Heute ist rausgekommen, dass der Bundesnachrichtendienst „bis zu 40.000“ Selektoren der NSA in seine Überwachungssysteme eingepflegt hat, die unsere „deutschen bzw. westeuropäischen“ Interessen verletzen. Die Bundesregierung schimpft auch hinter den Kulissen schon fleißig mit dem BND und hat ein Ende dieser PRaxis gefordert. Was das konkret bedeutet und ob das ausreicht, haben wir in anderen Beiträgen schon thematisiert.
Aber was uns heute auffiel: Bisher heißt es immer von Seiten der Bundesregierung und vor allem von CDU/CSU-Abgeordneten, dass der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss bisher keine Erkenntnisse gewonnen hätte, dass es eine Massenüberwachung geben würde, bzw. gegeben hätte. Auch der Regierungssprecher verkündet heute wieder, stellvertretend für Angela Merkel, die sich überhaupt nicht zum Thema äußert, folgendes;
Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht hat das Bundeskanzleramt technische und organisatorische Defizite beim BND identifiziert. Das Bundeskanzleramt hat unverzüglich Weisung erteilt, diese zu beheben. Nach wie vor gibt es keine Hinweise auf eine massenhafte Ausspähung deutscher und europäischer Staatsbürger.
Unsere Preisfrage ist: Ab wann spricht man eigentlich korrekterweise von „massenhafte Ausspähung“, wenn 40.000 Selektoren offensichtlich noch nicht ausreichen?