Stellungnahme zur Vorratsvideosammlung: „Verfassungsrechtlich bedenklich“

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz kritisiert die Pläne von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zur Ausweitung von Videoaufzeichnungen an öffentlichen Orten. Sie warnt davor, die optische Überwachung weiter auszudehnen, da keine sinnvolle Begründung vorliegen würde. Im Gegenteil: Das Aufzeichnen der Videos sei sogar in manchen Fällen kontraproduktiv.

Hinweisschild zur Videoüberwachung

Die Videoüberwachung öffentlicher Räume ist ein politischer Dauerbrenner und wird regelmäßig zur weiteren Ausdehnung vorgeschlagen. So auch aktuell von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der öffentliche Plätze wie Sportstadien, Einkaufszentren, aber auch Busse und Bahnen videoüberwachen lassen möchte. Zudem sollen die anlasslos aufgezeichneten Daten leichter weiterverarbeitet werden dürfen. Sein Vorhaben zum Ausbau der Videoüberwachung stößt jedoch auf grundsätzliche Kritik durch die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID).

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der sich in der EAID engagiert, kritisierte den Ausbau der Videoüberwachung schon zu seinen Amtszeiten. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern sind für die Überprüfung des Einsatzes von optischer Überwachungstechnologie von Amts wegen zuständig. Gerade bei der Gefahrenabwehr, die Minister de Maizière als Begründung zur Ausweitung angibt, müsste jemand die Aufzeichnungen im Blick haben, um zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das aber sei illusorisch, heißt es in der Stellungnahme der EAID:

Die Prüfpraxis der Datenschutzbeauftragten belegt jedoch, dass diese Voraussetzungen [dass jemand auf die Bilder der Kameras schaut] bereits bei der derzeitigen, auf Gefahrenbereiche beschränkten Videoüberwachung nicht gewährleistet sind.

Doch nicht nur das, der Ausbau des Video-Aufzeichnens sei sogar kontraproduktiv. Selbstmordattentäter suchten nämlich die öffentliche Aufmerksamkeit: „Videoaufzeichnungen und die Verbreitung der Aufnahmen sind insofern in ihrem Interesse.“ In der EAID-Stellungnahme wird außerdem auf den Umstand hingewiesen, dass es „ein erklärtes Ziel der Novelle“ (Referentenentwurf (pdf)) sei, private Institutionen stärker an der technischen Überwachung zu beteiligen und damit die Videobilder von Privaten aufzeichnen und speichern zu lassen.

Keine guten Gründe für den Ausbau der Videoüberwachung

Grundsätzlich kritisiert die EAID die Pläne des Ministers auch deshalb, weil keine guten Gründe für die Ausweitung der optischen Überwachung benannt werden:

Die EAID sieht kritisch, dass durch die Gesetzesänderung die Abwägungsentscheidung zwischen den berechtigten Interessen zur Aufzeichnung und der informationellen Selbstbestimmung einseitig in Richtung Sicherheit verschoben wird, zumal die Wirksamkeit der Ausweitung der Videoüberwachung im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung nicht einmal plausibel begründet ist.

Mit Verweis auf internationale empirische Studien belegte Prof. Thomas Feltes, Kriminologe und Polizeiwissenschaftler, erst kürzlich das Gegenteil, dass nämlich mehr Kameras und Videoüberwachung gerade nicht weniger Kriminalität zur Folge hätte. Mit der Ausnahme von Parkplätzen seien Videoaufzeichnungen nicht nutzbringend, das hätten auch die polizeilichen Untersuchungen der Übergriffe in der Kölner Silvesternacht gezeigt.

cctv, unauffaellig
Bitte benehmen Sie sich angepasst und unauffällig!

Es geht der EAID neben der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit aber auch um Fragen der Verhältnismäßigkeit und um das Grundgesetz:

Bei der Videoüberwachung werden regelmäßig ganz überwiegend Personen erfasst, von denen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht und die keine Straftaten begangen haben. Eine dauerhafte, nicht anlassbezogene Videoüberwachung hat deshalb stets den Charakter einer Datenerhebung und -speicherung auf Vorrat, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs nur ausnahmsweise zulässig ist und jedenfalls einer nachprüfbaren und überzeugenden Begründung bedarf.

Die EAID sieht in den Plänen des Ministers, die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes beinhalten, eine „verfassungsrechtlich bedenkliche Vorratsdatenspeicherung“. Die von den Höchstgerichten gesetzten Schranken betreffen eben nicht nur Metadaten der Telekommunikation, sondern auch die nun geplante anlasslose Vorratsvideosammlung.

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4 Ergänzungen

  1. Seit Jahren die selbe Schallplatte mit dem selben Sprung:
    Mehr Überwachung, mehr Speicherung, mehr Datenbanken, mehr Trojaner, mehr Video.
    Nach jedem Vorfall erneute Rufe und neuerdings auch prompt erneute Gesetzesverschärfungen an die „angepasste Sicherheitslage“. Und immer zu Lasten aller Bürger.
    Irgendwie können die nicht anders. Und keiner fragt ernsthaft, was das für Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, wenn niemand mehr überwachungsfrei kommunizieren kann oder permanent Angst haben muss, dass Gesagtes oder Geschriebenes irgendwann gegen einen verwendet werden kann. In so einer Gesellschaft will ich nicht leben. Aber wer bin ich schon? Doch nur so ein Bürger. Und der soll gefälligst den Mund halten und arbeiten, bis er tot ins Grab fällt.
    Eigentlich müssten wir alle Kameras kaputt schlagen. Immer und immer wieder. Aber das ist dann eine Straftat. Bewegungsprofile und Datenberge anhäufen über jeden Bürger, das ist keine Straftat.

    1. Das Endspiel hat begonnen und es regt sich kein Widerstand …
      die Wölfe tarnen sich als Schäferhunde und die Schafe kommen nicht auf die Idee, zu rebellieren …

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