"Sicherheitspaket"Kosmetische Korrekturen an Überwachungsplänen

Das umstrittene Sicherheitspaket soll noch diese Woche durch den Bundestag gepeitscht werden. Die Pläne bedrohen trotz kosmetischer Änderungen massiv Grund- und Menschenrechte. Wir veröffentlichen die Änderungsanträge der Ampel im Volltext – und analysieren, was sie bedeuten.

Bild einer blonden Frau mit schwarzem Blazer, die sich auf die Lippen beißt.
Entschärft wurde nichts, betont Bundesinnenministerin Nancy Faeser. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO

Die Ampel-Koalition hat sich auf einen Kompromiss zum „Sicherheitspaket“ geeinigt. Das Gesetzesvorhaben soll noch diese Woche im Bundestag beschlossen werden. Am vergangenen Freitag hatten die Ampel-Fraktionen und das Bundesinnenministerium eine Einigung verkündet, ohne dabei Näheres bekannt zu geben. Inzwischen liegt der Text der beiden Änderungsanträge vor, die wir als Dokumente im Volltext veröffentlichen:

Die darin genannten Entschärfungen tragen der massiven Kritik an dem Gesetzentwurf in der Sachverständigenanhörung vor drei Wochen nur in kleinen Teilen Rechnung.

Die Änderungen betreffen beispielsweise die biometrische Fahndung mit Fotos und Stimmproben im Internet. Mit diesen Methoden sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei nach mutmaßlichen Straftäter:innen, aber auch etwa nach Opfern suchen dürfen. Fachleute und Menschenrechtsorganisationen hatten diese Maßnahme als unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte kritisiert. Denn das BKA müsste dafür eine umfassende Datenbank mit den biometrischen Daten aller im Internet verfügbaren Bilder selbst erstellen, vorhalten und indizieren – oder diese Daten als Dienstleistung bei einem kommerziellen Anbieter wie Palantir, ClearView oder Pimeyes einkaufen. Deren Geschäftsmodelle laufen aber der europäischen Datenschutzgrundverordnung zuwider.

Biometrische Internetfahndung kommt

Dennoch will die Ampel, dass die biometrische Fahndung kommt. Lediglich die Eingriffsschwelle will sie dafür erhöhen. Demnach wird die biometrische Fahndung nur noch für „besonders schwere Straftaten“ erlaubt sein, die laut Strafprozessordnung etwa auch das staatliche Hacken eines Smartphones rechtfertigen. Dazu zählen Mord, Geldwäsche, Bandendiebstahl und Vergewaltigung, aber auch das „Einschleusen von Ausländern“ sowie Drogenhandel oder die Unterstützung bei Betrug im Asylantrag. Schon der Verdacht, dass eine solche Tat begangen wird, reicht aus. Ursprünglich geplant war der Einsatz bereits für „schwere Straftaten“.

Eine Fahndung sollen die Präsident:innen von Ermittlungsbehörden oder deren Vertretung anordnen dürfen. Zuvor bedarf es einer richterlichen Genehmigung. Bei „Gefahr im Verzug“ sind hier allerdings Ausnahmen für die Dauer von bis zu drei Tagen möglich. Dann kann die oberste BKA-Führungsebene auch ohne Richter:in eine biometrische Fahndung anordnen. Fahnden darf das BKA mit der Methode nach mutmaßlichen Straftäter:innen und Opfern von Straftaten, aber nicht mehr nach Zeug:innen, wie es die Ampel zuvor noch geplant hatte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte soll eng beaufsichtigen, dass diese Regeln eingehalten werden.

Regierung soll Details per Verordnung festlegen

Zusätzlich hat die Koalition eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Mit einer Verordnungsermächtigung räumt das Parlament der Regierung die Freiheit ein, Entscheidungen zu Details eines Gesetzes im weiteren Verlauf selbst zu treffen. Konkret muss die Bundesregierung die Details zu den technischen Verfahren der biometrischen Fahndung festlegen, bevor diese eingesetzt werden darf. Die Verfahren betreffen etwa, welche Art von Daten gespeichert werden und wie der Zugriff auf diese Daten geregelt ist. Dafür muss die Regierung die Einschätzung der Bundesdatenschutzbeauftragten einholen.

Das BKA hatte in einer Anhörung Ende September nicht sagen können, wie die Fahndung technisch funktionieren soll. Kommerzielle Gesichtersuchmaschinen wie PimEyes oder Clearview sind in der EU verboten und dürfen von Behörden nicht eingesetzt werden. Das BKA müsste daher zunächst eine legale technische Lösung entwickeln lassen. Die Bundesdatenschutzbeauftragte nannte eine solche Umsetzung „unrealistisch“.

Der Gesetzentwurf soll dem BKA auch eine automatisierte Analyse von großen Datenmengen ermöglichen. Dazu darf die Behörde Daten aus ihren unterschiedlichen Datenbanken zusammenführen, darunter auch Daten von Zeug:innen oder Personen, die Anzeige erstattet haben. Diese Daten darf sie anschließend mit Software auswerten, um nach Verbindungen und Mustern zu suchen. Auch hierfür muss die Regierung nun zunächst eine Verordnung für die Ausgestaltung der technischen Details erlassen.

Migrationsrecht bis auf „wenige Ausnahmen“ verschärft

Die Verschärfungen im Bereich Migration und Asyl, die besonders bei der SPD auf Unmut stieß, bleiben im Wesentlichen bestehen. Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, obwohl nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, sollen weiterhin keine Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Die Ampel stellt lediglich klar, dass die Kürzung ausschließlich Menschen betrifft, deren Ausreise „rechtlich und tatsächlich“ möglich sein soll. Die Einschätzung nimmt das Bundesamt für Flucht und Migration (BAMF) vor. Außerdem sind einige wenige Ausnahmen für sogenannte Härtefälle vorgesehen.

Auch sollen anerkannte Geflüchtete, die in ihr Heimatland zurückreisen, in der Regel den Schutzstatus verlieren. Unterbleiben soll dies laut dem aktuellen Kompromiss nur dann, wenn die Reise „sittlich geboten“ ist, etwa für eine Beerdigung. Vor Antritt einer Reise müssen Geflüchtete die Ausländerbehörde darüber informieren.

Der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte, dass der migrationspolitische Teil des Sicherheitspakets in seinen Grundzügen unverändert geblieben sei. Innenministerin Nancy Faeser wies die Kritik der Opposition an dem entschärften Gesetzespaket zurück. Von den geplanten Ausnahmen seien nur „Kleinstgruppen“ wie etwa Schwangere betroffen, so Faeser.

Auch die neuen biometrischen Möglichkeiten für das BAMF bleiben weiter bestehen. Das BAMF soll im Asylprozess per biometrischer Gesichtersuche im Netz die Identität einer Person feststellen dürfen, wenn diese keine Papiere vorlegen kann. Bislang durfte das BAMF zu diesem Zweck die Geräte von Asylsuchenden auswerten. Laut Kompromiss sei die biometrische Suche im Netz das „mildere Mittel“, da es sich um einen Abgleich mit öffentlichen Daten handele. Auch hier wären riesige Datenbanken von Unbeteiligten nötig. Die Regierung muss ebenfalls per Verordnung zunächst die technischen Details der Suche und Datenspeicherung festlegen und diese mit der Bundesbeauftragten für Datenschutz abstimmen.

Anlasslose Kontrollen werden ausgeweitet

Bei der umstrittenen Ausweitung von Waffenverbotszonen und den damit einhergehenden anlasslosen Kontrollbefugnissen für die Polizei gibt es Änderungen, die vor allem die Ausnahmen vom Waffenverbot regeln. So wurden unter anderem Ausnahmen für Gastronomie und das Handwerk geschaffen. Gäste eines Straßenrestaurants machen sich demnach nicht strafbar, wenn sie in einer Waffenverbotszone mit handelsüblichem Essbesteck zu Tisch sitzen.

Das Grundproblem der Regelung bleibt aber bestehen: Die Waffenverbotszonen werden ausgeweitet und die Bundesländer dazu ermächtigt, diese nach überaus weichen Kriterien zu erlassen. Damit aber drohen viele Bereiche des öffentlichen Lebens zu solchen Zonen erklärt zu werden – mit der Folge, dass die Polizei dort ohne jeden Anfangsverdacht Menschen ansprechen, kontrollieren und durchsuchen darf. Solche Formen der anlasslosen Kontrolle setzen unbescholtene Menschen einem Generalverdacht aus und greifen tief in Grundrechte ein.

Protest angekündigt

Schon am morgigen Mittwoch wird die Koalition ihre Änderungen in den Innenausschuss des Bundestages einbringen. Am Donnerstag will sie einen Beschluss des Gesetzes im Plenum des Bundestags erreichen, sodass das Überwachungspaket am Freitag im Bundesrat behandelt und damit final verabschiedet werden könnte.

Gegen das Überwachungspaket gibt es am morgigen Mittwoch um 13 Uhr eine Kundgebung am Brandenburger Tor in Berlin, zu der das Bündnis „Gesichtserkennung stoppen“ aufruft.

28 Ergänzungen

    1. So ärgerlich und bedenklich diese Beschlüsse auch sind, aber diese leichtfertigen und voreiligen DDR-Vergleiche wie in obigem Userkommentar sind verharmlosend und geschichtsvergessen.

  1. Wer von Bündnis90/Grünen hat das ausgehandelt ( Konstantin von Notz & Irene Mihalic ) ?
    Für wen müssen wir jetzt Orwells „Farm der Tiere“ kaufen, und in diesen Artikel oben verpacken => in den Bundestag senden?
    Wer genau macht da das Gegenteil von dem, wofür er gewählt wurde?

    1. Aktiv das Gegenteil machen: die SPD.

      Das akzeptieren und mitmachen: die Grünen.

      Und da die Grünenwähler das abstrafen, man aber mit noch weniger Stimmen auch noch weniger Macht bekommt, wird es nicht besser. Die linken können keine Machtpolitik, und damit scheitern sie in einer Demokratie halt.

      1. Animal Farm ist auf dem Postweg zu Konstantin von Notz.
        Ein Danke schön ist auf dem Postweg zu Sabine Grützmacher (hat dagegen gestimmt und offenbar vor, bei Bündnis90/Grüne zu bleiben: da wird sie wohl alle Energiereserven brauchen).

  2. Anders ausgedrückt: Wer also zukünftig ein Video, eine Audioaufnahme oder ein Bild, wo er drauf ist ins Internet stellt, malt sich quasi eine Zielscheibe auf den Rücken.

    Besonders lustig wird das dann, wenn eine Person ein Video oder Bild im Internet veröffentlicht und es laufen, im Hintergrund sichtbar, unbeteiligte Leute vorbei.

    Zudem glaubt doch kein Mensch, dass das bei den „schweren Straftaten“ bleiben wird.
    Entweder das, oder die Liste „schwerer Straftaten“ wird plötzlich um zig Dinge erweitert.

    Damit hat die Ampel wieder Mal ein Versprechen des Koalitionsvertrags gebrochen.

    Gibt es eigentlich inzwischen noch irgendeinen Punkt aus dem Koalitionsvertrag, bei dem die Ampel uns nicht belogen hat und das genaue Gegenteil von dem, was im Vertrag vereinbart war, umgesetzt hat?

    1. „Anders ausgedrückt: Wer also zukünftig ein Video, eine Audioaufnahme oder ein Bild, wo er drauf ist ins Internet stellt, malt sich quasi eine Zielscheibe auf den Rücken.“

      Das ist seit Jahren der Fall, nicht erst zukünftig.

      Zukünftig dürfen deutsche Behörden das offiziell nutzen. Ganz ehrlich ist das keine so große Änderung für die meisten Bürger.

      1. Öhm, naja. Die „deutschen Behörden“ sind dann aber auch die mit dem SWAT-Team im Rahmen einer Gesichtsverkennung. Abgesehen davon, dass alles seine erweiterte Nutzung erfahren wird, rein der Erfahrung nach. Ohne adäquate Checks and Balances, ist das ein schneller Weg in den Orkus (zusammen mit anderen Fehlentscheidungen).

          1. Ist doch Blödsinn. Die Piraten als 5-10% Partei würde nicht so viele rauchende Trümmer hinkriegen, wie z.B. die FDP. Da sollten wir nicht so naiv sein.

          2. 5-10% im Bundestag wären grob 40-80 Mandate.

            Wer sollte das sein?

            Das sind 40-80 vergleichbar hochbezahlte Vollzeitstellen für 4 Jahre, plus den Mandatsträgern zugeordnete Mittel und Stellen für die Abgeordnetentätigkeit, dazu uU Fraktionsstellen.

            Wieviele Hauptamtliche hat die Piratenpartei, mit welcher Struktur und Finanzierung?

    1. Die Pauschalität ist ja auch Quatsch. So eine schöne kurze Formulierung, trifft aber 99% die Falschen, wenn man es aus versehen „genau so“ macht. Da sind noch viele Beamte, Ärzte und Anwälte mit bei, kleinere Unternehmer, so einige Freelancer, ein paar Zufallstreffer, und und und. Besitzt einer ein Haus, ist das mitunter mehr als die halbe Miete. Im Zweifel zahlt’s sowieso der Bürger, weil die die können, Preise entsprechend erhöhen. Das Verteilt also im Zweifel das Geld von den strukturell schwächsten Betroffenen zum Staat.

      Gemeint, in der Abwiegelungsapologie des etwas längeren Interviewformats, dann in der Regel sehr hohe Einkommen und Menschen mit sehr hohen Vermögen im Multi-Millionen-Bereich. Da hätte man fast schon Hand und Fuß, aber ein mehrere Millionen wertes Unternehmen, ist nicht notwendigerweise eine derartige Goldgrube. Doch auch in den schwindelfreien Höhen, gibt es Tücken. Denn wenn man es falsch macht, zwingt man einfach nur Menschen mit Macht, höhere Renditen zu erzielen, ohne die Macht zu regulieren. Ergebnis wäre mal nett, vor der Einführung solcher Vorhaben estimiert zu haben.

      Lange Rede kurzer Sinn: ich finde es völlig ok, wenn der Staatsschutz Befürworter von Symbolpolitik verfolgt!

    2. >>> Die Parole „Millionäre besteuern“ bringt den Staatsschutz ins Spiel. Da sind Sicherheitsinteressen von Millionären betroffen. Das ist bestimmt eine besonders schwere Straftat.

      Mit „Sicherheitsinteressen von Millionären“ reißen Sie Ihr Post wieder ein. So undifferenziert darf man an dieses Thema nicht herangehen. Die Parole ist vom alltäglichen demokratischen Schwachsinn gedeckt, aber bei der Begründung muss dann etwas folgen. Sonst ist es wie „From the River to the Sea“ nachzuplappern. Was soll denn ein einfacher Millionär mehr besteuert werden? Der 450-Euro Job, um mal Beispiel vom interessanteren Rand zu nennen? Davon ausgehend dann, soll man sich überhaupt Vermögen aufbauen dürfen, oder nicht? Ab wann Gehalt, ab wann Vermögen und dessen Umwandlungsformen?

      Das ist immer nett, wenn Idiotie rechtzeitig offenbar wird, dass man noch auswandern kann. Nicht dass ich das toll finde, aber bei diesen Sachen wird es schnell sehr bescheuert. Denn die eigentlichen Kämpfe, wie oben angedeutet, finden dann mittels der parolenfreudigen Deppen, zwischen Menschen verschiedenen Reichtums statt, in der Regel mit dem Ergebnis, dass die Dicksten mehr behalten bzw. auch gewinnen, und die Schwächsten eben mehr verlieren. Da kann man jetzt mit weiteren Parolen kommen – ab da aber bitte überlegen nach Russland auszuwandern, das ist das prototypische Modell für die Richtung.

        1. Wobei, wenn schon Post-kaputt: Wenn diejenigen der Reichsten, die mehr oder weniger einfach die Preise heben und lassen können, z.B. im bzw. hinter dem Einzelhandel, es wegen so einer Regelung dann auch tun, dann trifft es eben doch vor allem wieder die Schwächsten.

          Das ist ohne (ACHTUNG: Euphemismus?) „staatlich-private“ Partnerschaft in eigentlich allen kritischen Bereichen wohl gar nicht lösbar. Hier fehlt es sicherlich noch an Fähigkeit und Fortschung (-sergebnissen).

  3. Ich mag die von den meisten Autoren zum Thema verwendet Formulierung „Verschärfung“ nicht. Das ist ein Euphemismus denn die meisten Gesetzesänderungen zum Asylrecht zielen nicht auf eine Verschärfung sondern einen schrittweisen Abbau dieses fundamentalen Rechts.

    1. Wenn die Vertreter von „Asyl für die Welt in Deutschland“ nicht langsam mit Vorschlägen zur Ausgestaltung dieser Vision kommen, und zwar unter Beibehaltung einer solidarischen liberalen Gesellschaft und eines funktionierenden Sozialstaats, dann haben wir spätestens 2029 eine ausreichende Mehrheit zur entsprechenden Änderung des GG. Und die hält dann auch weder BVerfG noch EU auf.

      Nach Carl Schmitts hässlichem Satz ist souverän, wer über den Ausnahmezustand entscheidet, und das kann auch eine ausreichend grosse Wählermehrheit sein.

      1. Die derzeitige Diskussion um Abschiebung in andere EU-Staaten ergibt allerdings auch erst dann Sinn, wenn Dublin geschleift ist. Dass die im Erstankunftsstaat bleiben sollen, war solange nicht Schwachsinnig, wie die paar Zahlungen der EU denjenigen Staaten ausgereicht haben, falls jemals. Ein Verteilungsschlüssel muss her, dafür muss man sich aber einigen. Wir erleben die nächste Wieselbiege mit dem Versuch, Asylzentren außerhalb der EU anzusiedeln, damit keiner sich die Finger schmutzig machen muss.

        1. Auf dem Pfad ist das der logische Schritt: wenn man aus der EU praktisch nicht abschieben kann, kann man nur möglichst wenige unberechtigt reinlassen.

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