Als wir Samstag vor einer Woche durch den Deutschlandfunk von zwei Strafanzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen unsere Quellen wegen unserer Berichterstattung erfuhren, versuchten wir erst mal dafür eine offizielle Bestätigung zu bekommen. Aber weder Verfassungsschutz noch Generalbundesanwalt wollten sich dazu öffentlich äußern, also weder bestätigen noch dementieren. Zumindest beim Generalbundesanwalt hat sich das jetzt geändert.
Auf Anfrage erklärte die Pressestelle des Generalbundesanwaltes jetzt gegenüber uns (und anderen Medien):
„Die Bundesanwaltschaft ist mit den von Ihnen geschilderten Sachverhalten befasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Inhalt und Umfang derzeit keine weiteren Einzelheiten mitteilen können.“
Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin am Telefon: „Wir sind mit den Strafanzeigen befasst.“
Der Verfassungsschutz hält sich immer noch bedeckt. Die Legal Tribune Online (LTO) berichtet jetzt auch über den Fall und hat eine mögliche Erklärung dafür gefunden: Ist ja alles geheim! Ermittlungen gegen Whistleblower? Geheimes Deutschland.
Aus Sicherheitskreisen wird allerdings zumindest ein möglicher Grund für das Schweigen mitgeteilt. Mit einer Erklärung begebe man sich in eine öffentliche Arena, wo das Gespräch über den Umgang mit einem Geheimnisverrat die Geheimhaltung an sich ad absurdum führe. Angeblich könnte die bloße Kommentierung der Vorgänge als Bestätigung der Authentizität der von netzpolitik veröffentlichten Dokumente betrachtet werden. Tatsächlich wertet netzpolitik allein die Berichte anderer Medien über eine Strafanzeige als Bestätigung der Echtheit der Dokumente. Das stelle eine Behörde wie den Verfassungsschutz wiederum vor das Problem, die Geheimhaltungsregeln einzuhalten, war zu vernehmen.
Spätestens nach der „Befassung“ des Generalbundesanwaltes mit den Strafanzeigen kann man jetzt endgültig davon sprechen, dass die von uns veröffentlichten Dokumente authentisch sind.
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