BND
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: Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre
: Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre Bei Zeit Online ist eine Infografik zum Thema BND-Verwicklungen entstanden, die sowohl die aktuelle Regierung, die Verantwortlichen und die zeitlich eingeordneten Enthüllungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss und anderen Quellen darstellt.
Der Ursprung der Affäre reicht zurück bis in die Zeit der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Verantwortlich für die Geheimdienste war damals der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Seither hat die Regierung dreimal gewechselt und mit ihr die Verantwortlichen im BND und im Kanzleramt. Ein Überblick über die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre.
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: „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND
: „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND Ohne vorher viel verraten zu wollen: Die Bundesregierung hat gradezu bahnbrechende neue Erkenntnisse über den BND gewonnen. Eines davon wollen wir schon verraten, den Rest müsst ihr Euch selber anschauen. Es gab beim BND
organisatorische Defizite in irgendeiner Form.
Wer hätte das geahnt?
Wie der Unterabteilungsleiter des BND (namens W. K.) im Herbst 2014 im BND-NSA-Ausschuss erklärte, werden neben den aktuell in Rede stehenden 40.000 Selektoren ja auch noch um die 500 Millionen Metadaten monatlich vom BND an die NSA geschickt. Was da konkret die „organisatorischen Defizite in irgendeiner Form“ sind, geht die Millionen Betroffenen schlicht etwas an.
Aber seht selbst, wie auskunftsfreudig die Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz ist. Dank an Tilo Jung für das Video!
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: Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“
: Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“ Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung (Achtung, Paywall) die akutellen Erkenntnisse über BND, NSA und Kanzleramt kommentiert. Er versucht zu beschreiben, was wohl passiert wäre, wenn nicht die BND der Spion im eigenen Land wäre, sondern jemand anderes:
Hätten sich Journalisten beim Rüstungskonzern EADS, der Hubschrauberfabrik Eurocopter oder bei Sicherheitspolitikern in die Leitungen gehackt, um dann über geheime Rüstungsprojekte zu schreiben – es ginge ihnen schlecht. Der Generalbundesanwalt wäre sofort zur Stelle und brächte die Batterien des Strafrechts in Stellung: Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit, Auskundschaften und Offenbaren von Staatsgeheimnissen.
Nun ist es aber kein geringerer als der eigene Nachrichtendienst, der den amerikanischen Freunden beim Ausspähen des Landes half, das er eigentlich zu schützen bestimmt ist. Prantl findet deutliche Worte:
Der BND hat sich, um es drastisch zu sagen, zum Deppen der Amerikaner gemacht.
Er vergleicht den BND mit dem Fischer in Goethes Ballade Der Fischer – „Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ – und unterstellt ihm nicht, komplett böswillig, sondern vielmehr „blauäugig oder schlampig“ gehandelt zu haben. Und so prangert er auch die Dreistigkeit der NSA an:
Es ist Missbrauch von Vertrauen, eine Art von Betrug; und der BND hat sich missbrauchen und betrügen lassen. Das ist Dummheit – aber nicht strafbar.
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: Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren Der Spiegel berichtet heute morgen von Forderungen der SPD und den Grünen im Zuge der Vermutungen, dass das Bundeskanzleramt schon seit 2008 vor der NSA-Spionage gewarnt worden sei und damit versagt hat, einzugreifen.
Von „kläglichem Versagen“ ist sogar die Rede. Yasimi Fahimi, Generalsekretärin der Sozialdemokraten:
Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension.
Fahimi stellte auch eine Ausdehnung des NSA-Untersuchungsausschusses zur Debatte, dessen Sitzung am letzten Donnerstag aufgrund neuer Nachrichten über das Ausmaß der Kollaboration des BND mit der NSA abgebrochen wurde. Der Spiegel hatte veröffentlicht, dass unter den Selektoren, die der BND von der NSA zur Filterung des Datenverkehrs bekommt, auch solche seien, die nicht nur auf Terrorismusbekämpfung abzielten, sondern der Wirtschaftsspionage und der Ausforschung von Politikern dienten.
Laut Fahimi sollen also nicht nur die Tätigkeiten des BND untersucht werden, sondern auch des Kanzleramtes. Es passe nicht zusammen, „sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“
Eigentlich aber passt es doch sehr wohl zusammen, nämlich wenn man betrachtet, wie die „Beschwerden“ des Kanzleramtes bezüglich der NSA jeweils abliefen. Denn schon zu Beginn der Affäre stellten wir fest, dass die Empörungen im Laufe der einzelnen Enthüllungen doch recht kurz ausfiel und man schnell wieder in den Wir-sind-doch-Freunde-Habitus zurückkehrte. Und so ergibt es auch plötzlich Sinn, dass Kanzleramtschef Pofalla die gesamte NSA-Affäre schon nach kurzer Zeit für beendet erklären wollte.
Unpassend erscheint daher, dass nun die Regierung versucht, den Schwarzen Peter wieder zum BND zu schieben. Letzten Donnerstag verkündete Steffen Seibert, seines Zeichens Regierungssprecher, dass das Bundeskanzleramt „im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert“ habe. Das lenkt aber auch nicht davon ab, dass das Kanzleramt eingeweiht war. Sowohl in der aktuellen Besetzung als auch unter de Maizière, der 2008 als Vorgänger von Pofalla im Amt war. Und heute Innenminister ist. Im April 2014 bezeichnete er die Überwachungstätigkeiten der NSA in einem Interview als maßlos. Kein Wunder, denn wahrscheinlich hat er besser als viele andere gewusst, was vor sich geht.
Kein Wunder, dass Deutschland so nicht von den USA Ernst genommen wurde und wird. Man muss unter diesen Umständen beinahe davon ausgehen, dass all die Empörung inszeniert war und das Kanzleramt noch viel mehr wusste (und immer noch weiß) und daher keine ernsten Konsequenzen ziehen konnte und wollte. Denn die eigenen Leichen im Keller machen erpressbar und bilden einen selbsterhaltenden Maulkorb.
Dass aus der BND-Affäre eine „Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung“ werden könnte, attestiert Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Und auch hier kann man nur halb recht geben. Denn die gesamte NSA-Affäre erschüttert schon seit langem deren Integrität. Angefangen bei halbherzigen Fragen an die US-Regierung, die niemals beantwortet und weiterverfolgt wurden bis zur Blockierung des NSA-Ausschusses durch das Zurückhalten von Informationen. Wir veröffentlichten schon im letzten Oktober ein internes BND-Protokoll, in dem Kanzleramtschef Pofalla und BND-Präsident Schindler ihre „große Sorge“ betonen, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht.
Und noch ein anderer stimmt in die aktuelle Empörungswelle über Kanzleramt und BND mit ein: Unser Vizekanzler Sigmar Gabriel. Der forderte gestern im „Bericht aus Berlin“ der ARD eine Ende des „Eigenlebens“ des BND. Dass Gabriel das zum Überdenken seiner eigenen Überwachungsauffassungen bringen wird – diese Hoffnung haben wir nicht mehr. Denn vor Kurzem hat der empörte Vizekanzler noch die Notwendigkeit zur Wiedereinführung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung mit vermeintlichen Ermittlungserfolgen aufgrund – illegal durch Zusammenarbeit mit Geheimdiensten erlangten - Kommunikationsdaten in Norwegen zu rechtfertigen versucht.
Die aktuellen Ereignissen bestätigen doch letztlich nur das, was lange zu ahnen war: Das devote Katzbuckeln der deutschen Regierung vor den Freunden auf der anderen Seite des Atlantik. Und sie werfen die Frage auf, ob im weiteren Verlauf der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss noch jemand übrig sein wird, der nicht durch sein aktives Tun oder auch sein Schweigen und Wegschauen das Ausmaß der aktuellen Überwachungsmaschinerie ermöglicht hat.
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: Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich?
: Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich? Zusammen mit Richard Gutjahr und Anne Roth habe ich mich über Google-Hangout eine Stunde lang über den BND-Skandal unterhalten und wir haben die aktuellen Ereignisse zusammen gefasst. Das konnte man live sehen und jetzt auch anschließend auf Youtube:
Die Tonqualität ist nicht die beste, das hab ich mir mehr Rocket-Science vorgestellt. Aber trotzdem ist es sicher für viele informativ.
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: Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
: Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
Als vergangene Woche das Kanzleramt den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss darüber informierte, dass der Bundesnachrichtendienst freundlicherweise der NSA geholfen habe, nationale und europäische Ziele mit zu überwachen, hieß es: Das hat der Bundesnachrichtendienst ohne Rücksprache und Erlaubnis gemacht! Derselbe Spin wurde ein Tag später der Öffentlichkeit präsentiert, wo das Kanzleramt, immerhin oberster Dienstherr des BND, suggerierte, dass der BND das ohne Genehmigung gemacht habe und man das erst vor kurzem erfahren habe. Regierungssprecher Seibert erklärte:Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.
Das scheint aber nicht die ganze Wahrheit zu sein. n24 berichtet mit Verweis auf die Bild am Sonntag (Hinter der Paywall), dass das Kanzleramt schon 2008 über die Praxis Bescheid wusste (damaliger Kanzleramtschef: Thomas de Maiziere) und es 2010 ein Treffen deswegen zwischen dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla und US-Vertretern gegeben habe, wo dieser die USA auf rechtswidriges Verhalten hingewiesen habe. Die Legende, wonach das Kanzleramt erst 2013 davon erfahren habe, stimmt offensichtlich nicht.
Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, stellte der BND bei der automatischen Überprüfung der von der NSA zugeleiteten sogenannten Selektoren schon vor etlichen Jahren Täuschungsversuche fest und informierte die Regierungszentrale in einem streng vertraulichen Bericht 2008 darüber. In dem Vermerk an das Kanzleramt heißt es laut „BamS“, die NSA habe versucht, Wissen über die multinationalen Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter abzuschöpfen. Dies widerspreche deutschen Interessen.
Mit anderen Worten: Bisher versuchte das Bundeskanzleramt den schwarzen Peter zum BND zu schieben, obwohl man oberster Dienstherr und damit verantwortlich ist. Mit immer mehr Puzzlebausteinen kommt raus, dass der schwarze Peter offensichtlich im Kanzleramt zu finden ist, was nicht die Wahrheit sagt.
Angefangen mit Eikonal 2004 waren die verantwortlichen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier, Thomas de Maiziere, Ronald Pofalla und jetzt Peter Altmaier / Klaus-Dieter Fritsche. Vier von fünf haben gerade noch Verantwortung in der Bundesregierung. Und dann gibt es Angela Merkel, von der noch kein Wort zu hören war.
Der BND-Skandal ist damit endgültig da angekommen, wo er hingehört: Ins Kanzleramt.
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: Bundesregierung zum NSA-BND-Skandal: „Nichts hinzuzufügen“
: Bundesregierung zum NSA-BND-Skandal: „Nichts hinzuzufügen“ Seit nicht mehr zu leugnen ist, dass die NSA mit Hilfe der BND-Handlanger mit tausenden Selektoren, die inhaltlich Industriespionage und das Ausspähen politischer und behördlicher Daten nahelegen, deutsche und europäische Datenströme durchforstete, warten alle gespannt auf die Konsequenzen. Denn da es auch um die Spionage etwa gegen EADS und andere Rüstungsfirmen sowie europäische staatliche Ämter und Behörden geht, erwartet die Öffentlichkeit Antworten und Aufklärung über die absichtliche Täuschung des Parlaments durch den BND.
Mag auch ihr Telefon jahrelang abgeschnorchelt worden sein, Kanzlerin Angela Merkel hat zu ihrem eigenmächtigen Auslandsgeheimdienst BND und der befreundeten NSA mal wieder nichts zu sagen und ist abgetaucht. Ersatzweise wurden die Sprecher der Bundesregierung und der Ministerien heute in der Bundespressekonferenz eingehend zum aktuellen NSA-BND-Skandal befragt und hatten alle Mühe, möglichst nichts Inhaltliches in ihren Antworten zu verlautbaren. Alles sei geheim, man könnte über die dürre Presseerklärung hinaus nichts sagen.
Auch ob BND-Chef Gerhard Schindler noch tragbar ist und im Amt bleibt, wurde nicht weiter kommentiert, man hätte ihn aber „angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären“.
Im „Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht“ stände das Bundeskanzleramt „seit mehreren Wochen“ in Kontakt mit dem BND und hätte „Defizite identifiziert“, die Seibert aber auf keinen Fall über das Ablesen der Presseerklärung hinaus irgendwie spezifizieren mochte. Überhaupt wollte er auch zum „Wahrheitsgehalt“ der Presseberichte nichts sagen.
Auf die Frage, ob die Bundesregierung strafrechtliche Konsequenzen sieht oder ob das auch „geheim“ sei, verweist Seibert wieder auf die Presseerklärung, der er „nichts hinzuzufügen“ habe. Auf die nachfragende Bemerkung hin, dass doch aber darin die strafrechtlichen Konsequenzen gar nicht erwähnt werden, antwortet Seibert mit der eigentlich die ganze Viertelstunde der BPK gut zusammenfassenden Antwort:
Dann wird das seinen Sinn haben.
Zu der neu aufgeflammten Überwachungsdiskussion und den strafrechtlichen Folgen ist die Bundesregierung samt Sprecher des Auswärtigen Amtes und Innenministerium wortkarg und hat nichts beizutragen, was auch die in der BPK anwesenden Journalisten leicht angenervt registrieren: Ob denn nicht die Aufgabe der Regierung genau sei, die herausgegebene Pressemitteilung zu erklären und nicht die Journalisten für dumm zu verkaufen, weil alles, was wie eine inhaltlich wirkende Antwort klingen könnte, „geheim“ sei?
Auf die Preisfrage, ob man denn bei 40.000 Selektoren nun von Massenüberwachung sprechen müssen, gibt es wieder: keinen Kommentar.
Tilo Jung hat dankenswerterweise nicht nur einige Fragen gestellt, sondern die Fragen aller anderen Journalisten mit aufgezeichnet:
Bild-Lizenz der Überwachungspalme am neuen Berliner BND-Gebäudekomplex: CC BY 2.0 via flickr
Jean-Pierre Dalbéra -
: Sensburg will Bundesanwaltschaft ins Boot holen
Screenshot: Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg im <a href="http://www.tagesschau.de/inland/bnd-nsa-103.html">ARD-Morgenmagazin</a> : Sensburg will Bundesanwaltschaft ins Boot holen Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg hat im ARD-Morgenmagazin erklärt, dass sich der Generalbundesanwalt in die NSA-Affäre eingeschaltet hätte und ermitteln würde. In den letzten Tagen habe die Bundesanwaltschaft Akteneinsicht in die Protokolle des Ausschusses erbeten, die ihr gewährt wurde. Schließlich habe man laut Sensburg ein gemeinsames Interesse daran, die Sachverhalte aufzuklären.
Ein Zusammenhang mit den gestern ans Tageslicht gekommenen Enthüllungen, dass der BND der NSA noch willfähriger geholfen hat als bereits bekannt, besteht laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft jedoch nicht. Es laufe seit Juni 2013 ein Prüfvorgang, der die „Aktivitäten britischer und US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland“ beleuchten soll. Deshalb sei um Akteneinsicht gebeten worden: „Mit Blick auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung beabsichtigt sie [die Bundesanwaltschaft] im Rahmen dieses Prüfvorgangs auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages einzubeziehen.“
Ein förmliches Ermittlungsverfahren läuft laut Bundesanwaltschaft nur wegen „des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Zusammenhang mit der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin.“ Es bleibt also unklar, was Sensburg mit seinen Äußerungen bezwecken wollte – außer, um politische Handlungsfähigkeit zu suggerieren und möglicherweise Druck auf die politisch Verantwortlichen aufzubauen. In Hinblick auf die Rolle der Bundesanwaltschaft stellt sich aber unabhängig davon die Frage, was es denn noch braucht, um endlich auch im Zusammenhang mit der massenhaften Abschöpfung von Daten Ermittlungen einzuleiten?
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: Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
: Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
Während ein Teil unserer Redaktion im Bundestag Däumchen drehte und auf den weiteren Verlauf des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss wartete, haben Constanze Kurz und ich die Gelegenheit genutzt, die Ereignisse des Tages einzuordnen und zu reflektieren.Es geht um den Bundesnachrichtendienst, der wahlweise unkontrolliert oder mit Deckung durch das Bundeskanzleramt einen kalkulierten Verfassungsbruch begangen hat. Und entgegen früherer Aussagen bis zu 40.000 Selektoren der NSA in die eigenen Überwachungssysteme eingepflegt hat, die zur Überwachung unserer Industrie, unserer Bevölkerung und wohl auch unserer Politiker dienten.
In Folge 128 unseres Podcasts unterhalten wir uns rund 20 Minuten darüber, was das bedeutet und was genau geschehen ist. Und bieten Euch einen Tagesrückblick über unsere heutigen Artikel hinaus. Wir sprechen auch an, wer politisch für diesen Skandal verantwortlich ist.
Die Folge ist auch der Wiederstart unseres Podcasts, der etwas eingeschlafen war, wenn man von wenigen Interviews absieht (RSS-Feed). Wenn alles gut geht, gibts demnächst von uns wieder mehr aktuelle Podcasts mit Einschätzungen und Überblick zu aktuellen netzpolitischen Ereignissen. Hier ist die MP3.
Bis dahin freuen wir uns über Feedback. Und ein tolles Jingle wäre prima.
Unsere heutigen Artikel zum Thema des Podcasts.
Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen.
BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“? -
: Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?
: Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“? Heute ist rausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst „bis zu 40.000“ Selektoren der NSA in seine Überwachungssysteme eingepflegt hat, die unsere „deutschen bzw. westeuropäischen“ Interessen verletzen. Die Bundesregierung schimpft auch hinter den Kulissen schon fleißig mit dem BND und hat ein Ende dieser PRaxis gefordert. Was das konkret bedeutet und ob das ausreicht, haben wir in anderen Beiträgen schon thematisiert.
Aber was uns heute auffiel: Bisher heißt es immer von Seiten der Bundesregierung und vor allem von CDU/CSU-Abgeordneten, dass der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bisher keine Erkenntnisse gewonnen hätte, dass es eine Massenüberwachung geben würde, bzw. gegeben hätte. Auch der Regierungssprecher verkündet heute wieder, stellvertretend für Angela Merkel, die sich überhaupt nicht zum Thema äußert, folgendes;
Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.
Unsere Preisfrage ist: Ab wann spricht man eigentlich korrekterweise von „massenhafte Ausspähung“, wenn 40.000 Selektoren offensichtlich noch nicht ausreichen?
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: BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
Europasaal vor der Sitzung. : BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
Die Mitglieder des NSA-BND-Ausschusses wollen sich heute noch gegenüber der Presse zu den neuen Vorwürfen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) erklären.Wenn das nicht mindestens den Kopf von Gerhard Schindler kostet und ihn zum Rücktritt zwingt, dann könnte er auch jeden anderen Skandal aussitzen: Der BND-Chef ist verantwortlich für einen weiteren handfesten Skandal, nachdem schon bei der Weitergabe von Telefon-Rohdaten die Kooperation zwischen NSA und BND übermäßig eng war und erst nach Jahren eingestellt wurde und er auch noch eine Klage des Betreibers des Internetknotens DE-CIX am Hals hat. Denn seine Beamten hatten jetzt nicht einmal mehr versucht, das Spionieren seitens der NSA gegen offensichtlich inländische und europäische Ziele zu stoppen, da man fürchtete, von dem US-amerikanischen Geheimdienst sowieso nur Ausflüchte zu bekommen.
Wenn es wieder nur um 40.000 bedauerliche Einzelfälle handeln soll, ansonsten aber zur Tagesordnung übergegangen wird, wäre ein neues Level der politischen Entmachtung des Parlaments in seiner Funktion als Kontrolleur der Geheimdienste erreicht. Wir brauchen keine Parlamentarier, die sich vom BND wieder und wieder am Nasenring rumführen lassen, sondern endlich eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste, eben weil das geheimdienstliche Abhören im Verborgenen bleibt, darüber auch nicht im Nachhinein informiert wird und also keine gerichtliche Kontrolle stattfindet. 40.000 Selektoren kann man sich nicht mehr schönreden, das ist ganz klar Massenüberwachung.
Mit Deutschland betreffenden Selektoren dürfte der Auslandsnachrichtendienst, für den das Inland Tabu sein sollte, überhaupt nicht an den Leitungen schnorcheln. Er darf eigentlich auch keine Beihilfe leisten für Spionage im Inland oder überhaupt strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit.
Offenbar gelten in der Geheimdienst-Büros übrigens immer noch die Grenzen des Kalten Krieges, wenn bei den 40.000 Selektoren betont wird, sie hätten sich gegen „westeuropäische und deutsche Interessen“ gerichtet. Das Spionieren in „Osteuropa“ scheint dagegen akzeptabel zu sein.
Was macht eigentlich der Generalbundesanwalt? Und wer ist denn eigentlich für Spionageabwehr zuständig?
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: Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen
: Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen
Der Bundesnachrichtendienst hat der NSA willig dabei geholfen, viel mehr zu überwachen als das die Aufgabe des BND wäre. Im Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag war es häufiger Thea, dass der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen (Netz-)Überwachungsmaßnahmen auf Selektoren (z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern) zurückgriff, die die NSA lieferte. Eine Kontrolle der Listen mit Selektoren fand dabei nicht so wirklich statt. Da kam halt eine Liste von Freunden, denen man gerne hilft. Spiegel-Online berichtet gerade auf neueste Erkenntnisse, wonach der BND dabei geholfen haben soll, auch Politiker zu überwachen: Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert BND. Insgesamt geht es wohl um „rund 2000 Selektoren“, die „eindeutig gegen westeuropäische und deutsche Interessen“ verstießen. Das Bundeskanzleramt redet sich jetzt damit heraus, dass diese Infos beim Bundesnachrichtendienst geblieben und nicht gemeldet worden wären.
Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den die Grünen für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.
Tolle Sache, wenn unser weitgehend unkontrollierter Geheimdienst fremden Geheimdiensten hilft, unsere Bevölkerung, Wirtschaft und Politik zu überwachen. Und die Antwort der Bundesregierung auf die Enthüllungen ist leider immer noch, dem Bundesnachrichtendienst mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben.
Update:
Zeit-Online erfuhr, dass die NSa ingesamt 800.00 Selektoren schickte und davon bis zu 40.000 gegen unsere Interessen gerichtet waren.
Die enstscheidende Frage ist: Was wusste die Merkel-Regierung ab wann? Und wenn die das erst dieses Jahr erfahren haben wollen: Warum wussten die vorher nichts und warum hatten sie den BND nicht unter Kontrolle, was ihre Aufgabe war?
Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.
Update: Ich hab die Geschichte für n24 kommentiert. Das Fazit:
Es wird interessant sein, was daraus folgt. Das Bundeskanzleramt sagt, es habe erst vor kurzem davon erfahren. Dabei ist das Kanzleramt der oberste Dienstherr für den BND. Entweder hat man den Geheimdienst nicht richtig unter Aufsicht und dabei unter Kontrolle. Oder aber man hat den kalkulierten Verfassungsbruch die ganze Zeit gedeckt. Beides wäre ein Skandal, der aufgedeckt gehört.
Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.
Die bisherige Antwort unserer Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen sind stattdessen mehr Befugnisse, mehr Geld und mehr Personal für den Bundesnachrichtendienst. Es zeigt sich, dass mehr Kontrolle, mehr Aufsicht und weniger Befugnisse unserer Demokratie viel besser tun würden.
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: Die Antwort der Bundesregierung auf illegale BND-Überwachung: Einfach legalisieren
: Die Antwort der Bundesregierung auf illegale BND-Überwachung: Einfach legalisieren
Wir hatten bereits mehrfach darüber geschrieben, dass die Bundesregierung die falschen Schlüsse aus der Aufdeckung der illegalen BND-Aktivitäten bei der Netzüberwachung plant: Einfach den kalkulierten Verfassungsbruch legalisieren. Aber wie genau das ablaufen soll, war uns bisher auch unklar. Georg Mascolo schreibt in der Süddeutschen Zeitung von zwei möglichen Szenarien. Wie ein deutscher Geheimdienst die ganze Welt abhört.Die Unions-Linie scheint zu sein, einfach einen Satz in das BND-Gesetz einzubauen, wonach die Überwachung von Ausländern ausdrücklich erlaubt wird:
Das kann man auch anders sehen, aber das Kanzleramt möchte den Aufstand von Opposition, Juristen, G‑10-Kommission und DE-CIX am liebsten mit einem schlichten Satz im BND-Gesetz erledigen. Die elektronische Aufklärung von Ausländern wird ausdrücklich erlaubt. In keinem Fall möchte man ein regelrechtes Spionagegesetz in dem sich finden würde, was und wer überwacht werden darf.
Die SPD möchte die Situation nutzen, um wenigstens noch ein bisschen Reform einzubauen und die Befugnisse der G10-Kommission erweitern, deren aktuelle Kontrollmöglichkeit eher eine Demokratiesimulation ist, wie sich im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss zeigt:
Sie will eine Aufrüstung der G‑10-Kommission. Der BND soll zumindest im Nachhinein offenlegen, was und wen er abhört. Es wäre das Ende einer jahrzehntelangen Praxis, in der nur Regierung und Geheimdienst darüber entscheiden, in welchem Umfang sie Bürger- und Freiheitsrechte von Ausländern einschränken. In der SPD kursiert die Idee, dass die Kommission ein umfangreiches Kontrollrecht erhält und jederzeit die Überwachungspraxis des BND überprüfen darf.
Klingt natürlich alles nicht nach der großen Reform und einem Ende der unkontrollierten Netzüberwachung durch unsere eigenen Geheimdienste. Ist es auch nicht. Daran hat diese Große Koalition leider kein Interesse.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen ist leider mehr Überwachung wagen.
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: Betreiber des Internetknoten DE-CIX will gegen den BND klagen
Switch im Internet-Knoten DE-CIX. : Betreiber des Internetknoten DE-CIX will gegen den BND klagen Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, dass der Betreiber des Internetknoten DE-CIX, der sich in Frankfurt befindet, vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst klagen wird. DE-CIX ist der, dem Datendurchsatz nach, größte Internet-Knoten der Welt.
Der DE-CIX-Betreiber hält die Massenüberwachung für unzulässig und will sich dagegen wehren. DE-CIX zweifelt außerdem an, dass Ausländer ohne Vorbehalte abgehört werden können, nur weil sie nicht unter das G‑10-Gesetz fallen.
Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX, sagt:
Wir haben uns seit Jahren dagegen gewehrt und sind der Meinung, dass Überwachung in dieser Form unzulässig ist.
Landefeld war zuvor bereits Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss, wo er berichtet hat, wie der BND seit 2008 versuchte, Generalzugriff auf den DE-CIX zu bekommen und wie die Bedenken der Betreiber ignoriert wurden.
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: Big Brother Awards 2015 – „Kontrolle ist Vertrauen“
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timrich26/3048134488/in/photolist-5DmubU-6CGrhN-mXrUt-kuQvkH-a3Jzrr-fd4yF8-BnMqG-aJFqz4-qyT6i9-NWN9r-8FAVqN-7QymRd-aBAdHB-DXp9-6ZjX7u-6Z26FQ-a1wTa8-5NJtj-gk28ZX-9oV1TT-gk26a8-eR4Cbf-5ogoFj-gk2kPE-4oAnvt-btgQJf-gjPrkc-5eYj4T-eQ2C44-fg1dig-7NDcV8-2ZuaSm-jGkgr-aa9TcS-4H1hGC-f7hkES-jWgLUW-nPKVuN-7EXvDV-4kkwjR-aJpjTZ-ft1GH8-auajvj-ek5Amn-85XNKE-cHb5cQ-5bEQQP-8Pud4h-6S9HY1-gjWT4G">timrich26</a> : Big Brother Awards 2015 – „Kontrolle ist Vertrauen“ Heute Abend wird in Bielefeld zum 16. Mal der Big Brother Award an „Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.“ Hier gehts direkt zum Livestream.
Die Awards werden in folgenden sieben Kategorien vergeben:
- Technik
- Behörden/Verwaltung
- Wirtschaft
- Arbeitswelt
- Verbraucherschutz
- Politik
- Neusprech-Award
Der BBA2015 in der Kategorie Technik geht an die „Hello Barbie“ von den Firmen Mattel und Toytalk. Hierbei handelt es sich um eine datensammelnde Puppe fürs Kinderzimmer, die, ausgestattet mit Mikrofon und WLan, Gespräche aufzeichnen kann. Diese werden dann zur Analyse in die Cloud geladen, die anschließend eine – mehr oder weniger passende – Antwort formuliert. Selbstverständlich wird es den Eltern ermöglicht, die durch die Puppe gewonnenen Erkenntnisse abzurufen. Die von einer Serverfarm gehostete Cloud macht’s möglich.
Die lieben Eltern sorgen sich, was ihre Kinder der Puppe, pardon, Serverfarm so alles über sich erzählen? Kein Problem! Selbstverständlich lässt Mattel Sie an den gesammelten Daten teilhaben: In einer täglichen oder wöchentlichen E‑mail erhalten Sie das Protokoll der Sorgen, Träume und Geheimnisse, die Ihr Kind seiner besten Freundin, der Serverfarm von Mattel und Toytalk, anvertraut.
Den Award für Behörden/Verwaltung kann der nicht nur bei Datenschützern und Netzaktivisten äußerst beliebte Bundesnachrichtendienst (BND) gewinnen. Weil der BND, wie wir hier oder auch hier berichteten, bei den von Snowden aufgedeckten Machenschaften der NSA mit eben dieser sehr eng zusammengearbeitet hat, und in diesem Zusammenhang übrigens grundrechtlich geschützte Daten von Bundesbürgern lieferte, ist der BBA2015 zweifelsohne verdient.
Die „sog. strategischen Überwachung der grenzüberschreitenden Telekommunikation“ und die „Informationsblockade und dreisten Vertuschungen geheimdienstlicher Praktiken gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags“ sind nur einige der Gründe, die den Sieg in der Kategorie Behörden/Verwaltung unterstreichen.
Amazons „Mechanical Turk“ und „Elance-oDesk“ sind Sieger in der Kategorie Wirtschaft. Für die Umsetzung des digitalen Tagelöhnertums, bei dem „Job-Häppchen ohne Mindestlohn, ohne Krankenversicherung, ohne Urlaubsanspruch und ohne Solidarität … als ‚Freiheit’, ‚Flexibilität’ und ‚flache Hierarchien’ verkauft [werden]“, hat sich Mechanical Turk den Preis redlich verdient. Elance-oDesks permanente Überwachung der Mausbewegungen und Tastenanschläge des Arbeitnehmers, inklusive der automatisierten, regelmäßigen Sendung eines Screenshots wird von Elance-oDesk Deutschland-Chef Nicolas Dittberner fast schon romantisch als das „Aufbau[en] von Vertrauen“ bezeichnet.
Kontrolle ist Vertrauen.
Somit hat auch hier der BBA2015 einen würdigen Abnehmer gefunden.
Einen weiteren Award konnte Amazons Logistik GmbH in Bad Hersfeld und die Amazon Koblenz GmbH gewinnen. Die von beiden Unternehmen ausgestellten Arbeitsverträge enthalten Klauseln, „die die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.innen verletzen“. Zum Beispiel müssen potentielle Arbeitnehmer der Übersendung der persönlichen Daten – zum Zweck der Verarbeitung – in die USA zustimmen.
Außerdem behält sich Amazon das Recht vor, den Gesundheitszustand seiner Beschäftigten praktisch jederzeit feststellen zu lassen, und zwar von Ärzt.innen, die das Unternehmen benennt.
In der Kategorie Verbraucherschutz gelingt es dem Bundesministerium für Gesundheit und im Speziellen dem dortigen Minister Herrmann Gröhe, mit Hilfe der Einführung diverser eHealth-Projekte die Vertraulichkeit zwischen Arzt und Patient massiv zu erschüttern und so die Trophäe abzugreifen. Als netter Nebeneffekt der Projekte ergaben sich übrigens lukrative Aufträge für z.B. die folgenden Nutznießer:
die Hersteller von Plastikkarten, Anbieter von digitalen Signaturen, die Telematikindustrie (wie z.B. T‑Systems und die Firma Arvato des Bertelsmannkonzerns) und natürlich Unternehmen, die Kartenlesegeräte herstellen. … Nicht Diagnostik und Heilbehandlung – Ausbildung der Ärzte, Zeit für Gespräche mit der Ärztin oder dem Arzt oder bessere Personalausstattung in Kliniken – werden gestärkt, sondern die Lobbyisten haben gewonnen, die Signaturen, Chip-Karten und technische Infrastruktur verkaufen wollen.
Und wers soll’s bezahlen? Die Krankenkassen, also die Beitragszahlenden, also wir alle.
Ein anderes Duo konnte in der Kategorie Politik die prestigeträchtige Trophäe einsammeln: Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Der Preis wird ihnen für nichts Geringeres als „für die systematische und grundlegende Sabotage der geplanten Europäischen Datenschutzgrundverordnung“ verliehen – zweifelsohne zurecht. Besonders verdient ist der Preis auch, weil die Vorratsdatenspeicherung jetzt in neuem Gewand und neuem Schirmherr – aber immer noch mit den gleichen Fehlern - gesetzlich legitimiert werden soll.
Last, but not at all least, geht auch der Neusprech-Award an die Vorratsdatenspeicherung, bzw. an die der CSU entsprungenen Wortschöpfung „digitale Spurensicherung“. Es könnte der Eindruck erweckt werden, die „digitale Spurensicherung“ würde dabei helfen, Spuren, die Täter im Verlauf ihrer Tat hinterlassen, aufzudecken. Problematischerweise soll jedoch genau das Gegenteil gemacht werden, Vorsichtshalber sollen nämlich alle potentiellen „Spuren“ – also Daten – gesammelt werden. So ist dann auch automatisch jeder prinzipiell verdächtigt, irgendwann irgendeine Straftat zu verüben, die dann mit Hilfe der „digitalen Spurensicherung“ aufgedeckt werden könnte.
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: Nächste Woche im #NSAUA: Ex-BND-Chef Uhrlau Zeuge im NSA-Ausschuss
: Nächste Woche im #NSAUA: Ex-BND-Chef Uhrlau Zeuge im NSA-Ausschuss Kommende Woche kommt Ernst Uhrlau, ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes, als Zeuge in den Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag. Wir werden wie immer für Euch live von vor Ort über den öffentlichen Teil berichten.
Die Rolle des Kanzleramts und der Spitze des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei dessen Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten NSA und CIA will jetzt der Untersuchungsausschuss unter die Lupe nehmen, der den NSA-Spähskandal durchleuchten soll. Damit tritt die Arbeit des Gremiums in eine neue Phase. Bislang haben die Abgeordneten Vertreter der Fachebene vor allem aus den Reihen des BND befragt, fortan werden hingegen auch politisch Verantwortliche vernommen. Die öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) beginnt am Donnerstag, 23. April 2015, um 11.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.
Zunächst wollen die Parlamentarier Dr. Peter Bartodziej anhören, ehedem Referatsleiter in der für die Geheimdienstkoordination zuständigen Abteilung des Kanzleramts. Anschließend tritt Ernst Uhrlau in den Zeugenstand, von 2005 bis 2011 BND-Präsident und in den Jahren zuvor in der Regierungszentrale Chef der Geheimdienstkoordination.
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BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“
Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall. BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“ Der Spiegel berichtete am Wochenende:
Die Bundesregierung will eine umstrittene Praxis des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland nun doch auf eine rechtliche Grundlage stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll womöglich noch in diesem Jahr beschlossen werden.
Friedhelm Greis hat die Reaktionen der Obleute im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zusammengetragen: Opposition lehnt Legitimierung der „Weltraumtheorie“ ab:
Die Opposition lehnt dieses Vorgehen entschieden ab: „Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird“, sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de.
Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hält es für „völlig inakzeptabel, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden“. Der Untersuchungsausschuss habe nicht die Aufgabe, der Regierung dabei zu helfen, „festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern“, sagte sie Golem.de. Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen Weltraumtheorie verberge, werde auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform.
SPD-Ausschussobmann Flisek hat jedoch kein Problem damit, dass die Regierung jetzt schon aktiv wird. „Ich habe das schon seit langem für dringend notwendig gehalten und gefordert“, sagte Flisek auf Anfrage und fügte hinzu: „Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode die Erfassung und Verwertung rein ausländischer Kommunikation – vor allem im Rahmen von Kabelzugriffen im Inland – verfassungskonform regeln.“ Unions-Obfrau Nina Warken (CDU) hält es ebenfalls für sinnvoll, nicht bis zum Ende der Ausschussarbeit zu warten. Denn die Opposition habe kein Interesse daran, „die Sachaufklärung wirklich zügig voranzutreiben“, sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Ihrer Ansicht nach ist es „vernünftig“, wenn die Auslandsaufklärung des BND, die vom Inland aus erfolge, eine gesetzliche Klarstellung erführe.
Update: Konstantin von Notz hat uns sein komplettes Statement zugeschickt:
Wir werden schon im Rahmen des Artikelgesetzes zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Vorschriften zu dieser Frage parlamentarisch Stellung nehmen. Wir gehen mit der Mehrheit der Staatrechtslehrer von einer weitgehenden, also auch im Ausland durchgreifenden, grundgesetzlichen Bindung nachrichtendienstlichen Handelns durch die Grundrechte, insbesondere durch Artikel 10 GG, aus.
Gegenwärtig versucht der 1. Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob und in welchem Umfang bundesdeutsche Dienste an illegalen weltweit ablaufenden Massenüberwachungen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird.
Es wird mit uns
- keine pauschalen gesetzlichen Legitimierungen von Grundrechtseingriffen geben, bei denen die Bundesregierung sich bereits weigert, Transparenz über die für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgebliche Art und Weise der Telekommunikationsüberwachung herzustellen und bei denen
- unüberwindbare verfassungsrechtliche Grenzen anlasslosen Massenüberwachungen samt der Weitergabe der Erfassungen an andere Geheimdienste entgegenstehen
Jede rechtliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste muss an der strengen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungseingriffen gemessen werden. Schon die bestehende G‑10-Regelung begegnet aufgrund der bisherigen Ergebnisse des PUA massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine einfache gesetzliche Legitimierung auch der offenbar stattfindenden Ausland-Auslandsüberwachung ist deshalb schon rechtlich ausgeschlossen.
Der im Geheimen von den Diensten eingeschlagene Weg der anlasslosen Massenüberwachung auf Vorrat inklusive des internationalen Ringtauschs von Daten muss zwingend beendet werden. Das ist eine der für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit entscheidende Frage!
Update 2: Auch Martina Renner hat uns ihr Statement zugeschickt, hier ebenfalls in Volltext:
Die Bundesregierung kann als Exekutive frei entscheiden, wann und ob sie Gesetzesvorhaben einbringt. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, dies zu kommentieren.
Allerdings haben Kanzleramt und BND bisher weit von sich gewiesen, dass es überhaupt zu Rechtsverstößen gekommen sei. Jetzt entsteht der Eindruck, dass die Regierung die lauter werdende Kritik an den illegalen Praktiken des BND möglichst schnell vom Tisch kriegen will. Zudem ist die Beweisaufnahme überhaupt noch nicht abgeschlossen: Das riecht nach reiner Kosmetik.
Wir wissen noch nicht, was genau geplant ist, aber bisherige Gesetze in Bereich der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden lassen nichts Gutes ahnen. Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit ziehen auch bei der Großen Koalition immer den Kürzeren.
Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen „Weltraumtheorie“ verbirgt, wird auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform. Dass die „reine Auslandskommunikation“ in Zeiten des Internet nicht mehr eindeutig von der Kommunikation von Deutschen getrennt werden kann, haben viele Zeugen bestätigt. Diese Erfassung muss also beendet werden, daran besteht kein Zweifel. Schließlich haben ja auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass der Schutz der Kommunikation kein „Deutschen-Grundrecht“ ist. Deswegen ist es keine Lösung, weiterhin zwischen Deutschen und nicht Deutschen zu unterscheiden, und jetzt die Überwachung, die nicht auf deutschem Boden stattfindet, notdürftig in das Gerüst des BND-Gesetzes zu pressen.
Völlig inakzeptabel ist, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat ja nicht die Aufgabe, der Regierung zu helfen, festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern. Die Massenüberwachung muss beendet werden.
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: BND überwacht illegal – Kein Problem, die Bundesregierung will das legalisieren
: BND überwacht illegal – Kein Problem, die Bundesregierung will das legalisieren
Im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss kommen immer mehr Praktiken des Bundesnachrichtendienst zum Vorschein, wo dieser offensichtlich verfassungswidrig und/oder im rechtsfreiem Raum Kommunikation massenüberwacht. Eine logische Konsequenz wäre jetzt, diese illegalen Praktiken zu unterbinden. Aber die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg: Bereits seit einiger Zeit gibt es das Gerücht aus den Reihen der Großen Koalition, dass man einfach die Gesetze so verändern will, um die jetzigen illegalen Überwachungsmaßnahmen einfach zu legalisieren. Der Spiegel berichtet in einer Kurzmeldung mit Verweis auf die Weltraumtheorie, dass das Bundeskanzleramt einen Gesetzentwurf habe, der aber noch mit dem Justizministerium abgestimmt werden müsste. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Änderung des G10-Gesetz, das die Überwachungsbefugnisse des BND regelt.
Bei der Weltraumtheorie geht es um die Rechtsaufassung, dass der BND Satellitenkommunikation bzw. im Ausland massenhaft abhören dürfe, weil unser Grundgesetz nicht außerhalb von Deutschland bzw. im Weltall gelte. Wir lassen uns mal überraschen, was da von schwarz-rot vorgelegt wird und wie man das Grundgesetz aus dem Weltall raushalten möchte.
Mehr dazu bieten u.a. unsere Liveblogs aus dem Untersuchungsausschuss:
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Metadaten sind keine personenbezogenen Daten“
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Nutzung gesetzlicher Befugnisse mit erwünschten Nebeneffekten“
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Das Innenministerium war ein Problem, die haben nie geantwortet.“
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Täglich millionenfache Kommunikationserfassung ist verhältnismäßig nicht massenhaft.“
Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „BND zapft deutsche und europäische Internet-Leitungen an“ -
: IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen
: IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen Die Mitarbeit von Nachrichtendienstlern in Parlamenten und Kommunalverwaltungen ist nicht verboten, aber dennoch fragwürdig. Transparenz, die Abgeordnete und Vertreter den Bürgern gegenüber vorweisen sollten, ist mit der Geheimhaltung einer BND-Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht der Person. Diese Diskussion kam auf, als im März der Bürgermeister der Gmeinde Seddiner See den Arbeitgeber einer Gemeindevertreterin verriet.
Die Berichte um den konkreten Fall hat Anlass zu einer IFG-Anfrage an das Bundeskanzleramt gegeben, “ wieviele Mitarbeiter des BND bundesweit in Parlamenten oder Kommunalverwaltungen“ tätig seien. Das Bundeskanzleramt, dem der BND als Dienststelle unterstellt ist, gibt an, das nicht zu wissen und lehnt die Anfrage ab:
Die Tätigkeit in einer kommunalen Vertretungskörperschaft oder einem Parlament ist keine Nebentätigkeit gem. §§97 ff Bundesbeamtengesetz und weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. Dem Bundeskanzleramtes [sic] liegen deshalb keine für ihre Anfrage relevanten Informationen vor.
