Wie angekündigt hat die EU-Kommission heute Klage gegen Deutschland eingereicht, weil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt ist. Eine Strafzahlung soll aber erst ab dem Tag der Urteilsverkündung fällig sein. Gleichzeitig überarbeitet die Kommission ihre Richtlinie, wobei sie deren Notwendigkeit noch immer nicht belegen kann.
Die heutige Klage kommt nicht überraschend, über die Hintergründe hatten wir bereits berichtet. Aus der Pressemitteilung der Kommission:
Daher beschloss die Kommission, Klage zu erheben und dem Gerichtshof vorzuschlagen, die Zahlung eines Zwangsgelds für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs bis zur Beendigung des Verstoßes gegen EU-Recht zu verhängen (Artikel 260 Absatz 3 AEUV).
Die Kommission schlägt vor, dass der Gerichtshof gegen Deutschland die Zahlung eines täglichen Zwangsgelds in Höhe von 315 036.54 EUR verhängt.
Patrick Breyer (AK Vorrat und Piratenpartei SH) kommentiert:
Das Kostenrisiko für Deutschland ist mit 1,42 Euro pro Bürger und Jahr gering. Im Fall einer Verurteilung könnte noch immer ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht werden. Würde dies sechs Monate dauern, kostete dies uns bloß 57 Mio. Euro – ein Bruchteil des Betrags, den wir im Fall einer Vorratsdatenspeicherung über höhere Preise an unsere Anbieter zahlen müssten.
Es ist weiterhin absurd, dass die Kommission die Umsetzung einer Richtlinie einfordert, die sie seit langem überarbeitet und ändert. Mittlerweile können wir bestätigen, dass sich dieser Prozess weiter verzögert und keinesfalls vor Oktober abgeschlossen sein wird.
Die EU-Kommission hat wiederholt von den Mitgliedstaaten Statistiken angefordert, um die Vorratsdatenspeicherung zu verteidigen. Die Zahlen sind jedoch äußerst dürftig und belegen bestenfalls, dass die Vorratsdatenspeicherung im Einzelfall durchaus nützlich sein. Eine Notwendigkeit kann jedoch nicht bewiesen werden, diese ist jedoch eine Voraussetzung für Grundrechtseingriffe.
Der Europäische Gerichtshof muss parallel dazu auch die Frage beantworten, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit der Grundrechte-Charta vereinbar ist. Die Chancen für eine Aufhebung der Richtlinie stehen nicht schlecht.
Wir fordern weiterhin: Keine nationale Umsetzung vor der europäischen Überarbeitung und Gerichtsentscheidung!
Parallel dazu hat sich die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen:
SPD, Grüne und SSW in Schleswig-Holstein haben haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen auf ein Nein zur Vorratsdatenspeicherung verständigt. Das Land werde im Bundesrat ein entsprechendes Gesetz ablehnen, sagte SPD-Landeschef Ralf Stegner am Donnerstag in Kiel. Stegner galt bislang als Befürworter, die Grünen lehnen eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten ab.