AK Zensur fordert sofortige Aufhebung des Internet-Sperr-Gesetzes und kündigt Verfassungsbeschwerde an

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat in einer schnellen Stellungnahme auf die heute bekannt gewordene Ausfertigung des Zugangserschwerungsgesetzes reagiert. Er zeigt sich enttäuscht darüber, dass der Bundespräsident das hoch umstrittene Gesetz trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken von Experten und eigener offener Fragen nun doch unterzeichnet hat. Er fordert die Bundesregierung nun auf, gemäß ihrer Ankündigung, ein vollständiges Aufhebungsgesetz zu initiieren. An die Bundestagsabgeordneten appelliert das Bündnis, nun parteiübergreifend für ein Aufhebungsgesetz zu arbeiten, mit dem die nun in Kraft tretenden gesetzlichen Grundlagen für eine deutsche Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden:

Wir fordern die den Grundrechten verpflichteten Bundestagsabgeordneten auf, parteiübergreifend die Initiative für eine umgehende und umfassende Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zu ergreifen und gemeinsam abzustimmen.

Gelegenheit hierzu bietet sich dem Bundestag bereits am 25. Februar 2010. An diesem Tag werden die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt. Jeder Gesetzesentwurf, der als Minimalziel eine vollständige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorsieht, sollte deshalb aus Sicht aller Bundestagsfraktionen zustimmungsfähig sein.

(Quelle: http://ak-zensur.de/2010/02/unterzeichnung.html)

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5 Ergänzungen

  1. Es gibt wohl ein grundlegendes Missverständnis über die Rolle des Präsidenten.
    Ja, er darf die unterschirf verweigern wenn das Gesetz dem GG widerspricht, oder es formal nicht korret zu stande gekommen ist.
    Hat ein Gesetz aber die Prüfung bestanden, so hat der Bundespräsident das Gesetz auszufertigen.
    Ansonsten haben die Gesetzgebenden Organe ihrerseits die Möglichkeit vor das BVerfG zu gehen.

  2. @Jaquento/1

    Ich denke die schiere Anzahl an Argumenten von Verfassungsrechtlern und Anwälten zeigen bereits auf welch dünnen Stelzen dieses Gesetz überhaupt steht.
    Auch wenn ich es für falsch halte, erhalten wir so hoffentlich die Möglichkeit, das Gesetz durch das BVerfG kippen zu lassen (und hier bin ich recht zuversichtlich).
    Der Grund warum ich das Gesetz durch das BVerfG gekippt sehen möchte liegt einfach an meiner Erwartungshaltung: Bisher wird das Gesetz nämlich nur unter der Decke gehalten und SWIFT (und die Vergangenheit) hat bereits gezeigt, daß Schnarrenberger keinen entsprechenden Rückhalt in der FDP hat.
    Die FDP hat mir Bürgerrechten nun einmal nichts zu tun.
    Eine Schlappe des BVerfG hat zumindest deutlich mehr Gewicht auch wenn ich stark bezweifle, daß die Regierung (welcher Couleur auch immer) überhaupt zur Kenntnis nimmt, daß sie am äußersten Rande des Grundgesetzes zündeln.

    Ciao
    Kasimir

    1. Schon klar, das Problem ist das der Präsident nicht den Handelsspielraum hat den wir ihm zugestehen würden. Dies ist besonders in Grauzonen der Fall, und ein Urteil über die Rechtmäßigkeit steht eher dem BVerfG zu.

      Was die FDP angeht, so hat mir Westerwelles Aschermittwoch mir Hoffnung gegeben, das noch nicht hopfen und mals verloren ist.

  3. Wird es Möglichkeiten geben als Nebenkläger aufzutreten, oder wird man eine Sammelklage einreichen? Ungefähr so wie bei den 35.000 Klägern wie bei der Vds? Ich glaube es würde viele mitmachen.

  4. ich finds eigentlich aus demokratischer Sicht gut, dass das Gesetz nun endlich seinen Weg geht. Der Präsident hat ein Gesetz des gewählten Parlamentes nicht ewig zu blockieren. Nun steht endlich das Rechtsweg vor dem BVerfG offen.

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