Bundeskabinett beschließt mehr Videoüberwachung und Kennzeichen-Scanner

Foto: CC-BY 2.0 JeepersMedia

Das Bundeskabinett hat heute die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung von Systemen zur Kfz-Nummernschilderfassung und von Bodycams für Polizisten beschlossen. Insgesamt handelt es sich um vier Gesetzentwürfe, mit denen das federführende Bundesinnenministerium (BMI) eine „Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ erreichen will.

Beim Beschluss zur Videoüberwachung handelt es sich um das so genannte Videoüberwachungsverbesserungsgesetz. Hierbei werden im Bundesdatenschutzgesetz Bestimmungen gelockert, um den Einsatz von Videoüberwachung an Sportstätten, Einkaufszentren und auch Diskotheken zu erleichtern. Das geplante Gesetz wurde von Datenschützern scharf kritisiert.

Mit dem Gesetzentwurf zum Einsatz mobiler Videotechnik soll die Bundespolizei „eine Befugnis zum Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen erhalten“. Damit soll die Fahndung nach „Fahrzeugen und deren Insassen“ verbessert werden. Ob es sich dabei um eine automatische Gesichtserkennung handelt, wie Tagesschau.de schreibt, bleibt derzeit unklar. Eine Antwort auf unsere Anfrage an das BMI steht derzeit noch aus.

Die Ausweitung der Videoüberwachung ist Teil der Überwachungsoffensive des Bundesinnenministers. Er hatte diese im August unter dem Titel „Geplante Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland“ vorgestellt.

Eine Übersicht über alle relevanten Maßnahmen im Bereich Überwachung haben wir im „Jahresrückblick: Der Ausbau des Überwachungsstaates 2016“ zusammengestellt.

Update:
Eine Sprecherin des BMI sagt gegenüber netzpolitik.org, dass im Gesetzestext eindeutig nicht die Rede von „intelligenter Videotechnik“ sei.

Hier das Video der Regierungspressekonferenz zum Thema:

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26 Ergänzungen

    1. In der Tat ist das Bild nicht besonders gut zu erkennen und eine Personenidentifikation ist unmöglich. Aber, wozu gibt es „Multiple Hypothesis Tracking“? Es handelt sich dabei um Verfahren mit denen man die Signale von mehreren Kameras bündelt, zeitlich in Beziehung setzt und mit Zusatzinformationen wie Handyortung anreichert. Daraus wird dann eine 3D Simulation erstellt in der man superdicht heranzoomen kann.

  1. [Wir haben diesen Kommentar gelöscht, weil er eine ganze Reihe unbelegter Behauptungen und rassistische Aussagen enthielt. Die Moderation.]

    1. Dann löscht das doch nicht, sondern zeigt auf, wo ihr nicht belegte oder gar rassistische Behauptungen erkennt. Der Sinn des Netzes ist doch nicht Zensur, sondern die Diskussion! Ansonsten könnt ihr euch das doch klatschen. Da steht ihr auf einer Stufe mit der Kahane – „Stiftung“ und anderen „Gutmenschen“!

      1. 1) Das Löschen von Kommentaren hier ist keine Zensur, denn netzpolitik.org ist kein Staat und keine Infrastruktur, die so groß ist, dass sie öffentlich ist (wie z.B. Facebook).

        2) Wenn mittlerweile an fast jedem Artikel das Thema der Diskussion von wie auch immer gearteten Rechten auf ein anderes Thema abgelenkt wird, dann wird keine Diskussion mehr über die Themen der Artikel möglich sein. Das nervt einfach und führt eben zu keiner Diskussion.

        3) Und wer, wie Du Michael, das Wort „Gutmensch“ benutzt, verfolgt damit einfach diskreditierende Absichten und zeigt, wes Geistes Kind er ist.

      2. @Michael
        „Da steht ihr auf einer Stufe mit der Kahane – „Stiftung“ und anderen „Gutmenschen“!“

        Demzufolge sind Sie ein „Schlechtmensch“ und haben aus Ihrer Sicht selbstverständlich was gegen die Kahane Stiftung, weil Frau Kahane „Jüdin“ist und Hetzern auf netzpolitik.org keine Plattform zu bieten, ist Ihrer Meinung nach „Freiheitsberaubung“ und andere Menschen zu diffamieren Ihr „sogenanntes“gutes Recht.

        Leicht durchschaubare, bräunliche Suppe,dürfte wohl Ihrem Weltbild nahe kommen.

        1. Was Michaels bewweggründe weiß ich nicht, aber eine Stiftung, geführt von einer ehemaligen Stasi Mitarbeiterin mit dem zweck im Internet zu zensieren und die Rechtsdurchsetzung zu privatisieren (dazu gibts morgen nen guten vortrag aufm 33c3, also zur privatisierung der Rechtsdurchsetzung), und das im Auftrag des Staates, finde ich ebenfalls unter aller sau

          aber ich schweife ab. Fänds auch besser wenn kommentare nicht gelöscht sondern markiert oder versteckt (das man mit extra klicken aufklappen muss) werden mit ggf der gegendarstellung. Kommentare löschen hat immer nen faden beigeschmack von Zensur.

          1. Frau Kahane ist das erklärte Lieblingsziel von Rechtsradikalen.
            Ihre Stasitätigkeit ist hinlänglich bekannt und Sie hat Ihre Akte ins Netz gestellt.
            Ihr eigentlicher Angriffspunkt für Rechtsradikale Antisemiten.ist ihre jüdische Religion,das Engagement für Minderheiten und die Antonio Amadeu Stiftung,die Ex Stasitätigkeit ist vorgeschoben.
            Es gibt übrigens ein neutrales Gutachten,welches Ihre Stasitätigkeit durchleuchtet hat ,mit folgendem ResÜmee
            „Anhaltspunkte dafür, dass Frau Kahane im Rahmen ihrer inoffiziellen Kooperation mit dem MfS in den Jahren 1974 bis 1982 Dritten Nachteile zugefügt hat, ergeben sich im Ergebnis des Aktenstudiums, anderer Überlieferungen und der umfänglichen Interviews nicht.“ Auch eine Vorteilsnahme Kahanes sei in den Akten nicht zu erkennen.“

          2. Den Vortrag auf dem CCC-kongress habe ich gehalten und die Amadeu-Antonio Stiftung kam nicht darin vor. Ich hab auch noch nicht mitbekommen, dass deren Zweck die Zensur des Netzes ist. Auch wenn sie in Sachen Hate-Speech manchmal kommunikativ etwas unglücklich agiert haben. Aber ich lese auch keine Verschwörungstheoretiker, die Märchen erzählen.

  2. ja. ihr seid beim richtigen Thema; was habe ich oben im videobild gelesen?
    „polizei sucht im krankenhaus“ , hrue, ja!, genau deswegen soll es
    eine elektronische krankenkarte geben. Krankendaten als Fahndungsdaten– nein ,
    was für kranke gehirne :0 ; und noch was, die eKrank_card ist NUR für gesetzlich versicherte,
    keine Beamten.
    Und wo ist die Krankenkarte gleich dem Personalausweis, den es ja nicht gibt?….wo nur?

  3. Ja, ich muss der Bundesregierung recht geben. Mit Videoüberwachung wäre dies nicht passiert. Der Terrorist hätte sich so dermaßen in die Hose gemacht, wenn man ihn auf einem Video erkennt hätte. Die Logik unserer Regierung ist voll und ganz nachvollziehbar. Ich würde mich als Terrorist auch nicht gerne bei einem Anschlag filmen lassen. Es muss ausreichen, wenn ich als Terrorist den Ausweis am Tatort hinterlasse, damit man auch den Richtigen verfolgt. Man stelle sich jetzt vor, ein anderer bekäme die Ehre des Anschlages zugesprochen und die 50 Jungfrauen. Deswegen, Videoüberwachung nein Danke! Aber das Dummvolk kann man mit solchen Aussagen und Ankündigungen ködern. Zynismus aus!!!

    1. Was du da ansprichst ist in der Tat ein interessantes Forschungsgebiet. Im Kern geht es darum, Narrative (also Handlungsverläufe, was jemand denkt) mit in die Überwachung mit aufzunehmen. Wenn man beispielsweise nur die Leute mit einer Kamera filmt ist das zuwenig, sondern zusätzlich braucht man noch Informationen zu einem Plot. Die Details finden sich in einem Paper „Towards Animated Visualization of Actors and Actions in a Learning Environment“ http://www.muse-project.eu/pubs/ebuTEL2013.pdf was von der European Union unter dem Kontrakt EU FP7-296703 finanziell unterstützt wurde. Da geht es auf Seite 6 zwar nicht um 50 Jungfrauen, aber dafür um eine Katze, einen Hasen und einen Bären die etwas verabreden und die Artificial Intelligence muss über NLP das ganze parsen.

  4. Netzpolitik kann doch mal eine Zusammenfassung der Dinge machen oder? Die Einzelartikel streuen das Spektrum sonst zu weit auseinander, eine Konzentration der Dinge sollte vielen die Augen öffnen.

    Und wenn man ein wenig Zeit mit der Recherche verbracht hat, stellt man immer wieder, auch, fest, dass insbesondere die Kleinstpartei CSU hinter solchen Forderungen und Umsetzungen steckt. Siehe z.B. auch zu diesem Bereich:

    http://de.reuters.com/article/deutschland-sicherheit-it-csu-idDEKBN14G0RK

  5. Was haben wir 1989 abgeschafft? Richtig, die totalitären Systeme in Europa. Und was war daran totalitär? Richtig, die totale Kontrolle der Bürger durch den Staat, mit allen damals zur Verfügung stehenden technischen Mitteln und Geheimdienstmethoden, sowie Maßnahmen die daraus hergeleitet wurden gegen die Bürger. Und warum? Natürlich aus gut gerechtfertigten Gründen (sic), die von den Behörden genannt wurden. Und wie tat man das? Natürlich nach Recht und Gesetz, denn dazu wurden die unbedingt erforderlichen Gesetze hergeleitet und erlassen. Natürlich war dies nur gegen eine kleine Minderheit erforderlich, weswegen die Mehrheit dies notgedrungen zu dulden hatte. DAS IST TOTALITÄRES DENKEN. Erkennt niemand die Parallelen? Erkennt niemand die gleichen Methoden der Totalisierung dieses Landes? Ob man dies Diktatur irgendeiner Art nennt ist unwichtig. Wichtig ist die Feststellung der Fakten, welche einer freien demokratischen Ordnung nicht entsprechen. Das besagt uns die Erfahrung der Vergangenheit der letzten 60 Jahre, da es in dieser Zeit anders möglich war. Warum MUSS es jetzt anders werden? Muss es? Auch damals gab es Krieg und Terrorismus in der Welt und bei uns, ja sogar mehr als heute. Wenn man so schwerwiegende Eingriffe in die freiheitliche Grundordnung macht, sollte man zumindest die Zustimmung der Bürger in einem Referendum einholen. In der Schweiz geht das. „Sicherheit gegen Freiheit“ ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Im Grundgesetz heißt es „Sicherheit UND Freiheit“, nicht „Sicherheit ODER Freiheit“. Eine Regierung die das nicht leisten kann muss zurück treten. Das sollte eigentlich durch die Regularien der freiheitlichen Grundordnung gewährleistet sein. Aber offenbar sind selbst die Selbstschutzmechanismen der freiheitlichen Grundordnung nicht mehr funktionsfähig. Das ist der Zeitpunkt zu dem man die freiheitliche Grundordnung als Zusammengebrochen bezeichnen muss. Was ist da zu tun?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.