Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“

Heise schreibt heute, dass sie bisher keine Stellung zum Leistungsschutzrecht bezogen haben, da dies die unabhängige Berichterstattung der Autorinnen und Autoren nahezu unmöglich gemacht hätte. Nachdem das LSR am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, veröffentlicht Heise Online heute eine Erklärung:

Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.

Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.

Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.

Bei Vera Bunse gibt es eine (unvollständige) Übersicht über diejenigen Seite, die das LSR unterstützen.

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9 Ergänzungen

  1. Ah, ein Netzpolitik-Link :)

    Finde zu der Blacklist Mathias Schindlers Kommentar noch wichtig:

    „Es ist meines Erachtens irrelevant, ob ein Verlag ein LSR unterstützt hat oder nicht, es sollte entscheidend sein, ob er das ihm vom Bundestag zugesprochene Leistungsschutzrecht gedenkt einzusetzen, wenn das Gesetz in Kraft tritt.“

    1. Sehe ich nicht so. Die meisten (Print-)Verlage haben ihre uninformierteren Leser belogen das sich die Balken biegen. Deutschland hat der ganzen Welt gezeigt das man echt einen an der Waffel haben muss hierzulande ein Internetstartup zu Gründen oder hier zu investieren. Immenser schaden ist also schon eingetreten. Zumahl man vermutlich abwartet was Axel Srpinger und Burda machen. Sobald die mit dem LSR tatsächlich Geld machen, ändert man seine Meinung wieder ganz schnell.

    2. Heises Statement kommt zu spät – nachdem man das Gesetz bekommen hat, distanziert man sich nun von der Möglichkeit zur Ausübung seines „Rechts“ für einige Bereiche…? Fürchtet da jemand um die Konsequenzen?
      Wenn Heise betont, „neutral“ gewesen zu sein, dann sollte man sich in Erinnerung rufen, dass sie die „Hamburger Erklärung“ mit unterschrieben haben. Soweit ich weis ist Heise auch Mitglied im BVDZ, der das LSR maßgeblich propagiert hat. Klar kann man eine Entwicklung „neutral“ dulden, von deren Erfolg man selbst profitieren kann – so hätte man sich bei einem Scheitern der Initiative noch „elegant“ aus der Affäre ziehen können.
      Sorry, aber Heises Vorgehen ist für mich nur als scheinheilig zu bewerten. Hätten sie die freie Verlinkung wirklich befürwortet, hätten sie sich gegen dieses Gesetz aussprechen müssen. Für mich ist dieser Verlag (wie auch die anderen Mitstreiter für das LSR – ob aktiv oder „neutral“) nicht mehr „zitierbar“.

  2. Ist die Einstellung der Stellungnahme hier auf netzpolitik.org nicht bereits ein Verstoß gegen das LSR?

    „Eine Grenze dieser Erlaubnis ist … dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt…“

  3. Die Unterzeichner der Hamburgter Erklärung haben damals ihre angebliche Neutralität zu Grabe getragen. Nachdem das Kind schon im Brunnen liegt, ist alles Weitere nur noch Schadenbegrenzung.

  4. Die Liste der Seiten, die das LSR ablehnen, wird ja von Tag zu Tag länger. Sehr spannend. Bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat entscheiden wird. Und wie Google dann reagieren wird. Die könnten ja dann die Springer & Burda-Seiten dezent nach hinten schieben in den SERPs. Nur der deutschen Startup-Szene nützt das erst mal wenig.

    Wir haben bei uns im Blog auch noch mal ein paar Stimmen zum LSR gesammelt, bei Interesse:

    http://blog.yasni.de/business/pro-und-contra-zum-leistungsschutzrecht/

    1. Es ist wie beim Meldegesetz – kaum das es verabschiedet wurde, will keiner mehr was damit zu tun gehabt haben. Mal sehen, wer dann am Schluss auf dem „Schwarzen Peter“ sitzen bleibt…

  5. Bundesrat: Rechtsausschuss will Leistungsschutzrecht offenbar durchwinken [igel]

    Logisch, die SPD ist einer der größten Presseverleger überhaupt, hasst das Internet mindesten so wie die FDP und in der SPD sind wohl auch die meisten Anwälte die davon profitieren, auch bei den Grünen gibt es durchaus Internetgegner, dazu kommt die nahezu unendliche Macht von Springer, Burda und Co. gerade jetzt vor der Bundestagswahl. Tja.

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