Prantl zu BND-Affäre: „BND hat sich zum Deppen der Amerikaner gemacht“

Heribert Prantl hat in der Süddeutschen Zeitung (Achtung, Paywall) die akutellen Erkenntnisse über BND, NSA und Kanzleramt kommentiert. Er versucht zu beschreiben, was wohl passiert wäre, wenn nicht die BND der Spion im eigenen Land wäre, sondern jemand anderes:

Hätten sich Journalisten beim Rüstungskonzern EADS, der Hubschrauberfabrik Eurocopter oder bei Sicherheitspolitikern in die Leitungen gehackt, um dann über geheime Rüstungsprojekte zu schreiben – es ginge ihnen schlecht. Der Generalbundesanwalt wäre sofort zur Stelle und brächte die Batterien des Strafrechts in Stellung: Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit, Auskundschaften und Offenbaren von Staatsgeheimnissen.

Nun ist es aber kein geringerer als der eigene Nachrichtendienst, der den amerikanischen Freunden beim Ausspähen des Landes half, das er eigentlich zu schützen bestimmt ist. Prantl findet deutliche Worte:

Der BND hat sich, um es drastisch zu sagen, zum Deppen der Amerikaner gemacht.

Er vergleicht den BND mit dem Fischer in Goethes Ballade Der Fischer – „Halb zog sie ihn, halb sank er hin“ – und unterstellt ihm nicht, komplett böswillig, sondern vielmehr „blauäugig oder schlampig“ gehandelt zu haben. Und so prangert er auch die Dreistigkeit der NSA an:

Es ist Missbrauch von Vertrauen, eine Art von Betrug; und der BND hat sich missbrauchen und betrügen lassen. Das ist Dummheit – aber nicht strafbar.

13 Ergänzungen

  1. Toll wie Herr Prantl das deutsche Recht verdreht, denn eigentlich heißt es ja, aber Dummheit schützt vor Strafe nicht!

    1. *klukschei$$*

      „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.“ :) Abgeordnetenimmunität aber schon.

      kabelbindersalat

      1. Abgeordnetenimmunität für den BND?

        Früher haben Politiker gemerkt, wenn sie was verbockt haben. Ich hab mich zwar schon oft über Rücktritte wegen Nichtigkeiten geärgert (Schmidt, SLS, die Evangelenvorsitzende, der Bundespräsi vor Wulff, …), aber die Teflonpolitik der wahren Übeltäter, hinter denen keiner je stand, kennt scheinbar kein Pardon.

  2. Nein aber einige Weisungsbefugte im Bundeskanzleramt verfügen schon darüber. Dann gäbe es auch noch die Diplomatensuppe oder die „gute Freunde“ soße … :D

    kabelbindersalat

  3. Keine Ahnung, wer dieser Prantl ist, vermutlich ein Bayer?

    Jedenfalls ist diese Äußerung aber wirklich die Härte:

    „Das ist Dummheit – aber nicht strafbar.“

    Ist der denn Richter? Dann sollte er wissen, dass ohne Verfahren zu urteilen, die Unschuldsvermutung verhöhnt! Ist er kein Richter, soll er nicht dumm schnacken, bitte, hat er doch dann über die Strafbarkeit keinerlei Urteilsvermögen!

    1. Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, von 1981 bis 1987 war er als Richter an bayerischen Amts- und Landgerichten sowie als Staatsanwalt tätig.[3] Darüber hinaus war er Pressesprecher des Landgerichtes Regensburg.

      1988 wechselte er den Beruf und wurde auf Betreiben der damaligen Chefredakteure der Süddeutschen Zeitung, Hans Heigert und Dieter Schröder, innenpolitischer Redakteur und Verfasser vieler Leitartikel bei der SZ.

    2. Online sein, dennoch zu doof für minimale Recherche, und dann einen auf Molli machen. Bei solchem Gequake kommt mir stets folgendes in den Sinn:
      Nicht so schnell, Doc. Wovon sprechen Sie? Was passiert mit uns in der Zukunft? Werden wir da Idioten oder so was in der Richtung?
      — Marty McFly, „Zurück in die Zukunft“, Teil 1, 1985

  4. Der geschätzte (und das ist ehrlich gemeint) Herr Prantl ist leider „zum Deppen“ seiner eigenen Paywall geworden. Jetzt muss er damit leben, vorwiegend aus Sekundärquellen zitiert zu werden.

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