Schengener InformationssystemAbgleich von Fingerabdrücken jetzt EU-weit verpflichtend

Seit zwei Jahren verfügt die größte europäische Polizeidatenbank über eine Technik zum Abgleich daktyloskopischer Daten. Der Anteil falscher Treffer soll im Promillebereich liegen. Ein vergleichbares deutsches System enthält Datensätze zu 5,3 Millionen Personen.

Als "Smart Borders" wird die Abnahme biometrischer Daten an EU-Grenzen verpflichtend. Deren Verarbeitung wird automatisiert.
Im Projekt „Smart Borders“ wird die Abnahme biometrischer Daten auf EU-Ebene zunehmend automatisiert. – Alle Rechte vorbehalten EU-Parlament

Im Jahr 2013 hat die EU-Kommission die jahrelangen Arbeiten am Upgrade des Schengener Informationssystems auf die zweite Generation (SIS II) beendet. Seitdem können in der größten europäischen Polizeidatenbank auch Fingerabdrücke gespeichert werden. Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA), die für das SIS II organisatorisch verantwortlich ist, hat dafür ein „Automatic Fingerprint Identification System“ (AFIS) eingerichtet. Dessen Nutzung ist in einer Neufassung der SIS II-Verordnung geregelt.

Erst seit 2018 ist es aber möglich, diese biometrischen Daten auch zu durchsuchen. Auf diese Weise kann eine unbekannte Person, die in einer Polizeikontrolle keine oder falsche Personalien angibt, mit ihren daktyloskopischen Daten identifiziert werden. Dazu müssen die Betroffenen zuvor im Schengener Informationssystem zur Fahndung ausgeschrieben worden sein. Möglich sind dort Fahndungen zur Festnahme, zur heimlichen Beobachtung, zur Ausreise, zur Verhinderung der Wiedereinreise oder als vermisste Person.

Zuständigkeit beim BKA

Mit Ablauf einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist die Nutzung des europäischen „Fingerabdruckidentifizierungssystems“ im SIS II seit dem 28. Dezember 2020 für alle Schengen-Mitgliedstaaten verpflichtend. Jeder neu in die Fahndungsdatenbank eingespeicherte Fingerabdruck soll fortan mit den vorhandenen Daten abgeglichen werden. Die zuständigen Kontaktstellen müssen dafür die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. In Deutschland liegt diese Verantwortung beim Bundeskriminalamt (BKA), das zu den ersten Teilnehmer:innen des Systems gehörte.

Inzwischen sind im SIS AFIS fast 300.000 Fingerabdrücke gespeichert. Das teilte das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit. Gegenüber 2018 ist dies etwa eine Verdoppelung.

Auch die Anzahl der Personen, die über eine solche Abfrage ermittelt wurden, hat sich nach Einrichtung des Systems zunächst deutlich erhöht. 2019 haben deutsche Polizeibehörden über den Abgleich von Fingerabdrücken insgesamt 9.041 Treffer in der EU-Polizeidatenbank erzielt, (2018: 2.395). Die Zahl ist für das Jahr 2020 auf 5.618 Treffer gesunken. Gründe dafür nennt das Ministerium nicht, möglicherweise liegt der Rückgang an den stark reduzierten Grenzübertritten im Zuge der Corona-Pandemie.

Zukünftig sollen auch Unbekannte gespeichert werden

Die daktyloskopischen Daten werden im SIS II in sogenannten „Fingerabdruckblättern“ abgelegt. Ihre Speicherung erfolgt im proprietären Format des jeweiligen Herstellers, der Austausch wird dann über einen NIST-Standard erledigt. Laut der nun vorliegenden Antwort bewegen sich Falschtreffer im Promillebereich. Demnach wurden 2020 drei deutsche Treffer als „false positive“ erkannt. Diese wurden anschließend an eu-LISA gemeldet.

Herstellerin des SIS AFIS ist die französische IDEMIA. Die Firma ist die europäische Marktführerin im Bereich biometrischer Systeme und installiert im Auftrag der EU-Kommission auch den neuen „gemeinsamen Dienst für den Abgleich biometrischer Daten“. Die Anwendung kostet 300 Millionen Euro und soll Fingerabdrücke und Gesichtsbilder verarbeiten, die von der EU-Kommission in einem „gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten“ zusammengeführt werden. Dieser „Speicher“ wird biometrische Daten aus sechs EU-Datenbanken enthalten.

Bislang können Fingerabdrücke und Gesichtsbilder nur als Anhang zu bestehenden Personendaten im SIS II abgelegt werden. Zukünftig soll es auch möglich sein, eine „unbekannte gesuchte Person“ zu speichern. Dann können Strafverfolgungsbehörden etwa Tatortspuren in das SIS II eingeben. Im zentralen System ist das bereits technisch möglich, nun müssen die Mitgliedstaaten das System national umsetzen.

BKA macht Verbesserungsvorschläge

Zu einem späteren Zeitpunkt soll auch der Austausch von Folgeinformationen verbessert werden. Dabei handelt es sich um das Prozedere nach einem Treffer im AFIS, indem der „besitzende“ Mitgliedstaat auf Anforderung die entsprechenden Daten herausgibt. Hierzu hatte das BKA bereits entsprechende technische Vorschläge gemacht, darunter die Verwendung von einheitlichen Datenformaten und Prozessen.

Neben dem europäischen „Fingerabdruckidentifizierungssystem“ nutzen die deutschen Polizeien auch ein rein nationales AFIS. Dort liegen derzeit 5,3 Millionen Personendatensätze, 2,1 Millionen davon enthalten auch Handflächenabdrücke. Diese nationalen AFIS-Systeme können über den Prümer Beschluss ebenfalls europaweit abgefragt werden.

Im Gegensatz zum SIS II ist es im deutschen AFIS bereits möglich, unbekannte Personen zu speichern. In der Datei sind laut dem Bundesinnenministerium derzeit rund 458.000 ungelöste Tatortspuren gespeichert. Diese Daten könnten per Mausklick in das SIS II übertragen werden, nachdem dort die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind.

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