Kurzmeldungen

  • : Österreichs 13. Netzpolitischer Abend am 2. Februar 2017 in Wien
    Österreichs 13. Netzpolitischer Abend am 2. Februar 2017 in Wien

    Seit mehr als einem Jahr gibt es auch in Österreich einen monatlichen netzpolitischen Abend, der sich außerordentlicher Beliebtheit erfreut. Jeden ersten Donnerstag im Monat treffen sich an netzpolitischen Themen interessierte Menschen in Wiens ältestem Hackerspace, dem Metalab. Auf dem Programm stehen jeweils drei Kurzvorträge zu unterschiedlichsten Themen, die im weiteren Sinne mit Netzpolitik zu tun haben. Danach gibt es ein Open Mic für Lightning Talks und gemütlichen Ausklang an der Bar.

    Der nächste Termin ist am 2. Februar 2017 ab 19:30 Uhr in der Rathausstraße 6, 1010 Wien

    Das Programm des nächsten Termins:

    Wie immer gibt es einen Live-Stream, verfügbar unter:

    Wer möchte, kann sich auch bei Facebook für den #NetzPAT anmelden oder auf Twitter auf dem Laufenden bleiben und unter dem Hashtag #NetzPAT mitdiskutieren. Wie üblich wird der NetzPAT zeitnahe archiviert und alle bisherigen netzpolitischen Abende stehen auf dem Youtube Kanal von epicenter.works zur Verfügung.

    20. Januar 2017
  • : Urteil gegen Mitbetreiber von Kino.to und kinox.to rechtskräftig
    Verfremdeter Screenshot der aktuellen Kinox.to-Webseite
    Urteil gegen Mitbetreiber von Kino.to und kinox.to rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat eine Revision im Verfahren gegen einen Betreiber der damals beliebten Videostreamingplattformen kino.to und kinox.to nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

    Das Landgericht Leipzig hat einen 29-Jährigen Angeklagten unter anderem wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken (Fall „kinox.to“) und wegen Beihilfe hierzu (Fall „kino.to“) sowie wegen (Beihilfe zur) Computersabotage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt sowie Verfalls- und Einziehungsentscheidungen getroffen.

    Der Verurteilte hatte zwischen 2009 und 2011 mit anderen die Streamingportale betrieben.

    19. Januar 2017 14
  • : Österreich: Justizminister Brandstetter will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen
    Österreichs Justizminister Brandstetter. (Archivbild) Foto: <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/at/deed.en">CC-BY-SA 3.0</a> <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Wolfgang_Brandstetter?uselang=de#/media/File:Verabschiedung_von_Friedrich_Zawrel_-_Rede_von_Wolfgang_Brandstetter.jpg">Haeferl/Wikimedia Commons</a>
    Österreich: Justizminister Brandstetter will Vorratsdatenspeicherung wieder einführen

    Obwohl der österreichische Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2014 aufgehoben hat, sucht Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nach neuen Möglichkeiten zur Wiedereinführung, berichtet der Standard:

    Der Spielraum für eine Neuregelung sei zwar sehr eng, sagte Brandstetter, [..] er möchte aber alle Möglichkeiten ausloten. „Ich will und muss es versuchen“.

    Zuletzt hatte schon Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) eine „in allen Fragen lückenlose Überwachung“ verlangt. Zu seinen Forderungen zählen eine Vernetzung aller Überwachungskameras und der Zugriff auf diese für die Polizei.

    Die Bürgerrechtsorganisation epicenter works kritisiert die Vorstöße:

    International und leider auch in Österreich mehren sich die Tendenzen, die Grundrechte und Freiheiten der Menschen immer weiter einzuschränken. Die Politik macht damit genau das, was Terroristen nicht gelingt: Sie höhlt die Basis unserer Demokratie aus.

    19. Januar 2017 3
  • : Mozilla untersucht „Gesundheit des Internets“
    Fair-Use-Regelungen fehlen weiterhin in weiten Teilen der Welt. <a href="https://internethealthreport.org/v01/de/open-innovation/">(Screenshot)</a>
    Mozilla untersucht „Gesundheit des Internets“

    Mozilla hat heute die erste Version eines Statusberichts zur „Gesundheit des Internets“ veröffentlicht. Dieses „Open-Source-Projekt“ klopft den aktuellen Zustand des Internets anhand „fünf zentraler Aspekte“ wie Innovation, Privatsphäre oder Dezentralisierung ab und versucht, Prognosen über die weitere Entwicklung anzustellen. Mozilla schreibt dazu im Blog:

    Für diese Fokusthemen haben wir uns entschieden, weil sie die sozialen, technischen, politischen und ökonomischen Gegebenheiten des Webs maßgeblich beeinflussen. Indem sie eng miteinander verwoben sind, wirken sich diese Aspekte ebenso wie die Entscheidungen, die wir in Bezug auf sie treffen, stark auf die Gesundheit des Webs aus – ob nun auf gute oder schlechte Weise.

    Mozilla bittet nun um Feedback der Zivilgesellschaft zum Prototypen des Statusberichts, das in die finale Fassung einfließen soll. Diese soll Ende 2017 veröffentlicht werden.

    19. Januar 2017 7
  • : NSA-Untersuchungsausschuss: Google & Co verweigern öffentliche Aussage
    Diese Firmen wollen nicht in der Öffentlichkeit über die Snowden-Enthüllungen aussagen.
    Diese Firmen wollen nicht in der Öffentlichkeit über die Snowden-Enthüllungen aussagen. - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/iphonedigital/25555208090">iphonedigital</a>
    NSA-Untersuchungsausschuss: Google & Co verweigern öffentliche Aussage

    Die CEOs der vier wichtigsten US-Internetunternehmen weigern sich, vor dem NSA-Untersuchungsausschuss (NSAUA) auszusagen. In einer Pressemitteilung verurteilen der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg und die Obleute der Bundestagsfraktionen das Schweigen der Firmen. Der Obmann der SPD, Christian Flisek, spricht gar von einem „abgestimmten Vorgehen eines Schweigekartells“.

    Eigentlich sollten die CEOs von Facebook, Microsoft, Alphabet (Google) und Apple heute vor dem NSAUA Stellung nehmen zu den Snowden-Enthüllungen. Der Whistleblower machte unter anderem die Zusammenarbeit von US-Firmen mit der NSA öffentlich. Obwohl für ausländische Zeugen keine Pflicht besteht, vor dem NSAUA auszusagen, waren die Unternehmen anscheinend bereit, am Ausschuss teilzunehmen.

    Bis zur Rückmeldefrist am letzten Donnerstag meldete sich niemand. Erst gestern und heute kamen Absagen von Google und Facebook. Microsoft und Google schlugen vor, in einer nichtöffentlichen Sitzung auszusagen. Aufgrund des hohen Interesses in der Bevölkerung lehnte der Ausschuss dies ab.

    19. Januar 2017 12
  • : Lobby-Material zu Urheberrecht für österreichische Schulen: Update für „Ideen sind etwas wert“
    Logo "Ideen sind etwas wert" (Screenshot)
    Lobby-Material zu Urheberrecht für österreichische Schulen: Update für „Ideen sind etwas wert“

    Bereits vor zehn Jahren berichtete Markus erstmals über das Portal „Ideen sind etwas wert“, auf dem der Verband der österreichischen Musikwirtschaft gemeinsam mit dem Fachverband der Film- und Musikindustrie sowie „mit freundlicher Zustimmung des BMBF“ Unterrichtsmaterial zum Thema Urheberrecht und „geistiges Eigentum“ bereitstellt. Die Unterstützung des Bildungsministeriums für die Lobby-Materialien war damals auch in einer parlamentarischen Anfrage erörtert worden.

    An der einseitigen und Kritik an übermäßigem urheberrechtlichem Schutz komplett aussparenden Darstellung der Thematik – ein klarer Verstoß gegen das Kontroversitätsgebot für Lernmaterialien – hat sich seither wenig geändert. Die Aufbereitung und auch die Inhalte wurden jedoch immer wieder aktualisiert. Im Foliensatz (PDF) zu „Geistiges Eigentum und Urheberrecht“ findet sich in der aktuellsten Fassung unter anderem folgender Hinweis (Hervorhebungen im Original):

    Eine EU-weit durchgeführte Studie kommt zum Schluss, dass in den fünf größten EU-Ländern der durch Piraterie verursachte Verlust an Wertschöpfung mehr als 27 Milliarden Euro beträgt und dass mindestens 200.000 Jobs verloren gegangen sind (gesamte Kreativwirtschaft zwischen 2008 und 2011).

    Wie ebenfalls an dieser Stelle dargelegt, sind die Zahlen dieser von der Anti-Piraterie-Organisation BASCAP der Internationalen Handelskammer beauftragten Studie komplett hanebüchen:

    Die drei Bereiche mit den mit Abstand größten Wertschöpfungsverlusten zwischen 2008 und 2011 sind (1) architekturbezogene Aktivitäten, (2) (Bau-)Technik und diesbezügliche Beratungsleistungen sowie (3) leitungsbezogene Telekommunikation. Keiner dieser Bereiche ist auch nur am Rande von Piraterie betroffen. Ursache für den Rückgang sind vielmehr die geplatzte Immobilienblase in Spanien sowie Strukturwandel in der Telekommunkationsindustrie. Die einzigen zwei Bereiche mit substantiellen Zuwächsen trotz Wirtschaftskrise sind hingegen (1) Fernsehen und Rundfunk sowie (2) Film, Video und Fernsehproduktion – also jene Bereiche, wo sich noch am ehesten Verluste wegen Piraterie vermuten ließen.

    Lobbying mit Auftragsstudien zu betreiben ist das eine, dieselben Fantasiezahlen dann aber auch noch als Fakten in Unterrichtsmaterialien einzuschleusen ist selbst für die Urheberrechtslobby eine neuer Tiefpunkt.

    19. Januar 2017
  • : Transparenzbericht: E‑Mail-Anbieter Posteo kritisiert schwere Mängel bei Behördenanfragen
    Symbolbild Transparenz. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC-BY-NC-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/theenmoy/15981303308/sizes/h/">Theen Moy</a>
    Transparenzbericht: E‑Mail-Anbieter Posteo kritisiert schwere Mängel bei Behördenanfragen

    Der alternative E‑Mail-Anbieter Posteo gibt in seinem Transparenzbericht Auskunft über Behördenanfragen aus dem Jahr 2016 und kritisiert rechtswidrige Anfragen. Im letzten Jahr sei die Anzahl der Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden deutlich zurückgegangen, schreibt Posteo in dem Anfang Januar erschienenen Bericht. Während im Jahr 2015 noch 48 Anfragen eingegangen seien, waren es im letzten Jahr nur 35 – bei gleichzeitigem Anstieg der Postfächer um rund 40 Prozent. Eine der Anfragen kam von einem nicht näher benannten Nachrichtendienst.

    Der Großteil der Anfragen betrifft Bestandsdaten, also Namen und Adressen von Kunden, die Posteo jedoch nicht erfasst. In vier Fällen wollten Behörden an den Inhalt von Postfächern gelangen. Dem musste Posteo aufgrund von formal korrekten richterlichen Beschlüssen in drei Fällen nachkommen. Wie auch schon in den letzten Jahren (2014, 2015) sei der Anteil der rechtswidrigen Anfragen sehr hoch, kritisiert Posteo. So schickte ein Polizist aus Mecklenburg-Vorpommern gar eine Anfrage von seiner privaten E‑Mail-Adresse. Über diese und andere Fälle berichtet die FAZ in einem lesenswerten Artikel, der auch Datenschutzbeauftragte und die Behörden zu Wort kommen lässt:

    Überdies fordern die Beamten oft Daten an, ohne die Rechtsgrundlage zu benennen, wie es ausdrücklich im Gesetz vorgeschrieben ist. Oder sie nennen eine falsche, verwechseln etwa das Telekommunikationsgesetz mit dem Telemediengesetz. Auch der Berliner E‑Mail-Anbieter mailbox.org kennt solche Fälle und bestätigt: Etwa die Hälfte aller Anfragen enthielten Fehler. Man wundert sich dort, dass es in manchen Bundesländern offenbar nicht einmal Formbriefe gibt. Stattdessen tippe wohl jeder Polizist jedes Auskunftsersuchen aufs Neue.

    Eine Auswahl der gravierendsten Missstände ist auf der Webseite von Posteo zu finden.

    Offenlegung: Posteo spendet regelmäßig an netzpolitik.org, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten.

    19. Januar 2017 14
  • : Forderungen an Obama nach Begnadigung für Snowden und Manning (Update: Manning kommt frei)
    Forderungen an Obama nach Begnadigung für Snowden und Manning (Update: Manning kommt frei)

    Bürgerrechtler hatten im September eine Initiative gestartet, um die Begnadigung von Edward Snowden zu erreichen. Nun übergaben sie US-Präsident Barack Obama die Unterschriften von mehr als einer Million Menschen, die einen Straferlass befürworten. Snowden soll in den Vereinigten Staaten wegen Verletzung des Espionage Acts angeklagt werden.

    Die ACLU (American Civil Liberties Union) hatte gemeinsam mit Amnesty International und Human Rights Watch zur Unterstützung aufgefordert. Nun konnten die Organisationen gemeinsam in einem Brief an Obama vermelden:

    We are hereby delivering signatures from 1,101,252 people across the world who ask that you use your presidential authority to pardon Edward Snowden.

    (Hiermit überbringen wir die Unterschriften von 1.101.252 Menschen von überall auf der Welt, die um die präsidiale Befugnis zur Begnadigung Edward Snowdens ersuchen.)

    Amnesty International hat parallel auch eine Unterstützungskampagne ins Leben gerufen, die den Geflüchteten in Hongkong helfen soll, die Snowden bei seiner Flucht Beistand geleistet hatten.

    Begnadigung für Chelsea Manning?

    Chelsea Manning soll unterdessen auf einer sogenannten „short list“ stehen, die Menschen umfasst, die zur Begnadigung in Frage kommen, wie NBC News meldete. Manning sitzt eine 35-jährige Freiheitsstrafe für die Preisgabe von Regierungsgeheimnissen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Diplomaten-Depeschen des US-amerikanischen Außenministeriums ab.

    Update:
    Soeben (Dienstagabend) wird auf allen Kanälen gemeldet, dass Chelsea Manning im Mai auf Geheiß von US-Präsident Obama entlassen wird. Auch in den deutschen Medien, wie hier in der FAZ, wird die gute Nachricht bereits weiterverbreitet, dass sie an 17. Mai eine freie Frau sein wird. :}

    17. Januar 2017 23
  • : Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen
    Symbolbild
    Gericht: Vodafone darf ohne Zustimmung keine Datenpakete hinzubuchen

    Der Mobilfunkbetreiber Vodafone darf seinen Kunden nicht mehr ohne deren ausdrückliche Einwilligung automatisch Datenoptionen hinzubuchen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am 14. Dezember verkündet (PDF). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen drei sogenannte Datenautomatikklauseln des Anbieters. Diese erlauben das nachträgliche Freischalten kostenpflichtiger Datenpakete.

    Das Gericht schloss sich der Sicht der Verbraucherschützer an, dass es sich dabei um eine unzumutbare, nachträgliche Vertragsänderung handelt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Der vzbv schreibt:

    Das Landgericht Düsseldorf teilte die Bedenken des vzbv. Es sah in den Klauseln einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Nebenleistungen oder sonstige Zusatzentgelte nur mit Zustimmung des Verbrauchers Vertragsbestandteil werden können. Das solle Kunden vor ungewollten rechtlichen Bindungen schützen. Zudem sei fraglich, ob der Kunde stets ein Interesse habe, gegen Aufpreis schneller zu surfen. Dies gelte insbesondere, wenn er sich bewusst für den günstigeren Vertrag entschieden hat und die Zubuchung in der Summe sogar teurer ist als in einem höherwertigen Tarif. Weiterhin sei nicht in jedem Fall klar, wie genau der Verbraucher eine Zubuchung ablehnen kann.

    Neben Vodafone aktivieren auch andere Mobilfunkbetreiber ihren Kunden automatisch kostenpflichtige Zusatzdatenvolumen, sobald sie das Inklusivvolumen verbraucht haben. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München in einem nicht näher bezeichneten Parallelverfahren erwartet der vzbv „demnächst“.

    [Update, 17. Januar, 22:16] Um das Verfahren zwischem dem vzbv und dem Anbieter O2 scheint es sich hierbei nicht zu handeln, wie in einer früheren Version des Artikels vermutet (der obige Absatz wurde entsprechend überarbeitet). In diesem Fall (29 U 668/16) hat das OLG München bereits am 8. Dezember 2016 ein Urteil gefällt und die Datenautomatik für rechtens erklärt. Vielen Dank an Lars Siebenhaar für den Hinweis. Caschy schreibt darüber in einem Update:

    Im Ergebnis hat o2 gegen die Verbraucherzentrale in der Berufungsinstanz vor dem OLG München somit gewonnen. Die reine Datenautomatik ist, sofern sie von Anfang an Vertragsbestandteil war, zulässig. Im Urteil des OLG München ist dies auch gut begründet: Verträge sollte man lesen und wenn der Verbraucher einen Vertrag mit einem festen Volumen plus Erweiterung nach Überschreitung buchen will, dann darf der Verbraucher das auch tun.

    17. Januar 2017 3
  • : Grün-schwarz in Baden-Württemberg will mehr Überwachung
    Der Grüne Winfried Kretschmann ist Ministerpräsident im "Ländle" (Archivbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/gruenenrw/7153294083/sizes/h/">gruenenrw</a>
    Grün-schwarz in Baden-Württemberg will mehr Überwachung

    Die von den Grünen angeführte Landesregierung in Baden-Württemberg hat einen weitreichenden Ausbau von Überwachungsmaßnahmen angekündigt. So soll unter anderem die bundesweit eingeführte Vorratsdatenspeicherung genutzt werden. Außerdem sollen Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Verbindungsdaten von so genannten „Gefährdern“ haben, schreibt heise.de.

    Die grün-schwarze Koalition verständigte sich auch auf eine Nutzung von Staatstrojanern. Einerseits soll die Quellen-TKÜ eingesetzt werden, mit der Ermittler laufende Kommunikationen direkt auf dem jeweiligen Rechner mitschneiden können. Auch geplant sei die Einführung der Online-Durchsuchung, also der Staatstrojaner zur Durchsuchung von Computern, heißt es beim SWR. Die Maßnahmen standen schon im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, waren dort allerdings als zu prüfen gekennzeichnet.

    Außerdem plant Baden-Württemberg Änderungen beim Polizei- und beim Verfassungsschutzgesetz. Der Polizei sollen zudem 800.000 Euro zusätzliche Gelder erhalten, dem Landesverfassungsschutz 200.000 Euro für die Überwachung von „Gefährdern“ gegeben werden.

    17. Januar 2017 16
  • : Fast die Hälfte aller Berliner U‑Bahnhöfe haben WLAN
    Sebastian Pertsch hat 67 U-Bahnhöfe mit WLAN in der BVG-Karte eingezeichnet.
    Fast die Hälfte aller Berliner U‑Bahnhöfe haben WLAN

    Das Mobilfunk-Netz ist in Berliner U‑Bahnen und U‑Bahnhöfen eine Katastrophe, zumindest für Kunden der Deutschen Telekom und Vodafone. Telefonica ist in der U‑Bahn besser, dafür über der Erde oft eine Katastrophe.

    Im vergangenen Sommer versprachen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), zumindest bis Ende des (Vor-) Jahres 76 Berliner U‑Bahnhöfe mit WLAN zu versorgen. Jetzt gab man bekannt, bereits 74 entsprechend ausgestattet zu haben. Sebastian Pertsch hat aus den Daten der BVG eine Karte gebastelt, wo er die U‑Bahnhöfe eingezeichnet hat, die offiziell über WLAN verfügen. Bei den übrigen scheint es Accesspoints zu geben, aber nicht überall im Bahnhof.

    Die BVG verspricht, dass bis Ende 2018 alle 173 Berliner U‑Bahnhöfe WLAN haben sollen.

    Das WLAN soll ohne Anmeldung und nur mit Bestätigung von Nutzungsbedingungen funktionieren. Wie in jedem offenen WLAN geben wir gerne die Empfehlung, ein Virtual-Private-Network (VPN) zu nutzen, damit nicht andere mitschneiden können, was man in dem WLAN macht. Ein Gerät soll sich immer für sieben Tage freischalten, bis man wieder die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss.

    17. Januar 2017 6
  • : Informationen zum „Datenhehlerei“-Paragraphen: Podcasts und ein Vortrag
    Informationen zum „Datenhehlerei“-Paragraphen: Podcasts und ein Vortrag

    Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat auch eine neue Strafnorm in Kraft: Der Paragraph 202d des Strafgesetzbuches soll „Datenhehlerei“ bestrafen. Wer wissen will, worum es dabei geht, dem können wir Podcasts und einen Vortrag empfehlen.

    Datenhehlerei soll dann vorliegen, wenn ein Täter sich oder anderen Daten verschafft, die aus einer Straftat erlangt wurden, mit dem Willen, sich zu bereichern oder jemandem zu schaden. Dann droht ihm eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

    Das klingt zunächst vielleicht wie eine gute Idee. Aber der Paragraph hat seine Tücken, weswegen am Freitag dagegen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde. Diese Definition der „Datenhehlerei“ kann nämlich als eine Anti-Whistleblowing-Strafnorm für Redaktionen gefährlich werden. Bei einer Pressekonferenz am Freitag haben die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und netzpolitik.org die Verfassungsbeschwerde vorgestellt.

    Wer sich über den Datenhehlerei-Paragraphen etwas näher informieren möchte, kann sich im Podcast Logbuch:Netzpolitik ein Gespräch über den Inhalt der Verfassungsbeschwerde zu Gemüte führen. Zu Gast war Ulf Buermeyer, der einer der Beschwerdeführer ist. In seinem eigenen Podcast-Projekt Lage der Nation hat er ebenfalls darüber gesprochen.

    Vortrag beim Chaos Communication Congress

    Wer weitere rechtliche Bewertungen zu den Schwierigkeiten sucht, die dieser Datenhehlerei-Paragraph mit sich bringt, dem sei außerdem der Vortrag des Juristen Ulrich Kerner beim 33c3 empfohlen. Er kann auch als Audio-Datei runtergeladen werden.

    Hier klicken, um den Inhalt von media.ccc.de anzuzeigen.

    Offenlegung: Ulf Buermeyer schreibt auch gelegentlich für netzpolitik.org.

    16. Januar 2017 2
  • : NSA darf Rohdaten an Ermittlungsbehörden weiterreichen
    National Cryptologic Museum in Fort Meade, <a href="www.flickr.com/photos/ideonexus/5175342301">Ryan Somma</a>, Licensed under the Creative Commons Attribution 2.0 Generic | Flickr
    NSA darf Rohdaten an Ermittlungsbehörden weiterreichen

    Die Regierung von Barack Obama hat kurz vor dem Präsidialwechsel die Befugnisse der National Security Agency (NSA) nochmals erweitert.

    16. Januar 2017 3
  • : Facebook kündigt Maßnahmen gegen Fake News in Deutschland an
    Facebook kündigt Maßnahmen gegen Fake News in Deutschland an

    Facebook hat angekündigt, seine Maßnahmen gegen Fake News jetzt auch in Deutschland auszurollen. Facebook kündigte an,

    • dass die Nutzer Falschmeldungen einfacher melden können,
    • dass die gemeldeten Nachrichten nach einer Prüfung durch Faktenchecker ge­ge­be­nen­falls Warnhinweise erhalten würden,
    • dass es finanzielle Anreize für Spammer bekämpfen wolle.

    Im Kern ist dies der gleiche Ansatz, den Facebook vor exakt einem Monat für die USA vorgestellt hatte. Als Fact-Checking-Instanz hat Facebook das Recherchebüro Correctiv gewonnen. Laut FAZ soll für diese Aufgabe kein Geld von Facebook an Correctiv fließen.

    Auf dem Facebook-Kanal von Correctiv heißt es:

    Das Ganze ist in unseren Augen eine Art Betatest. Wir schauen uns das jetzt in den nächsten Wochen an und werden dann sehen, wie es weitergeht. […] In dieser Phase fließt kein Geld für das FactChecking. Auch hier müssen wir langfristig sehen, welche Finanzierungsformen es gibt. Es wird schwer werden, das Geld unserer Spender dafür auszugeben, Facebook zu heilen. Aber wie gesagt. Wir schauen uns das Projekt jetzt an, und sehen dann weiter.

    15. Januar 2017 18
  • : Hacker erbeuten Daten von Überwachungsfirma Cellebrite
    Die israelische Firma ist für das Hacken von Smartphones bekannt.
    Die israelische Firma ist für das Hacken von Smartphones bekannt. - <a href="https://creativecommons.org/pub1licdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/pb_lF8VWaPU">Gilles Lambert</a>
    Hacker erbeuten Daten von Überwachungsfirma Cellebrite

    Cellebrite, eine Firma, die Überwachungstechnologien für Mobiltelefone herstellt, ist Ziel eines Hacks geworden. Die Hacker konnten 900 Gigabyte an Daten erbeuten, die sie Motherboard zuspielten. Darin sollen unter anderem Informationen über Kunden, Datenbanken sowie eine große Menge an technischen Daten über Produkte von Cellebrite enthalten sein.

    Die israelische Firma ist für das „Universal Forensic Extraction Device“ (UFED) bekannt. Damit lassen sich Daten von tausenden verschiedenen Handymodellen abgreifen. Beispielsweise SMS-Nachrichten, E‑Mails und Telefonverläufe sind davon betroffen. Ein Anwender der Forensik-Software muss dafür im Besitz des Handys sein. Die durch den Hack erlangten Daten legen nahe, dass die Firma auch für autoritäre Staaten wie Russland, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Türkei tätig war.

     

    13. Januar 2017 3
  • : Türkei baut Google-Alternative mit „nationalen Werten“
    Die Türkei will offenbar die Daten der eigenen Bürger im Land belassen. (Quelle: Turkey Blocks/<a href="https://twitter.com/TurkeyBlocks/status/817424122183434240></a>Twitter)
    Türkei baut Google-Alternative mit „nationalen Werten“

    Die Türkei soll an einer eigenen Suchmaschine und einem E‑Mail-Dienst arbeiten, die mit „nationaler Kultur und nationalen Werten“ vereinbar sind. Das meldet die Gruppe „Turkey Blocks“ und beruft sich auf ein Fernsehinterview des Kommunikationsministers Ahmet Arslan. Die Pläne sollen möglichst rasch umgesetzt werden und unter anderem dazu führen, dass die innerhalb der Türkei gespeicherten Daten besser ausgewertet werden können – wohl nicht nur für wirtschaftliche, sondern auch für Ermittlungszwecke.

    In der Türkei kam es in den letzten Monaten zu umfassenden Verhaftungswellen sowie regelmäßigen Netzsperren, die sich gegen soziale Medien, Instant-Messenger, VPN-Dienste oder das Tor-Netzwerk richteten. Auch andere autoritäre Systeme wie China oder Russland setzen solche und ähnliche Maßnahmen ein, um die Kontrolle über ihre Bürger zu behalten. Zudem erinnert der Vorstoß von Arslan an einen Vorschlag der Kreml-nahen Natalya Kaspersky. Diese forderte sogar kürzlich, dass alle personenbezogenen Daten dem (russischen) Staat gehören sollten.

    12. Januar 2017 14
  • : Neue Deutschlandradio Kultur-Podcast: Parteien im Umbruch
    Neue Deutschlandradio Kultur-Podcast: Parteien im Umbruch

    Die Zeitfragen-Redaktion von Deutschlandradio Kultur hat einen neuen Podcast gestartet. In „Parteien im Umbruch“ (Feed) möchte man sich mit unserem Parteiensystem im Vorfeld der kommenden Bundestagswahl beschäftigen. In Folge eins geht es darum:

    Thomas Klug fragt bei der neuen Partei für Gesundheitsforschung nach, ob ein Lobbyverband nicht sinnvoller für die Ziele der Gründer wäre. Maximilian Klein trifft den designierten Kanzlerkandidaten der Partei „Die Partei“ Serdar Sumuncu und Paul Vorreiter recherchiert, wieviele Stimmen eine Partei bekommen muss, damit sie von der staatlichen Teilfinanzierung profitiert.

    Der zweite Teil beschäftigt sich mit „Die Grünen – ab durch die Mitte?

    11. Januar 2017 4
  • : Der internationale Drohnenkrieg: Previews des Dokumentarfilms „National Bird“ in Berlin
    © Ten Forward Films
    Der internationale Drohnenkrieg: Previews des Dokumentarfilms „National Bird“ in Berlin

    Wer bei der Berlinale oder beim #33c3 die nächtliche Sondervorstellung des Dokumentarfilms „National Bird“ versäumt hat, kann ihn sich dieser Tage in Berlin anschauen: Am 11. Januar wird der Film um 19:00 Uhr in der Akademie der Künste gezeigt. Anschließend diskutieren die Regisseurin Sonia Kennebeck mit Gästen.

    10. Januar 2017 5
  • : Berlin visualisiert seine Haushaltspläne
    Der Berliner Haushaltsplan 2017. Screenshot: Berlin.de
    Berlin visualisiert seine Haushaltspläne

    Das Land Berlin hat mit Unterstützung der Open Knowledge Foundation seine Haushaltspläne visualisiert und stellt diese auf der landeseigenen Webseite zur Verfügung. Dank der Visualisierung ist sehr einfach zu erkennen, wie groß welche Posten ausfallen, auch im Verhältnis zueinander. Die Visualisierung beruht auf der Software Open Spending.

    9. Januar 2017 6
  • : Snowden: „Gesetze wurden gebrochen, weil diese Gesetze falsch waren“
    Snowden: „Gesetze wurden gebrochen, weil diese Gesetze falsch waren“

    Wenn die langen Wintertage nerven und der eigene Aktivismus angesichts der großen politischen Mehrheit der Überwachungsbefürworter zu erlahmen droht, hilft vielleicht eine kleine Inspiration. Das dachte sich auch Rick Falkvinge und verweist bei „Private Internet Access“ auf einen Interview-Ausschnitt mit Edward Snowden.

    Darin bringt Snowden in seiner unnachahmlichen Weise auf den Punkt, warum es sich lohnt, für seine Überzeugungen zu kämpfen, und dass man aus der Geschichte lernen kann, dass dieser Kampf nicht sinnlos ist. Er erinnert daran, wie weit die Geschichte der Bürgerrechte zurückgeht. Diejenigen, die damals die amerikanische Bill of Rights verfasst haben, taten das in weit schwierigeren Zeiten und gegen die mächtige britische Regierung, spezifisch mit dem Willen, Machtmissbrauch einzudämmen.

    Whistleblowing kann eine Notwendigkeit sein, selbst wenn man dadurch Gesetze bricht und der von Donald Trump ausgewählte neue CIA-Chef Mike Pompeo dafür gar die Todesstrafe gegen Snowden verhängen würde.

    Wer nicht so gut Englisch versteht, kann hier den Text des kleinen Ausschnitts sowie die Übersetzung finden.

    Im Wortlaut

    We’re a country that was born from an act of treason against a government that had run out of control. Now, this is not to say that breaking the rule is something that should happen all the time but we should always make a distinction that right and wrong is a very different standard than legal and illegal.

    The law is no substitute for morality, here or then.

    […]

    I would not have done it if I did not believe it was right.

    […]

    But look, every act of progression in our nation’s history has involved tension with law, whether it was the abolition of slavery, whether it was the enfranchisement of women, whether it was the birth of our nation.

    Laws were broken, and that’s because the laws were wrong.

    Wir [die Vereinigten Staaten] sind ein Land, das aus einem Hochverrat gegen eine Regierung heraus entstanden ist, die außer Kontrolle geraten war. Das soll nicht heißen, dass die Missachtung von Regeln andauernd geschehen sollte, aber wir sollten immer unterscheiden zwischen den sehr verschiedenen Maßstäben richtig und falsch sowie legal und illegal.

    Das Gesetz ist kein Ersatz für Moral, weder heute noch früher.

    […]

    Ich hätte es [das Whistleblowing] nicht getan, wenn ich nicht daran geglaubt hätte, dass es richtig war.

    […]

    Aber sehen Sie, jedes fortschrittliche Handeln in der Geschichte unserer Nation [den Vereinigten Staaten] hat zu Spannungen mit den bestehenden Gesetzen geführt, ob es die Abschaffung der Sklaverei, ob es das Wahlrecht für Frauen, ob es die Geburt unserer Nation war.

    Gesetze wurden gebrochen, und das liegt daran, dass diese Gesetze falsch waren.

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    9. Januar 2017 52