Und mehr Gegenthesen, diesmal von Volker Grassmuck…

Hier jetzt noch die Reaktion von Volker Grassmuck (Privatkopie.net) auf die „7 Thesen“ von Phonoverbands-Chef Gerhard Gebhard:

G: (Gerhard Gebhard)
V: (Volker Grassmuck)

G:1. So wie niemand gegen seinen Willen gezwungen werden kann, sein Fahrrad zu verkaufen, entscheiden auch Musiker und Musikfirmen darüber, ob, von wem und zu welchen Bedingungen ihre Musik genutzt wird. Eine „Kulturflatrate“ wäre eine Enteignung der Rechteinhaber

V:1. Korrekt. Die Kulturflatrate wäre eine „Enteignung“, so wie die Privatkopierfreiheit, die Bildungsprivilegien, die Zwangslizenz für Tonträger oder das Kabelweitersendungsrecht es heute sind. Das ist also gar kein Skandal, sondern einerseits das, was das Grundgesetz mit der Gemeinwohlbindung des Eigentums vorschreibt und andererseits, was sich als pragmatische Lösung immer wieder bewährt hat. Natürlich können Musiker — oder bislang doch wohl eher Musikfirmen — weiter darüber entscheiden, wie ihre Musik genutzt wird, nur eben nicht schrankenlos. Und wer Fahrräder und Information in einen Topf wirft, will uns zu Verbrauchern machen, von etwas, das sich durch seinen Gebrauch ja gerade nicht verbraucht.

G:2. Für die Umsetzung einer „Kulturflatrate“ im Internet fehlt die Rechtsgrundlage. Künstler haben heute zum Glück ein Exklusivrecht, dessen Abschaffung langwierige Diskussionsprozesse und schließlich die Änderung aller nationalen Urheberrechtsregelungen voraussetzt – kaum durchsetzbar.

V:2. Über die Rechte der Künstler zu sprechen, wäre sehr notwendig. Die sollten dann aber selbst sprechen. Dass es keine Interessenidentität von Künstlern und Medienunternehmen gibt, wird klar wenn die rechtliche Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Urheber von den Verwertern bis aufs Letzte bekämpft wird, wenn BMG 80 % seiner Künstlerverträge kündigt, wenn die Majors in den verbliebenen Verträgen jetzt auch Einnahmen aus Konzerten und Merchandizing von den Künstlern beanspruchen und wenn sie von den Urhebern das Doppelte aus den Pauschalvergütungen fordern. Ein absolutes Exklusivrecht haben Rechteinhaber, wie gesagt, ohnehin nicht. Und, ja, die digitale Revolution erfordert selbstverständlich lanwierige Diskussionsprozesse. Ein technischer Quick-Fix, unlilateral verhängt und vom Gesetzgeber pauschal mit Sonderschutz versehen, ist auf jeden Fall nicht die Lösung.

G:3. Mit einer „Kulturflatrate“ hätten legale Onlinedienste keine Chance mehr. Mehr als 20 legale Musikangebote allein in Deutschland müssten schließen. Hier würde einer Branche die Zukunft endgültig beschnitten.

V:3. Von 20 legalen Musikangeboten in Deutschland sind 19 so schlecht, dass sie auch ohne Kulturflatrate keine Zukunft haben. Der einzige, der als Erfolg gefeiert wird, weil er aus dem Stand zwei Drittel des (Nicht-)Marktes holte, ist Apples iTunes Music Store. Es verwendet ein nominelles DRM, das nicht verhindert, dass Stücke in kürzester Zeit in Filesharing-Netzen auftauchen. Diese sind, wie die jüngsten
Gerichtsurteile zeigen, nicht zu verbieten. Das Tauschen wird also weitergehen. Ihre Industrie, Herr Gebhardt, kann also weiter auf die untaugliche aber gleichwohl schädliche und kostspielige Strategie von Technologie und Terror setzen oder sie kann beides sein lassen und für legalisiertes Filesharing Vergütung kassieren. Einen effizienteren Onlinedienst als 100 Millionen, die selbstorganisiert und -bezahlt Musik
vertreiben, kann es gar nicht geben. Was fehlt, ist die Zulässigkeit und die Vergütung.

G:4. Eine „Kulturflatrate“ ist ungerecht. Erna Müller aus Mülheim nutzt ihren Internetzugang nur, um ihrer Enkelin Nadine in Stuttgart regelmäßig Grüße zu senden. Warum soll sie jedes Jahr 60 Euro für etwas zahlen, das sie nie nutzt? Mehr als 30 Millionen Internetnutzer in Deutschland haben nie Musik aus dem Internet gesaugt. Eine pauschale Vergütung nutzt nur den heutigen Musikpiraten und bittet unbeteiligte Bürger zur Kasse.

V:4. Korrekt. Jede Pauschale bedeutet, dass einige weniger zahlen als sie nutzen, andere mehr. Das ist so bei Rundfunkgebühren, Monatskarte oder all-you-can-eat. Mit geeigneten Staffelungen läßt sich der Effekt abfedern. Ein System, bei dem jeder exakt das bezahlt, was und in welchem Umfang er es nutzt, ist vorstellbar. Doch um welchen Preis? Datensammelei ungekannten Ausmasses, Kontrollverlust über Endgeräte, Beschränkung von technologischer Innovation und Wettbewerb. Warum sollen 30 Millionen Internetnutzer, die nie Musik gesaugt haben, unter technischen
Einschränkungen leiden? Gerechtigkeit läßt sich nicht allein in Euro aufrechnen. Legt man andere Werte, wie die informationelle Selbstbestimmung und die Potentiale einer offenen Wisseninfrastruktur mit in die Waagschale, sieht die Gerechtigkeitsbalance ganz anders aus.

G:5. Zur Verteilung der pauschalen Vergütungen schlägt der Harvard-Professor Terry Fisher eine gigantische supranationale Behörde vor, die in jedem Staat über Marktforschung feststellt, was überhaupt herunter geladen wird, damit anschließend auch gerecht verteilt werden kann. Dass die Anarchie des Netzes nun ausgerechnet durch eine Superbehörde heute noch ungekannten Ausmaßes transparent werden soll, sieht eher nach einem Treppenwitz von Bürokraten als nach einer praktikablen Lösung aus.

V:5. Fishers Modell ist eines von mehreren vorgeschlagenen. Dafür stand ihm mit dem US-Copyright Office eine Behörde Pate. In Kontinentaleuropa wäre eine Verwertungsgesellschaft naheliegend. Die Electronic Frontier Foundation hat den Rechteinhabern vorgeschlagen, sich freiwillig zusammenzuschließen, um ihre Rechte kollektiv wahrzunehmen. Fisher schlägt nicht Marktforschung, sondern Messung von Downloads und Nutzungen vor. Das wäre ein ungleich präziseres Verfahren für eine Verteilung als heute. Die systematische Verzerrung zugunsten der Top-Titel, die im Radio gespielt werden, wäre beseitigt. Überläßt man der Anarchie des Marktes das Feld, kommen andere Werte als der Profit unter die Räder. Selbstverständlich
wird es ohne eine Sicherung der öffentlichen Interessen, ohne „Bürokraten“ nicht gehen.

G:6. Welche Höhe die pauschalen Vergütungen haben sollen, ist völlig offen. Im Internet ist Musik nicht das einzige urheberrechtlich geschützte Gut; Filme, Fotos, Texte und weitere Werke kommen hinzu. Sollen die auch alle pauschal vergütet werden? Welche Höhe ist dafür angemessen?

V:6. Korrekt. Alle Urheberrechtsvergütungen sind derzeit offen. Nicht nur die für den PC und die anderen Tarife, die gerade vor der Schiedsstelle liegen, sondern das ganze System, nach dem Vergütungstarife ausgehandelt werden. Das neu zu regeln, ist eines der Hauptziele des zweiten Korbs. Gleich, welches Verfahren dabei herauskommt, es wird alle betroffenen Parteien und hoffentlich auch die Nutzer einbeziehen, es wird Verhältnismäßigkeit, empirisch erhobene Nutzungsgewohnheiten, Praktikabilität und Gerechtigkeit berücksichtigen müssen und es wird schwierig werden. Nicht anders würde auch die Kulturflatrate ausgehandelt werden.

G:7. „Tauschbörsen“ im Internet enthalten fast ausschließlich illegale Musikangebote. Anstatt vorzeitig zu kapitulieren, muss der Kampf gegen Musikpiraterie im Internet mit allen rechtlichen und technischen Mitteln geführt werden. Und er ist keineswegs aussichtslos; erste positive Wirkungen sind schon eingetreten.

V:7. Auf dem sinkenden Schiff, umgeben von lauter „Piraten“ wähnen Sie sich also in einen „Kampf mit allen Mitteln“. Mit den positiven Wirkungen meinen Sie vermutlich den Anstieg der CD-Absätze in UK und USA und den rasanten Zuwachs des Online-Musikmarkts in Deutschland um 25 Prozent pro Woche. Interessanterweise steigen gleichzeitig auch die Zahlen der Filesharer und der CD- und DVD-Brenner. Das wirft in der Tat ein interessantes Licht auf Ihre Behauptung, Brennen und Tauschen seien schuld an den vorangegangenen Einbußen. Wenn Sie die Kriegsfantasien vom „Kampf mit allen Mitteln“ gegen Ihre Kunden, bei dem nur Verlierer geben kann, aufgeben und sich stattdessen in einen sachlichen Dialog mit ihnen begeben, werden Sie feststellen, dass eine Kulturflatrate für alle eine faire Sache ist.

V:Fazit
Die Zukunft des Musikgeschäfts liegt darin, dass – wie bisher auch – für Musik gezahlt wird. Wer hört, zahlt – wer nicht hört, zahlt nicht. Digitale Technologien bieten ja gerade die Möglichkeiten individueller Abrechnung, die es zu nutzen gilt. Pauschale Vergütungen sind nur da nötig, wo individuelle Abrechnungen unmöglich sind, wie z.B. bei der analogen Kopie aus dem Radio.

… oder der digitalen Kopie aus dem Filesharing-Netz.

Sie sehen, Herr Gebhardt, auf alle Fragen gibt es Antworten. Das Wichtigste ist, dass das Gespräch über Alternativen zu digitalem Stacheldraht und Kriminalisierung begonnen hat.

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