Deutsche Welle über Filesharing und Urheberrecht

Die Deutsche Welle hat auf ihrer Internetseite einen längeren Artikel zum neuen Urheberrecht und die Auswirkung auf Filesharing. Aber irgendwie passt der Titel „Jagd auf die großen Fische im Netz“ nicht zum Inhalt.

Das ganze beginnt schonmal interessant mit einer Grafik, die ich aus urheberrechtlichen Gründen leider nicht direkt einbinden, aber verlinken kann (http://www.dw-world.de/dw/image/0,1587,1341819_1,00.jpg) und wozu es folgende Bildunterschrift gibt:

Sie sehen den Alptraum der Musikindustrie: Illegaler Download

Lustigerweise sehe ich nur eine Grafikcollage, den ich mir schwer als Alptraum vorstellen kann, aber nett gemeint. Die Zielgruppen dafür gibt es sicherlich.

Im ersten Absatz gehts dann erstmal richtig zur Sache:

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte an, dass ab Mitte 2005 strafrechtlich gegen Personen vorgegangen wird, die Musik, Filme und Software auch für den privaten Gebrauch auf ihre Festplatten bannen. Bis zu drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe sind vorgesehen.

Soviel zu den grossen Fischen.

„Sie können das im ganzen engen Maße tun, soweit sie davon ausgehen, dass es nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Wenn sie das Gefühl haben, dass es rechtswidrig ist, sollten sie es besser nicht tun.“ Der Nutzer selbst soll aus dem Bauch heraus entscheiden, ob er sich im legalen Raum bewegt, oder die Musik- und Filmdatei klaut. Allerdings mit einer Einschränkung. „Es sei denn sie hat Kopierschutz.“

Hier gehts natürlich um Musik aus dem Internet laden und man versucht mit blumigen Worten den rechtlichen Unterschied zwischen einer kommerziellen Plattform und Filesharing-Börsen zu beschreiben.

Nun aber keine Angst:

„Allerdings hat man trotzdem gute Chancen unerkannt zu bleiben, da die staatlichen Fahnder im Netz, auf Grund der Unmenge der illegalen Downloads, völlig überlastet sind.“

Zum Glück gibts dafür die GVU („Gesellschaft zur Verteidigung von Urheberrechten“), eine private Söldnergruppe der Unterhaltungsindustrie.

Die sagt der Deutschen Welle über ihre Zielgruppe:

„Eine untere Grenze ist für uns immer, dass ein Geldfluss stattfindet; dass also der Anbieter solcher illegaler Ware interessiert ist mit diesem kriminellen Tun Geld zu verdienen. Der User, der mal einen Film runterlädt, ist für uns nicht das interessante Zielobjekt.“

Dann haben die privaten Kopierer ja Glück gehabt, oder?

Kein Grund für die GVU aufzugeben. Selbst wenn sie die ermittelten Piraten nicht von ihren PCs wegzerren darf. „Wir schauen: Wer ist Rechteinhaber eines Werkes? Da können wir sagen, dass der Film XY einem unserer Mitglieder gehört und wir treten dann gewissermaßen als Vertreter dieses Geschädigten auf“, erklärt Jochen Tielke.

Und kommen mit Schadensersatzklagen. Aber wie war das mit der „Jagd nach den grossen Fischen“?

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