EU-Urheberrecht: Deutschland für vergütetes „Recht auf Remix“ statt Upload-Filter?

Aus Berlin gibt es wieder Überraschendes zur EU-Urheberrechtsreform: Das Maas-Ministerium möchte die Einführung eines Recht auf Remix offiziell prüfen lassen. Im Gegenzug sollen Plattformen wie Facebook eine Pauschalabgabe für nicht-gewerbliche Inhaltsnutzung ihrer User bezahlen.

Das Netz ist voller Memes, meist aus geschütztem Material. Hier eine schöne Auswahl, gefiltert von Googles Safe-Search-Funktion. – Public Domain Screenshot

Während sich der Bundesjustizminister Heiko Maas „unter bestimmten Bedingungen“ Upload-Filter im EU-Urheberrecht vorstellen kann – und damit klar dem gerade erst verhandelten Koalitionsvertrag widerspricht –, kommen auch neue Töne aus seiner Behörde. So findet sich in einer aktuellen Stellungnahme des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur EU-Urheberrechtsreform der Vorschlag prüfen zu lassen, ob nicht-gewerbliche Nutzung von Werken gegen Bezahlung einer pauschalen Abgabe von Plattformen wie Facebook oder Youtube zu legalisieren.

Konkret heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Papier:

Der europäische Gesetzgeber könnte darüber hinaus prüfen, Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch Private oder ohne Erwerbszweck zu erlauben, soweit diese die Primärmärkte der Kulturwirtschaft nicht gefährden. Das betrifft z.B. das „Teilen“ von Fotos mit einem begrenzten Kreis an Adressaten oder das Verwenden von „Memes“. Zugleich könnte für diese Nutzungen eine pauschale Vergütung vorgesehen werden („vergütete Urheberrechtsschranke“), die von qualifizierten Plattformen zu entrichten wäre.

Damit wird erstmals von Seiten des Ministeriums das von Netzaktivisten lange geforderte „Recht auf Remix“ konkret als mögliche Option genannt. Der Vorteil dieses Ansatzes wäre, dass er eine Alternative zum schädlichen Versuch umfassender Rechtsdurchsetzung in Form von Upload-Filtern darstellen könnte: Da nicht-gewerbliche Nutzung von Inhalten auf Plattformen von einer vergüteten Schranke erfasst und damit auch ohne Rechteklärung im Einzelfall legalisiert wären, gibt es hierfür keinen Bedarf nach Filterung und Löschung mehr.

Mehr als Memes

Die beispielhaft im Vorschlag genannten Meme stehen für Ideen, die sich evolutionär verbreiten und weiterentwickeln. Im Internetkontext sind meistens Bild- und Video-Montagen mit humorigen Texten gemeint, die sich auf die Popkultur und Netzphänomene beziehen. Sie verwenden oft urheberrechtlich geschütztes Material. Daher befürchten EU-Abgeordnete um die Piratin Julia Reda, die geplante EU-Urheberrechtsreform mit ihrem Vorschlag für verpflichtende Upload-Filter könnte bald die meisten Meme aus dem Netz fegen.

Aber auch jenseits der Bedrohung durch Upload-Filter ist Remixkultur ganz allgemein heute im Netz rechtlich prekär und mit Abmahngefahren verbunden. Gerade auch politische Remixes, die keine Parodie im engeren Sinne darstellen, werden bisweilen mit Hilfe des Urheberrechts an der Verbreitung gehindert – das ist zum Beispiel Greenpeace mit einem Anti-VW-Werbespot passiert.

Legalisierung gegen Vergütung

Analog zur Privatkopievergütung könnten nichtgewerbliche Nutzung von Inhalten auch im öffentlichen Raum durch finanzielle Entschädigung von Seiten großer Plattformen legalisiert werden: Das Bundesjustizministerium spricht sich für eine „pauschale Vergütung für die Kreativen“ durch die Plattformen aus. Will heißen: Facebook und Youtube sollen dafür zahlen, wenn Nutzer Memes hochladen, in geschlossenen Gruppen Inhalte teilen oder Videos mit geschützter Musik hinterlegen. Das Modell dafür ist die vergütete Privatkopie, bei der ein Teil des Kaufpreises von neuen Speichermedien wie Festplatten an Verwertungsgesellschaften fließt.

Um die Höhe der Vergütung zu ermitteln, könnte es wie in der Musikwirtschaft regelmäßige Stichproben geben, schrieb eine Sprecherin des BMJV auf Anfrage von netzpolitik.org. Beispielsweise führt die Musikverwertungsgesellschaft GEMA solche Erhebungen in Clubs durch, um herauszufinden, welche Lieder dort wie oft gespielt werden. Eine praktische Herausforderung bei der Erhebung im Fall von transformativer Inhalteproduktion im Netz wäre sicherlich, vergütungspflichtige von solchen Nutzungsformen zu unterscheiden, für die keine Vergütung anfällt. Das sind zum Beispiel Zitate oder Parodien.

Bedrohung für nichtkommerzielle Plattformen

Die Einführung einer vergüteten Schranke ist dabei nicht ohne Tücken. Um zu verhindern, dass eine solche Schranke in allen Ländern unterschiedlich umgesetzt und damit die Zersplitterung des EU-Urheberrechts noch verschärft wird, müsste sie europaweit einheitlich und verpflichtend vorgeschrieben werden. Vor allem müssten auch Vergütungsregeln einheitlich gelten, um die von Konsumentenschützern kritisierte regionale Ungleichbehandlung nicht ins digitale Zeitalter fortzuschreiben.

Wichtig ist außerdem, dass gemeinnützige Plattformen wie Wikipedia oder Portale wie Github durch so eine Regelung nicht plötzlich vergütungspflichtig werden. Allerdings ist es schon heute so, dass Memes und Remixes aus urheberrechtlichen Gründen auf Wikipedia in der Regel nur beschrieben und verlinkt, nicht aber unmittelbar gespeichert werden. Und im Fall von Github ist es so, dass dort die zustimmungslose Nutzung von Inhalten – und nur um die geht es ja im Vorschlag – keine Rolle spielt. Bleibt die Frage, ob mit so einer neuen Ausnahmeregelung Meme- und Remixkultur auch jenseits der großen Plattformen aus der Illegalität geholt werden würde.

Remixkultur jenseits großer Plattformen mitdenken

Ein Gesetzesentwurf für eine „pauschale Vergütung von Kreativen“ müsste deshalb die Rolle von gemeinnützigen Anbietern (z.B. im Bereich von Archiven oder Museen) und nicht-gewerblichen Nutzungen abseits der kommerziellen Plattformen (z.B. auf privaten Blogs) mitdenken. Entscheidend wäre hier, dass nicht-gewerbliche Nutzung jenseits von Plattformen durch die Abgabe als mitabgegolten gilt. Das würde die finanzielle Last der Abgabe zu denen lenken, die tatsächlich Geld mit der Nutzung bzw. Nutzerinhalten verdienen. Ganz abgesehen davon, dass relevante Öffentlichkeiten ohnehin kaum abseits dieser Plattformen erreicht werden.

Die deutsche Stellungnahme bleibt zu diesen Fragen vage. Die Bundesregierung erkennt zwar in ihrer Stellungnahme gegenüber netzpolitik.org an, dass Memes „zweifelsohne Bestandteil der Netzkultur“ sind. Wie sich die neue Ausnahmebestimmung aber genau auf Plattformen auswirken werde, hänge von der Ausgestaltung der Regelung ab, schreibt die Sprecherin. Dass aber neben einer Ausweitung von urheberrechtlichem Schutz á la Leistungsschutzrecht und unverhältnismäßigen Maßnahmen wie Upload-Filtern endlich auch alternative Lösungen geprüft werden sollen, ist ein Hoffnungsschimmer in der verfahrenen Urheberrechtsdebatte.

4 Ergänzungen

  1. Anlässlich des von MEP Voss vorgeschlagenen „Kompromisses“ zu Art. 13 der EU-Urheberrechtsreform vom 21. Februar 2017 begann whatthevoss.eu eine Sammlung von Memes und ruft zur Partizipation aller auf!

  2. Ähm, aber Ihr wisst schon, dass sowohl YT als auch FB gewerblich sind, ja?…

    1. Die haben aber keine eigenen Inhalte, sonder präsentieren nur die Inhalte der Nutze. Ich würde die Plattformen eher als Zugangsanbieter sehen und den TELKOS gleich stellen.

      1. Äh…Nein……..ganz und gar nicht………… das sind längst Medieninhalte Anbieter und erzielen Einnahmen aus Erstverwertung.. Und scheffeln aufgrund der vorgetragenen Naivität Mrd. ohne eigenes Invest. Das wissen die natürlich ganz genau, und versuchen sich jetzt über Billige Zahlungen an Verwertungsgesellschaften einen schlanken Fuß zu machen und so zu tun, als wäre das alles eine „private Sache der „Nutzer“ ( Und nur die private Nutzung wäre über Pauschal Zahlungen an Verwertungsgesellschaften abgegolten ) . Dazu müßten die dann aber all die Mrd. streichen, welche durch das Kanabalisieren der Nutzerdaten und der Wertschöpfung durch Werbeeinnahmen reichlich fließen. Nur machen die das, dass geht denen halt das Geschäftsmodel flöten. Von daher ergibt dieser NP Artikel wenig Sinn.

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