Pressefreiheit
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: Aufklärung oder Verrat – Wer entscheidet über die Pressefreiheit?
: Aufklärung oder Verrat – Wer entscheidet über die Pressefreiheit? Am Freitag hat einer meiner Lieblings-Podcasts, hr2-Der Tag, fast eine Stunde lang ausführlich über #Landesverrat berichtet: Aufklärung oder Verrat – Wer entscheidet über die Pressefreiheit?
„Einen Abgrund von Landesverrat“ nannte Bundeskanzler Konrad Adenauer die Enthüllungen des Spiegels über den Zustand der Bundeswehr. Landesverrat sollte das sein, Journalisten wurden verhaftet – und am Ende war es das größte Desaster der Bundesregierung. Ihr Angriff auf die Pressefreiheit war gescheitert. Gestern wurde ein ähnlicher Vorgang publik. Der Generalbundesanwalt teilte den Bloggern von netzpolitik.org mit, dass gegen sie wegen Landesverrats ermittelt wird. Der Grund: Sie hatten deutsche Geheimdienstdokumente veröffentlicht, die vermuten lassen, dass „die Bundesregierung bis zum Hals im Sumpf der NSA-Bespitzelungen steckt“. So formulierte das einer der Journalisten, die der Generalbundesanwalt jetzt ins Visier genommen hat. Der gleiche Generalbundesanwalt der nicht bereit war, gegen den US-Geheimdienst zu ermitteln, weil der deutsche Behörden und Politiker ausspioniert. Was sich da auftut, könnte mal wieder ein „Abgrund an Landesverrat“ sein – über 50 Jahre nach der Spiegelaffäre.
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Leak more documents!: Meine Rede auf der heutigen Demonstration zu Pressefreiheit und Landesverrat
Leak more documents!: Meine Rede auf der heutigen Demonstration zu Pressefreiheit und Landesverrat Markus meint, ich soll meinen Redetext der heutigen Demonstration verbloggen: Bittschön, hier das Manuskript. Es gilt das gesprochene Wort. (Ich habe gelesen, das schreibt man dazu.)
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: Demo am 1. August: Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen
: Demo am 1. August: Für Grundrechte und Pressefreiheit – Gegen die Einschüchterung von netzpolitik.org und seiner Quellen Nach den Aufregungen des gestrigen Tages um die Ermittlungen gegen uns wegen Landesverrats haben sich einige unserer Freundinnen und Freunde zusammen mit uns dazu entschlossen, auf die Straße zu gehen. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Andre und Markus sind nicht nur ein Angriff auf die kritische Berichterstattung von netzpolitik.org. Sie sind ein Angriff auf die Pressefreiheit an sich und der Versuch, alle JournalistInnen und WhistleblowerInnen einzuschüchtern. Aus gutem Grund wurde das Grundrecht auf Pressefreiheit in Deutschland bisher höher bewertet als das Interesse des Staates auf Geheimhaltung.
Ermittlungen wegen Landesverrats machen freie Berichterstattung zum untragbaren Risiko für Journalistinnen und Journalisten sowie die Medien, für die sie schreiben. Das tut der Demokratie nicht gut. Denn in ihr muss die Presse ihr Recht frei und uneingeschränkt wahrnehmen können, ohne dabei eingeschüchtert zu werden.
Das gilt insbesondere in einer Zeit, in der die Massenüberwachung der Bevölkerung aus- und Grundrechte abgebaut werden, während Geheimdienste faktisch nicht kontrolliert werden.
Wir fordern die sofortige Einstellung der Ermittlungen gegen netzpolitik.org und die Quellen!
Wir fordern Pressefreiheit, den Ausbau der Grundrechte und mehr Demokratie!- Bringt selbstgemachte Schilder und Transparente mit!
- Bringt viele, viele Freundinnen und Freunde mit!
- Berichtet über die Demo und tragt die Idee weiter!
- Verbreitet den Aufruf!
Termin
Samstag, 1. August 2015
14 Uhr
Dorothea-Schlegel-Platz am S‑Bahnhof Friedrichstraße BerlinDie Route der Demo führt vom S‑Bahnhof Friedrichstraße, Dorothea-Schlegel-Platz, zum Justizministerium in der Mohrenstraße.
Unterstützung und Hilfe
Die Demonstration wird von UnterstützerInnen von netzpolitik.org zusammen mit uns organisiert.
Wer als Organisation das Anliegen unterstützen will, schreibt einfach an demo@netzpolitik.org.Wer helfen und anpacken will, schreibt auch an die Adresse. Wir haben einen VW-Bus mit großem Dachgepäckträger, aber bislang nur eine kleine Anlage. Und wir wollen laut sein! Falls jemand weiterhelfen kann.…
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: Generalbundesanwalt bestätigt Strafanzeige des Verfassungsschutzes gegen unsere Quellen
Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen stellte sich dem Rechtsausschuss, sieht bei sich aber keine Schuld in der Landesverrats-Affäre. : Generalbundesanwalt bestätigt Strafanzeige des Verfassungsschutzes gegen unsere Quellen Als wir Samstag vor einer Woche durch den Deutschlandfunk von zwei Strafanzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen unsere Quellen wegen unserer Berichterstattung erfuhren, versuchten wir erst mal dafür eine offizielle Bestätigung zu bekommen. Aber weder Verfassungsschutz noch Generalbundesanwalt wollten sich dazu öffentlich äußern, also weder bestätigen noch dementieren. Zumindest beim Generalbundesanwalt hat sich das jetzt geändert.
Auf Anfrage erklärte die Pressestelle des Generalbundesanwaltes jetzt gegenüber uns (und anderen Medien):
„Die Bundesanwaltschaft ist mit den von Ihnen geschilderten Sachverhalten befasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Inhalt und Umfang derzeit keine weiteren Einzelheiten mitteilen können.“
Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin am Telefon: „Wir sind mit den Strafanzeigen befasst.“
Der Verfassungsschutz hält sich immer noch bedeckt. Die Legal Tribune Online (LTO) berichtet jetzt auch über den Fall und hat eine mögliche Erklärung dafür gefunden: Ist ja alles geheim! Ermittlungen gegen Whistleblower? Geheimes Deutschland.
Aus Sicherheitskreisen wird allerdings zumindest ein möglicher Grund für das Schweigen mitgeteilt. Mit einer Erklärung begebe man sich in eine öffentliche Arena, wo das Gespräch über den Umgang mit einem Geheimnisverrat die Geheimhaltung an sich ad absurdum führe. Angeblich könnte die bloße Kommentierung der Vorgänge als Bestätigung der Authentizität der von netzpolitik veröffentlichten Dokumente betrachtet werden. Tatsächlich wertet netzpolitik allein die Berichte anderer Medien über eine Strafanzeige als Bestätigung der Echtheit der Dokumente. Das stelle eine Behörde wie den Verfassungsschutz wiederum vor das Problem, die Geheimhaltungsregeln einzuhalten, war zu vernehmen.
Spätestens nach der „Befassung“ des Generalbundesanwaltes mit den Strafanzeigen kann man jetzt endgültig davon sprechen, dass die von uns veröffentlichten Dokumente authentisch sind.
Und um diese Artikel geht es:
Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
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: Über Pressefreiheit und staatliche Ermittlungen: Das schreckt uns nicht ab.
: Über Pressefreiheit und staatliche Ermittlungen: Das schreckt uns nicht ab. Seit mit einem Beitrag im Deutschlandfunk ruchbar wurde, dass der Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen nicht nur eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats erstattet, sondern damit auch Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen mutmaßliche Informanten angestoßen hat, ist die Pressefreiheit wieder zum Thema geworden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz war schon häufiger Ziel unserer Berichterstattung. Wir schrieben über den Personalplan und das Konzept für eine neue Einheit des Amtes, dessen Aufgabe eine erweiterte Telekommunikations- und Internet-Auswertung sein soll.
Pressefreiheit weltweit, Mai 2015, CC BY-NC-ND 2.0, via Freedom of the Press report (pdf)
Wir haben auch Kritik dafür bekommen, dass wir Maaßens Aussagen zur Strafanzeige und zu Ermittlungen skandalisiert und als Versuch der Einschüchterung dargestellt haben und auch einen Angriff auf die Pressefreiheit und ‑vielfalt darin sehen. Uns drängten sich im Zusammenhang mit der Strafanzeige nämlich auch einige Fragen auf.
Warum wir uns als Redaktion durch Maaßens Äußerungen und die Strafanzeigen direkt betroffen sehen, hat mit dem Ziel solcher Ermittlungen zu tun. Im Kern besteht das Ziel darin, herauszufinden, wer Journalisten über vertrauliche Vorgänge informiert. Damit geraten aber nicht nur diejenigen, die versuchen, Licht in schattige Bereiche zu bringen, selbst in Gefahr, zur Zielscheibe staatlicher Überwachungsmaßmahnen zu werden, sondern eben auch deren Kontakte in den Redaktionen.
In diesem Zusammenhang werden nun häufiger die Verfassungsbeschwerden gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen von Cicero und das entsprechende Urteil des Bundesverfassunsgerichts vom 27. Februar 2007 genannt. Und ein Blick zurück auf die Cicero-Affäre und das Urteil erinnert an die Grundsätze der Pressefreiheit, die von den Richtern hervorgehoben wurden.
Betroffen war damals insbesondere der Journalist Bruno Schirra, ein nicht unumstrittener, aber weithin beachteter und selbstbewusster Fachmann für Enthüllungen. Es ging um einen geheimen Bericht des BKA über Abu Musab Al-Zarqawi, der 2006 von der US-amerikanischen „Delta Force“ mit einer gezielten Bombardierung in der Nähe von Bagdad ermordet wurde, und um den mutmaßlichen Verrat von Dienstgeheimnissen. Wer sich für mehr Details der Falls interessiert und sich einen Eindruck von dem Journalisten machen möchte, dem sei das Küchenradio-Gespräch mit Schirra empfohlen.
Die Gemeinsamkeit zu dem Cicero-Fall besteht natürlich nicht in der Durchsuchung der Redaktion, sondern in der Tatsache, dass Schirra in einem im Cicero veröffentlichten Artikel aus diesem BKA-Bericht zitiert und daraufhin Ziel von Ermittlungen wurde. Die Ermittlungen und Durchsuchungen dienten in erster Linie dem Zweck, Informanten aufzudecken. Zum Runterladen für den Leser gab es den BKA-Bericht allerdings nicht.
Grundsätzlich gilt: Schirra und allen Journalisten in Deutschland steht das Recht zu, ihre Informanten, ihre Quellen und ihre Methoden im Regelfall nicht offenbaren zu müssen. Denn wenn der Druck auf kritische Medienvertreter steigt, wird langfristig der Selbstzensur Vorschub geleistet. Wurden in der Vergangenheit Durchsuchungen von Redaktionen angeordnet, war das stets ein sehr seltener Einzelfall. Immer wurden solche Versuche von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt und kritisiert. So auch in Schirras Fall. Selbst die damals oppositionelle CDU/CSU war empört und verurteilte das Vorgehen:
Die komplette Durchsuchung der Redaktion der Zeitschrift „Cicero“ und der Privaträume eines Journalisten sind dabei ein völlig unverhältnismäßiges Mittel und müssen als ein ernst zu nehmender Eingriff in die Pressefreiheit verurteilt werden.
Juristisch betrachtet war die Anordnung der Durchsuchung der Redaktion des Cicero sowie die Beschlagnahme der Unterlagen im Ergebnis ein „verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit“. Das Recht der Journalisten auf Informantenschutz war verletzt worden, stellte das Bundesverfassungsgericht später fest. Es führte aber auch aus:
Die Pressefreiheit umfasst auch den Schutz vor dem Eindringen des Staates in die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit sowie in die Vertrauenssphäre zwischen den Medien und ihren Informanten.
Dieses Eindringen in die Vertrauenssphäre geschieht aber nicht erst mit der Durchsuchung einer Redaktion.
Nur weil es sich mehr und mehr einbürgert, dass es als normal angesehen wird, dass das Handeln der Geheimdienste undurchschaubar ist und viel zu viele Aspekte von deren Arbeit „geheim“ gestempelt wird, heißt das für die Arbeit von Journalisten mit Informanten noch lange kein devotes Duckmäusertum, jedenfalls nicht bei uns. Dass wir Informationen oder uns möglicherweise anvertraute Dokumente über das Bundesamt für Verfassungsschutz oder andere intransparente Behörden auf netzpolitik.org bringen, wird auch in Zukunft so bleiben.
Wir lassen uns natürlich nicht einschüchtern.
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: Criminal Charges From Domestic Secret Service: Federal Prosecutor Investigates our Publications, Leaks and Sources
Sitz der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe. BIld: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Voskos">Voskos</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Criminal Charges From Domestic Secret Service: Federal Prosecutor Investigates our Publications, Leaks and Sources The president of the German domestic secret service has filed criminal charges with the public prosecutor because of two of our articles. The accusation: leaking state secrets. We have learned that from a brodcast on public broadcasting radio station Deutschlandfunk on Saturday.
The investigation’s cause are the articles „mass data processing of the Internet’s content“ and „a new unit for expanding internet surveillance“ executed by the Federal Office for the Protection of the Constitution whereof we had reported with the aid of the original documents.
We have reported on this matter because we deem it necessary to start a social debate. Two years after after Snowden’s revelations, the Federal Government has no better ideas than spending more and more money and responsibilities on largely uncontrolled secret services instead of ensuring a better control of secret services and reducing the system of total surveillance.
Naturally, we uploaded the original documents relating to our article because there was still enough disk space and because it is part of our philosophy to enable our readers to inform themselves using the original source. Thus, they can scrutinise us and our reporting.
Apparently, this suffices for a twice charge for treason because it seems to be confidential when the Federal Office for the Protection of the Constitution expands the Internet’s surveillance and keeps social networks under surveillance using the dragnet principle. This affects everybody, e.g. we could be under surveillance because we have sign up for the same Facebook event as a potential terrorist. But a public debate thereon is undesired.
The charge was published the day after the Deutsche Bundestag (German parliament, translator’s note) has passed a reform of the Federal office for the Protection of the Constitution containing expanded surveillance authority for it.
The „Süddeutsche Zeitung“ (German daily newspaper, translator’s note) was reported for an article about the liaison officer and neo-Nazi „Corelli“. Firstly, this case will be only examined. The Federal Public Prosecutor domiciled by the Federal Court of Justice (German: Bundesgerichtshof, translator’s note) is the federal prosecuting authority and is subordinated to the Ministry of Justice. Normally, he investigates in cases of terrorism and espionage. The surveillance of chancellor Merkel’s cell phone was only „examined“ by him and the investigation has been shelved. Until now, he ignores the mass surveillance revealed by Snowden.
At the same time, it became known that also contacts of the Spiegel, NZZ, and the Handelsblatt(German and Swiss newspapers, translator’s note) were under surveillance. In a statement, the Handelsblatt as an affected newspaper refuses to accept the surveillance:
“The freedom of the press is a precious asset of the democracy. This includes the protection of journalistic sources which allow to report freely and critically. The surveillance of these sources by a secret service would be incongruous with the freedom of press’ constitutional protection. If there were infringements of the freedom of press, we would condemn it in the strongest terms and would take legal measures against the perpetrators and their partners in crime.”
We agree to that. These investigations are an attack on the freedom of press and an unacceptable attempt to intimidate against sources and whistleblower concerning a topic which about the public would be furthermore duped and sealed off from without Edward Snowden’s courage.
Already in the autumn of 2014, the German Federal Chancellery (German: Bundeskanzleramt, translator’s note) has threatened us with a charge which was also announced but later on abandoned. Hence, again on another way. This approach may be at least approved by the Minister of the Interior Thomas de Maizière but maybe also by the German Federal Chancellery.
It is very rare that the German Federal Public Prosecutor investigates against journalistic sources. We could not find any case since 2005. Now we shall experience the full rigour of the constitutional state. The charge is not directed straight to our reporting but we are nevertheless affected. We are mentioned and have to expect to be under surveillance and possibly to be subject to a house search.
Furthermore, we see this as an attempt to intimidate. Our present and prospective sources shall be discouraged. Additionally, we shall consider twice what about and how extensive we report. That is disgraceful for a country ranked place 12 in the ranking of the freedom of press.
We will not cease to do researches, to report, and also to publish original documents. There is still a bit disk space on our server.
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: Wider die Pressefreiheit: Journalisten im Visier der Geheimdienste
: Wider die Pressefreiheit: Journalisten im Visier der Geheimdienste Das Medienmagazin NDR-Zapp berichtete gestern über die Überwachung von Kanzleramt und Medien: Journalisten im Visier der Geheimdienste.
Dabei kam auch heraus, dass nach dem Spiegel auch das Handelsblatt Anzeige beim Generalbundesanwalt gestellt habe.
„Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut der Demokratie. Dazu zählt der Schutz journalistischer Quellen, die eine freie und kritische Berichterstattung erst möglich machen. Die Überwachung dieser Quellen durch einen Nachrichtendienst wäre mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit unvereinbar. Sollten Angriffe auf die Pressefreiheit stattgefunden haben, verurteilen wir dies auf das Schärfste und werden gegen die Täter und ihre Helfer strafrechtlich vorgehen.“
Vielleicht findet der Generalbundesanwalt ja dafür auch noch etwa Zeit, nachdem er schon konkrete Ermittlungen gegen unsere Quellen aufgenommen hat.
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: Nach zwei Tagen in deutscher Haft: Ahmed Mansour wieder frei
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr by <a href="https://www.flickr.com/photos/jareed/">jareed</a> : Nach zwei Tagen in deutscher Haft: Ahmed Mansour wieder frei Am Samstag war der ägyptisch-britische Journalist Ahmed Mansour am Flughafen Berlin Tegel festgenommen worden. Der Al-Jazeera Journalist wollte gerade nach Doha in Katar fliegen, als er von der Bundespolizei in Haft genommen wurde. Gegen Mansour läge ein ägyptischer Haftbefehl vor. Interpol habe dem Journalisten aber versichert, es gäbe keine Grundlage für eine Verhaftung außerhalb des ägyptischen Staatsgebietes.
Mansour wurde 2014 in Abwesenheit vom Kairoer Strafgericht zu einer Freiheitstrafe von 15 Jahren verurteilt, nachdem er an der Folter eines Anwalts auf den Tharir-platz im Jahr 2011 beteiligt gewesen sein soll. Journalistenverbände verurteilten die Verhaftung scharf. Sherif Mansour, Koordinator für Nahost und Nordafrika des „Committee to Protect Journalists“, verlangte gegenüber Al-Jazeera von Kairo, dass die Regierung aufhöre, Al-Jazeera Journlisten strafrechtlich zu verfolgen. Weiter sagte er, Ägypten habe eine politische Kampagne gestartet, um Al-Jazeera Journalisten strafrechtlich zu verfolgen. Sie missbrauchen das internationale System, deshalb müsse Ahmed Mansour unverzüglich freigelassen werden, so Sherif Mansour weiter.
Die Verhaftung fand zwei Wochen nach dem Staatsbesuch des ägyptischen Präsidenten Al-Sisi bei Kanzlerin Merkel statt. Al-Jazeera berichtete, Al-Sisi sei dafür bekannt Kritiker zu unterdrücken, seit seinem Machtantritt vor zwei Jahren wurden tausende Aktivisten und politische Gegner verhaftet und teilweise sogar zum Tode verurteilt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete, es habe in letzter Zeit Fälle gegeben, bei denen autoritäre Regime internationale Haftbefehle dazu nutzen, um politischer Gegner habhaft zu werden.
Mansours Anwalt Fazli Altin sagte zur Verhaftung seines Mandanten, sie sei politisch motiviert. Warum ausgerechnet deutsche Behörden einen Haftbefehl vollziehen, den nicht einmal Interpol durchführen möchte, wird vor dem Hintergrund von Al-Sisis Staatsbesuch noch interessanter. In der Bundespressekonferenz äußerte sich Regierungssprecher Seibert heute, dass es nach seinem Wissenstand nicht falsch sei, Mansour in Haft zu halten. Weiter versicherte Seibert, dass bei Al-Sisis Besuch die Kanzlerin und wie auch ihr ägyptisches Pendant nicht über den Fall Mansour gesprochen hätten.
Das BKA habe die Entscheidung zur Festnahme nicht selbst getroffen, sondern hat, nach der Übermittlung des Haftbefehls durch Interpol, sowohl das Auswärtige Amt als auch das Bundesamt für Justiz um eine Einschätzung gebeten. Die Entscheidung wurde dann von der Bundesregierung getroffen. Dieses Vorgehen sei nicht ungewöhnlich, in Fällen wie diesen werden BfJ und Auswärtiges Amt standardmäßig um Einschätzung gebeten. Diese Entscheidung ist dann letztendlich doch eine politische und das BKA nur noch ausführende Behörde.
Das Bundesministerium des Inneren teilte in einer Pressemitteilung mit:
Der chronologische Ablauf der Befassung des BKA mit der Interpol-Ausschreibung („red notice“) in Sachen „Mansour“ stellt sich wie folgt dar:
- 2.10.2014: Ägyptische Behörden geben aufgrund eines nationalen Haftbefehls der Generalstaatsanwaltschaft vom 27.11.2013 Fahndung nach Mansour weltweit über den Interpol-Kanal (und damit auch BKA) mittels sog. Rotecke („red notice“) heraus
- 20.10.2014: Interpol stellt Verstoß gegen Art. 3 der Interpol-Statuten (u. a. Verbot der politischen Verfolgung unter Nutzung der IP-Instrumentarien) fest und teilt dies allen IP-Mitgliedern (auch BKA) mit
- 13.11.2014: BKA legt die Rotecke vom 2.10.2014 und die Art. 3‑Mitteilung vom 20.10.2014 dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem AA aufgrund der politischen Bedeutung nach Art. 13 RiVASt (Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten) zur Entscheidung über die nationale Umsetzung der Fahndung vor.
- 27.01.2015: Mitteilung von BfJ/AA, dass gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme keine Bedenken bestehen. Daraufhin am gleichen Tag nationale Festnahmeausschreibung im INPOL durch BKA
- 2.06.2015: BKA leitet eine erneute Fahndungsausschreibung nach Mansour vom 18.05. und die erneute Art.3‑Mitteilung von Interpol (vom 29.05.) an BfJ/AA weiter
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: Gegen die Unterdrückung von Journalismus und Internetaktivismus in Ägypten – Heute Kundgebung in Berlin
: Gegen die Unterdrückung von Journalismus und Internetaktivismus in Ägypten – Heute Kundgebung in Berlin
Seit gestern ist der ägyptische Präsident Abdelfattah al-Sisi zum Deutschland-Besuch in Berlin. Eingeladen wurde der Militärmachthaber vom Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD), der Ägypten vor einem Monat besucht hatte. Ägypten Land verfügt seit dem Sturz des früheren Präsidenten Husni Mubarak über kein Parlament. Das hat sich auch nach der Wahl von Mohammed Mursi (2013) und der späteren Machtübernahme von al-Sisi (2014) nicht geändert. Gleichzeitig wurden aber eine Reihe innenpolitischer Gesetze durchgepeitscht, die nunmehr keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen. So wurde das Demonstrationsgesetz geändert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Ein Antiterrorgesetz stufte kürzlich auch jene Ultra-Fussballvereine als „terroristisch“ ein, die den Sturz des Dikators Mubarak maßgeblich mitorganisiert hatten.
Seit März 2014 haben ägyptische Gerichte an die 1.500 Entscheidungen zur Todesstrafe verhängt. Dies betrifft nicht nur 480 Muslimbrüder und auch deren Anführer Mursi persönlich. Die harten Urteile erfolgten häufig deshalb, da die Angeklagten nicht zum Prozess erschienen. Dann sieht das ägyptische Recht die Höchststrafe vor. Häufig wurde die Schuld auch gar nicht geprüft, die Betroffenen stattdessen in Massenverfahren abgeurteilt. Einige Urteile wurden bereits vollstreckt, darunter wegen Mordes und Diebstahls. Drei der Angeklagten saßen nach Medienberichten während der Verbrechen, die ihnen vorgeworfen wurden, bereits im Gefängnis.
Bis zu 40.000 Personen könnten nach Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen aus politischen Gründen inhaftiert sein, darunter mehrere hundert Kinder. Dies betrifft nicht nur Angehörige politischer Parteien und Abgeordnete, von denen einige bereits wegen fehlender medizinischer Behandlung im Gefängnis verstarben. Um die 200 Personen sollen bereits in den letzten zwei Jahren auf diese Weise zu Tode gekommen sein.
Auch zahlreiche JournalistInnen und BloggerInnen sind laut Amnesty International inhaftiert. Die drei Journalisten Abdullah Alfakharany, Samhi Mostafa und Mohamed Al-Adly wurden kürzlich zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Im Februar war der Journalist Alaa Abdel Fattah, eine Ikone im Kampf gegen Mubarak, für fünf Jahre ins Gefängnis gesteckt worden.
Zu den bekannteren Fällen gehört auch die Menschenrechtsanwältin Mahienour El-Massry, die am Montag zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde. Einer der Vorwürfe: Sie habe an einer Demonstration gegen Polizeigewalt teilgenommen. Andere vom Regime Verfolgten sind Youssef Shaban und Loay Mohamed Abdel Rahman Der unter dem Namen Shawkan auftretende ägyptische Fotojournalist Mahmud Abu Zied ist seit fast zwei Jahren ohne Anklage oder Verhandlung im Gefängnis. Sein „Vergehen“: Er fotografierte eine Demonstration und gab sich dabei auch als Reporter zu erkennen. Hierzulande hatte auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den unterdrückten Journalismus berichtet. Al-Sisi konterte heute mit einer doppelseitigen Anzeige in der FAZ.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Ägypten laut Reporter ohne Grenzen auf Platz 158 von 180 Staaten. Ein internationales Buchprojekt sammelt nun Geld für eine umfangreiche Dokumentation. Die Organisation Journalists against Torture Observatory zählt allein 674 Verletzungen der Pressefreiheit in 2014. Die Fälle werden in einem Video dokumentiert.
Dessen ungeachtet unterstützt die Bundesregierung Ägypten im Rahmen einer „Transformationspartnerschaft“. Die müsste eigentlich an einem klaren Bekenntnis zur Demokratie fußen – davon ist Ägypten unter al-Sisi aber weit entfernt. Seit 2012 verhandelt das Innenministerium über eine Polizeipartnerschaft. Während der Amtszeit Mursis wurden die Verhandlungen ausgesetzt, unter al-Sisi aber wieder aufgenommen. Außerdem planen das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei umfangreiche Kooperationen mit ägyptischen Polizei- und Geheimdienstbehörden. 2010, kurz vor dem Sturz des Diktators Mubarak, hatte das BKA die ägytischen Behörden bereits zur Überwachung des Internet ausgebildet.
In Berlin sollen nun an die 20 Versammlungen gegen, aber auch für den Militärmachthaber al-Sisi angemeldet worden sein. Eine davon hatte Reporter ohne Grenzen heute morgen abgehalten, eine andere findet heute um 18 Uhr in der Nähe der ägyptischen Botschaft am Tiergarten statt. Für die Koordination der Proteste gegen al-Sisi hat sich unter dem Namen „Tahrir Berlin“ ein linkes Bündnis aus vorwiegend arabischen AktivistInnen zusammengefunden. Auf dem Twitteraccount der Gruppe finden sich weitere Informationen zur Unterdrückung von Menschenrechtsorganisationen, Journalismus und Internetaktivismus in Ägypten. Der Hashtag: #MerkelSisi.
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: EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower
Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0 via flickr/</a><a href="https://www.flickr.com/photos/cutiemoo/3111207407">cutiemoo</a> : EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower Correct!v ruft dazu auf, gegen eine geplante neue EU-Richtlinie zu protestieren. Sie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Whistleblowern, indem sie Regelungen „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ treffen will.
Der Entwurf der Richtlinie, der bereits 2013 von der Kommission veröffentlicht wurde, war bisher weithin unbeachtet. Er stammt aus der Feder einer Anwaltskanzlei, Baker&McKenzie, und ist auf größtmöglichen „Schutz“ von Geschäftsgeheimnissen ausgelegt. Und damit auf die größtmögliche Zurückhaltung von Informationen und Intransparenz. Dabei ist es schlimm genug, dass Richtlinienentwürfe von kommerziellen Kanzleien und Lobbyisten geschrieben werden und nicht unter Beratung von Grundrechts- und Verfassungsverständigen.
Correct!v fasst die Knackpunkte zusammen:
- Journalisten sollen Geschäftsgeheimnisse nur in Ausnahmefällen veröffentlichen dürfen. Dabei ist es gerade der Job von Journalisten, Fehlverhalten zu recherchieren und aufzudecken. Oft berichten Journalisten von Fehlverhalten in Unternehmen, ohne dass das Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat. Darauf zielt aber die Richtlinie ab.
- Geschäftsgeheimnisse sollen nur öffentlich werden dürfen, wenn jemand damit sein Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit rechtmäßig wahrnimmt. Diese Formulierung gibt Unternehmen ein weiteres Einfallstor, um Journalisten von der Arbeit abzuhalten. Denn die Beweisführung vor Gericht liegt beim Journalisten. Zeitraubende und teure Gerichtsverfahren können die Folge sein.
- Wie genau das rechtlich geregelt wird, ist den Mitgliedsstaaten der EU überlassen. Die schwammigen Formulierungen können von Länder bei der Interpretation genutzt werden, die nicht beste Freunde der Meinungs- und Pressefreiheit sind. Auch, um ihre staatlichen Unternehmen zu schützen.
Was das auch für uns bedeutet, können wir uns vorstellen. Das Leaken von Dokumenten wird noch schwieriger und das auch, wenn unser Ziel ist, Missstände aufzudecken und öffentlich zu machen. Das können wir nicht, wenn wir jedesmal ein Gerichtsverfahren fürchten oder führen müssen. Eine praktische, implizite Zensur, die im schlimmsten Fall auch noch in das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP integriert werden wird.
Gestern Mittag fand ein Schattenmeeting zur Richtlinie im EU-Parlament statt, am 16. Juni soll abgestimmt werden.
Bis dahin kann man noch versuchen, die Parlamentarier zur Ablehnung der betreffenden Paragraphen aufzufordern. Correct!v empfiehlt, Dietmar Köster, Julia Reda und Axel Voss zu kontaktieren.
Doch nicht nur die geplante EU-Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit. Aus Richtung Vorratsdatenspeicherung wird der Quellenschutz torpediert, noch dazu soll ein neuer Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt werden.
Also, werdet aktiv und protestiert auf allen Ebenen. Und danke an correct!v, dass ihr zum Protest aufruft und das Thema aufgebracht habt!
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: Warum der Vorschlag zur Strafbarkeit der „Datenhehlerei“ die Pressefreiheit gefährdet (Update)
: Warum der Vorschlag zur Strafbarkeit der „Datenhehlerei“ die Pressefreiheit gefährdet (Update) Wir hatten gestern schon eine kurze Meldung dazu, warum der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung einer offiziellen Vorratsdatenspeicherung aus der Perspektive der Pressefreiheit problematisch ist. Da geht es neben den Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung als solche auch um den Vorschlag, einen neuen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ als § 202d ins Strafgesetzbuch einzuführen.
Alvar Freude kritisiert nun in seinem Blog, dass unser Blogpost falsch sei, denn die Arbeit von netzpolitik.org sei von dem geplanten Straftatbestand nicht erfasst. Dabei findet er deutliche Worte:
[Die Meldung von netzpolitik.org] ist allerdings offensichtlich falsch und passt auch in die Rubrik, was man tun sollte, wenn man für die Vorratsdatenspeicherung kämpfen will …
Warum gerade Strafgesetze präzise formuliert sein müssen
Allerdings denke ich, dass in diesem Fall eher Alvar falsch liegen dürfte. Er übersieht insbesondere, dass es gerade bei Straftatbeständen nicht nur darauf ankommt, ob sie letztlich eine Verurteilung in einem bestimmten Fall tragen würden. Mindestens ebenso gefährlich sind unklar formulierte Gesetze, denn sie wirken sich vor allem im Ermittlungsverfahren fatal aus: Sobald ein bestimmtes Verhalten nicht glasklar legal ist, findet sich nur allzu leicht ein Ermittlungsrichter, dem sich ein Durchsuchungsbeschluss oder die Anordnung einer Telekommunikations-Überwachung abluchsen lässt – besonders wenn sich das Verfahren gegen unliebsame Beschuldigte richtet (etwa Angehörige von Minderheiten oder eben kritische JournalistInnen) und die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf in ihrem Antrag entsprechend skandalisiert.
Die Begründung eines Gesetzes alleine hilft wenig
Außerdem darf man die Bedeutung der Begründung eines Gesetzestextes auf keinen Fall überschätzen: Sie hat als solche keine Gesetzeskraft und findet sich später noch nicht einmal in den Gesetzes-Sammlungen, mit denen Juristen arbeiten. Mit anderen Worten: Wenn sich ein bestimmtes Verhalten unter den Wortlaut des Gesetzes subsumieren lässt, hilft es niemandem, wenn dieses Verhalten nach der Begründung gar nicht „gemeint“ sein sollte. Die Begründung wird in der Regel noch nicht einmal gelesen, ehe ein Ermittlungsrichter ein Gesetz anwenden – er müsste sie sich ja erst einmal aus dem Internet heraussuchen …
Der Vorschlag aus dem Justizministerium …
Aber zurück zu unserem Problem. Konkret geht es um den folgenden Vorschlag für einen neuen Straftatbestand:
§202d Datenhehlerei
1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen.
… auf die Probe gestellt
Und dazu stellen wir uns nun folgenden Fall vor:
Ministerialbeamter Ehrlich E stellt haarsträubende Rechtsverletzungen in seinem Haus fest. Er wendet sich vertrauensvoll an Reporter R und schickt ihm ein PDF, aus dem dieser Sachverhalt hervorgeht. R schreibt darüber einen Artikel. Strafbar?
Vermutlich nein: Zwar ist die PDF nicht allgemein zugänglich, aber der E („ein anderer“) hat sie nicht durch eine rechtswidrige Tat erlangt, sondern im Rahmen seiner Dienstpflichten. R wiederum hat sie zwar rechtswidrig erlangt (durch Verrat von Dienstgeheimnissen seitens des E), aber er ist nicht „ein anderer“, sondern der fragliche Täter. So weit, so gut für die Pressefreiheit.
Über Bande gespielt
Nun wandeln wir den Fall geringfügig ab: Nicht R selbst hat die PDF zugespielt bekommen, sondern die Journalistin J, die frei für Rs Nachrichtenmagazin schreibt. Nun sieht die Sache ganz anders aus: Wenn R sich diese PDF „verschafft“ (also sie sich zB auf einen USB-Stick kopiert), erfüllt er schon den ersten Halbsatz des Tatbestands, denn J („ein anderer“, ordentlich gegendert ist der Text auch noch nicht) hat die PDF durch die rechtswidrige Tat des E „erlangt“. Es genügt also schon, aus dem einfachsten Fall ein im Journalismus alltägliches Dreiecksverhältnis zu machen, und schon könnte R „dran“ sein. Er müsste nun nur noch handeln, um sich (Gehaltserhöhung wg Scoops) oder einen anderen (seinen Verlag qua Umsatzsteigerung) zu bereichern oder einen anderen (den Minister, für den E arbeitet) zu schädigen – offensichtlich ist es wenigstens möglich, das Gesetz so zu verstehen. Wie gesagt hilft es dem R in der Praxis wenig, wenn das nach der Gesetzesbegründung nicht gemeint sein sollte. Alvar schreibt zwar:
Ab Seite 51 [des Gesetzentwurfs] wird ausführlich erläutert, was Voraussetzung dafür ist, damit die Regelung überhaupt greift.
Darauf kommt es aber nicht an. Unklare Strafgesetze schaffen die dem Gesetzgeber zuzurechnende Gefahr von Ermittlungseingriffen oder gar Fehlurteilen. Die Begründung ist nur ein erster Ansatz zur Auslegung, der in der Praxis viel zu oft gar nicht wahrgenommen wird. Wenn der hier gebildete Fall nicht gemeint sein sollte, dann gehören entsprechende Einschränkungen in den Wortlaut des Gesetzes. Hier muss sich der Entwurf schon beim Wort nehmen lassen: Der Gesetzgeber spricht nun einmal durch Gesetze.
Im konkreten Fall wird man sogar davon ausgehen müssen, dass der hier gebildete Fall gemeint war, denn nach der Begründung soll es genügen, wenn die Tat „auf die Erlangung eines Vermögensvorteils für sich selbst oder einen Dritten gerichtet ist“; bei der Schädigung soll sogar ein immaterieller Nachteil genügen („zum Zwecke der öffentlichen Bloßstellung im Internet“).
Von „beruflichen Pflichten“ der Presse
Nun rettet allenfalls Absatz 3 noch unseren wackeren Aufklärer R. Danach gilt die Strafbarkeit nicht „für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten“ dienen. Hier fragt sich, ob den R die „berufliche Pflicht“ trifft, sich die PDF zu verschaffen, und ob das Kopieren der Datei „ausschließlich“ dieser Pflicht dient? Ich kenne keine Pflicht für Journalisten, sich irgendwelche Informationen zu verschaffen oder darüber zu schreiben, allenfalls haben sie das Recht dazu. Nach der – wie gesagt letztlich nicht hilfreichen – Begründung soll zwar die Vorbereitung einer „konkreten Veröffentlichung“ eine solche „Pflicht“ darstellen, aber was ist mit Hintergrund-Recherchen, deren Ergebnis noch völlig offen ist? Und was soll gelten, wenn der R die PDF nicht nur beruflich verwenden will, sondern auch, weil er es persönlich interessant findet, was für ein Augiasstall das Ministerium des E eigentlich ist? Dann würde er sich die Datei schon nicht mehr „ausschließlich“ zur Erfüllung der braven Journalistenpflichten verschaffen … wie soll man sich gegen einen solchen Vorwurf verteidigen? Wer wollte darauf bauen, dass ein Ermittlungsrichter solche Vorwürfe nicht gelten lässt?
Datenhehlerei und die Schere im Kopf
Diese wenigen Überlegungen dürften zeigen, dass der Gesetzentwurf brandgefährlich für investigativ arbeitende JournalistInnen ist. Es greift viel zu kurz, hier wie Alvar Freude in seinem Blogpost auf der Grundlage feinsinniger Distinktionen letztlich wohl doch keine Strafbarkeit anzunehmen: Zum einen lässt sich das schon für unseren Beispielsfall nicht sicher sagen. Zum anderen genügt für eine massive Beeinträchtigung der Pressefreiheit, insbesondere für die berüchtigte „Schere im Kopf“, bereits das Risiko von Ermittlungsmaßnahmen. Die Bundesregierung sollte den offensichtlich unausgegorenen Vorschlag zur Einführung der „Datenhehlerei“ unbedingt aus dem (mit großer Eile betriebenen) Gesetzgebungsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung herausnehmen. Dann könnte im Bundestag ausführlich erörtert werden, ob eine Strafbarkeit hier überhaupt Sinn macht und wie man die (versehentliche?) Kriminalisierung investigativ arbeitender JournalistInnen wirksam verhindern kann. Andernfalls würde sich die Bundesregierung dem Verdacht aussetzen, sie wolle eigentlich nur gegen unliebsame Leaks z.B. aus dem NSA-Untersuchungsausschuss vorgehen – und es wäre demnächst wohl eine weitere BVerfG-Entscheidung aus der Serie „Spiegel“ und „Cicero“ zu erwarten.
(Update) Auf Hinweis einer Leserin habe ich eine etwas unfreundliche Passage gelöscht. Außerdem fragt Jens Ferner, warum ich den Vorsatz nicht angesprochen habe: weil er im obigen Beispielsfall auf der Hand liegt – natürlich weiß R, dass es sich um eine „geleakte“ PDF-Datei handelt. Die nötige Absicht des R, sich selbst bzw. seinen Arbeitgeber zu bereichern, wird ja oben schon diskutiert. (/Update)
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Europäischer Polizeikongress: Wir würden ja gerne über die Überwachungsmesse berichten, dürfen aber nicht.
Europäischer Polizeikongress: Wir würden ja gerne über die Überwachungsmesse berichten, dürfen aber nicht. Nächste Woche findet in Berlin der Europäische Polizeikongress statt, eine Verkaufsmesse von Überwachungsfirmen. Aus der Selbstbeschreibung:
Der „Europäische Polizeikongress“ ist eine internationale Kongressmesse, die sich als Informationsplattform für Entscheidungsträger der Polizeien und zuständige Sicherheitsbehörden versteht. Er fördert den Dialog zwischen den Behörden, baut neue Kontakte zu Kollegen auf, führt kritische Diskussionen über aktuelle Themen und informiert in der Ausstellung über neueste Technologien für den Polizeieinsatz. Der Europäische Polizeikongress ist die größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit in Europa.
Regelmäßig fordern dort Innenpolitiker (diesmal sieben auf einem Podium) und „Sicherheitsbehörden“ (diesmal drei Vorsitzende von Polizeigewerkschaften) neue Überwachungsbefugnisse.
Darüber wollten wir berichten und haben uns mit dem offiziellen (etwas altbackenen) Formular akkreditiert: inklusive Personalausweis-Nummer und Kopie vom Presseausweis, per Fax am Freitagnachmittag.
Jetzt kam die Antwort vom Veranstalter Behörden Spiegel (nur echt mit Deppenleerzeichen):
Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum Polizeikongress 2015.
Leider jedoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass für Vertreter der Presse nur ein begrenztes Kontingent an Plätzen zu Verfügung stand und dieses mittlerweile ausgebucht ist.
Ihre Anmeldung kann deshalb leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Dass das Berlin Congress Center (bcc) voll ist, kennen wir ja vom CCC-Congress. Dass das beim Polizei-Congress ebenso sein soll, hat uns etwas überrascht. Also haben wir nach dieser Absage Journalisten-Kollegen anderer Medien gebeten, sich mal kurz zu akkreditieren. Und das ging innerhalb weniger Minuten, ganz ohne Formular und ohne Platzmangel. (Die Akkreditierungsdokumente der Kollegen liegen uns vor.) „Es ist voll“ ist also eine Lüge.
Pressefreiheit, fuck yeah!
Das erspart uns immerhin rauszufliegen, wie es vor fünf Jahren einem Freund und CCC-Mitglied passierte, weil irgendjemand auf Indymedia behauptete, das bcc verwanzt zu haben.
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: Britischer Geheimdienst stuft die Gefährlichkeit investigativer Journalisten zwischen Terroristen und Hackern ein
: Britischer Geheimdienst stuft die Gefährlichkeit investigativer Journalisten zwischen Terroristen und Hackern ein Der Guardian berichtet über neue Snowden-Enthüllungen, wonach der britische Geheimdienst GCHQ investigative Journalisten besonders beobachtet und vom Gefährdungsgrad zwischen Terroristen und Hacker einordnet.
GCHQ information security assessments, meanwhile, routinely list journalists between “terrorism” and “hackers” as “influencing threat sources”, with one matrix scoring journalists as having a “capability” score of two out of five, and a “priority” of three out of five, scoring an overall “low” information security risk. Terrorists, listed immediately above investigative journalists on the document, were given a much higher “capability” score of four out of five, but a lower “priority” of two. The matrix concluded terrorists were therefore a “moderate” information security risk.
2008 wurde bei einer Übung ein neues Tool ausprobiert, was innerhalb von 10 Minuten 70.000 Mails aus einem überwachten Glasfaserkabel rausgefischt hat, darunter sollen auch Mails von Journalisten der Medien BBC, Reuters, the Guardian, the New York Times, Le Monde, the Sun, NBC und the Washington Post sein: GCHQ intercepted emails of journalists from top international media.
Pressefreiheit made in Britain!
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: Bündnis von Journalisten- und Medienorganisationen sagt: Keine Vorratsdatenspeicherung!
: Bündnis von Journalisten- und Medienorganisationen sagt: Keine Vorratsdatenspeicherung! Eine gemeinsame Erklärung von ARD, dju in verdi, DJV, Freelens, Freischreiber, netzwerk recherche, n‑ost, Reporter ohne Grenzen, VDZ, der Verband Cartoonlobby, VPRT, VDZ und ZDF sagt: Pressefreiheit erkämpfen und verteidigen
Der Anschlag auf Charlie Hebdo hat uns gezeigt, wie fragil die Presse- und Rundfunkfreiheit ist. Darum wollen wir alles daran setzen, dieser demokratischen Errungenschaft auch im öffentlichen Bewusstsein wieder zu dem ihr zustehenden Rang zu verhelfen und uns nicht mit einem schleichenden Glaubwürdigkeitsverlust der Medien abzufinden.Der Anschlag von Paris darf nicht als Vorwand dienen, mit Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung den Informantenschutz und damit eine Säule der Presse- und Rundfunkfreiheit auszuhöhlen. Ebenso sollte die Bundesregierung im Umgang mit anderen Staaten vehement und ohne doppelte Standards für die Verwirklichung der Presse- und Rundfunkfreiheit eintreten.
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: Charlie Hebdo: «Tout est pardonné» – alles ist vergeben
: Charlie Hebdo: «Tout est pardonné» – alles ist vergeben Das französische Satire-Magazin „Charlie Hebdo“, in dessen Redaktionsräumen in der vergangenen Woche elf Menschen erschossen wurden (ein weiteres Opfer starb im Freien), meldet sich auf unnachahmliche Weise zurück: Auf der Titelseite der neuen Ausgabe erscheint am Mittwoch wieder eine Mohammed-Karikatur. Doch diesmal hält der Prophet ein Schild in der Hand mit den Worten, die zum Symbol der Solidarität mit der Redaktion, aber auch für den Schutz der Pressefreiheit schlechthin geworden sind: „Je suis Charlie“.
Und darüber die Titelzeile „Tout est pardonné“ – alles ist vergeben.
Da ist sie, die charmante Respektlosigkeit – wieder Mohamed! Natürlich lässt sich Charlie Hebdo nicht einschüchtern. Doch zugleich kann man sich nur noch staunend verneigen vor so viel menschlicher Größe angesichts des vielfachen Mordes an Kollegen und Freunden, vor dieser ausgestreckten Hand gegenüber Menschen muslimischen Glaubens: Mohamed weint, und selbst der Hintergrund des Covers ist in dunkelgrün gehalten, in der Farbe des Propheten, gerade so als wollten die Überlebenden sagen: Liebe Muslime, wir wissen, nicht eure Religion ist die Ursache dieser Barbarei, sondern deren Perversion. Das alles geschah nicht in eurem Namen!
Was für ein Statement gegen den Rassismus, was für ein Statement gegen religiösen Fanatismus, und all’ das mit nur wenigen Strichen.
Wem das Überleben des Magazins am Herzen liegt der / die kann auf der Homepage von Charlie Hebdo spenden – auch deutsche Kreditkarten funktionieren. Außerdem soll die aktuelle Ausgabe, die gleichsam im Asyl in den Räumen der Zeitung Libération hergestellt wurde, in einer Auflage von 3 Millionen Exemplaren erscheinen. Bestimmt finden auch ein paar Hefte ihren Weg über den Rhein.
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: „Wer „Je suis Charlie“ sagt und zugleich umfassende Vorratsdatenspeicherung fordert, der lügt.“
: „Wer „Je suis Charlie“ sagt und zugleich umfassende Vorratsdatenspeicherung fordert, der lügt.“ Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung: Gift für die Pressefreiheit .
„Seit dem Anschlag in Paris, seit der Ermordung von zwölf Journalisten und Zeichnern des Magazins Charlie Hebdo, hat nun auch die Politik den aktuellen Wert der Pressefreiheit wieder erkannt; die Pressefreiheit wird in öffentlichen Erklärungen allenthalben gerühmt und gepriesen.[…] Wer „Je suis Charlie“ sagt und zugleich umfassende Vorratsdatenspeicherung fordert, der lügt. Eine solche Vorratsdatenspeicherung vergiftet die Pressefreiheit.“
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: PEN-Studie zu globaler Selbstzensur von SchriftstellerInnen
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/"> CC BY 2.0 </a> via Flickr/ <a href="https://www.flickr.com/photos/katsrcool/15232452174/in/photolist-pd3ikL-8J2Bwr-75GAc-2Arcig-5kGr8-i8ZLZx-688kYy-8U1ADR-3nuUQ-4J6B3S-dhBPbm-dhBPfN-dhBwan-dhBw3n-dhBx6W-pHpxXK-79WijU-54FvhV-8wwYJg-8Zzdnh-dUBAiN-3522zm-dhBG7E-dhBFcs-3SaSn2-os7qex-7ZnexQ-8BXjuB-dhByeK-4rzAk7-dGHpKH-dhBM2F-dhBK8e-dhBNyg-6WaUE5-dhBhNE-dhBvRT-amfCst-9aRgkT-dfY8of-9u4ter-aSnUcD-4CTo58-8UYbT9-dhBhyX-hyMGk2-hyLe5A-hyMQbT-hyMJRp-hyLj4J"> Kool Cat Photography </a> : PEN-Studie zu globaler Selbstzensur von SchriftstellerInnen PEN America, ein Zweig der internationalen Schriftstellervereinigung, veröffentlichte mit Global Chilling heute die Ergebnisse einer Studie über den Einfluss von Massenüberwachung auf Internationale AutorInnen. Bereits 2013 führte Pen eine ähnliche Umfrage zu Selbstzensur durch Massenüberwachung in den USA durch.
Auch bei der neuesten Umfrage, soll untersucht werden, welche Auswirkung staatliche Überwachung der breiten Masse auf die Arbeits‑, Recherche- und Denkweise der AutorInnen haben.
Im Rahmen dieser Umfrage antworteten 772 Befragte aus 50 Ländern. Diese Länder sind in drei unterschiedliche Kategorien eingeteilt: frei, teilweise frei und unfrei – klassifiziert durch die us-Amerikanische NGO Freedom House hinsichtlich demokratischen und liberalen Aspekten. In die erste Kategorien fielen im Jahr 2013 88 Länder, unter anderem die USA, die Länder Europas, Australien, Neuseeland, Brasilien, Peru und Indien zählen. Eine vollständige Karte über die Aufteilung ist auf ihrer Webseite zu finden.
Generell lässt sich sagen, dass der Einfluss der Geheimdienste auf die freie Meinungsäußerung und das Sicherheitsgefühl von SchriftstellerInnen einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss nimmt. Die Ergebnisse der Umfrage fasste PEN in drei Aspekten zusammen, die die im vorletzten Jahr gemachten Beobachtungen untermauern.
Zum einen zeigt sich, dass die Besorgnis über staatliche Überwachung bei AutorInnen aus allen Ländern sehr hoch ist. In den freien Ländern gaben 75% der Befragten an, sehr oder zumindest einigermaßen, besorgt zu sein. In teilweise freien Ländern lag der Prozentsatz bei 84% und in nicht-freien Ländern bei 80%. In den Staaten der Five Eyes (Australien, Canada, USA, England und Neuseeland) sind es zusammen 84%. Dies deckt sich mit den Umfrageergebnissen von 2013, als 85% der us-Amerikanischen AutorInnen angaben, aufgrund geheimdienstlicher Aktivitäten in Sorge zu sein.
Überwachung führt zu Selbstzensur
PEN gelangt außerdem zu der Schlussfolgerung, dass es eine weltweite Selbstzensur gäbe. Diese entstünde aus der Angst vor negativen Konsequenzen, sei es eine Verletzung der Privatsphäre seitens der staatlichen Geheimdienste oder die Einschränkung der Meinungsfreiheit. So geben 34% der AutorInnen in freien Ländern an, dass sie es vermeiden über bestimmte Themen zu schreiben oder zu sprechen, bzw. erwogen dies nach eigenen Aussagen ernsthaft. Innerhalb der USA handele es sich immerhin noch um 27%. In teilweisen freien und unfreien Ländern liegen die Zahlen bei 44% und 61%.
In freien Ländern schränkten 42% ihre Social Media-Aktivitäten ein, oder zogen es ernstlich in Erwägung, gegenüber 46% in teils- und 53% in unfreien Ländern. Darüberhinaus vermieden 31%, bzw. 38% und 68% der SchriftstellerInnen in persönlicher Kommunikation per Telefon, E‑Mail etc. bestimmte Thematiken und immerhin 26% der Befragten in freien und unfreien Länder, vermeideten den Besuch bestimmter Webseiten oder die Suche nach diversen Begriffen. In teils-freien Ländern sind dies 18%.
Die dritte Erkenntnis ist, dass die Überwachungsprogramme der USA die Reputation dieses Staates geschädigt hätten.
36% der Befragten in freien Ländern gingen davon aus, dass die Meinungsfreiheit in den USA nicht so hoch geschätzt wird, wie in den von ihnen bewohnten Ländern. Lediglich 17% sind anderer Meinung. Vor allem in West Europa (57%) und den Ländern der Five Eyes (60%) herrschte die Wahrnehmung vor, dass die Glaubwürdigkeit der USA enorm gelitten hätte, während nur 30% davon ausgingen, dass sie wieder hergestellt werden könnte.
Der vollständige Report soll im Frühjahr diesen Jahres veröffentlicht werden.
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: Vietnam: Blogger Nguyen Quang Lap festgenommen
: Vietnam: Blogger Nguyen Quang Lap festgenommen Nach einer Hausdurchsuchung wurde gestern der vietnamesische Blogger Nguyen Quang Lap festgenommen. Laut seiner Frau und seinem Bruder beschuldigt die Polizei ihn Artikel veröffentlicht zu haben, die sich gegen die staatlichen Autoritäten richten. Doch wie es bei der BBC heißt schrieb Nguyen Quang Lap, anders als die anderen in den vergangenen Monaten festgenommenen Aktivist_innen, auch für die etablierten Medien, tauchte im staatlichen Fernsehen auf und erhielt bereits staatlich unterstützte Preise. Auf seinem Blog veröffentlichte er jedoch gemeinsam mit Freund_innen teilweise auch kritische Artikel über Vietnam. Zuletzt wurde am 29. November Hong Le Tho aufgrund der Veröffentlichung China-kritischer Artikel festgenommen.
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: Vietnam: Erneute Festnahmen regierungskritischer Blogger_innen und Abschiebungen in die USA
: Vietnam: Erneute Festnahmen regierungskritischer Blogger_innen und Abschiebungen in die USA In Vietnam ist es in den vergangenen Monaten und zuletzt Ende November wieder zu Verhaftungen von regierungskritischen Blogger_innen gekommen: Bui Thi Minh Hang wurde im August nach einem Verhandlungstag zu drei Jahren Haft verurteilt, gemeinsam mit Nguyen Van Minh (30 Monate Haft) und Thi Thuy Quynh (24 Monate Haft) – vorgeworfen wurde ihnen die Störung der öffentlichen Ordnung (causing public disorder). Nach Artikel 245 des Strafgesetzbuches können Bürger_innen zu zwei bis sieben Jahren Haft verurteilt werden, wenn sie beispielsweise Waffen nutzen, vorbestraft sind und in gefährlicher Weise rückfällig werden, andere Menschen zur Störung der öffentlichen Ordnung veranlassen – oder eine serious obstruction to traffic darstellen, also eine gravierende Behinderung des Verkehrs. Letzteres wird den drei Aktivistinnen vorgeworfen, da sie im Februar diesen Jahres (zusammen mit 21 anderen Personen) mit ihren Motorrädern von Ho Chi Minh City nach Dong Thap gefahren sind um die Familie des inhaftierten Menschenrechtsanwalts Nguyen Bac Truyen zu besuchen.
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: BKA hört Reporter des Bayerischen Rundfunks ohne plausiblen Verdacht ab
Justizminister Bausback reichten vage Informationen aus, um einen Journalisten mitzuüberwachen - CC BY-SA 3.0 via wikimedia : BKA hört Reporter des Bayerischen Rundfunks ohne plausiblen Verdacht ab Oliver Bendixen ist Polizeireporter des Bayerischen Rundfunks. Kontakte zu LKA-Beamten brachten ihn in den Fokus von BKA-Ermittlern, die seine Telefonate mit Polizisten mitschnitten. Das wurde bereits im letzten Jahr bekannt, Antworten auf zwei Schriftliche Anfragen des bayerischen Grünenabgeordneten Sepp Dürr bestätigen nun, wie implausibel jeglicher Rechtfertigungsversuch für diese Maßnahmen bleibt.
Die Abhörmaßnahme fand in Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren gegen zwei LKA-Beamte statt, deren Unschuld mittlerweise erwiesen ist. In dem Verfahren ging es um Akten im Fall eines Veruntreuungsprozesses beim Kauf der Hypo Group Alde Adria durch die BayernLB, mit dem Bendixen sich nach eigenen Aussagen jedoch nicht einmal beschäftigt habe. Der Vorgang wird folgendermaßen beschrieben:
Am 14.September 2012 erscheint eine Person (im folgenden Text X genannt) bei der Staatsanwaltschaft München I. Die Staatsanwaltschaft sichert X Vertraulichkeit zu. X erklärt, eine zuverlässige und vertrauenswürdige Person, die fortlaufend Y genannt wird, habe Informationen von äußerster Brisanz. Da soll, so sage Y, ein hochrangiger Beamter des bayerischen Landeskriminalamtes seit Jahren Informationen aus dort geführten Verfahren verkaufen.
Ganz konkret seien 140 Ordner aus dem Hypo Alpe Adria – Bayern LB Verfahren auf Datenträger angeboten worden und zwar für 30.000 Euro. Mittelsmann des Geschäfts: Ein Journalist des Bayerischen Rundfunks. Der habe das Geschäft angeboten, als Vermittler für zwei Beamte des LKA. Nur fünf Tage später bittet die Staatsanwaltschaft München I das Bundeskriminalamt die Telefone der drei Beschuldigten anzuzapfen. Auch solle noch schnellstens ein Nebenstellenanschlusses des Beschuldigten beim Bayerischen Rundfunk abgeklärt werden.
Wie vom bayerischen Justizministerium begründet wird, dass man von der Glaubwürdigkeit der Informationen des anonymen Informanten habe ausgehen können, grenzt an Lächerlichkeit:
Der Informant konnte die private Mobilfunknummer von Herrn Bendixen benennen, über die sein Mitteiler mit diesem Kontakt hielt. Auch gab er genaue Informationen zu Urlaubstagen eines beschuldigten Beamten im fraglichen Zeitraum, aufgrund derer sich Verzögerungen ergeben haben sollten.
Man sollte also vorsichtig sein, wenn man in Zukunft allzu bereitwillig mit der Bekanntgabe seiner Telefonnummer oder dem Verkünden von Urlaubsplänen umgeht. Sepp Dürr von denen bayerischen Grünen findet eine Abhörmaßnahme aufgrund dieses wackligen Tatverdachts untragbar:
Die Aufnahme der Ermittlungen beruht auf Hörensagen vom Hörensagen: Ein anonym bleibender Informant gibt Informationen seines anonym bleibenden Informanten weiter. […] Trotz wochenlanger ergebnisloser Telefonüberwachung wurde der Unsinn des Informanten nicht gegengecheckt […]
Laut Justizminister Winfried Bausback sei dieser Verdacht jedoch plausibel genug gewesen, sogar die Überwachung des beruflichen Telefonanschlusses von Bendixen beim BR zuzulassen. Das BKA stoppte hier und sah die Verdachtslage nicht als ausreichend an, so die SZ unter Berufung auf einen Brief der Staatsanwaltschaft, auf den auch der Spiegel bereits hinwies, als der Fall im letzten Jahr bereits schon einmal in den öffentlichen Fokus rückte.
Bendixen wurde demnach nicht „direkt“ abgehört. Ursprungsziel der Abhörmaßnahme waren die oben erwähnten zwei Mitarbeiter des LKA Bayern, die ihrerseits jedoch Kontakt zu Bendixen hatten. Außerdem sei gar nicht abgehört, sondern lediglich aufgezeichnet worden. Aber auch das ist zuviel, denn ein plausibler, dringlicher Verdacht, der es rechtfertigt, Journalisten abzuhören und damit der Pressefreiheit zu schaden, lässt sich hier nicht ableiten. Dürr spricht von „Einschüchterungspolitik gegen Kritiker und Medienvertreter“, der BR kommentierte:
Es bleibt fraglich, wie es bei offensichtlich in diesem Fall dünner Verdachtslage und lediglich aufgrund einer Aussage vom Hören-Sagen überhaupt in Erwägung gezogen werden konnte, einen Journalisten abzuhören.


