BND

  • : Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre
    Die Unverantwortlichen – Überblick über die BND-Affären der letzten 14 Jahre

    Bei Zeit Online ist eine Infografik zum Thema BND-Verwicklungen entstanden, die sowohl die aktuelle Regierung, die Verantwortlichen und die zeitlich eingeordneten Enthüllungen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss und anderen Quellen darstellt.

    Der Ursprung der Affäre reicht zurück bis in die Zeit der rot-grünen Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder. Verantwortlich für die Geheimdienste war damals der heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier. Seither hat die Regierung dreimal gewechselt und mit ihr die Verantwortlichen im BND und im Kanzleramt. Ein Überblick über die Ereignisse der vergangenen 14 Jahre.

    29. April 2015 5
  • : „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND
    „Neue Erkenntnisse“ der Bundesregierung über den BND

    Ohne vorher viel verraten zu wollen: Die Bundesregierung hat gradezu bahnbrechende neue Erkenntnisse über den BND gewonnen. Eines davon wollen wir schon verraten, den Rest müsst ihr Euch selber anschauen. Es gab beim BND

    organisatorische Defizite in irgendeiner Form.

    Wer hätte das geahnt?

    Wie der Unterabteilungsleiter des BND (namens W. K.) im Herbst 2014 im BND-NSA-Ausschuss erklärte, werden neben den aktuell in Rede stehenden 40.000 Selektoren ja auch noch um die 500 Millionen Metadaten monatlich vom BND an die NSA geschickt. Was da konkret die „organisatorischen Defizite in irgendeiner Form“ sind, geht die Millionen Betroffenen schlicht etwas an.

    Aber seht selbst, wie auskunftsfreudig die Bundesregierung bei der Bundespressekonferenz ist. Dank an Tilo Jung für das Video!

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    28. April 2015 17
  • : Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“
    Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“

    Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung (Achtung, Paywall) die akutellen Erkenntnisse über BND, NSA und Kanzleramt kommentiert. Er versucht zu beschreiben, was wohl passiert wäre, wenn nicht die BND der Spion im eigenen Land wäre, sondern jemand anderes:

    Hätten sich Journalisten beim Rüstungskonzern EADS, der Hubschrauberfabrik Eurocopter oder bei Sicherheitspolitikern in die Leitungen gehackt, um dann über geheime Rüstungsprojekte zu schreiben – es ginge ihnen schlecht. Der Generalbundesanwalt wäre sofort zur Stelle und brächte die Batterien des Strafrechts in Stellung: Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit, Auskundschaften und Offenbaren von Staatsgeheimnissen.

    Nun ist es aber kein geringerer als der eigene Nachrichtendienst, der den amerikanischen Freunden beim Ausspähen des Landes half, das er eigentlich zu schützen bestimmt ist. Prantl findet deutliche Worte:

    Der BND hat sich, um es drastisch zu sagen, zum Deppen der Amerikaner gemacht.

    Er vergleicht den BND mit dem Fischer in Goethes Ballade Der Fischer – „Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ – und unterstellt ihm nicht, komplett böswillig, sondern vielmehr „blauäugig oder schlampig“ gehandelt zu haben. Und so prangert er auch die Dreistigkeit der NSA an:

    Es ist Missbrauch von Vertrauen, eine Art von Betrug; und der BND hat sich missbrauchen und betrügen lassen. Das ist Dummheit – aber nicht strafbar.

    27. April 2015 13
  • : Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren
    Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    Kommentar: Warum die aktuellen Erkenntnisse über das Versagen des Kanzleramtes bei BND-Aufsicht schon lange abzusehen waren

    Der Spiegel berichtet heute morgen von Forderungen der SPD und den Grünen im Zuge der Vermutungen, dass das Bundeskanzleramt schon seit 2008 vor der NSA-Spionage gewarnt worden sei und damit versagt hat, einzugreifen.

    Von „kläglichem Versagen“ ist sogar die Rede. Yasimi Fahimi, Generalsekretärin der Sozialdemokraten:

    Die aktuellen Vorwürfe sind gravierend. Sie müssen gründlich und umfassend aufgeklärt werden. Allmählich erreicht der Skandal eine ganz neue Dimension.

    Fahimi stellte auch eine Ausdehnung des NSA-Untersuchungsausschusses zur Debatte, dessen Sitzung am letzten Donnerstag aufgrund neuer Nachrichten über das Ausmaß der Kollaboration des BND mit der NSA abgebrochen wurde. Der Spiegel hatte veröffentlicht, dass unter den Selektoren, die der BND von der NSA zur Filterung des Datenverkehrs bekommt, auch solche seien, die nicht nur auf Terrorismusbekämpfung abzielten, sondern der Wirtschaftsspionage und der Ausforschung von Politikern dienten.

    Laut Fahimi sollen also nicht nur die Tätigkeiten des BND untersucht werden, sondern auch des Kanzleramtes. Es passe nicht zusammen, „sich einerseits seitens des Kanzleramts bitterlich darüber zu beschweren, dass die NSA deutsche Politiker abhört und ausforscht. Und andererseits im Auftrag der NSA europäische Top-Manager, EU-Politiker und Journalisten auszuspähen.“

    Eigentlich aber passt es doch sehr wohl zusammen, nämlich wenn man betrachtet, wie die „Beschwerden“ des Kanzleramtes bezüglich der NSA jeweils abliefen. Denn schon zu Beginn der Affäre stellten wir fest, dass die Empörungen im Laufe der einzelnen Enthüllungen doch recht kurz ausfiel und man schnell wieder in den Wir-sind-doch-Freunde-Habitus zurückkehrte. Und so ergibt es auch plötzlich Sinn, dass Kanzleramtschef Pofalla die gesamte NSA-Affäre schon nach kurzer Zeit für beendet erklären wollte.

    Unpassend erscheint daher, dass nun die Regierung versucht, den Schwarzen Peter wieder zum BND zu schieben. Letzten Donnerstag verkündete Steffen Seibert, seines Zeichens Regierungssprecher, dass das Bundeskanzleramt „im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert“ habe. Das lenkt aber auch nicht davon ab, dass das Kanzleramt eingeweiht war. Sowohl in der aktuellen Besetzung als auch unter de Maizière, der 2008 als Vorgänger von Pofalla im Amt war. Und heute Innenminister ist. Im April 2014 bezeichnete er die Überwachungstätigkeiten der NSA in einem Interview als maßlos. Kein Wunder, denn wahrscheinlich hat er besser als viele andere gewusst, was vor sich geht.

    Kein Wunder, dass Deutschland so nicht von den USA Ernst genommen wurde und wird. Man muss unter diesen Umständen beinahe davon ausgehen, dass all die Empörung inszeniert war und das Kanzleramt noch viel mehr wusste (und immer noch weiß) und daher keine ernsten Konsequenzen ziehen konnte und wollte. Denn die eigenen Leichen im Keller machen erpressbar und bilden einen selbsterhaltenden Maulkorb.

    Dass aus der BND-Affäre eine „Affäre um die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung“ werden könnte, attestiert Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Und auch hier kann man nur halb recht geben. Denn die gesamte NSA-Affäre erschüttert schon seit langem deren Integrität. Angefangen bei halbherzigen Fragen an die US-Regierung, die niemals beantwortet und weiterverfolgt wurden bis zur Blockierung des NSA-Ausschusses durch das Zurückhalten von Informationen. Wir veröffentlichten schon im letzten Oktober ein internes BND-Protokoll, in dem Kanzleramtschef Pofalla und BND-Präsident Schindler ihre „große Sorge“ betonen, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht.

    Und noch ein anderer stimmt in die aktuelle Empörungswelle über Kanzleramt und BND mit ein: Unser Vizekanzler Sigmar Gabriel. Der forderte gestern im „Bericht aus Berlin“ der ARD eine Ende des „Eigenlebens“ des BND. Dass Gabriel das zum Überdenken seiner eigenen Überwachungsauffassungen bringen wird – diese Hoffnung haben wir nicht mehr. Denn vor Kurzem hat der empörte Vizekanzler noch die Notwendigkeit zur Wiedereinführung einer deutschen Vorratsdatenspeicherung mit vermeintlichen Ermittlungserfolgen aufgrund – illegal durch Zusammenarbeit mit Geheimdiensten erlangten - Kommunikationsdaten in Norwegen zu rechtfertigen versucht.

    Die aktuellen Ereignissen bestätigen doch letztlich nur das, was lange zu ahnen war: Das devote Katzbuckeln der deutschen Regierung vor den Freunden auf der anderen Seite des Atlantik. Und sie werfen die Frage auf, ob im weiteren Verlauf der Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss noch jemand übrig sein wird, der nicht durch sein aktives Tun oder auch sein Schweigen und Wegschauen das Ausmaß der aktuellen Überwachungsmaschinerie ermöglicht hat.

    27. April 2015 14
  • : Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich?
    Der BND-Skandal – Worum geht’s eigentlich?

    Zusammen mit Richard Gutjahr und Anne Roth habe ich mich über Google-Hangout eine Stunde lang über den BND-Skandal unterhalten und wir haben die aktuellen Ereignisse zusammen gefasst. Das konnte man live sehen und jetzt auch anschließend auf Youtube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Die Tonqualität ist nicht die beste, das hab ich mir mehr Rocket-Science vorgestellt. Aber trotzdem ist es sicher für viele informativ.

    26. April 2015 5
  • : Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an
    Der BND-Skandal kommt im Kanzleramt an

    9625999356_05ec58e054_bAls vergangene Woche das Kanzleramt den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss darüber informierte, dass der Bundesnachrichtendienst freundlicherweise der NSA geholfen habe, nationale und europäische Ziele mit zu überwachen, hieß es: Das hat der Bundesnachrichtendienst ohne Rücksprache und Erlaubnis gemacht! Derselbe Spin wurde ein Tag später der Öffentlichkeit präsentiert, wo das Kanzleramt, immerhin oberster Dienstherr des BND, suggerierte, dass der BND das ohne Genehmigung gemacht habe und man das erst vor kurzem erfahren habe. Regierungssprecher Seibert erklärte:

    Das Bundeskanzleramt steht zu dem heute in Presseveröffentlichungen thematisierten Vorgang mit dem Bundesnachrichtendienst seit mehreren Wochen in intensivem Kontakt und hat diesen angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben.

    Das scheint aber nicht die ganze Wahrheit zu sein. n24 berichtet mit Verweis auf die Bild am Sonntag (Hinter der Paywall), dass das Kanzleramt schon 2008 über die Praxis Bescheid wusste (damaliger Kanzleramtschef: Thomas de Maiziere) und es 2010 ein Treffen deswegen zwischen dem damaligen Kanzleramtschef Ronald Pofalla und US-Vertretern gegeben habe, wo dieser die USA auf rechtswidriges Verhalten hingewiesen habe. Die Legende, wonach das Kanzleramt erst 2013 davon erfahren habe, stimmt offensichtlich nicht.

    Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, stellte der BND bei der automatischen Überprüfung der von der NSA zugeleiteten sogenannten Selektoren schon vor etlichen Jahren Täuschungsversuche fest und informierte die Regierungszentrale in einem streng vertraulichen Bericht 2008 darüber. In dem Vermerk an das Kanzleramt heißt es laut „BamS“, die NSA habe versucht, Wissen über die multinationalen Rüstungskonzerne EADS und Eurocopter abzuschöpfen. Dies widerspreche deutschen Interessen.

    Mit anderen Worten: Bisher versuchte das Bundeskanzleramt den schwarzen Peter zum BND zu schieben, obwohl man oberster Dienstherr und damit verantwortlich ist. Mit immer mehr Puzzlebausteinen kommt raus, dass der schwarze Peter offensichtlich im Kanzleramt zu finden ist, was nicht die Wahrheit sagt.

    Angefangen mit Eikonal 2004 waren die verantwortlichen Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier, Thomas de Maiziere, Ronald Pofalla und jetzt Peter Altmaier / Klaus-Dieter Fritsche. Vier von fünf haben gerade noch Verantwortung in der Bundesregierung. Und dann gibt es Angela Merkel, von der noch kein Wort zu hören war.

    Der BND-Skandal ist damit endgültig da angekommen, wo er hingehört: Ins Kanzleramt.

    26. April 2015 65
  • : Bundesregierung zum NSA-BND-Skandal: „Nichts hinzuzufügen“
    Bundesregierung zum NSA-BND-Skandal: „Nichts hinzuzufügen“

    Seit nicht mehr zu leugnen ist, dass die NSA mit Hilfe der BND-Handlanger mit tausenden Selektoren, die inhaltlich Industriespionage und das Ausspähen politischer und behördlicher Daten nahelegen, deutsche und europäische Datenströme durchforstete, warten alle gespannt auf die Konsequenzen. Denn da es auch um die Spionage etwa gegen EADS und andere Rüstungsfirmen sowie europäische staatliche Ämter und Behörden geht, erwartet die Öffentlichkeit Antworten und Aufklärung über die absichtliche Täuschung des Parlaments durch den BND.

    ueberwachungspalme beim bnd

    Mag auch ihr Telefon jahrelang abgeschnorchelt worden sein, Kanzlerin Angela Merkel hat zu ihrem eigenmächtigen Auslandsgeheimdienst BND und der befreundeten NSA mal wieder nichts zu sagen und ist abgetaucht. Ersatzweise wurden die Sprecher der Bundesregierung und der Ministerien heute in der Bundespressekonferenz eingehend zum aktuellen NSA-BND-Skandal befragt und hatten alle Mühe, möglichst nichts Inhaltliches in ihren Antworten zu verlautbaren. Alles sei geheim, man könnte über die dürre Presseerklärung hinaus nichts sagen.

    Auch ob BND-Chef Gerhard Schindler noch tragbar ist und im Amt bleibt, wurde nicht weiter kommentiert, man hätte ihn aber „angewiesen, den komplexen Sachverhalt vollständig aufzuklären“.

    Im „Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht“ stände das Bundeskanzleramt „seit mehreren Wochen“ in Kontakt mit dem BND und hätte „Defizite identifiziert“, die Seibert aber auf keinen Fall über das Ablesen der Presseerklärung hinaus irgendwie spezifizieren mochte. Überhaupt wollte er auch zum „Wahrheitsgehalt“ der Presseberichte nichts sagen.

    Auf die Frage, ob die Bundesregierung strafrechtliche Konsequenzen sieht oder ob das auch „geheim“ sei, verweist Seibert wieder auf die Presseerklärung, der er „nichts hinzuzufügen“ habe. Auf die nachfragende Bemerkung hin, dass doch aber darin die strafrechtlichen Konsequenzen gar nicht erwähnt werden, antwortet Seibert mit der eigentlich die ganze Viertelstunde der BPK gut zusammenfassenden Antwort:

    Dann wird das seinen Sinn haben.

    Zu der neu aufgeflammten Überwachungsdiskussion und den strafrechtlichen Folgen ist die Bundesregierung samt Sprecher des Auswärtigen Amtes und Innenministerium wortkarg und hat nichts beizutragen, was auch die in der BPK anwesenden Journalisten leicht angenervt registrieren: Ob denn nicht die Aufgabe der Regierung genau sei, die herausgegebene Pressemitteilung zu erklären und nicht die Journalisten für dumm zu verkaufen, weil alles, was wie eine inhaltlich wirkende Antwort klingen könnte, „geheim“ sei?

    Auf die Preisfrage, ob man denn bei 40.000 Selektoren nun von Massenüberwachung sprechen müssen, gibt es wieder: keinen Kommentar.

    Tilo Jung hat dankenswerterweise nicht nur einige Fragen gestellt, sondern die Fragen aller anderen Journalisten mit aufgezeichnet:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Bild-Lizenz der Überwachungspalme am neuen Berliner BND-Gebäudekomplex: CC BY 2.0 via flickr
    Jean-Pierre Dalbéra

    24. April 2015 59
  • : Sensburg will Bundesanwaltschaft ins Boot holen
    Screenshot: Vorsitzender des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg im <a href="http://www.tagesschau.de/inland/bnd-nsa-103.html">ARD-Morgenmagazin</a>
    Sensburg will Bundesanwaltschaft ins Boot holen

    Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg hat im ARD-Morgenmagazin erklärt, dass sich der Generalbundesanwalt in die NSA-Affäre eingeschaltet hätte und ermitteln würde. In den letzten Tagen habe die Bundesanwaltschaft Akteneinsicht in die Protokolle des Ausschusses erbeten, die ihr gewährt wurde. Schließlich habe man laut Sensburg ein gemeinsames Interesse daran, die Sachverhalte aufzuklären.

    Ein Zusammenhang mit den gestern ans Tageslicht gekommenen Enthüllungen, dass der BND der NSA noch willfähriger geholfen hat als bereits bekannt, besteht laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft jedoch nicht. Es laufe seit Juni 2013 ein Prüfvorgang, der die „Aktivitäten britischer und US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland“ beleuchten soll. Deshalb sei um Akteneinsicht gebeten worden: „Mit Blick auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung beabsichtigt sie [die Bundesanwaltschaft] im Rahmen dieses Prüfvorgangs auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages einzubeziehen.“

    Ein förmliches Ermittlungsverfahren läuft laut Bundesanwaltschaft nur wegen „des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Zusammenhang mit der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin.“ Es bleibt also unklar, was Sensburg mit seinen Äußerungen bezwecken wollte – außer, um politische Handlungsfähigkeit zu suggerieren und möglicherweise Druck auf die politisch Verantwortlichen aufzubauen. In Hinblick auf die Rolle der Bundesanwaltschaft stellt sich aber unabhängig davon die Frage, was es denn noch braucht, um endlich auch im Zusammenhang mit der massenhaften Abschöpfung von Daten Ermittlungen einzuleiten?

    24. April 2015 9
  • : Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst
    Netzpolitik-Podcast Folge 128: Unkontrollierter Bundesnachrichtendienst

    klaert_doch_aufWährend ein Teil unserer Redaktion im Bundestag Däumchen drehte und auf den weiteren Verlauf des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss wartete, haben Constanze Kurz und ich die Gelegenheit genutzt, die Ereignisse des Tages einzuordnen und zu reflektieren.

    Es geht um den Bundesnachrichtendienst, der wahlweise unkontrolliert oder mit Deckung durch das Bundeskanzleramt einen kalkulierten Verfassungsbruch begangen hat. Und entgegen früherer Aussagen bis zu 40.000 Selektoren der NSA in die eigenen Überwachungssysteme eingepflegt hat, die zur Überwachung unserer Industrie, unserer Bevölkerung und wohl auch unserer Politiker dienten.

    In Folge 128 unseres Podcasts unterhalten wir uns rund 20 Minuten darüber, was das bedeutet und was genau geschehen ist. Und bieten Euch einen Tagesrückblick über unsere heutigen Artikel hinaus. Wir sprechen auch an, wer politisch für diesen Skandal verantwortlich ist.

    Die Folge ist auch der Wiederstart unseres Podcasts, der etwas eingeschlafen war, wenn man von wenigen Interviews absieht (RSS-Feed). Wenn alles gut geht, gibts demnächst von uns wieder mehr aktuelle Podcasts mit Einschätzungen und Überblick zu aktuellen netzpolitischen Ereignissen. Hier ist die MP3.

    Bis dahin freuen wir uns über Feedback. Und ein tolles Jingle wäre prima.

    Unsere heutigen Artikel zum Thema des Podcasts.

    Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen.
    BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
    Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?

    23. April 2015 13
  • : Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?
    Preisfrage: Was ist eine „massenhafte Ausspähung“?

    Heute ist rausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst „bis zu 40.000“ Selektoren der NSA in seine Überwachungssysteme eingepflegt hat, die unsere „deutschen bzw. westeuropäischen“ Interessen verletzen. Die Bundesregierung schimpft auch hinter den Kulissen schon fleißig mit dem BND und hat ein Ende dieser PRaxis gefordert. Was das konkret bedeutet und ob das ausreicht, haben wir in anderen Beiträgen schon thematisiert.

    Aber was uns heute auffiel: Bisher heißt es immer von Seiten der Bundesregierung und vor allem von CDU/CSU-Abgeordneten, dass der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bisher keine Erkenntnisse gewonnen hätte, dass es eine Massenüberwachung geben würde, bzw. gegeben hätte. Auch der Regierungssprecher verkündet heute wieder, stellvertretend für Angela Merkel, die sich überhaupt nicht zum Thema äußert, folgendes;

    Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.

    Unsere Preisfrage ist: Ab wann spricht man eigentlich korrekterweise von „massenhafte Ausspähung“, wenn 40.000 Selektoren offensichtlich noch nicht ausreichen?

    23. April 2015 16
  • : BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen
    Europasaal vor der Sitzung.
    BND-Skandal: Verantwortliche müssen ihren Hut nehmen

    martina rennerDie Mitglieder des NSA-BND-Ausschusses wollen sich heute noch gegenüber der Presse zu den neuen Vorwürfen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) erklären.

    Wenn das nicht mindestens den Kopf von Gerhard Schindler kostet und ihn zum Rücktritt zwingt, dann könnte er auch jeden anderen Skandal aussitzen: Der BND-Chef ist verantwortlich für einen weiteren handfesten Skandal, nachdem schon bei der Weitergabe von Telefon-Rohdaten die Kooperation zwischen NSA und BND übermäßig eng war und erst nach Jahren eingestellt wurde und er auch noch eine Klage des Betreibers des Internetknotens DE-CIX am Hals hat. Denn seine Beamten hatten jetzt nicht einmal mehr versucht, das Spionieren seitens der NSA gegen offensichtlich inländische und europäische Ziele zu stoppen, da man fürchtete, von dem US-amerikanischen Geheimdienst sowieso nur Ausflüchte zu bekommen.

    Wenn es wieder nur um 40.000 bedauerliche Einzelfälle handeln soll, ansonsten aber zur Tagesordnung übergegangen wird, wäre ein neues Level der politischen Entmachtung des Parlaments in seiner Funktion als Kontrolleur der Geheimdienste erreicht. Wir brauchen keine Parlamentarier, die sich vom BND wieder und wieder am Nasenring rumführen lassen, sondern endlich eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste, eben weil das geheimdienstliche Abhören im Verborgenen bleibt, darüber auch nicht im Nachhinein informiert wird und also keine gerichtliche Kontrolle stattfindet. 40.000 Selektoren kann man sich nicht mehr schönreden, das ist ganz klar Massenüberwachung.

    Mit Deutschland betreffenden Selektoren dürfte der Auslandsnachrichtendienst, für den das Inland Tabu sein sollte, überhaupt nicht an den Leitungen schnorcheln. Er darf eigentlich auch keine Beihilfe leisten für Spionage im Inland oder überhaupt strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit.

    Offenbar gelten in der Geheimdienst-Büros übrigens immer noch die Grenzen des Kalten Krieges, wenn bei den 40.000 Selektoren betont wird, sie hätten sich gegen „westeuropäische und deutsche Interessen“ gerichtet. Das Spionieren in „Osteuropa“ scheint dagegen akzeptabel zu sein.

    Was macht eigentlich der Generalbundesanwalt? Und wer ist denn eigentlich für Spionageabwehr zuständig?

    23. April 2015 21
  • : Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen
    Vollkommen außer Kontrolle: BND half wahrscheinlich der NSA, deutsche Politiker zu überwachen

    twitter-inline-updateDer Bundesnachrichtendienst hat der NSA willig dabei geholfen, viel mehr zu überwachen als das die Aufgabe des BND wäre. Im Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag war es häufiger Thea, dass der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen (Netz-)Überwachungsmaßnahmen auf Selektoren (z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern) zurückgriff, die die NSA lieferte.

    Eine Kontrolle der Listen mit Selektoren fand dabei nicht so wirklich statt. Da kam halt eine Liste von Freunden, denen man gerne hilft. Spiegel-Online berichtet gerade auf neueste Erkenntnisse, wonach der BND dabei geholfen haben soll, auch Politiker zu überwachen: Überwachung: Neue Spionageaffäre erschüttert BND. Insgesamt geht es wohl um „rund 2000 Selektoren“, die „eindeutig gegen westeuropäische und deutsche Interessen“ verstießen. Das Bundeskanzleramt redet sich jetzt damit heraus, dass diese Infos beim Bundesnachrichtendienst geblieben und nicht gemeldet worden wären.

    Das wahre Ausmaß des Skandals wurde nun erst aufgrund eines Beweisantrags bekannt, den die Grünen für den NSA-Untersuchungsausschuss gestellt hatten. Die für den Ausschuss zuständige Projektgruppe des BND prüfte die NSA-Selektoren daraufhin erneut – mit dem Ergebnis, dass bis zu 40.000 davon gegen westeuropäische und deutsche Interessen gerichtet sind. Erst im März wurde das Bundeskanzleramt darüber unterrichtet. Weitere Überprüfungen wurden inzwischen angeordnet.

    Tolle Sache, wenn unser weitgehend unkontrollierter Geheimdienst fremden Geheimdiensten hilft, unsere Bevölkerung, Wirtschaft und Politik zu überwachen. Und die Antwort der Bundesregierung auf die Enthüllungen ist leider immer noch, dem Bundesnachrichtendienst mehr Geld, Personal und Befugnisse zu geben.

    Update:

    Zeit-Online erfuhr, dass die NSa ingesamt 800.00 Selektoren schickte und davon bis zu 40.000 gegen unsere Interessen gerichtet waren.

    Die enstscheidende Frage ist: Was wusste die Merkel-Regierung ab wann? Und wenn die das erst dieses Jahr erfahren haben wollen: Warum wussten die vorher nichts und warum hatten sie den BND nicht unter Kontrolle, was ihre Aufgabe war?

    Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.

    Update: Ich hab die Geschichte für n24 kommentiert. Das Fazit:

    Es wird interessant sein, was daraus folgt. Das Bundeskanzleramt sagt, es habe erst vor kurzem davon erfahren. Dabei ist das Kanzleramt der oberste Dienstherr für den BND. Entweder hat man den Geheimdienst nicht richtig unter Aufsicht und dabei unter Kontrolle. Oder aber man hat den kalkulierten Verfassungsbruch die ganze Zeit gedeckt. Beides wäre ein Skandal, der aufgedeckt gehört.

    Es ist zudem nicht nur ein politischer Skandal, sondern die Verantwortlichen sind zugleich Gesetzesbrecher. Dass die Ermittlungsbehörden nicht ihrerseits aktiv werden und Verstöße gegen die Strafgesetze, die eine Beihilfe zu geheimdienstlicher Agententätigkeit auf deutschem Boden verbieten und bestrafen, ist der Skandal im Skandal.

    Die bisherige Antwort unserer Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen sind stattdessen mehr Befugnisse, mehr Geld und mehr Personal für den Bundesnachrichtendienst. Es zeigt sich, dass mehr Kontrolle, mehr Aufsicht und weniger Befugnisse unserer Demokratie viel besser tun würden.

    23. April 2015 53
  • : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen
    Dr. Peter Bartodziej, ehem. Referatsleiter 611 im Bundeskanzleramt, Zeichnung: <a href="http://veith-yaeger.de/">Stella Schiffczyk</a>
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: Zeugenbefragung abgebrochen

    Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Die Zeugen diesmal sind Peter Bartodziej, ehemaliger Referatsleiter in der für die Geheimdienstkoordination zuständigen Abteilung des Kanzleramts, – Ernst Uhrlau, 2005 bis 2011 Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND), wurde entgegen erster Ankündigungen heute nicht geladen. Wir sitzen wie immer drin und bloggen live.

    Zusammenfassung

    Peter Bartodziej, Bundeskanzleramt

    Viel gab es nicht, denn schon nach etwas mehr als einer halben Stunde wurde die Zeugenbefragung abgebrochen. Auch die Vernehmung Uhrlaus wurde abgesagt. Bartodziejs Aussage belief sich primär auf Organisatorisches. Er schilderte seinen Werdegang. Im Bundeskanzleramt wechselte er seine Zuständigkeiten. Vom Referat 604 zu 611 bis zur Gruppenleitung von Abteilung 61. Während seiner Tätigkeit in 604 und 61 war der Jurist Bartodziej auch mit G‑10-Fragen beschäftigt.

    Er berichtete, dass es eine Zusammenarbeit von Bundeskanzleramt und BND gab, wenn es um G‑10-Fragen ging. Die Vertreter beider Stellen haben sich ab und an getroffen und sich während der Sitzungen der G‑10-Kommission gesehen. Das ist interessant, denn bisher war nicht bekannt, dass derart viele Personen bei den Sitzungen der G‑10-Kommission dabeiwaren, die nicht selbst zur Kommission gehören. Laut Aussage seien es seit 2002/2003 immer mehr geworden.

    Bei G‑10-Anträgen zur Genehmigung von Überwachungsmaßnahmen habe man zusammengearbeitet und an Anträgen „gefeilt.“ Klar wird, dass der G‑10-Bereich rechtlich schwieriges Gebiet ist und eine eindeutige Auslegung nicht existiert. Das hat den Verantwortlichen einiges an Handlungsspielraum geboten.

    Bartodziej behauptet, während seiner Zeit in Abteilung 6 nie von Eikonal und Glo… gehört zu haben, wohl aber von einem mysteriösen dritten Begriff, der auch in vorigen Sitzungen zur Sprache kam. Eine Verbindung zu den ersten beiden zog er seiner Aussage nach nicht.

    Datenaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten habe es auf Basis des BND- und des G‑10-Gesetzes gegeben. Laut Bartodziej gab es „eine Fülle von Möglichkeiten“, Daten weiterzugeben. Es gab auch pauschale Genehmigungen und keine automatischen Berichtspflichten. Die Kommunikationswege zwischen Bundeskanzleramt und BND sind unklar.

    Kurz nach dieser Stelle sieht man die hinteren Reihen nacheinander ihre Smartphones zücken. Wenige Minuten später wird die Sitzung zunächst unter- und dann abgebrochen. Nachträglich stellt sich heraus: Grund für die Unruhe war der Bericht des Spiegels, nach dem der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner globalen Überwachungsmaßnahmen Selektoren von der NSA bekam, nach denen er Informationen filterte. Die Zahl der Selektoren ist enorm. Laut dem Bericht richteten sich dabei bis zu 40.000 gegen deutsche und westeuropäische Interessen.

    Pressestatements

    Die Pressestatements bezogen sich nicht mehr auf die Vernehmung des Zeugen Bartodziej, sondern auf die Medienberichterstattung bezüglich der Selektoren. Quintessenz war, dass man mit der Bundesregierung gemeinsam daran arbeiten müsse, den Sachverhalt aufzuklären, neue Unterlagen zu sichten und geeignete Zeugen zu benennen. Es ist zu erwägen, Zeugen vorzuziehen.

    Der Skandal der Enthüllung ist, dass der BND auf Anweisung der NSA Selektoren zur Filterung der Kommunikationsverkehre eingesetzt hat, die zum Teil gegen deutsche und europäische Interessen gerichtet waren. Dabei spielt auch Wirtschaftsspionage eine Rolle, die Linke sprach sogar von möglichem Landesverrat. Der BND steht im Verdacht, durch sein Wegschauen die NSA bei der Spionage gegen das eigene Land unterstützt zu haben.

    Wie viele Selektoren genau genutzt wurden, konnten die Abgeordneten nicht sicher benennen, da auch sie noch am Beginn der Erkenntnisgewinnung stehen. Vermutlich richteten die Selektoren sich sowohl gegen die Wirtschaft als auch gegen Politiker. Flisek bezeichnete daher die Beteuerungen der USA, es gebe keine Wirtschaftsspionage, im Licht der heutigen Erkenntnisse als „starken Tobak.“

    Die Enthüllungen zeigen auch, dass die Aufsicht durch das Bundeskanzleramt und die Organisation innerhalb des BND gescheitert sind. Lediglich Nina Warken von der Union beteuerte ihren Glauben daran, dass Schindler, Altmaier und Fritsche den BND im Griff hätten. Die Reaktion im Raum sprach jedoch deutlich davon, dass sie mit dieser Auffassung recht allein steht.

    Fazit: Der Ausschuss wurde höchstwahrscheinlich belogen, Selektoren zur Spionage gegen Wirtschaft und eventuell sogar Politiker eingesetzt. Nun muss festgestellt werden, wer wie viel wusste und an welchen Stellen strategisch geschwiegen und gelogen wurde. Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung dem Ausschuss dabei keine Steine in den Weg legt oder gar Informationen verschwinden. Bisher verhielt sie sich nämlich leider wenig aufklärungsinteressiert.

    Die Linken forderten, dass der Generalbundesanwalt nun endlich echte Ermittlungen aufnimmt, einen Anfangsverdacht der Spionage weiter nicht sehen zu wollen, dürfte zumindest schwierig werden.

    Wie es weitergeht werden wir vermutlich bald erfahren, denn alle Abgeordneten kündigten an, den Themenkomplex zeitnah behandeln zu wollen.

    Währenddessen macht sich die Bundesregierung in ihrer Presseerklärung lächerlich:

    Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.

    Gliederung

    Vorbemerkungen

    Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.

    Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir ihre Aussagen. Kontaktieren sie uns!

    Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.

    Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).

    Einleitung: Vorsitzender (12:03)

    $Begrüßung

    $Formalitäten

    Zeuge 1: Peter Bartodziej, Bundeskanzleramt

    [Zeuge hat keinen Rechtsbeistand dabei.]

    Personalien: $Name, Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt (Bundeskanzleramt), wohnhaft in Potsdam, geboren am 20.03.1963.

    Will kein inhaltliches Eingangsstatement geben, sondern schildern, welche Zuständigkeiten er im Bundeskanzleramt etc hatte, diese haben gewechselt.

    Seit Montag, 3. Juni 2002 in Bundeskanzleramt, Leiter Referat 604, dort zuständig für Information, Organisierte Kriminalität & G‑10-Angelegenheiten. Abteilungsleiter war Ernst Uhrlau.

    Vorgänger war ausgeschieden, B. hat 13 Monate das Referat geleitet. Dann wurde die Abteilung umstrukturiert.

    Seit der Referatsleiter von Referat 601 ausgeschieden ist, hat er dieses Referat geleitet – Referat 611. Das war nicht zuständig für G‑10, die Zuständigkeiten blieben in 612, das aus 603 und 604 zusammengeführt wurde.

    In Referat 611 war er zuständig für Personal & Organisation, nicht aber fürs „operative G‑10-Geschäft.“

    Hatte diese Funktion bis 2007, danach wurde er Wenkelbach-Nachfolger und demnach Gruppenleiter für Referat 61.

    Abteilung 61 war zuständig für die alten Referate 611 und 612, bis Wechsel in Gruppe 13, 2011.

    AL 6 war Klaus-Dieter Fritsche, bis Wechsel 2009, danach Günter Heiß.

    B. ist bis heute Gruppenleiter 13.

    Frage 1: Vorsitzender

    Sensburg: Ausbildung?

    Bartodziej: Volljurist, Assistent in Tübingen, dann Justizministerium (BMJ) ab 1993, dann 9 Jahr im BMJ, von da aus ins Bundeskanzleramt. Kein technischer Hintergrund.

    Sensburg: Bundeswehr?

    Bartodziej: 15 Monate, ab 1982.

    Sensburg: Bis 2002 im BMJ, welche Fragen dort bearbeitet?

    Bartodziej: Wirtschaftsabteilung, hatte mehrere Verwendungen. Zwischendurch in Brüssel als Attaché. Drei Referenten in Wirtschaftsabt. Ab 1999 ?

    Sensburg: War zuerst Leiter Referat 604, dann gab es eine Umstrukturierung. Proliferation, Informationsverwertung, G‑10 – was war Schwerpunkt?

    Bartodziej: Proliferation und G‑10. Jeden Monat gab es eine Sitzung der G‑10-Kommission. Proliferation deshalb, weil Zeit kurz vor Irakkrieg. Sehr viele Sitzungen im Auswärtigen Amt. Organisierte Kriminalität war weniger stark vertreten.

    Sensburg: Nach der Umstrukturierung von Referat 211/212 zu Referat 611 – war G‑10 da noch Thema?

    Bartodziej: Nein, aber Gesetzgebung, die sich auf G‑10 bezogen hat. Das „operative Geschäft“ lag bei Referat 612, genau wie die Betreuung der Kommission und Tagesgeschäft.

    Sensburg: Später hatte er auch wieder Verantwortung für G‑10?

    Bartodziej: Ja. 2007 wurden die Zuständigkeiten nochmal neu geordnet, dann G‑10 wieder in Referat 611. Umzug hatte mit neuem Referatsleiter zu tun, der die entsprechenden Kompetenzen mitgebracht hat.

    Sensburg: Wenn beide Referate im Blick, war er dann wieder G‑10 zuständig?

    Bartodziej: Ja. Wer war wann in G‑10-Kommission? Die ersten 13 Monate, dann 4 Jahre nicht, dann wieder regelmäßig.

    Sensburg: Wie stark ist die Kommunikation von Bundeskanzleramt mit G‑10-Juristen des BND? Bildet man ein Team?

    Bartodziej: Gibt Kontakte, aber keine tägliche Zusammenarbeit. Abgegrenzte Aufgaben. Gibt großen Kreis, in dem auch Vertreter des Innenministeriums sind. Leute kamen nach Berlin oder fuhren nach Pullach.

    Sensburg: G‑10 ist ein sehr enger Bereich der Rechtswelt, eine Nische. Austausch scheint sinnvoll. Hat man sich einmal in großer Runde pro Jahr getroffen?

    Bartodziej: Ja, ungefähr. War nicht für Anträge des Bundesamts für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst zuständig, nur für BND. Man hat sich in den Kommissionssitzungen gesehen.

    Sensburg: G‑10-Juristen der Dienste waren in Kommissionssitzungen dabei?

    Bartodziej: Geheimhaltung. Aber Anzahl der Leute in der Sitzung, die nicht zur Kommission gehören ist eher gewachsen (seit 2002/2003) (!)

    Sensburg: Sind Leute in Kommission Einzelkämpfer oder haben sich regelmäßig zusammengesetzt? Haben G‑10-Juristen über Probleme und Bedenken geredet?

    Bartodziej: Ja, vor allem wenn ein Eilantrag kam, hat es telefonischen Kontakt gegeben. Oft tritt bei jedem Antrag ein neues Problem auf, dann gibt es Beratung. Vor Weiterleitung ins Innenministerium auch oft wieder zurückgekommen.

    Sensburg: Kam das vor, dass Anträge zurückgewiesen werden?

    Bartodziej: Kam vor.

    Sensburg: Wie oft?

    Bartodziej: Nicht im Kopf, man hat aber in diversen Fällen zusammen an Anträgen gefeilt.

    Sensburg: Gibt es interne Handreichungen, Ausarbeitungen, Kommentierungen?

    Bartodziej: Kommentar- und Literatursituation zu G‑10 ist dünn. Gab einen alten Kommentar aus 90ern, aber Gesetz sieht mittlerweile deutlich anders aus. Was es gab war innerhalb des Dienstes eine G‑10-Anweisung und G‑10-Arbeitshilfe [erinnert sich nicht genau]. Wurde auch Bundeskanzleramt vorgelegt zur Stellungnahme. Ist sogar einmal nach Pullach gefahren, um Probleme zu diskutieren.

    Sensburg: Wie ist die Kommentierungslage jetzt?

    Bartodziej: Ist nicht mehr so in der Thematik. Arbeite selbst an Kommentierung eines verwandten Gesetzes.

    Sensburg: Wie war es auf der Praktikerseite?

    Bartodziej: G‑10 war Rechtsbereich, wo man „noch Praxis prägen“ konnte.

    Sensburg: Bereich Operationen? Eikonal und Glo… bekannt?

    Bartodziej: Von beiden Namen erst nach Ausscheiden aus Abteilung 6 erfahren.

    Sensburg: Eikonal und Glo… nie auf Tisch gehabt?

    Bartodziej: Gibt einen dritten Begriff, den er gehört hat.

    Sensburg: War der dritte Begriff ein Synonym für die beiden anderen?

    Bartodziej: Schlussfolgert aus nachträglichem Wissen: Von drittem Begriff nur durch ein einziges Schriftstück erfahren und keine Verbindung zu den anderen Begriffen gezogen. Danach aufgrund der Arbeit des Ausschusses verfolgt.

    Sensburg: Nicht zu dem Schluss gekommen, dass es nur ein anderer Name für diese Operationen war?

    Bartodziej: Nein.

    Sensburg: Ist bekannt, dass Daten vom BND an Ausländische Nachrichtendienste (AND) übermittelt worden sind?

    Bartodziej: Gibt zwei Möglichkeiten, einmal durch BND-Gesetz und ab 2009 §7a G‑10-Gesetz.

    Sensburg: Ist bekannt, dass auch Daten an AND geflossen sind? Auf Grundlage der Gesetze oder sogar an Grundlage vorbei?

    Bartodziej: BND-Gesetz-Bereich: Gibt eine Fülle von Möglichkeiten, Daten zu übermitteln. Für bestimmte Arten von Übermittlung gab es pauschale Genehmigung. Keine automatischen Berichtspflichen (!) – hat also nicht von allem Kenntnis erhalten.

    Sensburg: Wie ist Informations- und Meldefluss aus Blickwinkel des Bundeskanzleramt. In BND passiert das auf Sachgebietsebene. Wird das gemeldet, dem Bundeskanzleramt mitgeteilt, gibt es eine Rechtsprüfung?

    Bartodziej: In der Regel bei §7a Vorbehalt und Zustimmung des Bundeskanzleramt vorgesehen. Hat aber bis 2011 sowas nicht gesehen. Ab 2007 wäre das bei Referatsleiter aufgeschlagen, nach 2007 bei 612.

    Sensburg: Sie sind also zeitlich drumherum gegangen?

    Bartodziej: Phänomenbereich in Abteilung 6 teilweise auch Kollegen in Gruppe 62 zuständig.

    Sensburg: Wie ist der Kommunikationsfluss? Im Sinne, dass der Berücksichtigung von G‑10 möglichst Rechnung getragen wird? Findet ausreichende Zusammenarbeit für G‑10 statt bei komplexeren Fällen? Läuft das so?

    Bartodziej: Keine Anwendungsfälle bei §7a. Oft nimmt man Splitter aus G‑10-Material, baut den ins Lagebild ein, tauscht dann personenbezogen Informationen aus. Das wäre Sache für Gruppe 62. Betrifft durchweg Übermittlungen im Einzelfall und nicht Rohdaten.

    [Sitzungsunterbrechung (12:44), weil neue Erkenntnisse durch Spiegel-Bericht.]

    [Zeugenbefragung für heute abgebrochen. Ab 16:00 Pressestatements der Abgeordneten angekündigt.]

    [Noch was am Rande: Der BND hat für die heutige Sitzung die angeforderten Unterlagen nicht dem Ausschuss gegeben. Auf gruen-digital.de dazu:

    Auch ist die Frage von großem Interesse, welche Operationen der NSA quasi als Kompensation für den abgebrochenen gemeinsamen Abgriff am Internetknotenpunkt in Frankfurt angeboten und was bis Ende 2011 konkret umgesetzt wurde. Weiter wollen wir den Spionageversuch der NSA mit Erfassungskriterien wie EADS, Eurocopter und französischen Behörden weiter aufklären. Zu diesem Komplex hat das Bundeskanzleramt, gerade noch fristgerecht, einige wenige Unterlagen geliefert. Der BND hat hierzu keine Akten geliefert, trotz Fristablaufs am 15. April.]

    Pressestatements

    Wir warten (16:22 Uhr).

    Abgeordnete kommen raus (16:33).

    Wir haben die Statements mitgeschnitten, MP3s je Abschnitt.

    Pressestatement: Vorsitzender (MP3)

    Sensburg: Man hat beschlossen, den Sachverhalt mit der Bundesregierung zu besprechen. Das Thema ist ernst zu nehmen, da es viele Fragen beinhaltet. Zusammenarbeit mit ANDs. Zur Aufklärung enger Kontakt mit Bundesregierung.

    Es geht um das Bereitstellen von Selektoren. AND stellt deutschem Dienst Selektoren zur Verfügung. Es sind Selektoren eingestellt worden, die nicht übergeben werden hätten sollen. Details und Umfang müssen aufgeklärt werden.

    Sachverhalt ist im Februar aufgekommen, in nächster Zeit wird man dem Aufmerksamkeit widmen.

    Frage: Gibt Vorwurf, die Information sei nicht weitergeleitet worden. Kommentar dazu?

    Sensburg: Kann so nicht bestätigen. Werden schauen, wie die Kommunikation in BND und Bundeskanzleramt gelaufen ist. Grundsachverhalt gestern bekannt gegeben worden. Heute weitere Details

    Frage: Müssen nicht die Zeugen Steinmeier oder Fritsche vorgezogen werden?

    Sensburg: Erstmal in die Akten gucken. Sicher auch Zeugen vernehmen, die damit beschäftigt waren. Manchmal wichtiger als Zeugen in der oberen Verantwortung.

    Frage: Gibt es Zahlen [bzgl. Selektoren]?

    Sensburg: Heute nicht, kennen noch nicht alle. Zahlen heute noch nicht bewertbar.

    Frage: Wie kommt man zu dem Fazit, dass deutsche Interessen nicht betroffen seien?

    Sensburg: Nicht gesagt – es gab nur kein bewusstes (!) Zusammenwirken der Nachrichtendienste gegen deutsche Interessen. Wollen wissen: Sind deutsche Firmen und Bürger betroffen?

    Pressestatement: Grüne (MP3)

    Notz: Verdacht bestätigt und konkretisiert sich. Anknüpfend an 2005, dass Daten über EADS, Eurocopter und Co. ausgeleitet worden sind ist eine neue Erkenntnislage entstanden. Skandal dabei ist: Nach 2005 waren Probleme dem Bundeskanzleramt in Hinblick auf Wahrung deutscher und europäischer Interessen bekannt. Muss man spätestens nach Snowden gewusst haben. Erstaunlich, dass das niemand gewusst haben will. Nach Snowden hat man Tausende Selektoren gefunden, die gegen Memorandum of Understanding verstoßen. Klares Problem bei Fachaufsicht des BND.

    Arbeiten der Geheimdienste im Graubereich manifestiert sich hier. Wünschen uns zwei Dinge: Bundeskanzlerin muss sich erklären, auch zur zukünftigen Zusammenarbeit. Und Ausschuss muss Unterlagen bekommen. Mit Schlagworten, die gegen deutsche und EU-Interessen verstoßen, um den Datenabfluss zu verstehen.

    Frage: Kommentar zur Forderung nach personellen Konsequenzen?

    Notz: Das lenkt ab, man muss eigentlich verstehen, wer Verantwortung trägt. Schneller Rücktritt wird Verantwortlichkeiten nicht im Nebel auflösen.

    Frage: Waren Selektoren wirklich im Einsatz?

    Notz: Ja, zumindest bei den 2000 Selektoren.

    Frage: Hat BND bei Industriespionage durch Wegschauen unterstützt?

    Notz: Verdacht steht im Raum, obwohl man wusste, dass es ein Problem mit Interessen gibt. Ist ein erheblicher Vorgang. Was in Deutschland passiert, ist nur ein Punkt. Passiert auch außerhalb von Deutschland, da werden Interessen ausländischer Grundrechtsträger nicht ganz so genau genommen. Im internationalen Zusammenwirken werden deutsche Interessen strukturell verletzt.

    Frage: Haben ANDs Verhältnis zu BND benutzt, damit der gegen eigenes Land späht?

    Notz: Man hat Zugänge genutzt, wo man woanders nur schlecht abgreifen kann. Das hat sich NSA zu Nutze gemacht und Selektoren untergeschoben. Verdacht, dass Projekte wie ein trojanisches Pferd gewirkt haben und hochproblematische Informationen ausgeleitet haben.

    Pressestatement: SPD (MP3)

    Flisek: Was im Spiegel-Bericht steht ist ein gravierender Vorgang. Es sind Suchbegriffe verwendet worden, die nicht hätten verwendet werden dürfen, die gegen deutsche und EU-Interessen verstoßen. Man ist zusammen mit Bundesregierung in Sachverhaltsermittlung. Zu früh für einzelne Details.

    Untersuchungsausschuss war Anlass für diese Aufklärung. Man steht am Anfang, will zeitnah Licht ins Dunkel bringen.

    Es gibt zwei Komplexe: Wenn das wahr ist, gibt es ein Organisationsverschulden im BND. Die Frage: Wie effizient ist die Dienst‑, Fach- und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt?

    Im Zeitablauf gab es erhebliche Zäsuren seit Snowden-Enthüllungen. Mitarbeiter des BND hätten wissen müssen, dass diese Themen sensibel sind.

    Zweitens: Was haben wir davon zu halten, dass die USA beteuern, dass keine Wirtschaftsspionage passiert? Das muss in neuem Licht bewertet werden. Hatten schon öfters Vermutungen. Aber wenn wir jetzt Selektoren sehen, die genau der Zusage widersprechen, ist das ziemlich starker Tobak. Braucht politische Erörterung auf höchster Ebene. Konkretisiert sich erst, wenn Aufklärungsarbeit gemacht ist. Geht davon aus, dass in nächster Sitzungswoche Mitarbeiter genannt werden, die Zeugen sein sollen. Noch vor Sommerpause Ergebnisse erwartet.

    Frage: Umfang der Spionage?

    Flisek: Kann noch nichts Seriöses sagen. Aber gibt starke Indizien, dass wirklich Wirtschaftsspionage. Muss man am Ende bewerten und differenzierte Sicht entwickeln.

    Frage: Welche Erkenntnisse gibt es, wer hat was gewusst und wieso hat das so lange gedauert?

    Flisek: Wurden gestern informiert, heute nochmal Gespräch mit Fritsche. Eindruck: Intensive Ermittlungen bei Bundesregierung. Kann das nachvollziehen, weil es um komplexe Sachverhalte geht. Wenn Regierung ein Konsultationsverfahren einleitet, ist auch die US-Seite zu befragen. Das ändert nichts daran, dass Bundesregierung eigene Entscheidung treffen muss, welche Unterlagen dem Ausschuss vorgelegt werden.

    Frage: Ist es das Versagen der Bundesregierung, dass nicht proaktiv aufgeklärt wird?

    Flisek: Ausschuss ist immer wieder für Überraschungen gut. Punkt ist: Ist offensichtlich bei BND so gewesen, dass Themenkomplex auf unterer Ebene abgeschirmt wurde. Welche Ebenen sind informiert worden, wie viel? Organisationsverschulden ja oder nein? Gibt auch Aufklärungsinteresse bei der Bundesregierung. Prozess wird sehr zügig ablaufen.

    Pressestatement: Linke (MP3)

    Renner: Linke sieht den Vorgang als Spionageskandal, der seinesgleichen sucht. Fordern vier Konsequenzen:

    1. BND-Präsident Schindler soll zurücktreten. Möglicherweise wurde das Parlament unrichtig informiert. Zeugen haben evtl. nicht immer Wahrheit bzw. Alles gesagt.
    2. Bundeskanzleramt ist Recht- und Fachaufsicht. Man muss Organisationsversagen feststellen. Muss sämtliche Beweise sichern, auch für Generalbundesanwalt. Beweise dürfen nicht vernichtet werden
    3. Generalbundesanwalt-Prüfverfahren. Erwarten, dass Generalbundesanwalt das Prüfverfahren sofort in ein Ermittlungsverfahren umwandelt. Geht um den Bereich Spionage und Landesverrat.
    4. Der Untersuchungsausschuss ist gefordert. Muss in einer der nächsten Sitzungen den Vorgang parlamentarischer Aufklärung anfangen. Will Zeugenliste und Selektorenliste.

    Zusammenfassung: Es ist klar geworden, dass es ein Problem mit Nachrichtendiensten im Land gibt. Die führen ein Eigenleben, entziehen sich der Kontrolle, laufen parlamentarischer Untersuchung zuwider.

    Wenn man Gesetze anpasst, geht es nicht um Kosmetik oder darum, Auslandsüberwachung zu legalisieren. Es muss darum gehen, die Dienste zu begrenzen und zu kontrollieren.

    Frage: Wurden die Selektoren alle eingesetzt?

    Renner: Zumindest ein Teil sicher eingesetzt.

    Frage: Warum geht es um Landesverrat und Spionage?

    Renner: Es können auch deutsche Interessen vertreten sein. Zum Beispiel bei Rüstungs- und Militärindustrie.

    Frage: Was macht plausibel, dass Bundesregierung nichts gewusst hat?

    Renner: Die Frage, wer was wusste, ist genau das Thema, dass man bald aufklären muss. Haben jetzt eine Erzählung gehört. Müssen Vorgänge klären, durch Zeugeneinvernahme. Selbstrevision in BND wird nicht funktionieren.

    Ströbele: [geht außer der Reihe zum Mikro (MP3)] Nicht nur die Glaubwürdigkeit von BND und Bundeskanzleramt ist in Frage gestellt. BND hat Parlament belogen. BND hat Spionage mitgemacht und nach außen erklärt, NSA hält sich an deutsche Gesetze. Kann niemandem mehr glauben. Hätte das so nicht für möglich gehalten. Dieses Verhalten ist „vor allem auch so dumm, weil es rauskommen kann.“

    Immer wieder gesagt: Keine Wirtschaftsspionage, sondern Terrorismusbekämpfung ist Überwachungsgrund. Offenbar ist das alles so nicht wahr. Hoffe, dass Kanzleramt und BND-Spitze nun beim Sortieren der Informationen hilft.

    Pressestatement: Union (MP3)

    Nina Warken: Wir nehmen das sehr ernst, wollen Vorwürfe untersuchen. Vor allem, ob tatsächlich Schaden eingetreten ist. Man wird Plan der nächsten Wochen umwerfen und erforderliche Zeugen einladen. Zusage von Bundesregierung, dass Ausschuss zeitnah in Aufklärung eingebunden wird.

    Frage: Glauben Sie, dass Schindler, Fritsche und Altmaier den BND im Griff haben?

    Nina Warken: Den Eindruck habe ich gewonnen.

    [Ende (17:01)]

    [Wir fahren jetzt ins Büro. Zusammenfassen und Typos fixen.]

    [Erstmal fertig für heute (21:10)]

    Die Aquarelle der Zeugen stehen nicht unter einer Freien Lizenz. Wer die Bilder verwenden möchte, stimmt das bitte mit Stella direkt ab.

    23. April 2015 18
  • : Die Antwort der Bundesregierung auf illegale BND-Überwachung: Einfach legalisieren
    Die Antwort der Bundesregierung auf illegale BND-Überwachung: Einfach legalisieren

    twitter-inline-updateWir hatten bereits mehrfach darüber geschrieben, dass die Bundesregierung die falschen Schlüsse aus der Aufdeckung der illegalen BND-Aktivitäten bei der Netzüberwachung plant: Einfach den kalkulierten Verfassungsbruch legalisieren. Aber wie genau das ablaufen soll, war uns bisher auch unklar. Georg Mascolo schreibt in der Süddeutschen Zeitung von zwei möglichen Szenarien. Wie ein deutscher Geheimdienst die ganze Welt abhört.

    Die Unions-Linie scheint zu sein, einfach einen Satz in das BND-Gesetz einzubauen, wonach die Überwachung von Ausländern ausdrücklich erlaubt wird:

    Das kann man auch anders sehen, aber das Kanzleramt möchte den Aufstand von Opposition, Juristen, G‑10-Kommission und DE-CIX am liebsten mit einem schlichten Satz im BND-Gesetz erledigen. Die elektronische Aufklärung von Ausländern wird ausdrücklich erlaubt. In keinem Fall möchte man ein regelrechtes Spionagegesetz in dem sich finden würde, was und wer überwacht werden darf.

    Die SPD möchte die Situation nutzen, um wenigstens noch ein bisschen Reform einzubauen und die Befugnisse der G10-Kommission erweitern, deren aktuelle Kontrollmöglichkeit eher eine Demokratiesimulation ist, wie sich im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss zeigt:

    Sie will eine Aufrüstung der G‑10-Kommission. Der BND soll zumindest im Nachhinein offenlegen, was und wen er abhört. Es wäre das Ende einer jahrzehntelangen Praxis, in der nur Regierung und Geheimdienst darüber entscheiden, in welchem Umfang sie Bürger- und Freiheitsrechte von Ausländern einschränken. In der SPD kursiert die Idee, dass die Kommission ein umfangreiches Kontrollrecht erhält und jederzeit die Überwachungspraxis des BND überprüfen darf.

    Klingt natürlich alles nicht nach der großen Reform und einem Ende der unkontrollierten Netzüberwachung durch unsere eigenen Geheimdienste. Ist es auch nicht. Daran hat diese Große Koalition leider kein Interesse.

    Die Antwort der Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen ist leider mehr Überwachung wagen.

    23. April 2015 6
  • : Betreiber des Internetknoten DE-CIX will gegen den BND klagen
    Switch
    Switch im Internet-Knoten DE-CIX.
    Betreiber des Internetknoten DE-CIX will gegen den BND klagen

    Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR berichten, dass der Betreiber des Internetknoten DE-CIX, der sich in Frankfurt befindet, vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst klagen wird. DE-CIX ist der, dem Datendurchsatz nach, größte Internet-Knoten der Welt.

    Der DE-CIX-Betreiber hält die Massenüberwachung für unzulässig und will sich dagegen wehren. DE-CIX zweifelt außerdem an, dass Ausländer ohne Vorbehalte abgehört werden können, nur weil sie nicht unter das G‑10-Gesetz fallen.

    Klaus Landefeld, Aufsichtsrat von DE-CIX, sagt:

    Wir haben uns seit Jahren dagegen gewehrt und sind der Meinung, dass Überwachung in dieser Form unzulässig ist.

    Landefeld war zuvor bereits Zeuge im NSA-Untersuchungsausschuss, wo er berichtet hat, wie der BND seit 2008 versuchte, Generalzugriff auf den DE-CIX zu bekommen und wie die Bedenken der Betreiber ignoriert wurden.

    22. April 2015 9
  • : Big Brother Awards 2015 – „Kontrolle ist Vertrauen“
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timrich26/3048134488/in/photolist-5DmubU-6CGrhN-mXrUt-kuQvkH-a3Jzrr-fd4yF8-BnMqG-aJFqz4-qyT6i9-NWN9r-8FAVqN-7QymRd-aBAdHB-DXp9-6ZjX7u-6Z26FQ-a1wTa8-5NJtj-gk28ZX-9oV1TT-gk26a8-eR4Cbf-5ogoFj-gk2kPE-4oAnvt-btgQJf-gjPrkc-5eYj4T-eQ2C44-fg1dig-7NDcV8-2ZuaSm-jGkgr-aa9TcS-4H1hGC-f7hkES-jWgLUW-nPKVuN-7EXvDV-4kkwjR-aJpjTZ-ft1GH8-auajvj-ek5Amn-85XNKE-cHb5cQ-5bEQQP-8Pud4h-6S9HY1-gjWT4G">timrich26</a>
    Big Brother Awards 2015 – „Kontrolle ist Vertrauen“

    Heute Abend wird in Bielefeld zum 16. Mal der Big Brother Award an „Firmen, Organisationen und Personen verliehen, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen oder persönliche Daten Dritten zugänglich machen.“ Hier gehts direkt zum Livestream.

    Die Awards werden in folgenden sieben Kategorien vergeben:

    • Technik
    • Behörden/Verwaltung
    • Wirtschaft
    • Arbeitswelt
    • Verbraucherschutz
    • Politik
    • Neusprech-Award

    Der BBA2015 in der Kategorie Technik geht an die „Hello Barbie“ von den Firmen Mattel und Toytalk. Hierbei handelt es sich um eine datensammelnde Puppe fürs Kinderzimmer, die, ausgestattet mit Mikrofon und WLan, Gespräche aufzeichnen kann. Diese werden dann zur Analyse in die Cloud geladen, die anschließend eine – mehr oder weniger passende – Antwort formuliert. Selbstverständlich wird es den Eltern ermöglicht, die durch die Puppe gewonnenen Erkenntnisse abzurufen. Die von einer Serverfarm gehostete Cloud macht’s möglich.

    Die lieben Eltern sorgen sich, was ihre Kinder der Puppe, pardon, Serverfarm so alles über sich erzählen? Kein Problem! Selbstverständlich lässt Mattel Sie an den gesammelten Daten teilhaben: In einer täglichen oder wöchentlichen E‑mail erhalten Sie das Protokoll der Sorgen, Träume und Geheimnisse, die Ihr Kind seiner besten Freundin, der Serverfarm von Mattel und Toytalk, anvertraut.

    Den Award für Behörden/Verwaltung kann der nicht nur bei Datenschützern und Netzaktivisten äußerst beliebte Bundesnachrichtendienst (BND) gewinnen. Weil der BND, wie wir hier oder auch hier berichteten, bei den von Snowden aufgedeckten Machenschaften der NSA mit eben dieser sehr eng zusammengearbeitet hat, und in diesem Zusammenhang übrigens grundrechtlich geschützte Daten von Bundesbürgern lieferte, ist der BBA2015 zweifelsohne verdient.

    Die „sog. strategischen Überwachung der grenzüberschreitenden Telekommunikation“ und die „Informationsblockade und dreisten Vertuschungen geheimdienstlicher Praktiken gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags“ sind nur einige der Gründe, die den Sieg in der Kategorie Behörden/Verwaltung unterstreichen.

    Amazons „Mechanical Turk“ und „Elance-oDesk“ sind Sieger in der Kategorie Wirtschaft. Für die Umsetzung des digitalen Tagelöhnertums, bei dem „Job-Häppchen ohne Mindestlohn, ohne Krankenversicherung, ohne Urlaubsanspruch und ohne Solidarität … als ‚Freiheit’, ‚Flexibilität’ und ‚flache Hierarchien’ verkauft [werden]“, hat sich Mechanical Turk den Preis redlich verdient. Elance-oDesks permanente Überwachung der Mausbewegungen und Tastenanschläge des Arbeitnehmers, inklusive der automatisierten, regelmäßigen Sendung eines Screenshots wird von Elance-oDesk Deutschland-Chef Nicolas Dittberner fast schon romantisch als das „Aufbau[en] von Vertrauen“ bezeichnet.

    Kontrolle ist Vertrauen.

    Somit hat auch hier der BBA2015 einen würdigen Abnehmer gefunden.

    Einen weiteren Award konnte Amazons Logistik GmbH in Bad Hersfeld und die Amazon Koblenz GmbH gewinnen. Die von beiden Unternehmen ausgestellten Arbeitsverträge enthalten Klauseln, „die die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer.innen verletzen“. Zum Beispiel müssen potentielle Arbeitnehmer der Übersendung der persönlichen Daten – zum Zweck der Verarbeitung – in die USA zustimmen.

    Außerdem behält sich Amazon das Recht vor, den Gesundheitszustand seiner Beschäftigten praktisch jederzeit feststellen zu lassen, und zwar von Ärzt.innen, die das Unternehmen benennt.

    In der Kategorie Verbraucherschutz gelingt es dem Bundesministerium für Gesundheit und im Speziellen dem dortigen Minister Herrmann Gröhe, mit Hilfe der Einführung diverser eHealth-Projekte die Vertraulichkeit zwischen Arzt und Patient massiv zu erschüttern und so die Trophäe abzugreifen. Als netter Nebeneffekt der Projekte ergaben sich übrigens lukrative Aufträge für z.B. die folgenden Nutznießer:

    die Hersteller von Plastikkarten, Anbieter von digitalen Signaturen, die Telematikindustrie (wie z.B. T‑Systems und die Firma Arvato des Bertelsmannkonzerns) und natürlich Unternehmen, die Kartenlesegeräte herstellen. … Nicht Diagnostik und Heilbehandlung – Ausbildung der Ärzte, Zeit für Gespräche mit der Ärztin oder dem Arzt oder bessere Personalausstattung in Kliniken – werden gestärkt, sondern die Lobbyisten haben gewonnen, die Signaturen, Chip-Karten und technische Infrastruktur verkaufen wollen.

    Und wers soll’s bezahlen? Die Krankenkassen, also die Beitragszahlenden, also wir alle.

    Ein anderes Duo konnte in der Kategorie Politik die prestigeträchtige Trophäe einsammeln: Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Ex-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich. Der Preis wird ihnen für nichts Geringeres als „für die systematische und grundlegende Sabotage der geplanten Europäischen Datenschutzgrundverordnung“ verliehen – zweifelsohne zurecht. Besonders verdient ist der Preis auch, weil die Vorratsdatenspeicherung jetzt in neuem Gewand und neuem Schirmherr – aber immer noch mit den gleichen Fehlern - gesetzlich legitimiert werden soll.

    vds_verstoss_grundrechte_nporg

    Last, but not at all least, geht auch der Neusprech-Award an die Vorratsdatenspeicherung, bzw. an die der CSU entsprungenen Wortschöpfung „digitale Spurensicherung“. Es könnte der Eindruck erweckt werden, die „digitale Spurensicherung“ würde dabei helfen, Spuren, die Täter im Verlauf ihrer Tat hinterlassen, aufzudecken. Problematischerweise soll jedoch genau das Gegenteil gemacht werden, Vorsichtshalber sollen nämlich alle potentiellen „Spuren“ – also Daten – gesammelt werden. So ist dann auch automatisch jeder prinzipiell verdächtigt, irgendwann irgendeine Straftat zu verüben, die dann mit Hilfe der „digitalen Spurensicherung“ aufgedeckt werden könnte.

    17. April 2015 4
  • : Nächste Woche im #NSAUA: Ex-BND-Chef Uhrlau Zeuge im NSA-Ausschuss
    Nächste Woche im #NSAUA: Ex-BND-Chef Uhrlau Zeuge im NSA-Ausschuss

    Kommende Woche kommt Ernst Uhrlau, ehemaliger Präsident des Bundesnachrichtendienstes, als Zeuge in den Geheimdienstuntersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag. Wir werden wie immer für Euch live von vor Ort über den öffentlichen Teil berichten.

    Die Rolle des Kanzleramts und der Spitze des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei dessen Zusammenarbeit mit den US-Geheimdiensten NSA und CIA will jetzt der Untersuchungsausschuss unter die Lupe nehmen, der den NSA-Spähskandal durchleuchten soll. Damit tritt die Arbeit des Gremiums in eine neue Phase. Bislang haben die Abgeordneten Vertreter der Fachebene vor allem aus den Reihen des BND befragt, fortan werden hingegen auch politisch Verantwortliche vernommen. Die öffentliche Sitzung unter Vorsitz von Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) beginnt am Donnerstag, 23. April 2015, um 11.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin.

    Zunächst wollen die Parlamentarier Dr. Peter Bartodziej anhören, ehedem Referatsleiter in der für die Geheimdienstkoordination zuständigen Abteilung des Kanzleramts. Anschließend tritt Ernst Uhrlau in den Zeugenstand, von 2005 bis 2011 BND-Präsident und in den Jahren zuvor in der Regierungszentrale Chef der Geheimdienstkoordination.

    16. April 2015 1
  • BND-Verfassungsbruch: Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“
    Wenn es nach dem BND geht, gelten Grundrechte nicht im Weltall.
    BND-Verfassungsbruch Bundesregierung: „Legalize it!“ – Opposition: „Völlig inakzeptabel!“

    Der Spiegel berichtete am Wochenende:

    Die Bun­des­re­gie­rung will eine um­strit­te­ne Pra­xis des Bun­des­nach­rich­ten­diens­tes (BND) im Aus­land nun doch auf eine recht­li­che Grund­la­ge stel­len. Ein ent­spre­chen­der Ge­set­ze­s­ent­wurf soll wo­mög­lich noch in die­sem Jahr be­schlos­sen wer­den.

    Friedhelm Greis hat die Reaktionen der Obleute im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss zusammengetragen: Opposition lehnt Legitimierung der „Weltraumtheorie“ ab:

    Die Opposition lehnt dieses Vorgehen entschieden ab: „Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird“, sagte der Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz auf Anfrage von Golem.de.

    Linke-Ausschussobfrau Martina Renner hält es für „völlig inakzeptabel, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden“. Der Untersuchungsausschuss habe nicht die Aufgabe, der Regierung dabei zu helfen, „festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern“, sagte sie Golem.de. Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen Weltraumtheorie verberge, werde auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform.

    SPD-Ausschussobmann Flisek hat jedoch kein Problem damit, dass die Regierung jetzt schon aktiv wird. „Ich habe das schon seit langem für dringend notwendig gehalten und gefordert“, sagte Flisek auf Anfrage und fügte hinzu: „Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode die Erfassung und Verwertung rein ausländischer Kommunikation – vor allem im Rahmen von Kabelzugriffen im Inland – verfassungskonform regeln.“ Unions-Obfrau Nina Warken (CDU) hält es ebenfalls für sinnvoll, nicht bis zum Ende der Ausschussarbeit zu warten. Denn die Opposition habe kein Interesse daran, „die Sachaufklärung wirklich zügig voranzutreiben“, sagte sie auf Anfrage von Golem.de. Ihrer Ansicht nach ist es „vernünftig“, wenn die Auslandsaufklärung des BND, die vom Inland aus erfolge, eine gesetzliche Klarstellung erführe.

    Update: Konstantin von Notz hat uns sein komplettes Statement zugeschickt:

    Wir werden schon im Rahmen des Artikelgesetzes zur Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes und anderer Vorschriften zu dieser Frage parlamentarisch Stellung nehmen. Wir gehen mit der Mehrheit der Staatrechtslehrer von einer weitgehenden, also auch im Ausland durchgreifenden, grundgesetzlichen Bindung nachrichtendienstlichen Handelns durch die Grundrechte, insbesondere durch Artikel 10 GG, aus.

    Gegenwärtig versucht der 1. Untersuchungsausschuss aufzuklären, ob und in welchem Umfang bundesdeutsche Dienste an illegalen weltweit ablaufenden Massenüberwachungen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Bevor hierzu keine abschließenden Befunde vorliegen, sind Verrechtlichungen möglicher Praktiken nicht nur verfehlt, sondern ein Affront gegenüber dem Parlament, das bei der Aufklärung des internationalen Geheimdienstskandals durch die Bundesregierung systematisch behindert wird.

    Es wird mit uns

    • keine pauschalen gesetzlichen Legitimierungen von Grundrechtseingriffen geben, bei denen die Bundesregierung sich bereits weigert, Transparenz über die für die verfassungsrechtliche Bewertung maßgebliche Art und Weise der Telekommunikationsüberwachung herzustellen und bei denen
    • unüberwindbare verfassungsrechtliche Grenzen anlasslosen Massenüberwachungen samt der Weitergabe der Erfassungen an andere Geheimdienste entgegenstehen

    Jede rechtliche Regelung der Telekommunikationsüberwachung durch Geheimdienste muss an der strengen ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Überwachungseingriffen gemessen werden. Schon die bestehende G‑10-Regelung begegnet aufgrund der bisherigen Ergebnisse des PUA massiven verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine einfache gesetzliche Legitimierung auch der offenbar stattfindenden Ausland-Auslandsüberwachung ist deshalb schon rechtlich ausgeschlossen.

    Der im Geheimen von den Diensten eingeschlagene Weg der anlasslosen Massenüberwachung auf Vorrat inklusive des internationalen Ringtauschs von Daten muss zwingend beendet werden. Das ist eine der für den Erhalt der Rechtsstaatlichkeit entscheidende Frage!

    Update 2: Auch Martina Renner hat uns ihr Statement zugeschickt, hier ebenfalls in Volltext:

    Die Bundesregierung kann als Exekutive frei entscheiden, wann und ob sie Gesetzesvorhaben einbringt. Es ist nicht unsere Aufgabe als Parlament, dies zu kommentieren.

    Allerdings haben Kanzleramt und BND bisher weit von sich gewiesen, dass es überhaupt zu Rechtsverstößen gekommen sei. Jetzt entsteht der Eindruck, dass die Regierung die lauter werdende Kritik an den illegalen Praktiken des BND möglichst schnell vom Tisch kriegen will. Zudem ist die Beweisaufnahme überhaupt noch nicht abgeschlossen: Das riecht nach reiner Kosmetik. 

    Wir wissen noch nicht, was genau geplant ist, aber bisherige Gesetze in Bereich der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden lassen nichts Gutes ahnen. Grundrechte, Datenschutz und Verhältnismäßigkeit ziehen auch bei der Großen Koalition immer den Kürzeren.

    Die vollständige und uneingeschränkte Erfassung von Daten durch den BND, die sich hinter dem Namen „Weltraumtheorie“ verbirgt, wird auch durch ein neues Gesetz nicht verfassungskonform. Dass die „reine Auslandskommunikation“ in Zeiten des Internet nicht mehr eindeutig von der Kommunikation von Deutschen getrennt werden kann, haben viele Zeugen bestätigt. Diese Erfassung muss also beendet werden, daran besteht kein Zweifel. Schließlich haben ja auch mehrere ehemalige Verfassungsrichter erklärt, dass der Schutz der Kommunikation kein „Deutschen-Grundrecht“ ist. Deswegen ist es keine Lösung, weiterhin zwischen Deutschen und nicht Deutschen zu unterscheiden, und jetzt die Überwachung, die nicht auf deutschem Boden stattfindet, notdürftig in das Gerüst des BND-Gesetzes zu pressen.

    Völlig inakzeptabel ist, wenn illegale Praktiken des BND nachträglich per Gesetz als rechtmäßig erklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat ja nicht die Aufgabe, der Regierung zu helfen, festgestellte Lücken in der Sicherheitsgesetzgebung zuzukleistern. Die Massenüberwachung muss beendet werden.

    16. April 2015 3
  • : BND überwacht illegal – Kein Problem, die Bundesregierung will das legalisieren
    BND überwacht illegal – Kein Problem, die Bundesregierung will das legalisieren

    squareIm Geheimdienst-Untersuchungsausschuss kommen immer mehr Praktiken des Bundesnachrichtendienst zum Vorschein, wo dieser offensichtlich verfassungswidrig und/oder im rechtsfreiem Raum Kommunikation massenüberwacht. Eine logische Konsequenz wäre jetzt, diese illegalen Praktiken zu unterbinden. Aber die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg: Bereits seit einiger Zeit gibt es das Gerücht aus den Reihen der Großen Koalition, dass man einfach die Gesetze so verändern will, um die jetzigen illegalen Überwachungsmaßnahmen einfach zu legalisieren.

    Der Spiegel berichtet in einer Kurzmeldung mit Verweis auf die Weltraumtheorie, dass das Bundeskanzleramt einen Gesetzentwurf habe, der aber noch mit dem Justizministerium abgestimmt werden müsste. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Änderung des G10-Gesetz, das die Überwachungsbefugnisse des BND regelt.

    Bei der Weltraumtheorie geht es um die Rechtsaufassung, dass der BND Satellitenkommunikation bzw. im Ausland massenhaft abhören dürfe, weil unser Grundgesetz nicht außerhalb von Deutschland bzw. im Weltall gelte. Wir lassen uns mal überraschen, was da von schwarz-rot vorgelegt wird und wie man das Grundgesetz aus dem Weltall raushalten möchte.

    Mehr dazu bieten u.a. unsere Liveblogs aus dem Untersuchungsausschuss:

    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Metadaten sind keine personenbezogenen Daten“
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Nutzung gesetzlicher Befugnisse mit erwünschten Nebeneffekten“
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Das Innenministerium war ein Problem, die haben nie geantwortet.“
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „Täglich millionenfache Kommunikationserfassung ist verhältnismäßig nicht massenhaft.“
    Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: „BND zapft deutsche und europäische Internet-Leitungen an“

    11. April 2015 31
  • : IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen
    IFG-Anfrage zeigt: Kanzleramt weiß nicht, wo BND-Leute in Parlamenten und Verwaltung sitzen

    Die Mitarbeit von Nachrichtendienstlern in Parlamenten und Kommunalverwaltungen ist nicht verboten, aber dennoch fragwürdig. Transparenz, die Abgeordnete und Vertreter den Bürgern gegenüber vorweisen sollten, ist mit der Geheimhaltung einer BND-Tätigkeit nicht zu vereinbaren. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht der Person. Diese Diskussion kam auf, als im März der Bürgermeister der Gmeinde Seddiner See den Arbeitgeber einer Gemeindevertreterin verriet.

    Die Berichte um den konkreten Fall hat Anlass zu einer IFG-Anfrage an das Bundeskanzleramt gegeben, “ wieviele Mitarbeiter des BND bundesweit in Parlamenten oder Kommunalverwaltungen“ tätig seien. Das Bundeskanzleramt, dem der BND als Dienststelle unterstellt ist, gibt an, das nicht zu wissen und lehnt die Anfrage ab:

    Die Tätigkeit in einer kommunalen Vertretungskörperschaft oder einem Parlament ist keine Nebentätigkeit gem. §§97 ff Bundesbeamtengesetz und weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. Dem Bundeskanzleramtes [sic] liegen deshalb keine für ihre Anfrage relevanten Informationen vor.

    10. April 2015 3