Der Wehrbeauftragte der Bundeswehr hat heute seinen Jahresbericht 2016 abgegeben. Darin ist auch ein kleiner Teil der „Cyber-Verteidigung“ der deutschen Armee gewidmet.
Erwähnt wird in dieser Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten (pdf) die im letzten Jahr von Ministerin Ursula von der Leyen angekündigte Einrichtung einer „Cyber-Abteilung“. Sie wurde im Oktober 2016 beschlossen und soll im April 2017 mit der Arbeit beginnen. Angesiedelt ist die Abteilung naturgemäß beim Verteidigungsministerium, bei einem neuen militärischen Organisationsbereich „Cyber- und Informationsraum mit Sitz in Bonn“, abgekürzt CIR.
Die Bundeswehr muss sich um die derzeit etwa 280.000 Nutzer aus den eigenen Reihen kümmern, hat aber natürlich auch zivile und militärische informationstechnische Systeme sowie Waffensysteme, die zu schützen sind.
Einem konkreten Vorschlag schließt sich der Wehrbeauftragte in seinem Bericht an:
Die Parlamentsbeteiligung muss sichergestellt sein. Die Einbeziehung des Cyberraums in künftigen Mandaten wirft Fragen auf, die zeitnah beantwortet werden müssen. Es reicht nicht, wenn das aktuelle Weißbuch vom „Erreichen eines gemeinsamen Verständnisses zur Anwendung des Völkerrechts auf den Cyber- und Informationsraum“ spricht. Hier könnte vielleicht ein parlamentarischer Unterausschuss für Cyberfragen weiterhelfen.
Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hatten das die Sozialdemokraten im vergangenen Jahr bereits gefordert. Der Verteidigungsausschuss hätte weder die Zeit noch die Expertise, um sich diesen Fragen zu widmen.
