagen. Mehr als eine.

    Renner: Welche Kriterien noch?

    M.T.: Zunächst nach technischen Gesichtspunkten. Welche Arten von Kommunikationsmitteln u.ä.

    Wolff: .

    Renner: Haben sie Selektoren entdeckt, die gegen G‑10-Gesetz verstoßen haben oder gegen europäische Interessen?

    M.T.: Ergab sich im Zuge der Untersuchung, war überrascht. Habe separate Datei angelegt.

    Renner: Name der Datei? Wurde sie ausgedruckt?

    M.T.: Namen weiß ich nicht mehr. Ausgedruckt ja, einmal. Datei befand sich nur auf meinem Rechner.

    Renner: Existiert sie noch?

    M.T.: Habe sie nicht wiedergefunden.

    Renner: Wann haben sie gesucht?

    M.T.: Im März.

    Renner: Warum ist sie weg?

    M.T.: Nach Abschluss der Untersuchung habe ich sie gelöscht.

    Renner: Mit wem haben Sie darüber gesprochen?

    M.T.: Nur mit UAL darüber gesprochen.

    Renner: Hat noch jemand mit der Datei gearbeitet?

    M.T.: Nur ich alleine.

    Renner: D.B. meinte, es gab noch Helfer.

    M.T.: Nur ganz zu Beginn, zwei Helfer. Kamen aber mit den Datenmengen nicht zurecht, habe dann allein weitergemacht.

    Renner: Negativselektoren wurden wieder eingespeist, damit sie nicht mehr länger ausgewertet werden. Wie?

    M.T.: Weiß ich nicht.

    Renner: Wurden die in Bad Aibling deaktiviert?

    M.T.: Habe gehört, dass das stattgefunden hat.

    Renner: Da hätte man aber eine Kopie der Datei gebraucht.

    M.T.: War auf Grundlage des Ausdrucks.

    Renner: 12.000 Selektoren von Papier? Händisch?

    M.T.: Gehe nicht davon aus.

    Renner: Ergibt keinen Sinn.

    M.T.: Frage können nur Kollegen aus Bad Aibling beantworten.

    Renner: Kopie wurde nicht angelegt?

    M.T.: Hat meines Wissens nicht stattgefunden.

    Fragerunde 1: Union

    Warken: Was ist ihre normale Aufgabe?

    M.T.: Bereich der technische Lage (?). Aufgabengebiet hat mit Selektorenprüfung nichts zu tun.

    Warken: Immer noch dort tätig?

    M.T.: Vom Dienstposten her ja, aber im Moment woanders eingesetzt.

    Warken: D.B. Vorgesetzter?

    M.T.: War vorher, jetzt nicht mehr.

    Warken: Prüfauftrag von D.B.: Wollte Selektoren anhand bestimmter Kriterien überprüfen. Wie viele Kriterien? Waren das Oberbegriffe?

    M.T.: Kann ich schlecht sagen. Zunächst technische Kriterien, dann innerhalb weitere Sortierung.

    Warken: Technische Kriterien, was genau?

    M.T.: Art des Kommunikationsmittels…

    Wolff: .

    Warken: Welche Kriterien später, dynamischer Prozess?

    M.T.: Kriterien lagen anfangs nicht auf der Hand, wurden im Zuge der Untersuchung entwickelt.

    Warken: Weitere Kriterien hat wer entwickelt?

    M.T.: Ich selbstständig.

    Warken: Auf welcher Grundlage?

    M.T.: Bestimmte Kriterien lagen auf der Hand, dann habe ich nach Systematiken gesucht. Wenn ich weiteres Kriterium erkannt habe, habe ich entsprechende Selektoren aussortiert und weitergemacht.

    Warken: Wie lang?

    M.T.: Etwa vier Wochen.

    Warken: Sie haben aus Bad Aibling die Datei bekommen, die Selektoren waren dort aber noch weiter aktiv. Haben Sie Kopie erhalten?

    M.T.: So war’s, ja.

    Warken: Nach den ersten Ergebnissen, wurden dann Selektoren aussortiert?

    M.T.: Erste Ergebnisse waren noch unauffällig, deshalb keine Veranlassung, Konsequenzen zu ziehen. Erst später auffällige Dinge.

    Warken: Wann wurde eingestellt?

    M.T.: Meines Wissens sofort, weiß aber nicht genau. Vorgesetzten informiert, der hat es an Bad Aibling weitergegeben. Zwei Schritte: Teilergebnis, das vervollständigt, und dann weitergemacht.

    Warken: Nach Abschluss der Untersuchung gab es einen Ausdruck und eine Datei. Was ist damit passiert? Wie ist das technisch passiert, wenn Sie keine Datei weitergeleitet haben?

    M.T.: Ergebnisse hatten gewisse Struktur, nach entsprechenden Kriterien automatisch zu durchsuchen, um die Selektoren zu entfernen.

    Warken: Wurde alles von ihnen Entdeckte rausgenommen?

    M.T.: Kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

    Schipanski: Warum wurden gerade Sie ausgewählt?

    M.T.: D.B. war mein Chef, er hielt mich für geeignet.

    Schipanski: Hatten Sie das erste Mal mit Selektoren zu tun?

    M.T.: Ja.

    Fragerunde 1: Grüne

    Notz: War das eine abgeschirmte Operation oder allgemein bekannt?

    M.T.: War nicht bekannt.

    Notz: Wer wusste davon?

    M.T.: Referatsleiter und mehrere Kollegen in der Umgebung.

    Notz: Warum eigener Rechner? Vertuschung?

    M.T.: Nein, das war, weil Arbeitsrechner zu schwach war.

    Notz: Wann genau wurde die Prüfung durchgeführt?

    M.T.: Weiß nicht genau, habe den Auftrag Anfang August bekommen.

    Notz: Ergebnisse wann geliefert?

    M.T.: Weiß nicht mehr.

    Notz: 14. August oder 29. August?

    M.T.: Eher 14 August.

    Notz: Sie sagten, es hätte vier Wochen gedauert.

    M.T.: Deutlich vor dem Ende der Gesamtanalyse sind mir verdächtige Selektoren aufgefallen.

    Notz: Drei Suchbegriffe und tausende gefundene Merkmale. Ist das die in den Medien besprochene Prüfung?

    Wolff: .

    Notz: Der verwendete Rechner wurde abgezogen. Wann?

    M.T.: Habe die Formulierung nicht benutzt.

    Notz: War der Zeuge zuvor. Wann?

    M.T.: Weiß nicht, was das bedeuten soll.

    Notz: Haben Sie den Rechner noch?

    M.T.: Das Gerät wurde mir leihweise gegeben, habe ihn zurückgegeben.

    Notz: Wann?

    M.T.: Zu Beginn dieses Jahres.

    Notz: Wann?

    M.T.: Vor März.

    Notz: Die Datei ist darauf nicht mehr vorhanden, wurde das noch von jemand anderem überprüft außer von Ihnen?

    M.T.: Nicht dass ich wüsste.

    Notz: Sie wollen also nicht auflösen, ob das Ihre Untersuchung war, die in den Medien aufgetaucht ist, oder war es eine andere Überprüfung?

    M.T.: 12.000 Suchbegriffe ist nicht meine Prüfung.

    Notz: Diese Prüfung ist vor, nach oder parallel zu Ihrer Prüfung erfolgt?

    M.T.: Habe davon erst aus den Medien in den letzten Tagen erfahren, weiß sonst nichts.

    Notz: Ist irgendetwas von ihren Methoden verschriftlicht worden?

    M.T.: Außer den Ergebnissen nichts. Liste der beanstandeten Ergebnisse ja.

    Notz: Haben Sie einen Bericht geschrieben?

    M.T.: Nein.

    Notz: Wie kommt das?

    M.T.: Mein Vorgesetzter war mit mündlichem Bericht zufrieden.

    Notz: Wollte er so einen?

    M.T.: Kein ausdrücklicher Auftrag, deshalb nicht geschehen.

    Fragerunde 1: SPD

    Flisek: Mit 12.000er-Untersuchung haben Sie nichts zu tun?

    M.T.: Nein.

    Flisek: Mit 2.000er?

    M.T.: Ja, das war meine Untersuchung.

    Flisek: Ok, da ist der Zusammenhang. Der Auftrag kam von D.B. mündlich?

    M.T.: Ja, er kam auf mich zu.

    Flisek: Auftrag?

    M.T.: Er sagte, ich solle mir die Liste der Selektoren geben lassen und analysieren, z. B. Interessenschwerpunkte.

    Flisek: Das war der ursprüngliche Auftrag?

    M.T.: Ja.

    Flisek: Wer hat Ihnen die Liste gegeben?

    M.T.: Bad Aibling hat das sofort gemacht. Datenvolumen war zu groß, deshalb der andere Rechner.

    Flisek: Die problematischen Selektoren, war das ein Zufallsfund?

    M.T.: Ja.

    Flisek: War ja viel Arbeit. Plötzlich tauchen erste problematische Selektoren auf. Was haben Sie sich dabei gedacht? War es Ihre eigene Entscheidung, dass es sich um sensible Selektoren handelt?

    M.T.: Schien mir politisch sensibel zu sein.

    Flisek: Also eigene Entscheidung?

    M.T.: Ja. Und (…)

    Flisek: Haben Sie erstmal weitergearbeitet oder Meldung an Vorgesetzten erstattet?

    M.T.: Erst mal weitergemacht, dann Meldung.

    Flisek: Welche Kriterien?

    M.T.: Anfangs ähnliche Kriterien, dann ausgeweitet.

    Flisek: Wie hat Vorgesetzter reagiert, als Sie ihn informiert haben?

    M.T.: Kann mich nicht mehr erinnern.

    Flisek: War er überrascht?

    M.T.: Er ist kein Mensch, der starke Emotionen zeigt.

    Flisek: Ursprünglicher Auftrag in eine andere Richtung gelenkt? Arbeiten Sie länger dran?

    M.T.: .

    Flisek: Mit wem haben Sie darüber geredet?

    M.T.: Mit Referatsleiter H.K. und UAL.

    Flisek: Wie hat der reagiert?

    M.T.: Hat mich an UAL verwiesen.

    Flisek: Was hat der damit gemacht?

    M.T.: Habe keine direkte Rückmeldung erhalten. Von Konsequenzen in Bad Aibling gehört.

    Flisek: Haben Sie beim UAL nachgefragt, was daraus geworden ist? Wie damit weitergemacht wurde?

    M.T.: Nein.

    Flisek: Warum? Doch nicht so brisant?

    M.T.: Bin davon ausgegangen, dass das Notwendige veranlasst wurde.

    Flisek: Was wäre das gewesen?

    M.T.: Das liegt außerhalb meines Kompetenzbereichs.

    Sensburg: Keine weiteren Fragen mehr, es geht weiter mit der Sitzung.

    Das war’s für uns heute. (19:44)

  • : BND-Skandal-Follow-Up: Von Affenschultern und Testaten
    BND-Skandal-Follow-Up: Von Affenschultern und Testaten

    monkeyshoulder
    Nach unserer Übersicht der Ereignisse zum jüngsten BND-Skandal, die vor allem auf Äußerungen von PolitikerInnen einging, reißen wir hier die neuesten Entwicklungen im BND-Skandal an:

    • Airbus stellt wegen Berichten über Wirtschaftsspionage der NSA Strafanzeige gegen unbekannt
    • Die Bundesanwaltschaft leitet einen Prüfvorgang ein, um festzustellen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, wie z.B. Spionage oder Landessverrat
    • Suchbegriffe, die auf europäische Ausspähziele hinwiesen, wurden ohne Unterrichtung des BND-Chefs gelöscht
    • Der BND hat die für die NSA gesammelten Daten auch selbst ausgewertet
    • Operation „Monkeyshoulder“ sollte dem britischen GCQH Zugang zu Rohdaten verschaffen, die direkt von der zentralen Datenleitung der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main hätten abgeschnorchelt werden sollen
    • Der BND stellt fest, dass die NSA seit 2002 freie Hand hatte und beständig Regeln brach, was aber gar nicht so schlimm sei

    Donnerstag, 30. April 2015

    Nach Handelsblatt-Berichterstattung stellt Airbus im Zusammenhang mit dem BND-Skandal Strafanzeige gegen unbekannt.

    Der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus stellt Strafanzeige gegen unbekannte Täter, nachdem er Berichte über angebliche NSA-Spionage gelesen hat, die Airbus zum Ziel hatten. „Wir haben die Bundesregierung um Auskunft gebeten. Wir werden jetzt Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Industriespionage stellen“, sagte ein Konzernsprecher dem Handelsblatt.

    Das Unternehmen habe keine eigenen Erkenntnisse oder Informationen zu den Vorwürfen gegen den US-Abhördienst NSA und den Bundesnachrichtendienst. „Wir sind allerdings alarmiert, weil der konkrete Verdacht der Industriespionage im Raum steht“, so der Sprecher.

    Freitag, 01. Mai 2015

    Dem Spiegel liegen Informationen vor, nach denen sich der Generalbundesanwalt in den BND-Skandal eingeschaltet hat.

    Ein Sprecher bestätigte am Freitag SPIEGEL-Informationen, wonach die Bundesanwaltschaft einen entsprechenden Prüfvorgang eingeleitet hat. Untersucht werde, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt, die in die Zuständigkeit der Behörde fällt. Diese ist unter anderem für die Strafverfolgung von Spionage und Landesverrat zuständig.

    In einem weiteren Artikel berichtet Spiegel Online über einen BND-Mitarbeiter, der bei der Suche nach Selektoren, die die Wörter „diplo“, „gov“ oder „Bundesamt“ enthielten, auf 12.000 solcher Einträge gestoßen ist. Auf die Frage an einen Vorgesetzten, was mit diesen Einträgen zu machen sei, bekam dieser die folgende Antwort: „Löschen“.

    Bei der Untersuchung der am Horchposten in Bad Aibling eingespeisten NSA-Suchbegriffe stieß der Bundesnachrichtendienst (BND) im August 2013 in großem Umfang auf sogenannte Selektoren, also Suchmerkmale. Mit diesen forschten die USA Diplomaten und Mitarbeiter von Regierungen in Europa aus.

    Nach Informationen des SPIEGEL durchsuchte ein Sachbearbeiter die aktive Suchdatei der NSA mit den Kürzeln „diplo“, „bundesamt“ und „gov“. Es handelte sich um Bestandteile von E‑Mail-Adressen, die Diplomaten, Behörden und Regierungen in Deutschland und weiteren europäischen Ländern verwenden.

    Auf Anhieb landete der BND-Mitarbeiter einen Volltreffer: Es fanden sich insgesamt 12.000 solcher Merkmale in der Suchdatei, darunter etliche E‑Mail-Adressen, die zu hochrangigen französischen Diplomaten führten. Auch E‑Mail-Accounts von EU-Institutionen und von Mitarbeitern mehrerer europäischer Regierungen sollen sich darunter befunden haben.

    Am 14. August 2013 teilte der BND-Sachbearbeiter seine Entdeckung dem BND-Verantwortlichen vor Ort mit dem Kürzel R. U. mit. „Was soll ich damit machen?“, schrieb der Beamte. Die Antwort war ein Wort: „Löschen.“

    Auch die Süddeutsche berichtete über die 12.000 Datenbankeinträge, welche neben den Begriffen „diplo“, „gov“ und „Bundesamt“ auch die Mail-Endungen .eu enthielten. Diese konnten 2000 Personen und Institutionen zugeordnet werden, unter denen sich auch „viele Freunde oder engste Partner“ von Deutschland befinden.

    Alle Mail-Endungen auf .eu – also Adressen europäischer Institutionen – sowie Begriffe wie „diplo“, „gov“ und „Bundesamt“ werden [am 14. August 2013] aus der Datenbank gezogen. Es sind 12 000. Der BND-Beamte fragt: „Was soll ich damit machen?“ Nur Stunden später kommt die Antwort eines Vorgesetzten: „Löschen.“

    Diese 12 000 Suchbegriffe sind der Kern der jetzigen Affäre. Sie waren im sogenannten „aktiven Profil“: Die Computer des BND waren bis zum Morgen des 14. August programmiert, nach ihnen zu suchen – und die Daten an die NSA weiterzuleiten. Nur wenn Deutsche im Datenstrom auftauchten, gelten aufgrund der Gesetzeslage strenge Regeln. Alle anderen Europäer, egal ob bei der EU-Kommission, im französischen Außenministerium oder im Élysée-Palast aber waren ohne Schutz, wenn sie auf der Liste standen und ihre Kommunikation über Satellit ging. Die 12 000 Suchbegriffe betreffen nach bisherigen Feststellungen 2000 Personen und Institutionen, von denen viele Freunde oder engste Partner der Deutschen sind. Nun liegt die Liste im Kanzleramt. Sie ist ein Albtraum.

    Außerdem gelangen über den Spiegel Informationen zur Operation „Monkeyshoulder“ an die Öffentlichkeit. Dabei ging es um die Zusammenarbeit mit dem britischen GCHQ, der dem BND anbot, ein System zur Verfügung zu stellen, das dieser dafür nutzen sollte, Transitdatenleitungen der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main anzuzapfen und die so gesammelten Rohdaten ans Empire zu übermitteln.

    Nach Informationen des SPIEGEL hat der BND offenbar am Kanzleramt vorbei eine weitere heikle Geheimdienstoperation mit ausländischen Partnerdiensten geplant. Um an eine zentrale Datenleitung der Deutschen Telekom in Frankfurt am Main zu gelangen, bot der britische Geheimdienst GCHQ dem BND im Jahr 2012 ein hoch entwickeltes Erfassungs- und Verarbeitungssystem an; die Deutschen sollten es nutzen, um Transitdatenleitungen anzuzapfen und die Rohdaten zu übermitteln. Dafür wollten die Briten auch Daten aus ihrer Auslandserfassung übermitteln. Als dritten Partner wollten die Deutschen die amerikanische NSA involvieren. Die Operation lief unter dem Codenamen „Monkeyshoulder“. Zudem steht die Frage im Raum, ob der BND bei der Spionage gegen befreundete Staaten wie Frankreich half.

    Obwohl es beim BND erhebliche rechtliche und politische Bedenken gab, wurde das Projekt bis weit ins Jahr 2013 vorangetrieben. Intern wurde die Ansage gemacht, niemanden offiziell in Kenntnis zu setzen, weder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik noch das Bundeskanzleramt als oberste Aufsichtsbehörde. BND-Mitarbeiter wurden in mehreren Workshops am GCHQ-Erfassungssystem geschult. Der letzte dieser Workshops fand im August 2013 statt, rund sechs Wochen nach Beginn der NSA-Affäre. Erst dann stoppte BND-Präsident Gerhard Schindler die Operation „Monkeyshoulder“.

    Samstag, 02. Mai 2015

    Am Folgetag berichtete die Bild darüber, dass der BND die für die NSA abgeschnorchelten Daten sogar selbst teilweise aufbereitet und ausgewertet hat. Außerdem wurden dabei nicht nur Metdadaten, sondern auch Inhalte übermittelt und ausgewertet.

    Bisher war bekannt, dass der BND in Bad Aibling (Bayern) von der NSA gelieferte E‑Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen (so genannte „Selektoren“) überwachte und die Daten an die US-Kollegen weiterleitete.

    Dabei erfasste der BND auch Kommunikation europäischer Konzerne, Ministerien und Behörden. Nach BILD-Informationen wurden die Daten dann noch einmal gefiltert, um deutsche Staatsbürger auszuschließen, danach wurde das Material jahrelang von BND-Mitarbeitern begutachtet, ausgewertet, teilweise kopiert und in Berichten verwertet.

    Bei der abgefangenen Kommunikation handelte es sich nach BILD-Informationen nicht bloß um Metadaten (Wer hat wann mit wem telefoniert oder gemailt?), sondern um vollständige Aufzeichnungen von Telefonaten und E‑Mails, Ton- und Textdateien. Der Untersuchungsausschuss will nach BILD-Informationen auch erwirken, dass offengelegt wird, in welchem Umfang der BND aufgezeichnete Gespräche ausgewertet hat.

    Bei den Gesprächen geht es offenbar um Kommunikation in Krisengebieten, zum Beispiel Telefonate zwischen Afghanistan und Pakistan. Aber auch um Kommunikation europäischer Unternehmen und Behörden, die in Nahost tätig sind.

    Montag, 04. Mai 2015

    Zum Wochenstart berichtet Spiegel Online über die vorläufige Reaktion des BND auf den aktuellen Skandal. Diese liegt in einem dreiseitigen, als Verschlusssache-Geheim markierten Dokument – dem „Testat“ – vor. Der NSA wurde demnach seit 2002 freie Hand gelassen und trotz nachgewiesenem Regelbruch sei alles ja gar nicht so schlimm gewesen.

    Das Papier [das Testat] ist der erste offizielle Bericht in einer Affäre, die den BND, mehrere Minister und das Kanzleramt belastet. Das Dokument soll erklären, wie es dazu kam, dass der BND den Amerikanern jahrelang Zugang zu eigenen Datenbanken, zu abgefangenen Telefongesprächen und E‑Mails gewährte, diesen exklusiven Zugang aber kaum kontrollierte. …

    Lässt man die Details weg, ist das Fazit einfach: Der BND gesteht ein, dass man dem US-Dienst seit 2002 freie Hand ließ. Doch obwohl die NSA die vereinbarten Regeln brach, nach Informationen Nüber Unternehmen aus der EU, ja sogar über französische Regierungsbeamte suchte, soll angeblich nichts Schlimmes passiert sein. Der Grund, den der Dienst angibt, ist verblüffend: Laut BND war in den Datenbanken über diese Ziele wohl nicht viel zu finden, vermutlich jedenfalls.

  • : Phoenix-Runde: BND-Affäre – de Maizière unter Druck?
    Phoenix-Runde: BND-Affäre – de Maizière unter Druck?

    Ich war gestern zu Gast in der „Phoenix-Runde“ zum Thema „BND-Affäre – de Maizière unter Druck?“ Die 45 Minuten lange Talksendung gibt es in der Mediathek und sogar zum herunterladen als MP4 (158 MB) sowie als MP3 (20 MB).

    Ines Arland diskutiert in der phoenix Runde u.a. mit:

    - Mariam Lau (Die Zeit)

    – Markus Beckedahl (Blogger)

    – Prof. Wolfgang Krieger (Geheimdienstexperte Universität Marburg)

    – Prof. Thomas Jäger (Politikwissenschaftler Universität Köln)

    Gibts auch auf Youtube:

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  • : Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann
    Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann

    quer vom BR in fünf Minuten über den „Geheimdienst-Skandal: BND-Verrat und Weihnachtsmann“.

    Es verdichten sich die Hinweise, dass die NSA den BND benutzt hat, um in Europa zu spionieren. Aber PSSST, die Bundesregierung sagt nichts. Bürger sind schließlich wie Kinder. Und da kommt der Weihnachtsmann ins Spiel.

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  • : BND-Skandal: Was bisher geschah
    BND-Zentrale. CC-BY <a href="https://www.flickr.com/photos/alper/15118541895/in/photolist-oMDiZS-fEBLf9-qkUMLN-f65bqS-gVc9hY-rcDag8-p2YtMr-oZWEVq-fnJwxM-fhYTYM-4ht7nT-gqKfHo-eV8CzE-oGw84x-fM83Fh-goa56b-gvGVEA-go9Rqw-gXdH2t-oGwhAQ-gGz77E-oYKuAa-oGw8kp-oGvYuD-oGwSRS-oYZc9j-oYZkeN-oYKwBK-oGwTSQ-oGwPfU-re6gAm-go9BWA-oGwvF7-oGw1dP-oWZhvN-oYKGkx-oGvXTP-oYZmFL-oGwmGL-oGwEMm-oGw5P2-oGw3DR-oYZ1YE-oGwCcG-oGwHTa-oZ1SeV-oGwe74-oGwi9T-oGwRiG-oGwwJj">Alper Çuğun</a>
    BND-Skandal: Was bisher geschah

    Vor genau einer Woche veröffentlichte der Spiegel einen Bericht, der bestätigte, dass der Bundesnachrichtendienst den US-Geheimdienst NSA jahrelang dabei unterstützte, deutsche und europäische Bürger, Politiker und Unternehmen auszuspionieren. Am Vorabend weihte Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des NSA-Ausschusses in den Spionageskandal ein. Die Affäre reicht zurück bis ins Jahr 2002, als der damalige NSA-Chef Michael Hayden und BND-Chef August Hanning ein „Memorandum of Agreement“ unterschrieben, das unter anderem den Datenaustausch regelt und die Grundlage für Glasfaser-Abhöraktionen wie Eikonal oder Glotaic bildet.

    In der Folge übermittelte die NSA dem BND regelmäßig, vermutlich mehrmals am Tag, so genannte Selektoren. Das können allgemeine Suchbegriffe sein oder auch Telefonnummern, IP- oder Mail-Adressen. Die Selektoren wurden vom BND in ihre Systeme eingepflegt und anschließend auf die dort auflaufenden Datenströme losgelassen, die unter anderem von Satellitenverbindungen oder vom Internetknoten DE-CIX stammten. Zwar wurden laut BND die Selektoren darauf überprüft, ob sie mit dem G‑10-Gesetz in Einklang standen und nur dann eingesetzt, wenn sie keine deutschen Interessen berührten. Allerdings lief die Übergabe und der Einsatz der Selektoren weitgehend automatisch, sodass nicht alles restlos ausgefiltert wurde, was die Grundrechte deutscher Bürger berührte. Suchergebnisse wurden in der BND-Zentrale in Pullach analysiert und an die NSA weitergegeben.

    Der aktuelle Skandal dreht sich um massenhaft untergeschobene Selektoren, mit denen die NSA zumindest Wirtschaftsspionage betrieben hat. Von fast einer Million Selektoren sollen sich etwa 40.000 gegen deutsche und europäische Interessen gerichtet haben; die meisten davon sollen rechtzeitig ausgefiltert worden sein, ungefähr 2000 wurden trotzdem übernommen – illegal. Die genauen Selektoren sind derzeit noch unbekannt, öffentlich wurden „EADS“, „Eurocopter“ und französische Behörden schon letztes Jahr – und diese Selektoren haben mit Terrorbekämpfung reichlich wenig zu tun. Die komplette Liste der unzulässigen Selektoren liegt nun im Bundeskanzleramt. Gegenwärtig wird noch darum gerungen, ob sie auch der NSA-Untersuchungssausschuss zu Gesicht bekommt: Das Kanzleramt fragt erst die USA um Erlaubnis, könnte die Herausgabe an das Parlament aber auch souverän entscheiden. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) soll sich derzeit in Konsultationen mit den USA befinden.

    Aufgefallen sind dem BND einige der untergejubelten Suchbegriffe bereits 2005. Spätestens 2008 informierte der Geheimdienst das Bundeskanzleramt, 2010 folgte ein weiterer vertraulicher Bericht. Das bestätigte mittlerweile ein Regierungssprecher, jedoch mit dem Zusatz, dass es sich um keine neuen Informationen handeln würde. Warum weder Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses noch des Parlamentarischen Kontrollgremiums rechtzeitig informiert wurden steht zur Klärung an, ebenso wie die Antwort auf die Frage, warum es eines Beweisantrags des NSA-Untersuchungsausschusses bedurfte, um das Ausmaß der illegalen Datenweitergabe zumindest teilweise offenzulegen.

    Fest steht, dass der Skandal nun im Kanzleramt angekommen ist. Als dem BND vorgesetzte Behörde trägt es letztlich die Verantwortung, unabhängig davon, ob es unzureichend beziehungsweise zu spät informiert wurde oder ob es die Öffentlichkeit sowie parlamentarische Kontrollgremien jahrelang angelogen hat – zuletzt etwa am 14. April, als ausgerechnet das dem ehemaligen Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstellte Innenministerium der Fraktion der Linken mitteilte: „Es liegen weiterhin keine Erkenntnisse zu angeblicher Wirtschaftsspionage durch die NSA oder anderen US-Diensten in anderen Staaten vor“.

    Nachfolgend dokumentieren wir Stellungnahmen deutscher Politiker, die sich in dieser Sache zu Wort gemeldet haben.

    Donnerstag, 23. April 2015

  • Regierungssprecher Steffen Seibert: „Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger. Die zuständigen parlamentarischen Gremien wurden und werden fortlaufend über den Sachverhalt, die ergriffenen Maßnahmen sowie die geplanten Konsequenzen unterrichtet. Zur Frage, inwieweit die öffentlich behaupteten Tatsachen zutreffen, äußert sich das Bundeskanzleramt gegenüber diesen Gremien.
    Das Bundeskanzleramt prüft außerdem, ob die Antworten auf die zu diesem Sachverhalt gestellten parlamentarischen Fragen weiterhin uneingeschränkt Bestand haben.“
  • Martina Renner, Die Linke: „Die Vorgänge, die heute in der Presse zu lesen waren, sind ein Spionageskandal, der seinesgleichen sucht. Wir fordern vier Konsequenzen in dieser Situation. Erstens: BND-Präsident Schindler muss zurücktreten. Das Bundeskanzleramt muss sicherstellen, dass sämtliche infrage kommenden Beweismittel vollständig gesichert werden. (…) Drittens: Wir erwarten, dass der Generalbundesanwalt das derzeit laufende förmliche Prüfverfahren sofort umwandelt in ein Ermittlungsverfahren und sämtliche infrage kommenden Straftatvorwürfe prüft. Viertens: Wir selbst sind als Untersuchungsausschuss gefordert. Wir müssen alle infrage kommenden Zeugen von BND und Bundeskanzleramt genannt bekommen. Wir wollen alle sogenannten Selektorenlisten einsehen und uns auf die Zeugenvernehmung sachgerecht vorbereiten können. Zusammengefasst heißt das: Wir haben ein Problem mit Geheimdiensten in diesem Land. Sie führen ein Eigenleben. Es gibt dort Organisationsbereiche, die sich offensichtlich abschirmen und sich der Kontrolle sowohl der Behördenleitung als auch der Rechts- und Fachaufsicht entziehen, die eine parlamentarischer Untersuchung zuwider laufen. Wenn wir in den nächsten Wochen und Monaten darüber reden, Gesetze anzupassen, geht es nicht um Kosmetik oder die Auslandsüberwachung zu legalisieren, sondern es muss darum gehen und Aufgabe der Legislative sein, diesen Dienst zu kontrollieren und zu begrenzen.“
  • Bernd Riexinger, Bundesvorsitzender Die Linke: „Der BND war offenbar jahrelang eine Art Zweigstelle des US-Geheimdienstes. Schindler muss die volle Verantwortung für den Spionageskandal übernehmen und zurücktreten.“ Die Bundesregierung wiederum müsse „endlich schonungslos offenlegen, inwieweit deutsche Geheimdienste ohne jegliche Form demokratischer Kontrolle als Handlanger der US-Geheimdienste agiert haben. Der Generalbundesanwalt muss Ermittlungen wegen des Verdachts auf Landesverrat einleiten.“
  • Freitag, 24. April 2015

  • Patrick Sensburg, CDU: „Ich warne davor, dass man vorschnell den Stab über BND-Chef Gerhard Schindler bricht. Es ist zu diesem Zeitpunkt völlig unklar, ob die Vorgänge in der Behörde früh nach ganz oben gemeldet wurden oder nur auf Arbeitsebene kursierten. Die Verantwortung muss nicht zwingend bei der Amtsleitung liegen. Da, wo Vorgänge aber tatsächlich nicht akzeptabel sind, muss die Praxis umgehend geändert werden. Grundsätzlich glaube ich nicht, dass der BND Steigbügelhalter für die amerikanischen Geheimdienste war. Sondern dass man – sollten sich Details der gemeinsamen Spionagetätigkeit konkretisieren – höchstens von Versehen auf organisatorischer Ebene sprechen kann“.

    Im ARD-Morgenmagazin verlautbarte Sensburg, dass sich die Bundesanwaltschaft in die Sache eingeschaltet hätte: „Der Generalbundesanwalt ermittelt.“ Das wurde jedoch umgehend dementiert.

  • Yasmin Fahimi, SPD: „Ich schließe personelle Konsequenzen ausdrücklich nicht aus,“ sagte sie der Berliner Zeitung. Fahimi kritisierte, dass dem Kanzleramt die Aufsicht über den BND entglitten zu sein scheint.
  • Clemens Binninger, CDU (Vizechef des Parlamentarischen Kontrollgremiums, PKGr): „Bevor man personelle Konsequenzen fordert, sollte Gerhard Schindler die Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt aufzuklären und darüber das PKGr zu informieren.“ Das Parlament habe bereits begonnen, die Kontrolle über Geheimdienste zu verbessern. „Das müssen wir noch konsequenter fortführen“.
  • Anton Hofreiter, Bundestags-Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen: „Ich fordere die Bundeskanzlerin auf, BND-Chef Gerhard Schindler sofort zu entlassen. Damit darf die Aufklärung aber nicht aufhören. Die Bundeskanzlerin muss erklären, warum die Bundesregierung die Kontrolle über den BND verloren hat. Der deutsche Auslandsgeheimdienst ist ganz offensichtlich zum verlängerten Arm der NSA geworden. Das kann und darf nicht so bleiben. Die Zusammenarbeit der Geheimdienste ist offenkundig völlig aus dem Ruder gelaufen.“
  • Stephan Mayer, CSU (Mitglied des PKGr): „Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, wäre dies eine weiterer schwerwiegender Vertrauensbruch durch die USA. Deutsche Unternehmen auf deutschem Boden auszuspionieren ist nicht hinnehmbar.“
  • Thorsten Schäfer-Gümbel, Stellvertretender Bundesvorsitzender der SPD: „Wenn der BND sich derart zum willfährigen Werkzeug der amerikanischen Geheimdienste gemacht hat, ist das ein Skandal der Sonderklasse“, erklärte der SPD-Politiker. Ein Geheimdienst, der ungeprüft Anforderungen der Amerikaner umsetze, diene „ganz sicher nicht der deutschen Sicherheit“. Das Kanzleramt müsse nun „mit höchster Priorität und ohne Ansehen der Person“ für Aufklärung sorgen.

    In der Bild-Zeitung fügte Schäfer-Gümbel hinzu: Das Kanzleramt muss jetzt mit höchster Priorität und ohne Ansehen der Person für Aufklärung vor dem Untersuchungsausschuss sorgen“, erklärte SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel am Freitag in Berlin. „Sollte sich bewahrheiten, dass die NSA Wirtschaftsspionage und Spitzelei in Europa betrieben hat, muss das Konsequenzen haben.“

  • Thomas Oppermann, SPD-Fraktionschef: „Ich bin entsetzt über das Ausmaß der Desorganisation“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann SPIEGEL ONLINE. „Im BND scheint es Bereiche zu geben, in denen sich ein von Vorschriften und Rechtslage ungestörtes Eigenleben entwickelt hat.“
  • Samstag, 25. April 2015

  • Jürgen Hardt, CDU, Koordinator für die transatlantische Zusammenarbeit: Für die Sicherheit deutscher Bürger sei eine enge und reibungslose Zusammenarbeit der Nachrichtendienste unverzichtbar. Dafür müsse es jedoch „klare Regeln und Grenzen“ geben, die von niemandem verletzt werden dürften. „Sollte die weitere Aufklärung ergeben, dass dies dennoch geschehen ist, sind Konsequenzen unvermeidlich“, sagte er unserer Zeitung.
  • Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP: „Das Kanzleramt muss offenlegen, wie der BND von dort geführt wurde. Die politische Verantwortung tragen die Kanzleramtsminister seit Frank-Walter Steinmeier. Die Bundesregierung muss ihr Versteckspiel beenden! Herr De Maizière muss aufklären, was er zur Abwehr der NSA-Arbeit in Deutschland getan hat. Sollte er tatenlos geblieben sein, wäre das kaum zu entschuldigen.“
  • Sonntag, 26. April 2015

  • Horst Seehofer, CSU-Vorsitzender: „Die Vorwürfe sind schwerwiegend und berühren den Kernbereich des Vertrauens. Da gibt es nur eins: Sorgfältige, lückenlose und vollständige Aufklärung.“ Personelle Konsequenzen schloss Seehofer zunächst aus: „Über den zweiten Schritt spekuliere ich nicht, bevor der erste getan ist.“
  • Yasmin Fahimi: „Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension“, sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi SPIEGEL ONLINE. „Die jüngsten Enthüllungen in der NSA-Affäre legen nahe, dass das Kanzleramt bei der Aufsicht des Bundesnachrichtendienstes kläglich versagt hat.“ (…) „Wir sollten dringend prüfen, ob der Untersuchungsauftrag des NSA-Ausschusses ausgedehnt werden muss“, sagte Fahimi. (…) Aus Sicht von Fahimi geht es in dem Fall auch um die Glaubwürdigkeit Angela Merkels. „Es passt schlicht nicht zusammen, sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“
  • Anton Hofreiter: Die Grünen sehen Merkel in direkter Verantwortung. „Die Affäre betrifft nun ihren direkten Geschäftsbereich, der BND ist ihr direkt unterstellt“, sagte Fraktionschef Anton Hofreiter. „Wenn die Vorwürfe zutreffen und das Kanzleramt früh informiert war, wäre die Empörung der Kanzlerin, das Abhören unter Freunden unmöglich sei, nicht mehr zu halten. Dann würde aus der Affäre des BND eine Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung.“
  • Burkhard Lischka, Innenpolitischer Sprecher der SPD: „Der in der vergangenen Woche bekannt gewordene Vorgang verlagert sich damit deutlich auch in der Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramtes“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka. „Dieses muss jetzt unverzüglich und detailliert offenlegen, ab wann es welche Kenntnisse über den Vorgang hatte und wie es mit diesen Erkenntnissen umgegangen ist. Hier deutet sich eine Weiterung der Affäre an, die möglicherweise zu einem handfesten Problem des Kanzleramtes wird.“
  • Sigmar Gabriel, SPD, Vizekanzler: Vize-Kanzler Sigmar Gabriel hat eine umfassende Aufklärung der Affäre um Hilfsdienste des Bundesnachrichtendienstes (BND) für den US-Geheimdienst NSA bei der Ausspähung von Rüstungsfirmen verlangt. Wenn man lese, „dass die USA den BND quasi eingespannt haben, auch um Wirtschaftsspionage zu machen: Wenn sich das als wahr herausstellen sollte, dann wär’s eine völlig neue Qualität“, sagte der SPD-Vorsitzende und Wirtschaftsminister im Bericht aus Berlin.

    Offensichtlich sei es so, dass der BND ein Eigenleben führe. „Das muss man beenden“, verlangte er. Die Aufsicht des Geheimdienstes obliegt dem CDU-geführten Bundeskanzleramt. Zu Mutmaßungen, dieses habe seine Aufsichtspflicht gegenüber dem BND verletzt, sagte Gabriel: „Ich bin in den letzten Jahren vorsichtig geworden, aufgrund von Presseberichten Vorwürfe zu erheben. Da kann man schnell merken, manchmal, dass es nicht stimmt.“ Trotzdem müsse es auch in der Öffentlichkeit Aufklärung geben, „weil das, was da passiert ist, ist schon skandalös“.

  • Montag, 27. April 2015

  • Roderich Kiesewetter, CDU: Schade, daß unsere Dienste vermutlich weiter eingeschränkt werden. Das dient nicht unserer Sicherheit! #nsaua
  • Christiane Wirtz, Stellvertretende Regierungssprecherin: Diese Frage [nach personellen Konsequenzen] stelle sich momentan nicht, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Wirtz. Zunächst stehe die Aufklärung des Sachverhalts im Vordergrund. (…) Wirtz betonte, durch die Dokumente von 2008 und 2010 allein seien zunächst keine Defizite erkennbar gewesen. Die Unterlagen seien im Herbst 2014 an den NSA-Untersuchungsausschuss gegangen. Erst als dieser weitere Unterlagen angefordert habe, seien neue Erkenntnisse ans Licht gekommen – und damit auch Defizite beim BND.
  • Patrick Sensburg: Der Chef des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), ist dagegen, de Maizière sofort in den Bundestagsausschuss zu laden. „Das wäre zu früh“, sagte er. Das Gremium wolle zunächst Anfang Mai mehrere BND-Mitarbeiter befragen. Es sei auch wichtig, erst die Listen über mögliche Spähziele der USA einzusehen.
  • Angela Merkel, CDU, Bundeskanzlerin: „Wir haben in der letzten Woche deutlich gemacht, dass es Defizite gibt. Jetzt geht es darum, die Dinge vollständig aufzuklären“, sagte Merkel am Montag nach den deutsch-polnischen Regierungskonsultationen in Warschau. (…) Nachdem der Untersuchungsausschuss des Bundestages im Februar einen neuen Beweisbeschluss gefasst habe, habe das Kanzleramt sowohl den Ausschuss als auch das parlamentarische Kontrollgremium in der vergangenen Woche informiert, sagte Merkel.
  • Anton Hofreiter: „Hier [bei der BND-Affäre] stellt sich nicht nur die Frage nach einem Versagen des Bundesnachrichtendienstes, sondern auch nach dem Versagen des Kanzleramtes und der Kanzlerin. (…) Wenn die Vorwürfe zutreffen und das Kanzleramt früh informiert war, wäre die Empörung der Kanzlerin, das Abhören unter Freunden unmöglich sei, nicht mehr zu halten. Dann würde aus der Affäre des BND eine Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung. (…) Hier stellt sich nicht nur die Frage nach einem Versagen des Bundesnachrichtendienstes, sondern auch nach dem Versagen des Kanzleramtes und der Kanzlerin.“
  • André Hahn, Die Linke, Vorsitzender des PKGr: „Nach den jetzigen Informationen sollte Kanzleramtsminister Altmaier dort [im Parlamentarischen Kontrollgremium] nicht nur persönlich erscheinen, sondern die Zeit bis dahin nutzen, um die offenkundig gewordenen Unklarheiten zu beseitigen. Das Abschieben sämtlicher Verantwortung an den BND, auch hinsichtlich personeller Konsequenzen, wird dabei wohl nicht länger zu halten sein.“
  • Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) meldet sich zu Wort: „Die aktuellen Berichte über die Weitergabe vertraulicher Daten an ausländische Nachrichtendienste sind aus Sicht der deutschen Industrie beunruhigend“, sagte ein Sprecher der „Berliner Zeitung“. „Sollten sich diese Vorwürfe bewahrheiten, wäre das ein schwerer Vertrauensbruch.“ Der Sprecher fügte hinzu: „Die deutsche Industrie muss sich darauf verlassen können, dass mit sensiblen Unternehmensdaten vertrauensvoll umgegangen wird. Der BDI setzt sich daher dafür ein, dass der Sachverhalt zügig aufgeklärt wird.“
  • Christian Flisek: „Schon in der nächsten Woche erwarte ich konkrete Antworten aus dem Kanzleramt. Wer wusste wann Bescheid über den Vorwurf, dass sich der BND zum Handlanger der NSA gemacht hat? Ich will außerdem Zugriff auf die als problematisch erkannten Suchbegriffe der Amerikaner. Hier ist das Bundeskanzleramt in der Pflicht, dem Ausschuss die Unterlagen unverzüglich in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, selbst wenn die US-Seite dem widersprechen sollte. (…) „Der Untersuchungsausschuss ist in die komplizierte Materie eingearbeitet und somit der richtige Ort für die Aufklärung“, sagt Flisek. Der öffentliche Druck sei so groß, dass BND und Kanzleramt sich nicht mehr wegducken könnten, glaubt er.
  • Dienstag, 28. April 2015

  • Christian Lindner: „Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste sollte zwischen den USA und Deutschland enger verzahnt werden.“ Hier wie dort schienen die Dienste ein Eigenleben zu entwickeln, kritisierte der Parteivorsitzende. In Deutschland müsse die Kontrolle zudem professionalisiert werden. „Wir brauchen einen Geheimdienstbeauftragten des Bundestages, der mit eigenem Stab agieren kann“, unterstrich Lindner.
  • Wolfgang Nešković, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof: „Wenn die Bundesregierung dem Parlamentarischen Kontrollgremium falsche oder irreführende Informationen gibt oder ihrer gesetzlichen Informationspflicht nicht nachkommt, indem sie Sachverhalte verschweigt, dann sind das Gesetzesverletzungen, die im Regelfall jedoch folgenlos bleiben. Insbesondere haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen. Und auch wenn Mitarbeiter der Nachrichtendienste das Gremium im Rahmen einer Anhörung anlügen, müssen sie keine strafrechtlichen Folgen befürchten. (…) Wir brauchen ein Sonderstrafrecht für die Geheimdienstkontrolle. Solange es das nicht gibt, haben die Beamten der Nachrichtendienste und des Kanzleramts gewissermaßen eine Lizenz zum Lügen und zum Gesetzesbruch. (…) Ich bin überzeugt, dass ein Sonderstrafrecht für Amtsträger im Bereich der Geheimdienstkontrolle ganz entscheidend dazu beitragen würde, Rechtsverletzungen vorzubeugen und zu unterbinden. Gerade bei Amtspersonen wirken mögliche strafrechtliche Sanktionen sehr abschreckend. Schließlich drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust des Amtes mit allen damit verbundenen Konsequenzen, zum Beispiel der Verlust von Pensionsansprüchen.“
  • Mittwoch, 29. April 2015

  • Christian Flisek: „Das Kanzleramt muss die Selektoren-Liste unverzüglich dem Ausschuss vorlegen.“ Ob man die Konsultationen Altmaiers in Sachen Offenlegung abwarten solle: „Mir ist in diesem Fall egal, wie das die USA sehen. Hier ist die Kanzlerin in der Pflicht, eine eigene Entscheidung zu treffen“, sagt SPD-Mann Flisek. Man kenne mit „EADS“ und „Eurocopter“ nur zwei konkrete Suchbegriffe der NSA. „Wir müssen aber das gesamte Ausmaß kennen. Es handelt sich hier womöglich um eine neue Dimension des transatlantischen Vertrauensbruchs.“
  • Joachim Paul, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Das Bundeskanzleramt hat bei der Aufsicht des BND versagt – und zwar sowohl unter christdemokratischer, als auch unter sozialdemokratischer Führung. Der BND gehört an die parlamentarische Kette! Es sollte auch im ureigenen Interesse der Landesregierung und des Landtags NRW liegen, die Bundesregierung aufzufordern, die Kontrolle über den BND zurückzuerlangen! Das Bundeskanzleramt war nachweislich seit dem Jahr 2008 informiert. Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um Landesverrat. Wir fordern Aufklärung, Eingeständnisse, ein sofortiges Ende dieser Machenschaften und die Bestrafung der Täter.“
  • Donerstag, 30. April 2015

  • Christian Flisek: Im ZDF-„Morgenmagazin“ forderte der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Christian Flisek, das Kanzleramt am Donnerstag auf, „alle Fakten auf den Tisch zu legen“. Flisek sagte, das Parlament wisse „momentan relativ wenig“ über die Affäre. Dringend müsse das Kanzleramt dem Untersuchungsausschuss nun sämtliche Dokumente zur Einsicht geben: „Es muss jetzt Fleisch an den Knochen“, so der SPD-Politiker.
  • Konstantin von Notz: „Ich finde solche Personaldiskussionen derzeit latent unerquicklich, weil sie im Grunde ablenken von der Problematik. Die Problematik ist ein über viele Jahre gewachsenes Versagen von Verantwortlichkeiten bei ganz vielen Stellen und Personen. Ich finde, wir müssen das sauber aufklären jetzt und müssen genau verstehen, wer was wann entschieden hat, wer sich wann über rechtliche und tatsächliche Bedenken, die es immer gab, hinweggesetzt hat, bewusst hinweggesetzt hat. Und dann müssen wir personelle Konsequenzen ziehen und vor allen Dingen strukturelle Konsequenzen. Denn nur wenn wir die Strukturen ändern, die parlamentarische Kontrolle verbessern, nur dann kann so was nicht wieder passieren.“
  • Christian Lindner: „Die BND-Affäre sprengt alle Maßstäbe“, sagte Lindner der dpa. „Offenbar ist nichts und niemand vor dem Bundesnachrichtendienst sicher.“ Er sieht die Regierungschefin am Zug: „Kanzlerin Merkel muss die Aufklärung umgehend zur Chefsache machen und sich bei unseren europäischen Partnern entschuldigen“, so Lindner.
  • Armin Schuster, CDU: „Die Frage ist einfach, ob der Bundesnachrichtendienst in seinen Vermerken ans Kanzleramt alarmiert hat oder ob er den Eindruck erweckt hat: Wir haben die Lage im Griff, wir haben es bemerkt, was die Amerikaner wollen. Übrigens, das muss man auch noch mal klarstellen: Vorsätzlich gehandelt haben hier unter Umständen die Amerikaner, aber nicht der BND. Der BND hat unter Umständen fahrlässig aufgrund technischen oder menschlichen Versagens diese Selektoren nicht erkannt, aber ob sie das dem Kanzleramt alarmierend gemeldet haben, das müssen wir herausbekommen.“ (…) „Thomas de Maizière muss jetzt erst mal konkret aufklären. Und ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe, das meine ich auch ernst: Wir werden aufklären, den Schaden bewerten und dann werden wir über Konsequenzen sprechen. Aber die Union besteht auf diese Reihenfolge, die ich übrigens auch für seriös halte. Die Mitarbeiter unserer Nachrichtendienste leisten eine hervorragende Arbeit seit Jahren, das sehen Sie daran, dass wir keine Anschläge haben.“
  • Ergänzungen bitte mit Links in die Kommentare posten. Wir ergänzen das hier die kommenden Tage. Danke.

  • : BND-Skandal: De Maizière will Vorwürfe aufklären – aber nicht öffentlich
    Will nicht, dass die Öffentlichkeit ihre Schwerpunkte kennt: Die Regierung im Bundeskanzleramt. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    BND-Skandal: De Maizière will Vorwürfe aufklären – aber nicht öffentlich

    Der unter Druck geratene ehemalige Kanzleramts-Chef und derzeitige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will sich zu den Vorwürfen äußern, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem aktuellen BND-Skandal vorgebracht wurden – allerdings nicht öffentlich. „Es läge auch in meinem Interesse, die Dinge öffentlich klar zu stellen, denn es sind Unterstellungen“, sagte er.

    Da es sich jedoch um „Geheime“ respektive „Streng Geheime“ Informationen handeln würde, sei das nicht öffentlich möglich. Stattdessen will er sich vor dem NSA-Untersuchungsausschuss und dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages erklären. Er sei „gerne bereit, den zuständigen parlamentarischen Gremien umfassend Auskunft zu geben über mein Wissen und meine Erinnerung“, sagte de Maizière. „Ich würde mir wünschen, dass das so schnell wie möglich geschieht.“

    Der CDU-Politiker war zwischen 2005 und 2009 Kanzleramts-Chef und muss demnach informiert gewesen sein, dass der BND dem US-Geheimdienst NSA jahrelang bei Spionageaktionen ausgeholfen hat, die sich gegen deutsche und europäische Interessen richteten. Ein Regierungssprecher bestätigte vergangenen Sonntag einen Bericht der „Bild am Sonntag“, dass das Kanzleramt spätestens 2008 davon unterrichtet wurde.

    Sahra Wagenknecht, stellvertretende Vorsitzende der Linken, fordert Konsequenzen und den Rücktritt des Innenministers: „Thomas de Maizière hat das Parlament belogen und über Jahre hinweg tatenlos zugesehen, wie deutsche sowie französische Politiker und Unternehmen von US-amerikanischen Geheimdiensten ausspioniert wurden. Damit ist er als Innenminister völlig untragbar“, erklärte sie in einer Presseaussendung.