Dieser Artikel von European Digital Rights erschien im Original unter dem Titel „Latest copyright votes: Filtering, blocking & half-baked compromises“. Übersetzung aus dem Englischen von Leon Kaiser.
Am 11. Juli stimmten zwei Ausschüsse im Europaparlament über ihre Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Urheberrechtsrichtlinie ab: der Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) sowie der für Industrie, Forschung und Energie (ITRE).
CULT entschied gegen jede Vernunft, Maßnahmen vorzuschlagen, die geltendem Recht für Internetüberwachung widersprechen. Sie widersprechen auch klaren Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts zu Uploadfiltern. Um das auf die Spitze zu treiben, unterstützt der Ausschuss auch die zusätzliche Urheberrechtsmaßnahme einer „Link-Steuer“ [Leistungsschutzrecht für Presseverleger, die Redaktion], die das Verlinken und Zitieren in den Sozialen Medien beinahe unmöglich machen würde.
Kulturausschuss will Uploadfilter
ITRE machte einen mutigen Versuch, die nicht zu reparierende „Zensurmaschine“ – die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Uploadfilter – zu reparieren. Einerseits zeigt das den Willen des Parlaments, dem Fundamentalismus des Vorschlags der Kommission zu widerstehen. Andererseits zeigt es auch, wie unmöglich diese Aufgabe wirklich ist. Trotz der Streichung des Verweises auf „Technologien zur Erkennung von Inhalten“ hat ITRE entschieden, mögliche Maßnahmen gegen die Verfügbarkeit von urheberrechtlich geschützten Werken oder „anderer Gegenstände“ beizubehalten. Das könnte als Unterstützung von Uploadfiltern ausgelegt werden – oder auch nicht.
In seiner Stellungnahme schlägt der CULT-Ausschuss Maßnahmen vor, die sowohl europäische Unternehmen als auch Bürger angreifen würden. Diese „Kompromiss-Änderungen“, auf die CULT sich geeinigt hat, machen den schlechten Vorschlag zur EU-Urheberrechtsrichtlinie noch schlimmer. Unter diesen „Kompromiss-Änderungen“ wäre es nicht mehr möglich, Musik- oder Videodateien oder beliebige andere urheberrechtlich geschützte Inhalte bei europäischen Clouddiensten zu speichern – auch wenn die Inhalte rechtmäßig erworben wurden. Europäische Clouddienste müssten Filter installieren, um Uploads zu blockieren, oder „faire“ Lizenzgebühren für jegliches urheberrechtlich geschütztes Material bezahlen, das hochgeladen wurde.
Während CULT Uploadfilter für Urheberrechtsbelange einführt, entschied derselbe Ausschuss im April 2017, eine Ergänzung zur EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AMSVD) zu adoptieren. Diese Ergänzung verbietet die Nutzung von Uploadfiltern im Rahmen von Maßnahmen gegen Hate-Speech und terroristische Inhalte. Es ist unklar, warum CULT denkt, dass Uploadfilter im Fall von Terrorismus zwar ineffektiv und unverhältnismäßig, im Fall des Urheberrechts aber effektiv und angemessen seien.
Unterschiedliche Positionen zum Leistungsschutzrecht
Bezüglich des Vorschlags für ein Leistungsschutzrecht („Link-Tax“) aus Artikel 11 des Kommissionsvorschlags gehen die Meinungen in den beiden Ausschüssen auseinander.
Der ITRE-Berichterstatter konzentrierte sich anfangs stark darauf, ob der Originaltext des Artikels Sinn ergibt. Die finale Stellungnahme hat aber viel von dieser ersten Motivation verloren. Zunächst einmal hat der Ausschuss es verpasst, die Änderungen zu unterstützen, die die Streichung des gesamten Artikels11 forderten – was die einzig vernünftige Option war. In Spanien und Deutschland gab es bereits zwei fehlgeschlagene Experimente, dieses Leistungsschutzrecht für Presseverleger einzuführen. Daher hätte dieser Vorschlag nicht in der letzten Version der Stellungnahme stehen sollen und sollte auch nicht im finalen Dokument des Parlaments stehen, über das im Oktober abgestimmt wird. Die Änderungen, die der Ausschuss übernommen hat, haben den Bereich auf nicht-digitale Veröffentlichung ausgeweitet und damit den Originalvorschlag verschlechtert. Damit wurde auch die Möglichkeit verpasst, sich auf die unzureichende, aber weniger schädliche Änderungskompromisse zu einigen. Dort wäre das neue „Recht“ ersetzt worden durch die „Annahme des Transfers oder einer Lizenz von Autoren zu Verlagen“.
Der CULT-Ausschuss hat auch einen Änderungsantrag zur Streichung des Worts „digital“ aus der Passage zur „digitalen Nutzung ihrer Presseveröffentlichung“ eingereicht und damit den Aufgabenbereich des Kommissionsvorschlags erweitert. In einem politisch motivierten Versuch, öffentlicher Kritik zu entkommen, hat CULT vorgeschlagen, das Leistungsschutzrecht für die nicht-kommerzielle Nutzung von Presseveröffentlichungen durch individuelle Nutzer zu entfernen. Da Personen allerdings kommerzielle Netzwerke zum Teilen von Presse-Snippets nutzen, würde dieser Änderungsantrag keine Auswirkungen auf das reale Leben haben. Die Kommission hatte einen absurd hohen Schutz von zwanzig Jahren in ihren Vorschlag geschrieben, um den anderen Institutionen zu erlauben, einen „Kompromiss“ mit einer kürzeren Dauer zu finden. CULTs Änderungsantrag senkt den Schutz des Leistungsschutzrechts von zwanzig auch acht Jahre [in Deutschland gilt das Leistungsschutzrecht für ein Jahr, die Redaktion]. Er enthält des Weiteren eine zusätzliche Passage über einen „gerechten Anteil der generierten Einnahmen an Journalisten“ – ohne einen Hinweis dafür zu liefern, wie das erreicht oder berechnet werden sollte.
Wichtige Abstimmung im Oktober
Der Zweck der Stellungnahmen dieser beiden Ausschüsse ist es, dem Rechtsausschuss (JURI) Expertise zur Verfügung zu stellen, der die EU-Urheberrechtsrichtlinie im Europaparlament federführend betreut. Die Richtlinie wurde zuvor von der maltesischen Parlamentarierin Therese Comodini Cachia geleitet, die unzählige Stunden damit verbrachte, die Meinungen aller Interessengruppen einzuholen und einen ausgeglichenen Berichtsentwurf zusammenzustellen. Allerdings ist sie vor kurzem ins maltesische Parlament gewechselt und wurde als Berichterstatterin von Axel Voss (CDU) ersetzt. Dieser schaffte es innerhalb von Tagen, den gewissenhaft vorbereiteten Ansatz von Frau Comodini Cachia auszusetzen, und setzt sich nun für eine einseitige, restriktive Richtlinie ein, die wenig Chancen hat, eine ordentliche rechtliche Überprüfung zu überstehen. Um seine Sichtweise innerhalb der Europäischen Volkspartei voranzubringen, hat der deutsche Konservative sogar ein Handbuch zur Urheberrechtsrichtlinie vorbereitet.
Im September 2017 werden die EU-Mitgliedsstaaten und der JURI-Ausschuss ihre letzten Beratungen haben, bevor der Ausschuss am 10. Oktober abstimmt. Das wird ein entscheidender Moment und die letzte Chance für die Zivilgesellschaft, sicherzustellen, dass die Positionen der Bürger vor dem nächsten Schritt im legislativen Prozess berücksichtigt werden.
….Dieser Artikel von European Digital Rights erschien im Original …………… einmal mehr outet sich netzpolitik.org als Digitalindustrie Lobbysiten BLOG, das meilenweit von behaupteten Anspruch Journalismus machen zu wollen, entferndt ist. Hier wurde glatt mal eine Lobby Position einer in EU Register gekennzeichneten Lobby Organisation 1 :1 übernommen und dies wird als „Artikel“ klassifiziert. Ein unbedarfter leser wird der Meinung sein, naja, das sind halt irgendwelcher „Aktivisten. Kann man machen. Macht ja auch Russia Today oder Ken FM oder tichy oder so. Obwohl,,, die würden das sogar vielleicht besser kennzeichnen.
Möglicherweise informierst Du dich einmal, wer edri denn überhaupt ist, wer da warum mitmischt und auf wessen Seite die stehen. „Digitalindustrie Lobbysiten BLOG“ ist bei aller vielleicht möglichen Kritik an NP ein solcher Nonsens, dass es weh tut. Nun geh wieder spielen…