Wochenrückblick KW 4Was vom europäischen Datenschutztag übrig blieb

Diese Woche war europäischer Datenschutztag. Trotzdem wurde einiges beschlossen, was den Schutz privater Daten in Frage stellt. Es gab aber auch Versuche, Datenmissbrauch und soziale Netzwerke zu regulieren. Die vergangene Woche bei netzpolitik.org.

Ein Rudel Meerhörnchen.
Im Rudel ist mehr möglich: „Robinhood-Trader“ treiben Reddit-Aktie in die Höhe. – Vereinfachte Pixabay Lizenz Roy Buri

Liebe Community,

wenn Reddit es in die Tagesschau schafft, ist das erst mal ein Grund zum Stirnrunzeln. Diese Woche hat r/wallstreetbets die kollektive Faszination befeuert, als Tausende Kleinanleger:innen auf Konfrontationskurs mit Hedgefonds gingen. Die genauen Mechanismen im Hintergrund sind kompliziert, aber die plötzliche Schar selbsternannter Expert:innen wird sicherlich auch die nächsten Monate nicht müde, sie uns allen zu erklären.

Was noch war: Bei der Diskussion um Hintertüren ist noch lange kein Ende in Aussicht, die Bundesregierung will eine einheitliche Personenkennziffer durchklopfen – etlicher verfassungsrechtlicher Bedenken zum Trotz – und Grindr droht eine DSGVO-Strafe. Wir schauen gemeinsam auf die Texte der vergangenen Woche.

Vor verschlossenen Türen

Am Donnerstag war Europäischer Datenschutztag. Vier Anbieter sicherer Kommunikation riefen die EU in einem offenen Brief dazu auf, ihre „verschlüsselungsfeindliche Rhetorik“ zu überdenken. „Die Installation von Hintertüren in verschlüsselten Apps ist so, als würde man den Strafverfolgungsbehörden einen Schlüssel zum Haus eines jeden Bürgers geben“, heißt es von ProtonMail, Threema, Tresorit und Tutanota.

Die EU kündigt stattdessen aber lieber ein neues Gesetz gegen Verschlüsselung an. Die Absicht verkündete EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gemeinsam mit dem Plan, Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung auf den Kampf gegen Darstellungen von Kindesmissbrauch zu erweitern. Digitale Fingerabdrücke entsprechender Inhalte sollen dazu in einer Datenbank gespeichert und zum Filtern eingesetzt werden.

Der EU-Rat schafft indes für sich selbst ein System für geheime Videokonferenzen. Bisher mussten sich Diplomat:innen im selben Raum treffen, um über sensible Themen zu sprechen. Das neue System soll es ermöglichen, auch Inhalte der Sicherheitsstufe „SECRET“ zu behandeln.

Das Online-Portal Sci-Hub hat es sich vor Jahren zur Aufgabe gemacht, akademische Forschung hinter verschlossenen Türen hervorzuholen. 85 Millionen Artikel sind mittlerweile über die Plattform abrufbar. Ein Interview mit der Gründerin Alexandra Elbakyan ist bei uns diese Woche als Gastbeitrag erschienen. Der Text ist auch im englischen Original verfügbar.

Auch die Abschlussprüfungen von Schüler:innen sollen nicht länger weggesperrt bleiben, fordern FragDenStaat und Wikimedia Deutschland. Denn wenn der Staat mit Steuermitteln Prüfungsaufgaben erstellt, müssten sie auch allen zugänglich sein. Gerade jetzt würde es Schüler:innen helfen, wenn sie sich anhand vergangener Prüfungen besser vorbereiten könnten. Unser Gastautor ruft deshalb zur Kampagne „Verschlusssache Prüfung“ auf.

Regierungen und ihr kompliziertes Verhältnis zu Daten

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ihre neue Datenstrategie vorgestellt. 200 Einzelmaßnahmen auf über 100 Seiten. Ingo Dachwitz zeigt sich in seiner Analyse nicht so richtig überzeugt. Es fehlt die ordentliche Vision einer digitalen Gesellschaft – am Ende ist die Datenstrategie doch mehr ein wirtschaftspolitisches Papier. Auch, wenn einige der Maßnahmen durchaus ambitioniert sind.

Schon lange wird in der Bundesregierung über das Registermodernisierungsgesetz gesprochen. Und genau so lange wird der Vorschlag, die Steuer-ID als zentrale Identifikationsnummer zu verwenden, als verfassungswidrig kritisiert. Denn damit wird der Profilbildung einzelner Bürger:innen Tür und Tor geöffnet. Auf Knopfdruck könnten dann personenbezogene Daten von verschiedenen Behörden zusammengeführt werden.

Mit den Stimmen der Koalition wurde das Gesetz nun beschlossen. Dirk Burczyk, Referent für Innenpolitik der Linksfraktion, hat die Entscheidung in einem Gastbeitrag für uns kommentiert. Ausführlich gibt er darin den historischen und politischen Hintergrund der Entscheidung wieder.

Schengen: Seit 2013 können in der größten europäischen Polizeidatenbank Fingerabdrücke gespeichert werden. Seit 2018 können diese biometrischen Daten durchsucht werden. Ende letzten Jahres wurde die Nutzung dieser Datenbank nach Ablauf einer Übergangsfrist verpflichtend. 5,3 Millionen Personendatensätze hat allein Deutschland in einer nationalen Datenbank gespeichert, die jetzt europaweit abgefragt werden können.

Überwachungsstart

Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wird wohl erneut scheitern. Wie netzpolitik.org diese Woche zunächst berichtete, wären einige Änderung notwendig gewesen, damit es verfassungskonform würde. Zwei Tage später wurde deutlich: Union und SPD haben keinen der Kritikpunkte geändert.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz wie schon 2008 und 2013 erneut abgelehnt wird, ist dementsprechend hoch. „Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen zu den Telemediendaten hätte gute Erfolgschancen“, sagte der Jura-Professor Mathias Bäcker gegenüber netzpolitik.org.

Auch ein weiterer Gesetzesentwurf ist mehr als fragwürdig, denn die Bundesregierung will die Befugnisse für den Einsatz von Staatstrojanern erweitern. Staatstrojaner helfen den Strafverfolgungsbehörden auf Daten potenzieller Täter:innen zuzugreifen. Hierbei wird allerdings die Sicherung der Vertraulichkeit und Integrität der IT-Systeme unterwandert. Dass dem Entwurf nichtmal eine Evaluierung folgen soll, ist hier schon sehr bedenklich, kommentiert Constanze Kurz.

Dem gegenüber stehen erfreuliche Nachrichten bezüglich möglicher Überwachung aus Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht hat dort einen Präzedenzfall für die Sicherung der Versammlungsfreiheit geschaffen. Überwachungskameras, wie sie beispielsweise am Bremer Hauptbahnhof eingerichtet sind, müssen bei laufenden Versammlungen abgedeckt werden, das Abschalten allein reiche nicht aus.

Wieviel Verantwortung kann den sozialen Plattformen zugeschrieben werden?

Die Frage, inwieweit Plattformen einer Verantwortung bei Hassrede, Gewaltdarstellung, Diskriminierung oder Sexismus nachkommen müssten, hat schon beim Sperren von Donald Trumps Account für Furore gesorgt. In dieser Woche stand Twitters Politik gegen Antisemitismus im Fokus. Wie sich zeigte, kann es berechtigte Zweifel geben, dass die Richtlinien in Deutschland konsequent umgesetzt werden.

Auch in Italien steht eines der großen sozialen Netzwerke in der Kritik. Nach dem Tod einer 10-Jährigen fordert die italienische Datenschutzbehörde den Konzern auf, alle Konten zu sperren, bei denen keine sichere Altersprüfung erfolgt ist. Da auf TikTok die Altersangabe eine Selbstauskunft ist, könnte Italiens Regelung allerdings zu einer Komplettsperre führen. In anderen EU-Ländern laufen wegen seiner jungen Nutzer:innen ebenfalls Verfahren gegen TikTok.

Falschmeldungen und Verschwörungsmythen gibt es in jeder großen Plattform, bei TikTok und Twitter ebenso wie bei Telegram und WhatsApp. Genauso gut können sie im Offline-Leben vorkommen. Wie insbesondere vor Weihnachten immer wieder Memes beschrieben haben, ist der Umgang mit Menschen der weiteren Verwandtschaft oder des Bekanntenkreises manchmal gar nicht so einfach. Was tun, wenn Aussagen einer Person in Richtung Verschwörungserzählung abdriften? Zum Glück gibt es hierfür einige Strategien, eine Empfehlung unsererseits: Das neue Buch der Autorin Ingrid Brodnig, die in „Einspruch! Verschwörungsmythen und Fake News kontern – in der Familie, im Freundeskreis und online“  Strategien vorschlägt, wie mit solchen Situationen am besten umgegangen werden kann.

In Norwegen sind Verbraucherschützer:innen gegen das Unternehmen Grindr vorgegangen und hatten Erfolg. Dem Unternehmen, das unberechtigt Daten der Nutzenden an Dritte weitergegeben hatte, droht nun eine Strafe von 10 Millionen Euro. Das Unternehmen hat zwar bis zum 15. Februar Zeit, Stellung zu beziehen, und sucht sich auch rechtlichen Beistand, aber die Chancen stehen gut, dass das Recht der Nutzenden im Vordergrund stehen wird.

Die lang angekündigten Universalstecker für alle Smartphones unabhängig vom Anbieter könnten jetzt wirklich kommen. Wie aus Dokumenten hervorgeht, die netzpolitik.org vorliegen, plant die EU-Kommission eine neue Gesetzesinitiative, die bereits im Sommer veröffentlicht werden könnte.

Und sonst so?

In Österreich wird erneut über den Einsatz eines Algorithmus im Jobcenter verhandelt. Der Algorithmus soll Jobchancen für Einzelpersonen vorhersagen und geht dabei mitunter diskriminierend vor. Beispielsweise wurde Frauen aufgrund ihres Geschlechts ein Punkt abgezogen, Frauen mit Kind direkt noch ein weiterer. Das Verbot des Algorithmus, das im Sommer erfolgt war, wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Die Datenschutzbehörde trägt den Fall nun vor den übergeordneten Verwaltungsgerichtshof.

Wer jetzt noch nicht genug hat, für den oder die haben wir noch ein kleines Special: Auch wir haben das Jahr mal wieder Revue passieren lassen und sogar noch einen drauf gelegt. Markus Beckedahl fasst nicht nur zusammen, was 2020 passiert ist, sondern trifft auch noch Vorhersagen, was uns 2021 netzpolitisch so beschäftigen könnte. Wir wünschen euch ein schönes, ruhiges Wochenende!

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

2 Ergänzungen

  1. „Was vom europäischen Datenschutztag übrig blieb“

    Nebel. Es wird im Nebel gelotst, denn der unbenebelte Anblick könnte schließlich von verstörender Wirkung sein.

  2. Diesen Absatz in einem heise-Artikel fand ich gut:

    „“Wir haben Gesetze verabschiedet, aber die Regierungen finden immer wieder Wege, diese mit Ausnahmen zu umgehen“, kritisierte Sophie in‘t Veld, Abgeordnete im Europaparlament. Die Liberale kritisierte insbesondere die Sonderrechte, die nach wie vor für Nachrichtendienste geltend gemacht werden. Inkonsequent ist laut in‘t Veld nicht zuletzt, dass bei Anforderungen an die Dienste und deren Aufsicht auf souveräne Rechte gepocht wird. Mehr zusammenarbeiten und Daten austauschen sollen sie aber sehr wohl. “

    Quelle: https://www.heise.de/news/EU-Datenschutz-Datenschuetzer-kritisieren-mangelnde-Durchsetzung-von-Gesetzen-5041355.html.

    Und das twitter-Zitat der Woche, dem ich gar nicht noch mehr zustimmen könnte, kam von Patrick Breyer:
    „Verfassungsbruch sollte für Minister/innen Amtsenthebungsgrund werden!“.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.