Wenn das so weiter geht, haben die Umwelt-Terroristen gewonnen: Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass die Staatskanzlei des bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer die CO2-Werte seines Dienstwagens herausgeben muss. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Laut DUH hatte die Staatskanzlei argumentiert, dass Terroristen aus den CO2-Werten wertvolle Hinweise für einen Anschlag auf den Ministerpräsidenten gewinnen können. Der Argumentation folgte das Gericht aus nachvollziehbaren Gründen nicht.
Grundlage der Klage war das Bayerische Umweltinformationsgesetz. Danach haben alle Menschen das Recht, Informationen im Zusammenhang mit der Umwelt von bayerischen Behörden anzufragen. Die wehren sich allerdings routinemäßig gegen mehr Transparenz.
[Nachtrag, 03.02.2017]: Dies ist nicht das erste Mal, dass die Bayerische Staatskanzlei Informationen zu Abgaswerten unter dem Teppich halten wollte. abgeordnetenwatch.de hat vor sechs Wochen über ein Lobbypapier berichtet, in dem sich Seehofers Beamte gegenüber dem Kanzleramt für die Anliegen von BMW einsetzte. Konkret ging es um die Verhinderung strengerer Abgaswerte für Dieselfahrzeuge. In dem Anschreiben bittet die Staatskanzlei das Kanzleramt um „vertrauliche Behandlung“ des Schreibens. Die Berliner Regierungszentrale gab lange Zeit vor, das Dokument nicht finden zu können.
