Wir hatten bereits mehrfach darüber geschrieben, dass die Bundesregierung die falschen Schlüsse aus der Aufdeckung der illegalen BND-Aktivitäten bei der Netzüberwachung plant: Einfach den kalkulierten Verfassungsbruch legalisieren. Aber wie genau das ablaufen soll, war uns bisher auch unklar. Georg Mascolo schreibt in der Süddeutschen Zeitung von zwei möglichen Szenarien. Wie ein deutscher Geheimdienst die ganze Welt abhört.
Die Unions-Linie scheint zu sein, einfach einen Satz in das BND-Gesetz einzubauen, wonach die Überwachung von Ausländern ausdrücklich erlaubt wird:
Das kann man auch anders sehen, aber das Kanzleramt möchte den Aufstand von Opposition, Juristen, G‑10-Kommission und DE-CIX am liebsten mit einem schlichten Satz im BND-Gesetz erledigen. Die elektronische Aufklärung von Ausländern wird ausdrücklich erlaubt. In keinem Fall möchte man ein regelrechtes Spionagegesetz in dem sich finden würde, was und wer überwacht werden darf.
Die SPD möchte die Situation nutzen, um wenigstens noch ein bisschen Reform einzubauen und die Befugnisse der G10-Kommission erweitern, deren aktuelle Kontrollmöglichkeit eher eine Demokratiesimulation ist, wie sich im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss zeigt:
Sie will eine Aufrüstung der G‑10-Kommission. Der BND soll zumindest im Nachhinein offenlegen, was und wen er abhört. Es wäre das Ende einer jahrzehntelangen Praxis, in der nur Regierung und Geheimdienst darüber entscheiden, in welchem Umfang sie Bürger- und Freiheitsrechte von Ausländern einschränken. In der SPD kursiert die Idee, dass die Kommission ein umfangreiches Kontrollrecht erhält und jederzeit die Überwachungspraxis des BND überprüfen darf.
Klingt natürlich alles nicht nach der großen Reform und einem Ende der unkontrollierten Netzüberwachung durch unsere eigenen Geheimdienste. Ist es auch nicht. Daran hat diese Große Koalition leider kein Interesse.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Snowden-Enthüllungen ist leider mehr Überwachung wagen.