Zugangserschwerungsgesetz: Offener Brief an die CDU/CSU-Fraktion

Seit wenigen Wochen nun ist das lange umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) in Kraft, mit dem eine hochumstrittene Sperr-Infrastruktur für Webseiten geschaffen werden sollte. Die FDP hatte bereits im Wahlkampf angekündigt, Internetsperren in Regierungsverantwortung ein Ende zu bereiten. Bislang allerdings hat sich die schwarz-gelbe Koalition lediglich dazu durchgerungen, das BKA anzuweisen, keine Sperrlisten zu erstellen und sich auf das Löschen von Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch zu konzentrieren. Jederzeit aber könnte diese Anweisung rückgängig gemacht, die Sperrlisten erstellt und die Sperr-Infrastruktur in Betrieb genommen werden.

In einem Offenen Brief an die CDU/CSU-Fraktion (PDF) im Deutschen Bundestag fordern Aktive aus dem Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) die Unions-Abgeordneten daher nun auf, sich nun endgültig und im Einklang mit den bislang getätigten Ankündigungen – auch aus den eigenen Reihen – von dem unnötigen, kontraproduktiven und gefährlichen Sperrgesetz zu verabschieden. Möglichst bald sollen sie dazu ein Aufhebungsgesetz mit auf den Weg zu bringen, so die Bitte:

Sehr geehrte Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag,

der Streit um den richtigen und sinnvollen Weg zur Bekämpfung der Verbreitung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern („Kinderpornografie“) im Internet beschäftigt den Bundestag seit über einem Jahr. In der Zwischenzeit stimmen alle Fraktionen des Deutschen Bundestages darin überein, dass der im Zugangserschwerungsgesetz gewählte Weg in Form von Webseiten-Blockaden ungeeignet ist.

Kanzleramtsminister Ronald Pofalla und Innenminister Thomas de Maizière haben sich in einem Brief an den Bundespräsidenten dafür ausgesprochen, solche Blockaden nicht anzuwenden und stattdessen ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen. Ähnlich hat sich auch Familienministerin Kristina Schröder in einem SPIEGEL-Interview geäußert.

Daher wenden wir uns heute mit der Bitte an Sie, den Ankündigungen zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes schnell Taten folgen zu lassen. Wir sind uns mit Ihnen einig, dass sexueller Missbrauch mit das Schlimmste ist, was einem Kind angetan werden kann. Gerade bei einem solch emotionalen Thema ist es aber wichtig, wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen. Die im Zugangserschwerungsgesetz geplanten „Internet-Sperren“ helfen nicht, das Ziel zu erreichen, sie sind sogar kontraproduktiv. Sie beenden nicht das Zurschaustellen der Opfer, sie warnen die Täter vor, lassen sie unbehelligt und sind deshalb zwecklos. Darüber hinaus sind sie unnötig: „Kinderpornografie“ ist weltweit geächtet und lässt sich – anders als oft behauptet wird – im World Wide Web schnell entfernen. Daher: Missbrauchsdarstellungen müssen schnell aus dem Netz entfernt und die Täter zügig ermittelt werden.

Das gemeinsame Ziel sollte daher jetzt sein, das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben. In der Anlage erhalten Sie eine stichpunktartige Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Argumente, warum dieses Gesetz im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet ein Irrweg ist.  […]

Freundliche Grüße
Alvar Freude
(Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur; Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V.)

Franziska Heine
(Initiatorin der Petition gegen Internet-Sperren)

Thomas Stadler
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)

Joerg Heidrich
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)

Dominik Boecker
(Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht)

Katherina Scholz
(Trotz Allem e.V., Beratungsstelle für Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben)

Anlage:
Warum die Blockade von Web-Seiten im Kampf gegen „Kinderpornografie“ im Internet der falsche
Weg ist

Quellen:

Weitere Informationen:

8 Ergänzungen

  1. Hallo,
    ich weiß nicht, ob das schon kommentiert wurde, aber in dem offenen Brief hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen: „solch emotionalen “ema ist es aber wichtig“. Ich glaube das sollte besser „solch emotionalen Thema ist es aber wichtig“ heißen.

  2. Wenn es nur um „Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch“ geht wird zunächst eine Änderung des §184b notwendig, denn dieser Paragraph erfasst nicht nur realen Missbrauch, sondern auch Fantasietexte, computergenerierte Bilder und Filme sowie Comics.

    1. @nb

      Meine vollste Zustimmung. Ich vermute aber, daß es Absicht ist eben nicht nur dokumentierten Mißbrauch zu erfassen. Dann läßt sich nach dem Jahr problemlos feststellen, daß sich fiktive Inhalte in anderen Ländern eben nicht löschen lassen. Die USA halten in dieser Beziehung die „free speech“ sehr hoch. Zu recht wie ich meine.

      @Topic: Irgendwie vermisse ich Mogis bei den Unterzeichnern…

  3. Was will man mit diesem Offenen Brief denn bitte schön erreichen? Nicht einmal inhaltlich bringt er etwas Neues. In meinen Augen ist das fast schon ein „Bettelbrief“, der teilweise die scheinbare eigene Hilflosigkeit zum Ausdruck bringt.

    War in der Anhörung vor dem Petitionsausschuss nicht noch (vollmundig) von einer Verfassungsbeschwerde bzw. -klage im Zusammenhang mit diesem leidigen Gesetz seitens AK-Zensur die Rede?

    Mit Hrn. Stadler und Hrn. Boecker hätte man dafür ja zwei kompetente Beschwerdeführer im Boot oder hat man mittlerweile bereits selbst erkennen müssen, dass dieser juristische Weg mangels „Betroffenheit“ (es wird aktuell ja nicht gesperrt) gar nicht möglich ist?

  4. @Bender
    Mit einem Offenen Brief möchte man meistens der Öffentlichkeit und den Adressaten mitteilen, dass ein Problem (immer noch) besteht.

    Viel Neues kann er natürlich nicht bringen, da sich seit dem Beginn der Diskussion in der Sache nichts geändert hat. Die Regierung ist bis heute nicht in der Lage, neue Erkenntnisse zu präsentieren, die die Notwendigkeit des Gesetzes belegen. Die seit Jahren beschriebenen Probleme und Gefahren müssen und können daher nicht ergänzt werden.

    Als Anlass könnte man das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes oder die Debatte im Parlament heranziehen, in der die Unterstützung des vor wenigen Monaten beschlossenen Gesetzes doch recht dürftig war.

    Es ist schon beeindruckend, wie schnell dieses Gesetz durch den Bundestag gepeitscht werden musste und wenige Monate später, nach der Wahl, wird so getan, als ob die „Sperre“ der Seiten nur so zum Spaß im Gesetz steht und nicht weiter beachtet werden muss. In Zukunft wäre es durchaus wünschenswert, dass die Regierung einen Moment innehält und nachdenkt, wenn derartig massiv Kritik geäußert wird, bevor sie wieder die Propaganda-Maschinerie anlaufen lässt.

    Wenn das Parlament das Gesetz aufhebt und die Provider die Änderungen rückgängig machen, kann auf einen Gang nach Karlsruhe verzichtet werden. Wem dient denn der aktuelle Zustand?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.