Infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gab es auch Kritik an Edward Snowden. Sie begründet sich darin, dass der Whistleblower ausgerechnet in Moskau Asyl bekam und inzwischen die russische Staatsbürgerschaft angenommen hat. In einem Tweet reagierte Snowden vor wenigen Tagen auf die Vorwürfe und wies dabei auf seine ausweglose Lage hin. Indirekt rief er die USA und die EU dazu auf, ihn zu unterstützen.
Wir haben deshalb bei Bundestagsabgeordneten nachgefragt, wie sie sich zu einem möglichen Asylgesuch Snowdens positionieren. Das Resultat ist ernüchternd: Einstige Befürworter:innen einer Aufnahme Snowdens aus der SPD- und Grünen-Fraktion wollen sich aktuell diesbezüglich nicht äußern. Die Vermutung liegt nahe, dass das mit ihrer Regierungsbeteiligung zu tun hat. Mitglieder der FDP äußerten sich vorwiegend ablehnend – aus Sicht von Jurist:innen allerdings mit fragwürdigen Argumenten.
Das Schweigen nimmt zu
Viele der Bundestagsabgeordneten, die während der NSA-Enthüllungen noch für Snowden Stellung bezogen und teilweise ausdrücklich Asyl gefordert hatten, sind mit dem Antritt der Ampel-Regierung verstummt. So hatte etwa Katrin Göring-Eckardt, die für die Grünen im Bundestag sitzt, noch 2013 ausdrücklich Asyl für Snowden gefordert. Auf unsere wiederholten Anfragen reagierte sie nicht. Ihr Parteikollege Jürgen Trittin stand für eine Stellungnahme ebenfalls nicht zur Verfügung. Auch er hatte sich damals klar positioniert: „[Snowden] ist alles andere als ein Verbrecher und hat einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland verdient.“
Auf Seiten der SPD verwiesen sowohl deren Co-Vorsitzender Lars Klingbeil als auch sein Parteikollege Nils Schmid, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, an Parteikollegen. Der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner ließ sich wiederholt entschuldigen. Er hatte sich noch 2019 für eine Aufenthaltsgenehmigung ausgesprochen.
Letztlich zeigten sich nur zwei Vertreter der Regierungsfraktionen auf unsere Anfrage hin einem Asyl für Snowden gegenüber aufgeschlossen. Der grüne Bundestagsabgeordnete Anton Hofreiter schrieb uns: „Ich persönlich bin weiterhin dafür, dass Herr Snowden in Deutschland oder der EU Asyl bekommt.“ Daran hätte sich auch durch den russischen Angriffskrieg nichts geändert. Hofreiter blieb damit bei seiner Haltung.
Der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe verweist als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss auf die Vorreiterrolle der „westlichen Staaten“ gegenüber Russland. Dass Snowden in Russland festsäße, stellt aus seiner Sicht „nicht nur einen Makel unserer Menschenrechtspolitik“ dar, sondern sei auch „geeignet, unsere Haltung insgesamt zu diskreditieren“. Schwab sagt, dass er daher „auch vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Asyl für Edward Snowden in einem Land der EU für richtig gehalten“ habe. Und er fügt hinzu: „In einer Lage, in der wir zurecht Russinnen und Russen Asyl gewähren, gilt das umso mehr.“
FDP mit fragwürdigen Argumenten
Die FDP-Fraktion zeigte sich demgegenüber zunächst diplomatisch. „Personen, die zur Aufdeckung von Missständen beitragen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, muss ein umfassender Schutz vor Strafverfolgung gewährt werden. Dazu zählt selbstverständlich auch die Person Edward Snowden“, antwortete uns etwa Ulrich Lechte, außenpolitischer Sprecher der Liberalen.
Als wir nachfragten, ob damit auch eine Forderung nach Asyl einhergehe, lehnt Lechte eine abschließende Aussage ab. Seine Begründung: „Eine Aufnahme in Deutschland wäre im Hinblick auf die geschlossenen Auslieferungsverträge mit den Vereinigten Staaten wohl nicht im Sinne von Herrn Snowden.“
Diese Behauptung stößt auf den energischen Widerspruch Wolfgang Kalecks. Laut Kaleck, einer der Anwälte im internationalen Juristen-Team Snowdens, schob Berlin immer wieder „pseudo-juristische Argumente“ gegen Asyl vor, statt sich aktiv um eine gemeinsame europäische Lösung zu bemühen. Er verweist im Interview mit netzpolitik.org auf ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Reinhard Marx, wonach eine Auslieferung Snowdens nicht rechtmäßig wäre.
Der Jurist Christoph Safferling weist gegenüber netzpolitik.org darauf hin, dass eine Abschiebung von einer Vielzahl an Faktoren abhänge. So müsse ein Antrag der US-Regierung zunächst vom Oberlandesgericht geprüft werden. Dabei gebe es bereits ein Reihe inhaltlicher Faktoren, die gegen die Auslieferung Snowdens spräche. Auch könne der Whistleblower in dem Verfahren anwaltlich vertreten werden und damit „auf die Prüfung der Rechtslage Einfluss nehmen“. Safferling schreibt: „Selbst wenn die Auslieferung zulässig wäre, entscheidet schließlich der Generalstaatsanwalt, ob die Auslieferung auch politisch angemessen ist.“ Eine Auslieferung scheint damit, anders als Lechte behauptet, alles andere als zwangsläufig zu sein.
Die Opposition ist eindeutig
In der Opposition stehen die Aussagen im Einklang mit jenen der Vergangenheit. Jürgen Hardt, außenpolitischer Sprecher der CDU, bleibt bei seiner Position von 2019. Damals hatte der Bundestagsabgeordnete ein politisches Asyl für ungerechtfertigt gehalten. Uns gegenüber verweist er auf den „Schaden“, den Snowden angerichtet habe, als er „den Feinden der westlichen Welt einen gefährlich tiefen Einblick in die Fähigkeiten der demokratischen und rechtsstaatlichen Nationen“ gab. Dass sich der Whistleblower nun in Russland verschanze und zugleich über dessen Kriegsverbrechen schweige, zeige, dass Snowden „mit doppeltem Maß“ messe.
Gregor Gysi, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, ergreift hingegen weiterhin klar Stellung für Snowden. „Selbstverständlich sollten Deutschland oder ein anderes EU-Land nach wie vor Snowden unbedingt Asyl gewähren“, sagt Gysi. Die Antworten von FDP und dem Auswärtigem Amt hält er für Ausreden. Wegen der Gefahr, ausgeliefert werden zu können, „muss die Entscheidung und Zusage vorher erfolgen“, so Gysi: „Snowden kann nicht kommen, wenn er nicht weiß, ob er Asyl erhält.“
Zeige sich aber kein demokratischer Staat bereit, Snowden Asyl zu gewähren, „bedeutet es, dass jemand, der uns über Verbrechen durch die USA aufklärte, nur in einem autoritären Staat und nicht in einem demokratischen sicheren Aufenthalt findet. Das wäre ein schlimmes Zeichen.“
Bundesregierung könnte die Aufnahme erzwingen
Sowohl Safferling als auch die Juristin Anuscheh Farahat bezweifeln indes, dass bei Snowden die Voraussetzungen für Asyl nach Artikel 16a des Grundgesetzes vorliegen. Gemäß der geltenden Rechtslage werde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Strafdrohung gegen Snowden in den USA wahrscheinlich nicht als politische Verfolgung werten, mutmaßen sie. Außerdem sei Snowden inzwischen russischer Staatsbürger. Asyl erhalte man hierzulande allerdings nur, wenn man im Herkunftsstaat verfolgt ist. In Russland sei der Whistleblower allerdings keiner Verfolgung ausgesetzt.
Auch unabhängig davon scheide ein Schutz Snowdens auf Grundlage des Abschiebungsverbots aus Paragraph 60 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention oder gegebenenfalls auf Grundlage des subsidiären Schutzes nach Paragraph 4 Abs. 1 des Asylgesetzes aus. Daraus könnte ein Aufenthaltsrecht für Snowden resultieren, wenn ihm etwa die Todesstrafe oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Folter in den USA drohe. Die Hürden dafür lägen jedoch überaus hoch. Es sei daher „unwahrscheinlich, dass das BAMF, was hier zunächst entscheiden würde, die Fairness des Verfahrens in den USA als derart gefährdet einstufen würde“, sagen die beiden Jurist:innen.
Aus Sicht von Safferling und Farahat gebe es jedoch noch einen Weg, um Snowden Asyl zu gewähren. Laut Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes könne einem Nichtdeutschen „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden“. Die Beurteilung dafür obliege normalerweise dem BAMF. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist die Behörde jedoch gezwungen, die Erlaubnis zu erteilen, wenn das Innenministerium die Aufnahme einer Person „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ fordert.
Es liege demnach in der Macht der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren. Wie die Antworten der Bundestagsabgeordneten jedoch zeigen, ist der politische Wille dafür derzeit nicht gegeben.
