Trotz EuGH-Urteil: De Maizière arbeitet weiter an Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

Während sich die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat uneinig sind, wie sie mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung umgehen, trommelt Innenminister de Maizière weiter für einen Ausbau der Metadatensammlung. Ein vermeintliches Veto des Wirtschaftsministeriums ist kein Grund zur Entwarnung.

Beziehungsnetzwerk von Ton Siedsma.

Die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsmetadaten bleibt umstritten. Auch zwei Monate nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil im Verfahren „Tele2 Sverige und Watson“ erneut und verstärkt die Rechtswidrigkeit einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrsdaten klargestellt hatte, herrscht in der EU Uneinigkeit über die Zukunft des Überwachungsinstruments.

Das geht aus dem offiziellen Protokoll [PDF] des Treffens einer Arbeitsgruppe des Europäischen Rates von Anfang Februar hervor. Der Zusammenfassung ist zu entnehmen, dass sich die Innenminister der Mitgliedstaaten bei einem informellen Gespräch am Rande eines EU-Treffens in Valletta Ende Januar zwar geeinigt haben, koordiniert vorzugehen. Der konkrete Weg aber ist umstritten. Bereits 2014 hatte der EuGH die damalige VDS-Richtlinie kassiert. Einige Mitgliedstaaten bevorzugen nun die auf netzpolitik.org bereits thematisierte Möglichkeit, im Rahmen der geplanten ePrivacy-Verordnung erneut verbindliche Vorgaben für eine EU-weite Vorratsdatenspeicherung zu machen.

Bundesregierung hält an Rechtmäßigkeit der VDS fest

Der juristische Dienst des Rates hält dem Protokoll zufolge eine präventive und zielgerichtete Speicherung von Kommunikationsdaten nach dem Urteil für möglich. Der EuGH habe aber die Unvereinbarkeit einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit festgestellt. Die EU-Kommission plant nun Leitlinien zu verfassen, wie es den Mitgliedstaaten gelingen kann, mit ihren nationalen Regelungen den Vorgaben des EuGH zu entsprechen. Die Ratsgruppe tagt das nächstes Mal im März, bis dahin sind schriftliche Stellungnahmen der Mitgliedstaaten erbeten.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam in einem Gutachten jedenfalls zu dem Schluss, dass zumindest die deutsche VDS gegen europäisches Recht verstößt und nicht mit der Rechtsprechung des EuGH zu vereinbaren ist. Die Bundesregierung lässt sich mit der fälligen Umsetzung des Urteils aber Zeit und bleibt bislang bei ihrem Standpunkt, das deutsche Gesetz entspreche den Vorgaben.

Dabei ist die Zeit, in der das Justizministerium das EuGH-Urteil umsetzen kann, ohne dass ein größerer Schaden entsteht, eigentlich schon vorbei. Nach derzeitigem Stand müssten deutsche Internet- und Telefonanbieter schließlich ab dem 1. Juli 2017 speichern, wer wann wo wie lange mit wem kommuniziert. Die Vorbereitungen dafür laufen bei den betroffenen Unternehmen auf Hochtouren, auch wenn die Internetwirtschaft sich wiederholt über die anfallenden Kosten beklagt hat.

Ein Eilantrag des Münchener Internetproviders Spacenet, die Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, scheiterte vorige Woche vor dem Kölner Verwaltungsgericht [PDF]. Die gemeinsam mit dem Internetwirtschaftsverband eco eingereichte Klage wird jedoch weiter verhandelt. Zudem sind diverse Verfassungsklagen gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig.

Trotz allem nicht vom Tisch: Die Social-Media-VDS

Das alles hindert Bundesinnenminister Thomas de Maizière freilich nicht, fortlaufend sogar noch auf einem Ausbau der Vorratsdatenspeicherung zu beharren. Wie Heise Online berichtet, wiederholte er erst Anfang der Woche in der Eröffnungsrede des Europäischen Polizeikongresses die Forderung, die Speicherpflicht auch auf Social-Media-Dienste auszuweiten: „Dass Messenger-Dienste anders behandelt werden und nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen, versteht kein Mensch“, so de Maizière laut Heise. Der Innenminister möchte hierzu Telekommunikationsgesetz und Telemediengesetz „zusammenzuschieben“.

Telekommunikationsdienste wie Telefon- oder Internetanschluss fallen in Deutschland unter das Telekommunikationsgesetz (TKG) und sind somit Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) betroffen. Zu den Telemediendiensten hingegen gehören fast alle Angebote im Internet: Webshops, Messenger-Dienste, Suchmaschinen, Informationsdienste, Dating-Communitys und vieles mehr. Sie alle fallen unter das Telemediengesetz (TMG).

Umweg Europa

Wie das Handelsblatt am Wochenende berichtete, stellt sich das Wirtschaftsministerium zumindest vorerst gegen eine Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung um Telemediendienste [Paywall]: „In dieser Legislaturperiode wird es die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung kaum mehr geben“, sagte der neue parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese der Zeitung. Echte Entwarnung bedeutet dies aber nicht.

Der SPD-Politiker war kürzlich seiner Parteikollegin Brigitte Zypries auf den Posten im Wirtschaftsministerium gefolgt, die die Leitung des Ministeriums von Sigmar Gabriel übernahm. Zypries selbst hatte 2007 als Justizministerin der Großen Koalition die erstmalige Einführung der Vorratsdatenspeicherung verantwortet. Weil der Bundestag sich noch 2005 gegen die VDS positioniert hatte, setzten sie und ihr Parteikollege Otto Schily, damals Bundesinnenminister, sich in der EU für eine Verpflichtung zur Metadatenspeicherung ein. Mit Erfolg: Ende 2005 beschloss die EU eine entsprechende Richtlinie, die auch von Deutschland umgesetzt werden musste (und 2014 dann vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde).

Mit der gleichen Strategie versucht es auch de Mazière. Die Metadatensammlung bei Messengern und Co. forderte er nämlich nicht nur zusammen mit seinen Unionskollegen im Bundestag und mit der Innenministerkonferenz sondern auch gleich in zwei Briefen an die EU-Kommission [1, 2] gemeinsamen mit seinem (damaligen) französischen Amtskollegen Bernard Cazeneuve.

Derweil ruft auch Europol nach einer anderen Erweiterung der Vorratsdatenspeicherung: Inhalteanbieter wie etwa Webseitenbetreiber sollen nach dem Willen der EU-Polizeibehörde zukünftig nicht nur IP-Adressen, sondern auch Quellportnummern speichern [PDF] und an Strafverfolger herausgeben, damit diese Individuen trotz mehrfach vergebenen IP-Adressen in Mobilfunknetzen identifizieren können.

Dass es aus dem Wirtschaftsministerium jetzt heißt, eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung werde es vor den Bundestagswahlen „kaum mehr“ geben, ist also ein maximal schwaches Signal.

19 Ergänzungen

    1. Er ist nicht beratungsresistenz, er hat einfach andere Ziele.

      Und so traurig wir Netzpolitiker das finden, Ziele die derzeit eine Mehrheit in unserer Bevölkerung teilen.

  1. Grundregel. Hab ich Dreck am Stecken kann man mich ja gerne überwachen. Doch solange keine Vorstrafen bestehen sage ich dazu nur nein Herr Minister. Dazu notwendige Technik ist vorhanden und wird aktiv eingesetzt :-)

      1. @Roger D.
        This is propaganda of course? But as long the mainstream media, be part of the dirty games, there wont be any change in the western community

    1. Echt jetzt?
      Schon einmal von Resozialisierung / Wiedereingliederung gehört?
      Bisher war so der Stand, dass nach Verbüßung der Strafe jeder eine weitere Chance bekommt und mehr oder weniger unbehelligt sich eine neue Existenz aufbauen kann. Oder es zumindest versuchen. Heute wird das, je nach Deliktart, praktisch bereits unmöglich gemacht, was die Resozialisierung zwangsläufig verhindert, da die Menschen keine Chance mehr bekommen.
      Und nun möchtest Du diese auch noch alle extra überwachen lassen, diesen Menschen also jegliche Möglichkeit rauben, ohne Angst vor Überwachung Kontakte aufzubauen und zu kommunizieren? Immer in der Gefahr, dass jedes einzelne Wort auf die Waagschale gelegt wird?
      Und wie lange soll das dann betrieben werden? Bis 5 Jahre nach der Haft? 10 Jahre? 20? Für immer?
      Oder bis ein Behördenprofi sagt: „Ne, jetzt können wir das mit der Überwachung wieder sein lassen, der ist nicht mehr problematisch.“ – Und schon fährt ein LKW… diese Art von Experten? Immerhin waren da nur Profis am Werk.
      Das Beispiel zeigt sehr eindrucksvoll, wie auch Profis versagen, dass das ganze eher auf Mutmaßungen basiert. Und Mutmaßungen gehen auch in Beide Richtungen, nämlich dass Unschuldige zu Tode überwacht werden und daran zerbrechen.

      1. Also nach deiner Definition müsste bereits die gesamte Gesellschaft kollabieren, denn in gewissem Maße wird sie generell überwacht. Smartphone, Onlinebanking, Kameras an jeder Ecke in der Öffentlichkeit, die am Netz hängen usw. und schwupps landet irgendwas irgendwo in Datenbanken, was Dir zugeordnet ist. Mir geht es allerdings um zwei maßgebliche Grundregeln. Ist Jemand sauber und geht einem normalen bürgerlichen Leben nach, ist Überwachung In der Wohnung tabu, und wenn die Person das Smartphone ausschaltet ist es tabu eine Drohne hinterherzuschicken, ebenso tabu dabei alle Daten auf Vorrat zu speichern, wenn klar ist, dass keine Gefahr von dieser ausgeht und kein schwerkrimineller Hintergund besteht.

        Kriminelle, die morden, IT hacken um Wohnungen, Banken usw. auszuräumen, oder sich an Minderjährigen vergehen, harte Drogen handeln wie Heroin, Christal Meth usw. bzw. Leute die Anschläge verüben sind staatlich zu verfolgen und wenn es nur die stille Überwachung ist. Daran zerbrechen ist wohl ein Witz, denn das bekommen die in der Regel nicht mit wenn sie keine umfangreichen Kenntnisse zur IT besitzen. Du kannst deine Vorratsdatenspeicherung ebenfalls unmöglich bemerken. Doch diese hat hat einfach nichts in der gesamten Gesellschaft zu suchen, sondern sollte nur nach richterlichem Beschluß für bestimmte Kreise eingesetzt werden. Dann aber auch mit allen Mitteln, wenn davon Menschenleben abhängen und diese gerettet werden könnten.

        Wenn Jemand aus dem Bau kommt, so sollte man einfach schauen ob es denn wirklich klappt mit der Resozialisierung. Eine Frist zur Sammlung von Daten auf Vorrat wäre sicher nicht verkehrt. 2 Jahre oder 5 Jahre je nach Tat wäre eine Maßnahme. Die meisten Schwerkriminellen werden leider rückfällig. Und die Vorratsdatenspeicherung (Bespitzelung) sollte diese Gruppe sicher verkraften können.

        1. @Urbanus Sapurus II
          Sind nicht auch alle die, welche für die illegalen kriege des Westens, für die täglichen illegalen Drohnen Einsätze und Bombenterror auf Grund von Lügen verantwortlich sind, dann nicht auch „kriminelle“? Warum werden die Verantwortlichen nicht verfolgt, verhaftet und in Den Haag angeklagt? Warum werden nur die Menschen die sich wehren regelmäßig im Westen als kriminelle bezeichnet? Wenn der Westen auf Grund von Lügen mehr als 40 illegale Kriege seit dem Ende des 2 WK. geführt hat und bis heute führt, haben die Betroffenen nicht das Recht sich zu wehren? Alleine seit 9/11 hat der Westen mehr als 1,3 Mio Menschen auf Grund von Lügen getötet? Sind dann nicht auch die Verantwortlichen, als „Massenmörder“ zu bezeichnen?

      2. @verzweifelt
        Einer sehr einseitige Sicht im Westen der Hinweis: „Und jetzt fährt ein LKW….(?) Wissen wie viele LKW`s der Westen im Rest der Welt, mit mehr als 1,3 Mio Getöteten auf Grund von Lügen zu verantworten hat? Sind nicht die auch die dieses zu verantworten haben nicht auch alles „kriminelle“? Aber im Westen bekommt ja ein Präsident, für, in seiner Zeit mehr als 21 Tsd. abgeworfenen Bomben den Friedensnobelpreis? Aber kriminalisiert werden nur die, welche sich wehren?

        Ab wie viele Bomben bekommt man den Friedensnobelpreis eigentlich im Westen?

  2. De Maiziere ist ein Meister darin, rechtspolitische Sicherheits- und Wirtschaftsinteressen in moralische Worte zu packen.

    Der hart arbeitende Bürger – „der sich an die Regeln hält“ – hat nach einem 10-Stunden-Tag garnicht mehr die Kraft dieses oder jenes zu hinterfragen. In der Tagesschau nimmt er nur Wortfetzen wie „mehr Sicherheit“ und „offene Gesellschaft“ wahr. Auf dem Weg in die Wahlkabine heißt es dann nur noch: „passt schon!“.

  3. Das Wirtschaftsministerium hat nicht gelogen… Vor der Wahl wird bestimmt keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung mehr kommen. Dafür aber direkt danach.
    Wann entscheidet eigentlich das Bundesverfassungsgericht darüber? 2023? In jedem Fall aber nachdem das Ganze wiedereingeführt wurde, die Provider die Kosten auf den Steuerzahler umgewälzt haben.
    Leider ist auch auf das Bundesverfassungsgericht nicht mehr wirklich Verlass, und beim EuGH dauert es noch ein paar Jahre länger. Die Opfer, in dem Fall 82 Millionen werden für den entstandenen Schaden an der Gesellschaft (nämlich grenzenloses Misstrauen gegenüber Allen, das hier in unsere Köpfe gepflanzt und etabliert wird) entschädigt.

  4. @verzweifelt
    „… da die Menschen keine Chance mehr bekommen.“
    Nicht verzweifeln,die CSU ist die größte Resozialisierungsorganisation der Bundesrepublik.
    Praktisch jeder 2.te CSU Generalsekretär wird resozialisiert,da kann keiner behaupten,dass es keine Chance auf Wiedereingliederung gibt.

    Hier sind einige nicht ganz gesetzestreue CSU Generalsekretäre und Generalsekretärinnen aufgeführt.
    1.Josef Brunner,Rücktritt finanzielle Unregelmäßigkeiten
    2.Friedrich Zimmermann,Meineid.
    3.Max Streibl,Amigo Affäre
    4.Gerold Tandler Zwick Affäre
    5.Otto Wiesheu,Verurteilt ,Alkohol am Steuer ,Unfall mit Todesfolge, später Verkehrsminister in Bayern
    6.Bernd Protzner,verurteilt Steuerhinterziehung.
    7Christine Haderthauer,Modellbauaffäre
    8Karl Theodor zu Guttenberg,Plagiatsaffäre

    Und über allen thront
    Nr. 9) Franz Josef Strauss,der trotz unzähliger Verfehlungen,oder gerade deswegen in der CSU resozialisiert wurde.

    Keine schlechte Quote, 9 von 17 CSU Generalsekräteren/innen(Tandler war 2mal Generalsekretär,) sind ernsthaft mit dem Gesetz in Konflikt geraten,für die anderen lege ich nicht meine Hand ins Feuer.
    Mit dem Menschenbild des CSU Generalsekrätärs ausgestattet, kann man nachvollziehen,weshalb die „C“ler/Konservativen alle Menschen als Verbrecher ansehen und daher überwachen möchten,aber sie befinden sich im Irrtum ,denn nicht jeder ist ein CSU Generalsekretär.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.