Liebe Leser:innen,
für mich ist es fast schon Routine: Seit Anfang des Jahres sende ich alle paar Wochen eine Presseanfrage an das Justiz- und das Innenministerium. Meine Kernfrage ist immer gleich: Wann kommt denn jetzt die Überwachungsgesamtrechnung? Sie war eines der großen Vorhaben der Ampel-Regierung, das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht hat den Auftrag bekommen und sollte bis Januar eine wissenschaftliche Evaluation der Sicherheitsgesetze in Deutschland liefern.
Durch meine ständigen Nachfragen wissen wir: Das Max-Planck-Institut hat geliefert. Erst eine elektronische Vorabfassung, im März dann auch die finale Version. Aber eines blieb in den Antworten der Ministerien immer konstant: Einen Termin für die Veröffentlichung der Untersuchung gibt es noch nicht. Man werte noch die Ergebnisse aus.
Die Überwachungsgesamtrechnung, sagte im Januar 2024 ein parlamentarischer Staatssekretär aus dem Justizministerium, sei „ein wichtiger Baustein der im Koalitionsvertrag vereinbarten Trendumkehr hin zu einer grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Innen- und Rechtspolitik“. Dass sie weiter zurückgehalten wird und nicht, wie von Volker Wissing (FDP) angekündigt, vor der Wahl kam, ist nun ein weiterer trauriger Baustein in der Turbo-Abkehr von ebenjener grundrechtsorientierten und evidenzbasierten Politik.
Während eine unabhängige Evaluation in der Schublade liegt, wird Stimmung mit der polizeilichen Kriminalstatistik gemacht, wie mein Kollege Markus diese Woche beschrieben hat. Und in den weit fortgeschrittenen Koalitionsverhandlungen wird die Axt gegen Grundrechte geschwungen.
Eine Überwachungsgesamtrechnung wird diese Tendenz nicht brechen – egal, zu welchem Ergebnis sie kommt. Aber wissenschaftliche Ergebnisse zurückzuhalten, während der sicherheitspolitische Kurs für die nächsten Jahre festgelegt wird, ist fatal. Die Ergebnisse müssten längst öffentlich sein. Und müssen es spätestens jetzt werden.
Ein freies Wochenende allerseits!
anna
Frau Dr. Jenny Lederer hat es perfekt gesagt:
„Schon das ursprünglich so wohltönende Versprechen der Politik, für eine „rationale“ und „evidenzbasierte“ Kriminalpolitik zu sorgen, ist in den vergangenen Legislaturperioden kaum eingehalten worden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sexpuppen-besitz-strafbarkeit-kinderpornografie-sex-irrationale-kriminalpolitik
Das Wort „evidenzbasiert“ hat in der heutigen Politik keinen Wert mehr und ist zu einer leeren Floskel verkommen. Mit Kontroversen, Angst und Tabu kann und werden Evidenzen außer acht gelassen und einfach ignoriert. Es funktioniert nämlich, da Kritiker einfach diffamiert werden. Freiheitsrechte sind leider gar nichts mehr Wert und den Dammbruch aus strafrechtlicher Sicht kam mit § 184l StGB, da hier erstmals im „Vorfeld, des Vorfeldes“ (s. StV – Strafverteidiger, Heft 2, 2025) eine Strafandrohung gibt.
Kontroverses Thema und daher keine Widerworte – außer in den Rechtswelt. Das gleiche mit den Überwachung. Der Grund sind der Kampf gegen Kindesmissbrauch, da hier aber alle Betroffen sind gibt es immerhin eine wehrhafte Zivilbevölkerung.