2004
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: Internet-Kampagne von Firma für mehr Umweltschutz in USA
: Internet-Kampagne von Firma für mehr Umweltschutz in USA Patagonia, ein US-amerikanischer Outdoor-Bedarf Grosshändler, hat als Unternehmen eine Internet-Kampagne zu den US-Wahlen online gestellt, indem potentielle Wähler auf Umweltprobleme und ‑gefahren aufmerksam gemacht werden und sich als Wähler registrieren können. Wired berichtet in einem längeren Artikel namens „Retailer Gets Out of the green votes“ über das Unternehmen und die etwas ungewöhnliche Kampagne, anscheinend spendet Patagonia seit seiner Gründung jährlich 1% des Gewinns oder Umsatzes an die Umweltbewegung.
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: Herald Tribune Spezial zu Digitaler Musik
: Herald Tribune Spezial zu Digitaler Musik The International Herald Tribune hat heute einen ganzen Sonderteil zum Thema „Musik im Netz“, der sehr IFPI-Lobby geprägt ist. Hier gibts mal eine Auflistung der Artikel mit Links:
Major music labels fight back in Europe , Digital music protection improves, but it’s still not perfect , ‚Monopolies’ slowing online music in Europe , Band of online music pirates numbers in the millions ,
Innovations push Japan toward online music , Sony plans to allow MP3 format on Walkman . -
: eMusic – Zur Abwechslung mal eine interessante Musik Bezahlplatform
: eMusic – Zur Abwechslung mal eine interessante Musik Bezahlplatform Golem berichtet über den Relaunch des US-amerikanischen Musikportals eMusic. eMusic ist einer der wenigen interessanten Bezahlplattformen für Musik im Internet. Wie bei finetunes werden konsequent Offene Standards verwendet, während finetunes Ogg Vorbis nutzt, liefert eMusic MP3s mit 192 kb/s und zwar ohne DRM, die auch überall lauffähig sind.
Auch die Preisgestaltung ist sehr interessant und im Gegensatz zu den üblichen „99 Cent / Song“ schon recht innovativ: Bezahlt wird im Abo – 40 Songs kosten beispielsweise $ 9,99. Im Angebot sollen 500.000 Stücke sein, darunter mehr als 1200 Indie-Labels. Wieso kommt denn hier in Deutschland niemand auf den Gedanken, ein solches Portal mit Offenen Standards und einem ähnlichen Preismodell aufzubauen?
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: Sicher Telefonieren – Kampagne
: Sicher Telefonieren – Kampagne Die Grüne Jugend Berlin hat eine kleine Internetkampagne zum Thema Inverssuche gestartet. Die Inverssuche ist der neueste „Service“ der Telekom-Auskunft. Nun können anhand der Telefonnummer personenbezogene Daten wie Adresse, Name und weiteres abgefragt werden. Unter der Domain www.sicher-telefonieren.net gibt es in Magenta-Farben Informationen, wie man sich bei der Inverssuche abmelden kann, damit die eigene Privatsphäre gesichert bleibt:
Es gibt zwei Möglichkeiten, bei diesem lustigen „Telefonbuch-rückwürts“-Spiel nicht mitzuspielen:
Du kannst deine Nummer unterdrücken lassen, sodass sie nicht mitgesendet wird und der/die Angerufene sie nicht auf dem Display sieht.
ODER
Du rufst bei der Telekom an und lässt deine Daten für die Inverssuche sperren. Dafür hat die Telekom eine Servicenummer eingerichtet:
01375 / 10 33 00 (0,12EUR/Verbindung)
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: Zypries rudert zurück
: Zypries rudert zurück Brigitte Zypries wurde mal wieder vollkommen falsch verstanden, zumindest rudert das Bundesjustizministerium zurück und möchte nicht falsch verstanden sein. Alfred Krüger schreibt darüber für Telepolis mit der Überschrift „Sollen Kazaa-Nutzer in den Knast“ und Stefan Krempl hat schon gestern für den Heise-Ticker die Computerbild-Meldung auseinander genommen: „Justizministerium: Keine 3 Jahre Haft für Tauschbörsen-Nutzer geplant“.
Darin wird auch Till Kreutzer von IfrOSS zitiert, der auf die Probleme mit „offensichtlich oder nicht offensichtlich rechtswidrigen Quellen“ und anderen Formulierungen in Gesetzestexten hinweist, die selbst Frau Zypries gerade leicht verwirren:
„Der beste Ausweg aus dem Schlamassel bestehe darin, die geplante Einschränkung der Privatkopie wegzulassen. Ein weiterer Vorschlag Kreutzers: „Man könnte auch die strafrechtliche Verfolgung auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen beschränken.“
Dem bleibt nichts hinzuzufügen.
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: Zypries: Bis zu 3 Jahre Haft für Filesharing?
: Zypries: Bis zu 3 Jahre Haft für Filesharing? Die Computerbild bringt am kommenden Montag in ihrer neuen Ausgabe ein Interview mit Brigitte Zypries, in der sie Stellung zum Thema Filesharing nimmt. Dies berichtet Computerbild mit Auszügen aus dem Interview über den OTS-Ticker.
Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken (etwa Musik, Kinofilme) aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
Für privates. unkommerzielles Tauschen von Musik oder für kommerzielles Kopieren?
Mit der Neufassung wolle man nicht „die Schulhöfe kriminalisieren“, betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). „Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor“, erklärte die Ministerin gegenüber dem Magazin. „Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht. Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadensersatzansprüchen rechnen.“
Nun mal langsam. Was ist denn bitte schön eine illegale Tauschbörse? Kazaa, eDonkey & Co. können dmait schlecht gemeint sein, denn selbst in den USA sind diese (noch) legal. Ausserdem geht das einzelne herunterladen vom neuen Robbie Williams-Song komplett an der Realität vorbei. Was ist denn bitte schön mit vielen Downloads aus legalen Tauschbörsen? Und was mache ich, wenn ich als rechtsschaffender Bürger zukünftig von lauter Kriminellen jungen Menschen umgeben bin? Muss ich dann den Kontakt zu diesen Menschen beenden, um nicht Teil einer Kriminellen vereinigung zu sein? Ist Filesharing dann zukünftig Organisierte Kriminalität? Und selbst Einzeldownloader des neuen Robbie Williams-Song dürften damit zukünftig den Repressionen der Musikindustrie ausgesetzt sein, was auch zur Überlastung der Justiz führen wird. Wofür? Für das unkommerzielle Tauschen von Musik zu privaten Zwecken?
Aber was sagte Brigitte nochmal am Anfang: „Wir wollen keine Kriminalisierung der Schulhöfe“.
Und die Jugend will anscheinend Musik interkulturell und zu nichtkommerziellen und privaten Zwecken tauschen, erleben, mixen, rippen und teilen. Und wird in die Kriminalität gedrängt.
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: Nächste Windows-Version mit eingebautem Kopierschutz für Musik
: Nächste Windows-Version mit eingebautem Kopierschutz für Musik Microsoft verhandelt mit der Musikindustrie über die direkte Einbettung von Kopierschutzsystemen in die nächste Windows-Version. Dabei handelt es sich wol um das schon länger vermutete DRM-System, welches mit TCPA geschützt werden soll. de.internet.com berichtet aktuell darüber:
Die Musikindustrie hatte sich mit der Einführung immer umfassenderer Kopierschutztechnologien bei zahlreichen Nutzern unbeliebt gemacht. So ist bereits ein großer Teil der von Major Labels veröffentlichten Musik durch die Restriktionen nicht auf den immer beliebter werdenden portablen Playern nutzbar. Die Schutzfunktionen sollen daher zukünftig von den DRM-Systemen des Betriebssystems übernommen werden, was eine flexiblere Gestaltung der Nutzungsrechte ermöglichen würde.
Das gute daran ist:
In der Linux-Community wird die Musikindustrie hingegen kaum eine Chance haben, ihre Kopierschutztechnologien zu verankern.
Damit dürfte der Run auf Linux spätestens mit der nächsten Windows-Version einsetzen, wenn die Nutzer kapieren, dass ihre ganze Musik nicht mehr abgespielt wird. Denn es gibt eine Alternative…
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: Viele Fotos von der Freifunk Summer Convention
: Viele Fotos von der Freifunk Summer Convention Hier gibt es ganz viele Fotogalerien von der Freifunk Summer Convention, die vergangene Woche im dänischen Djursland zu Ende ging. Mehr als 200 Teilnehmer aus 32 Staaten kamen zusammen, um über Wireless-Lan und Open Spectrum zu diskutieren, sich auszutauschen, Antennen zu bauen und zu networken. Mehr als 1400 Fotos und 18h Film sollen so mindestens zusammen gekommen sein, die noch alle auf Nachbearbeitung warten.
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: Open Spectrum International vorgestellt
: Open Spectrum International vorgestellt Auf der Freifunk Summer Convention in Djursland/Dänemark wurde die neue Initiative „Open Spectrum International“ vorgestellt. OSI wird gefördert vom OSI (in diesem Fall dem Open Society Institute von George Soros), hat seinen Sitz in Prag und die Ziele sind u.a.:
Open Spectrum has grown into a „free speech“ movement for the era of media convergence. However, outside the United States, it is still not well known. More and more countries accept Wi-Fi without requiring end-user licenses. But a deeper reconsideration of the role of licensing in wireless communications has barely begun.
OSInt hopes to promote international awareness of Open Spectrum as a practical and desirable option, especially in emerging democracies and less-developed countries. Gathering and translating the best of the OS literature, participating in foreign regulators’ public consultations, organizing workshops and conferences, developing this website as a resource, and working with transnational policymaking institutions – these are our initial plans.
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: Schröder trifft Ifpi
: Schröder trifft Ifpi Die NeueMusikZeitung hat eine komplette Pressemitteilung des deutschen Phonoverbandes gedruckt, in der Gerd Gebhardt über ein Treffen mit unserem Bundeskanzler am heutigen Tage jubelt:
Gerd Gebhardt fasst das Gespräch zusammen: „Wir haben die Gelegenheit genutzt, dem Bundeskanzler unsere Sicht der Urheberrechtsgesetznovelle zu erläutern. Wir sind dem Bundeskanzler dankbar, dass er sich für das Recht von Kreativen und Produzenten ausgesprochen hat, ihre Leistungen zu schützen. Einem Anspruch auf die Privatkopie erteilte er eine deutliche Absage. Er sicherte seine Unterstützung für die notwendige Überzeugungsarbeit gegenüber dem Koalitionspartner zu.
Kein Recht auf Privatkopie mit unserem Bundeskanzler? Und wie wird wohl die „notwendige Überzeugungsarbeit“ gegenüber den Grünen ablaufen?
Mittlerweile gibt es bei Yahoo Nachrichten auch eine AP-Meldung dazu:
Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Bedeutung des Urheberrechts für junge Künstler betont. Es gehe darum, eine Balance zwischen den Interessen der Künstler, der Unternehmen und der Verbraucher zu schaffen, sagte Schröder am Dienstag in Berlin bei einem Besuch der deutschen Zentrale des Musikkonzerns Universal.
Gut, fangen wir doch mal mit der Balance an und reformieren erstmal auf europäischer Ebene die European Copyright Directive, auf der der ganze Mist wie Umgehung von Kopierschutzmassnahmen sind verboten, gewachsen ist. Hier fehlt nämlich tatsächlich die Balance zwischen den Interessen der Künstler, Unternehmen und den Verbrauchern. Aber wird´s der „Genosse der Bosse“ lösen?
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: Debian – Release Party in Berlin
: Debian – Release Party in Berlin Das Debian-Projekt wird voraussichtlich am 15. September die Version 3.1 (Sarge) ihrer Linux-Distribution freigegeben. Aus diesem Anlaß veranstalten der Individual Network Berlin e.V. (IN-Berlin) und die Berliner Linux User Group (BeLUG) am Mittwoch, dem 15. September 2004 ab 18:00 die 3. Berliner Debian Release Party in den Räumen des IN-Berlin, Lehrter Str. 53 in Berlin Mitte.
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: Stellungnahme gegen Vorratsdatenspeicherung
: Stellungnahme gegen Vorratsdatenspeicherung Privacy International und die europäische Initiative EDRi – European Digital Rights, in der u.a. auch der Chaos Computer Club und das Netzwerk Neue Medien Mitglied sind, hat eine Stellungnahme gegen eine geplante Vorratsdatenspeicherung zwischen 12 und 36 Monaten auf europäischer Ebene veröffentlicht, die hier von Organisationen unterzeichnet werden kann. Derzeitiger Stand sind 40 Organisationen.
Eine Vorratsdatenspeicherung sammelt alle Kommunikationsdaten, die innerhalb von geplanten 12 bis 36 Monaten so anfallen. Mit wem kommuniziere ich, welche Webseiten besuche ich, mit wem chatte ich, wer schickt mir mails… Klar, dass das definitiv keine Daten sind, die bei einem Provider für den Zeitraum von 12 bis 36 Monaten liegen sollten. Hier wird klar die Unschuldsvermutung der europäischen Bürgern dem sog. „War on Terrorism“ geopfert.
Die Überschrift der Stellungnahme heisst dann auch:
Invasive, Illusory, Illegal, and Illegitimate: Privacy International and EDRi Response to the Consultation on a Framework Decision on Data Retention
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: Neue Studie zu „Linux auf dem Desktop“
: Neue Studie zu „Linux auf dem Desktop“ Die britische „Butler-Group“, ein Marktforschungsunternehmen, hat eine Studie namens „Linux in the Enterprise – A Viable Alternative for Server and Desktop Operating Systems?“ herausgebracht.
Was dabei u.a. herauskommt, ist u.a.: „Linux ist jetzt schon in vielen Fällen ein würdiger Konkurrent von Microsoft, wer von Unix woanders hin will, sollte Linux nutzen, Linux auf dem Desktop wird in den nächsten zwei Jahren durchstarten“…
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: Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…
: Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck… Hier jetzt noch die Reaktion von Volker Grassmuck (Privatkopie.net) auf die „7 Thesen“ von Phonoverbands-Chef Gerhard Gebhard:
G: (Gerhard Gebhard)
V: (Volker Grassmuck)G:1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine „Kulturflatrate“ wäre eine Enteignung der Rechteinhaber
V:1. Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine „Enteignung“, so wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz für Tonträger oder das Kabelweitersendungsrecht es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker – oder bislang doch wohl eher Musikfirmen – weiter darüber entscheiden, wie ihre Musik genutzt wird, nur eben nicht schrankenlos. Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu Verbrauchern machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch ja gerade nicht verbraucht.
G:2. Für die Umsetzung einer „Kulturflatrate“ im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt – kaum durchsetzbar.
V:2. Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig. Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass es keine Interessenidentität von Künstlern und Medienunternehmen gibt, wird klar wenn die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber von den Verwertern bis aufs Letzte bekämpft wird, wenn BMG 80 % seiner Künstlerverträge kündigt, wenn die Majors in den verbliebenen Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandizing von den Künstlern beanspruchen und wenn sie von den Urhebern das Doppelte aus den Pauschalvergütungen fordern. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich lanwierige Diskussionsprozesse. Ein technischer Quick-Fix, unlilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.
G:3. Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.
V:3. Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM, das nicht verhindert, dass Stücke in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie die jüngsten
Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen wird also weitergehen. Ihre Industrie, Herr Gebhardt, kann also weiter auf die untaugliche aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie und Terror setzen oder sie kann beides sein lassen und für legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren Onlinedienst als 100 Millionen, die selbstorganisiert und ‑bezahlt Musik
vertreiben, kann es gar nicht geben. Was fehlt, ist die Zulässigkeit und die Vergütung.G:4. Eine „Kulturflatrate“ ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.
V:4. Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich der Effekt abfedern. Ein System, bei dem jeder exakt das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist vorstellbar. Doch um welchen Preis? Datensammelei ungekannten Ausmasses, Kontrollverlust über Endgeräte, Beschränkung von technologischer Innovation und Wettbewerb. Warum sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter technischen
Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale einer offenen Wisseninfrastruktur mit in die Waagschale, sieht die Gerechtigkeitsbalance ganz anders aus.G:5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard-Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.
V:5. Fishers Modell ist eines von mehreren vorgeschlagenen. Dafür stand ihm mit dem US-Copyright Office eine Behörde Pate. In Kontinentaleuropa wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegend. Die Electronic Frontier Foundation hat den Rechteinhabern vorgeschlagen, sich freiwillig zusammenzuschließen, um ihre Rechte kollektiv wahrzunehmen. Fisher schlägt nicht Marktforschung, sondern Messung von Downloads und Nutzungen vor. Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel, die im Radio gespielt werden, wäre beseitigt. Überläßt man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit unter die Räder. Selbstverständlich
wird es ohne eine Sicherung der öffentlichen Interessen, ohne „Bürokraten“ nicht gehen.G:6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?
V:6. Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele des zweiten Korbs. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt, es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen, es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten, Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate ausgehandelt werden.
G:7. „Tauschbörsen“ im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.
V:7. Auf dem sinkenden Schiff, umgeben von lauter „Piraten“ wähnen Sie sich also in einen „Kampf mit allen Mitteln“. Mit den positiven Wirkungen meinen Sie vermutlich den Anstieg der CD-Absätze in UK und USA und den rasanten Zuwachs des Online-Musikmarkts in Deutschland um 25 Prozent pro Woche. Interessanterweise steigen gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner. Das wirft in der Tat ein interessantes Licht auf Ihre Behauptung, Brennen und Tauschen seien schuld an den vorangegangenen Einbußen. Wenn Sie die Kriegsfantasien vom „Kampf mit allen Mitteln“ gegen Ihre Kunden, bei dem nur Verlierer geben kann, aufgeben und sich stattdessen in einen sachlichen Dialog mit ihnen begeben, werden Sie feststellen, dass eine Kulturflatrate für alle eine faire Sache ist.
V:Fazit
Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass – wie bisher auch – für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt – wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.… oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz.
Sie sehen, Herr Gebhardt, auf alle Fragen gibt es Antworten. Das Wichtigste ist, dass das Gespräch über Alternativen zu digitalem Stacheldraht und Kriminalisierung begonnen hat. -
: Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate
: Antwort auf Gerd Gebhardt wegen Musikflatrate Fairsharing hat Gegenthesen zu Gerd Gebhardts „Antithesen“ (Ich berichtete) aufgestellt und Spiegel hat das ganze veröffentlicht: „Antwort auf Phonoverband – Sieben Thesen zerlegt.“.
Tonspion hat dankenswerterweise die ganzen Thesen übersichtlich gegeneinandergestellt und endet mit dem Fazit:
Die öffentliche Auseinandersetzung verschafft einen Einblick in die Argumente beider Interessensvertreter. Zur Zeit scheinen alle Beteiligte – vor allen Dingen auch die Konsumenten – mit der Situation unzufrieden, und allein dieser Umstand rechtfertig es mit Sicherheit, über neue Systeme wie beispielsweise eine Musikflatrate nachzudenken.
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: Post von den „Piraten-Jägern“
: Post von den „Piraten-Jägern“ Spiegel bringt einen Artikel über die „Jäger der Internet-Piraten“. Das soll eine Firma namens BayTSP sein, die in den USA sitzt, das Internet nach Dateien durchsucht und Warnmails verschickt. Das sind diese Mails, die man bekommt, auch wenn man kein Filesharing macht, wo einem dann eine IP-Nummer präsentiert wird, über die man irgendein Filesharing-Netzwerk genutzt haben soll. Und verbunden mit der Warnung, dass man schnell aussteigen soll (und natürlich alles Urheberrechtliche geschützte sofort beseitigen soll. Das ganze sieht dann so aus, zumindest wurde diese Mail an einen Freund verschickt, bei dem laut Mail ein Film auf seinem Server liegen sollte:
Notice Date:8 Sep 2004 23:17:58 GMT
Dear Sir or Madam:
BayTSP, Inc. („BayTSP“) swears under penalty of perjury that Paramount
Pictures Corporation („Paramount“) has authorized BayTSP to act as its
non-exclusive agent for copyright infringement notification. BayTSP’s search
of the protocol listed below has detected infringements of Paramount’s
copyright interests on your IP addresses as detailed in the attached report.BayTSP has reasonable good faith belief that use of the material in the
manner complained of in the attached report is not authorized by Paramount,
its agents, or the law. The information provided herein is accurate to the
best of our knowledge. Therefore, this letter is an official notification to
effect removal of the detected infringement listed in the attached report.
The Berne Convention for the Protection of Literary and Artistic Works, the
Universal Copyright Convention, as well as bilateral treaties with other
countries allow for protection of client’s copyrighted work even beyond U.S.
borders. The attached documentation specifies the exact location of the
infringement.We hereby request that you immediately remove or block access to the
infringing material, as specified in the copyright laws, and insure the user
refrains from using or sharing with others Paramount’s materials in the
future (see, 17 U.S.C. §512).Further, we believe that the entire Internet community benefits when these
matters are resolved cooperatively. We urge you to take immediate action to
stop this infringing activity and inform us of the results of your actions.
We appreciate your efforts toward this common goal.Please send us a prompt response indicating the actions you have taken to
resolve this matter. Please reference the Notice ID number above in your
response.Nothing in this letter shall serve as a waiver of any rights or remedies of
Paramount with respect to the alleged infringement, all of which are
expressly reserved. Should you need to contact me, I may be reached at the
following address:Mark Ishikawa
Chief Executive Officer
BayTSP, Inc.
PO Box 1314
Los Gatos, CA 95031v: 408–341‑2300
f: 408–341‑2399
paramount-picture@copyright-compliance.com*pgp public key is available on the key server at ldap://keyserver.pgp.com
Note: The information transmitted in this Notice is intended only for the
person or entity to which it is addressed and may contain confidential and/or
privileged material. Any review, reproduction, retransmission, dissemination
or other use of, or taking of any action in reliance upon, this information
by persons or entities other than the intended recipient is prohibited. If
you received this in error, please contact the sender and delete the material
from all computers.This infringement notice contains an XML tag that can be used to automate the
processing of this data. If you would like more information on how to use
this tag please contact BayTSP.Der Film lag natürlich nciht auf seinem Server, wieso sollte der auch „Rat Race“ online stellen… Ist das jetzt Spam, kann man die deswegen dran kriegen? Oder üble Nachrede? Was passiert mit den Daten Unschuldiger, die nichts getan hatten, aber Opfer von automatisierten Scripts wurden, die sie nun beschuldigen?
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: Eckpunkte zum neuen Urheberrecht
: Eckpunkte zum neuen Urheberrecht Gestern wurde im Bundesjustizministerium in Berlin ein Eckpunktepapier zum „2. Korb“ der Urheberrechtsnovellierung vorgestellt. Beim Pressehintergrundgespräch mit Justizministerin Brigitte Zypries gabs kleine Croissants und Kaffee, dazu eine gute Stunde Unterhaltung. Die Lobbyisten der Gerätesteller (Bitkom & Co) waren ebenso da, wie die Film- und Musiklobbyisten und auch wir hatten einige Fragen. Meine Frage war ja, was ich denn als Konsument machen könnte, um an die neue Madonna-CD zu kommen. Also schilderte ich meine Erlebnisse mit Kopierschutz und kommerziellen Angeboten. Auf den Hinweis, dass ich die kopiergeschützten CDs nicht in meinem Computer abspielen könnte, ich also keine kopiergeschützten kaufen würde (Was will ich denn sonst damit), aber trotzdem vielleicht Madonna hören wollen würde, erklärte mir Frau Zypris, ich könne mir ja einen CD-Player kaufen. Aber was will ich mit einem CD-Player, wenn ich gute Boxen an meinem PC habe? Als ich dann meinte, dass ich als Linux-Nutzer keine kommerziellen Shops aufsuchen könnte, weil für Linux die DRM-Software jeweils nciht angeboten würde, meinte sie, dass ich mir das doch dnn selber programmieren könnte, worauf ich sie hinweisen musste, dass das wegen der Urheberrechtsgesetzgebung leider unter Strafe stehen würde. Helfen konnte mir da keiner vom BMJ und ich wurde an die Wirtschaft verwiesen.
(Hallo Wirtschaft, eventuell will ich mir das nächste Madonna-Album anhören, ich mag aber keinen Kopierschutz und ich habe Linux – tut was. Übrigens mag ich auch keine verkrüppelte DRM-Dateien, die keinen offenen Standards entsprechen.)Der Ablauf zum „2. Korb“-Verfahren sieht nun so aus, dass nächste Woche der Referentenentwurf erstmal ins Kabinett soll und dann durch die Ministerien zirkuliert. Das Justizministerium will seine Gesprächsreihe „Geistiges Eigentum im Gespräch“ in München im Dezember fortsetzen und dann auch die parlamentarische Debatte eröffnen. Beschlossen werden soll vor „Zweites Halbjahr 2005“ nichts und dann steht auch schon der „3. Korb“ an, vermutlich ist damit die Umsetzung der umstrittenen „IP Enforcement Directive“ gemeint, die das Europäische Parlament im Frühjahr beschlossen hat.
Das vorgestellte Ecpunktepapier enthielt erwartungsgemäss keine positiven Überraschungen, bis auf die Tatsache, dass auf ein Auskunftsrecht verzichtet wurde, was Rechteinhabern erlauben würde, ohne die Hürde „Staatsanwalt“ direkt an die Daten von Filesharing-Nutzern heran zu kommen. Das wäre unverhältnismässig, man wolle auch keine „Kriminalisierung der Schulhöfe“ – ganz meine Meinung. Wir werden Frau Zypris nochmal bei der Umsetzung der „IP Enorcement-Richtlinie“ daran erinnern. Dieselbe Kritik hatten wir schon bei der Verabschiedung vorgetragen, die genau das enthält.
Das Recht auf Privatkopie bleibt erhalten, aber nur auf dem Papier. Wenn Kopierschutz dabei ist, gibts keine Privatkopie. Das konnte natürlich nicht ohne Kritik bleiben, denn nur ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie stärkt Verbraucherrechte und muss nicht unbedingt schlecht für die Wirtschaft sein. Zufriedene Kunden gleich zahlende Kunden. Und unzufriedene Kunden weichen gerne in die komfortablen und leicht zu bedienenden Filesharing-Börsen aus. Was zu dem Thema im Eckpunktepapier drinne steht, ist umstritten, Frau Zypries und ihr Ministerialdirigent waren sich darüber bei der Pressekonferenz auch nicht ganz einig. Hier wird man mal schauen müssen, wie der genaue Wortlaut des Referentenentwurfs sein wird.Im übrigen fordert die CDU-Fraktion in Person des Abgeordneten Krings genau das Gegenteil von uns. Nämlich ein Auskunftsrecht und gar kein Recht auf Privatkopie. Zum Glück sind die nicht an der Macht, wenngleich durch den Bundesrat leider nicht unbeteiligt.
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: Anhörung zu Jugendschutz im Internet
: Anhörung zu Jugendschutz im Internet Heute war ich als Sachverständiger bei einer Anhörung zum Thema „Jugendschutz im Internet“ im Berliner Abgeordnetenhaus geladen. Vorausgegangen ist ein Antrag der CDU-Fraktion, die Filter in allen Schulen und Jugendeinrichtungen installiert haben wollen. Meine Aufgabe war es, dem etwas Kritik entgegen zu setzen.
Die Anhörung war schon etwas bizarr, einer der anderen Sachverständiger, eingeladen von der CDU, schien ein Marketing-Mensch der Firma „Time for Kids“ zu sein, der das ganze als Unternehmenspräsentation nutzte, so richtig mit Beamer, Preisen („Alles ganz billig und im Cent-Bereich für jeden einzelnen Schüler…“)… Eigentlich hatte ich von einer Anhörung was anderes erwartet, aber scheint nunmal die Regel zu sein. Zum Glück hat die CDU aber keine Mehrheit in Berlin. Das gleiche gilt für die FDP, hier sass ein ziemlich alt aussehender Abgeordnete da, faselte meiner Meinung nach leicht wirres Zeug über „Medienkompetenz fördern“ und sein einziges Interesse bestand darin, dass Schüler auch im Umgang und Respekt mit Geistigem Eigentum geschult werden müssen. Ausserdem sei das ja alles kriminell mit dem Musik herunterladen und man könne froh sein, dass in den Schulen keine Razzien geben würde, bei all dem geklauten Material auf den Festplatten. Der Mann war auch recht verwirrt, als ich ihm die Frage stellte, was er mit „Geistigem Eigentum“ und Gefahren für Schüler meinen würde, ob darunter auch mögliche Softwarepatentvergehen von 16 Jährigen Programmierern fallen würden. Ausserdem musste ich ständig erklären, dass man für das nichtkommerzielle herunterladen von MP3s in Deutschland noch nicht in den Knast kommt. Das glaubte mir dort aber keiner.
Am bizzarsten war allerdings die Diskussion, worüber man eigentlich redet, da jeder einfach so mit dem Wort Medienkompetenz rumwarf. Meine These war ja, dass alle wohl Informationskompetenz meinen würden und dass Medienkompetenz eher das kreative Auseinandersetzen mit Technik meint, was durch Programmieren, Webseitenerstellen oder Filter umgehen ausgedrückt wird.
Mein vorbereitetes Papier gibts übrigens hier. Da ich aber dann doch die freie Rede genutzt habe, gibts hier jetzt mit einem Monat Verspätung das Redeprotokoll der Sitzung.
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: Bundesdatenschützer: „Wir sind heute wichtiger denn je“
: Bundesdatenschützer: „Wir sind heute wichtiger denn je“ Der Tagesspiegel hat unseren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar interviewed. In dem Interview „Wir sind heute wichtiger denn je“ geht es um die Aufgaben und Arbeitsweise der Datenschutzbeauftragten, sowie konkret am Objekt die Hartz4-Fragebögen. Gleichzeitig gibt es im gleichen Tagesspiegel Unter dem Leitthema „So verteidigen Sie Ihre Privatsphäre“ um Daten, die wir jeden Tag mit verschiedenen Kommunikationsarten hinterlassen.
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: Das Musikimperium schlägt zurück
: Das Musikimperium schlägt zurück Gerd Gebhard, Präsident des deutschen Phonoverbandes, hat in einem eigenen Artikel auf Spiegel-Online den Vorschlag von Oliver Moldenhauer von der Attac AG Wissensallmende zur Einführung einer Kulturflatrate geantwortet. (Das Konzept wurde mittlerweile in „Film- und Musikflatrate“ umgenannt, um Missverständnisse auszuräumen.) Dabei stellt Gerd Gebhard sieben Antithesen auf und antwortet pauschal mit „Nein“ auf den Vorschlag.
Amüsant sind dabei viele der Antithesen, wenn das Thema nicht so ernst wäre. Z.B. die Nummer 3:
Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.
Da noch keines der legalen Musikangebote annähernd benutzer- / verbraucherfreundlich ist oder gar Offene Standards verwendet (Ausnahme: Finetunes mit OGG Vorbis - aber dort leider ganz üble Benutzerführung), werden diese Angebote auch ohne einer Film- und Musikflatrate in den nächsten zwei Jahren schliessen. Bestes Beispiel hierfür ist Phonoline, worüber ich schonmal berichtet hatte.
Das Konzept von Pauschalabgaben auf Internetzugänge zur Kompensation von Künstlern und der Legalisierung von Filesharing wurde erstmals im Mai von der Grünen Jugend im Rahmen ihrer „copy4freedom- Für eine freie Digitalkultur“ – Kampagne gefordert. Im Juni wurde auf der Wizards of OS – Konferenz die „Berliner Erklärung zu kollektive verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle“ vorgestellt, die eine Musik- und Filmflatrate fordert. Gleichzeitig präsentierte ein Netzwerk von deutschen Nichtregierungsorganisationen ein Positionspapier zum laufenden 2. Korb Urheberrechtsgesetzgebungs-Prozess namens „Kompensation ohne Kontrolle“, welches sich den Forderungen anschliesst.