Verbraucherschützer nehmen WhatsApp aufs Korn: Vor dem Landgericht Berlin hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Sie stützt sich nach Angaben des Verbandes auf die Änderung der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen im Sommer 2016, für die Whatsapp bereits abgemahnt worden war.
In Deutschland hat das Unternehmen über dreißig Millionen Nutzer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schreibt in seiner Pressemitteilung, dass der Messenger-Dienst Whatsapp widerrechtlich deren Daten sammelt und speichert und an den Mutterkonzern Facebook weitergibt. Für 19,3 Milliarden Dollar hatte Facebook vor zwei Jahren das Unternehmen WhatsApp aufgekauft, dabei allerdings versichert, keinen Datenaustausch durchführen zu wollen. Mittlerweile kann WhatsApp im Rahmen seiner Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen aber beispielsweise die Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiterreichen. Die Weitergabe der Nummern wurde aber zwischenzeitlich vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar untersagt.
Der vzbv wird auch grundsätzlich und kündigt an, im Sinne der Verbraucher in Zukunft weiterhin auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung pochen zu wollen:
Das [Grundrecht] werden die Verbraucherzentralen vor allem in Zeiten von Big Data verteidigen. Jeder Verbraucher muss selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen können.
