Messenger und Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Threema und Signal sollen in Zukunft unter die Vorratsdatenspeicherung fallen. Das fordert die Innenministerkonferenz (IMK). In einer Pressemitteilung heißt es unter dem euphemistischen Titel „Praxisgerechte Erweiterung der Speicherung und Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten“:
„Hierzu fordern die Innenminister von Bund und Ländern eine Überprüfung und Erweiterung bzw. Anpassung der Verkehrsdatenspeicherung im Besonderen im Hinblick auf die derzeit unzureichenden Mitwirkungs- und Speicherverpflichtungen der Anbieter sogenannter Messenger-Dienste.“
Wo eine Verschärfung gefordert wird, darf normalerweise die Begründung „Terrorismus“ nicht fehlen. Doch der IMK-Vorsitzende Klaus Bouillon ersetzt in seinem Statement das Wort Terrorismus einfach durch Islamismus und verklärt die Vorratsdatenspeicherung darüber hinaus zum präventiven Instrument:
„Vor allem bei der Bekämpfung des Islamismus brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können und nicht wie bislang hilflos zuschauen müssen, wenn Kriminelle über diese Messenger-Dienste Straftaten planen.“
In einer Pressemitteilung von Lorenz Caffier, dem Sprecher der Unions-Innenminister, liest sich die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung noch deutlich umfassender. Caffier bezeichnet dort die „Ausweitung auf sogenannte Telemedien“ als überfällig. Caffier weiter:
„Zukünftig sollen nicht nur die klassischen Telefonverbindungsdaten erfasst werden, sondern auch solche von Whatsapp, Facebook und anderen.“
Telekommunikationsdienste wie Telefon- oder Internetanschluss fallen unter das Telekommunikationsgesetz (TKG) und damit unter die Vorratsdatenspeicherung (VDS) und die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV). Zu den Telemediendiensten hingegen gehören fast alle Angebote im Internet: Webshops, Messenger-Dienste, Suchmaschinen, Informationsdienste, Dating-Communities und vieles mehr. Sie alle fallen unter das Telemediengesetz (TMG). Das ist praktisch das ganze Internet.

Die Aufhebung der Trennung von „Telekommunikationsdiensten“ und „Telemediendiensten“ zieht sich nun seit dem Sommer durch die Forderungen von Innenministern. Neu ist, dass sich auch Bundesländer dieser Forderung angeschlossen haben, die nicht mit einer Beteiligung der Union regiert werden. Insgesamt könnte sich eine Vorratsdatenspeicherung von Telemediendiensten als Standortnachteil für deutsche Start-Ups und Internetunternehmen erweisen. Im Unterschied zu ihrer internationalen Konkurrenz wären diese dann zu teuren Speichermaßnahmen verpflichtet. Ähnlich kritisierte dies der Branchenverband eco schon im August.
Thomas de Maizière hatte die Forderung nach einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung schon im Sommer erhoben, dann war sie Bestandteil einer Erklärung von Unions-Innenministern und fand sich später in der gemeinsamen Erklärung des deutschen und französischen Innneministers Ende August. In einem Brief der beiden Innenminister an die EU-Kommission, der uns vorliegt, befindet sich diese Forderung indirekt auch.
Sehr unterschiedlich fallen in allen Forderungen die Definitionen aus, was dann in Zukunft alles als Telekommunikationsdienst gelten soll. Sind es die klassischen Instant-Messenger oder sollen auch andere Telemediendienste wie Twitter, Webshops oder Dating-Portale dazugehören? In jedem Fall ist klar, dass die Messenger immer mehr in den Fokus von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten geraten. Gerade kam heraus, dass dem Bundesnachrichtendienst 150 Millionen Euro für das Knacken und Entschlüsseln von Messengern bewilligt wurden. Dass sich Deutschland mit jeder Maßnahme weiter zum Überwachungsstaat entwickelt, haben Jörg Breithut und Markus Böhm in dieser Zusammenstellung der Überwachungsgesetze des Jahres 2016 sehr deutlich gemacht.
