Bundeskanzlerin Angela Merkel hat diese Woche versprochen, dass der Geheimdienst-Unterschungsausschuss alle Materialien aus dem Kanzleramt und vom BND erhalten werde. Das ist überraschend, weil das Kanzleramt bisher mauerte und Aufklärung verhinderte. Wir haben die beiden Obleute der Opposition um eine Bewertung des Versprechens befragt.
Es ist diese Woche etwas untergegangen, was Angela Merkel am Montag während einer CDU-Pressekonferenz nach der Bremen-Wahl erzählte:
„Alle Materialien aus dem Kanzleramt, und zum Teil ist das ja noch im Prozess, auch vom BND, werden diesem Untersuchungsausschuss zugeliefert, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“.
Das Überraschende an diesem Statement war die Klarheit, mit der Merkel etwas als eine Selbstverständlichkeit ausdrückte, was bisher nicht der Realität entspricht. Denn bisher mauerte die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundeskanzleramt bei allem, was zu mehr Aufklärung im Rahmen des Geheimdienst-Unterschungsauschuss führen könnte. Und genau deshalb sollte man dieses Zitat nicht übersehen, sondern Angela Merkel zukünftig an ihren eigenen Aussagen messen. In diesem Fall ist das praktischerweise aufgezeichnet worden: MP3 (Original von Falk Steiner bei Soundcloud):
Wir haben das Versprechen genutzt, um die beiden Obleute der Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsauschuss um eine Bewertung zu bitten. Martina Renner von der Fraktion Die Linke und Konstantin von Notz von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen haben unsere Fragen beantwortet.
1. Haben Sie derzeit schon das Gefühl, alle Materialien zu erhalten?
Martina Renner:
„Wir stellen ständig fest, dass Akten unvollständig sind oder zu seien scheinen. Einige Beweisbeschlüsse sind bis heute nicht erfüllt, obwohl sie teilweise noch aus dem letzten Jahr sind. Aber wir haben auch regelmäßig Diskussionen mit den anderen Fraktionen darüber, ob wir spezifische Beweisbeschlüsse noch ergänzend fassen sollten, weil wir bestimmte Akten zwar schon durch allgemeinere Beschlüsse beigezogen (= beantragt) haben, wir durch konkretere Anträge aber nochmal nachfassen könnten. Der bekannteste davon ist aktuell der Beschluss BND 26, der das Selektoren-Thema auf die Tagesordnung gebracht hat. Gerade in der letzten Ausschuss-Sitzung hat ein Zeuge wieder berichtet, sich mit Materialien vorbereitet zu haben, die wir nicht haben.“
Konstantin von Notz:
„Wir haben immer wieder betont, dass aus unserer Sicht die Bundesregierung alle Register zieht, um uns wesentliche Informationen vorzuenthalten. Der Umfang der Schwärzungen in Akten, die vollständige Herausnahme von Unterlagen aus unseren Akten, die Konsultationsverfahren mit den USA belegen von Beginn an den Willen der Bundesregierung, uns zu behindern und eben nicht vollständig zu informieren. Wir hatten bereits mehrfach Fälle, bei denen Akten überraschend auftauchten, die bereits lange hätten vorgelegt werden müssen. In einigen Fällen nehmen wir es der Bundesregierung auch nicht ab, dass es keine Akten (mehr) gibt, weil es vor dem Hintergrund der Verwaltungsgrundsätze der Aktenklarheit und Aktenvollständigkeit nicht vorstellbar wäre.“
2. Glauben Sie den Aussagen, demnächst mehr zu erhalten, wenn Sie bisher nicht das Gefühl hatten, alles zu erhalten?
Martina Renner:
„Das wäre gut, aber ich bin ziemlich skeptisch.“
Konstantin von Notz:
„Wir hoffen sehr, dass das Wort der Kanzlerin noch etwas gilt, die ja vor wenigen Tagen angesichts der Selektorenlistenfunde vollständige Aufklärung zugesagt hatte. Wenn man jetzt dem Ausschuss aufgrund dessen Arbeit diese Selektoren angeblich überhaupt erst gefunden wurden, diese vorenthalten will, ist Frau Merkel nicht Teil der Aufklärung, sondern der Vertuschung.“
3. Ist es für Sie eine Selbstverständlichkeit, alle Materialien zu erhalten?
Martina Renner:
„Juristisch ist die Lage ganz eindeutig: der Untersuchungsausschuss hat das Recht, die Akten zu erhalten und die Bundesregierung hat die Pflicht, die Akten vollständig zu liefern. Soweit einschlägig greift u.U. ja auch die Geheimschutzordnung des Bundestages. Insofern ist das völlig selbstverständlich. Ich bewundere durchaus die Kreativität der Regierung, immer wieder Akten zu ‚finden’, die längst beantragt wurden, und wie das jedesmal sehr lapidar als Versehen deklariert wird.“
Konstantin von Notz:
„Die vollständige Erfüllung der Beweisanträge des Ausschusses ist gesetzlich vorgegeben durch das Untersuchungsausschussgesetz.“
4. Definieren Sie Selektoren auch als „Material vom BND“?
Martina Renner:
„Natürlich. In dem Moment, wo die Selektoren in die Erfassungssysteme des BND eingespeist werden und dazu genutzt werden, vom BND abgehörte Kommunikationen auszuwählen, sind sie BND-Material. Dass uns die Originaldaten der NSA vorgelegt werden, ist kaum zu erwarten. Dabei würden diese doch auch Rückschluss darauf zulassen, wer diese wie in Empfang genommen und anschließend in das System des BND eingespeist hat, sprich die Augen davor verschlossen hat, was die NSA eigentlich will und macht.“
Konstantin von Notz:
„Es geht weniger um eine eigentumsanaloge Frage, sondern darum, ob diese Listen rechtlich besehen dem Untersuchungsausschuss vorgelegt werden müssen. Weil die Selektoren in Verfahren des BND eingesetzt werden, die untersuchungsgegenständlich sind, ist die Vorlage aus unserer Sicht rechtlich zwingend, zumal die missbräuchliche Nutzung bestimmter Selektoren gegen Geist und Inhalt der Abkommen mit der NSA verstößt, auf deren Grundlage Frau Merkel konsultieren möchte. Das ist widersprüchlich.“
Wir sind ja ebenso skeptisch. Aber wir messen Angela Merkel gerne an ihrem Versprechen!
Update: Wie Peter Piksa auf Twitter anmerkte, müssen wir vielleicht erstmal klären, wie die Kanzlerin das Wort „Alle“ definiert.
