2004
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: US-Unterhaltungsindustrie geht wegen P2P vors oberste Gericht
: US-Unterhaltungsindustrie geht wegen P2P vors oberste Gericht Die US-Unterhaltungsindustrie will sich nicht damit zufrieden geben, dass ein US-Gericht Filesharingsoftware im August für legal erklärt hat („Filesharing-Software in den USA legal“). Nun wollen sie zum obersten US-Gericht, dem Supreme-Court ziehen, um sich ihr Recht zu holen.
Kommentar der Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu:
Added EFF staff attorney Jason Schultz, „The RIAA and MPAA refuse to accept the reality that consumers and technology companies have rights too. They are hell-bent on writing their own laws, one way or another.“
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: Rückgang von P2P?
: Rückgang von P2P? 
Soviel zum Thema „Filesharing-Zahlen gehen zurück“. Wie ich hier schonmal geschrieben habe, gehen nur die Zahlen von Kazaa zurück. Nicht weil die Musikindustrie gegen Kazaa klagt, sondern weil es mittlerweile einfach bessere Software gibt. Bittorrent ist dabei der grosse Gewinner. Die ganze Studie kann übrigens hier nachgelesen werden.
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: Unterstützung der Klagewelle durch Microsoft
: Unterstützung der Klagewelle durch Microsoft Hab auf den internationalen IFPI-Seiten ein „visionäres“ Zitat (eher ein Testimonial) von Geoff Sutton, seines Zeichen Regional General Manager von MSN Europe gefunden:
„It’s crucial people fully understand the dangers of sharing music illegally. MSN fully supports the IFPI’s campaign to raise awareness of these dangers, and of the benefits of legal digital music services like our own MSN Music. Legal music sites, with high levels of security and rigorous digital rights management, are the best solution for both parties – artists and the music industry have their intellectual properties fully protected while consumers can enjoy all their favourite music, free from the dangers of illegal downloads, like viruses, and safe in the knowledge that they are not committing a crime.“
Dank starkem DRM wird der Musikkonsum für die Verbraucher ein Paradies. Wenn es nach Microsoft geht. Und wir werden alle von den Gefahren durch Filesharing bewahrt, wie z.B. Viren. Und die Welt wird besser. Das öffnet mir jetzt die Augen, denn bisher hielt ich Microsoft immer für einen der Viren-Ursachen durch Monokultur und fehlerhafter Software, die es 17-jährigen Schülern ermöglicht, mal eben nach der Schule viele Systeme „abzuschiessen“…
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: Musikindustrie klagt weiter
: Musikindustrie klagt weiter Und schon wieder meldet sich der deutsche Phonoverband mit einer weiteren Klagewelle zu Wort. Gerd Gephardt, der sympathische Vorsitzende hat dabei wieder brilliante Stilblüten von sich gelassen:
„Die Anzeigen gegen illegale Musikanbieter in so genannten ‚Tauschbörsen’ haben erkennbar abschreckende Wirkung.“ Mit diesen Worten zieht Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, eine positive Zwischenbilanz des Vorgehens gegen illegale Musikanbieter in so genannten ‚Tauschbörsen’. „Die Zahl der Nutzer und der getauschten Musikdateien hat spürbar abgenommen, vor allem bei Kazaa. Wir haben in den letzten Wochen deshalb weitere 100 Anzeigen gegen illegale Musikanbieter in mehreren ‚Tauschbörsen’ gestellt.“
Irgendwie lese ich überall, dass die Nutzerzahlen trotz Klagewellen weiter steigen. Klar haben die Nutzer von Kazaa nachgelassen, aber das ist einfach eine Marktwirkung, denn es gibt mittlerweile viel bessere Tauschbörsen. Aber nun weitere 100 Anzeigen, das ist immerhin eine Steigerung von ca. 130% mehr – wenn das nicht mal kommunizierbare Erfolge der Musikindustrie sind. Es gibt doch noch Wachstum, wenn auch nicht mit Phonoline.
Die Verfolgung von Piraterieangeboten in Deutschland ist übrigens nicht, wie gelegentlich fälschlicherweise spekuliert, auf Kazaa-Teilnehmer beschränkt: Auch Anbieter bei eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, WinMX und anderen ‚Tauschbörsen’ müssen damit rechnen, identifiziert und angezeigt zu werden. Ein erstes Verfahren gegen einen Teilnehmer bei WinMX ist bereits mit einer Zahlung von 8.000 Euro Schadensersatz abgeschlossen.
Hab mich eh schon gewundert, wieso die immer nur Kazaa meinten, wo doch kaum jemand in Deutschland das nutzt. War aber abzusehen, dass ihnen irgendwann auffällt, dass sie da einen gewaltigen Kommunikationsfehler gemacht haben.
Seit heute wird nach dem deutschen Vorbild auch in Frankreich, Großbritannien und Österreich mit Rechtsverfahren gegen illegale Musikanbieter vorgegangen. Dies ist ein Beleg für den Erfolg des Vorgehens, das bisher in den USA, Deutschland, Dänemark und Italien gewählt wurde.
Diese Argumentation muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen. Weil die deutsche Klagewelle so erfolgreich ist, exportiert man sie. Wenn das schon nicht mit den deutschen Künstlern klappt, dann wenigstens mit Klage-Kampagnen. Wachstum muss her, egal welches…
Alleine in Deutschland wurden im August mehr als eine Million Musiktitel aus legalen Quellen heruntergeladen – Tendenz stark steigend.
Ja, zum Glück gibt es viele Musikseiten, wo man sich MP3s von Nachwuchskünstler kostenlos herunterladen kann, da kommt sicherlich eine Million zusammen.
„Wer Musik aus dem Internet beziehen will, dem stehen heute allein in Deutschland rund eine Million Titel auf mehr als 20 Portalen zur Auswahl.
20 ist so die magische Zahl, die immer wiederholt wird. Alle 2 Wochen. Allerdings ist in den vergangenen Woche Phonoline abgesetzt worden, müsste jetzt eigentlich wieder unter 20 (20 – 1=19) sein, oder? Abgesehen davon stehen mir immer noch nicht eine Millionen Titel auf mehr als 20 Portalen zur Auswahl, weil ich Linux nutze. So bleibt nur Finetunes, eine prima Indie-Plattform, die offene Ogg-Dateien ausliefert.
Golem kommentiert das ganze dann auch treffend:Die angeführten Fälle lassen Zweifel an der Darstellung der Musikindustrie aufkommen, vor allem gegen die „Großen“ vorzugehen. Die genannten Zahlen dürften beim Herunterladen einiger Alben schnell zusammenkommen und so mancher Musikliebhaber dürfte über die zehnfache Menge an legal erworbenen Titeln verfügen. Zudem könnte man spekulieren, dass der von der IFPI beobachtete Rückgang der Angebote in Tauschbörsen, insbesondere bei Kazaa, nur eine Verschiebung hin zu anderen P2P-Systemen ist.
Wobei noch die Frage bleibt, wieso sind in der ersten Klagewelle 16-jährige Schülerinnen auf Schadensersatz in vierstelliger Zahl verklagt worden, die 400 Lieder zum tauschen angeboten haben? Wo doch Teil der Kommunikation des Phonoverbandes war, dass man nur an die ganz grossen dran will und niemand unter 1000 Titeln verklagt? Legalisiert endlich Filesharing!
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: Buch-Verlage fühlen sich von Filesharing bedroht
: Buch-Verlage fühlen sich von Filesharing bedroht Passend zur Buchmesse und nur eine Woche nach der Popkomm fühlen sich jetzt nach der Musikindustrie auch die Buchverlage von der digitalen Revolution bedroht. Der Arbeitskreis „Elektronisches Publizieren im Börsenverein“, dem 550 Verlage angehören sollen, hat eine Branchenumfrage gemacht. Und lässt die Ergebnisse über den AP-Ticker verbreiten. Digitale Medien sind natürlich toll und versprechen grosse Gewinne.
Aber:
Doch digitale Medien haben auch ihre Schattenseiten: Nach der Musikindustrie sind nun auch die Verlage vom Boom illegaler Tauschbörsen betroffen. «Die Sache ist schlimmer, als wir uns das noch vor ein paar Monaten vorgestellt haben», sagte AKEP-Sprecher Arnoud de Kemp. Inzwischen gebe es Internet-Foren, die sich auf den illegalen Tausch von E‑Books und Hörbüchern spezialisiert hätten. «Das können wir nicht länger hinnehmen. Wir wollen gegen diese Tauschbörsen kämpfen», sagte de Kemp. Der Arbeitskreis Elektronisches Publizieren im Börsenverein besteht seit 1992. Ihm gehören rund 550 Verlage an.
Interessant ist die Formulierung, dass die „Sache schlimmer ist“, als sie es sich vor ein „paar Monaten vorgestellt haben“. Nun soll es also innerhalb von wenigen Monaten Internet-Foren für Hörbücher geben. Wobei man die Frage stellen darf, wieso sie das mindestens sechs Jahre verschlafen haben? Nun will der Arbeitskreis auch gegen „diese Tauschbörsen kämpfen“. Und auch gegen diese „Internet-Foren“? Und meldet sich jetzt wieder die Filmwirtschaft zu Wort, weil die natürlich auch gefährdet ist, hier aber nicht aufgezählt wird?
Dann mal schnell alles mit DRM verschliessen und die Communities kriminalisieren, die Hörbücher und e‑Books zu nicht-kommerziellen und privaten Zwecken tauschen. Das dabei Verbraucherrechte wie das Zitatrecht oder das Recht auf Privatkopie beschnitten werden und das Problem nicht gelöst wird, ist dann wohl nur „Kollateralschaden“ auf dem Weg in die Wissensgesellschaft.
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: Wizo geht neue Wege im Musik-Vertrieb
: Wizo geht neue Wege im Musik-Vertrieb Wer hätte das gedacht: Wizo, eine deutsche Punk-Band bringt einen neuen Tonträger unter die Leute, wie Golem und Heise berichten. Und es ist keine CD in einem ungewöhnlichen Format und auch keine DVD, nein es ist ein USB-Stick mit 64 MB in Limitierter Auflage und in einem netten Wizo-Design. Und darauf finden sich fünf Songs im 192 KB/s MP3-Format, ein Live-Video-Clip und viel digitales Zusatzmaterial inkl. Gitarren-Noten. Das ganze gibts zum Preis von 15.99 Euro, was zwar soviel kostet wie eine normale CD, aber durch den wiederbenutzbaren Tonträger eine Alternative zum Internet-Vertrieb schafft. Wenn man bedenkt, dass es eigentlich schon seit Jahren bekannt ist, Zusatzfeatures zum eigentlichen Tonträger mit drauf zu packen, um einen Mehrwert gegenüber einer reinen MP3-Datei zu schaffen, so es ist es doch erstaunlich, dass ausgerechnet eine Punk-Band darauf kommt. Oder auch nicht.
Wenn ich die passende Pressemitteilung auf der Wiso-Homepage richtig interpretiere, geben sie auch die Erlaubnis zum Filesharing:
Das Geile:
Alle WIZO-Songs, Fotos, Video usw. kannst Du Dir auf die Festplatte oder sonst wohin kopieren, dann vom WIZO-STICK löschen und anschließend das Teil beliebig oft mit Deinen eigenen Daten bespielen. Zum rumtragen, austauschen, angeben usw.. Und alles was Du brauchst, ist ein USB-Anschluß an Deinem Rechner!Jetzt haben viele Punks mal einen Grund, sich einen USB-Stick zu kaufen und mit dem Wizo-Design macht dieser sich auch besser am Schlüsselbund als ein 08/15 USB-Stick zum selben Preis ohne jeglichen Inhalt. Prima Idee und garantiert ohne DRM.
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: Grüne Parteitagsbeschlüsse zu Netzpolitik
: Grüne Parteitagsbeschlüsse zu Netzpolitik Bündnis 90/Die Grünen haben am vergangenen Wochenende auf ihrem Parteitag in Kiel verschiedene Beschlüsse gefasst, die Netzpolitik betreffen. Die meisten netzpolitischen Positionen kamen mal wieder durch die Grüne Jugend zustande, die sich überall problemlos durchsetzen konnte.
Im Antrag „Keine Softwarepatente“ wird die seit vier Jahren kommunizierte Kritik an der geplanten EU-Richtlinie nochmal deutlich kommuniziert:
1) Wer Programme oder deren Quellen veröffentlicht oder verbreitet, kann sich keiner Patentverletzung sondern höchstens einer Urheberrechtsverletzung schuldig machen.
2) Wer in einer üblichen Büroumgebung Software einsetzt, kann sich dadurch keiner Patentsverletzung schuldig machen.
3) Die durch das Patent zu schützende Leistung muss technischer Natur sein (und nicht nur eine von Patentanwälten konstruierte Leistung)
4) Definition des missverständlichen Begriffs „computer-implementierte Erfindung“ derart, dass damit Erfindungen im Sinne des Patentrechts gemeint sind, bei denen der Computer nur ein Implementationsmittel ist und die eigentliche Leistung auf dem Gebiet der Technik (d.h. angewandten Naturwissenschaft, nicht Infomatik) liegt.Dazu wurde auch noch ein langer Leitantrag zum Thema Bürgerrechte mit dem Namen „Bürgerrechte für alle sichern – Sicherheit ernst nehmen“ beschlossen, der viel Internet & Datenschutz enthält:
Zu Biometrie steht drin:
Kritisch sehen wir die bereits auf EU-Ebene weit fortgeschrittene Entwicklung von Plänen, biometrische Merkmale in Ausweispapiere zu integrieren. Hier werden wir uns auch weiterhin gegen eine nationale oder dezentrale Referenzdatei wenden, weil sonst die Gefahr besteht, dass biometrische Daten für Zwecke nutzbar gemacht werden, die über die reine Identitätsfeststellung hinausgehen.
Klar, dass auch Kritik an einer geplanten Vorratsdatenspeicherung nicht fehlen darf:
Eine Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten lehnen wir ab. Diese verstößt klar gegen den Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung und würde darüber hinaus unnötig die Wirtschaft mit erheblichen Kosten belasten. Ein so starker und umfasssender Eingriff in das Grundrecht auf Fernmeldegeheimnis und Datenschutz kann von uns nicht mitgetragen werden.
Keine Schlüsselhinterlegung mit den Grünen:
Wir sprechen uns generell gegen Verschlüsselungsverbote und die Verpflichtung zur Hinterlegung von Schlüsseln aus.
Freie Software für sichere IT-Infrastrukturen:
Wir wollen Freie Software stärker fördern. Gerade Freie Software bietet durch den offenen Code und das dahinterliegende Entwicklungsmodell große Chancen für mehr Softwarevielfalt, Nachhaltigkeit und Sicherheit in der Informationsgesellschaft.
Kritik an der Flugdatenaffäre:
Die Weitergabe der Flugdaten europäischer Passagiere an die Behörden der Vereinigten Staaten wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nachdrücklich missbilligt. Wir unterstützen die vom Europäischen Parlament eingeleitete Anfechtung der zwischen EU und USA geschlossenen Abkommen zur Flugpassagiere-Datenübermittlung.
Und zum Schluss keine Zensur im Netz:
Zentrale Filtermaßnahmen im Internet lehnen wir ab.
Damit dürften sich die Grünen als die Bürgerrechtspartei für den Internetbereich gut positioniert haben. Ähnliche umfassende Positionen von anderen Parteien sind mir nicht bekannt.
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: Kopien brauchen Originale?
: Kopien brauchen Originale? Das Bundesjustizministerium hat heute eine neue Kampagne namens „Kopien brauchen Originale“ gestartet, die von Studenten der UDK hier in Berlin konzipiert wurde. Heise widmet ihr natürlich einen Artikel und auch Golem ist mit dabei. Lange war sie angekündigt, teils schwirrten Gerüchte durch die Gegend, dass dafür Millionen bereit stünden, übrig geblieben ist eine kleine Webseite und Postkarten. Irgendwas vergessen? Achja, die Chats natürlich, eine progressive Kommunikationsform der Politik, die meiner Meinung nach schon vor vier Jahren ihren Zenit erreicht hat. Aber was ein Dialog sein soll, braucht natürlich auch einen Chat.
Lustig ist auch ein Artikel im aktuellen Spiegel (Druckausgabe), der darüber schreibt, dass das BMJ ganz vergessen hatte, die Urheberrechte für die verwendeten Grafiken zu klären. Ob das jetzt Vorab-PR war oder einfach nur Dummheit, bleibt ungeklärt.

Nungut, auf jeden Fall schaute ich mir gerade mal die Seite etwas genauer an und dort gibt es auch Links zu „allen beteiligten Interessengruppen“. Alles bekannt, nur wo ist das Netzwerk Neue Medien? Erstmal nicht gefunden. Dann gibts aber den Menüpunkt „Online-Fachjournalismus“ und hier findet sich tatsächlich die Webseite, wenn auch nicht zwischen Privatkopie.net und Chaos Computer Club, sondern zwischen Politik-Digital und dem Heise-Newsticker.
Informationskompetenz ist auch eine wichtige Sache, der auch mal eine Kampagne gewidmet werden sollte.
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: Tagesschau: „Einmal zahlen – Frei tauschen?“
: Tagesschau: „Einmal zahlen – Frei tauschen?“ Die Tagesschau hatte mich vor zwei Tagen zum Thema Zweiter Korb, Kriminalisierung von Tauschbörsen-Nutzern und die Idee einer Kulturflatrate interviewed und heute erschien ein Artikel darüber mit der Überschrift „Einmal zahlen – Frei tauschen“. Herr Dr. Braun, Syndikus des Phonoverbandes, vertritt in dem Artikel natürlich die Gegenposition.
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: Gerd Gebhardt zur Eröffnung der Popkomm
: Gerd Gebhardt zur Eröffnung der Popkomm Gerade im Musikmarkt gefunden:
„Das Wichtigste vorab: Auf das Kopieren von Musik gibt es auch in Zukunft keinen Anspruch. Hier sind also die Rechteinhaber schon vor dem Schlimmsten bewahrt worden, nämlich zum Verschenken ihrer Werke verpflichtet zu werden.“
Der Dämpfer: „Warum auch die Pirateriebekämpfung keine stärkere Unterstützung des Ministeriums erhalten hat, bleibt völlig unverständlich: Ist es schon problematisch, dass Rechteinhaber sich gegen den Diebstahl ihrer Werke wehren? Hier bleibt für die parlamentarische Diskussion also noch einiges offen“, so der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände.
Am besten noch mehr Verschärfungen. Wie wäre es, gleich eine Abschaltung des Internets zu fordern, so von wegen stärkere Unterstützung bei der Pirateriebekämpfung? Das würde sicherlich signifikant mehr verkaufte CDs bedeuten.
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: IfrOSS-Kommentar zum 2. Korb
: IfrOSS-Kommentar zum 2. Korb Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source (IfrOSS) hat den vorgelegten Referntenentwurf als erstes kommentiert. Mit der Überschrift „Open Source hui, Verbraucher pfui: Referententwurf zum „Zweiten Korb“ ist eigentlich schon alles gesagt. Positiv zu vermerken sind neue Formulierungen, die die GPL besser schützen. Aber umso lauter wird die berechtigte Kritik:
Er (Der Referentenentwurf) steht überwiegend im Zeichen der Verwerterinteressen und liest sich über weite Strecken wie ein Sieg der Musik- und Filmindustrien und des Börsenvereins.
und weiter:
Der Entwurf ist in seiner Gesamtheit ein gewaltiger Sieg der Industrielobbies.
Interessant geht es weiter:
Die Verwerterverbände hatten eine völlige Abschaffung der digitalen Privatkopie gefordert. Man muss sich allerdings fragen, ob diese je realistisch hätte durchgesetzt werden können. Es scheint eher so, dass die Verwerterverbände mit dieser Forderung Verhandlungsmasse schaffen wollten. Das Ministerium hat diesen Ball aufgenommen und stellt die jetzigre Lösung als Kompromiss dar. Es bleibt hierbei ein schales Gefühl. Es zeigt sich einmal mehr, dass die beiden Seiten auf die öffentliche Meinungsbildung mit unterschiedlichen Ressourcen einwirken können.
Um dann mit folgendem Resumee abzuschliessen, was sehr gut gelungen ist:
Es scheint so zu sein, dass man den klassischen Urheberindustrien den dringend notwendigen Strukturwandel ersparen will, in dem man ihre zumeist fantasielose Anspruchshaltung gegenüber der Welt des Internet bestätigt und unterstützt. Dies wird auf mittlere Sicht nicht funktionieren. Die „Informationsgesellschaft“ ist ohne Akzeptanz ihrer Bürger nicht möglich. Die gilt auch für das Urheberrecht, welches die Interesse der Beteiligten ausgleichen muss und nicht als Kampfmittel weniger desavouiert werden darf.
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: Referentenentwurf zum 2. Korb veröffentlicht
: Referentenentwurf zum 2. Korb veröffentlicht Heute ist der Referentenentwurf zum „2. Korb“ der Urheberrechtsreform vom Bundesjustizministerium veröffentlich worden. Das PDF hat 76 Seiten. Interessant ist vielleicht auch die Sonderseite, die das BMJ für den 2. Korb eingerichtet hat.
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: Deutsche Welle über Filesharing und Urheberrecht
: Deutsche Welle über Filesharing und Urheberrecht Die Deutsche Welle hat auf ihrer Internetseite einen längeren Artikel zum neuen Urheberrecht und die Auswirkung auf Filesharing. Aber irgendwie passt der Titel „Jagd auf die großen Fische im Netz“ nicht zum Inhalt.
Das ganze beginnt schonmal interessant mit einer Grafik, die ich aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht direkt einbinden, aber verlinken kann (http://www.dw-world.de/dw/image/0,1587,1341819_1,00.jpg) und wozu es folgende Bildunterschrift gibt:
Sie sehen den Alptraum der Musikindustrie: Illegaler Download
Lustigerweise sehe ich nur eine Grafikcollage, den ich mir schwer als Alptraum vorstellen kann, aber nett gemeint. Die Zielgruppen dafür gibt es sicherlich.
Im ersten Absatz gehts dann erstmal richtig zur Sache:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte an, dass ab Mitte 2005 strafrechtlich gegen Personen vorgegangen wird, die Musik, Filme und Software auch für den privaten Gebrauch auf ihre Festplatten bannen. Bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe sind vorgesehen.
Soviel zu den grossen Fischen.
„Sie können das im ganzen engen Maße tun, soweit sie davon ausgehen, dass es nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Wenn sie das Gefühl haben, dass es rechtswidrig ist, sollten sie es besser nicht tun.“ Der Nutzer selbst soll aus dem Bauch heraus entscheiden, ob er sich im legalen Raum bewegt, oder die Musik- und Filmdatei klaut. Allerdings mit einer Einschränkung. „Es sei denn sie hat Kopierschutz.“
Hier gehts natürlich um Musik aus dem Internet laden und man versucht mit blumigen Worten den rechtlichen Unterschied zwischen einer kommerziellen Plattform und Filesharing-Börsen zu beschreiben.
Nun aber keine Angst:
„Allerdings hat man trotzdem gute Chancen unerkannt zu bleiben, da die staatlichen Fahnder im Netz, auf Grund der Unmenge der illegalen Downloads, völlig überlastet sind.“
Zum Glück gibts dafür die GVU („Gesellschaft zur Verteidigung von Urheberrechten“), eine private Söldnergruppe der Unterhaltungsindustrie.
Die sagt der Deutschen Welle über ihre Zielgruppe:
„Eine untere Grenze ist für uns immer, dass ein Geldfluss stattfindet; dass also der Anbieter solcher illegaler Ware interessiert ist mit diesem kriminellen Tun Geld zu verdienen. Der User, der mal einen Film runterlädt, ist für uns nicht das interessante Zielobjekt.“
Dann haben die privaten Kopierer ja Glück gehabt, oder?
Kein Grund für die GVU aufzugeben. Selbst wenn sie die ermittelten Piraten nicht von ihren PCs wegzerren darf. „Wir schauen: Wer ist Rechteinhaber eines Werkes? Da können wir sagen, dass der Film XY einem unserer Mitglieder gehört und wir treten dann gewissermaßen als Vertreter dieses Geschädigten auf“, erklärt Jochen Tielke.
Und kommen mit Schadensersatzklagen. Aber wie war das mit der „Jagd nach den grossen Fischen“?
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: Musikindustrie: Sterben und Überleben
: Musikindustrie: Sterben und Überleben „Musikindustrie: Sterben und Überleben“ heisst ein interessanter Artikel aus der Wirtschaftswoche vom 21.9.2004.
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: Workshop: DRM und Alternative Kompensationssysteme
: Workshop: DRM und Alternative Kompensationssysteme Im Rahmen der 20. Jahrestagung des Forum InformatikerInnen für Frieden und Gesellschaftliche Verantwortung (FifF e.V. ) vom 30.9.–3.10. in Berlin finden einige spannende Workshops statt, die wir hier gerne vorstellen.
Andreas Bogk, Chaos Computer Club, Berlin
Volker Grassmuck, Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik, HU BerlinZeit: Sa, 14:30–18:00, Raum: RUD 26, 1’306
Kurzfassung:
Digitales Restriktions-Management (DRM) ist Technologie zur Durchsetzung der Nutzungslizenzen für Inhalte auf den Geräten der Nutzer. Glaubt man der DRM-Branche, so mangelt es ihr nur noch an zwei Punkten: Standardisierung und Akzeptanz. Hört man dagegen auf die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen derselben Unternehmen, so erfährt man, DRM sei dumm, nutzlos und zum Scheitern verurteilt. Doch bevor sich diese Erkenntnis – wie zwanzig Jahre zuvor in der Software-Branche – durchsetzt, wird die DRM-Vision weiter Schaden anrichten für Datenschutz, Zugänglichkeit von Information, Schrankenfreiheiten, Langzeitbewahrung, Wettbewerb und Innovation.
Die digitale Konterrevolution von DRM, Gesetzesverschärfungen und Massenkriminalisierung hat eine Debatte über Alternativen ausgelöst. Im Kern schlägt sie vor, das bewährte System der pauschalvergüteten Privatkopierfreiheit auf das Internet zu übertragen. Dieser gelungene Ausgleich zwischen Freiheit der Nutzer und Entlohnung der Urheber wurde unter der Devise eingeführt: „Vergüten was man nicht schützen kann.“ Wenn mit DRM Inhalte nicht zu schützen und Filesharing-Netze nicht zu verbieten sind, dann muß es auch im Internet heißen: Vergütung ohne Kontrolle.
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: OpenOffice.org Dateiformat für die EU?
: OpenOffice.org Dateiformat für die EU? Golem.de berichtet, dass die EU womöglich das OpenOffice.org-Dateiformat, dessen Grundlage XML ist, als ISO-Standard in der ganzen Europäischen Union nutzen will. Dabei bezieht sich Golem auf das Weblog von Tim Bray „ongoing“, seinerseits „Technology Director“ bei Sun Microsystems.
Dies wäre natürlich ein grosser Erfolg für Offene Standards und wegweisend für die Zukunft.
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: Spannendes zu Bertelsmann
: Spannendes zu Bertelsmann Die Süddeutsche Zeitung bringt heute ein ausführliches Interview und wohl einen halbseitigen Abdruck eines Buches von Frank Böckelmann und Hersch Fischler namens „Bertelsmann. Hinter der Fassade des Medienimperiums“. Bertelsmann, nicht ganz unbedeutend, einerseits als Medienkonzern, andererseits auch als politischer Player, wird darin kritisch untersucht.
Hersch Fischler dazu:
Ich habe mich immer für das interessiert, was sozusagen im toten Winkel der öffentlichen Wahrnehmung stattfindet. Unerwarteter Weise ist Bertelsmann, trotz seiner Publizität in allen Medien, eine unbekannte deutsche und europäische Großmacht. Und zwar als Medienkonzern und als politische Großmacht.
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: Keine Zukunft für Phonoline
: Keine Zukunft für Phonoline Die Musikplattform Phonoline ist am Ende. Was viele schon beim Start vermutet hatten, bestätigt sich nun: Die Plattform hat keine Zukunft. Wer hätte das gedacht? Damit ist das Prestigeobjekt des Phonoverbandes grandios gescheitert und soll unter der T‑Online Plattform Musikload neu auferstehen.
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: Free Culture Präsentation
: Free Culture Präsentation Hier findet sich eine Flash-Präsentation von Lawrence Lessig´s Vortrag zu „Free Culture“ auf der O.Reilly Open Source Conference im vergangenen Juli. (Die Flash-Datei ist 8,4MB gross).
Die dazugehörige MP3-Datei ist ca. 30min lang und findet sich hier. Und das Transcript der Rede ist hier.
Natürlich alles steht alles unter den Creative Commons.
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: Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Parlaments über Softwarepatente
: Jahrestag der Entscheidung des Europäischen Parlaments über Softwarepatente Heute vor genau einem Jahr am 24. 9. 2003 fand in Brüssel die legendäre Abstimmung des Europaparlaments zur Softwarepatente-Direktive statt, in der das Parlament eine stark eingeschränkte Einführung von Softwarepatenten beschloss und den Rahmen genau festlegte. Bleibt zu hoffen, dass das neu gewählte Parlament in diesem Herbst, bzw. Winter wiederum eine vergleichsweise weise Entscheidung gelingt.