Kurzmeldungen
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: Norwegen: Ministerin sprintet für Verbraucherrechte im Internet der Dinge
Verbraucherschützer warnen schon seit längerem vor sogenannten "Wearables". - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/pestoverde/16677320349/">Maurizio Pesce</a> : Norwegen: Ministerin sprintet für Verbraucherrechte im Internet der Dinge Elf Kilometer in 68 Minuten: So lange rennt die norwegische Verbraucherschutzministerin auf dem Laufband, während ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Armbands vorgelesen werden. Zusammen mit dem norwegischen Verbraucherschutzverband will sie damit für bessere Verbraucherrechte im Internet der Dinge werben.
Bereits im November 2016 berichtete der norwegische Verbraucherschutzverband über diverse Gesetzesverstöße bei Fitness-Armbändern. Sie stellten zudem zehn Forderungen auf, mit denen Unternehmen Verbraucherrechte besser schützen können. Auch in Deutschland berichteten Datenschutzbehörden in der Vergangenheit über Mängel bei sogenannten „Wearables“.
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: Amerika zuerst, wer wird zweiter? Europäische Satire-Sendungen antworten auf Donald Trump
: Amerika zuerst, wer wird zweiter? Europäische Satire-Sendungen antworten auf Donald Trump Nach dem viralen Erfolg des Videos der niederländischen Satire-Sendung „Zondag met Lubach“ als Antwort auf Donald Trumps „America First“-Rede zur Amtseinführung, erscheinen jetzt kontinuierlich weitere Videos im selben Stil aus anderen europäischen Ländern. Die Videos werden auf everysecondcounts.eu, der Facebookseite „It’s Great EU“ sowie auf Twitter unter #everysecondcounts und bei @itsgreateu gesammelt.
Den deutschen Beitrag steuerte gestern Jan Böhmermann in der aktuellen Ausgabe von Neo Magazin Royale bei:
Hier die Links zu den anderen bislang erschienenen Videos:
Die österreichische Bewerbung um Platz 2 werden kommenden Dienstag Stermann und Grissemann in ihrer Sendung „Willkommen Österreich“ beisteuern.
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: Privatsphäre, Massenüberwachung und Trump: CPDP-Videomitschnitte verfügbar
Über 70 Videos sind zur diesjährigen Konferenz verfügbar. - Bild: <a href="http://www.cpdpconferences.org/press.html">CPDP</a> : Privatsphäre, Massenüberwachung und Trump: CPDP-Videomitschnitte verfügbar Big Data Brexit und natürlich Trump: Themen, die auf der diesjährigen Konferenz „Computer, Privacy and Data Protection“ (CPDP) nicht fehlen durften. Die Videos zu den einzelnen Vorträgen sind mittlerweile online. Auf der Konferenz sprachen unter anderem der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli, der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre Joe Cannataci sowie Max Schrems, der auf einem Panel über die EU-US-Datenschutzvereinbarung Privacy Shield und Massenüberwachung diskutierte.
Die CPDP-Konferenz findet seit 2007 jedes Jahr in Brüssel statt. Sie wird mittlerweile von zwanzig akademischen Einrichtungen aus der ganzen Welt veranstaltet. Übergeordnetes Thema der dreitägigen Veranstaltung war wie jedes Jahr Privatsphäre und Datenschutz, heuer lag der Fokus auf dem „Zeitalter intelligenter Maschinen“.
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: Förderung digitaler Werkzeuge für eine starke Zivilgesellschaft: Prototype Fund geht in die zweite Runde
Der Prototype Fund sucht nach (digitalen) Werkzeugen für die Stärkung der Zivilgesellschaft. Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/Kw_zQBAChws">Ashim D’Silva</a> : Förderung digitaler Werkzeuge für eine starke Zivilgesellschaft: Prototype Fund geht in die zweite Runde 1,2 Millionen Euro stehen dem Prototype Fund zur Förderung gemeinnütziger Open-Source-Projekte zur Verfügung. Nachdem der Fund der Open Knowledge Foundation Deutschland und dem Bundesbildungsministerium Ende Dezember die ersten 17 geförderten Projekte vorgestellt hat, wurde gestern die zweite Runde eingeläutet. Der Fokus liegt nun auf digitalen Werkzeugen zur Förderung einer starken Zivilgesellschaft:
Nach den politischen und gesellschaftlichen Veränderungen im letzten Jahr wollen wir uns verstärkt darauf konzentrieren, wie wir mit unseren Mitteln – Code und Technologie – auf diese Entwicklungen einwirken können.
Die Initiatoren des Protoype Funds hoffen, auf diese Weise einen Beitrag zu den Problemen der aktuellen Politikverdrossenheit, Fehlinformationen und gefühlten Machtlosigkeit leisten zu können.
Die Deadline zur Einreichung von Projekten ist am 31. März. Details gibt es hier.
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: Seehofer will CO2-Wert seines Dienstwagens wegen Terrorgefahr nicht rausgeben – und verliert vor Gericht
Will Bayerns Ministerpräsident Seehofer die CO2-Werte seines Dienstwagens nicht offenlegen, muss er auf die Kutsche umsteigen. (Archivbild) Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/larsphotos/8015344874/sizes/h/">lars20070</a> : Seehofer will CO2-Wert seines Dienstwagens wegen Terrorgefahr nicht rausgeben – und verliert vor Gericht Wenn das so weiter geht, haben die Umwelt-Terroristen gewonnen: Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass die Staatskanzlei des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer die CO2-Werte seines Dienstwagens herausgeben muss. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Laut DUH hatte die Staatskanzlei argumentiert, dass Terroristen aus den CO2-Werten wertvolle Hinweise für einen Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können. Der Argumentation folgte das Gericht aus nachvollziehbaren Gründen nicht.
Grundlage der Klage war das Bayerische Umweltinformationsgesetz. Danach haben alle Menschen das Recht, Informationen im Zusammenhang mit der Umwelt von bayerischen Behörden anzufragen. Die wehren sich allerdings routinemäßig gegen mehr Transparenz.
[Nachtrag, 03.02.2017]: Dies ist nicht das erste Mal, dass die Bayerische Staatskanzlei Informationen zu Abgaswerten unter dem Teppich halten wollte. abgeordnetenwatch.de hat vor sechs Wochen über ein Lobbypapier berichtet, in dem sich Seehofers Beamte gegenüber dem Kanzleramt für die Anliegen von BMW einsetzte. Konkret ging es um die Verhinderung strengerer Abgaswerte für Dieselfahrzeuge. In dem Anschreiben bittet die Staatskanzlei das Kanzleramt um „vertrauliche Behandlung“ des Schreibens. Die Berliner Regierungszentrale gab lange Zeit vor, das Dokument nicht finden zu können.
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: Der Abschied vom Föderalismus und die Zentralisierung der Sicherheitsbehörden
Bundesinnenminister de Maizière will den Sicherheitsapparat zentralisieren. (Archivbild). Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/nextconference/14125599201/sizes/h/">NEXTConf</a> : Der Abschied vom Föderalismus und die Zentralisierung der Sicherheitsbehörden Heiner Busch schaut sich in einem Artikel beim Grundrechtekomitee an, wie schon der damalige Innenminister Otto Schily im Jahr 2004 versuchte, den Föderalismus der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik zu zerschlagen:
De Maizière ist nicht der erste Bundesinnenminister, der in einem grossen Aufwasch auch die kläglichen Reste des Föderalismus über Bord werfen möchte. Im Juni 2004, drei Monate nach dem Anschlag auf einen Vorortzug in Madrid, war es De Maizières sozialdemokratischer Vor-Vor-Vorgänger Otto Schily, der mit ähnlichen Vorschlägen aufwartete.
Der Artikel zeigt auf, wie beim jedem Vorstoß der Bundesinnenminister als Kompromiss immer ein Stück Föderalismus auf der Strecke blieb. Dies widerspreche den Grundsätzen der liberalen Demokratie:
Liberale Demokratien vermeiden gerade im „Sicherheitsbereich“ die Ballung von Macht. Das war der Sinn und Zweck des Föderalismus. Und das ist auch der Anlass dafür gewesen, dass die Alliierten der neu gegründeten Bundesrepublik Nachrichtendienste nur erlaubten, wenn sie von der Polizei getrennt sind. Diese Teilungen und Differenzierungen sind schon in normalen bundesdeutschen Zeiten reichlich unterlaufen worden. Wer sich von ihnen verabschieden will, weil die „Zeiten“ etwas „schwieriger“ geworden sind, der verabschiedet sich auch von der liberalen Demokratie.
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: Vietnam: Bloggerin wegen Regierungskritik verhaftet
Vietnamesische Polizisten in der Hauptstadt Hanoi. (Symbolbild)- <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/closedeyesfusion/17083501188/">Greg Holtfreter</a> : Vietnam: Bloggerin wegen Regierungskritik verhaftet Am 21. Januar verhafteten Polizisten die regierungskritische Bloggerin Tran Thi Nga und ihren Mann im Norden Vietnams. Ihr wird Propaganda gegen den Staat vorgeworfen, damit drohen bis zu 20 Jahre Haft. Die Vietnamesin bloggt unter dem Namen Thuy Nga über Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land.
In einem Statement begründet die Polizei die Verhaftung damit, dass Thuy Nga über das Internet „Propagandavideos und Texte gegen die Regierung“ verbreitet hätte. Das Vorgehen der kommunistischen Regierung ist Teil einer Serie von Verhaftungen, um Kritiker zum Schweigen zu bringen. Die Organisation „Human Rights Watch“ spricht in ihrem Jahresbericht 2017 von mindestens 19 Bloggern und Aktivisten, die in den ersten neun Monaten 2016 vor Gericht gebracht oder verurteilt wurden.
Schon in den Jahren vor der Verhaftung wurde Thuy Nga von der Regierung schikaniert. Im Mai 2013 besuchte sie zusammen mit ihren beiden Kindern die Hauptstadt Hanoi. Die Polizei drängte den Besitzer des Motels, in dem sie wohnte, die drei rauszuwerfen. Sie mussten daraufhin in der Nacht bei Regen auf der Straße schlafen.
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: Verbraucherschützer: Klage vor dem Landgericht Berlin gegen Whatsapp
Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC-BY-SA 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/111692634@N04/11406964665/sizes/h/">perspec_photo88</a> : Verbraucherschützer: Klage vor dem Landgericht Berlin gegen Whatsapp Verbraucherschützer nehmen WhatsApp aufs Korn: Vor dem Landgericht Berlin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Sie stützt sich nach Angaben des Verbandes auf die Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen im Sommer 2016, für die Whatsapp bereits abgemahnt worden war.
In Deutschland hat das Unternehmen über dreißig Millionen Nutzer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schreibt in seiner Pressemitteilung, dass der Messenger-Dienst Whatsapp widerrechtlich deren Daten sammelt und speichert und an den Mutterkonzern Facebook weitergibt. Für 19,3 Milliarden Dollar hatte Facebook vor zwei Jahren das Unternehmen WhatsApp aufgekauft, dabei allerdings versichert, keinen Datenaustausch durchführen zu wollen. Mittlerweile kann WhatsApp im Rahmen seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen aber beispielsweise die Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterreichen. Die Weitergabe der Nummern wurde aber zwischenzeitlich vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar untersagt.
Der vzbv wird auch grundsätzlich und kündigt an, im Sinne der Verbraucher in Zukunft weiterhin auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung pochen zu wollen:
Das [Grundrecht] werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.
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: Whistleblower: Helden oder Verräter?
: Whistleblower: Helden oder Verräter? SWR2 Wissen berichtete vergangene Woche in einem halbstündigen Feature über „Whistleblower: Helden oder Verräter?“
Sie riskieren ihren Job: Mitarbeiter, die auf Bestechung oder Schlampereien ihrer Firma hinweisen. Unternehmen müssen umdenken – und Whistleblower gesetzlich geschützt werden.
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: Breitband-Debatte: Durchs Darknet zum Licht?
: Breitband-Debatte: Durchs Darknet zum Licht? Die Sendung Breitband auf Deutschlandradio Kultur hat am Wochenende eine Stunde lang über „Durchs Darknet zum Licht?“ diskutiert. Zu Gast im Studio bei Philip Banse waren die Forscherin Theresa Züger, Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen und der Tor-Exit-Node-Betreiber und Forscher Rene Mayrhofer.
In der aktuellen Ausgabe von Breitband versuchen wir uns deshalb dem Phänomen Darknet anzunähern und zu ergründen: Was genau bedeutet Darknet heute? Ist das Tor-Netzwerk das Darknet? Was sind die technischen Vorraussetzungen? Wie anonym ist man als Nutzer und Anbieter im Darknet wirklich? Wenn ein Großteil des Geschehens im Darknet doch nicht kriminell ist: Was machen die Menschen da sonst?
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: Schöner neuer Wahn: Verschwörungstheorie Marke Eigenbau
: Schöner neuer Wahn: Verschwörungstheorie Marke Eigenbau Schönes Feature im Deutschlandfunk über den Boom von Verschwörungstheorien: Schöner neuer Wahn – Verschwörungstheorie Marke Eigenbau.
Die Kondensstreifen am Himmel, das sind natürlich keine Kondensstreifen, sondern sogenannte Chemtrails, absichtlich versprühte Giftwolken, die die Zeugungsfähigkeit der Bevölkerung herabsetzen sollen. Im Netz gibt es unzählige Blogs, Seiten und Foren, in denen Verschwörungstheorien diskutiert werden, auf Facebook organisieren sich mittlerweile Gruppen, die glauben, Echsenmenschen hätten die Regierungen unterwandert oder die Erde sei eine Scheibe. Aber wie funktionieren Verschwörungstheorien? Um diese Frage zu beantworten, haben die Autoren schon vor Monaten ihre eigene Verschwörungstheorie lanciert.
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: Österreich: Lobbyismus im Mobilfunk verschleiert
Funkturm im Nebel. Foto <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/e25BPbqHmo4">Matthew Henry</a> : Österreich: Lobbyismus im Mobilfunk verschleiert Die Umstellung auf den neuen Mobilfunkstandard 5G treibt in Österreich vor allem ein Akteur voran: der Verein Internetoffensive Österreich (IOÖ). Dessen Forderungen finden sich auch in Plänen der Bundesregierung wieder.
Futurezone zeigt nun in einer Recherche auf, dass im Vorstand des Vereins die Chefs der drei großen österreichischen Mobilfunkanbieter Drei, T‑Mobile und A1 sitzen. Einen Eintrag in das österreichische Lobbyregister hält man jedoch nicht für notwendig.
Gegenüber Futurezone begründet man dies juristisch:
Die Internetoffensive Österreich ist ein Interessensverband, der keine Dienstnehmer beschäftigt. Die Bestimmungen des Lobbyregisters sind daher ausdrücklich nicht anzuwenden.
Transparency International bezeichnet dieses Vorgehen als „verschleiertes Lobbying“.
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: Österreich: Innenminister will jetzt auch Zug- und Schiffsreisende überwachen
Auch Reisen mit dem Zug oder einem Schiff sollen in Zukunft überwacht werden. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/fnshKX39yV8">Thomas Lefebvre</a> : Österreich: Innenminister will jetzt auch Zug- und Schiffsreisende überwachen Der österreichische Innenminister Wolfgang Sobotka will die Daten von Reisenden bei Grenzübertritten im Schiffs- und Zugverkehr speichern. Wie Futurezone berichtet, sprach er sich auf einem Treffen der Innenminister der Europäischen Union für eine Ausweitung der bereits bestehenden Fluggastdatenspeicherung aus.
Die im April 2016 beschlossene EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen verpflichtet Fluggesellschaften dazu, unter anderem Meldedaten, Sitzplatz und Flugnummer sowie Essenswünsche, Kreditkartendaten oder Gepäckangaben zu speichern. Diese Daten müssen vor dem Flug an die Grenzbehörden geschickt werden.
Belgien hatte Ende letzten Jahres ein Gesetz mit ähnlichem Inhalt verabschiedet. Ab Mai 2018 sollen alle Passagiere von Bahn‑, Bus- und Fährverkehr vor der Reise mit ihren Personalien registriert werden. Für jede nicht erfolgte Registrierung soll die Verkehrsgesellschaft ein Bußgeld zahlen.
Die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten, lässt viele Rückschlüsse auf private Daten zu, wie unsere Infografik zur Fluggastdatenspeicherung zeigt:
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: Bundestag berät Ausbau der Videoüberwachung
Mit dem Ausbau der Videoüberwachung sollen terroristische Anschläge verhindert werden. - <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de">CC0</a> via unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/B0--kMa8BgU">Alex Knight</a> : Bundestag berät Ausbau der Videoüberwachung Morgen wird das sogenannte „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ im Bundestag diskutiert. Geplant ist eine Ausweitung der Videoüberwachung beispielsweise in Einkaufszentren, Sportstätten und Diskotheken durch eine Einschränkung der bisher vorgesehenen Datenschutzprüfung. Möchte eine private Einrichtung Kameras zur Videoüberwachung auf ihrem Gelände installieren, muss sie bislang zwischen ihren Interessen und den Persönlichkeitsrechten von Betroffenen abwägen. Stattdessen soll künftig primär die „Sicherheitslage“ berücksichtigt werden.
Sowohl Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder als auch der Deutsche Richterbund und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Gesetzesvorhaben. Ihnen zufolge werden durch den Ausbau der Videoüberwachung in privaten Einrichtungen Kernaufgaben des Staates ausgelagert. Außerdem fehlen nachweisbare Belege für den Nutzen der Videoüberwachung für die öffentliche Sicherheit.
Die Ausweitung der Videoüberwachung ist Teil eines neuen „Sicherheitspakets“ der Großen Koalition. Weitere Bestandteile sind: elektronische Fußfesseln für verurteilte „Extremisten“ nach der Haft, mehr Geräte zur automatisierten KfZ-Kennzeichenerfassung für die Bundespolizei und Bodycams für Polizisten.
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: Gratulation! Deutschland bekommt erste Internetministerin
: Gratulation! Deutschland bekommt erste Internetministerin
Durch die überraschend angekündigte Rochade der SPD in Folge der Steinmeier-Präsidentschaftskandidatur und des Kanzlerkandidatenwechsels wird Brigitte Zypries unerwartet Wirtschaftsministerin. Die bisherige Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium und frühere Justizministerin erbt damit auch einen weiteren Titel von Gabriel, der bisher einer von drei Internetministern der Großen Koalition war.Wir gratulieren damit Brigitte Zypries zum ersten weiblichen Internetminister in Deutschland, auch wenn ihr aufgrund des Parteienproporzes nur ein Drittel des Postens zusteht und die anderen beiden Drittel auf CDU (Thomas de Maizière) und CSU (Alexander Dobrindt) aufgeteilt werden.
Vielleicht ändert sich das ja alles wieder nach der Bundestagswahl. Zu hoffen ist es, denn die Aufteilung auf mehrere Minister führt eher zu Missgunst, Neid und Profilierungsstreben als tatsächlich zu einer konsequenten Netzpolitik.
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: Bundeswehr: Neuer Ausschuss für „Cyberfragen“ im Bundestag?
: Bundeswehr: Neuer Ausschuss für „Cyberfragen“ im Bundestag? Der Wehrbeauftragte der Bundeswehr hat heute seinen Jahresbericht 2016 abgegeben. Darin ist auch ein kleiner Teil der „Cyber-Verteidigung“ der deutschen Armee gewidmet.
Erwähnt wird in dieser Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten (pdf) die im letzten Jahr von Ministerin Ursula von der Leyen angekündigte Einrichtung einer „Cyber-Abteilung“. Sie wurde im Oktober 2016 beschlossen und soll im April 2017 mit der Arbeit beginnen. Angesiedelt ist die Abteilung naturgemäß beim Verteidigungsministerium, bei einem neuen militärischen Organisationsbereich „Cyber- und Informationsraum mit Sitz in Bonn“, abgekürzt CIR.
Die Bundeswehr muss sich um die derzeit etwa 280.000 Nutzer aus den eigenen Reihen kümmern, hat aber natürlich auch zivile und militärische informationstechnische Systeme sowie Waffensysteme, die zu schützen sind.
Einem konkreten Vorschlag schließt sich der Wehrbeauftragte in seinem Bericht an:
Die Parlamentsbeteiligung muss sichergestellt sein. Die Einbeziehung des Cyberraums in künftigen Mandaten wirft Fragen auf, die zeitnah beantwortet werden müssen. Es reicht nicht, wenn das aktuelle Weißbuch vom „Erreichen eines gemeinsamen Verständnisses zur Anwendung des Völkerrechts auf den Cyber- und Informationsraum“ spricht. Hier könnte vielleicht ein parlamentarischer Unterausschuss für Cyberfragen weiterhelfen.
Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hatten das die Sozialdemokraten im vergangenen Jahr bereits gefordert. Der Verteidigungsausschuss hätte weder die Zeit noch die Expertise, um sich diesen Fragen zu widmen.
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: Kurz vor Trump: US-Außenministerium veröffentlicht „Playbook“ für Einsatz offener Lizenzen
Cover des "Open Licensing Playbook" (CC0) : Kurz vor Trump: US-Außenministerium veröffentlicht „Playbook“ für Einsatz offener Lizenzen Auf den allerletzten Drücker vor der Inauguration Donald Trumps hat das US-Außenministerium am 19. Januar 2017 noch ein umfassendes Handbuch zum Einsatz von offenen Lizenzen in Bundesbehörden bereitgestellt. Das Federal Open Licensing Playbook (PDF / DOC) fokussiert dabei auf Lehr- und Lernmaterialien, empfiehlt offene Lizenzen aber auch für öffentlich finanzierte Datenbestände, Studien oder Software. Aus der Einleitung (meine Übersetzung):
Bundesbehörden setzen verstärkt auf offene Lizenzen um die Wirksamkeit und die Reichweite ihrer Arbeit zu steigern, um die innovative Verwendung bundesfinanzierter Materialien zu ermöglichen sowie um sicherzustellen, dass öffentlich finanzierte Ressourcen auch öffentlich verfügbar sind. […] Dieses Playbook liefert einen Praktiker-Leitfaden für die Nutzung offener Lizenzen auf Bundesebene, basierend auf dem gemeinsamen bisherigen Erfahrungsschatz.
Zu den Empfehlungen des Playbooks zählen unter anderem die Punkte, möglichst weit verbreitete Lizenzstandards wie eben Creative Commons zu verwenden, um Nachnutzung und Rekombination zu erleichtern, sowie die Nutzung offener, veränderbarer Formate. Beides wird exemplarisch auch am Playbook selbst vorexerziert, steht dieses doch unter der liberalsten Lizenz CC Zero, die quasi völliger Gemeinfreiheit entspricht, und ist es nicht nur als PDF sondern auch als veränderbares DOC-File verfügbar.
Jeder der neun Abschnitte („Plays“) enthält eine Checkliste sowie konkrete Umsetzungsbeispiele aus US-Behörden. An Hand dieser Beispiele aus den diversen US-Institutionen – vom Bildungs- über das Arbeitsministerium bis hin zu den National Institutes of Health – wird deutlich, wie sehr offene Lizenzen unter der Obama-Administration bereits als Querschnittsmaterie erkannt und implementiert worden waren. In Deutschland ist bis dahin noch ein weiter Weg.
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: Offizielle deutsche Übersetzung der CC-Lizenzversion 4.0 ist da
: Offizielle deutsche Übersetzung der CC-Lizenzversion 4.0 ist da Nach über zwei Jahren voller Abstimmungs‑, Übersetzungs‑, Prüfungs‑, Einigungs‑, Prüfungs‑, Bearbeitungs- und nochmaliger Prüfungsarbeit sind sie nun endlich da … die 6 CC-Lizenzen der Version 4.0 in offizieller deutscher Übersetzung:
BY
BY-SA
BY-NC
BY-NC-SA
BY-ND
BY-NC-NDMit die größte Neuerung im Vergleich zu den früher praktizierten Lizenzportierungen ist bei diesen neuen Lizenzübersetzungen, dass es nun einheitliche deutschsprachige Texte sind statt der früheren für die Rechtsordnungen Deutschland, Österreich und Schweiz jeweils angepassten Fassungen. Diese drei portierten Lizenzsets allein für den deutschsprachigen Raum waren rechtstechnisch gesehen unterschiedliche Lizenzen mit – wenn auch oft eher theoretischen – kleinen Inkompatibilitäten und Widersprüchen zwischen ihnen. Auf die vielen weltweiten Portierungen gesehen ergab sich dadurch nicht nur ein in sich leicht inkonsistentes CC-Lizenzgeflecht, sondern auch ein immenser Prüfungsaufwand für den CC Legal Staff als verantwortliche Stelle für die Koordination all dieser vielen Portierungen.
Seit Lizenzversion 4.0 gibt es daher standardmäßig nur noch offizielle Übersetzungen der ansonsten weltweit einheitlichen 6 CC-Lizenztexte. Das macht es zugleich sinnvoll, die Texte auch pro Sprache zu vereinheitlichen, anstatt offizielle Übersetzungen für die verschiedenen deutschen Idiome der Schweiz, Österreichs und Deutschlands (und Luxemburgs, Belgiens usw) zu machen. Im Vorfeld gingen wir in den CC Teams von DE, AT und CH davon aus, dass das relativ einfach möglich sein sollte. Die Abstimmung gestaltete sich dann aber deutlich komplexer als erwartet. Nun ist es aber geschafft und das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. An dieser Stelle noch einmal einen großen Dank an alle intensiv Mitwirkenden und auch diejenigen, die zwischendurch immer wieder Hinweise und Anregungen beigesteuert haben.
Hier die Credits, alphabetisch nach Vornamen:
Annette Kaufmann, Alexander Baratsits, Armin Talke, Christoph Endell, Heinz Pampel, Joachim Losehand, John Weitzmann, Klaus Graf, Leonhard Dobusch, Lukas Mezger, Magdalena Reiter, Matthias Schmid, Max von Grafenstein, Michela Vignoli, Nicole Lieger, Paul Klimpel, Roland Alton-Scheidl, Simon Schlauri, Till Jaeger, Till Kreutzer.
Die Mitmachenden der öffentlichen Kommentierungsphase finden sich auf co-ment.com.
Nicht zu vergessen natürlich das CC Legal Team bestehend aus Diane Peters, Sarah Pearson und George Popescu.
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Cyber-Sicherheitsstrategie: Neue Entschlüsselungsbehörde ZITiS gestartet
Cyber-Sicherheitsstrategie: Neue Entschlüsselungsbehörde ZITiS gestartet Das Bundesinnenministerium hat heute in einer Pressemitteilung verkündet, dass die neue Behörde ZITiS gestartet und bis zum Jahr 2022 mit vierhundert Stellen ausgestattet wird. Als Standort ist München benannt.
ZITiS ist die Abkürzung für Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern angesiedelt. Sie gehört zur „Cyber-Sicherheitsstrategie“, die von den Parteien der Regierungskoalition ins Leben gerufen wurde. Der IT-Sicherheit arbeiten die Ziele der Behörde aber zuwider: ZITiS wird eine Art staatliche Entschlüsselungsstelle zur „Cyberaufklärung“, um die bereits bestehenden gesetzlichen Befugnisse technisch besser nutzen zu können. Dazu sollen die neuen Mitarbeiter forschen und entwickeln, Hintertüren finden und die Umgehung von Verschlüsselungsmethoden auch praktisch umsetzen.
Begründet wird die Einrichtung der Stelle mit immer mehr „Terroristen und anderen Straftätern“, die „Verschlüsselungstechnologien“ für kriminelle Zwecke einsetzen. Im „Kampf gegen Terrorismus, Cybercrime und Cyberspionage“ soll ZITiS daher Hilfe leisten.
Die Bundesregierung geht damit einen Weg, der umstritten ist, weil das planvolle Unterminieren von Verschlüsselungmaßnahmen das Vertrauen der Menschen in sichere Kommunikation und Software berührt und auch Dritten entgegenarbeiten kann, deren Ziele man nicht teilt. Das hat zuletzt auch die europäische ENISA (European Union Agency For Network and Information Security) festgestellt (S. 7):
The very existence of backdoors provides an opportunity for criminals or state actors to undermine the privacy of communications and for users to believe that their communications are not secure.
(Die bloße Existenz von Hintertüren stellt eine Möglichkeit für Kriminelle und staatliche Akteure dar, die Vertraulichkeit von Kommunikation zu untergraben und die Nutzer annehmen zu lassen, ihre Kommunikation sei nicht sicher.)
