Wie angekündigt hat die EU-Kommission heute Klage gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt ist. Eine Strafzahlung soll aber erst ab dem Tag der Urteilsverkündung fällig sein. Gleichzeitig überarbeitet die Kommission ihre Richtlinie, wobei sie deren Notwendigkeit noch immer nicht belegen kann.
Die heutige Klage kommt nicht überraschend, über die Hintergründe hatten wir bereits berichtet. Aus der Pressemitteilung der Kommission:
Daher beschloss die Kommission, Klage zu erheben und dem Gerichtshof vorzuschlagen, die Zahlung eines Zwangsgelds für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen (Artikel 260 Absatz 3 AEUV).
Die Kommission schlägt vor, dass der Gerichtshof gegen Deutschland die Zahlung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 315 036.54 EUR verhängt.
Patrick Breyer (AK Vorrat und Piratenpartei SH) kommentiert:
Das Kostenrisiko für Deutschland ist mit 1,42 Euro pro Bürger und Jahr gering. Im Fall einer Verurteilung könnte noch immer ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht werden. Würde dies sechs Monate dauern, kostete dies uns bloß 57 Mio. Euro – ein Bruchteil des Betrags, den wir im Fall einer Vorratsdatenspeicherung über höhere Preise an unsere Anbieter zahlen müssten.
Es ist weiterhin absurd, dass die Kommission die Umsetzung einer Richtlinie einfordert, die sie seit langem überarbeitet und ändert. Mittlerweile können wir bestätigen, dass sich dieser Prozess weiter verzögert und keinesfalls vor Oktober abgeschlossen sein wird.
Die EU-Kommission hat wiederholt von den Mitgliedstaaten Statistiken angefordert, um die Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen. Die Zahlen sind jedoch äußerst dürftig und belegen bestenfalls, dass die Vorratsdatenspeicherung im Einzelfall durchaus nützlich sein. Eine Notwendigkeit kann jedoch nicht bewiesen werden, diese ist jedoch eine Voraussetzung für Grundrechtseingriffe.
Der Europäische Gerichtshof muss parallel dazu auch die Frage beantworten, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der Grundrechte-Charta vereinbar ist. Die Chancen für eine Aufhebung der Richtlinie stehen nicht schlecht.
Wir fordern weiterhin: Keine nationale Umsetzung vor der europäischen Überarbeitung und Gerichtsentscheidung!
Parallel dazu hat sich die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen:
SPD, Grüne und SSW in Schleswig-Holstein haben haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen auf ein Nein zur Vorratsdatenspeicherung verständigt. Das Land werde im Bundesrat ein entsprechendes Gesetz ablehnen, sagte SPD-Landeschef Ralf Stegner am Donnerstag in Kiel. Stegner galt bislang als Befürworter, die Grünen lehnen eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten ab.
Bei aller Ablehnung der VDS, der Artikel ist sachlich falsch, denn:
„Es ist weiterhin absurd, dass die Kommission die Umsetzung einer Richtlinie einfordert, die sie seit langem überarbeitet und ändert.”
Die Kommission hat immer wieder betont, dass die an der grundsätzlichen Speicherung von anlasslos erhobenen Daten auf Vorrat nicht abrücken will. Darüber hinaus sieht das Europarecht auch kein „Wir warten mal, ob die Kommission vielleicht mal was anderes vorlegt” vor — Beschlüsse sind umzusetzen. Das ist rechtlich ganz einfach.
Einfach nicht Zahlen , was sollte dann die Kommission schon machen? Deutschland aus der EU werfen?
Dann würde auch niemand mehr ihre Gehälter zahlen ;-)
Was mir bisher immer noch niemand erklären konnte. Was genau verhindert eigentlich eine Klage beim EGMR?
Und KZs waren zu bauen … beantragt und genehmigt, rechtlich eindeutig, auch die Deportationen, alles rechtlich verbindlich umzusetzen ;) Unabhängig davon ist es eben nicht im geringsten eindeutig, ob es die Kompetenz der EU-Bürokraten gerade rechtlich nicht überschreitet. Das hier sagt alles „Es ist schon seltsam: Für die Vorratsdatenspeicherung soll Brüssel zuständig sein, nicht aber für den Datenschutz gegenüber staatlichen Behörden.“ http://www.wiwo.de/politik/europa/eu-kommissarin-reding-meine-daten-gehoeren-mir/6668022.html Was den Inhalt des Artikels betrifft: eine gute Nachricht!
Ähm, ja…
war als Kommentar auf 1 gedacht „was mal beschlossen wurde, ist auch umzusetzen“ ;)
Ist das nun eine Richtlinie oder ein Gesetz? Wenn ich es richtig verstanden habe, müssen Gesetze in EU-Ländern umgesetzt werden, Richtlinien aber nicht. Oder habe ich das falsch interpretiert?
http://www.parteien-online.de/thema/eu-gesetzgebung/
Es ist eine Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0024:de:HTML
Zu den Rechtsakten hilft Art. 288 AEUV:
Das BVG hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgelehnt/gekippt, mit der Begründung, daß damit jeder Bürger unter Genarlverdacht gestellt wird, und dies natürlich nicht mit unserem GG vereinbar ist.
Da frage ich mich, welchen Spielraum hat da der Gesetzgeber noch ?
Stattdessen wird es Zeit für ein Gesetz, mit dem man Politiker, die immer wieder versuchen das Grundgesetz zu beschneiden oder zu unterwandern, anklagen kann.
Wird eigentlich die CDU vom Verfassungsschutz überwacht ? Oder die SPD ? Beide haben in den letzten Legislaturperioden gezeigt das sie eine Systemveränderung anstreben.
Es wird Zeit, daß sich Deutschland ganz klar gegen die VDS ausspricht, solange das Gesetzesvorhaben in der EU diskutiert und umstritten ist. Von wegen rechtsverbindlich. Deutschland sollte mal den Geldhahn zudrehen, aber mit dieser Regierung nicht zu machen. Eine EU-Maßgabe, die klar gegen das Grundgesetz in Deutschland verstößt, wird hier weiterhin bekämpft und fördert die EU-Verdrossenheit der Bürgerschaft. Nächstes Jahr werden sich zwei Parteien fürchten müssen. Das kommende Wahljahr ist ein Segen für die Datenschützer, da es als Druckmittel genutzt werden kann und wird.