Heise Online
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Steile Behauptung: Nein, keine 65.000 Software-Entwickler überprüften die Corona-Warn-App
Eine Ente. (Symbolbild) Steile Behauptung: Nein, keine 65.000 Software-Entwickler überprüften die Corona-Warn-App Die Telekom verbreitet, dass 65.000 Software-Entwickler:innen die Corona-Warn-App angeschaut und überprüft hätten. Das ist falsch. Über eine Ente, warum sie keinen Sinn ergibt und warum welche Zahlen nun tatsächlich stimmen. Ein Kommentar
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Novellierung des Passgesetzes: Passfotos nur noch unter Aufsicht
"Still stehen, nicht lächeln, Haare aus dem Gesicht". Novellierung des Passgesetzes: Passfotos nur noch unter Aufsicht Das Bundesinnenministerium will das Fälschen und Bearbeiten von Passfotos mit eigenen Terminals in den Behörden unterbinden.
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: Oberlandesgericht Köln: Access-Provider müssen Zugang zu Webseiten mit eDonkey-Links nicht sperren
: Oberlandesgericht Köln: Access-Provider müssen Zugang zu Webseiten mit eDonkey-Links nicht sperren Joerg Heidrich berichtet drüben bei heise online: OLG Köln: Provider nicht zu Netzsperren gegen widerrechtliche Angebote verpflichtet
Access-Provider sind nicht dazu verpflichtet, Netzsperren für Angebote einzurichten, die Links auf widerrechtlich angebotene Musikalben enthalten. Dies entschied das OLG Köln mit einem heise online vorliegendem Urteil vom 18. Juni 2014 (Az. 6 U 192/11).
Geklagt hatten vier Unternehmen der Musikindustrie. Diese wollten einem Access-Provider durch verschiedene Anträge verbieten lassen, Kunden den Abruf von sechs Musikalben über eine Website mit eDonkey-Links zu ermöglichen. Wie schon das Landgericht Köln in der Vorinstanz entschied auch das OLG Köln in einem ausführlich begründeten 92-seitigen Urteil gegen die Musikindustrie und wies die Berufung zurück.
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: Europa nach Snowden: Wo die Debatte auf sich warten lässt (und die Konsequenzen sowieso)
: Europa nach Snowden: Wo die Debatte auf sich warten lässt (und die Konsequenzen sowieso) Wieso gab es eigentlich – vom Europaparlament abgesehen – in keinem europäischen Staat eine parlamentarische Untersuchung des Überwachungsskandals? Und wie sehen Menschen und Medien in den anderen Staaten die Enthüllungen von Edward Snowden? Diese Fragen haben uns bereits im Buch „Überwachtes Netz“ beschäftigt, in dem verschiedene Autoren und Interviewpartner unter anderem in Bezug auf Österreich, die Niederlande und Dänemark sowie einige aussereuropäische Staaten Antworten gesucht haben.
Martin Holland hat sich nun für die c’t bei Journalisten in Spanien, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Italien, den Niederlanden, Schweden, Estland, Rumänien und Litauen umgehört, um herauszufinden, wie die Debatte in diesen Ländern verläuft und wie es um die gezogenen Konsequenzen steht.
Was letzteres betrifft, ist die Ernüchterung groß: Selbst in Staaten, in denen es eine breite Diskussion gab, ist wenig bis gar nichts passiert. In einigen Ländern wurde eine breite Debatte von der Politik schlicht ignoriert, in anderen gab es noch nicht mal eine große Diskussion in den Medien und der Öffentlichkeit. Spannend beispielsweise mal was zu Ländern wie Litauen zu lesen, aus denen man sonst wenig erfährt:
[…] Außerdem wiegelt Radauskas [Chefredakteur der größten Tageszeitung] bei der Sammlung von Verbindungsdaten – etwa im Rahmen von PRISM – ab, immerhin gehe es nicht um Inhalte. Aber die Stimme der Vernünftigen werde in Litauen – wie fast überall sonst – inmitten der „Panikmache von Populisten“ nicht gehört.
Düster sieht es auch in Großbritannien aus, von wo überhaupt kein Journalist geantwortet hat. Im Land von George Orwell sei man wohl dank der allgegenwärtigen Kameras eh schon an umfassende Überwachung gewöhnt.
Es gibt viel zu tun…
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: Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“
: Heise positioniert sich zum Leistungsschutzrecht: „Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.“ Heise schreibt heute, dass sie bisher keine Stellung zum Leistungsschutzrecht bezogen haben, da dies die unabhängige Berichterstattung der Autorinnen und Autoren nahezu unmöglich gemacht hätte. Nachdem das LSR am Freitag im Bundestag beschlossen wurde, veröffentlicht Heise Online heute eine Erklärung:
Grundsätzlich halten wir, unabhängig von allen ökonomischen, betriebswirtschaftlichen oder sonstigen Überlegungen, eines für elementar: Die Freiheit der Berichterstattung, der Verlinkung und des Zitierens, wer immer sie auch in Anspruch nimmt, darf keinesfalls gefährdet werden. Oder, um es allgemeiner zu formulieren: Wir akzeptieren keine Einschränkungen der Freiheiten und Möglichkeiten des Internet.
Daher legen wir Wert darauf, unseren Nutzern noch einmal klar öffentlich zu erklären, dass Links auf und kurze Textausschnitte/Snippets aus unseren Publikationen weiter höchst willkommen sind und dass dies weiterhin keiner Erlaubnis des Verlages bedarf oder gar Geld kostet. Selbstverständlich werden wir auch niemanden deswegen abmahnen oder auf eine andere Weise dagegen juristisch vorgehen. Als Richtlinie hier gilt: Erlaubt ist zum Beispiel die Übernahme der Artikelüberschrift nebst Anrisstext oder eine vergleichbare Textlänge.
Eine Grenze dieser Erlaubnis ist – wie dies auch schon bisher der Fall ist – dort erreicht, wo jemand ohne unsere Zustimmung ganze Artikel oder erhebliche Textteile aus unserem Angebot übernimmt und damit möglicherweise noch Geld verdient. Um Erlaubnis gefragt werden möchten wir auch dann, wenn jemand unsere Inhalte zu Werbezwecken verwendet.
Bei Vera Bunse gibt es eine (unvollständige) Übersicht über diejenigen Seite, die das LSR unterstützen.
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: Online-Glücksspiele: Bundesrat fordert hartes Vorgehen (inkl. Nachtrag)
Netzsperreen im Grünbuch der EU-Kommission : Online-Glücksspiele: Bundesrat fordert hartes Vorgehen (inkl. Nachtrag) Stefan Krempel berichtet bei Heise Online von einer Stellungnahme des Bundesrats zur Regulierung von Online-Glücksspielen auf EU-Ebene. Basis der Initiative ist ein so genanntes Grünbuch (PDF), das von der EU-Kommission Ende März veröffentlicht wurde.
Die Vorschläge, die EU-Kommission macht, sind nicht ohne. Auf dem Programm stehen „schwarze Listen“ für illegale Online-Angebote ebenso wie Netzsperren auf DNS- oder IP-Basis und Maßnahmen, die bereits bei den Zahlungsdienstleistern/Vermittlern ansetzen:
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: Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung
: Entwurf zum Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung Es gibt erfreuliche Neuigkeiten, frisch getickert von Holger Bleich drüben bei Heise Online:
Wie erwartet hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf für das Aufhebungsgesetz der Websperren-Regelung vorgelegt. Am heutigen Donnerstag wurde der Text bereits verschiedenen Interessenvertretern zugestellt, die gerade mal bis zum 11. Mai Gelegenheit haben, Stellung zu beziehen. Schon am 25. Mai will sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen.
Den Entwurf haben wir hier (PDF), falls mal jemand reinschauen möchte. Schaut ok aus, so auf den ersten Klick.
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: Spiegel-Story über SchülerVZ, vorab bei Heise [MiniUpdate]
: Spiegel-Story über SchülerVZ, vorab bei Heise [MiniUpdate] Heise Online berichtet vorab über einen Artikel im am Montag erscheinenden Spiegel, der die Ereignisse um die „Datenklau-Affäre“ bei SchülerVZ und den tragischen Selbstmord von Matthias L. in einem etwas anderen Licht erscheinen lassen:
- - Matthias L. und VZnet hätten mehrere Tage über die Rückgabe der Daten verhandelt
- - Via Chat sei seitens VZnet mehrfach Geld geboten worden
- - Matthias L. habe ursprünglich keine kommerziellen Interessen verfolgt
- - VZnet habe Matthias L. das Taxi von Erlangen nach Berlin bezahlt
- - Matthias L. habe laut Akten unter einer „kombinierten Persönlichkeitsstörung“ gelitten, was seine Unterbringung in einer Einzelzelle in Frage stellt
Klingt sensationell, oder? Muss es ja auch, ist ja eine Spiegel-Story. So funktioniert Magazinjournalismus nunmal. Tatsächlich sind aber nur wenige Aspekte wirklich neu.