Kurzmeldungen

  • : AKVorrat (Österreich) heißt jetzt epicenter.works
    AKVorrat (Österreich) heißt jetzt epicenter.works

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    Urspünglich ins Leben gerufen, um (erfolgreich) gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene vorzugehen, hat das Bündnis seit 2010 sein Aufgabengebiet stetig erweitert. Neben dem Einsatz für starke Regeln zur Netzneutralität gelang es den Aktivisten unter anderem, die weltweit erste Umsetzung einer Überwachungsgesamtrechnung anzustellen. Jetzt ist es Zeit, mit einem neuen Namen weiterzuarbeiten, schreibt einer der Köpfe hinter dem Projekt, der Aktivist und gelegentliche netzpolitik.org-Autor Thomas Lohninger:

    Die Prinzipien unserer Arbeit bleiben gleich. Wir treten nach wie vor unabhängig von allen Parteien als Stimme der Zivilgesellschaft für die Interessen der Bevölkerung ein. Unsere Finanzierung ruht immer noch auf vielen Schultern, damit unsere Unabhängigkeit gewährleistet bleibt. Thematisch setzen wir uns weiter nahe am Gesetzgebungsprozess für eine progressive, grundrechtsbasierte Politik in Österreich und Europa ein. Gleichzeitig wollen wir noch aufgeschlossener für die Ideen und die Mitarbeit von Ehrenamtlichen werden. Gemeinsam sind wir für die Herausforderungen neuer Gefahren für unsere Freiheit gewappnet. Unsere Plattform für positive Veränderung in der Gesellschaft ist offen. Wir laden euch ein, ein Stück des Weges mit uns zu gehen!

    Wir bedanken uns für die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre und wünschen weiterhin viel Erfolg!

    19. Dezember 2016
  • : Kriminalhörspiel zum NSU: „Off the record – die Mauer des Schweigens“
    (K)ein Maßstab: der durchschnittlich ausgestattete Tonträgerhersteller (<a href="https://www.flickr.com/photos/konzigraf/3104813414">Foto: Andre Lademann</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">BY-SA 2.0</a>)
    Kriminalhörspiel zum NSU: „Off the record – die Mauer des Schweigens“

    Die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat am Samstag ein Kriminalhörspiel von Christiane Mudra als Special zum NSU gesendet: „Off the record – die Mauer des Schweigens“.

    Die Autorin, Regisseurin und Schauspielerin Christiane Mudra beschäftigt sich in einer Trilogie mit dem NSU und dem Umgang mit rechtsterroristischen Kontinuitäten in der Bundesrepublik. Der erste Teil „Wir waren nie weg – die Blaupause“ von 2015 hatte die Täter und Opfer zum Thema. Der zweite Teil untersucht nun das „System“. Das heißt: Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz, Ermittlungsbehörden, Justizbeamte, Journalisten und viele, viele V‑Leute. „Off the record“ will systemimmanente Sicherheitslücken herausarbeiten und beschäftigt sich mit Medienstrategigen und der öffentlichen Darstellung von Skandalen.

    Entstanden ist ein auf investigativer Recherche aufbauendes Kriminalhörspiel. Das Besondere: Das Stück basiert auf Fakten und Originalzitaten aus Sicherheitskreisen.

    „Off the record“ wurde als Theaterstück am 3. November 2016 in München uraufgeführt, wir senden eine exklusive Hörspielfassung. Im Anschluss sprechen Katja Bigalke und Marcus Richter mit Christiane Mudra über ihre Recherchen und die Herausforderung der szenischen Umsetzung von Fakten.

    Hier ist die MP3.

    19. Dezember 2016 7
  • : Schweiz: Bürgerrechtler ziehen gegen Vorratsdatenspeicherung vor höchstes Gericht
    Schweiz: Bürgerrechtler ziehen gegen Vorratsdatenspeicherung vor höchstes Gericht

    Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat angekündigt, vor dem höchsten Gericht des Landes, dem Bundesgericht, gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu klagen.

    Im November hatte das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen die Klage abgewiesen, obwohl es die VDS für einen schweren Eingriff in die Grund- und Menschenrechte, insbesondere in das Recht auf Vertraulichkeit der Kommunikation und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, einstufte.

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    Die Bürgerrechtsorganisation beziffert die Kosten für das Verfahren auf 35.000 Schweizer Franken und ruft zu Spenden auf. Sollte auch das höchste Gericht die Vorratsdatenspeicherung für zulässig erklären, müssten die Kläger den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen.

    17. Dezember 2016 5
  • : Programm des 33. Chaos Communication Congress ist online
    Programm des 33. Chaos Communication Congress ist online

    Das vorläufige Programm des 33C3 ist online. Noch sind einige Programmpunkte nicht ausgefüllt. Das wird sich in den nächsten Tagen ändern.

    Die 33. Ausgabe des Kongresses im Congress Center Hamburg beginnt am 27. Dezember um 11 Uhr und endet am 30. Dezember. Beiträge gibt es in den Themenfeldern Art & Culture, Entertainment, Ethics, Society & Politics, Hardware & Making, Science und Security. Hinzu kommen unzählige selbstorganisierte Sessions und Workshops. Der Kongress ist ausverkauft, die meisten Vorträge aus dem Programm werden jedoch live gestreamt.

    16. Dezember 2016 10
  • : SZ-Recherche: So arbeitet das Facebook-Löschteam in Berlin
    Foto: CC-0 <a href="https://unsplash.com/search/facebook?photo=DfMMzzi3rmg">William Iven</a>
    SZ-Recherche: So arbeitet das Facebook-Löschteam in Berlin

    Wer löscht all die Gewaltvideos, Hasskommentare und (weiblichen) Nippelbilder auf Facebook? Für Deutschland und andere Länder sind seit einem Jahr etwa 600 Mitarbeiter in einem Löschteam beim Dienstleister Arvato in Berlin dafür zuständig. Dem Magazin der Süddeutschen Zeitung ist es gelungen, ausführlich mit Mitarbeitern über die aufwühlende Arbeit zu sprechen.

    Der Artikel selbst liegt hinter einer Paywall, aber es gibt eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte. So erzählt eine Person:

    Die Regeln waren kaum zu verstehen. Ich habe meinem Teamleiter gesagt: Das gibt’s doch nicht, das Bild ist total blutig und brutal, das sollte kein Mensch sehen müssen. Aber er meinte nur: Das ist deine Meinung. Aber du musst versuchen, so zu denken, wie Facebook es will. Wir sollten denken wie Maschinen.

    Laut Süddeutscher Zeitung berichten die Mitarbeiter alle von undurchsichtigen Vorschriften, die sich zudem häufig ändern. Für ein Gehalt von knapp über dem Mindestlohn müssten etwa 2.000 Beiträge pro Tag geprüft werden, teilweise hätten Mitarbeiter nur acht Sekunden Zeit für ihre Löschentscheidung. In Berlin arbeiten auch Teams für andere Länder, die Arabisch, Französisch oder Türkisch sprechen. Die Süddeutsche veröffentlicht zudem erstmals Auszüge aus den geheimen Löschregeln von Facebook.

    Die Aussagen der Mitarbeiter decken sich mit Berichten aus den Philippinen, wo bis zu 150.000 Menschen für verschiedene Webseiten Inhalte filtern und löschen. Vor einigen Wochen hatte bereits Mobilegeeks mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato gesprochen.

    16. Dezember 2016 4
  • : Teilerfolg für Klage von Reporter ohne Grenzen gegen den BND
    Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Reporter ohne Grenzen
    Teilerfolg für Klage von Reporter ohne Grenzen gegen den BND

    Reporter ohne Grenzen (ROG) meldet einen Teilerfolg in der Klage gegen den BND. Das Bundesverwaltungsgericht hat weitere Aufklärung über die Metadatensammlung des Bundesnachrichtendienstes verlangt. Hierzu sagt ROG-Vorstandsmitglied Matthias Spielkamp:

    Das Gericht hat deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Metadatensammlung des BND geäußert und hält weitere Aufklärung für nötig. Schon das ist ein wichtiger Erfolg unserer Klage: Der BND muss Klarheit über Art und Umfang seiner Überwachung schaffen. Denn die unverhältnismäßige und widerrechtliche Vorratsdatensammlung des BND stellt den journalistischen Quellenschutz und damit einen Grundpfeiler der Pressefreiheit in Frage.

    In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

    Die Klagen mit dem Ziel, eine Speicherung und Nutzung von Metadaten in dem System VERAS zu unterlassen, sind noch nicht entscheidungsreif. Die in VERAS gespeicherten Metadaten nutzt der BND zur Erstellung von Verbindungsanalysen. Nach dem in der mündlichen Verhandlung gewonnenen Erkenntnisstand werden in VERAS auch anonymisierte Telefonie-Metadaten von Trägern des Grundrechts aus Art. 10 GG aus der strategischen Fernmeldeüberwachung nach dem Artikel 10-Gesetz eingestellt. Dieses Vorgehen des BND bedarf weiterer gerichtlicher Aufklärung.

    Einen zentralen Teil der Klage wies das Gericht jedoch ab, weil es keinen den Kläger betreffenden Sachverhalt feststellen konnte. Dabei geht es um die strategische Fernmeldeaufklärung des BND. Reporter ohne Grenzen hatte argumentiert, betroffen zu sein, weil der BND in deren Zuge E‑Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht habe. Die Organisation sei für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China ein regelmäßiger Ansprechpartner, an den sie sich mit schutzwürdigen Anliegen oder vertraulichen Informationen wenden würden.

    15. Dezember 2016 2
  • : Bundesjustizminister Maas: Keine neuen Gesetze gegen Fake News
    Foto: <a href0"https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/zapdelight/2649606636/sizes/l">zapdelight</a>
    Bundesjustizminister Maas: Keine neuen Gesetze gegen Fake News

    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich im ARD Morgenmagazin gegen eine gesetzliche Regelung zu Fake News ausgesprochen. Das berichtet die Osnabrücker Zeitung:

    Bei Fake News gehe es um die Frage, was wahr und was unwahr sei, fügte der Justizminister hinzu. Er wolle keine „Wahrheitskommission“ in Deutschland, die darüber entscheide. „Die Dinge, die strafbar sind, die müssen vor Gericht gebracht werden, und dort müssen sie abgeurteilt werden“, sagte Maas. Der Kampf gegen die Falschinformationen sei aber auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder könne etwas dazu beitragen, indem er Inhalte nicht einfach ungeprüft übernehme.

    Damit spricht sich der Justizminister deutlich gegen den Vorschlag des CSU-Bundestagsabgeordneten Stephan Mayer aus, der einen neuen Straftatbestand gefordert hatte (wir berichteten). Maas trägt damit Befürchtungen Rechnung, die auf eine mögliche Einschränkung der Pressefreiheit durch einen neuen Straftatbestand hingewiesen hatten.

    Weitere Artikel und Projekte zum Thema

    Tagesschau.de widmet sich dem Thema Fake News unter dem Motto „Erst denken, dann teilen“. Der Beitrag gibt einen Überblick von psychologischen Hintergründen bis zu der rechtlichen Bewertung von Fake News.

    Der Postillon macht, indem er die Türkei als Vorreiter in der Bekämpfung von Fake News darstellt, auf die Gefahren eines Falschmeldungsverbotes aufmerksam. Und weil es der Postillon ist, macht er das natürlich im Format einer satirischen Fake News.

    Der Deutschlandfunk hat ein längeres Stück über Meinungsroboter und manipulative Falschmeldungen. Im Beitrag werden Forscher befragt und auch Menschen, die schon Social Bots programmiert haben.

    In Sachen Bekämpfung von Falschmeldungen hat das US-Magazin Slate ein Experiment mit einem Browser-Plugin gestartet, das vor Falschmeldungen auf Facebook warnt. Das für den Chrome-Browser verfügbare Addon gibt es auf thisisfake.org 

    15. Dezember 2016 12
  • : Angestellte von Technologiefirmen protestieren gegen ethnisch-religiöse Datenbanken
    (Symbolbild) Foto: <a href="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC-0</a> <a href="https://unsplash.com/collections/309962/analytics?photo=p-xSl33Wxyc">Farzad Nazifi</a>
    Angestellte von Technologiefirmen protestieren gegen ethnisch-religiöse Datenbanken

    Unmittelbar vor dem gestrigen Treffen Donald Trumps mit Vertretern der Tech-Konzerne stellten sich zahlreiche Mitarbeiter von Technologieunternehmen mit der Seite neveragain.tech gegen die Agenda des angehenden US-Präsidenten und dessen Absicht, ein Register von amerikanischen Muslimen einzuführen oder Immigranten abzuschieben.

    In der Erkärung heißt es, dass die Unterzeichnenden sich in ihren Unternehmen dafür einsetzen, dass diese die Mitarbeit an Datenbanken verweigern, die eine ethnische und religiöse Identität oder eine nationale Herkunft offenlegen. Gleichzeitig wollen sich die Unterzeichnenden dafür einsetzen, dass existierende Datenbanken zurückgefahren oder gelöscht werden.

    Ein Blick in die etwa 600 Namen umfassende Unterstützerliste verrät, dass die Thematik bei Angestellten aller großen Technologiefirmen – von Palantir bis Google – diskutiert wird.

    15. Dezember 2016 12
  • : Die Volkshochschulen in der digitalen Welt: Wandel als Notwendigkeit und Chance
    Youtube will die Weiternutzung von Creative Commons Videos nicht vereinfachen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/karljonsson/488412425/sizes/o/">jonsson</a>
    Die Volkshochschulen in der digitalen Welt: Wandel als Notwendigkeit und Chance

    Bereits im Juni durfte ich bei der Hauptversammlung des Verbands österreichischer Volkshochschulen die Keynote zum Thema „Die Volkshochschulen in der digitalen Welt“ halten. Eine verschriftlichte Fassung meines Vortrags ist jetzt im „Magazin für Erwachsenenbildung“ des Verbands erschienen. Der Beitrag widmet sich unter anderem der Frage, welche Rolle Volkshochschulen angesichts des ständig wachsenden Angebots an kostenlosen Online-Erklärvideos und ‑Tutorials spielen können und sollen:

    Gerade im Zusammenspiel von Plattformen wie YouTube und Volkshochschulen wird deutlich, inwieweit sich Letztere auf Grund der Digitalisierung wandeln werden müssen. Gleichzeitig zeigt es aber auch, dass dieser Wandel eine große Chance darstellt, weil weniger die bloße Wissensvermittlung und mehr die Interaktion, der Austausch und persönliches Feedback im Zentrum stehen werden. Und wenn es darum geht, Orientierung zu geben, dann sind damit natürlich nicht nur YouTube-Tipps gemeint, sondern auch die Einordnung dessen, was sich zu einem Thema auf YouTube findet. Das ist eine immanent politische Aufgabe, bei der sich Volkshochschulen traditionell am Gemeinwohl ausrichten.

    Hier geht es zum Volltext, die Folien zum Vortrag sind auf Slideshare verfügbar.

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    14. Dezember 2016
  • : Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen
    Foto: CC-0 <a href="https://unsplash.com/search/facebook?photo=DfMMzzi3rmg">William Iven</a>
    Urteil: Betriebsrat muss kommentierbarer Facebook-Seite von Unternehmen zustimmen

    Richtet ein Unternehmen eine Facebook-Seite ein und lässt Kommentare auf dieser zu, muss der Betriebsrat zustimmen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil, berichtet die taz.

    In dem Fall ging es darum, dass der Blutspendedienst West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus Marketinggründen eine Facebook-Seite eingerichtet hatte. Auf dieser Seite kritisierten User bestimmte Krankenschwestern und Ärzte öffentlich. Damit steige der Überwachungsdruck auf die Mitarbeiter, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt gegenüber der taz.

    Betriebsräte müssen laut Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland zustimmen, wenn Maßnahmen eingerichtet werden, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Arbeitnehmer beitragen.

    14. Dezember 2016 1
  • : FAKT-Recherche: Deutsche Konzerne offenbar in erheblichem Ausmaß von US-Spionage betroffen (Update)
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/electronicfrontierfoundation/14369529746/sizes/o/">EFF</a>
    FAKT-Recherche: Deutsche Konzerne offenbar in erheblichem Ausmaß von US-Spionage betroffen (Update)

    Die vom amerikanischen Sicherheitstechnikhersteller Netbotz produzierten und mit möglichen Hintertüren für US-Geheimdienste versehenen Servermonitoring-Systeme sind bis heute in Deutschland im Einsatz. Das ergaben Recherchen des ARD-Magazins „FAKT“. Demnach bestätigten unter anderem der Antivirensoftware-Hersteller AVIRA und der Drucker- und Kopiererhersteller Ricoh-Deutschland den fortdauernden Einsatz dieser Netbotz-Geräte.

    „FAKT“ liegen Belege vor, dass diese Geräte an Dutzende sicherheitsrelevante Firmen ausgeliefert worden sind. Darunter befinden sich Konzerne wie Jenoptik, MTU und OHB (Galileo-Programm). Betroffen sind außerdem Großkonzerne wie Volkswagen, die Deutsche Bank, die Telekom und Infineon sowie einer der größten Anbieter von Finanz- und Businesssoftware Sungard, die Groß-Kanzlei White&Case, welche die Bundesregierung und das Bayerische Landeskriminalamt berät.

    Das ARD-Magazin hatte bereits im September aufgedeckt, dass die vom US-Sicherheitstechnikhersteller Netbotz in Umlauf gebrachten Servermonitoring-Systeme Hintertüren für US-Geheimdienste beinhalten. Dies belegen sowohl ein als geheim klassifizierter Bericht des Bundesnachrichtendienstes (BND) aus dem Jahr 2005 sowie aktuelle Recherchen des Magazins. Demnach hat eine Quelle den BND bereits 2004 auf diesen Vorgang hingewiesen. Eine technische Überprüfung eines der Geräte durch den BND ergab, dass das System verdeckt eine Verbindung mit einem amerikanischen Militärserver herstellen wollte.

    Der BND beobachtete bereits 2005, dass Netbotz massiv an Kunden wie Regierungsstellen, z. B. das Auswärtige Amt, und Kunden im Bereich der Hightech- und Rüstungsindustrie herantrat. Im Bereich der deutschen Hightech-Industrie wurden Überwachungssysteme verkauft. Dabei bot Netbotz die Überwachungslösungen offenkundig unter Wert an.

    Nach FAKT-Recherchen gelangten diese Informationen nicht vom BND an die zuständige Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Der heutige Besitzer von Netbotz, der französische Konzern Schneider Electric, erklärte, er hätte die Geräte überprüft, könnte die Vorwürfe aber nicht nachvollziehen. Unabhängige Dritte waren bei der Prüfung nicht involviert. Das Büro des französischen Ministerpräsidenten erklärte auf Anfrage: „Der Sachverhalt unterliegt der höchsten nationalen Geheimhaltungsstufe.“

    Der „FAKT“-Beitrag läuft heute um 21:45 Uhr auf ARD.

    (Der Artikel ist eine gekürzte Fassung einer von FAKT versendeten Meldung.)

    Update 14.12.:

    MTU Aero Engines dementiert gegenüber netzpolitik.org den Einsatz von NetBotz-Produkten: „Die MTU Aero Engines hat entgegen der Darstellung im FAKT-Beitrag keine NetBotz-Produkte an ihren weltweiten Standorten im Einsatz und ist somit von der Sicherheitslücke nicht betroffen.“

    Gerade erreicht uns eine Stellungnahme von MDR Fakt, dass es sich im Beitrag gar nicht um MTU Aero Engines handele, sondern um MTU Friedrichshafen:

    Wir haben die MTU Friedrichshafen als einen Kunde von Netbotz identifiziert und auch angefragt. Die Nennung des Namen MTU ist also korrekt. Leider wurde bei Netzpolitik der Name MTU Aero Engines verwendet. Dies ist jedoch eine separate Firma. Der Fehler liegt also nicht bei Fakt, da wir nur den Namen MTU gebraucht haben.

    Und nach Auskunft von MTU Aero Engines fälschlicherweise aber deren Logo.

    13. Dezember 2016 12
  • : Bundeswehr beschafft 12 mobile Abhörfahrzeuge
    Das Fahrzeug des "MoGeFA-Trupps" (Bild: Bundeswehr/BAAINBw)
    Bundeswehr beschafft 12 mobile Abhörfahrzeuge

    Wie geplant beschafft die Bundeswehr die mobile Abhörplattform „MoGeFa“ („Mobiles Geschütztes Fernmeldeaufklärungssystem“) jetzt in Serie. Das teilte das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) gestern auf seiner Webseite mit. Demnach soll das System die Fähigkeiten des Militärs zur signalerfassenden Aufklärung „signifikant verbessern“. Zunächst wurden drei Systeme zu Testzwecken geordert. Jetzt sollen zwölf Fahrzeuge des Typs YAK entsprechend ausgerüstet werden. Den Auftrag erhält die auf Abhörsysteme spezialisierte Firma Plath GmbH aus Hamburg.

    Die „MoGeFa“ dienen dem Erfassen jeder funkgebundenen Kommunikation. Die abgehörten Funksignale erhalten einen Ortsstempel und können laut dem BAAINBw „ihren jeweiligen Führungsebenen“ zugeordnet werden. Als wesentliche Merkmale der Peilsensorik nennt das Hamburger Unternehmen „die herausragende Empfindlichkeit verbunden mit bemerkenswerter Dynamik, großer Bandbreite und hoher Scan-Geschwindigkeit“.

    Das „MoGeFa“ ähnelt von der Funktion dem Spionagesystem ISIS, das von EADS (jetzt Airbus Space & Defence) gebaut wurde und in die Riesendrohne „Euro Hawk“ montiert werden sollte. Datenschutzbeauftragte hatten bemängelt, dass für die Tests des „MoGeFa“ und des „Euro Hawk“ kein bundeswehreigenes Datenschutzkonzept existiert. Das Verteidigungsministerium beschwichtigte, dass jeder bei der Erprobung erfasste „zivile Funkverkehr“ umgehend gelöscht würde.

    Die „MoGeFa“ wurden damals in Daun in der Eifel getestet. Zum Ort der Stationierung der fest beschafften Fahrzeuge ist bislang nichts bekannt.

    13. Dezember 2016 3
  • : Videos zu „re:claim autonomy!“ online
    Wolfgang Hoffmann-Riem, Yvonne Hofstetter und Constanze Kurz im Gespräch.
    Videos zu „re:claim autonomy!“ online

    Alle Videos des Symposiums re:claim autonomy! Selbstermächtigung in der digitalen Weltordnung stehen jetzt online zur Verfügung. Darunter finden sich spannende Vorträge und Diskussionen, etwa der Beitrag von und mit Saskia Sassen und Evgeny Morozov, moderiert von Jakob Augstein, die über die demokratiepolitischen Folgen der Digitalisierung redeten, oder die aus Wolfgang Hoffmann-Riem und Yvonne Hofstetter bestehende Runde, die gemeinsam mit Constanze Kurz die Macht digitaler Konzerne beleuchtete. Zudem haben Martin Schulz eine Eröffnungsrede und Shoshana Zuboff eine Videobotschaft geliefert. Sehenswert!

    12. Dezember 2016 2
  • : Gegendarstellungen jetzt auch in Blogs
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/thomashawk/4595386436/sizes/o/">Thomas Hawk</a>
    Gegendarstellungen jetzt auch in Blogs

    Selbst Gelegenheitsbloggern kann es passieren, dass sie eine Gegendarstellung veröffentlichen müssen. Christopher Lauer, ehemaliger Berliner Abgeordneter der Piraten, hat gerichtlich einen solchen Gegendarstellungsanspruch gegenüber einem privaten Blog durchgesetzt. Das Blog hat angeblich unrichtige Tatsachenbehauptungen über Lauer verbreitet und musste deswegen diese Gegendarstellung veröffentlichen. Das berichtet Thomas Stadler bei internet-law.de:

    Interessant an der Entscheidung des Kammergerichts ist der Umstand, dass es sich um ein privates Blog mit nur unregelmäßigen Beiträgen handelt, wobei teilweise über Zeiträume von sechs Monaten hinweg kein einziger Blogbeitrag eingestellt wurde.

    Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Diese Vorschrift setzt allerdings einen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten voraus, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden.

    Stadler selbst bezweifelt, dass es sich bei dem betroffenen Blog um ein journalistisch-redaktionelles Angebot handelt. Die Entscheidung habe zur Folge, dass „selbst Gelegenheitsblogger […] als journalistisch-redaktionelle Anbieter gelten, mit der Folge, dass sie der erweiterten Impressumspflicht des § 55 Abs. 2 RStV unterliegen und der Gegendarstellungspflicht des § 56 RStV“.

    9. Dezember 2016 10
  • : Nippel-Protest auf Instagram
    Screenshot: instagram.com/genderless_nipples
    Nippel-Protest auf Instagram

    Spaß mit den „Gemeinschaftsrichtlinien“ auf Instagram: Weil das soziale Netzwerk das Posten männlicher Nippel erlaubt, aber die Abbildung weiblicher Brustwarzen verbietet, haben Menschen den Account „Genderless Nipples“ eingerichtet. Er postet Brustwarzen von Männern und Frauen vollkommen kontextlos.

    Die Aktion zeigt nicht nur, wie unterschiedlich Nippel sein können, sondern vor allem auch, dass die Brustwarzen von Männern und Frauen in der Nahaufnahme relativ schwer voneinander zu unterscheiden sind. Laut Slate.com soll Instagram auch gleich in die gestellte Falle getappt sein – und hat einen männlichen Nippel gelöscht.

    Instagram war in der Vergangenheit schon aufgefallen, weil es Bilder von korpulenten Frauen gelöscht hatte.

    8. Dezember 2016 11
  • : Jetzt auch auf Deutsch: Superhelden-Broschüre für Kinder
    Jetzt auch auf Deutsch: Superhelden-Broschüre für Kinder

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    Wie kann man Kindern und Jugendlichen den Wert von Privatsphäre nahebringen? Mit Superhelden! Eine im Oktober veröffentlichte Broschüre Digital Defenders vs. Data Intruders der Nichtregierungsorganisation European Digital Rights ist jetzt auch in deutscher Sprache verfügbar.

    8. Dezember 2016 4
  • : Protest gegen Ablehnung einer IFG-Anfrage: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat jetzt eine Verlagsseite
    Protest gegen Ablehnung einer IFG-Anfrage: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt hat jetzt eine Verlagsseite

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    Fragdenstaat.de hat dem Jobcenter Nürnberg-Stadt unverhofft eine eigene Verlagsseite geschenkt, auf der die neuesten Publikationen der Behörde angepriesen werden. Sogar der Bundesinnenminister ist als Rezensent mit an Bord. Hintergrund der Aktion ist eine abgelehnte Informationsfreiheitsanfrage:

    Das Jobcenter Nürnberg-Stadt will seine internen Weisungen und Arbeitshilfen nicht auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben, weil das Urheberrecht dem entgegenstünde.

    Genauer: Die Weisungen seien „durch Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren erstellt“ und somit ein urheberrechtlich geschütztes wissenschaftliches Werk, das man nicht herausgeben könne.

    Ob das Jobcenter ihre „Internen Weisungen und Arbeitshilfen“ doch noch per Informationsfreiheitsanfrage rausgeben muss, wird sich spätestens vor Gericht klären. Die Chancen dafür stehen gut.

    8. Dezember 2016 6
  • : Rechtes Netz: Bayerischer Rundfunk analysiert Netzwerk von Pegida Nürnberg
    Grafik: Bayerischer Rundfunk
    Rechtes Netz: Bayerischer Rundfunk analysiert Netzwerk von Pegida Nürnberg

    Die Datenabteilung des Bayerischen Rundfunks (BR Data) hat die Netzwerke von fast 6.000 Facebook-Profilen, die den Nürnberger Ableger von Pegida auf Facebook geliked haben, untersucht. Dabei kommt BR Data zum Schluss:

    Wie unscharf die Trennlinie zwischen der Organisation Pegida und der Partei AfD verläuft, zeigt sich in der Zahl der gemeinsamen Fans. Über die Hälfte der Anhänger von Pegida Nürnberg ist auch Fan der offiziellen Bundesseite der AfD. Die Seiten der AfD-Politikerinnen Frauke Petry und Beatrix von Storch stehen unter Pegida-Fans ebenfalls hoch im Kurs – ebenso wie rechtspopulistische Politiker aus Nachbarländern. Der real vollzogene Schulterschluss von Rechtspopulisten in Europa spiegelt sich somit auch auf Facebook wider.

    Die Analyse lässt auch Rückschlüsse auf die Mediennutzung der Nürnberger Pegidisten zu: Am beliebtesten ist die Seite der neurechten Publikation Junge Freiheit, dicht gefolgt vom kremlnahen Fernsehsender RT Deutsch. Zu den Top 10 der fränkischen Pegida-Freunde gehören jedoch auch die Medien Focus Online, Huffington Post und N24. Focus Online war in einer Untersuchung der Süddeutschen Zeitung schon als Medium von Flüchtlingsgegnern aufgefallen, die Huffington Post mit rassistischem Clickbaiting.

    8. Dezember 2016 14
  • : Building Star Trek: Das Erfolgsgeheimnis einer Serie
    Building Star Trek: Das Erfolgsgeheimnis einer Serie

    Bei ARTE steht derzeit die 90 Minuten lange Dokumentation „Building Star Trek – Das Erfolgsgeheimnis einer Serie“ bis zur Depublizierung in der Mediathek.

    Im Smithsonian Air and Space Museum in Washington D.C. wird aus Anlass des Jubiläums das Modell des Raumschiffs restauriert. Das Science Fiction Museum in Seattle rekonstruiert dessen Brücke. Die Rekonstruierung an den beiden Museen sowie die Suche nach verschollenen Originalrequisiten bilden die Rahmenhandlung der Dokumentation. Exkurse zu Technik, Politik und Kultur werden durch originale Filmausschnitte belegt. Ehemalige Teammitglieder und Schauspieler, unter anderen Nichelle Nichols (Nyota Uhura), berichten aus erster Hand und geben so einen exklusiven Einblick.

    7. Dezember 2016 6
  • : Kanada: Regierung plant Ausweitung der Überwachung im Internet
    Freiheit oder Sicherheit? Kanada will das mit einer Befragung klären.
    Freiheit oder Sicherheit? Kanada will das mit einer Befragung klären. Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0</a> via pixabay/<a href="https://pixabay.com/de/m%C3%B6wen-formation-flagge-himmel-blau-540791/">FrankWinkler</a>
    Kanada: Regierung plant Ausweitung der Überwachung im Internet

    Kanada plant eine Ausweitung der Überwachung im Internet. Das geht aus einem Grünbuch der Regierung mit dem Titel „Unsere Sicherheit, unsere Rechte“ hervor. Geplant sind der Zugriff auf Stammdaten, zum Beispiel E‑Mail-Adresse, Nutzernamen etc., durch Polizei und Geheimdienste ohne richterliche Anordnung und der Zwang für Kommunikationsanbieter, Nachrichten abzuhören und Verbindungsdaten zu speichern. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, per gerichtlicher Anordnung Privatpersonen oder Organisationen zur Entschlüsselung ihrer Daten zu zwingen.

    Diese Forderungen stehen in einem Grünbuch, weshalb sie nur einen Diskussionsstand wiedergeben. Ob sie also genau so umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. „Public Safety Canada“, vergleichbar mit dem amerikanischen Heimatschutz, führt eine Online-Befragung durch, um die Meinung der Bevölkerung zu den Forderungen einzuholen. Neben Fragen zu den geplanten Maßnahmen, wird auch nach persönlichen Einstellungen zu unter anderem Privatsphäre gefragt. An der Befragung kann man noch bis zum 15. Dezember teilnehmen – auch als Nicht-Kanadier.

    6. Dezember 2016 1