Andrea Jonjic-Beitter
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: Zensur beim chinesischen Mikroblogging-Dienst Weibo: Werktags, Nine to Five
: Zensur beim chinesischen Mikroblogging-Dienst Weibo: Werktags, Nine to Five Das chinesische Pendant zu Twitter, Sina Weibo, wird von staatlichen Stellen überwacht und unliebsame Äußerungen darin zensiert. Eine Gruppe US-amerikanischer Wissenschaftler interessierte sich für die genaueren Umstände dieser Zensur und verfolgte daher 15 Tage lang die Weibo-Aktivitäten von 3,500 Nutzerinnen und Nutzern [Studie]. Sie fanden heraus, dass 13 Prozent aller Posts gelöscht wurden: Einige von den Nutzerinnen und Nutzern selbst, andere jedoch von Drittparteien, nach deren Löschungen eine „permission denied“ Nachricht gesendet wird. Diese Drittparteien-Löschungen sahen sich die Wissenschaftler genauer an, um mehr über die Zensuraktivitäten der chinesischen Regierung herauszufinden.
Sie beobachteten, dass 5 Prozent der Löschungen innerhalb von 8 Minuten nach dem Post geschahen, 30 Prozent spätestens nach einer halben Stunde und 90 Prozent während eines Tages. Die Wissenschaftler gehen daher davon aus, dass Weibo in Echtzeit überwacht und zensiert wird, neben wahrscheinlichen automatischen Filtern bei bestimmten Schlüsselwörtern. Laut ihren Schätzungen müssten für diese Echtzeit-Überwachung 1400 Menschen jederzeit zensieren. Die These, dass es Menschen sind, die Weibo beobachten und zensieren, sieht die Gruppe auch dadurch bestärkt, dass nachts viel weniger zensiert wird als tagsüber, morgends dann aber, zu Zeiten des üblichen Arbeitsbeginns, besonders viele Löschungen vorgenommen werden. Etwas weniger Löschungen sind es auch um 19 Uhr, wenn die Nachrichten laufen.
Als nächstes wollen die Wissenschaftler die Inhalte gelöschter Posts untersuchen.
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: Google Transparenzbericht erfasst jetzt auch FBI Anfragen
Auskunftsersuchen nach Berichtszeitraum; <a href="http://www.google.com/transparencyreport/userdatarequests/US/" >google.com</a> : Google Transparenzbericht erfasst jetzt auch FBI Anfragen Nachdem der Transparenzbericht von Google seit 2010 auch Zahlen zu staatlicher Einflussnahme und seit 2012 solche zu Löschungen wegen angeblicher Copyright-Verletzungen, kommen nun Daten von Anfragen des FBI hinzu. Die Ermittlungsbehörde des US-Justizministeriums kann bei ‚Ermittlungen zur nationalen Sicherheit’ Daten von Nutzerinnen und Nutzern mittels National Security Letters (NSL) und ohne richterliche Verfügung anfordern: Name, Adresse, Dauer des Dienstes und Abrechnungsunterlagen für die Orts- und Ferngespräche eines Nutzers, laut Google jedoch keine Informationen wie Gmail-Inhalte, Suchanfragen, YouTube-Videos oder IP-Adressen.
Im Google Blog heißt es, das FBI darf Firmen verbieten, über den Empfang solcher NSL zu berichten. Der Kompromiss mit Google sieht nun so aus, dass die Anfragenhöhe in Zahlenbereichen angegeben wird: Für das Jahr 2012 bedeutet das beispielsweise, dass es 0–999 NSL-Anfragen zu 1000–1999 Nutzern beziehungsweise Konten gegeben hat. Bei konkreten Zahlen äußerte das FBI Bedenken, durch sie könnten Rückschlüsse auf Ermittlungen möglich werden.
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: Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter Creative Commons Lizenz
: Texte auf der Website des Bundesjustizministeriums unter Creative Commons Lizenz Falls nicht anders gekennzeichnet, stehen Texte auf der Webseite des Bundesjustizministeriums ab jetzt unter CC-BY-ND Lizenz, können also unter den Bedingungen Namensnennung und Keine Bearbeitung vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies soll die Verwendung der Texte durch Nutzerinnen und Nutzer vereinfachen. Die Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dazu:
Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an der Öffentlichkeit. Dieser moderne Zeitgeist muss auch in der Bundesverwaltung geatmet werden. Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren Verbreitung. Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar sein.
Wir freuen uns über Nachahmer in anderen Ministerien und Bundesbehörden, aber auch über eine mutigere Lizenzwahl, die Änderungen zulässt!
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: DRM Chair, auf dem man nur 8 mal sitzen kann
: DRM Chair, auf dem man nur 8 mal sitzen kann Eine Gruppe von Studentinnen und Studenten der University of Art and Design Lausanne, ‚Les Sugus’, haben ein Real-Life-DRM-Pendant gebaut: DRM, das bedeutet Digital Rights Management – Digitale Rechteverwaltung.
Download a song from iTunes, and you can only add that song to the music library of five other computers. Grab a copy of the latest Microsoft Office, and you’d better hope you won’t be upgrading your computer any time soon. Obviously DRM is a great tool for companies to make sure we only use software and data as intended, but outside planned obsolescence, there isn’t much in the way of DRM for physical objects.
Um diesen Unsinn zu verdeutlichen, hatten Les Sugus die Idee eines ‚DRM Chair’: Ein Stuhl, auf dem man 8 mal sitzen kann, dann fällt er auseinander. Und man muss einen neuen kaufen.
The design of the chair is fairly simple; all the joints of the chair are cast in wax with a piece of nichrome wire embedded in the wax. An Arduino with a small switch keeps track of how many times the chair has been used, while a solenoid taps out how many uses are left in the chair every time the user gets up. When the internal counter reaches zero, a relay sends power through the nichrome wire, melting the wax, and returning the chair to its native dowel rod and wooden board form.
DRM CHAIR from Thibault Brevet on Vimeo
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: Teilgeständnis von Bradley Manning: Keine Kollaboration mit dem Feind
CC BY <a href="http://www.flickr.com/photos/home_of_chaos/5346132261/">thierry ehrmann</a> : Teilgeständnis von Bradley Manning: Keine Kollaboration mit dem Feind Bradley Manning ist seit Mai 2010 in Militärgewahrsam. 22 Anklagepunkte wurden ihm im Februar 2012 verlesen, darunter Geheimnisverrat und „Kollaboration mit dem Feind“. Ihm wurde vorgeworfen, geheime Dokumente an WikiLeaks weitergegeben zu haben, unter anderem das „Collateral Murder“ Video und mehr als 250.000 Depeschen, die als „Cablegate“ weltweit für Aufsehen sorgten.
Vor einigen Tagen legte Bradley Manning ein Teilgeständnis ab und bekannte sich in 10 der 22 Anklagepunkte für schuldig. Er habe geheime Dokumente an unautorisierte Personen weitergegeben, wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf, „dem Feind“ geholfen zu haben. Ein Transkript seiner Aussage findet sich hier.
[…] we became obsessed with capturing and killing human targets on lists and not being suspicious of and avoiding cooperation with our Host Nation partners, and ignoring the second and third order effects of accomplishing short-term goals and missions. I believe that if the general public, especially the American public, had access to the information contained within the CIDNE‑I [Iraq War Logs] and CIDNE‑A [Afghan War Logs, Anm. d. Red.] tables this could spark a domestic debate on the role of the military and our foreign policy in general as well as it related to Iraq and Afghanistan.
Manning hatte erst versucht, die Informationen an die Washington Post, New York Times und das Portal Politico weiterzugeben, wo er jedoch niemanden erreichte oder das Gefühl hatte, nicht ernstgenommen zu werden. WikiLeaks war dann die vierte Wahl der Veröffentlichung. Für die gestandenen 10 Anklagepunkte könnte Manning zu 20 Jahren Haft verurteilt werden.
Bei DRadio Wissen gibt es ein Interview mit Michael Gessat über das Teilgeständnis:
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: Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“
: Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“ Heise schreibt heute, dass sie bisher keine Stellung zum Leistungsschutzrecht bezogen haben, da dies die unabhängige Berichterstattung der Autorinnen und Autoren nahezu unmöglich gemacht hätte. Nachdem das LSR am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, veröffentlicht Heise Online heute eine Erklärung:
Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.
Bei Vera Bunse gibt es eine (unvollständige) Übersicht über diejenigen Seite, die das LSR unterstützen.
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: Morgen: Digiges-Abend mit LobbyPlag, Förderung netzpolitischer Projekte, Government Generated Content und Bowden-Report
: Morgen: Digiges-Abend mit LobbyPlag, Förderung netzpolitischer Projekte, Government Generated Content und Bowden-Report Morgen findet der Netzpolitische Abend des Digitale Gesellschaft e.V. in der c‑base in Berlin und im Stream auf c‑base.org statt. Dies sind die Sprecher und ihre Themen:
- Yetzt (Sebastian Vollnhals), OpenDataCity: Awsome LobbyPlag: Geschichte – Stand der Dinge – Ausblick
- Matthias Fiedler, Bewegungsstiftung: Möglichkeiten der Förderung von netzpolitischen Projekten
- Mathias Schindler, Wikimedia Deutschland & fukami: Kreative Regierungen und unkreatives Urheberrecht: Government Generated Content
- Jan Schallaböck, Jurist, Wissenschaftler und Berater: “Handelskrieg” im Datenschutz? Mögliche Konsequenzen aus dem Bowden-Report
- und ein Update nach der Leistungsschutzrechts-Abstimmung und unserer Abmahnwache
Der Eintritt ist frei. Die c‑base findet sich in der Rungestr. 20 nahe S-/U‑Bahnhof Jannowitzbrücke. Die Türen sind ab 19 Uhr geöffnet. Der Beginn der Veranstaltung und des Streams ist für 20.00 Uhr, spätestens aber um 20:15 Uhr, geplant. Die Videos gibt es anschließend im Netz.
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: Video über die Abmahnwache gegen das Leistungsschutzrecht
: Video über die Abmahnwache gegen das Leistungsschutzrecht Wetterfrosch hat einen kurzen Film über unsere Mahnwache am vergangenen Freitag gegen das am selben Tag im Bundestag beschlossene Leistungsschutzrecht gemacht. Danke!
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: Funfact: Innenminister Friedrich fordert mehr Datenschutz
: Funfact: Innenminister Friedrich fordert mehr Datenschutz Hans-Peter Friedrich, Bundesminister des Innern seit 2011, war einer der ersten, die vor dem Internet als rechtfreiem Raum warnten. Er fordert bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung, das Ende der Anonymität im Netz, mehr Überwachung im öffentlichen Raum und verteidigte sogar die Nachladefunktion des Bundestrojaners – um nur einige Punkte zu nennen.
Und genau dieser Innenminister fordert nun mehr Datenschutz – von Netzwerken wie Facebook und Google Plus, „um Profilbildungen zu verhindern“. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen reiche nicht aus, man müsse stattdessen „den Googles und Facebooks dieser Welt harte Auflagen machen“. Und da es keine Sanktionsmöglichkeiten gebe, setzt Friedrich auf die europäische Datenschutzverordnung, die derzeit erarbeitet wird. Für kleine und mittelständische Unternehmen dürfe jedoch keine übertriebene Datenschutzbürokratie errichtet werden.
Er fordert zudem ein „ein Mindestschutzniveau für alle kritischen Infrastrukturen“, das beispielsweise durch eine schnelle Umsetzung des von ihm vorgelegten IT-Sicherheitsgesetzes erreicht werden kann. Das Gesetz sieht u.a. eine Meldepflicht für Unternehmen vor.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 9
Quelle: <a href="http://somewheredreamy.tumblr.com/post/7319977450">Sweet Serenity</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 9 In der vergangenen Woche ging es vor allem um das Leistungsschutzrecht, das heute beschlossen werden sollte und auch wurde. Wen das nicht so sehr interessiert, scrolle bitte ein wenig runter :)
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: Neues Online-Archiv von Dokumenten des Bundestages ab 1949
: Neues Online-Archiv von Dokumenten des Bundestages ab 1949 Seit gestern gibt es ein Online-Archiv aller Dokumente des Deutschen Bundestages seit 1949. Ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei hat alle Drucksachen und Protokolle seit dem 7. September 1949 bis zur 15. Wahlperiode digitalisiert und bereits vorhandene Scans durch hochauflösende Scans ersetzt. Die Dokumente ab Wahlperiode 16 sind weiterhin im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP21) verfügbar. Bei heise online heißt es:
Zudem entwickelte die Bundesdruckerei nach eigenen Angaben eine Version für den barrierefreien Online-Zugang, bei der das Original-Layout der Dokumente erhalten blieb. „Ein freier und zentraler Zugang zu Informationen gehört zu einer funktionierenden und modernen Demokratie“, kommentierte Projektleiterin Sabine Heinemann von der IT-Abteilung des Bundestages das neue Angebot.
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: So viele Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz wie nie zuvor: ‚Frag den Staat’ machts möglich
: So viele Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz wie nie zuvor: ‚Frag den Staat’ machts möglich Immer mehr Bürgerinnen und Bürger stellen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IGF), und FragDenStaat.de hat viel dazu beigetragen. 2012 wurden über 6000 Anfragen gestellt, 2011 waren es noch knapp 3300 gewesen.
Mehr als ein Drittel dieser Anfragen erfolgten über FragDenStaat, ein Portal, dass es Bürgerinnen und Bürgern stark vereinfacht, die richtige Behörde zu finden und die IGF-Anfrage mit einigen Klicks zu stellen. Nachdem es auch den Fall gab, dass beispielsweise Gutachten den Antragstellern zwar ausgestellt wurden, diese es aber nicht veröffentlichen durften, entwickelte FragDenStaat.de die Möglichkeit von Ein-Klick-Anfragen, sodass andere das Gutachten sehr einfach selbst anfordern konnten. 1700 Mal wurden solchen Ein-Klick-Anfragen bisher genutzt, zum Beispiel bei den Informationen über das Geburtstagsessen von Josef Ackermann im Bundeskanzleramt.
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: Kompromiss bei Meldegesetz: Explizite Zustimmung nötig zur Weitergabe und Nutzung von Daten
: Kompromiss bei Meldegesetz: Explizite Zustimmung nötig zur Weitergabe und Nutzung von Daten Das Meldegesetz war hier schon häufig Thema. Das im Sommer 2012 vom Parlament durchgewunkene Gesetz hätte es Einwohnermeldeämtern erlaubt, persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern an Unternehmen und Adresshändler weiterzugeben, es sei denn die Betroffenen widersprechen dem explizit – eine Opt-out Lösung. Der Bundesrat hatte das umstrittene Gesetz dann an den Vermittlungsausschuss verwiesen, und dort wurde nun ein Kompromiss gefunden. Statt Opt-out sollen Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich zustimmen, dass ihre Namen und Adressen beispielsweise zu Werbezwecken an Unternehmen weitergeben werden dürfen – die Zustimmung erfolgt entweder generell gegenüber der Meldebehörde, oder aber dem Unternehmen, dass die Daten nutzen will. Stichprobenartig sollen die Meldeämter prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Unternehmen vorliegen, bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt.
Problematisch bleibt: Wenn auch Unternehmen die Einwilligung bei den Bürgerinnen und Bürgern einholen dürfen und das nur stichprobenartig kontrolliert wird, kann es dazu kommen, dass Firmen die Einwilligung in den Nutzungsbedingungen ihrer Websites verstecken oder ganz darauf verzichten und auf die Überforderung der Meldeämter hoffen.
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: Panopticon: Film über Datenschutz und Überwachung in den Niederlanden
: Panopticon: Film über Datenschutz und Überwachung in den Niederlanden Gestern wurde „Panopticon“ veröffentlicht, ein Film von Peter Vlemmix, in dem Überwachungsmaßnahmen in den Niederlanden thematisiert werden. In der knapp einstündigen Reportage geht es um Vorratsdatenspeicherung, DPI, Überwachung im öffentlichen Raum, und auch über Datenschutz in Deutschland.
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: Six-Strikes „Copyright Alert System“ in den USA gestartet
: Six-Strikes „Copyright Alert System“ in den USA gestartet Gestern gab das Center for Copyright Information (CCI) den Start des „Copyright Alert System“ in den USA bekannt: Fünf große Internetprovider – AT&T, Cablevision, Time Warner, Comcast und Verizon – setzen das mehrstufige Warnhinweissystems für Urheberrechtsverletzungen nun um.
Copyrightinhaber und deren Auftragnehmer melden, falls sie den Tausch geschützer Daten bemerken, diesen an den Internet Service Provider (ISP). Dieser ermittelt den Kunden durch dessen IP-Adresse und verwarnt ihn. Fünf weitere Verwarnungen sind vorgesehen, und da es keine einheitlichen Regelungen gibt, können die ISPs selbst entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden: Verwarnungen, das Schauen eines Video mit Informationen über Ürheberrechtsverletzungen, ein Text, dessen Verständnis bestätigt werden muss oder eine temporäre Bandbreitenreduktion. Nach der sechsten Verwarnung folgen keine weiteren, es ist jedoch unklar, was bei weiteren Vorfällen von Urheberrechtsverletzungen geschieht. Jill Lesser vom Center for Copyright Information betont jedenfalls, dass es ausschließlich darum gehe, die Menschen zu informieren:
Most consumers will never receive Alerts under the program. Consumers whose accounts have been used to share copyrighted content over P2P networks illegally (or without authority) will receive Alerts that are meant to educate rather than punish, and direct them to legal alternatives. And for those consumers who believe they received Alerts in error, an easy to use process will be in place for them to seek independent review of the Alerts they received.
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: Frei lizenzierte Alternativen zu Happy Birthday
<a href="http://freemusicarchive.org/music/Bobtown/The_New_Birthday_Song_Contest/Birthday_Time_1346">freemusicarchive.org</a> : Frei lizenzierte Alternativen zu Happy Birthday Das Free Music Archive hatte im Dezember zum The New Birthday Song Contest aufgerufen. Am klassischen Happy Birthday besitzt Warner Music das Copyright wohl noch bis mindestens 2030, auch wenn die Verlängerung der Schutzfrist dort umstritten ist. In der EU sollte das Urheberrecht an Melodie und Text 2016 ablaufen, es sei denn es gibt eine weitere Fristverlängerung.
The Free Music Archives wollte solange nicht warten und wählte nun aus über 100 Einreichungen drei alternative Geburtstagslieder aus, die CC BY 3.0 lizenziert sind. Gewonnen hat ‚It’s Your Birthday!’ von Monk Turner + Fascinoma. Alle anderen Einreichungen sind jedoch ebenfalls zum Downloaden verfügbar.
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: Podcast zu den rechtlichen Grenzen des Hackens
: Podcast zu den rechtlichen Grenzen des Hackens Die Federalist Society for Law and Public Policy Studies, eine Organisation, die sich mit rechtlichen Fragen des amerikanischen Rechtsystems befasst, hat den Podcast „Cybersecurity and ‚Hacking Back’ “ veröffentlicht. Unter der Moderation von Dean Reuter von Federalist Society diskutieren der ehemalige Staatssekretär des Office of Policy im Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten Stewart Baker sowie der Jura-Professor Orin Kerr über das ‚Zurück-Hacken’ nach einem Angriff und über rechtliche Grenzen.
Computer hacking is a large and growing problem, with no signs of abating as the world continues to modernize. Static defenses like firewalls and encryption are helpful but not foolproof. Experts seem to disagree as to whether the Computer Fraud and Abuse Act of 1996 permits a hacked individual or entity to “hack back,” that is, go on the offense and attack the attacking computer. The Department of Justice has taken the position that hacking back itself violates the law, while some notable experts assert that hacking back in self defense is permissible. On this previously recorded conference call, our experts discuss the legal limits and answer questions from callers.
Die MP3 gibt es hier:
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: Umati: Online-Suche nach Hate Speech in Kenia vor den Wahlen im März
: Umati: Online-Suche nach Hate Speech in Kenia vor den Wahlen im März Nachdem in Kenia Ende des Jahres 2007 die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl bekannt gegeben worden waren, gab es fast 3 Monate lang schwere Unruhen, bei denen mehr als 1200 Menschen starben. Neben Korruptions- und Wahlfälschungsvorwürfen sollen auch Hassreden (Hate Speech) im Vorfeld der Wahlen für die aggressive Stimmung verantwortlich gewesen sein. Eine Gruppe von Menschen gründete für die bevorstehenden Wahlen im März 2013 das Projekt ‚Umati’ in Kooperation mit der gemeinnützigen Open Source Plattform Ushahidi. Das Umati Team sucht online nach Gewaltaufrufen in Foren, Social Media, Blogs usw. – in insgesamt sieben Sprachen.
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 8
Quelle: <a href="http://jonwithabullet.tumblr.com/post/2589151743">http://jonwithabullet.tumblr.com/</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 8 Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet
Heute ist das Open Data-Portal der Stadt Hamburg gestartet. Dieses Portal wurde schon vor Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes von Seiten der Finanzbehörde geplant und soll zudem als Grundlage für das Informationsregister dienen, welches das Gesetz ab Ende nächsten Jahres vorschreibt.[Zum Artikel]
EU-Parlament vor Ausverkauf unserer Daten
Die EU-Abgeordneten im Industrieausschuss (ITRE) stimmen am 20. Februar über ihre Stellungnahme zur EU-Datenschutzreform ab. LobbyPlag.eu hat gezeigt, dass das EU-Parlament den Interessen der Industrie nachgibt und unsere Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz an US-Internetriesen verkauft. Vor allem die konservative EVP-Fraktion möchte nun weitreichende Ausnahmen für alle großen IT-Firmen durchsetzen. Das müssen wir verhindern![Zum Artikel]
