Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg hat im ARD-Morgenmagazin erklärt, dass sich der Generalbundesanwalt in die NSA-Affäre eingeschaltet hätte und ermitteln würde. In den letzten Tagen habe die Bundesanwaltschaft Akteneinsicht in die Protokolle des Ausschusses erbeten, die ihr gewährt wurde. Schließlich habe man laut Sensburg ein gemeinsames Interesse daran, die Sachverhalte aufzuklären.
Ein Zusammenhang mit den gestern ans Tageslicht gekommenen Enthüllungen, dass der BND der NSA noch willfähriger geholfen hat als bereits bekannt, besteht laut einer Sprecherin der Bundesanwaltschaft jedoch nicht. Es laufe seit Juni 2013 ein Prüfvorgang, der die „Aktivitäten britischer und US-amerikanischer Nachrichtendienste in Deutschland“ beleuchten soll. Deshalb sei um Akteneinsicht gebeten worden: „Mit Blick auf eine umfassende Sachverhaltsaufklärung beabsichtigt sie [die Bundesanwaltschaft] im Rahmen dieses Prüfvorgangs auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages einzubeziehen.“
Ein förmliches Ermittlungsverfahren läuft laut Bundesanwaltschaft nur wegen „des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit im Zusammenhang mit der möglichen Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin.“ Es bleibt also unklar, was Sensburg mit seinen Äußerungen bezwecken wollte – außer, um politische Handlungsfähigkeit zu suggerieren und möglicherweise Druck auf die politisch Verantwortlichen aufzubauen. In Hinblick auf die Rolle der Bundesanwaltschaft stellt sich aber unabhängig davon die Frage, was es denn noch braucht, um endlich auch im Zusammenhang mit der massenhaften Abschöpfung von Daten Ermittlungen einzuleiten?
