Seit heute ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Das Gesetz soll Hasskriminalität im Internet bekämpfen. Plattformbetreiber mit mehr als zwei Millionen Nutzern müssen von nun an „offensichtlich strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden löschen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen dies als Grundproblem des Gesetzes an, weil im Zweifelsfall auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht würden, um einem Bußgeld zu entgehen. Das Gesetz war trotz einiger Änderungen bis zur Abstimmung Ende Juni im Bundestag hoch umstritten, weil es nach Ansicht der Kritiker eine Gefahr für das Grundrecht auf Meinungsfreiheit darstellt und europarechtswidrig ist.
Im Gesetzgebungsprozess brachte sich im April eine „Allianz für die Meinungsfreiheit“ in Stellung – ein ungewöhnlich breites Bündnis aus Industrieverbänden, Journalistenverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und netzpolitischen Initiativen. Durch den breiten Widerspruch wurde das Gesetz zumindest in Teilen entschärft. So flogen beispielsweise die ursprünglich geplanten automatischen Inhalte- und Uploadfilter wieder heraus, die allerdings nun auf EU-Ebene forciert werden sollen. Auch wurde die anfangs sehr breite Definition von sozialen Netzwerken enger gefasst und die zivilrechtliche Auskunftspflicht leicht eingeschränkt. Die Grundprobleme eines Overblockings durch die Plattformen und der Privatisierung der Rechtsdurchsetzung lösen auch diese Korrekturen nicht. Ebenso gibt es keine Sanktionen für die Unternehmen, wenn sie zu viel löschen. Deswegen bleibt das Gesetz auch in der aktuellen Version gefährlich für die Meinungsfreiheit. Diese Befürchtungen wurden zusätzlich genährt, nachdem sich ein Gesetzentwurf zur Kontrolle von Internetinhalten in Russland positiv auf das NetzDG bezog.
Weiterhin unklar, welche Netzwerke unter das Gesetz fallen
Die Plattformen haben nun eine Übergangszeit, bis zu deren Ende sie Kontaktstellen, Meldemechanismen und die Umsetzung des Gesetzes implementiert haben müssen. Spannend ist dabei, wie viele und welche Plattformen eigentlich vom Gesetz betroffen sind. Diese Frage konnte bislang keine Regierungsstelle exakt beantworten. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums verweist gegenüber netzpolitik.org auf das Bundesamt für Justiz, das in Zukunft bestimmen soll, wer unter das Gesetz fällt. Das Amt habe aber noch keine Ermittlungen aufgenommen. Nach Informationen des Spiegel sollen dort 50 Mitarbeiter zur Bearbeitung des NetzDG angestellt werden, die Hälfte soll Mitte Oktober die Arbeit aufnehmen.
Noch ist nicht abzusehen, wie stark die befürchteten Auswirkungen des Gesetzes auf die Meinungsfreiheit sein werden. Das NetzDG hat keinen Mechanismus verankert, mit dem sich von fälschlichen Löschungen betroffene Personen effektiv wehren können. Deshalb ist es umso wichtiger, Löschungen beispielsweise auf onlinecensorship.org zu dokumentieren. Auch der Deutsche Journalistenverband ruft Medien und Journalisten auf, Löschungen ihrer Postings zu speichern. Denn über ungerechtfertigt gelöschte Beiträge werden die ersten Transparenz- und Löschberichte, zu denen die Plattformen verpflichtet sind, vermutlich keine Anhaltspunkte geben.
Spannend wird auch der Umgang der noch zu bildenden neuen Regierung mit dem NetzDG. Beim Zensursula-Gesetz der vorletzten Großen Koalition hob die nachfolgende schwarz-gelbe Regierung dieses wieder auf. Aufgrund der erwartbaren negativen Auswirkungen auf Grundrechte könnte eine zukünftige Regierung unter Beteiligung von Grünen und FDP mindestens die Evaluierung, wenn nicht gar eine Aufhebung des Gesetzes im Koalitionsvertrag festhalten.
